25 Verhandlungen leicht in die Gefahr, das Schauspiel advokatorischer Ver fechtung von Einzelinteressen zu bieten. Man könnte einwenden, daß derartige Erfahrungen bei den Unter handlungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen bisher nicht immer zutage getreten sind, vielmehr zahlreiche und wichtige Erfolge im Sinne der Einheitlichkeit und Verständigung erzielt wurden. Das trifft für die Vergangenheit zu, besagt aber nichts für die Aussichten der Zukunft. Bisher hatten die Einzelstaaten nicht nur ein eigenes und lebhaftes Interesse an der Verständigung aus sachlichen Gründen, es drohte immer auch letzten Endes im Hintergründe der Reichseisenbahngedanke. Hierzu kam ferner, daß Preußen seine Aufgabe als führender Eisenbahnstaat stets auch darin gesehen hat, im Interesse der Allgemeinheit voranzu gehen, nötigenfalls unter besonderen Opfern. Hier liegt der Fall anders. Hier handelt es sich nicht um Ver ständigungen, die letzten Endes die Stellung der Einzelverwaltungen selbst stärken, sondern schließlich doch darum, daß diese den Scheiter haufen mit ihren Opfergaben rüsten sollen, aus dessen Asche der Phönix der Reichseisenbahn emporsteigen soll. Von dem aber, der sich sein eigenes Grab grübt, ist besonderer Eifer und besondere Opferwilligkeit mit Recht nicht zu erwarten. Vielleicht ist es aus diesen Gründen richtiger, das Reich sofort einmal in den Sattel zu setzen. Man könnte dem Beispiel Preußens bei der Verstaatlichung der großen Privatbahnen folgen, indem das Reich vor dem Erwerbe zu Eigentum die Verwaltung der zu übernehmenden Eisenbahn für Rechnung der bisherigen Eigentümer übernimmt. Geht das Reich in dieser Weise vor, übernimmt es die Verwaltung einstweilen zu treuen Händen für Rechnung der Eigentümer bis zur endgültigen Auseinandersetzung, so würden die bestehenden Schwierig keiten sich wesentlich erleichtern. Der wichtigste Vorteil wäre der, daß das Reich sich gewissermaßen zunächst einmal in den Besitz setzt und damit sich alle Vorteile des Be sitzenden sichert. Es würde über die vorhandenen Kräfte und Intelligenzen allein verfügen. Der zweite wichtige Vorteil wäre der, daß die neue Reichsver waltung einen genauen und erschöpfenden Einblick in die wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse der einzelnen Netze gewinnen würde. Zur Zeit ist die Reichsregierung auf die Einholung von Auskünften und die vorhandenen Unterlagen, namentlich des Reichseisenbahnamtes, be schränkt. Ob die bundesstaatlichen Verwaltungen geneigt sein werden, der Reichsregierung ein tiefes Eindringen in alle Einzelheiten der Ver waltung zu erleichtern, kann dahingestellt bleiben. In jedem Falle ist