50 den Landeseisenbahnräten, die ihrerseits den Reichseisenbahnrat wählen, der seinerseits Vertreter in den Verwaltungsrat entsendet. Das Ziel muß fein, in den Angestellten das Gefühl der Gemeinschaftlichkeit der Interessen und der Zusammengehörigkeit mit der Verwaltung neu zu be leben. Zu diesem Ende wird vielleicht die Mitarbeit bei allgemeinen An gelegenheiten und fortlaufender Einblick in die allgemeine Lage lind die Bedürfnisse der Eisenbahnverwaltung helfen können. Alle die Geschäfte, die vorstehend nicht den Generaldirektionen zu gewiesen sind, würden wie bisher von den Bekriebsdirektionen zu leisten sein. Ihre Aufgabe wäre also die Bewältigung des laufen den Dien st es und die Aufsicht über die örtlichen Dienststellen. Auch hier wird eine möglichst große Selbständigkeit anzustreben sein. Eine Reihe von Entscheidungen, die bisher in der Zentralinstanz getroffen wurden, und zwar in allen Dienstzweigen, werden auf die Betriebs direktionen übertragen werden können. Z. B. die Feststellung kleinerer Entwürfe, die jetzt in übergroßer Anzahl in der Zentralstelle vorgelegt werden müssen und dort sachlich nicht geprüft werden können, Be willigung kleinerer Ausgaben aus einem auch bei den Betriebsdirektionen zu bildenden kleinen Dispositionsfonds, Verwendung er sparter Mittel, Entscheidung in Personalangelegenheiten sowie im Lohn wesen usw. Die Bezirke der Betriebsdirektionen hätten sich möglichst an die be stehenden Verwaltungsbezirke anzulehnen, indessen wären in allen Teilen des Reiches möglichst gleichgewichtige Bezirke zu schaffen. Diese müßten einen Umfang haben, der die Einschaltung von Zwischeninstanzen, wie sie in den preußischen Betriebs-, Verkehrs-, Maschinen-, Werkstätten ämtern bestehen, unnötig macht. Dies wird dadurch erleichtert, daß auch den äußeren Dienststellen eine wesentlich größere Selbständigkeit gegeben wird (s. unten). In Preußen wären die größeren Direktionsbezirke zu verkleinern, indem neue Direktionen mit dem Sitze an Mittelpunkten des Verkehrs in die bisherige Bezirks einteilung eingeschoben werden. Auf diese Weise könnten namentlich die großen westlichen Direktionsbezirke Frankfurt, Köln. Elberfeld, Essen und Hannover entlastet werden. Umgekehrt würde in Bayern der wieder holt erwogene Gedanke ausgeführt werden können, einzelne Direktionen zusammenzulegen. Durch die Übertragung wichüger Dienstgeschäfte, namentlich solcher, die früher zeitraubenden Meinungsaustausch und Meinungsausgletch er forderten, auf die Generaldirektionen, ferner durch die Übertragung von Entscheidungen der Zentralstelle, die früher umständliche Berichte nötig machten, auf die Betriebsdirektionen selbst, weiter durch die Erweiterung der Zuständigkeit der Dienststellen, endlich durch die bereits erwähnte