gar zu dürftig bemessen werden. — Nicht ohne Besorgnis darf man aber auf die 739 Genossenschaften m. b. H. (= 15,99 v. H.) mit ihren 55 867 Mitgliedern (= 6,33 v. H.) hinblicken, bei denen die Haftsumme den Geschäftsanteil um mehr als das Fünfzig-, das Hundert-, das Zweihundertfache bis zum fibertausendfachen übersteigt. Es finden sich darunter freilich fast ausschließlich Vereinigungen mit den niedrigen Geschiiftsanteilsätzen von 50 Pfennig bis 10 M. bei denen ein hohes Vielfaches schließlich oft eine noch immer nicht un erschwingliche Haftsumme ausmacht: in den Stufen der höchsten Vielfachen sind ihrer nicht allzuviele. Wozu aber, so fragt man sich, wird solch ein ungünstiges Verhältnis fest gesetzt? Der sehr niedrige Geschäftsanteil ist wohl oft noch als Nachwirkung der früheren Auffassung, namentlich Raiff eisens, daß es keines Geschäftsanteils bedürfe, anzusehen und bedeutet deshalb zur Zeit nicht viel mehr als die formale Erfüllung einer gesetzlichen Bedingung. In solchen Fällen brauchte doch aber dann auch die Haftsumme nicht ein so hohes Vielfaches des Geschäftsanteils zu sein. Es beträgt die Haftsumme vom Geschäftsanteile in den das über 100- -200 fache Geschäfts- anteilstufcn bei mit Ges.-Hfts. von Gen. Mitgl. Jt 0,50 Jt 2 223 63 300 1 Jt . 66 9 119 11 739 745 1,50 Jt 2 68 15 400 2 M 14 898 1 181 600 3 M 11 374 874 350 4 Jt . . 2 178 218 500 5 Jt 6 486 898 500 10 Jt 30 129 600 100 Jt 1 10 200 000 zusammen 107 11 380 15 320 995 das über 200— -300 fache 1 jt 9 714 1 785 010 2 jt. 2 160 457 500 1 006 050 3 jt \ 2 288 5 jt 2 340 567 600 10 M 1 12 30 000 zusammen Hi 1 514 3 840 160 das über 300- -500 fache 0,50 Jt 2 204 107 200 1 Jt 5 1 531 2 635 500 10 Jt 2 23 385 000 zusammen 9 1 758 3 127 700 1 000 fache das über 500— 0,50 Jt 58 17 400 1 M 396 1 161 100 10 Jt 1 10 60 000 zusammen 464 1 238 500 das über 1 000 fache 1 j< 13 18 200. Erscheinungen im Genossenschaftsleben wie diese sind auffällig; denn sie überschreiten anscheinend die Grenze des Genossenschaftswesens, die verständigerweise dort gezogen werden muß, wo der genossenschaftliche Zusammenschluß zur Belastung mit unverhältnismäßigem Risiko führt, wo dieses außer Verhältnis zu dem Vorteile steht, den die Genossen schaft allerdings vielleicht dem einzelnen Mitgliede zuführt. Immerhin gilt das nur allgemein und unterliegt im Einzelfalle mancher Einschränkung. Verschiedene Verhältnisse erheischen verschiedene Einrichtungen. 2. Geschäftsanteil und Haftsumme nach dem Gegenstände des Unternehmens. Das ^ erhältnis von Geschäftsanteil und Haftsumme bei den Genossenschaften m. b. H. ist aber nur ein äußeres Merkmal von allerdings allgemeinstatistischem Werte. Wesentlich mitbe stimmend für jenes Verhältnis ist der Gegenstand des Unter nehmens : Bei einem Konsumvereine beispielsweise liegen die I Dinge anders als bei einem Kreditvereine oder einer Baugenossen schaft. Selbst in derselben Gruppe von Genossenschaften ist der städtische oder ländliche Charakter des Vereins ausschlag gebend, ebenso der Sitz und das. örtliche Gebiet oder das verschiedene Bedürfnis in