﻿202	Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht.

Staatsbürger, nur als Vertreter ihrer eigenen Interessen,
sitzen und entscheiden." Lederer sieht die Vorbedingungen
für einen solchen Entwicklungsgang heute als gegeben an.
Denn die wirtschaftlichen Organisationen beherrschen ihre
Mitglieder, bestimmen sie in ihrem Denken und Handeln, und
die soziale Aktion nimmt einen immer weiteren Spiel-
raum ein. Er schließt mit der Frage, „ob nicht vielleicht die
oben angedeutete Differenzierung in den Organen des öffent-
lichen Lebens gerade eine Entwicklung inaugurieren könnte,
wie sie von den Schöpfern des modernen Parlamentarismus
ersehnt worden ist".

In der Tat könnte eine Spaltung der gesetz-
geberischen Tätigkeit in einen sozialen und einen
politischen Teil zur Erneuerung des öffentlichen
Lebens beitragen. Der politische Kampf könnte reiner
und größer werden, wenn die ökonomisch-sozialen Gegensätze
unserer Zeit nur in ihren Grundgedanken in den politischen
Parlamenten widerhallten. Die Einwirkung einer solchen Ge-
staltung auf den politischen Parteienkampf würde nicht aus-
bleiben. Er könnte sich wieder auf die großen Ziele des poli-
tischen und sozialen Lebens lenken, denen er heute oft genug
entrückt ist. Die Bedeutung der politischen Parlamente würde
nicht geringer werden. Im Gegenteil, neue große Lebensgebiete,
wie z. B. die äußere Politik, könnten mit Sachverständnis und
Tiefe ergriffen und behandelt werden. Und wer sagt uns. daß
nicht den politischen Parlamenten in der Zukunft eine neue
Aufgabe winkt, eine interparlamentarische Aufgabe, in deren
Erfüllung die Völker selbst wegen ihrer Beziehungen zueinander
miteinander sprechen und verhandeln? Die Befreiung, welche
eine Selbstorganisation der gesellschaftlichen Kräfte zur
Schaffung eigener Normen zu bringen vermag, ist also mit
dem Schicksal unseres gesamten staatlichen und sozialen Lebens
innig verknüpft. Dies ist es ja auch, was wir empfinden,
wenn wir das Gebilde des Tarifvertrags bis auf seinen Grund
zu durchschauen suchen.