22 Eisenbahnüberschüsse eine vorsichtige Abschreibungspolitik betrieben haben, würden jetzt deren Früchte genießen. Andere Staaten, die im Ver trauen auf den steigenden Ertragswert der Eisenbahnen von solchen Abschreibungen abgesehen haben, sähen sich vor der Notwendigkeit, in Zukunft den ungedeckten Teil ihrer Eisenbahnschuld aus allgemeinen Staatsmitteln, in derHauptfache also ausSteuern,zu verzinsen undzutilgen. Wieder ein anderes Verfahren sieht vom Werte des Eisenbahn unternehmens ganz ab und betrachtet dessen Verkauf lediglich vom Standpunkte des Verkäufers aus. Man kann es als System der Verlust- entschädigung bezeichnen. Es stellt die Frage: „Was verliert der ver kaufende Eisenbahnstaat an greifbaren und verfügbaren Staatseinkünften, d. h. an Einkünften, die er für Zwecke der allgemeinen Staatsverwaltung verwenden kann?" Hiernach würde das Reich diejenigen Eisenbahnnetze, die eine volle Verzinsung und Tilgung nicht gebracht haben, mit Aktiven und Passiven übernehmen und diejenigen Staaten, die aus ihrem Eisen bahnbesitz über die Kosten für Verzinsung und Tilgung hinaus noch Reinerträge erwirtschaftet haben, für die der Staatskasse aus den Eisen bahnerträgen zugeflossenen Reingewinne nach billigem Übereinkommen entschädigen. Freilich ließe man hierbei die offenen Reserven ganz außer Betracht, die Preußen namentlich durch sein Extraordinarium an gesammelt hat. Sie treten bilanzmäßig in der bereits erwähnten Form der Abschreibung zutage (Anlage II). Ein solches Vorgehen wäre natür lich rein kaufmännisch betrachtet nicht haltbar. Keine Aktiengesellschaft ließe es sich bei Ankauf oder Verschmelzung gefallen, ihre Anlagewerte deswegen geringer bewertet zu sehen, weil sie eine vorsichtige Dividenden politik getrieben und namhafte Teile ihrer Betriebsgewinne wieder in Form von Abschreibungen oder in anderer Weise in ihr Unternehmen hineingesteckt hat, statt sie auszuschütten. Scheidet man aber derartige rein finanzielle Gesichtspunkte aus und läßt lediglich die staatsrechtliche Rücksicht auf den 5) aushalt des Einzelhaushalts gelten, so könnte man sagen, daß diese Rücksicht gewahrt ist, wenn der Staatshaushalt für das eine billige Entschädigung empfängt, was er aus den Eisenbahnerträgen für allgemeine Staatszwecke früher empfangen hat und bestenfalls in Zu kunft zu erwarten hätte. Die Vermögenswerte, die der Einzel- staat hierbei verlieren würde,blieben dabei ganz außer Berechnung. Das könnte mit Rücksicht darauf bedenklich erscheinen, daß der Staatsbesitz kein unwesentliches Gegengewicht gegen die Staatsschulden darstellt. Bei Weggabe der Eisenbahnen würde z. B. in Preußen ein verhältnismäßig weit größerer Teil der Staatsschulden ungedeckt fein, als früher. Auf der anderen Seite könnte dem folgendes entgegengehalten werden. Aus dem Kriege geht das Reich als Schulde nt räger