63 zubringen. Diese Einnahmeanteile würden nämlich durch die Ver waltung nicht unmittelbar an den einzelnen ausgezahlt, sondern mit Hilfe eines nach Kopfzahl und Höhe des Gehalts gebildeten Schlüssels auf die einzelnen Beamten- und Arbeitergruppen verteilt. Jede dieser durch den ganzen Bereich der Reichsbahnen hindurchgehenden Gruppen ver waltet selbständig eine Kasse, an deren Verwaltung die Reichsbahnen nur im» Aufsichtswege beteiligt sind. Diese Verbandskassen verteilen die Einnahmeanteile nach einem eigenen Statut, durch das sie in der Lage sind, selbständig Gehalts- bzw. Wohlfahrtspolitik zu betreiben. Sie bilden z. B. aus den Ergebnissen guter Jahre Rücklagen für schlechte Jahre, geben Zuschüsse an kinderreiche Familien, an Sterbekassen, Bau genossenschaften, Erziehungsanstalten. Mit einem Worte: Die Ange stellten werden im weitesten Umfange Selb st vermalter des Wohlfahrtswesens. Sie nehmen nicht mehr Wohltaten ent gegen, sondern betreiben selbst Volkspflege. Die Vorstände dieser Kassen wären gleichzeitig die gewiesenen Vertreter der Angestellten im Verwal tungsrat sowie in den Landeseisenbahnräten. Hier würden sie fort laufend Einblick in die Lage der Gesamtverwaltung tun und an dessen Schicksal handelnd mitwirken. Sie würden diesem nicht mehr lediglich als Fordernde, sondern mit dem Gefühl gegenüberstehen, daß die Sache des Ganzen auch ihre Sache ist. Das wird auf die Dauer kaum ohne günstige Rückwirkung auf die Gesinnung in den breiten Massen der Angestellten bleiben können. Es kann erwartet werden, daß sich hier in dem Gefühl der Zusammengehörigkeit eine gewisse Überlieferung bildet. Damit wäre ein wichtiges Ziel jeder gesunden Politik erreicht, nämlich die Eigenliebe des Einzel nen in die Richtung des allgemeinen Wohls ein zustellen.