﻿154 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts.

gesehen werden kann. Dies gilt für beide Seiten des Tarif-
vertrags, namentlich aber für die Arbeiterseite. Sie kann
nicht übersehen, was sie im einzelnen durch den Friedens-
bruch anstellt. Es fehlt ihr der Überblick über die wirtschaft-
lichen Folgen, weil sie von dem kaufmännischen Betriebe des
Unternehmens ausgeschlossen ist. Sie kennt die Engagements
nicht, die aus Arbeitgeberseite vorliegen, die Vertragsstrafen,
die unter Umständen bezahlt werden müssen, wenn der
Unternehmer nicht rechtzeitig infolge eines Friedensbruchs
der Arbeiter liefern kann usw. Man denke daran, daß viele
Friedensbrüche im guten Glauben an ihr Recht begangen
werden. In allen diesen Fällen die Friedensstörer für allen
nicht vorausgesehenen Schaden haften zu lassen, erscheint zu
hart. Andererseits ist es unzweckmäßig, wenn die ersatz-
berechtigte Vertragspartei bis ins einzelne ihren Schaden
nachweisen muß. Sie wird oft Bedenken haben, die Voraus-
setzungen der Schadenshöhe, die eine eingehende Darlegung
ihrer kaufmännischen Beziehungen notwendig macht, in
öffentlicher Gerichtssitzung darzutun. Es wird auch oft im
einzelnen schwer sein, den Beweis für alle Schadensposten zu
erbringen, und vor allem besteht ein Interesse daran, daß
solche Tarifvertragsprozesse, wenn sie einmal anhängig ge-
macht sind, rasch erledigt werden. Alle diese Interessen
bleiben unbefriedigt, wenn der Schade bis ins einzelne
liquidiert und bewiesen werden muß. Durchschlagend dürfte
aber der letzte Gesichtspunkt sein. Die Berufsvereine sind
für die Durchführung des Tarifvertrags notwendige Voraus-
setzungen. Ohne sie ist die Erhaltung des Tarifrechts und
des Tariffriedens nicht möglich. Wenn der Schade in voller
Höhe, mag er auch noch so hoch sein, liquidiert werden kann,
so können einzelne Berufsvereine derart geschwächt und ge-
schädigt werden, daß ihr Weiterbestand gefährdet, vielleicht
auch unmöglich gemacht wird. Damit würde der Tarif-
vertrag, der erhalten werden soll, seine Stütze verlieren.
Zudem sind die Berufsvereine heute, vor allem auf Arbeiter-