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        <title>Die Reichseisenbahnen</title>
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            <forname>Reinhold Georg</forname>
            <surname>Quaatz</surname>
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            <idno>881868930</idno>
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        ﻿
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        ﻿Regierungsrai R. Quaatz in Köln

Oie Michseisenbahnen

Gedanken und Vorschläge
zur Kinanzwirtschast und Organisation
des deutschen Verkehrswesens

Berlin * Vertag von Julius Springer *1919
        <pb n="3" />
        ﻿Die

Reichseisenbahnen

Gedanken und Vorschläge
zur Finanzwirkschaft und Organisation
des deutschen Verkehrswesens

Von

R. Quaah

Regierungsrat in Köln



Berlin

Verlag von Julius Springer
1919
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        ﻿Alle Rechte vorbehalten.
        <pb n="5" />
        ﻿Vorbemerkung

Die nachstehenden Gedanken wollen nichts Fertiges bringen und
können nichts Fertiges bringen. Sie sind Anregungen, die in einer
Zeit vielleicht nicht ohne Wert sind, in der alles zu Entschlüssen drängt.

Soweit im dritten Kapitel praktische Vorschläge für die Gliederung
der Betriebsverwaltung der Reichsbahnen vorgelegt werden, sind sie
das Ergebnis von Gedanken, die in einem engeren Kreise von Fach-
genossen zum Gegenstand gründlicher Prüfung gemacht worden sind.
Insoweit sind sie also das Ergebnis dieser gemeinschaftlichen Arbeit.
Selbstverständlich stimmten die Anschauungen in den Einzelheiten nicht
immer überein. Das gilt besonders von der Organisation der Lokal-
stellen. In den Grundgedanken aber waren wir einig. - Leider war
es nicht möglich, die hier erörterten Gedanken auch auf dem Gebiete
des Staatsrechts, der Finanzwirtschaft, der Gehalts- und Lohnpolitik
und des Kleinbahnwesens im sachverständigen Kreise eingehend zu be-
bandeln, wenn sie noch rechtzeitig der Öffentlichkeit unterbreitet werden
sollten.

Folgende Herren waren es besonders, die mir ihren Rat und
Beistand liehen:

Regierungsrat Brewer in Essen,

Rechnungsrat Friedrich in Köln,

Regierungs- und Baurat Grunzke in Essen,

Oberbaurat Gntbrod in Köln,

Regierungsrat Köster in Köln,

Eisenbahnobersekretär Meißner in Köln,

Regierungsbaumeister Mentzel in M.-Gladbach,

Rechnungsrat Muffeleck, Bureauvorstand in Köln,

Oberbaurat Pusch in Essen-Ruhr,

Regierungs- und Baurat Rosenfeld in Elberfeld,

Regierungs- und Baurat Student in Köln,

Oberbaurat Weinnoldt in Essen-Ruhr.

Ihnen auch an dieser Stelle zu danken, ist eine gern erfüllte Pflicht.

Köln, im Mai 1919.	R. Quaah.

i*
        <pb n="6" />
        ﻿Inhaltsverzeichnis

Sette

Vorbemerkung.................................................... 3

I.	Die Auseinandersetzung zwischen Reich und Bundes-

siaaten................................................... 9

Bedeutung des Wiederaufbaues unseres Verkehrswesens.

Der Reichsbahngedanke S. 9.	— Politische Widerstände

E. 10. — Bedeutung der Eisenbahnen für den preußischen
Haushalt S. 11. — Schwierigkeit der Auseinandersetzung
S. 12.	— Neueste Wendung. Der finanzielle Absturz

S. 13. — Die Zukunft S. 15.	— Wege zur Lösung

S. 15. — Gemeinschaftsform S. 15. — Erfahrungen in
Hessen S. 16. — Erwerb zu vollem Eigentum S. 18. —
Vertretung örtlicher Bedürfnisse und Eigentümlichkeiten
S. 18. — Das preußische Kleinbahnwesen und seine Reform
S. 18. — Grundlagen der finanziellen Auseinandersetzung
S. 19.	— Der Ertragswert S. 19.	— Der Buchwert

S. 21. — System der Verlustentschädigung S. 22. — Die
deutsch - österreichischen Eisenbahnen S. 23.	— Der Ver-

fassungsentwurf S. 23. — Dringlichkeit der Übernahme der
deutschen Eisenbahnen durch das Reich S. 24. — Schwierig-
keit der geschäftlichen Lage der Reichsregierung S. 24. —
Einstweilige Übernahme der Verwaltung durch das Reich zu
treuen Händen S. 25.

II.	Oie Reichseisenbahngesellschaft.......................... 27

Grundlinien des Aufbaues S. 27. — Das preußische
System. Einordnung der preußischen Eisenbahnen in den
Staatshaushalt S. 27. — Rückblick auf die preußische
Finanzgeschichte S. 28. — Der Bruttoetat in Preußen
S. 29. — Die Verquickung von Eisenbahnhaushalt und
Staatshaushalt, ein Konstruktionsfehler der Eisenbahnwirt-
schaft S. 29. — Die Konjunkturschwankungen S. 30. —
Rücklagepolitik. Das Eisenbahn-Extraordinarium. Ausgleichs-
fonds S. 31. — Zu weit gehende Zentralisation der Betriebs-
verwaltung in Preußen S. 33. — Grundsatz der Selbstver-
waltung. Vergleiche mit Italien und der Schweiz. S. 34. —

Die Reichseisenbahngesellschast S. 35. — Organisation der
        <pb n="7" />
        ﻿6

Seite

Reichselsen bahngesellschaft, Reichsaufsicht, Verwaltungsrat,
Direktorium, Rechnungskammer, Reichssisenbahnrat S. 36. —
Unklarheiten des Entwurfs zur Reichsversassung, Notwendigkeit
der Einheitlichkeit einerseits, Dezentralisation und Beweglichkeit
anderseits S. 39.

III.	Organisation der Betriebsverwaltung........................ 40

Direktions- und Generaldirektionssystem. Mängel des heutigen
preußischen Systems S. 40. — Innere Einheit von Verkehr
und Betrieb. Einschnürung des Verkehrs durch politische und
Verwaltungsgrenzen. Wirtschaftszentren auch Verkehrszentren.
Kontinuität des Eisenbahnbetriebes S. 41. — Wirtschaftskon-
junkturen und Verkehrsschwankungen. Verkehrsstockungen
S. 43. — Aufgaben der Betriebsleitung. Ihre Erfüllung in
der Wirklichkeit S. 44. — Vorschläge: Generaldirektionen
für je ein Wirtschaftsgebiet S. 45. — Zuständigkeit der General-
direktionen: Personalhaushalt. Finanz- und Wirtschaftswessn.
Tarifwesen und Einnahmekontrolle. Betriebsleitung. Werk-
stätten-, Beschaffungs- und Versuchswesen S. 46. — Landes-
eisenbahnräte und ihre Zuständigkeit S. 49. — Beteiligung
der Angestellten an der Verwaltung S. 49. — Die Betriebs-
direktionen und ihre Stellung S. 50. — Die Neubau-
verwaltung S. 51. — Beseitigung des Zentralamts S. 51. —
Einrichtung der äußeren Dienststellen. Hebung ihrer
Stellung. Beseitigung der Zwischenmstanzen (Betriebs-, Ver-
kehrs-, Maschinen- usw. Ämter) S. 52. — Zersplitterung durch
Zusammenfassung zu beseitigen. Bahnämter als Gesamtdienst-
stelle. Übersicht der Neugliederung S. 54. — Innerer
Dienst. Die „Oberbeamten". Zerschlagung der großen Bureaus.

S. 58. — Seelische Wirkung organisatorischer Mängel S. 59. —
Gehalts-und Lohnpolitik. Gewinnbeteiligung verleitenden
Beamten. System der korporativen Beteiligung der Ange-
stellten. Anpassung der Gehälter an die Preisentwicklung.
Selbstverwaltung im Gehalts- und Lohnwesen S. 61.

IV. Das Kleinbahnwesen................................. 64

Reichsbahnen und Lokalbahnen S. 64. — Lokalverkehr in

Preußen. Nebenbahnen. Kleinbahnen. Nebenbahnähnliche
Kleinbahnen. Straßenbahnen. Prioatanschlußbahnen S. 64. —
Übernahme der preußischen Nebenbahnen durch das Reich
S. 65. — Reform des preußischen Kleinbahnwesens. Zersplitte-
rung der Kleinbahnen in Preußen S. 65. — Vorteile eines
Zusammenschlusses. Entwicklungsmöglichkeiten. S. 66.	—

Das belgische Kleinbahnwesen S. 68. — Bestrebungen in
Rheinland-Westfalen S. 69 — Vorschläge für die Neu-
ordnung des preußischen Kleinbahnwesens. Hauptgesellschafton
für jedes Wirtschaftsgebiet. Die Teilhaber. Monopolrechte.
        <pb n="8" />
        ﻿7

Seite

Betriebsgesellschaften und ihr Verhältnis zur Hauptgesellschaft
S. 70. — Verfassung der Hauptgesellschast. Aussichtsrecht des
Staates S. 71.

Anlagen.

Anlage I. Übersicht über die finanziellen Ergebnisse der preußischen

Staatseisenbahnen vom Etaisjahre	1900 ab................. 73

-	II. Vermögensrechnung der preußischen Staatseisenbahnen

am Ende des Rechnungsjahres	1917...................... 74

-	III. Bildliche Darstellung der Gliederung der Betriebsver-

waltungen ..............................................  75

-	IV. Verteilung der Haupt- und Kleinbahnen auf die preußischen

Provinzen................................................ 76

-	V. Nebenbahnähnliche Kleinbahnen und Straßenbahnen in

Preußen im Jahre 1915.................................... 77
        <pb n="9" />
        ﻿I.	Die Auseinandersetzung zwischen Reich und
Bundesstaaten.

Unsere innere Politik wird in Zukunft vorwiegend wirtschaftlich
bestimmt sein. Der wirtschaftliche Wiederaufbau steht in der vordersten
Reihe aller Aufgaben. Vorbedingung für den Wieder-
aufbau unseres Wirtschaftslebe ns aber ist der
Wiederaufbau unseres Verkehrswesens. Gelingt es nicht, das Verkehrs-
wesen, namentlich unseren Eisenbahnbetrieb, wieder in vollen Gang zu
bringen, so werden alle Versuche, uns wirtschaftlich wieder aufzurichten,
scheitern.

Die Größe dieser Aufgabe kann ein Nichtfachmann kaum vollkommen
würdigen. Unser Eisenbahnwesen ist wirtschaftlich so gut wie ruiniert,
der Betrieb ist aus äußeren und inneren Ursachen in Unordnung ge-
stürzt, der mechanische Apparat heruntergewirtschaftet. Schlimmer als
alles das aber ist, daß uns von unserem reichen Fuhrpark nur die
weniger wertvollen Teile, und diese meist in einem traurigen Zustande,
übriggeblieben sind.

Eine Aufgabe von dieser Größe und dieser Schwierigkeit läßt sich
nur lösen, wenn die Zersplitterung unseres Eisenbahnsystems, ein Über-
bleibsel unserer politischen Zersplitterung, beseitigt wird. Dazu drängen
schon die finanziellen. Aufwendungen, die erforderlich sein werden. Den
Kräfteverbrauch, den die Vielköpfigkeit der deutschen Eisenbahnver-
waltung und die einander gegenüberstehenden eisenbahnwirtschaftlichen
und eisenbahnpolitischen Interessen, sowie die damit notwendigerweise
verbundenen Reibungen in Verwaltung und Betrieb mit sich brachten,
diesen Kräfteverbrauch konnte sich ein reiches und mächtiges Deutschland
allenfalls leisten — das Deutschland, wie es aus dem Kriege hervorgeht,
- kann das nicht. Auch die Stellung, die Deutschland und das deutsche
Verkehrswesen dem Auslande gegenüber einnehmen wird,
fordert unbedingte Einheit. Je schwächer unsere Stellung ist, um so ge-
schlossener muh sie sein. An dieser Geschlossenheit aber mangelt es
noch, trotz der Tarifgemeinschaft, zu der sich die deutschen Eisenbahnen
vereinigt haben. Abgesehen von allem anderen, leiden derartige Einun-
gen daran, daß sie eine Verständigung von Fall zu Fall über das nach
außen zu Vertretende und nachher Auseinandersetzungen über die
finanziellen Folgen, den „innerdeutschen Ausgleich", erfordern. Diese
        <pb n="10" />
        ﻿10

Verständigungen und Auseinandersetzungen haben schon vor dem Zu-
sammenbruch mitunter Jahre erfordert und nicht immer zur Stärkung
der bundesfreundlichen Gesinnung beigetragen. Wie wird das künftig
werden, wenn jetzt schon mancher Einzelstaat in der Betonung seiner
Eigenart und Selbständigkeit dem Auslande gegenüber sich nicht genug
tun kann? Alles das empfindet das deutsche Volk, wenn auch ohne
Kenntnis der Sachlage im einzelnen, durchaus richtig. Die erste Forde-
rung also für einen Wiederaufbau unseres Verkehrswesens muß die
Vereinigung aller Staatseisenbahnen in der Hand
des Reiches fein.

Der Gedanke, daß die Eisenbahnen dem.Reiche
gebühren, ist so alt wie das Reich selb st. Schon
wenige Jahre nach der Reichsgründung unternahm es B i s m a r ck , ihn
in die Tat umzusetzen.

In seinem Votum als Präsident des Staatsministeriums vom
8. Januar 1876*), einem wichtigen Dokument der Bismarckschen Eisen-
bahnpolitik, heißt es:

„Seit der Errichtung des Reichs bilden die Eisenbahnen — von
Lokallinien abgesehen — Reichs-, nicht Partikular st ratzen.
Derselbe Gedanke, welcher die frühere Zersplitterung der Post in
zahlreiche Territorial- und Thurn und Taxissche Posten als mit den
Ansprüchen des Verkehrs unvereinbar erscheinen ließ, findet aus
stärkeren Gründen seine Anwendung auf den viel größeren Anteil
des nationalen Binnenverkehrs, welcher den Eisenbahnen zufällt."
und weiter:

„Die Reichsverfassung will somit, der nationalen Idee wie den
Bedürfnissen des Verkehrs und der Landesverteidigung entsprechend,
ein einheitlich geordnetes Eisenbahnsystem, die Erhebung
der Eisenbahn zu einer wahrhaft nationalen
Verkehrsanstal t."

