44 sich willkürlich regeln und bestimmen. Das ist die Aufgabe der Be triebsleitung. Sie muß einmal den Verkehr und feine Bedürfnisse kennen und überschauen. Das heißt mit anderen Worten: sie muß vollen Überblick über die Aufgabe haben, die der Betrieb zu lösen hat. Sodann aber muß sie ebenso genau die Mittel kennen, die ihr für die Lösung zu Gebote stehen, endlich aber und vor allem volle Herrschaft über diese Mittel, d. h. die Betriebsmittel im weitesten Sinne haben. Dem Fachmann sind das Selbstverständlichkeiten. Aber Selbst verständlichkeiten verstehen sich nicht immer von selbst, wenigstens nicht in der Welt der Tatsachen. Wie steht es in Wirklichkeit gegenüber dem scheinbar so selbstverständlichen Ideal einer Betriebsleitung? Wohl ist der deutsche Wirtschaftskörper feit den Tagen von Motz und Maaßen, feit der Gründung des Zollvereins, eine Einheit. Von einer Einheit im deutschen Eisenbahnwesen, wie sie der geniale Eisenbahnfachmann Friedrich List — dem das normale Schicksal deutscher Vorkämpfer für vaterländische Interessen die Pistole in die Hand drückte — erträumte, von solcher Einheit sind wir noch weit entfernt. Im Eisenbahnverkehr zerfällt Deutschland fast noch wie in den Tagen Lifts in eine preußisch-hessische, sächsische, bayerische, württembergische, badische, elsaß-lothringische, olden- burgische, mecklenburgische Provinz. Eine Zentralleitung, die in der Lage wäre, von einem Punkte aus den Betrieb der großen durchgehen den Linien zu regeln, fehlt. Ja sie fehlt zum Teil sogar innerhalb der genannten Eisenbahnprovinzen, vor allem in Preußen. In Preußen verwalten nebeneinander 21 Direktionen, deren Be zirke größtenteils ohne Rücksicht auf die Betriebsführung abgegrenzt sind. Sie sind auf Verständigung untereinander angewiesen. Über ihnen steht nur das Ministerium. Nach der Organisation ist dies Aufsichts-, nicht Betriebsbehörde. Es ist also seiner ganzen Einrichtung nach zu einem regelmäßigen Eingreifen in den Betrieb nicht geeignet. Auch steht es der örtlichen Betriebslage zu fern, als daß es sich anders als durch gelegentliche Eingriffe betätigen könnte. Mit solchen ist man aus triftigen Gründen vorsichtig. Ein Anlaß wird in der Regel durch An rufen der Verwaltungen gegeben. Ein solches stellt eine Beschwerde dar, ist deswegen auf keiner Seite gern gesehen und hat die unerwünsch testen Folgen für ein künftiges Zusammenarbeiten. In B a y e r n, wo die Direktionsbezirke noch kleiner und betrieb lich daher noch weniger leistungsfähig sind, sind die übelstände ent sprechend größer, in den übrigen Verwaltungen, die Generaldirektions verfassung haben, etwas geringer; indeffenmachtsich bei diesen kleinerenVer- waltungen naturgemäß der geringe räumliche Umfang störend bemerkbar. Aus den hier in knappen Zügen angedeuteten Erfahrungen ergeben sich etwa folgende Vorschläge: