24 Diese Regelung hätte zweierlei Bedenken. Schon bei den ersten Schritten würden die grundsätzlichen Fragen genau so zu regeln sein, als wenn sofort die Übernahme in Bausch und Bogen erfolgt. Sodann aber würde eine lange Zeit des Übergangs und der Unruhe in unser Verkehrswesen gebracht, die wir heute weniger als je vertragen können. Mit der Übernahme der Eisenbahnen durch das Reich wird daher sofort und in vollem Umfange Ern st gemacht werden müssen. Allerdings wird die endgültige finanzielle Auseinandersetzung nicht leicht sein. Geht man von den oben zugrunde gelegten Voraussetzungen aus, so ist das Geschäft, das das Reich mit der Übernahme der Eisen bahnen macht, rein kaufmännisch gesprochen, kein besonders lockendes: sicher sind starke Aufwendungen, unsicher die Gewinnaussichten. Um so dringender aber werden, vom Standpunkt des allgemeinen Wohls betrachtet, die Gründe für die Übertragung an das Reich. Sind die Aussichten des Unternehmens unsicher, so muß der Träger um so stärker sein. Je geringer der Gewinn ist, mit dem gerechnet werden darf, desto unerbittlicher sind alle Rücksichten beiseite zu schieben, die einer Anspannung und Ausnutzung aller Kräfte im deutschen Verkehrswesen mit dem Ziele höchster Nutzwirkung noch entgegen st ehe n. Da darf es keinen Luxus der Gefühle und keine Furcht vor Schwierig keiten geben. Für die Reichsverwaltung, der die Durchführung der Absichten der Reichsverfassung obliegt, ist die geschäftliche Lage schwierig. Sie ver fügt über fachtechnisches Personal in sehr geringem Umfange und ist daher auf die undankbare Rolle beschränkt, Forderungen zu stellen und ihnen eine allgemeine, auf politische und nationale Zielpunkte gerichtete Begründung beizugeben. Soviel bekannt, hat die Reichsregierung daher denn auch zunächst von den einzelstaatlichen Regierungen eine Verständigung untereinander verlangt, die Führung also vorerst nicht in die Hand genommen. Hoffentlich führt dieser Weg zum Ziel. Gerade die Form der Verständigung zwischen den selbständig auftretenden Bundesstaaten unter sich bietet besondere Schwierigkeiten. Es ist natürlich, in den Eigentümlichkeiten unseres Beamtentums aber noch besonders be gründet, daß die Vertreter der einzelstaatlichen Verwaltungen bei diesen Verhandlungen sich weniger als Anwälte des nationalen Gedankens fühlen, als ihre Aufgabe darin sehen und ihren Ehrgeiz darin setzen, die Interessen ihrer Verwaltung und ihres Staates auf das schärfste zu vertreten und die besten Erfolge herauszuholen, d. h. Erfolge im Sinne eines für ihren Staat vorteilhaften Abschlusses. Da dieses Bestreben natürlich auf allen Seiten in gleichem Maße besteht, geraten derartige