Dieser große Gedanke, dem Reiche eines der wichtigsten wirtschaft-
lichen und politischen Machtmittel in die Hand zu geben, scheiterte be-
kanntlich. Politische Schwierigkeiten waren es im wesentlichen, die damals
und dann auch in der Folge der Vereinigung aller deutschen Eisen-
bahnen entgegenstanden.

Zunächst war es der m i t t e l st a a t l i ch e P a r t i k u l a r i s -
mus, der auch von Bismarck nicht zu überwinden war**). Rücksichten

*) Poschinger, Aktenstücke I S. 204 ff. A. v. d. Leyen, Die Eisenbahnpolitik
des Fürsten Bismarck, S. 191 ff.

**) Einer der eifrigsten Gegner Bismarck's in diesem Punkte, war der
württembergische Minister von Mittnach, also gerade ein Vertreter des Landes,
daß in neuerer Zeit sich dem Reichsbahngedanken am geneigtesten gezeigt hat.
        <pb n="11" />
        ﻿11

«ns die Hoheitsrechte der einzelnen Bundesstaaten, früher wohl auch
Rücksichten dynastischer Natur, sind die schwersten Hemmnisse für einen
vollen Sieg des nationalen Gedankens im deutschen Verkehrswesen gewesen.

Ähnliche Rücksichten bestanden in Preußen, aber den preußischen
Partikularismus konnte Bismarcks starke Hand überwinden.
Er setzte es durch, daß Preußen seine .Eisenbahnen dem Reich zu
Eigentum anbot und bezüglich der Entschädigung alle Forderungen auf-
gab, welche nach dem Bismarckschen Ausdruck*) eine Bereicherung des
Staates auf Kosten des Reiches eingeschlossen hätte, und sich vielmehr
mit einer angemessenen Entschädigung zufrieden erklärte.

Als die Organe des Reiches versagten, führte Preußen die Ordnung
seines Eisenbahnwesens selbständig, insbesondere durch umfassende Er-
weiterung feines Eisenbahnbesitzes**), durch.

Der Plan eines wirklich einheitlichen deutschen Eisenbahnnetzes schien
für immer gescheitert, um so mehr, als auch die übrigen deutschen Staats-
bahnnetze sich immer mehr in sich festigten. Freilich war man seitens
der Bundesregierungen ständig bemüht, allmählich größere Einheit-
lichkeit im deutschen Eisenbahnwesen herzustellen***). Aber all das auf
diesem Gebiet Erreichte blieb Stückwerk und muhte Stückwerk bleiben,
solange die Staatseisenbahnen jedes Landes Glieder des einzelstaat-
lichen Organismus und des einzelftaatlichen Haushalts blieben.

Das aber blieben sie nicht nur, sondern wurden es in steigendem
Maße. Je größere Bedeutung aber die Eisenbahnen, namentlich im
Haushalt des Einzelstaates, gewannen, desto größer mußte der Wider-
stand des einzelstaatlichen Partikularismus gegen den Reichsbahn-
gedanken werden. Dies zu erläutern genügt vielleicht ein Hinweis auf
die außerordentliche Bedeutung der Eisenbahnen für den
preußischen Staatshaushalt:

In Preußen bestand und besteht eine enge sachliche und formale
Verkoppelung der Cisenbahnwirtschaft mit der Staatswirtschaft, Ein-
nahmen und Ausgaben der Staatseisenbahnen verschwinden in den all-
gemeinen Staatseinnahmen und -ausgaben, von denen die Eisenbahn-
posten im Staatshaushalt weit mehr als die Hälfte ausmachen. Mate-
riell konnte der Finanzminister nicht ohne die reichen Überschüsse der
Eisenbahnen auskommen, wenn er nicht zu namhaften Steuererhöhungen
greifen wollte.

*) Votum des Fürsten Bismarck als Präsident des Staatsministeriums vom
9. März 1876. Poschinger, Aktenstücke S. 216.

**)_ Immediatbericht des Reichskanzlers Fürst Bismarck vom 9. Mai 1876,
v. d. Leyen S. 121 ff.

***) Eine Zusammenstellung hierüber findet sich in der kleinen Arbeit des
Verfassers „Der nationale Gedanke und die Eisenbahnen", Berlin 1911 bei
Georg Stille.
        <pb n="12" />
        ﻿12

Es ist klar, daß die Herauslösung der Eisenbahnen aus dem preu-
ßischen Staatshaushalt unter diesen Umständen einer tiefgreifenden
Operation gleichkommt, der man sich nur aus Gründen des nationalen
Gemeinwohls unterwerfen wird. Solche Gründe liegen aber nur vor,
wenn dies Opfer dazu beiträgt, nun endlich ein wirklich einheitliches
deutsches Verkehrsnetz zu schaffen.

Für die Mehrzahl der übrigen Staaten bedeutet die Abgabe der
Eisenbahnen an das Reich wohl ein politisches, nicht aber ein finanzielles
Opfer. Nachstehende Übersicht zeigt die Verzinsung des Anlagekapitals
durch die Betriebsüberschüsse in Preußen, Sachsen und den süddeutschen
Staaten:

Eisenbahnrenke der größeren deutschen Skaatseisenbahnen.

Im  Jahre	In  Hessen	In  Bayern	In  Sachsen	In  Württem-  berg	In  Baden	In  Preußen
	mit  Pensionen	ohne  Pensionen	mit  Pensionen	mit einem Zuschuß zur Pensionskasse	mit  Pensionen	mit  Pensionen
1900	4,11	3,38	3,87	2,91	3,27	6,87
1901	3,60	2,57	3,18	2,60	2,51	6,11
1902	3,65	3,19	3,86	2,83	2,36	6,22
1903	4,07	3,30	4,55	3,22	3,63	6,77
1904	4,09	3,25	4,80	3,23	4,16	6,80
1905	4,32	3,58	4,84	3,34	3,82	7,13
1906	4,32	3,71	5,39	3,37	4,18	7,06
1907	3,74	3,58	6,09	2,37	3,90	6,10
1908	2,89	3,30	3,87	2,36	1,87	4,78
1909	3,93*)	3,22	3,99	3,06	3,03	5,96
1910	4,43*)	4,68	4,75	3,53	3,69	6,49
1911	4,97*)	549	5,68	3,43	4,17	7,22
1912	5,07*)	4,45	4,65	3,38	4,09	7,19
1913	4,64*)	4,22	4,60	3,04	4,09	6,41

Während in manchen Bundesstaaten mit Eisenbahnbesitz die Er-
träge der Staatsbahnen nicht hinreichten, um die Aufwendungen für
Verzinsung und Tilgung der Eisenbahnschulden zu decken, konnte die
preußische Staatsbahnverwaltung eine reichliche Verzinsung erzielen.
Sie konnte nach Anlage I zur allgemeinen Staatskasse von 1900
bis 1913 2547,5 Millionen Jl abführen und daneben für Eisen-
bahnzwecke sehr erhebliche Summen an außerordentlichen Ausgaben
leisten, die andernfalls als nachträgliche Kapitalaufwendungen aus An-
leihen zu decken gewesen wären. Diese Summen stellten sonach, kauf-

*) Ermittelt aus Grund der „Geschäftlichen Nachrichten der Preußisch.
Hessischen Staatsbahnen".
        <pb n="13" />
        ﻿13

männisch gesprochen, Abschreibungen dar*) und konnten dem-
gemäß auch in der Bilanz der preußischen Staatseisenbahnen (Anlage II)
erscheinen. Nach der Bilanz vom Jahre 1913 hatten die preußischen
Staatsbahnen von einem Gesamtanlagekapital von etwa 12)4 Milliar-
den Ji nicht weniger als etwa 1,6 Milliarden M, also mehr als ein
Drittel, abgeschrieben.

übernahm das Reich also die Eisenbahnen mit Aktiven und Passiven,
so nahm es'einigen Bundesstaaten eine finanzielle Last ab,
während Preußen eine der besten Überschußverwal-
tungen verloren hätte. Auch ist nicht ohne Schwierigkeit festzustellen,
welche Staatsschuldenbeträge in den Einzelstaaten als Eisenbahnschulden
anzusehen sind, übernahm aber das Reich etwa die Eisenbahnen ohne
die Schulden, so wurde die Lösung der Frage hierdurch keineswegs ein-
facher: Wenn das Reich nämlich die Einzelstaaten für ihre Eisenbahnen
nach deren Ertragswert abfand, so mußten einzelne Bundesstaaten auf
einem nicht unerheblichen Betrage ungedeckter Eisenbahnschulden sitzen
bleiben. Dies zusammengehalten mit der Tatsache, daß sie gleichzeitig
ihre Eisenbahnhoheit verloren, konnte natürlich nicht dazu beitragen, in
diesen Bundesstaaten die Übertragung der Eisenbahnen auf das Reich
populär zu machen.

In allen diesen Punkten sind die Verhältnisse jetzt andere, wenn auch
die Schwierigkeiten nicht behoben, sondern nur verändert sind.

Der einzelstaatliche Partikularismus ist keineswegs tot, scheinbar
fast lebendiger als im alten Reich. Indessen sind nationalpolitische Er-
örterungen nicht Aufgabe dieser Zeilen. Genug, wenn hier Wunsch und
Hoffnung Ausdruck finden, daß der nationale Gedanke und
der nationale Wille auch auf diesem Gebiete eine
Erneuerung erfahren wird.

Zu den bereits angedeuteten sachlichen Schwierigkeiten der Ausein-
andersetzung ist aber eine neue Tatsache hinzugetreten, die eine Würdi-
gung fordert: Das ist der Rückgang der Eisenbahnerträge.
DasVerhältnisderEisenbahnwirtschaftzumStaats-
haushalt hat damit in allenEisenbahnstaaten eine
gründlicheWendung zum Schlimmen erfahren. Auch
in Preußen. Das Rechnungsjahr 1918 schließt für die preußischen
Staatsbahnen mit einem Milliardendefizit. Auf die Gründe dieses
finanziellen Niedergangs bei einem der bestfundierten Unternehmen der
Welt, auf die Frage, ob diese Katastrophe vorauszusehen und bei richtiger
Ausnutzung der allgemeinen Lage in Volkswirtschaft und Staatswirt-
schaft abzuwenden war — auf alle diese Fragen gehe ich nicht ein; denn

*) Vgl. die eingehende Erörterung hierüber im „Archiv für Eisenbahn-
wesen" 1910 S. 1143 (Heft S).
        <pb n="14" />
        ﻿14

jetzt gilt es, nicht Schuldfragen z u erörtern, sondern
auf Grund gegebener Tatsachen einer dunklen
Zukunft tatenbereit, entgegenzugehen.

Da ist es nun klar, daß sich die Unterlagen für die finan-
zielle Auseinandersetzung bei Übernahme der
Eisenbahnen auf das Reich verschoben haben. Auf
irgendwie erhebliche Reinerträge kann das Reich in naher Zukunft aus
keinem der zu übernehmenden Eisenbahnnetze rechnen. Vielmehr ist
die erste Aufgabe, vor der das deutsche Verkehrs-
wesen steht, eine durchgreifende Sanierung seiner
Eisenbahnen.

Die Tarifpolitik der deutschen Eisenbahnen ist der überaus raschen
Geldentwertung, dem damit verbundenen Sinken des wirklichen Wertes
der Einnahmen und dem rasend schnellen Steigen aller Ausgaben nicht
gefolgt. Die Folge war ein finanzieller Absturz. Die Betriebsrechnungen
schließen mit gewaltigen Fehlbeträgen ab, die in Preußen Milliarden-
werte erreichen. Hierzu kommen in der Vermögensrechnung außer-
ordentliche Kriegsverluste der deutschen Eisenbahnen, namentlich die
Abgabe der besten Teile des Fuhrparks an die Feinde. Das alles
fordert umfassende nachträgliche Kapitalaufwendungen.
Diese Kapitalaufwendungen sind natürlich in gleichem Maße, ja voraus-
sichtlich in höherem Maße notwendig, wenn die Eisenbahnen nicht in
das Eigentum des Reiches übergehen würden. Sie erschweren aber
die Auseinandersetzung insofern, als der gesunkene Geldwert hier ganz
erhebliche Verschiebungen gebracht hat. Bauten und Beschaffungen
sind jetzt gegenüber der Vorkriegszeit um ein Vielfaches teurer.
Diese Erhöhung der Anlagewerte wird durch die Einnahmen auch nach
der zum 1. April angekündigten Tariferhöhung nicht wettgemacht. Der
Ertragswert der nach dem Kriege vorgenommenen Bauten und Be-
schaffungen ist damit erheblich herabgedrückt. Er wird zum Ertrags-
wert der alten Anlagen usw. in einem ähnlichen Verhältnis stehen, wie
der Ertragswert eines jetzt zu bauenden Hauses zum Ertragswerte eines
Hauses aus Vorkriegszeiten.

Ein Teil dieses neuen Materials, das zur Wiederherstellung der
Eisenbahnen erforderlich ist, wird allerdings zu Lasten des Reiches als
verlorener Zuschuß gebucht werden können. Das ist zunächst
unzweifelhaft bezüglich der Kosten für die Wiederauffüllung des Fuhr-
parks, soweit er durch die Abgabe von 5000 Maschinen und etwa
170 000 Wagen an die Alliierten eine Einbuße im Geldwerte von
Milliarden erfahren hat. Das würde aber auch auszudehnen sein aus
die Verluste am Fuhrpark, die im übrigen durch Kriegsereignisse ent-
standen sind. Alle Aufwendungen für Wiederherstellung des Fuhrparks
könnte also das Reich den Eisenbahnen als Kriegsverluft er-
        <pb n="15" />
        ﻿15

setzen. Schwieriger liegt es bezüglich der Wiederherstellung und Er-
neuerung der Bahnanlagen. Hier lassen sich unmittelbare Kriegs-
schäden selten genau feststellen. Im übrigen aber werden sich diese wie
alle sonstigen Sanierungsaufwendungen wohl einigermaßen gleichmäßig
auf die Eisenbahnnetze verteilen, Verschiebungen im Ertragswert also
kaum herbeiführen.

