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Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags.

des Verhaltens der Vertragsparteien liegen, keinen Einfluß
auf das Schicksal des Tarifvertrags gestatten dürfen. Soweit
sachliche Notwendigkeiten für eine Abänderung der Tarif-
normen aus solchen Gründen in Einzelfällen vorliegen, kann
auf andere Weise Vorsorge getroffen werden (vgl. S. 114,115).
Dagegen wird die Gesetzgebung, wenn sie die Beständigkeit
des Tarifvertrags aufrecht erhalten und allen berechtigten
Interessen Rechnung tragen will, eine Auflösung des Tarif-
vertrags aus wichtigem Grunde zulassen können, wenn im
Hinblick auf den Tarifvertrag ein Verhalten der Vertrags-
parteien vorliegt, das den Vertragszweck erheblich gefährdet
oder vereitelt. Dieses Verhalten kann schuldhaft fein, wenn
z. B. eine Vertragspartei den Arbeitsfrieden bricht oder un-
gehorsam ist. Es kann aber auch in einer rechtmäßigen
Jnteresfenwahrnehmung durch eine Vertragspartei liegen,
ohne schuldhaft zu sein, wenn z. B. bei einem mehrgliedrigen
Tarifvertrag eine Vertragspartei durch Kündigung ausscheidet
(vgl. S. 86)i), oder aber von einer Vertragspartei Kampf-
handlungen gegen den Tarifvertrag vorgenommen werden,
die an sich erlaubt sind (S. 139 ff.). In all diesen Fällen
kann eine solche Einwirkung auf den Tarifvertrag stattfinden,
daß dem andern Vertragsteil, gegen den jenes Verhalten ge-
richtet ist, eine Fortsetzung des Tarifvertrags nicht zugemutet
werden kann. Die Auflösung des Tarifvertrags ist dann das
unentbehrliche Ventil für die Beseitigung unhaltbarer Zu-
stände. Man wird die richtige Form für diese Auflösung am
besten nicht in der Zulassung eines Kündigungsrechts, sondern
in der Begründung eines Anspruchs auf Auflösung durch
gerichtliche Entscheidung, analog dem § 133 HGB., finden,
sodaß erst durch Urteil die endgültige Auflösung des Tarif-
vertrags herbeigeführt wird.

Im übrigen wirken auf den Tarifvertrag alle Endigungs-
gründe ein, die das allgemeine bürgerliche Recht für die Auf-

tz Auf diesen Fall nimmt ausdrücklich der schwedische Regierungs-
entwurf, § 12, in interessanter Weise Bezug.