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Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht.

6.

Hier ist der Punkt, wo die Kräfte, welche den Gedanken
der sozialen Selbstbestimmung tragen, sich mit allgemeinen
Ideen berühren, die auf eine innerliche Umwandlung des
Parlamentarismus hindrängen. Man sucht nach Formen
einer neuen sozialen Willensbildung außerhalb
der politischen Parlamente. Eine Übersicht über diese
Gedankengänge zeigt uns ihre innere Verwandtschaft mit dem
Wesen der sozialen Selbstbestimmung im Recht. Wenn sie
auch nicht alle dieselbe Begründung haben, auch verschiedene
Lebensgebiete betreffen, so streben sie doch insgesamt nach der-
gleichen Richtung hin.

Wir gedenken zuerst Schiefstes'). Er dachte schon
früh an Mittel, die staatliche Gesetzgebung und Verwaltung
durch Schaffung allgemeiner Wirtschaftskammern zu „ent-
bureaukratisieren". Sie sollten körperschaftliche Zentralorgane
der Berufshauptschichten der Volkswirtschaft für die „Selbst-
erledigung der berufsgenreinsamen Angelegenheiten in Selbst-
leitung, Selbstschätzung und Selbstverwaltung" sein8). In
einer allgemeinen Zentralstelle zusammengezogen, könnten
diese Organe einheitlich die Funktionen ausüben, deren Aus-
übung das staatliche Parlament entlasten würde. Schaeffle
hat damit Gedanken ausgesprochen, die in neuester Zeit von
Grunzel übernommen worden finö8). Grunze! vertritt
den Gedanken in Form der Errichtung eines Wirtschafts-
parlaments, einer nicht gesetzgebenden, sondern begutachtenden
Körperschaft, welche aus Vertretern der Berufsgruppen zu-
sammenzusetzen wäre und alle wichtigen wirtschaftlichen
Fragen durchzuberaten hätte, bevor sie durch die Gesetzgebung
oder Verwaltung zur Entscheidung gebracht werden. Jeder
Gesetzentwurf wirtschaftspolitischer Natur wäre dort zunächst
einer so gründlichen Durchberatung zu unterziehen, daß das

9 Das Problem der Wirtschaftskammern (ZStaatsW. 51 S. 1 ff.,
300 ff., <195 ff.).

2) A. a. O. S. 14/15.

s) Der Sieg des Industrialismus S. 157 ff.