Wie die Zukunft der Finanzwirtschaft der Eisenbahnen sich gestalten
wird, hängt in erster Reihe von unserer politischen und wirtschaftlichen
Zukunft überhaupt ab. Unsere Stellung auf dem Weltmarkt, die Ent-
wicklung von Gewerbe, Landwirtschaft und Handel im Inland, Arbeits-
markt und Lohnpolitik, Stand und Kaufkraft unserer Währung, kurz
alle in unserem Wirtschaftsleben gestaltend tätigen Kräfte finden in dem
Eisenbahnhaushalt, auf der Einnahme- wie auf der Ausgabeseite, ihr
getreues Spiegelbild. Ist doch die Eisenbahnwirtschaft ein
Mikrokosmus der Volkswirtschaft. Solange jene allge-
meinen Kräfte und ihre Entwicklung in der Zukunft noch im Dunkel
gehüllt sind, wäre es also vermessen, etwas über die Zukunft der deutschen
Eisenbahnfinanzen voraussagen zu wollen.

Zwei Punkte aber seien hier erwähnt, die auch im günstigsten
Falle die Eisenbahnfinanzwirtschaft hindern werden, einer Erholung der
Volkswirtschaft, einer etwa wieder aufstrebenden Konjunktur zu folgen:
Das ist eine doppelte Bindung: auf der Ausgabeseite der Löhne an
politische Rücksichten, auf der Einnahmeseite der Tarifpolitik an die
geographischen Verhältnisse, unter denen die deutsche Volkswirtschaft
arbeitet:

Je demokratischer unser staatliches Leben wird, desto größer
werden die Rücksichten werden, die auf die Wünsche und Forderungen
der Angestelltenmassen der Staatsbahnen zu rechnen sind. Auf der
anderen Seite ist unsere Lage zum Weltmarkt, unsere Arbeitsteilung im
Inland und die Verteilung der Standorte unserer Gewerbe der Art, daß
sie einer Tariferhöhung gewisse Grenzen ziehen, wenn wir wettbewerbs-
fähig bleiben sollen. Man darf sagen, daß in Deutschland billige
Erzeugung bei hohen E i s e n b a h n t a r i f e n nicht mög-
l i ch ist. Es kann daher zweifelhaft fein, ob über die jetzt in Kraft ge-
tretenen Tariferhöhungen, die bis zu 100% gehen, wesentlich wird
hinausgegangen werden können.

Betrachten wir diese Lage der Dinge und die Schwierigkeiten der
Auseinandersetzung noch einmal rückschauend, so sind zwei Wege zur
Lösung denkbar:

Auf dem einen Wege würde man die bestehenden Verhältnisse soweit
als möglich schonen und zu einer Lösung in Gemeinschafksform gelangen,
die manche Ähnlichkeit mit der Betriebs- und Finanzgemeinschaft hätte,
die Preußen und Hessen bezüglich ihrer Eisenbahnen im Jahre 1896
        <pb n="16" />
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geschlossen haben. Ein gesondertes Finanzinteresse der Bundesstaaten
an der Verwaltung ihrer Eisenbahnen wird auch in diesem Falle nicht
völlig beseitigt. Das ist aber die Vorbedingung jeder gesunden Lösung:
denn dies getrennte Finanzinteresse ist der innere
Grund unserer Zersplitterung im Eisenbahnwesen.
Die Eisenbahnhoheit bliebe den Bundesstaaten insofern gewahrt, als die
Verwaltung nicht auf das Reich als solches, sondern auf eine deutsche
Eisenbahngemeinschaft überginge. Die Gemeinschafts-
verwaltung würde aber nicht, wie bei der preußisch-hessischen
Gemeinschaft, der Führung eines Teilhabers unterstellt werden, sondern
in vollem Umfange aufdas Reich übergehen.

Der fachtechnische Nachteil dieser Lösung liegt darin, daß die Aus-
einandersetzung keineswegs leichter sein würde, als bei einem Übergang
auch des Eigentums an das Reich, also bei Schaffung wirklicher Reichs-
eisenbahnen. Es wird das in weiterem Zusammenhange weiter unten
sogleich nachzuweisen sein. Sodann aber gibt die Belastung des Eigen-
tums dem einzelstaatlichen Partikularismus einen starken Anhalt und
läßt störende Auseinandersetzungen über die widerstreitenden Interessen
auch in Zukunft erwarten. Bleibt der Bundesstaat am Ertrage der
Eisenbahnen interessiert, ohne auf die Wirtschaftsführung einwirken zu
können, so ist es ganz natürlich, daß Erörterungen und Auseinander-
setzungen über die Höhe dieses Betrages, feine Berechnung und über die
Eisenbahnpolitik überhaupt im Sinne der Kritik stattfinden; man kann
sagen, daß das Reich, solange es nicht Eigentümer der Eisenbahnen ist,
nicht in vollem Umfange Herr im Hause des Verkehrswesens wird.

Erfahrungen mit G e m e i n s ch a f t s v e r w a l t u n g e n
liegen bereits vor, namentlich aus der Betriebs- und Finanzgemein-
schaft der preußischen und hessischen Eisenbahnen vom Jahre 1896*).
Sie ermutigen nicht dazu, die Gemeinschaftsverfassung zur Grundlage
einer allgemeinen Neuordnung der deutschen Eisenbahnen zu machen.

Die Schwäche dieser Form liegt darin, daß das gesamte Netz nach
wie vor im geteilten Eigentum stehen bleibt. Die bisherigen Bundes-
staaten mit Staatsbahnbesitz bleiben Eigentümer ihrer Teilnetze. Die
Folge wäre, daß die deutschen Bundesstaaten bezüglich des Verkehrs-
wesens in zwei Klassen zerfallen: einmal in die Bundesstaaten mit
Staatsbahnbesitz, die damit ein starkes wirtschaftliches und politisches
Machtmittel in der Hand haben, und zweitens in Bundesstaaten ge-
wissermaßen minderen Rechts, denen ein derartiges Machtmittel
mangelt.

*) Vergl. die eingehenderen Ausführungen im Archiv für Eisenbahnwesen 1909
S. 569ff., 1093ff., 1426ff. sowie die späteren Aufsätze des verstorbenen Ministerial-
direktors Offenberg in der „Frankfurter Zeitung" vom 19., 21., 24. März 1911.
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rr-

Die Gemeinschaftsform hat aber auch innere Mängel. Die
Eigentümer hätten weder die Verwaltung noch die Nutznießung ihres
Eigentums. Dieser Zustand führt mit Naturnotwendigkeit zu dem Ge-
fühl der Ohnmacht und weckt die Neigung zur Kritik. Man muß sich
vorstellen, daß die Einzellandtage es sich nicht nehmen lassen werden,
über das Eigentum ihres Staates und dessen Verwendung durch das
Reich Erörterungen zu pflegen. Fruchtbar können diese Erörterungen
in keinem Fall sein; denn es fehlt an einer Staatsbehörde, welche dem
Landtage hier Rede und Antwort stehen könnte. Was bleibt übrig,
als eine langwierige und mangels einer ausreichenden sachlichen Be-
antwortung der gestellten Fragen immer schärfere Kritik der bestehenden
Zustände? Die Einzellandtage würden also in Eisenbahnsachen zu
reinen „Beschwerdeparlamenten" werden müssen. Das wäre
ebensowohl in politischer wie in eisenbahnfachlicher Beziehung aufs
äußerste zu bedauern und müßte letzten Endes partikularistische Strö-
mungen gegen das Reich fördern*).

Hierzu kommen verwaltungstechnische Schwierig-
keiten. Zerfällt das Reichseisenbahnnetz in einzelne Eigentums-
bezirke, so müssen Neuanlagen in einen dieser Eigentumsbezirke ein-
geordnet werden. Das heißt, werden neue Linien oder Bahnhöfe gebaut,
so muß die Entscheidung getroffen werden, in wessen Eigentum sie
stehen sollen. Damit hängt auch die Frage der Mittelbeschaffung zu-
sammen; denn in der Regel wird man wohl den Grundsatz aufstellen,
daß der künftige Eigentümer auch die Mittel aufzubringen hat, oder
umgekehrt, daß, wer die Mittel aufbringt, auch Eigentümer wird. Was
ist die Folge? Bei jedem größeren Bau, bei jeder größeren Anlage usw.,
die mehrere Eigentumsbezirke berühren kann, sind Auseinandersetzungen
zwischen den Gemeinschaftsteilhabern darüber erforderlich, wer bauen
und die Kosten aufbringen soll, und wer Eigentümer wird. Diese Not-
wendigkeit bedeutet eine außerordentliche Erschwerung der Geschäfts-
führung und des Geschäftsganges — eine schlimme Morgengabe für
die neue Reichsbahnverwaltung. Endlich fei noch erwähnt, daß bei der
Gemeinschaftsform auch eingehende Vereinbarungen darüber erforderlich
sein würden, wer Eigentümer des Fuhrparks sein soll und wer die
Lasten für die Vermehrung des Fuhrparks zu tragen hätte.

Auf alle Möglichkeiten der Ausgestaltung einer Gemeinschafts-
verwaltung, auf alle Schwierigkeiten, die derartige mit Notwendigkeit
verwickelte Gestaltungen sowohl bei ihrer Gründung wie in ihrer Ent-
wicklung mit sich bringen, kann hier nicht eingegangen werden. Das
hier Angedeutete wird den Standpunkt rechtfertigen, daß eine tat-

*) Vergl. auch die Ausfühiungen des Verfassers in „Der nationale Ge-
danke und die Eisenbahnen" S. 33 ff.

Ouaatz, Reichseisenbahnen.

2
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kräftige und Erfolg versprechende Reichsverwaltung in Gemeinschafts-
form nicht zu schaffen ist.

Alle diese inneren Auseinandersetzungen werden vermieden durch
die Übernahme der Eisenbahnen durch das Reich zu vollem Eigentum.

Hiergegen könnten Bedenken in zwei Richtungen erhoben werden:
Einmal könnten Befürchtungen laut werden — und sie sind laut ge-
worden —, daß die Reichsverwaltung die örtlichen Interessen des Ver-
kehrs nicht mit der gleichen Schmiegsamkeit und Sorgfalt pflegen würde,
wie es die einzelstaatlichen Verwaltungen getan haben. Auf der anderen
Seite hätte die Reichsverwaltung Ansprüche an den Ausbau der örtlichen
Bahnnetze, den Fahrplan usw. in weit höherem Maße zu erwarten,
wenn die Rücksicht auf die Finanzen der Einzelstaaten nicht mehr
mäßigend wirkt, sondern die geforderten Ausgaben zu Lasten des Reiches
gehen.

Diese Erwägungen, auch wenn sie mehr auf psychologischen als auf
tatsächlichen Grundlagen beruhen, sind von großer Bedeutung. Es muß
eine Lösung gefunden werden, die Reibungen und Verstimmungen gerade
in diesem Punkte, wenn nicht ausschließt, so doch auf ein Mindestmaß
zurückführt. Sie kann gefunden werden, wenn es gelingt, die Vertretung
der allgemeinen Interessen, d. h. die Reichsverwaltung, mit einer Ver-
tretung der örtlichen Bedürfnisse und Wünsche, also einer lokalen Stelle,
bei der Erfüllung der örtlichen Verkehrsaufgaben zusammenwirken zu lassen.

Einen Weg zur Abhilfe weist der Entwurf der Reichsverfassung in-
sofern, als er der Reichseisenbahnverwaltung nur die dem allge-
meinen Verkehr dienenden Eisenbahnen zuweist. Der
Entwurf geht also offenbar bereits davon aus, daß die Lokalbahn-
n e tz e besser in lokaler Verwaltung bleiben. Die Art der Zulassung, der
Verwaltung, der Finanzierung usw. der Lokalbahnen ist nun in den
einzelnen deutschen Bundesstaaten recht verschieden. Es erscheint auch
keineswegs erforderlich, hier überall eine Gleichmäßigkeit herzustellen,
wenn auch namentlich bezüglich der baulichen Anlagen, insbesondere
der Spurweite, eine Einheitlichkeit und eine Normalisierung der Typen
wünschenswert erscheint.

Für das preußische Lokalbahnwesen aber wird eine ganz besondere
und durchgreifende Lösung gefunden werden müssen, denn hier ist das
Lokalbahnwesen recht zersplittert. Soweit es sich um Eisenbahnen im
Sinne des preußischen Eisenbahngesetzes von 1838 handelt, liegt diese
Art von Lokalbahnen ganz überwiegend in der Hand des Staates. Diese
Bahnen, soweit sie bestehen, werden auch unbedenklich in die Reichs-
verwaltung mit überführt werden können. Neue Bahnen dieser Art
aber werden zweckmäßig mit den Kleinbahnen im Sinne des preußischen
Kleinbahngesetzes gleich zu behandeln sein. Diese preußischen Klein-
bahnen leiden nun ganz besonders unter Zersplitterung. Soweit
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sie von öffentlichen Körperschaften betrieben werden, sind sie in der Regel
in der Hand der Städte und Kreise. Bei der modernen Entwicklung
des lokalen Verkehrs sind diese Verkehrsbezirke zu klein. Eine Zu-
sammenfassung tut not, namentlich in den gewerbereichen und dichter
besiedelten Landesteilen. Als größere Verkehrs- und Verwaltungsbezirke
ergeben sich in Preußen naturgemäß seine alten historischen Provinzen.

In den übrigen Bundesstaaten würde der Staatsbereich als Ganzes
einen einheitlichen Verkehrs- und Verwaltungsbezirk für die Kleinbahnen
abgeben. Das Gebiet kleinerer Bundesstaaten wäre einem Nachbar-
bezirk anzugliedern.

Hiernach bliebe also der Lokalverkehr der Regelung durch die Einzel-
staaten, in Preußen durch die Landesteile (Provinzen) überlassen. Die
örtlichen Bedürfnisse und Eigentümlichkeiten würden also auf dem Ge-
biete des Lokalverkehrs durch autonome Verwaltung in demselben und
in noch weiterem Maße wie bislang gesichert.

