﻿Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags.

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bedarf der eigenen Darstellung, an die erst später herangetreten
werden kann.

a) Für die organisierten Vertragsmitglieder finden
wir die natürliche Stelle zur Repräsentation m den Ver-
tragsorganisationen, denen sie angehören. Der Ver-
tragsorganisation sind die Interessen ihrer Mitglieder an-
vertraut und sie hat ein eigenes Interesse daran, sie zu
schützen. Sie kann sie schützen, denn sie hat die personen-
rechtliche Gewalt über ihre Mitglieder. Diese befähigt sie,
die Interessen der einzelnen einheitlich zusammenzuführen.
Die Organisationen treten für diese Ansprüche ein, wie früher
die alten Herrschafts- und Genossenoerbände für ihre Mit-
glieder in der Rechtsverfolgung eingetreten sind, wie heute
noch der Staat anderen Staaten gegenüber die Ansprüche
seiner Bürger aus Kriegsbeschädigungen geltend macht, und
wie es dem Zuge der Zeit entspricht, der die Einzelaktionen
hinter der Leitung durch die Orgauisation zurücktreten
läßt. „Die ckomiuatio hat ckstsualo zur Folge," wie es ein-
mal Sickel mit einem treffenden Wort ausgesprochen hat.
Diese „defensio“ fassen wir nicht als eilte Vertretung im
juristischen Sinne auf. Die Vertragsorganisationen sollen
jene Ansprüche nicht im Namen der einzelnen geltend
machen. In diesem Falle hätten die einzelnen die selb-
ständige Verfügungsmacht über sie, die gerade ausgeschlossen
werden soll. Wir fassen sie als eine Schutzgewalt „kraft
Amtes" auf Z, die der Staat den Organisationen aus Zweck-
mäßigkeitsgründen einräumt. Die Organisation macht die
Ansprüche im eigenen Namen geltend und über ihre Geltend-
machung entscheidet nicht nur das Interesse der einzelnen,
sondern auch das Interesse der Organisation, die bei ihrem

*) Vgl. dazu allgemein Stein, Zivilprozeßordnung, 5. Ausl., I
S. 129 sul) o, und Kiehl, BuschZ. 30 S. 353: „Der Verfügungsberechtigte
handelt so, wie er es tut, lediglich, weil er es so will, und weil das Wollen-
dürfen seine ihm vom Gesetze verliehene Befugnis ist. Man kann bei ihm
mithin auch nicht einmal von mittelbarer Stellvertretung reden/'