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        <title>Ein Arbeitstarifgesetz</title>
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            <surname>Sinzheimer</surname>
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Der  Entwurf  eines  Arbeitstarifgesetzes.

Betreffen  solche  Abreden  oder  Vorschriften  Gegenstände,
die  der  Tarifvertrag  anders  geregelt  hat,  so  treten  die  Tarifbestimmungen ­
  an  ihre  Stelle.
8  41.
S.  H4  Tarifbestimmnngen,  die  den  Lohn  oder  eine  Fürsorge
des  Arbeitgebers  festsetzen,  geben  das  Mindestmaß;  Tarifbestimmungen, ­
  die  die  Arbeitszeit  oder  die  Arbeitsleistungen
festsetzen,  geben  das  Höchstmaß  dieser  Leistungen  an.
8  42.
S.  108  ff.  Gilt  nach  §  40  an  Stelle  des  bedungenen  Lohns  der
Tariflohn,  so  ist  der  Mehranspruch  auf  den  Tariflohn  verwirkt, ­
  wenn  er  nicht  binnen  vier  Wochen  seit  dem  Austritt
des  Arbeiters  aus  dem  Betrieb  gerichtlich  geltend  gemacht  ist.
S.  112  f.  Kein  Arbeiter  darf  entlassen  oder  sonst  benachteiligt  werden,
weil  er  tarifliche  Rechte  wahrnimmt  oder  als  Vertrauensmann
Tarifinteressen  vertritt.
8  43.
S.  101  f.  Die  Tarifbestimmungen  gelten  für  alle  Arbeitsverträge,
die  in  Tarifbetrieben  über  Arbeiten  geschlossen  werden,  auf
die  sich  der  Tarifvertrag  bezieht,  auch  wenn  die  Arbeiter
keine  Vertragsmitglieder  sind.
8  44.
S.  102  f.  Gelten  in  einem  Tarifbetrieb  mehrere  Tarifverträge,  so
gelten  für  vertragsfremde  Arbeiter  die  Bestimmungen  desjenigen ­
  Tarifvertrags,  der  zuerst  abgeschlossen  worden  ist.
8  45.
S.  114  f.  Ausnahmsweise  darf  die  Tarifbehörde  auf  Antrag  einer
Vertragspartei  Abweichungen  von  den  Tarifbestimmungen
gestatten,  wenn  sie  dem  Interesse  der  Beteiligten  entsprechen
und  den  Tarifzweck  nicht  gefährden  oder  vereiteln.
8  46.
Die  Bestimmungen  der  §§  40  und  42  Absatz  2  sind  zwingend.</div>
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