Ähnliches ist aber auch auf dem Gebiete des allgemeinen Verkehrs
möglich, der künftig unter die Verwaltung des Reiches fällt. Zwei
Mittel sind hierzu gegeben: Einmal in dem Ausbau der Eisenbahn-
räte, die schon jetzt bei allen deutschen Eisenbahnverwaltungen bestehen,
sodann in Maßnahmen auf organisatorischem Gebiet, durch einen Neu-
aufbau der Organisation nach den Grundsätzen der S e l b st v e r w a l -
tung und der Dezentralisation. Von diesen Grundsätzen
werden die Vorschläge getragen, die in den folgenden Kapiteln zu be-
handeln sind.

Hier bleiben die Grundlagen der finanziellen Auseinandersetzung

zwischen dem Reiche und den Bundesstaaten bei der Übernahme der
Eisenbahnen zu erörtern. '

In jedem Falle, ob nun das Eigentum der Eisenbahnen an das
Reich übergeht oder den Bundesstaaten verbleibt, ist eine Bewertung
des Eisenbahnbesitzes der vertragsschließenden
Teile erforderlich. Das ist unumgänglich, wenn das Risiko auf die
Reichsverwaltung übergeht. Eine solche Bewertung hat denn auch bei
der Begründung der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft statt-
gefunden. Sie stieß damals auf besondere Schwierigkeiten, weil sie mit
der Verstaatlichung der hessischen Eisenbahnen zusammenfiel und ein
brauchbarer Vergleichsmaßstab in der Buchführung beider Netze, des
preußischen und des hessischen, fehlte.

Das liegt jetzt bei einer Auseinandersetzung zwischen Reich und
Bundesstaaten anders. Sie würde ihre Grundlage in dem Erkragswerle
der Eisenbahnen finden können. Die Buchführung der deutschen Staats-
bahnen ist nach einheitlichem Muster, dem sogenannten „Normal-
buchungsschema" des Reichseisenbahnamts geordnet. Die in der Statistik
dieses Amts gegebenen Zahlen, wie die übrigen Buchungsziffern, geben

2»
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also einen durchaus brauchbaren Maßstab der Vergleichung. Der Er-
tragswert läßt sich schon aus den oben bereits erwähnten Renten, d. h.
aus dem Verhältnis der Betriebsüberschüsse zum Anlagekapital, über-
blicken, und für ein weiteres Eindringen wären überall die Grundlagen
gegeben. Dieser Ertragswert der Vergangenheit ist allerdings, wie wir
sahen, durch den gewaltigen Sturz der Kriegszeit überall zurück-
gegangen, jedoch — soweit jetzt beurteilt werden kann — nirgends in
einem besonders starken oder schwachen Maße. Es kann vielmehr an-
genommen werden, daß der Rückgang dem Grade etwa nach derselbe
war und die Vergleichsfähigkeit der Ertragszahlen aus der Vergangen-
heit nicht gemindert hat.

Freilich ist es möglich, daß die preußischen Eisenbahnen dank der
Gunst ihrer natürlichen Verhältnisse, dank der Bodenschätze Preußens,
seiner Eisenindustrie — denn Kohle und Eisen liefern den größten Teil
aller Eisenbahnfrachten — und dank der Lage der meisten ihrer Linien
im Flachlande sich schneller erholen als andere Bahnnetze. Indessen wird
man von der Bewertung solcher Aussichten bei einer großzügigen Auf-
fassung absehen.

Der Ertragswert würde die Grundlage bilden

a)	entweder für den Ankauf der Eisenbahnen durch das Reich als
Grundlage für den Erwerbspreis,

b)	oder bei einer Beteiligung der Bundesstaaten am Reichsbahn-
unternehmen als Grundlage für die Beteiligungsziffer.

Welche dieser Lösungen man wählt, wird von den oben angedeuteten
Erwägungen mehr politischer Natur abhängen. Will man den Bundes-
staaten mit Staatsbahnbesitz einen Einfluß auf das deutsche Eisenbahn-
wesen auch in Zukunft sichern, so wird man sich für den zweiten Weg
entscheiden. Hält man dies im Hinblick auf die Sicherung der Einheit
und auf die Interessen der Bundesstaaten ohne Staatsbahnbesitz nicht
für erstrebenswert, so käme wohl nur der Weg des Ankaufs in Frage.

Aber auch finanztechnische Fragen spielen mit hinein. Wie oben
dargelegt, ist das Verhältnis der Eisenbahnschulden zum Eisenbahn-
kapital in den einzelnen Eisenbahnstaaten sehr verschieden. Bei Be-
rechnung des Kaufpreises nach dem Ertragswert verbleiben einzelnen
Eisenbahnstaaten beträchtliche Posten ungedeckter Eisenbahn-
schulden.

Um nun einerseits diesen Staaten nicht jede Aussicht auf Deckung
dieser Teilschuld zu nehmen, anderseits auch nicht etwa das Reich mit
diesen Fehlbeträgen zu belasten, könnte man vielleicht auf die oben zur
Erörterung gestellte Gemeinschaftsform zurückzukommen ge-
neigt fein, da dann Risikoträger tatsächlich nicht das Reich, sondern die
Gemeinschaststeilhaber wären.
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Ein solches Verfahren wäre aber nur scheinbar einfach. Es schafft
nicht nur den unerwünschten Zustand, daß das Reich die Eisenbahnen
verwaltet» während die Ergebnisse auf Rechnung der Einzelstaaten gehen,
das Reich also sozusagen aus fremder Tasche wirtschaftet,
sodann läßt es die Frage offen, ob das Reich nicht an den Ergebnissen
der Reichsverwaltung mit zu beteiligen ist.

Die Beteiligung des Reiches würde sich wahrscheinlich
schon mit Rücksicht aus die erheblichen Zuschüsse als notwendig erweisen,
die das Reich früher für Eisenbahnen von strategischer Bedeutung ge-
leistet hat. Ähnliche Zuschüsse, wenn auch nicht für militärische Zwecke,
werden aber auch in Zukunft kaum zu vermeiden sein. Ob das Reich
für seine Zuschüsse zu den Kriegsverlusten, namentlich für Auffüllung
des Fuhrparks, eine Beteiligung verlangen kann, fei hierbei dahingestellt.

Endlich bietet in der Gemeinschaflsform die Frage der F o r t -
fchreibung der Beteiligungsziffern stets besondere
Schwierigkeiten. Denn die eingebrachten Eisenbahnnetze sind natürlich
keine unveränderlichen Größen. Sie müssen ausgebaut und in jeder
Richtung fortentwickelt werden. Hierbei laufen aber die Bedürfnisse des
großen Durchgangsverkehrs nicht immer gleich mit den Anforderungen,
die der Binnenverkehr der einzelnen Netze stellt. Daraus ergeben sich
widerstreitende Interessen bei der Frage der Kostendeckung. Indessen
würde ein näheres Eingehen auf diese verwickelten Fragen hier zu weit
führen.

Eine Sanierungsaktion ist allerdings auch beim Ankauf unver-
meidlich. Sie erfolgt hierbei, wenn man den Ertragswert zugrunde legt,
durch feine Bemessung. Es sind aber auch andere Verfahren denkbar.
So könnte man von dem nach Vornahme bestimmter Abschreibungen
festgestellten Buchwert ausgehen, indem man ein gewisses Normal-
maß der Abschreibungen annimmt. Ein solches Normalmaß würde sich
etwa in der Abschreibungspolitik der preußischen Staatsbahnen dar-
bieten. Betrachtet man hier als abgeschriebenes Anlagekapital das, was
die preußische Staatsbahnverwaltung aus ihren eigenen Betriebsüber-
schüssen wieder in das eigene Unternehmen hineingesteckt hat, läßt man
also die Ablieferungen an die allgemeine Staatskasse außer Ansatz, so
würde sich als Normalmaß der Abschreibung nach den Zahlen der An-
lage II ein reichliches Drittel des Anlagekapitals ergeben. Das so weit
abgeschriebene Kapital wäre vom Reich zu bezahlen. Soweit die Eisen-
bahnschulden diesen Betrag übersteigen, blieben sie den Bundesstaaten
zur Last.

Dieses System würde natürlich in den einzelnen Staaten sehr ver-
schieden wirken. Für Preußen würde es den Verzicht auf die beträcht-
lichen Zuschüsse bedeuten, die es früher aus den Eisenbahnen für all-
gemeine Staatszwecke gezogen hat. Diejenigen Staaten, die trotz mäßiger
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Eisenbahnüberschüsse eine vorsichtige Abschreibungspolitik betrieben haben,
würden jetzt deren Früchte genießen. Andere Staaten, die im Ver-
trauen auf den steigenden Ertragswert der Eisenbahnen von solchen
Abschreibungen abgesehen haben, sähen sich vor der Notwendigkeit, in
Zukunft den ungedeckten Teil ihrer Eisenbahnschuld aus allgemeinen
Staatsmitteln, in derHauptfache also ausSteuern,zu verzinsen undzutilgen.

Wieder ein anderes Verfahren sieht vom Werte des Eisenbahn-
unternehmens ganz ab und betrachtet dessen Verkauf lediglich vom
Standpunkte des Verkäufers aus. Man kann es als System der Verlust-
entschädigung bezeichnen. Es stellt die Frage: „Was verliert der ver-
kaufende Eisenbahnstaat an greifbaren und verfügbaren Staatseinkünften,
d. h. an Einkünften, die er für Zwecke der allgemeinen Staatsverwaltung
verwenden kann?" Hiernach würde das Reich diejenigen Eisenbahnnetze,
die eine volle Verzinsung und Tilgung nicht gebracht haben, mit Aktiven
und Passiven übernehmen und diejenigen Staaten, die aus ihrem Eisen-
bahnbesitz über die Kosten für Verzinsung und Tilgung hinaus noch
Reinerträge erwirtschaftet haben, für die der Staatskasse aus den Eisen-
bahnerträgen zugeflossenen Reingewinne nach billigem Übereinkommen
entschädigen.

Freilich ließe man hierbei die offenen Reserven ganz außer
Betracht, die Preußen namentlich durch sein Extraordinarium an-
gesammelt hat. Sie treten bilanzmäßig in der bereits erwähnten Form
der Abschreibung zutage (Anlage II). Ein solches Vorgehen wäre natür-
lich rein kaufmännisch betrachtet nicht haltbar. Keine Aktiengesellschaft
ließe es sich bei Ankauf oder Verschmelzung gefallen, ihre Anlagewerte
deswegen geringer bewertet zu sehen, weil sie eine vorsichtige Dividenden-
politik getrieben und namhafte Teile ihrer Betriebsgewinne wieder in
Form von Abschreibungen oder in anderer Weise in ihr Unternehmen
hineingesteckt hat, statt sie auszuschütten.

Scheidet man aber derartige rein finanzielle Gesichtspunkte aus
und läßt lediglich die staatsrechtliche Rücksicht auf den
5) aushalt des Einzelhaushalts gelten, so könnte man sagen,
daß diese Rücksicht gewahrt ist, wenn der Staatshaushalt für das eine
billige Entschädigung empfängt, was er aus den Eisenbahnerträgen für
allgemeine Staatszwecke früher empfangen hat und bestenfalls in Zu-
kunft zu erwarten hätte. Die Vermögenswerte, die der Einzel-
staat hierbei verlieren würde,blieben dabei ganz außer Berechnung. Das
könnte mit Rücksicht darauf bedenklich erscheinen, daß der Staatsbesitz
kein unwesentliches Gegengewicht gegen die Staatsschulden darstellt. Bei
Weggabe der Eisenbahnen würde z. B. in Preußen ein verhältnismäßig
weit größerer Teil der Staatsschulden ungedeckt fein, als früher.

Auf der anderen Seite könnte dem folgendes entgegengehalten
werden. Aus dem Kriege geht das Reich als Schulde nt räger
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größten Umfanges hervor. Dieser Belastung stehen nennens-
werte Vermögen nicht gegenüber. Schließlich ist aber das Reich nur
die Summe der Bundesstaaten. Es erscheint nicht billig, dem Reiche
allein Schulden aufzubürden, die zu Nutz und Frommen der Bundes-
staaten gemacht sind, dagegen das Vermögen den Bundesstaaten vor-
zubehalten. Denkbar wäre gewesen, daß die Bundesstaaten einen Teil
der Schulden des Reichs auf ihre Schultern übernehmen. Es ist wohl
auch früher einmal erwogen, aber nicht beliebt worden. Wird nun die
Folgerung in der umgekehrten Richtung gezogen, nämlich den Schulden-
träger auch in größerem Umfange als bisher zum Vermögensinhaber
zu machen, so würde ein gewisses Gleichgewicht sowohl im Haushalt
des Reiches wie der Einzelstaaten hergestellt.

Welcher der Wege, die in vorstehendem in kurzen Zügen angedeutet
sind, einzuschlagen ist, steht hier nicht zur Entscheidung. Sie sollen
hier nur gezeigt, nicht gewiesen werden. Auch schließen
sie einander nicht aus, sind vielmehr der verschiedensten Abwandlung
und Verbindung fähig*).

Nicht erwähnt ist in den bisherigen Ausführungen die Frage der
deutsch-österreichischen Eisenbahnen. Sie erfordern eine besondere Er-
örterung, da bei einer Übernahme dieser Netze vergleichsfähige Unterlagen
für eine finanzielle Auseinandersetzung fehlen, ferner auch die Ver-
waltungs- und Betriebseinrichtungen wesentlich von den deutschen ab-
weichen und endlich das österreichische Netz überhaupt zur Zeit einer
festen inneren und äußeren Gestalt entbehrt**).

Endlich ein ganz kurzes Wort zum Entwürfe der Reichsverfasfung:

Bei Auseinandersetzungen von solcher Bedeutung istdieEnergie
des Willens zur Lösung von entscheidender Bedeu-
tung. In dieser Beziehung erscheinen die Fassungen des
Entwurfs der Reichsverfassung etwas zaghaft.

So sieht die Reichsverfassung in dem Entwurf der Regierung eine
allmähliche, stückweise Übernahme der Eisenbahnen durch das Reich vor.

*) Während der Drucklegung geht mir der beachtenswerte Aussah von
Reinhold Melchior in der „Frankfurter Zeitung" Nr. 336 und 339 zu. Er will
die Bundesstaaten mit Staatsbahnbesitz zu Teilhabern machen, um das Risiko
zu verteilen. Die Teilhaberschaft ist aber nicht im Sinne einer staatsrechtlichen
Finanzgemeinschaft nach Art der preußisch-hessischen gedacht, sondern im privat-
rechtlichen Sinne. Den organisatorischen Weg hierzu weisen die Dorschläge in
den folgenden Kapiteln. Die Gesellschaftsform erleichtert Beteiligungen, ohne die
Verwaltung zu sehr zu beschränken. Freilich bleibt auch eine derartige Beteili-
gung aus den oben dargelegten Gründen nicht ohne Bedenken.

