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        <title>Ein Arbeitstarifgesetz</title>
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            <forname>Hugo</forname>
            <surname>Sinzheimer</surname>
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      <div>200  Die  Idee  der  sozialen  Selbstbestimmung  im  Recht.

Parlamente.  „Zurzeit"  —  so  faßt  er  seine  Gedanken  zusammen ­
  —  „stehen  sich  ein  vielgestaltiges  Ministerinnr  einem
in  fachmännischer  Beziehung  ziemlich  homogenen  Parlamente
gegenüber.  Soll  nun  irgendein  Gleichgewicht  zwischen  diesen
beiden  Organen  der  oberen  Staatsmacht  geschaffen  werden,
so  müssen  wenigstens  ebensoviele  qualifizierte  Parlamente
ins  Leben  gerufen  werden,  als  es  Ministerien  gibt.  Nicht
nach  Berufen  oder  Ständen,  wie  es  die  Rückschrittler  aller
Schattierungen  träumen,  hat  das  parlamentarische  System
seinen  weiteren  Ausbau  zu  erfahren.  In  diesem  Falle  wird
weder  der  Dilettantismus,  noch  der  Regierungspartikularismus, ­
  an  denen  das  Staatsleben  krankt,  ans  der  Welt  geschafft. ­
  Nach  den  großen  Sphären  des  sozialen  Lebens,  etwa
in  Analogie  zur  inneren  Teilung  der  oberen  Staatsgewalt
selbst  (wie  die  Ministerien),  müßte  die  Zusammensetzung  der
Fachparlamente  vorgenommen  werden."  Koigen  glaubt,
daß  eine  solche  Weiterbildung  des  parlamentarischen  Staatssystems ­
  mit  den  Ereignissen  unserer  sozialen  Geschichte  auf
das  innigste  zusammenhänge.  „Erst  die  Teilung  der  Staatsgewalt ­
  in  gesetzgebende,  richterliche  und  exekutive  Gewalten ­
  ...  und  dann  die  Teilung  der  das  Ganze  tragenden
gesetzgebenden  Gewalt  in  einzelne  Organe!"  Man  kann  noch
die  Worte  anfügen,  die  er  als  demokratischer  Kritiker  des
heutigen  Parlamentarismus  ausspricht:  „Bei  der  Kompliziertheit ­
  unseres  sozialen  Lebens  reichen  jedoch  die  bestehenden
Parlamente  keineswegs  aus,  um  die  Rechtsansprüche,  die  jetzt
in  den  vielfältigen  Beziehungen  geboren  werden,  zu  kodifizieren ­
  und  ihnen  Rechtskraft  zu  verleihen.  Die  Kenntnisse
der  Abgeordneten  genügen  nicht  dazu,  und  das  Verhältnis
der  Wählergruppen,  die  das  parlamentarische  Tun  am  meisten
angeht,  zum  Parlament  ist  in  vielen  Fällen  ein  loses.  In
den  Parlamenten  selbst  macht  sich  ein  verbrecherischer  Hang
zum  Dilettantismus  bemerkbar,  den  Volksgruppen  aber  bleibt
nichts  anderes  übrig  als  vermittelst  selbstgeschaffener  Verbände ­
  aller  Art  die  fortwährend  entstehenden  Konflikte  zu</div>
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