19 sie von öffentlichen Körperschaften betrieben werden, sind sie in der Regel in der Hand der Städte und Kreise. Bei der modernen Entwicklung des lokalen Verkehrs sind diese Verkehrsbezirke zu klein. Eine Zu sammenfassung tut not, namentlich in den gewerbereichen und dichter besiedelten Landesteilen. Als größere Verkehrs- und Verwaltungsbezirke ergeben sich in Preußen naturgemäß seine alten historischen Provinzen. In den übrigen Bundesstaaten würde der Staatsbereich als Ganzes einen einheitlichen Verkehrs- und Verwaltungsbezirk für die Kleinbahnen abgeben. Das Gebiet kleinerer Bundesstaaten wäre einem Nachbar bezirk anzugliedern. Hiernach bliebe also der Lokalverkehr der Regelung durch die Einzel staaten, in Preußen durch die Landesteile (Provinzen) überlassen. Die örtlichen Bedürfnisse und Eigentümlichkeiten würden also auf dem Ge biete des Lokalverkehrs durch autonome Verwaltung in demselben und in noch weiterem Maße wie bislang gesichert. Ähnliches ist aber auch auf dem Gebiete des allgemeinen Verkehrs möglich, der künftig unter die Verwaltung des Reiches fällt. Zwei Mittel sind hierzu gegeben: Einmal in dem Ausbau der Eisenbahn- räte, die schon jetzt bei allen deutschen Eisenbahnverwaltungen bestehen, sodann in Maßnahmen auf organisatorischem Gebiet, durch einen Neu aufbau der Organisation nach den Grundsätzen der S e l b st v e r w a l - tung und der Dezentralisation. Von diesen Grundsätzen werden die Vorschläge getragen, die in den folgenden Kapiteln zu be handeln sind. Hier bleiben die Grundlagen der finanziellen Auseinandersetzung zwischen dem Reiche und den Bundesstaaten bei der Übernahme der Eisenbahnen zu erörtern. ' In jedem Falle, ob nun das Eigentum der Eisenbahnen an das Reich übergeht oder den Bundesstaaten verbleibt, ist eine Bewertung des Eisenbahnbesitzes der vertragsschließenden Teile erforderlich. Das ist unumgänglich, wenn das Risiko auf die Reichsverwaltung übergeht. Eine solche Bewertung hat denn auch bei der Begründung der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft statt gefunden. Sie stieß damals auf besondere Schwierigkeiten, weil sie mit der Verstaatlichung der hessischen Eisenbahnen zusammenfiel und ein brauchbarer Vergleichsmaßstab in der Buchführung beider Netze, des preußischen und des hessischen, fehlte. Das liegt jetzt bei einer Auseinandersetzung zwischen Reich und Bundesstaaten anders. Sie würde ihre Grundlage in dem Erkragswerle der Eisenbahnen finden können. Die Buchführung der deutschen Staats bahnen ist nach einheitlichem Muster, dem sogenannten „Normal buchungsschema" des Reichseisenbahnamts geordnet. Die in der Statistik dieses Amts gegebenen Zahlen, wie die übrigen Buchungsziffern, geben 2»