**) Vgl. hierzu den Vortrag des Unterstaatssekretärs v. Enderes, wieder-
gegeben in Nr. 19, 20 und 21 der „Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn-
verwaltungen", 1919.
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Diese Regelung hätte zweierlei Bedenken. Schon bei den ersten Schritten
würden die grundsätzlichen Fragen genau so zu regeln sein, als wenn
sofort die Übernahme in Bausch und Bogen erfolgt. Sodann aber würde
eine lange Zeit des Übergangs und der Unruhe in unser Verkehrswesen
gebracht, die wir heute weniger als je vertragen können. Mit der
Übernahme der Eisenbahnen durch das Reich wird
daher sofort und in vollem Umfange Ern st gemacht
werden müssen.

Allerdings wird die endgültige finanzielle Auseinandersetzung nicht
leicht sein. Geht man von den oben zugrunde gelegten Voraussetzungen
aus, so ist das Geschäft, das das Reich mit der Übernahme der Eisen-
bahnen macht, rein kaufmännisch gesprochen, kein besonders lockendes:
sicher sind starke Aufwendungen, unsicher die Gewinnaussichten. Um
so dringender aber werden, vom Standpunkt des allgemeinen Wohls
betrachtet, die Gründe für die Übertragung an das Reich. Sind die
Aussichten des Unternehmens unsicher, so muß der Träger um so stärker
sein. Je geringer der Gewinn ist, mit dem gerechnet werden darf, desto
unerbittlicher sind alle Rücksichten beiseite zu schieben,
die einer Anspannung und Ausnutzung aller Kräfte
im deutschen Verkehrswesen mit dem Ziele höchster
Nutzwirkung noch entgegen st ehe n. Da darf es keinen
Luxus der Gefühle und keine Furcht vor Schwierig-
keiten geben.

Für die Reichsverwaltung, der die Durchführung der Absichten der
Reichsverfassung obliegt, ist die geschäftliche Lage schwierig. Sie ver-
fügt über fachtechnisches Personal in sehr geringem Umfange und ist daher
auf die undankbare Rolle beschränkt, Forderungen zu stellen und ihnen eine
allgemeine, auf politische und nationale Zielpunkte gerichtete Begründung
beizugeben. Soviel bekannt, hat die Reichsregierung daher denn auch
zunächst von den einzelstaatlichen Regierungen eine Verständigung
untereinander verlangt, die Führung also vorerst nicht in die Hand
genommen.

Hoffentlich führt dieser Weg zum Ziel. Gerade die Form der
Verständigung zwischen den selbständig auftretenden Bundesstaaten
unter sich bietet besondere Schwierigkeiten. Es ist natürlich, in den
Eigentümlichkeiten unseres Beamtentums aber noch besonders be-
gründet, daß die Vertreter der einzelstaatlichen Verwaltungen bei diesen
Verhandlungen sich weniger als Anwälte des nationalen Gedankens fühlen,
als ihre Aufgabe darin sehen und ihren Ehrgeiz darin setzen, die
Interessen ihrer Verwaltung und ihres Staates auf das schärfste zu
vertreten und die besten Erfolge herauszuholen, d. h. Erfolge im Sinne
eines für ihren Staat vorteilhaften Abschlusses. Da dieses Bestreben
natürlich auf allen Seiten in gleichem Maße besteht, geraten derartige
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Verhandlungen leicht in die Gefahr, das Schauspiel advokatorischer Ver-
fechtung von Einzelinteressen zu bieten.

Man könnte einwenden, daß derartige Erfahrungen bei den Unter-
handlungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen bisher nicht immer
zutage getreten sind, vielmehr zahlreiche und wichtige Erfolge im Sinne
der Einheitlichkeit und Verständigung erzielt wurden. Das trifft für die
Vergangenheit zu, besagt aber nichts für die Aussichten der Zukunft.
Bisher hatten die Einzelstaaten nicht nur ein eigenes und lebhaftes
Interesse an der Verständigung aus sachlichen Gründen, es drohte immer
auch letzten Endes im Hintergründe der Reichseisenbahngedanke. Hierzu
kam ferner, daß Preußen seine Aufgabe als führender Eisenbahnstaat
stets auch darin gesehen hat, im Interesse der Allgemeinheit voranzu-
gehen, nötigenfalls unter besonderen Opfern.

Hier liegt der Fall anders. Hier handelt es sich nicht um Ver-
ständigungen, die letzten Endes die Stellung der Einzelverwaltungen
selbst stärken, sondern schließlich doch darum, daß diese den Scheiter-
haufen mit ihren Opfergaben rüsten sollen, aus dessen Asche der Phönix
der Reichseisenbahn emporsteigen soll. Von dem aber, der sich sein
eigenes Grab grübt, ist besonderer Eifer und besondere Opferwilligkeit
mit Recht nicht zu erwarten.

Vielleicht ist es aus diesen Gründen richtiger, das Reich sofort
einmal in den Sattel zu setzen. Man könnte dem Beispiel
Preußens bei der Verstaatlichung der großen Privatbahnen folgen,
indem das Reich vor dem Erwerbe zu Eigentum die Verwaltung der zu
übernehmenden Eisenbahn für Rechnung der bisherigen Eigentümer
übernimmt.

Geht das Reich in dieser Weise vor, übernimmt es die Verwaltung
einstweilen zu treuen Händen für Rechnung der Eigentümer bis zur
endgültigen Auseinandersetzung, so würden die bestehenden Schwierig-
keiten sich wesentlich erleichtern.

Der wichtigste Vorteil wäre der, daß das Reich sich gewissermaßen
zunächst einmal in den Besitz setzt und damit sich alle Vorteile des Be-
sitzenden sichert. Es würde über die vorhandenen Kräfte und
Intelligenzen allein verfügen.

Der zweite wichtige Vorteil wäre der, daß die neue Reichsver-
waltung einen genauen und erschöpfenden Einblick in die wirtschaftlichen
und betrieblichen Verhältnisse der einzelnen Netze gewinnen würde. Zur
Zeit ist die Reichsregierung auf die Einholung von Auskünften und die
vorhandenen Unterlagen, namentlich des Reichseisenbahnamtes, be-
schränkt. Ob die bundesstaatlichen Verwaltungen geneigt sein werden,
der Reichsregierung ein tiefes Eindringen in alle Einzelheiten der Ver-
waltung zu erleichtern, kann dahingestellt bleiben. In jedem Falle ist
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dieser Weg der Einholung von Auskünften, Rückfragen u. dgl. zeit-
raubend und umständlich.

Endlich entstände der Vorteil, daß allein durch das Bestehen der
obersten Reichsverwaltung das gesamte Personal und alle Einrichtungen
sich mehr und mehr ganz selbsttätig im Sinne der künftigen Reichsver-
waltung einstellen würden. Besondere Eingriffe in die vorhandenen
Einrichtungen könnten vorerst unterbleiben. Es wäre alles zu über-
nehmen wie es steht und liegt. Über den einzelstaatlichen Verwaltungen
würde zunächst lediglich eine Zentralverwaltung des Reiches gebildet
werden, und diese hätte es nun in der Hand, nach und nach Kräfte und
Befugnisse an sich zu ziehen, vor allem aber von sich aus und ohne
kontradiktatorische Verhandlungen von Partei zu Partei die finanzielle
Auseinandersetzung mit den bisherigen Eigentümern der Eisenbahnen
vorzubereiten. Auf diesem Wege scheint es möglich, nicht nur wesent-
lich schneller voran zu kommen, sondern vor allem auch alle Miß-
stimmmungen und politischen Schwierigkeiten zu vermeiden, die dann
unausbleiblich sein werden, wenn der Gedanke der Reichseisenbahn zum
Gegenstand eines Streites um Mein und Dein gemacht wird. Dann ist
'auch zu hoffen, daß — um mit Bismarck zu reden — die erste Reichs-
lokomotive zwar nicht die deutsche Freiheit und Einheit bringen wird,
wohl aber, daß sie ein wirksames Zugmittel zu diesem Ziele hin abgibt.
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        ﻿II.	Die Reichseisenbahngesellschafk

Mehrfache Aufgaben sind es, welche die Umgestaltung der Reichs-
bahnverwaltung zu erfüllen hat. Einmal muß das Reich und feine
Organe (Präsident und Volksvertretung) eine wirksame Aufsicht über
das deutsche Verkehrswesen erhalten. Zum zweiten erfordert es die
Eigenart unseres staatlichen und wirtschaftlichen Lebens, daß den
Bundesstaaten und Landesteilen ein hinreichender Einfluß
auf die Verwaltung der Verkehrswege zur Wahrung der örtlichen Be-
dürfnisse und Eigentümlichkeiten gesichert bleibt. Drittens muß der
Einfluß der V e r k e h r s i n t e r e f f e n t e n in ähnlicher Weife gewahrt
werden, wie das in den bundesstaatlichen Einzelverwaltungen zur Zeit
der Fall ist. Viertens liegt es im Rahmen unserer innerpolitischen
Entwicklung, dem großen Heer der Angestellten eine organische
Einwirkung auf die Verwaltung des Ganzen zu sichern. Endlich ist
bezüglich der Art der Geschäftsführung eine Forderung zu
stellen, die sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit ergibt; nach
diesen Erfahrungen ist es unmöglich, weiter auch in Zukunft ein so
wichtiges Instrument der Volkswirtschaft in den starren Formen der
bureaukratischen Staatsverwaltung zu handhaben. Vielmehr wird bei der
Neuordnung kaufmännische Beweglichkeit anzustreben sein.

Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, die Reichseisenbahnen etwa
in ähnlicher Form zu verwalten, wie es in Preußen seit der Verstaat-
lichung der großen Privatbahnen geschehen ist, und etwa ein eigenes
Reichsministerium zu schaffen, dem eine ähnliche Aufgabe für das Reich
zufiele, wie sie das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten für
Preußen zu erfüllen hat. Dieser Weg liegt nahe, ist aber nicht gangbar.

Die preußische Staatseisenbahnverwaltung ist durchaus ein Glied
der preußischen Staatsverwaltung überhaupt und trägt demgemäß auch
in jeder Beziehung so spezifisch preußisches Gepräge, daß die Übertragung
dieses Verwaltungssystems auf eine Reichsverwaltung schon um des-
willen kaum tunlich wäre.

Damit hängt eine innere Eigentümlichkeit und — um es gleich zu
sagen — Schwäche der preußischen Eisenbahnverwaltung zusammen.
Die Einordnung der preußischen Eisenbahnverwaltung in den Staats.
Haushalt hat ihr die freie wirtschaftliche Beweglichkeit
genommen, die ein Betriebs unter nehmen braucht.
        <pb n="28" />
        ﻿28

Das trat in Preußen um deswillen besonders stark hervor, als die
preußische Überlieferung den Rücksichten auf den Staatshaushalt, also
den Staat als Fiskus, von jeher ein besonderes Gewicht verliehen hat.

Werfen wir einen kurzen Rückblick auf die preußische Finanz-
geschichte.

Gesicherte Finanzen bezeichnet Friedrich der Große in seinem poli-
tischen Testament als die stärkste Säule des Staates neben einem schlag-
fertigen Heere. Die treue Wahrung dieses Satzes gehört zu den ruhm-
vollsten Überlieferungen des altpreußischen Beamtentums. Indessen auch
in dem lebensvollsten Organismus bilden sich mit der Zeit Verknorpe-
lungen und Verknöcherungen, und das Gebiet des Finanzwesens steht
nach der Natur der Dinge dieser Gefahr um so eher offen, als sein
spröder Stoff nur den zum Eindringen einladet, den eine wirkliche
Hingabe an die Sache leitet. Wie selten sind Finanzsachverständige?
Und noch seltener als ihr Vorkommen ist ihre Beliebtheit.

Es ist vieles zusammengekommen, um die Wissenschaft von der
preußischen Staatswirtschaft zu einer Art Geheimlehre zu machen. Darin
ist übrigens bereits der große König mit seinem Beispiel vorausgegangen.
Er allein kannte die Abschlußzahlen der recht zersplitterten Einzelhaus-
halte. Einen Gesamthaushalt im heutigen Sinne gab es noch nicht, er
wurde erst wesentlich später geschaffen, als das große Auge des Ein-
siedlers von Sanssouci nicht mehr über allem wachte.

Nach den Stein-Hardenbergschen Reformen und vollends nach Ein-
führung der Verfassung wäre eigentlich ein klarer Einblick in den Staats-
haushalt eine selbstverständliche Forderung jedes Staatsbürgers ge-
wesen. Solche Forderungen sind auch erhoben und teilweise erfüllt
worden. Aber selbst dem Drängen des Landtages ist es nicht gelungen,
einen völlig klaren und übersichtlichen Haushalt zu schaffen. Sogar
Kämpen wie Eugen Richter und Friedberg bissen hier auf Granit. Der
kluge Miguel aber wurde, als er selbst Finanzminister war, einer der
geheimnisvollsten und verschlossensten Männer auf diesem Platze.

Es ist zweifellos, daß die Vorherrschaft bedeutender Finanzminister
für den Staatssäckel bedeutende Vorteile zeitigen kann. Zweifel-
los auch hat Miguel die schönsten Verdienste um die preußischen
Staatsfinanzen — man braucht nur an feine Steuerreform zu
denken. Auf der anderen Seite aber zeigt gerade seine Ministerzeit,
wie die überkommene Ordnung des Staatshaushaltes die auf-
strebenden Staatseisenbahnen in spanische Stiefel einschnürte und ihre
wirtschaftliche Entwicklung geradezu gefährdete. Hier ist nicht der Ort,
das nachzuweisen, so lehrreich ein Einblick in die Erörterungen zum

*) Vgl. hierzu „Archiv für Eisenbahnwesen" 1909 S. 869 (Heft 3), S. 1093
(Heft 5) sowie 1910 S. 1108 (Heft 6) und S. 1398 (Heft 6).
        <pb n="29" />
        ﻿29

Staatshaushalt der damaligen Zeit auch ist. Es muß hier genügen,
einen ganz kurzen Überblick über die Lage der Dinge zu geben, wie
sie sich noch heute darstellt*).

