Rücklagen, die aus der Vermögensrechnung ersichtlich sind, und endlich der Vortrag auf neue Rechnung, der einen Teil des Gewinnes gewisser maßen in der Schwebe hält*). Die Staatseisenbahnverwaltung bildet nun allerdings auch stille Rücklagen, wenn nicht dem Begriffe, so doch der Sache nach, z. B. indem sie abgängige Anlagen und Betriebsmittel aus lausenden Jahres ausgaben durch neue und höherwertige ersetzt. Ebenso kannte die Verwaltung von jeher auch die Verwendung eigener Betriebsmittel für werbende Zwecke. Das geschah und geschieht in dem sogenannten „(xtraordinarium der Eisenbahnverwallung", das unter den einmaligen und außerordentlichen Einnahmen des Staatshaushaltes erscheint und aus den Eisenbahnüberschüssen gespeist wird**). Diese Einrichtungen genügten aber nicht, um die Schwankungen der Eisenbahneinnahmen und -ausgaben, die ihrerseits wieder auf den Schwankungen des Wirtschaftslebens beruhen, in vollem Umfange auf zufangen und den Staatshaushalt vor den empfindlichen Stößen, die die Folge davon waren, zu sichern. Vergegenwärtigt man sich das obige Zahlenverhältnis zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Eisenbahnverwaltung und denen aller übrigen Staatsverwaltungen, so ist klar, welch ungeheurer Einfluß jede Schwankung im Eisenbahnhaushalt auf den Staatshaushalt üben mußte. Denselben Einfluß aber, wie die Schwankungen der tatsächlichen Ergeb nisse, müssen natürlich auch Fehlschätzungen bei der Aufstellung des Anschlages ausüben. Alle diese Fehlerquellen sind indessen natürlich unvergleichlich viel größer, wenn man alle Rohertragsziffern eines Riesenunternehmens in den Rahmen des Staatshaushaltes hinein zwängt, als wenn man in diesen lediglich Reinerträge übernimmt, deren Bemessung leicht durch eine zielbewußte Gewinnpolitik geregelt werden kann. Bei 3y z Milliarden Eisenbahneinnahmen genügt schon eine Schwankung von 10^, —350 Millionen Einnahme, um einen nicht zu deckenden Fehlbetrag hervorzurufen. Man wende nicht ein, daß diesem Rückgänge der Einnahmen auch ein Rückgang der Ausgaben gegenüber stehen werde; denn dies ist keineswegs der Fall. Vielmehr trägt die Gestaltung der Ausgaben beim Eisenbahnbetriebe ein anderes Gesetz in sich als die Entwicklung der Einnahmen. In den Ausgaben drückt sich die Wirtschaftsentwicklung in der Regel später und fast immer in einem anderen Maße aus als bei den Einnahmen. *) Es können Gewinne auch wohl auf andere Art für Zwecke des Unter nehmens in weiterem Sinne festgelegt werden, man kann aber alle diese Formen der Festhaltung von Betriebsgewinnen unter der Bildung stiller Rücklagen mit- begreisen. **) Näheres im „Archiv für Eisenbahnwesen" 1910 S. 1128 (Heft S): „Zur Wirtschaftsführung der Staatsbahnverwaltung."