﻿222

Der Entwurf eines Arbeitstarifgesetzes.

Betreffen solche Abreden oder Vorschriften Gegenstände,
die der Tarifvertrag anders geregelt hat, so treten die Tarif-
bestimmungen an ihre Stelle.

8 41.

S. H4 Tarifbestimmnngen, die den Lohn oder eine Fürsorge
des Arbeitgebers festsetzen, geben das Mindestmaß; Tarif-
bestimmungen, die die Arbeitszeit oder die Arbeitsleistungen
festsetzen, geben das Höchstmaß dieser Leistungen an.

8 42.

S. 108 ff. Gilt nach § 40 an Stelle des bedungenen Lohns der
Tariflohn, so ist der Mehranspruch auf den Tariflohn ver-
wirkt, wenn er nicht binnen vier Wochen seit dem Austritt
des Arbeiters aus dem Betrieb gerichtlich geltend gemacht ist.

S. 112 f. Kein Arbeiter darf entlassen oder sonst benachteiligt werden,
weil er tarifliche Rechte wahrnimmt oder als Vertrauensmann
Tarifinteressen vertritt.

8 43.

S. 101 f. Die Tarifbestimmungen gelten für alle Arbeitsverträge,
die in Tarifbetrieben über Arbeiten geschlossen werden, auf
die sich der Tarifvertrag bezieht, auch wenn die Arbeiter
keine Vertragsmitglieder sind.

8 44.

S. 102 f. Gelten in einem Tarifbetrieb mehrere Tarifverträge, so
gelten für vertragsfremde Arbeiter die Bestimmungen des-
jenigen Tarifvertrags, der zuerst abgeschlossen worden ist.

8 45.

S. 114 f. Ausnahmsweise darf die Tarifbehörde auf Antrag einer
Vertragspartei Abweichungen von den Tarifbestimmungen
gestatten, wenn sie dem Interesse der Beteiligten entsprechen
und den Tarifzweck nicht gefährden oder vereiteln.

8 46.

Die Bestimmungen der §§ 40 und 42 Absatz 2 sind zwingend.