56 wäre unterzuteilen in Bahnmeistereien, jedoch wären deren Bezirke gegenüber den bestehenden wesentlich zu vergrößern. Zur Zeit bestehen in größeren Orten der Regel nach mehrere Bahnmeistereien neben einander, getrennt nach den einzelnen Bahnhofs- oder Streckenteilen oder nach Spezialgebieten (Stellwerkbahnmeisterei, Hochbaubahnmeisterei usw.). Eine Zusammenfassung solcher Bahnmeistereien erscheint ebenso sehr aus Gründen wirtschaftlicher Verwendung der Arbeitskräfte wie aus technischen Gründen angezeigt. Namentlich würde die Ver teilung und Ausnutzung des Personals besser sein und die Ver waltungsarbeit vereinfacht werden können. Gleiches gilt aber auch für die Streckenbahnmeistereien. Die Zusammenfassung größerer Strecken würde für die Einteilung der Arbeiten und die Verwendung der Kräfte Nutzen bringen. Selbstverständlich ist hierbei eine Verminderung des Bahnmeisterpersonals nicht möglich, vielmehr nur eine Gliederung. Dem Oberbahnmeister wären die nötigen Hilfskräfte beizugeben, wodurch er auch von anstrengenderen Außenarbeiten entlastet werden könnte. Ferner wäre ihm eine Hilfskraft für die sehr umfangreichen schriftlichen Ge schäfte, die mit der Verwaltung einer Bahnmeisterei verbunden sind (Lohnwesen, Liegenschaftsverwaltung usw.) beizugeben. Zur Zeit werden die Bahnmeister durch diese Arbeiten ihren Hauptaufgaben zu sehr ent zogen. Würde diese Teilung zwischen Bahnamt und Bauamt dem Dienst- zweige der Bahnunterhaltung eine erhöhte Beachtung und Pflege sichern, so ließe sie anderseits eine Lücke in der erstrebten Einheit der D i e n st st e l l e. Auf diese ist aber sowohl im Interesse des Gesamt betriebes sowie aus den angedeuteten Rücksichten auf den Personaldienst großer Wert zu legen. Die fachtechnische Seite des Bahnunterhaltungs dienstes ließe sich auch ohne die Einschaltung eines fachtechnischen Amtes im unmittelbaren Zusammenwirken der verkleinerten und in ihrem Dienstbetrieb reorganisierten Direktion mit der in ihrer Besetzung und Stellung gehobenen Bahnmeisterei in der gleichen Art entwickeln und pflegen, wie dies bezüglich des Verkehrsdienstes und des Betriebs maschinendienstes vorgeschlagen ist. Endlich steht die Bahnmeisterei mit dem Betriebsdienst nicht nur durch die Art der im Betriebe auszuführen den Arbeiten, Umbauten usw. in enger Fühlung, sondern stellt vor allem auch in ihrem Arbeiterbestande den großen Behälter dar, aus dem der Bedarf der übrigen Dienststellen an Nachwuchs und an Aushilfspersonal gedeckt werden muß. Die richtige Verfügung über diesen Arbeiterstamm ist also für den Gesamtdienst von sehr großer Bedeutung. Stellt man diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund — und er ist wohl als der aus schlaggebende anzusehen —, so wird man auch der Bahnunterhaltung eine organisatorische Sonderstellung nicht einräumen, den Grundsatz der Einheit der Dienststellen restlos durchführen und auch die Bahn-