﻿HO Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts.

Recht der Vertragsautonomie. Denn beides ist objektives
Recht. Es mag richtig sein, daß zwingendes Recht nicht das
Ideal einer Rechtsgemeinschaft ist, welche Wert auf die Ein-
haltung von Versprechungen legt. Solange aber die Not-
wendigkeit zwingenden Rechts besteht — und diese Not-
wendigkeit wird heute nicht bestritten —, kann sein Dasein
nicht entbehrt werden. Dieser grundsätzliche Standpunkt
wird um so mehr berechtigt sein, als das Gegenteil der
zwingenden Wirkung, nämlich die Erzwingbarkeit der Ar-
beitsnormen, einen weit größeren Verstoß gegen Treu und
Glauben enthält, als möglicherweise ihre unabdingbare Wir-
kung. Sie erklärt tarifwidrige Arbeitsverträge für giltig
und gewährt nur einen Anspruch auf Aufhebung oder Ab-
änderung tarifwidriger Arbeitsverträge, sodaß, wenn etwa
der Arbeiter eines tarifwidrigen Arbeitsvertrags vor dem
Gewerbegericht klagt, die Giltigkeit des tarifwidrigen Arbeits-
vertrags angenommen werden muß, trotzdem er im Vertrags-
brüche erfolgt ist. Eine solche Rechtslage, die Verträge duldet,
welche nur durch Bruch eines anderen Vertrags möglich sind,
ist keineswegs, nach Treu und Glauben beurteilt, dem Zu-
stand vorzuziehen, den die Unabdingbarkeit darstellt.

Indessen kann die künftige Gesetzgebung trotzdem Un-
billigkeiten ausschließen, die mit der zwingenden Wirkung
der Tarifnormen verbunden sein können. Auf solche Un-
billigkeiten hat Wölbling hingewiesen. Wenn z. B. in
jahrelanger Praxis die Ansicht vertreten wurde, daß für eine
bestimmte Arbeit die Position X mit einem Lohnsätze von
5 Mk. in Frage kommt, und dann später eine Tarifinstanz
für die Position Y mit 6 Mk. entscheidet, so kann die Mög-
lichkeit des Arbeiters, die Differenz zu wenig bezahlter Tarif-
löhne auf Jahre zurück einzufordern, eine unbillige Härte
gegen den Unternehmer zur Folge haben. Der Unternehmer
hätte vielleicht die in Frage kommenden Arbeitsverträge nicht
abgeschlofsen, die ihm übertragenen Arbeiten nicht über-
nommen, wenn er eine solche Entscheidung vorausgesehen