— 57 x — Unterhaltung wie die übrigen Dienstzweige dem Bahnamt licher Hinsicht und im Personaldienst unterstellen. Sämtliche Dienststellen erhalten hiermit eine Doppel st ellung. In ihrer fachtechnischen Besonderheit unterstehen sie der Direktion und deren Organen (Oberbeamten und Kontrolleuren), die schon heute den Spezialdienst in steigendem Umfange unter Ausschaltung der Be triebs-, Verkehrs- und Maschinenämter überwacht, während ihr Zu sammenwirken im Betriebe, sowie die Behandlung und Verwendung des Personals durch die örtliche Aufsichtsstelle des B a h n a m t e s sichergestellt ist. Einen Überblick über die Unterschiede der jetzigen und der vorgeschla genen Gliederung der Eisenbahnbehörden und Dienststellen gibt die bildliche Darstellung in Anlage Hl. Überblickt man diese Vorschläge und ihre Unterschiede von dem bisher in Preußen geltenden Zustande, so ergibt sich folgende Übersicht der Neugliederung: a) Die Zentralstelle ist auf die wirklich zentralen Geschäfte be schränkt und von den Geschäften des laufenden Dienstes entlastet. st) Ein wesentlicher Teil ihrer Aufgaben geht auf die General direktionen über. Diese umfassen je ein Wirtschaftsgebiet und bearbeiten besonders den Betrieb auf den durchgehenden Linien, die Verwaltung der Hauptwerkstätten und das gesamte Tarifwesen. c) Die Betriebsdirektionen entsprechen den kleineren der heutigen preußischen Direktionen. Sie haben etwa die Zuständigkeit der heutigen preußischen Direktionen, vermindert um die an die Generaldirektionen einerseits, an die Dienststellen anderseits ab zugebenden Geschäfte, vermehrt durch die Übertragung von Befug nissen der Zentralstelle. Sie unterstehen der Generaldirektion in deren Geschäftsbereich, im übrigen der Zentralstelle. d) Den Betriebsdirektionen untergeordnet sind die D i e n st st e l l e n : Sie erhalten erweiterte Zuständigkeit und demgemäß gehobene Stellung. Sie werden örtlich zusammengefaßt in Gesamtdienst stellen: Bahnämter. e) Zwischeninstanzen fallen fort. Die Betriebs-, Verkehrs-, Maschinen-, Werkstättenämter sowie die damit zusammenhängende Zersplitterung der Dienststellen nach Fachrichtungen werden beseitigt. Der Grundsatz der zwei Instanzen wird streng durch geführt: Im laufenden Kleindienst: Dienststelle und Betriebsdirektion. Im Geschäftsbereich der Generaldirektion (Betrieb, Tarife, Werkstätten) arbeitet diese unmittelbar mit den Dienststellen (Tarif wesen) oder den Hauptwerkstätten oder mit den Betriebsdirektionen (Betrieb).