53 Zwischeninstanz unter den Direktionen unterstellt sind, ist schon für den Laien wenig einleuchtend. Bezüglich des Personals liegt es nicht viel anders. Die verwickelte Gliederung der Ämter ist dem einfachen Arbeiter und Unterbeamten nicht leicht verständlich und dem Personal noch heute nicht in Fleisch und Blut übergegangen. Ferner ist bezeichnend, daß diese „Ämter" nach mehr als zwei Jahr zehnten ihres Bestehens im großen Publikum so gut wie unbekannt sind. Was sich aber im V o l k s b e w u ß t s e i n nicht einprägt und durchsetzt, pflegt an inneren Mängeln zu kranken. Alles das führt zu einer Änderung der Stellung der Z u st ä n d i g k e i t deräußerenDienststellen. Bei dem zum Teil noch immer vorzüg lichen Beamtenstande, den die deutschen Staaten herangebildet haben, ist zunächst eine größere Selbständigkeit der Dienststellen angängig und ein Gebot der Gerechtigkeit wie der Einsicht. Auf die einzelnen Punkte, in denen die Zuständigkeit der Dienststellen erweitert werden kann, soll hier nicht eingegangen, sondern nur hervorgehoben werden, welche Vorteile auch für das Publikum und sein Verhältnis zur Eisenbahnoerwaltung es hat, wenn die örtlichen Dienststellen in größerem Umfange selbst Entscheidungen treffen können. Daß das natürlich nur möglich ist bei den alltäglichen Vorfällen des kleinen Dienstes, ist selbst verständlich: aber gerade diese Regelfälle des täglichen Lebens find es, die für das Publikum die größte Bedeutung haben. Auch die Organisation der Dien st st eilen bedarf einer Änderung. Hier herrscht zur Zeit eine recht weitgehende Zersplitte rung. Auf den größeren Bahnhöfen bestehen für die verschiedenen Dienstzweige gesonderte Dienststellen, z. B. der Bahnhof, die Güter abfertigung, die Fahrkartenausgabe, die Stationskasse, die Eilgut abfertigung, die Betriebswerkstätte usw. Auf großen Bahnhöfen vervielfältigen sich diese Dienststellen noch je nach dem Umfang der Dienstgeschäfte. Sie unterstehen wieder je nach ihrer Fachrichtung dem Vetriebsamt, Verkehrsamt, Maschinenamt usw. Eine einheitliche Spitze der Dienststellen eines Ortes oder eines Bahnhofes fehlt. Dies im Zu sammenhang mit der Vielköpfigkeit der Aufsichtsinstanz trägt dazu bei, das Personal mehr und mehr die enge Fühlung mit den oberen Stellen verlieren zu lassen. Daß die Ämter der bisherigen Verfassung nicht voll in der Lage gewesen sind, diese Fühlung herzustellen und zu erhalten, ergibt sich daraus, daß in immer weiter steigendem Umfange bei den Direktionen die Einrichtung der „Kontrolleure", und zwar für fast alle Fach richtungen, sich eingeführt hat. Man sieht daraus, in welch wachsendem Maße die Direktion das Bedürfnis empfunden hat, in unmittelbare