Kapitel III. Arbeiter-Vereinigungen und Industrie- Verbände.^ Nicht alles ist eitel Licht und Sonne in dem Zauber garten der Vereinigten Staaten! Der Widerstreit und die Gegensätzlichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, wie bereits in dem vorangegangenen Abschnitt gestreift, in der Union noch schärfer als anderwärts, vielleicht weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer einander in den Grundanschauungen und Grundbestrebungen so außerordentlich ähneln. Die beiden Gruppen bewegen sich dort durchaus auf dem gleichen Boden des Gelderwerbs. Von Sentimentalität ist nicht die Rede. Überall starrste Interessenvertretung. Dazu kommt, daß von einer Arbeiter-Fürsorge im Sinne und Geiste unserer sozialpolitischen Einrichtungen nirgends ein Hauch zu verspüren ist. Die Arbeiter-Gesetzgebung ist in der Union überaus dürftig und nicnt einmal einheitlich; sie be schränkt sich auf Gesetze gegen „Boykott“, gegen „schwarze Listen“ und über „Acht-Stundenarbeit“, die aber lediglich in einzelnen Staaten in Geltung sind. Nur für alle von der Bundesregierung selbst angestellten oder beschäftigten Per sonen bilden einheitlich acht Stunden die Tagesarbeit. *) Veröffentlicht am 2. August 1902.