64 Für die einzelnen Gruppen nach dem Gegenstände des Unternehmens ergehen sich in demselben Sinne folgende Zahlen. 1. Kreditgenossenschaften. a) AlsMitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e) b) „ ,, nur einfach gezählt (Tab. XI.) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 2. Rohstoffgenossenschaften, gewerbliche. a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e) b) ,, ,, nur einfach gezählt (Tab. XI.) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 3. Rohstoffgenossenschaften, landwirtschaftliche. a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e) b) „ nur einfach gezählt (Tab. XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 5. Werkgeflossenschaften, gewerbliche. a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab.X unter e) b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 9. Magazingenossenschaften, landwirtschaftliche. a) Als Mitgliedsgen. einfach u.mehrfachgezählt(Tab.Xunter e) b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 10. Rohstoff- u. Magazingenossenschaften, gewerbliche. a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e) b) ' „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 11. Rohstoff- u. Magazingenossenschaften, landwirtschaftl. a) AlsMitgliedsgen. einfach u.mehrfach gezählt(Tab.Xunter e) b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 12. Produktivgenossenschaften, gewerbliche. a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e) b) „ „ nur einfach gezählt (Tab: XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 13. Produktivgenossenschaften, landwirtschaftliche. a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab.Xunter e) b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI) ...... also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 14. Zuchtgenossenschaften. a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter c) b) „ „ . nur einfach gezählt (Tab. XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 15. Konsumvereine. a) Als Mitgliedsgen. einfachu. mehrfach gezählt (Tab. X unter e) b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . 18. Sonstige Genossenschaften. a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt(Tab X untere) b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI) also mehr durch mehrfache Beteiligung . . . mil u. H. mit b. H. insgesamt unc u. N. mit mit en. mit Mit gliedern Gen. mit Mit gliedern Gen. mit Mit gliedern weiteren Geschäfts anteilen Gesamt haftsumme M 527 769 373 6 353 666 782 1 174 102 591 197 854 102 122 100 460 614 256 4 879 539 583 581 74 673 69 292 64 707 900 067 155 117 1474 127 199 593 27 918 128 562 37 414 200 45 1 719 3 274 42 1 445 523 633 720 39 1 263 1 26 38 1 237 347 506 520 6 456 2 248 4 208 176 127 200 850 84 491 294 22 444 556 62 047 124 844 57 197 490 449 37 567 167 14 392 282 23 175 14 357 22 212 470 401 46 924 127 8 052 274 38 872 110 487 34 985 020 24 954 3 31 21 923 7 625 2 915 650 22 880 3 31 19 849 5 383 1757 650 2 74 — — 2 74 2 242 1 158 000 87 20 501 5 277 82 20 224 68 890 17 974 200 55 8 537 1 25 54 8 512 28 492 6 940 140 32 11 964 4 252 28 11 712 40 398 11034 060 30 1 154 30 1 154 283 400 700 28 1018 — 28 1 018 221 390 800 2 136 — — 2 136 62 9 900 10 1583 2 86 8 1 497 15 574 1900 700 8 799 2 86 6 713 928 357 700 2 784 — — 2 784 14 646 1543 000 35 3 017 3 45 32 2 972 10 239 5 916 060 25 2 457 1 7 24 2 450 8 665 3 674 860 10 560 2 38 8 522 1 574 2 241 200 073 82 497 474 37 949 599 44 548 163 724 46 620 755 786 53 978 345 29 577 441 24 401 105 437 2.8 142 465 287 28 519 129 8 372 158 20 147 58 287 18 478 290 55 4 458 5 224 50 4 234 577 1 132 110 51 4 030 5 224 46 3 S06 565 1080 730 4 428 — — 4 428 12 51 380 59 13 321 19 1361 40 11 960 2 278 847 615 53 12 767 13 807 40 11 960 2 278 847 615 6 554 6 554 — — — 21 3167 4 86 17 3 081 8 406 3 462 000 19 2 505 4 86 15 2 419 8 182 3 373 400 2 062 — 2 662 224 88 600 Will man die Übereinstimmung der Tabellen X unter e) und XI des Tabellenwerkes bezüglich der Mitgliedsgenossenschaften gewinnen, so addiert man die in der Tabelle XI enthaltenen Ziffern der Mitgliedsgenossenschaften in der Weise, daß die Ziffern der einer genossenschaftlichen Zentrale angeschlossenen Genossenschaften einfach, die Ziffern der zwei genossen schaftlichen Zentralen angeschlossenen Genossenschaften zwei fach und die Ziffern der drei genossenschaftlichen Zentralen angeschlossenen Genossenschaften dreifach gezählt werden. Eine Genossenschaft der letzteren Gruppe, die vier genossen schaftlichen Zentralen gleichzeitig angehört ist vierfach zu zählen. Dann ergeben sich als Endsummen die in der Tabelle X unter e) des Tabellenwerkes nachgewiesenen Zahlen. Die Rech nung läßt sich für die Summe aller Genossenschaften, wie auch für die einzelnen Gruppen nach dem Gegenstände des Unter nehmens und nach den Haftpflichtarten durchführen. — Schließ lich sei noch bemerkt, daß in den Tabellen X und XI des Ta bellenwerkes die Zentral- (Haupt-) Genossenschaften, soweit sie einer anderen preußischen Zentral- (Haupt-) Genossenschaft angehören, mit behandelt sind, was auch bei Betrachtung der in dem vorliegenden Abschnitte enthaltenen tabellarischen Übersichten zu beachten bleibt. Die im vorstehenden nachgewiesene Doppel- und mehr fache Beteiligung von Genossenschaften an genossenschaft lichen Zentralen hat im allgemeinen für die Kreditgewährung der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse, . soweit die Zentralen solche überhaupt beanspruchen, keine Bedenken, da 1 die Preußische Central-Genossenschafts-Kasse die Kreditfähig