134 Deutschland — drei Klassen von Besteuerung: die National- Besteuerung, die Besteuerung durch die Einzelstaaten und die städtische oder Munizipal-Besteuerung. Bei der National-Besteuerung ist tunlichste Vermeidung direkter Besteuerung unausgesprochener Grundsatz. Seit der Zeit nach Beendigung des Bürgerkrieges bis zum Beginn des spanischen Krieges erhoben die Vereinigten Staaten als solche kaum andere Steuern als Verbrauchsabgaben von Wein, Bier, Likören, Tabak. Bei Ausbruch jenes Krieges, im Jahre 1898, wurde ein Spezialgesetz erlassen — Kriegs steuergesetz („War revenue law“) — das die Verbrauchs steuern erhöhte und eine Reihe direkter Steuern ausschrieb. Als im Jahre 1901 die Einkünfte den Bedarf überstiegen, wurden diese Kriegssteuern erheblich herabgesetzt; die völlige Abschaffung trat im Jahre 1902 ein, als der Fiskus erneut an Überschüssen „litt“, für die es keine Verwen dung gab. Die Grundlage, auf der sich das System der einzel staatlichen Steuern aufbaut, ist fast überall in der Union im wesentlichen die nämliche; die Höhe der Steuern ist in den einzelnen Staaten verschieden. In den folgenden Dar legungen gehe ich von den Verhältnissen des Staates New York aus, die als typisch betrachtet werden können. Die Erhebung der einzelstaatlichen Steuern erfolgt durch städtische oder Grafschafts(county)-Beamte, die den Ertrag an den Staat abführen. Unter den einzelstaatlichen Steuern steht die Erb schaftssteuer voran, die 1 Proz. von den Hinterlassenschaften beim Übergang auf Frau, Kinder, Geschwister, Eltern, also auf Verwandte ersten Grades, 5 Proz. beim Übergang auf andere Erben ausmacht. Bei Verwandtschaft ersten Grades wird vom Grundeigentum keine Erbschaftssteuer erhoben. Sodann besteuern die Einzelstaaten die Aktiengesellschaften, die im Staat selbst domizilierenden wie fremde Aktiengesell