70 sollte von einem Vorstande geführt werden, dessen Vorsitzender zugleich der Vorsitzende der Gesellschaftsversammlung sein sollte. Der Gesell schaft war eine weitgehende Selbstverwaltung zugedacht. Die Verhandlungen über diese Gedanken haben eine längere Zeit in Anspruch genommen und sind augenscheinlich durch die Staatsnm- wälzung zum Stillstand gekommen. Knüpft man an diese Vorgänge und Vorbilder an, so kommt man zu folgenden Vorschlägen für die Neuordnung des preußischen Kleinbahn- wesens. Die dem Lokalverkehr dienenden Verkehrsunternehmungen eines Wirtschaftsgebiets würden in einer haupkgefellfchafl zusammengeschlossen werden. Als Gegenstand des Unternehmens käme in Betracht: a.) der Erwerb, Bau, Betrieb und Überwachung von Lokalbahnen (Nebenbahnen, Kleinbahnen, Straßenbahnen usw.); b) desgleichen von Hafenanlagen: o) der Erwerb, Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Kraftfahr- linien, Expreßgutverkehr und anderen Transportunternehmungen: d) der Betrieb von Geschäften, die mit derartigen Transportunterneh- mungen zusammenhängen, z. B. Lagergeschäft, Speichere! usw. Die Hauptgefellschaft selbst ist als F i n a n z g e s e l l s ch a f t ge dacht. Der Betrieb der Einzelunternehmungen würde in den ver schiedensten Unternehmungsformen geführt werden können, wie sie für die Eigenart jedes Betriebes passend sind. Bestehende Unternehmungs formen wären hierbei tunlichst zu schonen. Insbesondere könnten die jetzt bestehenden Kleinbahngesellschaften erhalten werden. Der Haupt gesellschaft wäre nur in irgendeiner Form die Kontrolle zu sichern. Als Teilhaber der Haupkgefellschaft kämen in Betracht: a) die politischen Körperschaften, in Preußen die Provinzen; b) die Reichseisenbahngesellschaft; c) die von der Hauptgesellschaft umfaßten Einzelunternehmungen. Die Beteiligung der Reichseisenbahngesellschaft wird unvermeid lich sein mit Rücksicht auf den engen Zusammenhang des allgemeinen Verkehrs mit dem Lokalverkehr. Es muß durchaus vermieden werden, daß sich zwischen den Lokalbahngesellschaften und der Reichseisenbahn gesellschaft eine Art Gegnerschaft entwickelt. Die Reichsbahnen (Haupt bahnen) müssen ständig über die Bedürfnisse und die Lage des lokalen Verkehrs unterrichtet sein. Das wird am ersten durch Mitarbeit erreicht. Auch wird es die Sache fördern, wenn die Reichsbahn finanziell an den Ergebnissen des Betriebes der Lokalbahngesellschaften beteiligt ist. Für das Maß der finanziellen Beteiligung der Reichsbahnen sowie die ihnen organisationsmäßig zu sichernden Rechte (Vertretung in den Aufsichtsräten usw.) wäre das Nötige in einem zu erlassenden Gesetz über