52 gemildert, wenn Geschäfte, die für den ganzen Neichseisenbahnbereich zu erledigen sind, auf die einzelnen Eeneraldirektionen verteilt und durch Ausschüsse erledigt werden, in denen die Entscheidungen in erster Linie durch freie Vereinbarung gesucht werden können. Aber auch die praktischen Erfahrungen in Preußen ergeben keinerlei Gründe für die Beibehaltung dieser Einrichtung. Was den Geschäftsbereich des Zentralamts betrifft, sa lassen sich zu nächst die Beschaffungen ähnlich wie früher zwanglos und besser auf die jenigen Generaldirektionen verteilen, in denen die Stoffe erzeugt und gekauft werden. Das gilt vor allen Dingen für die Brennstoffe und für die eisernen Oberbaumaterialien. Gerade in Zeiten der Knappheit und der Not haben die Erfahrungen gezeigt, daß die Anforderungen der Be triebsverwaltung an das Zentralamt im großen und ganzen einen Um weg bedeuten und den unmittelbaren Verkehr und den Nachdruck der Anforderung gegenüber den Erzeugern verringern, statt ihn zu verstärken. Bezüglich anderer Bedürfnisse führt das Bestehen eines solchen Zen tralbeschaffungsamts dazu, aus einem erklärlichen Amtsehrgeiz heraus mehr und mehr Beschaffungen in dieses Amt hineinzuziehen, ohne daß ein zwingendes sachliches Bedürfnis vorliegt. Auf dem Gebiete des technischen Versuchswesens hat es sich vielfach gezeigt, daß es den verantwortlichen Beamten in der Zentralstelle schwer fällt, die für die technischen Fortschritte unentbehrliche Berührung mit der Praxis aufrechtzuerhalten. Technische Fortschritte haben aber eine ihrer wichtigsten Quellen in den Erfahrungen des praktischen Dienstes. Ganz ähnlich waren die Erfahrungen auf dem Gebiete des Verwaltungs dienstes. Zweifellos hat die äußere Durchbildung der Dienstvorschriften an Einheitlichkeit gewonnen. Auf der anderen Seite ist auch hier mehr und mehr eine steigende Entfremdung von der Praxis bemerkbar ge wesen. Namentlich haben auch Anregungen der Betriebsverwaltung in dieser Zentralstelle oft einen Seitenweg gefunden, auf dem sie schließlich versandeten. Auf diesem Gebiete wie auf dem Gebiete des Personal wesens ist die Zuständigkeit der Zentralstelle immer weiter gezogen worden, weil das Bestehen des Zentralamts hierfür eine bequeme Hand habe bot. Aus allgemeinen organisatorischen, politischen sowie aus praktischen Gründen wird daher in Zukunft auf diese Einrichtung verzichtet werden müssen. — Der Grunds atz straffer Zusammenfassung auf der einen Seite und weitgehender Selbständigkeit auf der anderen Seite wird auch für die Einrichtung der äußeren Dienststellen gelten müssen. Daß auf einem Bahnhöfe für jeden Dienstzweig nebeneinander völlig selbständige Dienststellen tätig sind, die ihrerseits wieder, nach Fachrichtungen getrennt, besonderen Ämtern als