58 Im übrigen geht der Jnstanzenzug von der Betriebsdirektion an die Zentralstelle (z. B. in Bau- und Finanzsachen). Überall wird ferner eine kräftige Abwälzung von Z u - ständigkeiten nach unten vorgenommen. Meines Erachtens ist hierdurch eine so klare und übersicht liche Gliederung zu schaffen, wie sie in einem großen Betriebs unternehmen, das zu den verwickeltsten der Welt gehört, überhaupt möglich ist. Der innere Dienst bedarf weitgehender Umgestaltung im Sinne größerer Beweglichkeit und Schlagkraft, überall wäre der Grundsatz durchzuführen, die leitenden Köpfe von der laufenden Arbeit zu befreien und ihre Zahl auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Geschäftsführung ist daher in der Art zu ordnen, daß die leitenden Beamten (Direktoren) grundsätzlich von allen Geschäften des laufenden Dienstes befreit werden. Dieser laufende Dienst: der laufende Schrift wechsel, Konferenzen in Sachen nicht grundsätzlicher Bedeutung, Ange legenheiten, in denen die Generaldirektion nicht die Geschäftsführung hat, usw. sind von Oberbeamten zu erledigen. Diese rechnen zu h.en höheren Beamten im bisherigen Sinne und sind entsprechend zu bezahlen. Sie sind gleichzeitig die Vertreter der leitenden Beamten. Die Stellung ist ähnlich gedacht wie die der P r o k u r i st e n in großen Privatunternehmungen. Ihnen untersteht tunlichst je ein besonderes Bureau. Die leitenden Beamten (Direktoren) können sich hiernach auf die allgemeine Leitung und die Geschäfte von grundsätzlicher und all gemeiner Bedeutung beschränken und erhalten die Möglichkeit zu wirklich schöpferischer Arbeit. Es wird erreicht werden können, in jeder Ab teilung nur einen solchen leitenden Beamten zu haben. Die Einrichtung dieser Oberbeamten ist keineswegs eine völlige Neue rung. Sie stellt vielmehr eine Erweiterung der bestehenden Einrichtung der „Verkehrsinspektoren" und „Rechnungsdirektoren" dar und knüpft an die Überlieferung der früheren großen Privatbahnen, wie der Rheinischen Bahn, der Köln-Mindener Bahn usw., an. Die Oberbeamten hätten im besonderen auch den Bureaudienst zu beaufsichtigen. Gleichzeitig wäre die überkommene Einteilung der B u r e a u b e a m t e n in wenige große Bureaus zu be seitigen. Diese haben sich teilweise zu Riesenkörpern mit Hunderten von Beamten ausgewachsen und sind von den Vorständen um so schwerer zu übersehen und zu leiten, als diesen die ihnen gebührende gehobene Stellung bisher versagt geblieben ist. Nach Zerschlagung der großen Bureaus würde jedem Oberbeamten ein bestimmt abgegrenztes Bureau zuzuteilen sein, zu dessen besonderer Leitung ihm wieder ein Vertreter in gehobener Stellung (Bureauvorstand) beizuordnen wäre.