32 Die Folge dieser Verhältnisse war schon von Beginn der Staats bahnzeit ab, daß das Gleichgewicht des Staatshaushaltes fast stets wandelbar war und öfter in die Gefahr kam, durch die Schwankungen der Eisenbahnergebnisse nachhaltig erschüttert zu werden. Ebenfalls feit dem Beginn der Staatseisenbahnzeit hat man versucht, diese unsichere Lage des Staatshaushaltes zu bessern und gewissermaßen eine Puffereinrichtung zu schaffen, die die Schwankungen in den einzelnen Jahren ausgleichen und für schlechte Jahre Vorsorge treffen soll*). Trotz der Bemühungen so bedeutender Finanzmänner wie Miguel ist es jahrzehntelang nicht gelungen, eine wirklich befriedigende und grundlegende Neugestaltung der Dinge zu schaffen. Erst im Jahre 1910 wurde ein wirksamer Ausgleichfonds errichtet, der vor dem Kriege mit einigen Hundert Millionen Mark Bestand ausgewiesen war. Dieser Bestand ist schon in den ersten Kriegszeiten verschwunden, und es kann das nicht wundernehmen, wenn man sich die Aufgaben im einzelnen kurz vergegenwärtigt, die aus dem Betriebsüberschuß der Staatseisen bahn zu erfüllen sind. Nach einem zwischen den beteiligten Dienstzweigen geschlossenen und vom Landtage bestätigten Finanzabkommen vom Jahre 1910**) sind das , drei Aufgaben: Zunächst ist naturgemäß aus dem Betriebsüberschuß die Verzinsung und planmäßige Tilgung der Eisenbahnschulden zu leisten. Die plan mäßige Tilgung ist in Preußen sehr gering. Das Erfordernis bewegte sich in den letzten Jahren zwischen 45 und 52 Millionen Ji. Einen Ersatz für diese mangelhafte Tilgung stellt in Preußen die oben erörterte Einrichtung des Eisenbahn-Extraordina- r i u m s dar. Dieses Eisenbahn-Extraordinarium umfaßt solche Aus gaben, die nicht zu den Betriebsausgaben gehören, also eine Ver mehrung des Anlagekapitals darstellen. Da diese Aufwendungen aber nicht aus Anleihemitteln, sondern aus den eigenen Mitteln der Eisen bahnverwaltung bestritten werden (f. oben), so kann man sie, kauf männisch gesprochen, als Abschreibung, oder, staatsrechtlich angesehen, als Schuldentilgung auffassen. Das Extraordinarium wies früher sehr stark schwankende Beträge auf, in den letzten Jahren trat hierin ein Wandel ein. Nach dem er wähnten Finanzabkommen von 1910 wird nämlich der nach Verzinsung und Tilgung der Eisenbahnschulden verbleibende Reinüberschuß so zwischen den Eisenbahnzwecken und den allgemeinen Staatszwecken auf *) Zur Geschichte der Reformbestrebungen vgl. „Archiv für Eisenbahn wesen" 1909 S. 1093 u. ff. (Heft 5). *•) Näher dargestellt im „Archiv für Eisenbahnwesen" 1910 S. 1121 u. ff. (Hest 5).