﻿200	Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht.

Parlamente. „Zurzeit" — so faßt er seine Gedanken zu-
sammen — „stehen sich ein vielgestaltiges Ministerinnr einem
in fachmännischer Beziehung ziemlich homogenen Parlamente
gegenüber. Soll nun irgendein Gleichgewicht zwischen diesen
beiden Organen der oberen Staatsmacht geschaffen werden,
so müssen wenigstens ebensoviele qualifizierte Parlamente
ins Leben gerufen werden, als es Ministerien gibt. Nicht
nach Berufen oder Ständen, wie es die Rückschrittler aller
Schattierungen träumen, hat das parlamentarische System
seinen weiteren Ausbau zu erfahren. In diesem Falle wird
weder der Dilettantismus, noch der Regierungspartikularis-
mus, an denen das Staatsleben krankt, ans der Welt ge-
schafft. Nach den großen Sphären des sozialen Lebens, etwa
in Analogie zur inneren Teilung der oberen Staatsgewalt
selbst (wie die Ministerien), müßte die Zusammensetzung der
Fachparlamente vorgenommen werden." Koigen glaubt,
daß eine solche Weiterbildung des parlamentarischen Staats-
systems mit den Ereignissen unserer sozialen Geschichte auf
das innigste zusammenhänge. „Erst die Teilung der Staats-
gewalt in gesetzgebende, richterliche und exekutive Ge-
walten ... und dann die Teilung der das Ganze tragenden
gesetzgebenden Gewalt in einzelne Organe!" Man kann noch
die Worte anfügen, die er als demokratischer Kritiker des
heutigen Parlamentarismus ausspricht: „Bei der Kompli-
ziertheit unseres sozialen Lebens reichen jedoch die bestehenden
Parlamente keineswegs aus, um die Rechtsansprüche, die jetzt
in den vielfältigen Beziehungen geboren werden, zu kodi-
fizieren und ihnen Rechtskraft zu verleihen. Die Kenntnisse
der Abgeordneten genügen nicht dazu, und das Verhältnis
der Wählergruppen, die das parlamentarische Tun am meisten
angeht, zum Parlament ist in vielen Fällen ein loses. In
den Parlamenten selbst macht sich ein verbrecherischer Hang
zum Dilettantismus bemerkbar, den Volksgruppen aber bleibt
nichts anderes übrig als vermittelst selbstgeschaffener Ver-
bände aller Art die fortwährend entstehenden Konflikte zu