62 schränkte Zeit an, auf etwa zehn bis zwölf Jahre. Dann ist der, dessen Leistungen enttäuschen, nicht ein unabwendbares Schicksal für seine Verwaltung, das hingenommen werden muß, sondern kann in absehbarer Zeit durch schmerzlosen Eingriff entfernt werden. Sodann gewähre man den leitenden Beamten eine namhafte Gewinn beteiligung. Diese wäre, da mit Reingewinnen von Bedeutung in der nächsten Zukunft nicht zu rechnen ist, in Bruchteilen des Betriebs überschusses, d. h. des Rohgewinnes, zu gewähren. Anders liegt es bei den übrigen Beamtenklassen. Für sie wird der Eisenbahndien st der Lebensberuf fein und bleiben müssen. Vorzeitige Pensionierung würde wertlose Existen zen in großer Zahl schaffen und für die Verwaltung zu teuer werden. Hier ließe sich aber meines Erachtens ähnliches durch ein korporatives Bekeillgungssystem erreichen. Diese Beteiligung der Angestellten kann aber nicht in Form einer Gewinnbeteiligung geschehen. Die Angestellten können in ihren Bezügen nicht von der Gestaltung der Jahresabschlüsse abhängig gemacht werden, um so weniger, als ihnen ein maßgebender Einfluß auf die Gestaltung der Ausgabeseite kaum wird eingeräumt werden können. Auch gehören die Bezüge der Angestellten zu den Selbstkosten, nicht zum Gewinn. Sie müssen daher in vollem Umfange vor Berechnung des Betriebsüberschusses angesetzt werden. Die Beteiligung der Angestellten wäre also unter den Betriebsausgaben genau so zu buchen, wie die festen Gehälter und Löhne. Das ist folgendermaßen zu denken: Im Eisenbahnhaushalt wird neben den Gehältern ein b e st i m m - ter Prozentsatz der Betriebseinnahmen als Anteil der Ange st eilten eingestellt. Dieser wird etwa so hoch bemessen, wie der Aufwand für eine doch nicht mehr länger aufzuschiebende gerechte und billige Reform der Dienstbezüge sich belaufen würde. Oder mit anderen Worten: Die ohnedies dringende Gehaltsreform wird bei der R e i ch s e i s e n b a h n g e s e l l f ch a f t in Prä mienform durchgeführt. Damit wäre ein Problem gelöst, das in letzter Zeit gerade sehr viel erörtert worden ist, nämlich das der gleichmäßigen und fortlaufenden Anpassung der Gehälter an die Preisentwicklung. Denn es kann als feststehend angenom men werden, daß in Friedenszeiten, denen wir doch hoffentlich entgegen gehen, die Preise in Zeiten der Hochkonjunktur steigen. Mit dieser aber wachsen auch Verkehr und Verkehrseinnahmen. Es würde also steigender Verkehr selb st tätig Gehaltserhöhungen bringen. Auch die Verteilung dieser Einnahmeanteile könnte nach ganz neuen Gesichtspunkten geschehen. Es ist möglich, hier in die Gehalt- und Lohnpolitik eine gewisse Selbstverwaltung hinein