Abweichend von der Ordnung in den meisten anderen Staaten mit
Staatseisenbahnbesitz ist der Haushalt der Staatseisenbahnen in Preußen
mit seinen Einnahmen und Ausgaben in den gesamten Staatshaushalt
durchaus eingegliedert. Im Staatshaushalt erscheinen also nicht etwa
die Reinerträge des Staatsbahnbetriebes, sondern es werden alle Ein-
nahmen der Eisenbahnen unter den Staatseinnahmen, alle Ausgaben
unter den gesamten Staatsausgaben mit aufgeführt. Es beruht das
auf dem sogenannten Brutkoprinzip, auf dem die Ordnung des preu-
ßischen Staatshaushaltes der Form nach aufgebaut ist und das in den
letzten Jahrzehnten immer schärfer betont, man kann sagen überspannt
worden ist. Der „Nettoetat", der seit einigen Jahren dem Staatshaushalt
auf wiederholten Wunsch des Landtages beigegeben wird, ist nur eine
kurze Übersicht und hat keine staatsrechtliche Bedeutung. Die Übersicht
über die Ergebnisse des Eisenbahnbetriebes wurde bis zum Jahre 1909
weiter dadurch erheblich erschwert, daß sie sich unter verschiedenen Ein-
nahme- und Ausgabezweigen zerstreut fanden.

Infolge dieses Zustandes weisen die Abschlüsse des preußischen
Staatshaushaltes riesige Ziffern auf, die in den eigentlichen Staatsver-
waltungsausgaben nicht begründet find. Der Leib des Staatshaus-
haltes ist gewissermaßen durch die Übernahme der Gesamtziffern der
Eisenbahneinnahmen und -ausgaben übermäßig angeschwollen. In
ganz runden Ziffern betrugen nach dem Haushaltsvoranschläge für 1918

Milliarden

M

die ordentlichen Staatseinnahmen rund.................6V2

davon allein die Einnahmen der Staatseisenbahnen . . .	33/t

die dauernden Staatsausgaben insgesamt................6V&amp;

bie dauernden Ausgaben der Staatseisenbahnen einschl. der

Schuldzinsen und der Beträge der gesetzlichen Tilgung .	31/*

Die Einnahmen und Ausgaben der Staatseisenbahnen machten also
weit mehr als die Hälfte der gesamten Staatseinnahmen und -aus-
gaben aus.

Diese eigentümliche Verquickung zwischen Eisenbahnhaushalt und
Staatshaushalt hat keineswegs etwa nur die Bedeutung einer Form;
sie ist vielmehr ein Konstruktionsfehler der Eisenbahnwirtschaft. Es

wäre sonst nicht zu verstehen, wie sie sich gegenüber der Kritik namhafter
Finanzpolitiker und dem wiederholten Verlangen des Preußischen Land-

") Vgl. zum folgenden:
(Heft 3).

„Archiv für Eisenbahnwesen" 1909 S. 384 u. ff.
        <pb n="30" />
        ﻿tages nach größerer Klarheit der Haushaltsaufstellung hätte halten
können. Sie sichert vielmehr dem preußischen Finanzminister einen
weit- und bis ins einzelne gehenden Einfluß aus die Wirtschaftsgebarung
der Staatsbahnverwaltung. Bei der großen Bedeutung der Eisenbahn-
einnahmen und -ausgaben für die Staatswirtschaft ist es verständlich,
daß kein preußischer Finanzminister diesen Einfluß ohne die schwerst-
wiegenden Gründe aus der Hand zu geben geneigt war. Daß aber
auch alle Finanzminister bisher ihn tatsächlich zu behaupten gewußt
haben, erklärt sich aus der hervorragenden Stellung, die der Finanz-
minister im preußischen Staatsministerium überlieferungsgemäß ein-
nimmt.

In einem inneren Zusammenhang mit der Einordnung des Eisen-
bahnhaushaltes in den preußischen Staatshaushalt und mit dem über-
ragenden Einfluß des Finanzministers im Eisenbahnhaushalt, namentlich
bezüglich der Ausgabenbewilligung, steht die Abhängigkeit, in die beide,
Eisenbahn- und Staatswirtschaft, von den jeweiligen Konjunktur-
schwankungen geraten sind.

Es ist klar, daß ein Betrieb wie die preußischen Staatseisenbahnen
von den Schwankungen des Wirtschaftslebens in genau dem gleichen
Maße getroffen wird, wie beispielsweise die großen Unternehmungen
in der Berg- und Hüttenindustrie. Ja, diese Schwankungen sind für
einen so vielgestaltigen und auf regelmäßigen Verlauf so eingestellten
Betrieb, wie es die Eisenbahn ist, besonders empfindlich. Man sollte
daher annehmen, daß die Finanzwirtschaft der Eisenbahnen mit noch
weit stärkeren Schutzmaßnahmen gegen die Schwankungen der Kon-
junktur ausgerüstet sei als die kaufmännische Praxis. Indessen ist
das nicht der Fall.

Die Gewinnausteilpolitik der großen Privatwerke, Banken und
anderen Unternehmungen zeigt in immer steigendem Maße das Be-
streben, die Erträge stetig zu gestalten, d. h. in jedem Jahre tunlichst die
gleichen, und zwar mäßig bemessenen Gewinne ausschütten. Dies
fetzt nun voraus, daß in guten Jahren die Übergewinne durch besondere
Einrichtungen aufgefangen und für schlechte Jahre aufbewahrt werden.
Weiter zeigen alle gut geleiteten Privatunternehmungen das Bestreben,
notwendige Erwerbungen und Ausgestaltungen aus eigenen Mitteln
zu bestreiten, d. h. also einen Teil der Reingewinne für solche Bedürf-
nisse jeweils zurückzustellen, um sich möglichst unabhängig vom Geld-
märkte zu halten. Die Vorbedingung für all das ist also in erster
Linie die Aufspeicherung der über das Durchschnittsmaß hinausgehenden
Erträge der guten Jahre.

Die Form, der die R ü ck l a g e p o l i t i k sich bedient, ist verschieden.
Man kann sie aber in drei große Gruppen teilen: die Bildung stiller
Rücklagen, die im Jahresabschluß nicht erscheinen, die Bildung offener
        <pb n="31" />
        ﻿Rücklagen, die aus der Vermögensrechnung ersichtlich sind, und endlich
der Vortrag auf neue Rechnung, der einen Teil des Gewinnes gewisser-
maßen in der Schwebe hält*).

Die Staatseisenbahnverwaltung bildet nun allerdings auch stille
Rücklagen, wenn nicht dem Begriffe, so doch der Sache nach, z. B. indem
sie abgängige Anlagen und Betriebsmittel aus lausenden Jahres-
ausgaben durch neue und höherwertige ersetzt. Ebenso kannte die
Verwaltung von jeher auch die Verwendung eigener Betriebsmittel für
werbende Zwecke. Das geschah und geschieht in dem sogenannten
„(xtraordinarium der Eisenbahnverwallung", das unter den einmaligen
und außerordentlichen Einnahmen des Staatshaushaltes erscheint und
aus den Eisenbahnüberschüssen gespeist wird**).

Diese Einrichtungen genügten aber nicht, um die Schwankungen
der Eisenbahneinnahmen und -ausgaben, die ihrerseits wieder auf den
Schwankungen des Wirtschaftslebens beruhen, in vollem Umfange auf-
zufangen und den Staatshaushalt vor den empfindlichen Stößen, die
die Folge davon waren, zu sichern.

Vergegenwärtigt man sich das obige Zahlenverhältnis zwischen den
Einnahmen und Ausgaben der Eisenbahnverwaltung und denen aller
übrigen Staatsverwaltungen, so ist klar, welch ungeheurer Einfluß jede
Schwankung im Eisenbahnhaushalt auf den Staatshaushalt üben mußte.
Denselben Einfluß aber, wie die Schwankungen der tatsächlichen Ergeb-
nisse, müssen natürlich auch Fehlschätzungen bei der Aufstellung des
Anschlages ausüben. Alle diese Fehlerquellen sind indessen natürlich
unvergleichlich viel größer, wenn man alle Rohertragsziffern eines
Riesenunternehmens in den Rahmen des Staatshaushaltes hinein-
zwängt, als wenn man in diesen lediglich Reinerträge übernimmt, deren
Bemessung leicht durch eine zielbewußte Gewinnpolitik geregelt werden
kann. Bei 3yz Milliarden Eisenbahneinnahmen genügt schon eine
Schwankung von 10^, —350 Millionen Einnahme, um einen nicht zu
deckenden Fehlbetrag hervorzurufen. Man wende nicht ein, daß diesem
Rückgänge der Einnahmen auch ein Rückgang der Ausgaben gegenüber-
stehen werde; denn dies ist keineswegs der Fall. Vielmehr trägt die
Gestaltung der Ausgaben beim Eisenbahnbetriebe ein anderes Gesetz
in sich als die Entwicklung der Einnahmen. In den Ausgaben drückt
sich die Wirtschaftsentwicklung in der Regel später und fast immer in
einem anderen Maße aus als bei den Einnahmen.

*) Es können Gewinne auch wohl auf andere Art für Zwecke des Unter-
nehmens in weiterem Sinne festgelegt werden, man kann aber alle diese Formen
der Festhaltung von Betriebsgewinnen unter der Bildung stiller Rücklagen mit-
begreisen.

**) Näheres im „Archiv für Eisenbahnwesen" 1910 S. 1128 (Heft S): „Zur
Wirtschaftsführung der Staatsbahnverwaltung."
        <pb n="32" />
        ﻿32

Die Folge dieser Verhältnisse war schon von Beginn der Staats-
bahnzeit ab, daß das Gleichgewicht des Staatshaushaltes fast stets
wandelbar war und öfter in die Gefahr kam, durch die Schwankungen
der Eisenbahnergebnisse nachhaltig erschüttert zu werden.

Ebenfalls feit dem Beginn der Staatseisenbahnzeit hat man versucht,
diese unsichere Lage des Staatshaushaltes zu bessern und gewissermaßen
eine Puffereinrichtung zu schaffen, die die Schwankungen in den einzelnen
Jahren ausgleichen und für schlechte Jahre Vorsorge treffen soll*).

Trotz der Bemühungen so bedeutender Finanzmänner wie Miguel
ist es jahrzehntelang nicht gelungen, eine wirklich befriedigende und
grundlegende Neugestaltung der Dinge zu schaffen. Erst im Jahre 1910
wurde ein wirksamer Ausgleichfonds errichtet, der vor dem Kriege
mit einigen Hundert Millionen Mark Bestand ausgewiesen war. Dieser
Bestand ist schon in den ersten Kriegszeiten verschwunden, und es kann
das nicht wundernehmen, wenn man sich die Aufgaben im einzelnen
kurz vergegenwärtigt, die aus dem Betriebsüberschuß der Staatseisen-
bahn zu erfüllen sind.

Nach einem zwischen den beteiligten Dienstzweigen geschlossenen und
vom Landtage bestätigten Finanzabkommen vom Jahre 1910**) sind das ,
drei Aufgaben:

Zunächst ist naturgemäß aus dem Betriebsüberschuß die Verzinsung
und planmäßige Tilgung der Eisenbahnschulden zu leisten. Die plan-
mäßige Tilgung ist in Preußen sehr gering. Das Erfordernis bewegte
sich in den letzten Jahren zwischen 45 und 52 Millionen Ji.

Einen Ersatz für diese mangelhafte Tilgung stellt in Preußen die
oben erörterte Einrichtung des Eisenbahn-Extraordina-
r i u m s dar. Dieses Eisenbahn-Extraordinarium umfaßt solche Aus-
gaben, die nicht zu den Betriebsausgaben gehören, also eine Ver-
mehrung des Anlagekapitals darstellen. Da diese Aufwendungen aber
nicht aus Anleihemitteln, sondern aus den eigenen Mitteln der Eisen-
bahnverwaltung bestritten werden (f. oben), so kann man sie, kauf-
männisch gesprochen, als Abschreibung, oder, staatsrechtlich angesehen,
als Schuldentilgung auffassen.

Das Extraordinarium wies früher sehr stark schwankende Beträge
auf, in den letzten Jahren trat hierin ein Wandel ein. Nach dem er-
wähnten Finanzabkommen von 1910 wird nämlich der nach Verzinsung
und Tilgung der Eisenbahnschulden verbleibende Reinüberschuß so
zwischen den Eisenbahnzwecken und den allgemeinen Staatszwecken auf-

*) Zur Geschichte der Reformbestrebungen vgl. „Archiv für Eisenbahn-
wesen" 1909 S. 1093 u. ff. (Heft 5).

*•) Näher dargestellt im „Archiv für Eisenbahnwesen" 1910 S. 1121 u. ff.
(Hest 5).
        <pb n="33" />
        ﻿33

geteilt, daß ein bestimmter, nach dem Anlagekapital berechneter Anteil
sowohl zur Speisung des Extraordinariums wie zur Abführung an die
allgemeine Staatskasse dient. Dieser Anteil beträgt für das Extra-
ordinarium 1,15 % und für die allgemeine Staatskasse 2,10 % des
statistischen Anlagekapitals. Im Jahre 1913 ergab sich hieraus für das
Extraordinarium eine Summe von etwa 122 Millionen Jl, für die all-
gemeine Staatskasse von 234 Millionen Jl (Anlage I).

Der noch verbleibende Restüberschuß von 91 Millionen Jl floß in
den Ausgleichfonds. Dieser Ausgleichfonds nimmt nach Abzug des
Schuldendienstes und des Betrages für das Extraordinarium (1,15 %)
den Restbetrag des Reinüberschusses auf, der nach Abführung der Staats-
rente (2,10% des Anlagekapitals) übrig bleibt.- Vor dem Kriege hatte
der Ausgleichfonds feinen Höchstbetrag mit fast 400 Millionen Jl er-
reicht. Schon im zweiten Kriegsjahr aber war er aufgezehrt.

