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        <title>Ein Arbeitstarifgesetz</title>
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            <forname>Hugo</forname>
            <surname>Sinzheimer</surname>
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            <idno>881660310</idno>
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      <div>II.  Französischer  Entwurf.

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Die  Gebühren  des  Gerichtsschreibers,  die  Art  der  Mitteilung
der  Verträge  und  die  Art  der  Beitreibung  der  Kosten  und  Gebühren
werden  durch  eine  besondere  Verordnung  bestimmt.
Art.  14.  Der  Kollektivvertrag  kann  nicht  auf  eine  längere  Zeit
als  5  Jahre  abgeschlossen  werden.
In  Ermangelung  einer  Bestimmung  über  die  Dauer  des  Vertrags
gilt  er  als  aus  ein  Jahr  geschlossen.
Wird  der  Kollektivvertrag  nicht  innerhalb  der  von  den  Parteien
festgesetzten  Frist  oder,  in  Ermangelung  einer  solchen  Frist,  vor  seinem
Ablauf  gekündigt,  so  verlängert  er  sich  um  die  Dauer  seiner  bisherigen ­
  Giltigkeit.
Art.  15.  Sofern  nicht  die  Statuten  der  Verbände  oder  der
Kollektivvertrag  selbst  ausdrücklich  abweichende  Bestimmungen  treffen,
gelten  die  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,  welche  zur  Zeit  des  Vertragsabschlusses ­
  Mitglieder  des  Verbandes  oder  der  am  Vertrage  beteiligten
Gesamtheit  gewesen  sind  oder  nachträglich  dem  Verbände  oder  dem
Kollektivvertrage  beitreten,  durch  den  letzteren  als  gebunden.
Art.  16.  Wenn  ein  Einzelarbeitsvertrag  zwischen  einem  Arbeitnehmer ­
  und  einem  Arbeitgeber  geschlossen  wird,  die  nach  den  Vorschriften ­
  des  vorigen  Artikels  durch  den  Kollcktivvertrag  gebunden
sind,  so  finden  die  Bestiinmungen  des  Kollektivvertrags,  ohne  Rücksicht
auf  widersprechende  Vereinbarungen,  aus  die  sich  aus  dem  Einzelvertrage ­
  ergebenden  Rechtsverhältnisse  Anwendung.
Art.  17.  Wenn  nur  die  eine  der  beim  Einzelvertrag  beteiligten
Parteien  durch  die  Bestimmungen  des  Kollektivvertrags  gebunden  ist,
so  finden  diese  Bestimmungen  auf  die  aus  dem  Einzelvertrage  sich
ergebenden  Rechtsverhältnisse  nur  in  Ermangelung  widersprechender
Vereinbarungen  Anwendung.
Wenn  jedoch  in  diesem  Falle  die  Partei  durch  den  Kollektivvertrag ­
  auch  gegenüber  solchen  Personen,  die  an  ihm  nicht  teilgenommen
haben,  gebunden  ist,  und  trotzdem  gegenüber  diesen  Personen  auf  ihm
widersprechende  Bedingungen  eingegangen  ist,  so  kann  sie  wegen
Nichterfüllung  der  von  ihr  übernommenen  Verpflichtungen  zivilrechtlich ­
  verfolgt  werden.
Art.  18.  Wenn  nur  ein  einziger  Kollektivvertrag  über  die
Arbeitsbedingungen  in  einem  bestimmten  Berusszweige  oder  einem
bestimmten  Bezirk  vorhanden  und  auf  dem  Sekretariat  des  Oousoil
des  prud’hommes  oder  vor  dem  Gerichtsschreiber  des  Friedensgerichts
gemäß  Art.  13  niedergelegt  ist,  so  wird  während  der  Dauer  des
Kollektivvertrags  bis  zum  Beweise  des  Gegenteils  vermutet,  daß  die
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  den  Rechtsverhältnissen  aus  den  zwischen
16*</div>
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