II. Die Reichseisenbahngesellschafk Mehrfache Aufgaben sind es, welche die Umgestaltung der Reichs bahnverwaltung zu erfüllen hat. Einmal muß das Reich und feine Organe (Präsident und Volksvertretung) eine wirksame Aufsicht über das deutsche Verkehrswesen erhalten. Zum zweiten erfordert es die Eigenart unseres staatlichen und wirtschaftlichen Lebens, daß den Bundesstaaten und Landesteilen ein hinreichender Einfluß auf die Verwaltung der Verkehrswege zur Wahrung der örtlichen Be dürfnisse und Eigentümlichkeiten gesichert bleibt. Drittens muß der Einfluß der V e r k e h r s i n t e r e f f e n t e n in ähnlicher Weife gewahrt werden, wie das in den bundesstaatlichen Einzelverwaltungen zur Zeit der Fall ist. Viertens liegt es im Rahmen unserer innerpolitischen Entwicklung, dem großen Heer der Angestellten eine organische Einwirkung auf die Verwaltung des Ganzen zu sichern. Endlich ist bezüglich der Art der Geschäftsführung eine Forderung zu stellen, die sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit ergibt; nach diesen Erfahrungen ist es unmöglich, weiter auch in Zukunft ein so wichtiges Instrument der Volkswirtschaft in den starren Formen der bureaukratischen Staatsverwaltung zu handhaben. Vielmehr wird bei der Neuordnung kaufmännische Beweglichkeit anzustreben sein. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, die Reichseisenbahnen etwa in ähnlicher Form zu verwalten, wie es in Preußen seit der Verstaat lichung der großen Privatbahnen geschehen ist, und etwa ein eigenes Reichsministerium zu schaffen, dem eine ähnliche Aufgabe für das Reich zufiele, wie sie das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten für Preußen zu erfüllen hat. Dieser Weg liegt nahe, ist aber nicht gangbar. Die preußische Staatseisenbahnverwaltung ist durchaus ein Glied der preußischen Staatsverwaltung überhaupt und trägt demgemäß auch in jeder Beziehung so spezifisch preußisches Gepräge, daß die Übertragung dieses Verwaltungssystems auf eine Reichsverwaltung schon um des willen kaum tunlich wäre. Damit hängt eine innere Eigentümlichkeit und — um es gleich zu sagen — Schwäche der preußischen Eisenbahnverwaltung zusammen. Die Einordnung der preußischen Eisenbahnverwaltung in den Staats. Haushalt hat ihr die freie wirtschaftliche Beweglichkeit genommen, die ein Betriebs unter nehmen braucht.