Es ist klar, daß in einem Milliardenetat derartige Rücklagen keine
genügende Schutzwehr gegen die Schwankungen der Konjunktur bieten.
Der Fehler liegt eben tiefer:

Die Verkoppelung einer so riesigen Betriebs-
verwaltung mit dem Staatshaushalt, der nach ganz
anderen Grundsätzen zu bewirtschaften ist, ist an
sich ungesund, führt zu einer ständigen Gefährdung des Gleich-
gewichts im Staatshaushalt und zu schweren Hemmnissen für Wirt-
schaftsführung der Betriebsverwaltung. So kam es, daß immer wieder
notwendige Bauten und Beschaffungen hinter dem Bedürfnis einher-
hinkten. Die Prüfung, namentlich der Bauentwürfe, war eine so ver-
wickelte, daß die Anlagen mitunter bereits veraltet waren, bevor der
erste Spatenstich geschah, geschweige denn das erste Rad über sie rollte.
Daß diese Verhältnisse auch zu unwirtschaftlichen, d. h. nicht unbedingt
erforderlichen Ausgaben führen mußten, bedarf keiner näheren Ausführung.

Zu diesen finanzwirtschaftlichen Gründen, die dazu führen müssen,
eine nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führende Betriebsverwal-
tung von der eigentlichen Staatsverwaltung zu trennen, treten andere
Gründe auf dem Gebiete der Betriebsverwaltung. Schon jetzt sind die
preußischen Staatsbahnen zu groß, um nach dem bisherigen System
von einer Stelle aus geleitet werden zu können. Sie kranken
unter einer zu weit gehenden Zentralisation der Betriebsverwaltung.
Das preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten, das ja auch die
Wasserbauverwaltung und die Hochbauverwaltung umfaßt, stellt eine
Riesenbehörde dar, deren Leitung die Arbeitskraft eines auch hoch-
befähigten Menschen übersteigt. Sie umfaßt zehn Abteilungen, zwei
Unterstaatssekretäre (außer dem parlamentarischen Unterstaatssekretär
und den Beigeordneten) und eine Menge Ministerialdirektoren, vortra-
gende Räte, höhere Hilfsarbeiter und Beamte. Der Umfang würde mit

Quaotz, Reichseisenbahnen.	3
        <pb n="34" />
        ﻿84

der Erweiterung des örtlichen Bereichs geradezu ins Unabsehbare gehen.
Zudem hat sich bereits auch in Preußen gezeigt, daß die Verbin-
dung der politischen Geschäfte des Staatsmini st ers,
der Aufsichtsbehörde und der ober st en Leitung des
Betriebes zum Schaden für die fachtechnische Leitung
a u s s ch l ä g t. Die Hauptkräfte des Ministers und damit feiner Mit-
arbeiter werden durch die parlamentarischen und rein politischen Ge-
schäfte, zu deutsch durch die Verteidigung seiner Stellung, in Anspruch
genommen. Das ist die notwendige Folge der ganzen Konstruktion
unseres parlamentarischen Lebens, vielleicht mehr noch unserer Volks-
gewohnheit, die den Minister in Berlin für die Ausschreitung des Bahn-
wärters in Schwientochlowitz haftbar zu machen sich nicht nehmen läßt.
Weiter aber spielten schon unter dem bisherigen Regiment, das in der
Welt im großen und ganzen durch Rechtlichkeit und Sachlichkeit bekannt
war, unverantwortliche Einflüsse in das Getriebe der Betriebsverwaltung
mit hinein. Ob diese bei einem rein parlamentarischen Regiment mit
einem soviel stärkeren Parteigetriebe leichter abzuwehren sind, wage
ich nicht zu entscheiden.

In richtiger Erkenntnis dieser Zusammenhänge haben denn auch
so demokratische Staaten wie beispielsweise Italien und die
Schweiz ihren Eisenbahnverwaltungen eine weitgehende Autonomie
zugestanden, namentlich aber die Leitung der Betriebsverwaltung von
den politischen Geschäften getrennt*).

Die Neuordnung des deutschen Eisenbahnwesens muß also sich unter
dem Zeichen der Selbstverwaltung der Eisenbahnen vollziehen. Gleich-
zeitig muß damit eine größere Beweglichkeit und Freiheit in der Be-
triebsführung und namentlich in der Wirtschaftsführung angestrebt werden.

Ein näheres Eingehen auf die Schäden des bisherigen Zustandes
bei einer Einordnung der Eisenbahnwirtschaft in den Staatshaushalt,
wie sie sich zum Beispiel in Preußen gezeigt haben, ist an dieser Stelle
nicht möglich**). Ich begnüge mich, einige Haupforderungen zu skizzieren:

1.	Die Wirtschaftsführung der Eisenbahnen muß
in Zukunft unabhängig von der F in a n z v e r w a l -
tung des Reiches gestellt werden. Das muß auch zum
Ausdruck gelangen in der Buch- und Rechnungsführung. Es muß
der Grundsatz gelten, wie er für die schweizerische Bundesbahn im
Rückkaufsgesetze aufgestellt wurde:

„Das Rechnungswesen der Reichsbahn ist
getrennt zu halten von dem des Reich es."

*) „Archiv für Eisenbahnwesen" 1904 S. 1259, 1905 S. 105, 1910 S. 1327,
1912 S. 815 und 1127, 1914 S. 114 und 307.

**) Näheres in „Stahl und Eisen" 1919 Heft 4.
        <pb n="35" />
        ﻿35

Sie ist kaufmännisch zu gestalten und muh demgemäß auf dem kauf-
männischen Nettoprinzip statt auf dem Bruttoprinzip des
preußischen Staatshaushalts beruhen. Dieser Grundsatz ist in dem
italienischen Gesetz vom 7. Juli 1907 Artikel 16 in die Worte gefaßt:

„Die Staatsbahnverwaltung deckt ihre
Ausgaben, indem sie die erforderliche Summe
aus ihren Einnahmen entnimmt."

2.	Sofern überhaupt der Haushalt des Reiches an den Eisenbahn-
überschüssen zu beteiligen sein wird, so wäre diese Beteiligung auf
einen bestimmten Anteil an den Reinerträgen
zu beschränken. Dieser Anteil ist festzulegen, so daß
einmal Schwankungen im Reichshaushalt vermieden werden und
anderseits die Eisenbahnwirtschaft vor wechselnden Ansprüchen des
Reichshaushalts bewahrt bleibt.

3.	Im übrigen muß die Wirtschaftsführung vollständig
unabhängig sein und sich lediglich nach den Be-
dürfnissen und Verhältnissen des Unternehmens
f e l b st r i ch t e n. Das gilt von der Abschreibungs-, Erneuerungs-,
Anleihepolitik, der Bildung stiller Rücklagen, der Übertragung be-
willigter nicht verbrauchter Mittel auf neue Rechnung, kurz von der
gesamten Wirtschaftsführung.

Auch die Verwaltung und der Beamtenkörper
müssen von allen Hemmungen befreit werden,
die aus der Übertragung der hierarchischen For-
men und Überlieferungen des eigentlichen
Staatsbeamtentums sich ergeben. Die Gliederung und
Rangordnung des Staatsbeamtentums paßt für eine Betriebs-
verwaltung nicht. Nur mühsam konnten die einzelnen Klassen der
Eisenbahnangestellten in diese Gliederung heineingepreßt werden
und fanden vielfach lediglich infolge dieser Eingliederung nicht die
innere und äußere Würdigung, die ihren Aufgaben entsprochen hätte.

Aus alledem ergibt sich als einfachste und klarste Regelung die
Verwaltung der Eisenbahnen durch eine Körper-
schaft des öffentlichen Rechts, aber kaufmännischer
Geschäftsführung. Am geeignetsten für eine derartige Ver-
waltung ist die Gesellschaftsform. Es wäre etwa eine Reichseisenbahn-
gesellschaft zu bilden, die von einem Direktorium und von einem Ver-
waltungsrat geleitet wird, überwacht würde sie von einem Reichsamt
für das Verkehrswesen. Das Direktorium darf nur wenige leitende
Männer umfassen. Einmal sind wirklich bedeutende Köpfe selten, und
es ist ein vergebliches Bemühen, durch eine größere
Anzahl zu ersetzen, was dem einzelnen an Ka-

3
        <pb n="36" />
        ﻿36

pazität fehlt. Sodann ist aber — wie jeder Mensch des praktischen
Lebens weiß — in einer Betriebsverwaltung Vielköpfigkeit der Leitung
besonders vom Übel.

Eine solche Verwaltungsform sichert die nötige Freiheit der Be-
wegung. Das ist besonders für die Übergangszeit wichtig. Die Reichs-
eisenbahngesellschaft wäre in der Lage, die Eisenbahnen sofort zu über-
nehmen und sie zunächst, wie oben angegeben, für die Rechnung der
bisherigen Eigentümer zu führen. In welcher Form dann die end-
gültige Auseinandersetzung zu erfolgen hätte, würde damit eine Frage
zweiter Linie. Mit den Aktiven könnten dann entweder die Passiven,
d. h. die Eisenbahnschulden, übernommen werden, oder es würden die
Eisenbahnschulden den Bundesstaaten belassen und der Gegenwert in
Schuldverschreibungen der Reichseisenbahngesellschaft gegeben werden
können. Weniger tiefgreifend wäre eine andere Regelung, die den
Bundesstaaten das Eigentum an den Bahnlinien beläßt, aber den Be-
trieb, die Berwaltung und die Nutzung der Eisenbahnen der Gesellschaft
in einer Rechtsform überträgt, die ähnlich einer Pachtung wirken
würde. Es würde hier ein Gebilde entstehen, das Ähnlichkeit enthielte
mit dem finanziellen Aufbau der Preußisch-Hessischen Eisen-
bahngemeinschaft. In letzterem Falle würden die Bundes-
staaten als solche ihre Vertreter im Verwaltungsrat behalten und damit
einen nicht unerheblichen partikularen Einfluß auszuüben in der Lage
sein. (Vergleiche das im ersten Kapitel Gesagte.)

Im einzelnen wäre die Organisation der Reichseisenbahngesellschaft
etwa wie folgt zu denken:

Das Aufsichtsrecht des Reiches würde durch ein Reichs-
amt (Reichsoerkehrsamt oder Reichseisenbahnamt) ausgeübt werden.

Der Reichspräsident würde die leitenden Beamten (die Mitglieder
des Reichseisenbahndirektoriums, der Eisenbahnrechnungskammer, der
Generaldirektionen und der Betriebsdirektionen) ernennen.

Er hat das Recht, ungesetzliche Beschlüsse des Verwaltungsrats, des
Direktoriums und der Generaldirektionen aufzuheben, die Verwaltung
zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten (nötigenfalls durch Ordnungs-
strafen) anzuhalten, Berichte und Auskünfte sowohl von dem Reichs-
eisenbahndirektorium wie von der Eisenbahnrechnungskammer zu er-
fordern, auch einen Kommissar bei dem Verwaltungsrat sowie bei dem
Reichseisenbahnrat zu bestellen, der auf Verlangen jederzeit gehört
werden muß.

Der Reichspräsident erläßt die Verwaltungsordnung für die Reichs-
eisenbahnen und die Geschäftsordnung des Reichseisenbahndirektoriums
auf Vorschlag des Verwaltungsrats.

Die Organe der Reichseisenbahngesellschaft sind
folgende:
        <pb n="37" />
        ﻿37

a) der Verwaltungsrat.

Er wäre zusammenzusetzen aus Vertretern des Reiches zur Wahrung
der allgemeinen öffentlichen Interessen. Diese wären etwa zu je einem
Drittel vom Reichspräsident, von der Nationalversammlung und vom
Staatenausschuß zu bestimmen.

Zweitens wären in den Verwaltungsrat zu entsenden die Vor-
sitzenden der Generaldirektionen als Vertreter des praktischen Dienstes.

Drittens hätte der Reichseisenbahnrat (siehe unten) als Vertreter
der Verkehrsinteressen Abgeordnete zu entsenden.

Viertens müßten auch die Organisationen der Angestellten das
Recht erhalten, Abgeordnete für den Verwaltungsrat zu ernennen*). Das
Stimmenverhältnis dieser Vertreter wäre durch das Organisationsgesetz
festzusetzen.

Endlich würden in dem Falle, daß die Bundesstaaten Teilhaber
blieben (Fall der Gemeinschaftsform, vgl. das erste Kapitel), auch von
den bundesstaatlichen Verwaltungen als Teilhabern Vertreter zu ent-
senden sein. In diesem Falle müßten die Vertreter des Staatenausschusses
wohl fortfallen.

Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Vorsitzende des Reichs-
eisenbahndirektoriums. Er beruft den Verwaltungsrat mindestens zwei-
mal im Jahre.

Die Zuständigkeit des Verwaltungsrates wäre
etwa wie folgt abzugrenzen:

1.	Entscheidung über den vom Generaldirektorium unterbreiteten Vor-
anschlag und den Jahresabschluß.

2.	Beschlußfassung über außerordentliche Ausgaben, die im Voran-
schlag nicht vorgesehen sind und aus dem Dispositionsfonds nicht
gedeckt werden können.

Zu 1 und 2. Hierdurch wäre die Mitwirkung des Verwal-
tungsrates bei allen wichtigeren Geschäften, Käufen und Veräuße-
rungen, Pachtungen und Verpachtungen usw. gesichert.

3.	Beschlußfassung über die Verwendung des Rllcklagefonds, Aus-
gleichfonds usw.

4.	Allgemeine Vorschriften über die Wirtschaftsführung und die recht-
lichen Verhältnisse der Angestellten.

5.	Die Tarifhoheit. Entscheidung über Tarife, soweit sie nicht der Zu-
ständigkeit der Generaldirektionen überlassen werden können. (Aus-
nahmetarife von vorübergehender Bedeutung.)

6.	Vorschläge zur Aufstellung oder Änderung der Verwaltungs-
ordnung.

Vorschläge an die gesetzgebenden Körperschaften des Reiches.

*) Zur Begründung vgl. S. 49 und S. 61ffg.
        <pb n="38" />
        ﻿38

b) das Reichseisenbahndirektorium.

Es besteht aus einer geringen Zahl leitender Direktoren, etwa minde-
stens fünf bis höchstens zehn. Diese Direktionsmitglieder werden vom Ver-
waltungsrat vorgeschlagen und vom Reichspräsidenten auf die Dauer
von zwölf Jahren ernannt. Der Reichspräsident ernennt den Vor-
sitzenden des Reichseisenbahndirektoriums.