den Betrieben der Genossen nach umlaufendem oder stehendem Betriebskapital, insofern dadurch die Festsetzung des Geschäftsanteils und der Haftsumme jedenfalls beeinflußt wird: ein Trierischer Winzerverein und eine landwirtschaftliche Produktiv- usw. Genossenschaft des Ostens haben andere wirtschaftliche Voraussetzungen als manche sonstige, und damit ein ganz verschiedenartiges ! Kreditbedürfnis, an dessen Befriedigung die satzungsmäßigen | Vorschriften über Geschäftsanteil und Haftsumme u. a. m. angeschlossen werden müssen. Bei Beurteilung des Verhält nisses von Geschäftsanteil und Haftsumme wird man daher nach dem Gegenstände des Unternehmens der Genossenschaften fragen müssen. In dieser Richtung gibt nun die Tabelle VI des Tabellenwerkes Uber die Genossenschaften m. b. H. aus führliche Auskunft, die sich außerdem auf den wichtigen Punkt der „weiteren Geschäftsanteile“ mit erstreckt. Zunächst eine Hauptzusammenstellung aus dieser Tabelle. Nach dem Gegenstände des Unternehmens unterschieden sich die Genossenschaften m. b. H. am 1. Jannar 1904, wie folgt: Genos- weitere Haft- sen- schaf- Mit glieder Ge schäfts- summe insgesamt in teil anteile Tausend Mark 1. Kreditvereine 1 182 225 590 186 193 177 748 2. Rohstoffgenossensch., gewcrbl. 105 3 947 1 622 1834 3. „ , landW. . 459 40 438 64 702 26 880 4. 35 1 457 639 S67 5. Werkgenossenschaft., gewcrbl. 78 11 448 12 455 3 987 6. „ , landw. . 39 690 2 817 637 7. Gen. z. Besch, v. Masch usw. . 6 450 1316 960 8. Magazingenossensch, gewcrbl. 26 809 1132 1 455 9. „ , landw. . 125 19 258 39 182 10 041 10. Rohstoff- u. Mag.-Gen., gewerbl. 73 2 114 1 715 758 11. ,. ., „ , landw. . ' 8 1 136 8 307 1 147 12. Produktivgenossensch., gew. . 100 12 021 21 566 8 758 13. „ . landw. 844 55 768 152 622 48 665 14. Zuchtgenosscnsckaften .... 124 9 406 1377 2 080 15. Konsumvereine 841 387 605 51511 11 114 16. Wohn.- u. Baugen., eigentliche 412 92 271 27 44S 29 136 17. ,, ,, , Vei'einsh. . 43 4 655 5 730 734 18 Sonstige Genossenschaften . . 121 13451 25 218 6 717 zusammen . . . 4 621 882 514 605 552 333 518. . Aus diesen Zahlen lassen sich folgende lehrreiche Ver hältniszahlen ableiten. Es betrug die durch- die durch- die durch schnittliche schnittliche schnittlicho Zahl der Zahl der Haftsumme Mitglieder Geschäfts- für den für eine anteile für Geschäfts- Genossen- eine Ge- anteil schaft nossenseliaft JL 1. Kreditvereine 191 348 432 2. Rohstoffgenossenschaften, gew. 38 53 329 3. „ , landw. 88 229 256 4. Wareneinkaufsvereine 42 60 414 5. Werkgenossenschaften, gewerbl. 147 306 167 6. „ , landw. . 18 90 182 7. Gen. z. Besch, v. Masch. usw.. . 75 294 544 8 Magazingenossenschaften, gew. 31 75 749 9. „ , landw. 154 468 172 10. Rohstoff- u. Mag.-Gen., gewerbl. 29 52 198 11. „ „ „ , landw. . 142 1 180 121 12. Produktivgenossensch., gewerbl. 120 336 261 13. „ , landw. . 66 247 234 14. Zuchtgenossenschaften 76 87 193 15. Konsumvereine 461 522 25 16. Wohn.- 11. Bangen., eigentliche 224 291 243 17. „ „ ,, , Vereinsh.. 108 242 71 CO Sonstige Genossenschaften . . , 111 320 174 zusammen .... 191 . 322 224.