﻿152 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts.

vor, rvenn die Vertragsorganisation durch den Friedensbruch
ihrer Mitglieder rechtlich unberührt bleibt, falls nicht zugleich
auch ein eigener Friedensbruch (etwa durch Unterstützung der
Mitglieder) begangen ist'). Im ersten Falle hätte also die
Vertragsorganisation für alles, im letzteren Falle für nichts
einzustehen, was ihre Mitglieder tun. Die Ersatzpflicht des
geltenden Rechts vermeidet die Ungerechtigkeit des einen und
die Unwirklichkeit des anderen Prinzips in gleicher Weife,
indem sie der Vertragsorganisation die Pflicht auferlegt,
dafür zu sorgen, daß ihre Mitglieder den Frieden halten.
Tut sie dies, so ist sie von jeder Ersatzpflicht frei. Tut sie
es nicht, dann haftet sie. Die Erfatzpflicht ist also
von ihrem eigenen Verhalten abhängig.

Dieser Grundgedanke wird bei einer künftigen
Regelung beizubehalten sein. Eine Garantiehaftung
würden die Vertragsorganisationen mit Recht ablehnen.
Denn ihre Verbindlichkeit zum Schadensersatz könnte durch
Zufälligkeiten ausgelöst werden, über die sie nicht Herr find.
Der Gesichtspunkt der Indifferenz würde aber mit demselben
Rechte verworfen werden können. Die Vertragsparteien, die
einen Tarifvertrag schließen, müssen das Vertrauen haben,
daß die beteiligten Vertragsorganifationen alles daran setzen,
um den Frieden, den sie wollen, auch durch ihre Mitglieder
aufrecht zu erhalten.

Indessen darf nicht verkannt werden, daß diese Regelung
nach geltendem Rechte im einzelnen Mängel hat. Es kommen
folgende Beziehungen in Betracht, in denen die bestehende
Regelung für ein künftiges Recht unannehmbar ist:

Zunächst sind die individuellen Ansprüche, die aus
Friedensbrüchen der Mitglieder entstehen können, für eine
wirksame Durchführung des Tarifvertrags gefährlich. Das

Diese Regelung finden wir im Entwurf Rosenthal § 16, Wölb-
ling § 7, sowie im schwedischen Entwurf § 10. — Der französische
Entwurf überläßt die Regelung den Parteien, Art.19.— Die schweizerischen
Entwürfe sprechen sich über die Frage überhaupt nicht aus.