﻿I. Soziale Selbstbestimmung im Recht.

197

darin, daß sie die Ausgestaltung der individuellen Lebens-
verhältnisse nicht als eine individuelle Lebensangelegenheit
der daran Beteiligten ansieht, sondern als eine soziale Lebens-
angelegenheit. Die individuellen Willensäußerungen sind
nur scheinbar freie Lebensäußerungen. In Wirklichkeit sind
sie der Ausdruck sozialer Kräfte, denen sich der einzelne nicht
entziehen kann. So sind insbesondere auch die Arbeits-
bedingungen eines Betriebes abhängig von den Arbeits-
bedingungen der anderen Betriebe im Gewerbe oder gar in
der gesamten Volkswirtschaft. Auch nicht der beste Wille kann
diese Seite der sozialen Abhängigkeit der individuellen Arbeits-
bedingungen ausschalten, denn sie ist zwingende Tatsache.
Arbeitsbedingungen können deswegen nur dann wirksam be-
einflußt werden, wenn eine Normierung der gesellschaftlichen
Bedingungen, von denen sie abhängen, erstrebt wird. Dies
ist nur im Wege der sozialen Selbstbestimmung möglich, die
eine eiilheitliche Normierung der Arbeitsbedingungen nicht
nur in Betrieben, sondern auch in den einzelnen Gewerben,
vielleicht gar in der ganzen Volkswirtschaft erstrebt und er-
streben kann. Die Entwicklung der einzelnen Tarifverträge
zeigt deutlich dieses Streben der sozialen Selbstbestimmung
nach der Herrschaft über die gesellschaftlichen Grundbedingungen
der Arbeitsverhältnisse. Sie zielen immer mehr auf eine
einheitliche Normierung aller Arbeitsverhältnisse in einem
Gewerbe ab. Überblicken wir diese Entwicklung, so tritt der
Gedanke immer näher, schließlich über die Gewerbe selbst
tariflich hinauszustreben und überhaupt das Verhältnis von
Kapital und Arbeit, wenigstens in der Volkswirtschaft eines
Staates oder Staatenverbandes, einer einheitlichen Nor-
mierung zuzuführen. Dies aber ist der Gedanke des so-
zialen Parlamentarismus, den wir von dem Bilde
der sozialen Selbstbestimmung int Recht sich abheben sehen.
Die Willensbildung in den ökonomisch-sozialen Verhältnissen
trennt sich von der staatlichen Willensbildung und treibt zu
einer Organisation, die ihre eigenen Normen sucht.