﻿128 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts.

und die einzelnen vertrauen ihnen. Ihr Verkehr mit ihnen
ist zwanglos, unmittelbar und ohne bureaukratische Schwer-
fälligkeit. Die Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen, um
die Tariftreue wachzuhalten und durchzusetzen, sind mannig-
faltig und können sich leicht allen besonderen Fällen an-
schmiegen. Namentlich die Arbeiterverbände sind in der Be- .
Handlung von Massen geschult. Die Funktion, die diesen
Verbänden damit zufällt, ist mit der Aufgabe zu vergleichen,
die in den Zeiten eines unentwickelten Rechts den sogenannten
„Einständern" oblag. Auch sie hatten diejenigen, die zur
Vornahme einer Handlung oder zu einer Unterlassung ge-
nötigt werden sollten, durch ihren persönlichen Einfluß dazu
zu zwingen. Sie übten den Rechtsschutz aus, den der Staat
nicht ausüben konnte. Ihre Bedeutung hat Jhering ge-
schildert *). „Es ist, kurz ausgedrückt, der Gedanke der Heran-
ziehung der dem rechtlich unmittelbar Beteiligten nahestehen-
den Personen im Interesse der Rechtspflege. Die
genaue Kunde, die sie von ihm und seinen Verhältnissen
haben, das Vertrauen, das sie infolge davon ihm schenken
oder versagen, und das am sichersten erprobt wird, wenn sie
für ihn eintreten sollen, sei es mit ihren Versicherungen,
Eiden, wie die altgermanischen Consacramentalen, sei es mit
ihren Taten, und der Einfluß, den sie auf ihn auszuüben
vermögen, bildet hier einen wesentlichen Faktor der Rechts-
ordnung, dem Richter wird dadurch die Arbeit erleichtert, viel
Mühe erspart, und gar vieles, was er mit seinen Mitteln
gar nicht oder nur unvollkommen erreicht haben würde, wird
auf diesem Umwege durch sie beschafft. Die Verwandten,
Genossen, Freunde sind die Hilfsorgane des Richters, durch
ihren Einfluß bringen sie innerhalb des Hauses fertig, was
sonst Gegenstand schwieriger richterlicher Untersuchung gewesen
wäre." Was sich dort im Dienste des Rechtsschutzes instinktiv
vollzog und auf natürlichem Wege sich bildete, soll hier

Geist des römischen Rechts, 3. Teil, 1. Abhandlung, 1888, Vorrede,

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