﻿192	Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht.

in der Weise zu, daß er ohne weiteres als Recht anerkennt,
was die sozialen Kräfte irgendwie als Recht wolleil und er-
klären. Er organisiert vielmehr von sich aus ihre Willens-
bildung, indem er ihre Bedingungen normiert. So läßt der
Staat nur das als Gewohnheitsrecht gelten, das den Er-
fordernissen entspricht, die er ausstellt. Und autonomes Recht
ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen gewahrt sind,
unter denen er die Bildung eines solchen Rechts duldet. In
dieser Weise wird jedes Gesetz, welches soziale Selbstbestimmung
im Recht zuläßt, Normativbestimmungen aufstellen, nach denen
allein Rechtserzeugung und Rechtsverwaltung möglich ist.
Es schätzt damit von vornherein die Wirkungen der Freiheit
ab und reguliert sie. Bei dieser Regulierung sind nicht nur
die Interessen der sozialen Kräfte maßgebend, die durch die
unmittelbare Rechtsbildung eine eigene Lebensordnung ge-
winnen wollen. Es werden auch diejenigen Interessen berück-
sichtigt, die dem allgemeinen gesellschaftlichen Bedürfnis ent-
sprechen. Auf diese Weise wahrt der Staat seine Herrschaft
auch über die soziale Rechtsbilduug, ohne daß er ihren Inhalt
bestimmt. Darin liegt der Fortschritt, den die rechtliche An-
erkennung der sozialen Selbstbestimmung in sich schließt. Die
Kräfte der sozialen Selbstbestimmung wirken rein sozial
auch ohne sie. Aber diese rein soziale Wirkung ist wild
und ungebändigt. Sie folgt fast ungehemmt ihren sozialen
Instinkten und Machtverhältnissen. Erst wenn der Staat
die Bedingungen ihres Wirkens festlegt, ist die Berücksichtigung
aller Interessen, eine objektiv gerichtete Regelung möglich.
Darum liegt nicht darin eine Gefahr für den Staat, daß er
die normativen Äußerungen der gesellschaftlichen Kräfte recht-
lich anerkennt, sondern darin, daß er sie nicht anerkennt.
Denn die Nichtanerkennung bedeutet keineswegs ein Nicht-
sein, nur ein Anderssein und zwar ein viel gefährlicheres
Anderssein.

Daraus folgt das letzte für die staatliche Beherrschung der
sozialen Selbstbestimmung, besonders wenn sie nicht nur die