﻿56 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts.

des Begriffs im Hinblick auf die Zwecke des Tarifvertrags
notwendig ist. Die Antwort darauf kann nur eine auf die
geschichtliche Entwicklung des Tarifwesens in Deutschland ge-
richtete Betrachtung geben.

Die Tarifverträge sind aus wirtschaftlichen Kämpfen
hervorgegangen. Überall sind sie zunächst auf den Wider-
stand der Unternehmer gestoßen. Nur dadurch konnten sie
erreicht werden, daß der wirtschaftliche Druck des Kampfes
den Abschluß einer Verständigung notwendig machte. In allen
größeren Gewerben ist daher die Geschichte des Tarifvertrags
die Geschichte der Streiks und Aussperrungen. Es liegt dies
in der Natur der Sache. Die Tarifverträge enthalten in
erster Linie Vorteile für die Arbeiterklasse. An die Stelle
ungeregelter Lohn- und Arbeitsverhältnisse, die in vielen
Fällen einseitig durch den Unternehmer festgesetzt werden,
treten geregelte und gesicherte Lohn- und Arbeitsbedingungen,
die oft zugleich eine materielle Besserstellung der Arbeiter-
schaft herbeiführen. Solche Vorteile werden in der Regel nicht
freiwillig gewährt, sondern nur. wenn infolge wirtschaftlicher
Machtentfaltung die Notwendigkeit sich einstellt, sich auf sie
einzulassen. Man erinnere sich der Worte, die vr. Geßler,
damals noch Gewerberichter in München, in den Verhand-
lungen des Deutschen Juristentags ausgesprochen hat. „Wer
praktisch" — so führt Geßler aus — „in der Bewegung steht,
weiß, daß ohne einen Verband, der über Machtmittel verfügt,
an den Abschluß eines Tarifvertrags nicht zu denken ist, weil
es irrig ist. wenn man meint, die Tarifverträge würden von
Unternehmern freiwillig abgeschlossen" *). An der Richtigkeit
dieser Erfahrung ändert die Tatsache nichts, daß in unsrer
Zeit immer mehr Tarifabschlüsse ohne vorausgegangenen
Kampf erfolgen. Denn dies geschieht, weil auf beiden Seiten
wirtschaftliche Kampfmittel bereit stehen, die jederzeit gebraucht
werden können, und man sich deswegen daran gewöhnt, statt
einen wirtschaftlichen Kampf zu führen, sein mutmaßliches

>) DIT. 1908, V S. 280.