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        <title>Ein Arbeitstarifgesetz</title>
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            <forname>Hugo</forname>
            <surname>Sinzheimer</surname>
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      <div>196  Die  Idee  der  sozialen  Selbstbestimmung  im  Recht.

soziale  Selbstbestimmung  des  Tarifrechts  bezieht  sich  auf  die
Regelung  der  Beziehungen  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern.
Ohne  sie  gilt  ausschließlich  das  staatliche  Recht  und  die  Kraft
des  individuellen  Willens.  Da  das  staatliche  Recht  nur  die
äußersten  Grenzen  dieser  Beziehungen  einer  Regelung  unterwirft, ­
  bleibt  ihr  größtes  Gebiet  der  einseitigen  Beherrschung
des  Arbeitgebers  unterworfen,  der.  weil  er  die  Produktionsmittel ­
  besitzt,  in  der  Regel  der  stärkere  individuelle  Wille  ist.
Diese  einseitige  Bestimmung  der  Arbeitsbeziehungen  wird
durch  die  Art  der  sozialen  Selbstbestimmung  des  Tarifrechts
an  die  Mitbestimmung  der  Gegenseite  gebunden.  Der  Arbeiter,
der  dem  sozial  einseitigen  Gebot  des  Arbeitgebers  unterworfen
  war,  untersteht  nunmehr  einer  Rechtsnorm,  deren
Bildung  dasselbe  Prinzip  bestimmt,  das  für  die  Bildung
staatlichen  Rechtes  maßgebend  ist.  Damit  löst  sich  ein  Widerspruch, ­
  der  das  soziale  Lebensgefühl  des  Arbeiters  in  unserer
Zeit  durschneidet.  Soweit  die  Regeln  staatlicher  Art  sind,
die  ihn  umgeben,  ist  er  zur  Mitbestimniung  berufen.  Soweit
sie  aber  sozialer  Art  sind  —  und  diese  sind  oft  viel  drückender
und  eingreifender.—,  ist  er  von  jeder  Mitwirkung  ausgeschlossen. ­
  Durch  die  soziale  Selbstbestimmung  im  Recht
dringt  das  moderne  Prinzip  der  Rechtsbildung  in  gesellschaftliche ­
  Lebensgebiete  ein,  denen  es  seither  fremd  war.  Das
Leben  im  Staate  und  das  Leben  in  der  Gesellschaft  wird,
wenigstens  formal,  ausgeglichener.
Nur  die  soziale  Selbstbestimmung  im  Recht  kann  schließlich
die  gesellschaftliche  Abhängigkeit  aller  Lebensverhältnisse ­
  zum  Ausdruck  bringen  und  damit  die
neuen  gesellschaftlichen  Kräfte  einer  erhöhten  Wirksamkeit  zuführen. ­
  Bisher  hat  das  Recht  zu  seiner  Anwendung  im
Leben  nur  individuelle  Kräfte  eingesetzt.  Der  Ausdruck  dieses
Verhältnisses  ist  die  individuelle  Bertragsfreiheit.  Die  soziale
Selbstbestimmung  im  Recht  erkennt  die  neuen  gesellschaftlichen
Kräfte  an,  die  nach  einer  Normierung  der  sozialen  Lebensbedingungen ­
  streben.  Das  Wesen  dieser  Normierung  besteht</div>
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