﻿132 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts.

Einklang. Es würde damit einen Gedanken vollziehen, den
zuerst Walter Nothnagel in der ersten wissenschaftlichen
Untersuchung über soziale Exekution angedeutet hatH, daß
nämlich . eine bewußte Organisierung der in allen Lebens-
kreisen angewendeten psychologischen (sc. sozialen) Exekution
die Grundlage für eine Fortentwicklung des sozialen Rechts
bilden" könne.

3.

Der Gedanke der Selbstexekution knüpft auch an geschicht-
liche Vorbilder an. Das mittelalterliche Recht zeigt uns all-
gemein einen Rechtszustand. dessen Verwirklichung zu einem
großen Teil nicht in den Händen des Staats, sondern der
Verbandsgewalten lag. Sich dieses Zustandes hier zu er-
innern, ist deswegen von besonderem Interesse, weil er zeigt,
wie die staatliche Gewalt es verstanden hat, die Tätigkeit
dieser Verbandsgewalten als Organ des Rechtsschutzes zu
sichern und sich einzugliedern. Wenn wir auf die herrschaft-
lichen und genossenschaftlichen Verbände des mittelalterlichen
Rechts blicken, so sind es namentlich zwei Mittel, die diese
Sicherung und Eingliederung immer wieder vollziehen. Die
Verbandsgewalt wird durch den Staat ersetzt, wenn sie ver-
sagt, oder die Verbände hasten für die Rechtsbrüche ihrer
Mitglieder, wenn sie dieselben geschehen lassen. Im folgenden
kann es sich nur um einen kleinen Ausschnitt aus diesem
Bilde handeln^).

Die herrschaftlichen Verbände sind aus der Haus-
gemeinschaft emporgewachsen, in der ausschließlich der Wille

’) Exekution durch soziale Interessengruppen, 1899, S. 221.

2) Die geschichtlichen Grundlagen für die Ausführungen im Text sind
folgenden Werten entnommen: Gierke, Das deutsche Genossenschaftsrecht
I S. 15 ff., 220 ff., 371 ff-, II S. 386 ff.; Ders., Schuld und Haftung S. 15 ff.;
Fürth, Die Ministerialien, 1836, S. 150 ff.; K. v. Maurer, Geschichte der
Frohnhöfe, der Bauernhöfe und der Hofverfassung in Deutschland, 1862,
I S. 509 ff., 521 ff., 530 ff.. IV S. 409; Roth, Geschichte des Benefizial-
roesens von den ältesten Zeiten bis ins zehnte Jahrhundert, 1850, S. 372.