Die Zuständigkeit des Reichseisenbahndirekto-
riums wäre etwa wie folgt abzugrenzen:

1.	Allgemeine Vorschriften bezüglich der Verwaltung, Betriebsführung,

Wirtschaftsführung nach Maßgabe der Verwaltungsordnung und

der vom Verwaltungsrat erlassenen Vorschriften.

2.	Aufstellung des Voranschlags und der Jahresrechnung.

3.	Verwendung eines im Voranschlag alljährlich vorgesehenen Dis-
positionsfonds von 100 Millionen Jt.

4.	Ernennung der Beamten des Reichseisenbahndirektoriums.

5.	Vertretung der Reichseisenbahngesellschaft nach außen.

Das Direktorium beschließt in besonders wichtigen, in der Geschäfts-
ordnung vorgesehenen Angelegenheiten kollegialisch. Im übrigen ent-
scheidet der Vorsitzende. Letzterer hat ferner das Recht, kollegialische Be-
schlüsse zu beanstanden und die Entscheidung des Verwaltungsrates an-
zurufen. Ungesetzliche Beschlüsse hat er zu beanstanden. Werden solche
vom Verwaltungsrat gefaßt, so hat er die Entscheidung des Reichs-
präsidenten anzurufen.

o) die Eisenbahnrechnungskammer.

Sie prüft die Jahresrechnung und berichtet an den Verwaltungsrat.

Sieben Mitglieder vom Reichspräsidenten. ernannt.

Sie beschließt nach Stimmenmehrheit. Bei Meinungsverschieden-
heiten hat die Minderheit das Recht, Sonderberichte an den Verwal-
tungsrat zu erstatten.

Die Kammer ist völlig unabhängig und untersteht direkt dem
Reichspräsidenten, ihre Stellung ist also ähnlich der des Rechnungshofs
des Deutschen Reiches. Der Reichspräsident erhält Abschrift der Berichte
an den Verwaltungsrat.

Die Kosten der Eisenbahnrechnungskammer trägt die Reichseisen-
bahngesellschaft.

ä) der Reichseisenbahnrat.

Er besteht aus 100 Mitgliedern, die von den Landeseisenbahnräten
nach besonderer Geschäftsordnung gewählt werden.

Er ist vor Erlaß von Vorschriften allgemeiner Bedeutung, sowie von
wichtigen Maßnahmen im Tarifwesen, Fahrplanwesen und anderen
Maßnahmen, die den Verkehr betreffen, zu hören.
        <pb n="39" />
        ﻿39

Er hat das Recht, Vorschläge zu machen und Auskünfte zu fordern.

Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Reichseisenbahndirektoriums
oder feine Vertreter. Er beruft alljährlich mindestens zwei Sitzungen.

Diese Regelung würde die Hauptforderung erfüllen, die jetzt allen
anderen vorgeht: nach Einheit im deutschen Verkehrswesen. Sie würde
die recht bedenklichen Unklarheiten vermeiden, die in dem Entwurf
der Reichsverfassung zutage treten. Nach dem Artikel 94 der
Reichsverfassung sollen die Behörden und Ämter der Neichseisenbahn-
verwaltung die Bezeichnung des Gliedstaates führen, in dessen Gebiet
sie ihren Sitz haben, und die örtlichen Dienststellen nach den Gliedstaaten
benannt werden, in dessen Gebiet sie gelegen sind. Die Reichseisenbahn-
verwaltung würde also preußische, bayerische, oldenvurgische, braun-
schweigische, schwarzburg-sondershausensche Ämter und Beamte haben.
Welche wirtschaftlichen und staatsrechtlichen Folgeerscheinungen die
Durchführung einer solchen Bestimmung haben würde, ist nicht abzu-
sehen. Fast möchte man fürchten, daß hier die deutsche Kleinstaaterei
eine Eingangstür finden könnte, um in das deutsche Eisenbahn-
wesen wieder einzuziehen, das sie doch nach dem Wunsche und Willen
der überwiegenden Gesamtheit unseres Volkes gerade verlassen soll.
Wenn irgendwo, so ist Schildbürgerei im Verkehrs-
wesen unerträglich.

Demgegenüber würde die vorgeschlagene Regelung einerseits die
notwendige Einheit und Zusammenfassung sichern, anderer-
seits die Möglichkeit geben, die Betriebsverwaltung nach gesunden
Grundsätzen der Dezentralisation u n d &gt;S e lb st v e r w al-
tun g einzurichten. Sie würde den Reichshaushalt von den ungeheuren
Einnahme- und Ausgabeposten der Betriebsverwaltung entlasten, die
mit den Aufgaben des Reiches auf dem Gebiete der Staatsverwaltung
im engeren Sinne nichts zu tun haben. Sie würde die Reichsbahnverwal-
tung zwar nicht vor der Gefahr der Bureaukratisierung schützen können,
die jedem Unternehmen, das einen gewissen äußeren Umfang über-
schreitet, an sich droht, wohl aber ein Höchstmaß an Beweglichkeit und
Anpassungsfähigkeit und somit die Möglichkeit geben, die Verwaltung
frei zu halten von den spezifischen Schäden des Staatsbeamtentums im
engeren Sinne und einer zu engen Verkoppelung mit der politischen
Reichsverwaltung. Sie würde sich letzten Endes auch in der Richtung
bewegen, die bei den neuesten Vorschlägen der Reichsregierung zur
Sozialisierung privater Unternehmungen, z. B. des Kohlensyndikats, er-
kennbar sind, mutet also den zur Zeit maßgebenden Parteien kein Opfer
an politischer Überzeugung zu.
        <pb n="40" />
        ﻿III.	Die Organisation der Betriebsverwaltung.

Die Unmöglichkeit, eine der bundesstaatlichen Organisationen ein-
fach auf die künftige Reichsverwaltung zu übertragen, ist nun wohl klar.
Andererseits aber ist es angängig, ja wird es nötig fein, die vorhandenen
Organisationsgrundlagen zu benutzen und fortzuentwickeln. Eine völlige
Beseitigung des Vorhandenen und ein Neuaufbau auf völlig neuen
Grundlagen würden praktisch zu große Schwierigkeiten mit sich bringen.

Bei den folgenden Vorschlägen ist von den Grundlagen der
heutigen preußischen Organisation ausgegangen. Dieses
preußische Direktionssystem ist nun aber in einer eigenartigen Weise mit
dem Generaldirektionssystem verbunden worden, wie es in
allen außerpreußischen Eisenbahnstaaten außer Bayern besteht. Diese
Verbindung von Direktions- und Generaldirektionssystem ergibt sich aus
der gewaltigen Größe des neuen Reichseisenbahnnetzes und hat den
Zweck, die Mängel der bestehenden preußischen Ordnung zu beseitigen.

Diese Mängel können kurz in zwei Worte zusammengefaßt werden:
zu große Zentralisation an der Zentralstelle, Zersplitterung bei den
Direktionen und Dienststellen.

Daß solche Mängel entstanden sind, würde sich schon lediglich aus
der Lebensdauer der heutigen preußischen Organisation hinreichend er-
klären. Sie stammt aus dem Jahre 1895, also aus einer Zeit, in der der
letzte gewaltige Aufschwung der deutschen Volkswirtschaft und damit
des deutschen Verkehrs noch nicht begonnen hatte. Das allein würde
ihre Unzulänglichkeit dartun: denn keine Organisation veraltet schneller
als eine Betriebsorganifation.

Es ist auch nicht etwa an dem, daß die preußische Regierung vor
dieser Erscheinung die Augen geschlossen hätte. Vielfache Ansätze zeigen
den Willen, die Organisation dem Wechsel der Zeiten anzupassen, so die
Einrichtung des Zentralamts in Berlin, die vor allem dem Bedürfnis
entsprang, die wachsende Überlastung der Zentralstelle zu erleichtern,
sodann die Einrichtung der Generalbetriebsleitungen in Essen und
Frankfurt, des Generalverkehrsamts in Berlin und der Kriegsbetriebs-
leitung im Ministerium, sämtlich hervorgerufen durch die Lehren des
Krieges, die handgreiflich dartaten, daß die ein Vierteljahrhundert alte
Organisation den Anforderungen der Gegenwart nicht mehr ge-
wachsen war.

Indessen alle diese Versuche blieben ohne Erfolg und mußten das
bleiben, weil sie den Kernpunkt unberührt ließen.
        <pb n="41" />
        ﻿41

Zum Verständnis und zur Begründung dieser Behauptung muß mit
ein paar Worten über die innere Einheit von Verkehr und Betriebs-
leitung etwas weiter ausgeholt werden.

Treffend nennt man die Verkehrsstrahen unseres Landes „Ver-
kehrsader n", denn sie sind lebensnotwendige Organe des Wirt-
schaftskörpers. Geht man allein von gesunden wirtschaftlichen Gesichts-
punkten aus, so ist das Verkehrsnetz eines Landes ein organisches
Ganzes und so wenig teilbar oder trennbar wie das Netz der Adern
im Menschenleibe. Einem einheitlichen Wirtschafts-
körper muß ein einheitliches Verkehrsnetz ent-
sprechen.

Wie steht es hiermit bei uns? Nach seinen natürlichen Lebens-
bedingungen ist Deutschland ein einheitlicher Wirtschaftskörper. Die
Grenzen der einzelnen Bundesstaaten sind politische, keine wirtschaft-
lichen Grenzlinien. Die wirtschaftliche Einigung, der Zollverein, war
sogar der Vorläufer der politischen Einigung.

Anders aber war das Schicksal des deutschen Verkehrsnetzes. Bis
in das Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts, also noch Jahre
nach der Reichsgründung, war es völlig zersplittert. Ja es herrschte
damals eine Art Eisenbahnanarchie. Es ist eins der unsterb-
lichen Verdienste Bismarcks um sein Land, hier eingegriffen zu haben.
Freilich sein weitblickender Plan, Reichseisenbahnen zu schaffen, scheiterte.
Er scheiterte an dem Partikularismus der größeren Bundesstaaten.
Jeder baute für sich innerhalb seiner Grenzen sein Eisenbahnnetz aus,
durchaus nicht immer im freundnachbarlichen Benehmen. Die Ver-
heißung der Reichsverfassung, die ein „einheitliches Netz" der deutschen
Eisenbahnen wollte, blieb unerfüllt. Die politischen Grenzen der
Bundesstaaten schneiden quer durch die großen Verkehrsadern Deutschlands.

Die gewaltige Entwicklung, dis das deutsche Wirtschaftsleben von
1890 bis 1914 erfuhr, wie die furchtbaren Erfahrungen des Weltkrieges
machen diesen Druck, diese Einschnürungen des Verkehrs immer empfind-
licher, ja, diese drohen lebensgefährlich zu werden.

Daß das nicht jedermann zum Bewußtsein kommt, liegt daran,
daß wir der Regel nach die Eisenbahn nur als Reisemittel für Personen
kennen lernen und würdigen. Für unser Wirtschaftsleben wichtiger
aber ist der Güterverkehr auf der Eisenbahn. Durch die Eisenbahn
vollzieht sich, so darf man in kurzen Worten sagen, unser wirtschaft-
licher Blutumlauf. Dieser hat gewisse Zentralpunkte, das sind
die großen Erzeugungsgebiete und die großen Mittelpunkte des Bedarfs.
Diese Zusammendräng ung von Erzeugung undBedarf
ist kennzeichnend für die moderne Wirtschaft. Millionenstädte wie Groß-
Berlin mit seinem Riesenbedarf an Gütern aller Art, namentlich Roh-
staffen und Lebensmitteln, seinem gewaltigen Versand an Gütern, mit
        <pb n="42" />
        ﻿42

dem nach vielen Millionen zählenden Zustrom und Abstrom an Reisen-
den kannte man früher nicht. Solche Massenpunkte konnten sich erst bilden
im Zeitalter der Eisenbahnen. Nicht viel anders sind die Lebens-
bedingungen der großen Industriezentren, namentlich des rheinisch-
westfälischen. Von Dortmund bis Düsseldorf reiht sich Stadt an Stadt,
Schlot an Schlot, fast Haus an Haus. Man kann von einer einzigen
Riesenstadt reden. Berlin ist das wichtigste Verbrauchs-, das Ruhrrevier
das wichtigste Erzeugungszentrum Deutschlands. Nicht so eng zu-
sammengedrängt sind die großen Menschenansammlungen im Hütten-
bezirk des lothringisch - luxemburgischen Grenzgebietes und in Ober-
schlesien, deren erste sich auf die Erzvorräte, die zweite auf die Kohle
gründet. Damit ist aber der Kreis der Verbrauchs- und Erzeugungs-
zentren keineswegs umschritten. Alle Großstädte und Hafenplätze ge-
hören hierzu, wie Leipzig, München, Mannheim, Köln, Hamburg usw.
und sind gleichzeitig Brennpunkte der Wirtschaft wie des Verkehrs.

Denkt man sich die Güter- und Personenbewegung zwischen diesen
Brennpunkten des Verkehrs bildlich dargestellt, so ergibt sich ein kreuzweis
durcheinandergehendes Netz von Verkehrsströmen verschiedener Stärke.
Strecken, Bahnhöfe, Fuhrpark und Personal, alles ist darauf berechnet,
eingerichtet, abgemessen und geschult, daß der Betrieb ununter-
brochen läuft, gleichsam wie eine Kette ohne Ende, so daß man
von einer stontinuitäk des Eisenbahnbetriebes reden kann. Im regel-
mäßigen Pulsschlag vollziehen sich Zulauf und Ablauf der leeren und
beladenen Güterwagen, laufen die Personenzüge hin und her. Alles
ist in kunstvollen Fahrplansystemen geordnet. Stockt der Betrieb an
einem Punkte, so ist der Schaden, der dem Ganzen zugefügt wird,
ähnlich zu beurteilen wie der Stoß, den der menschliche Körper durch
Stockungen des Blutumlaufs erfährt. Seine natürliche Elastizität be-
fähigt ihn, eine Reihe solcher Stöße auszuhalten. Werden sie zu
häufig oder zu stark, überschreiten sie die Elastizitätsgrenze, so sind
Schwächungen die Folge, die schließlich zum Zusammenbruch führen.

Organisationsmängel treten bei regelmäßigem Betriebe selten her-
vor. Sie werden meist erst akut, wenn der Organismus besonders
beansprucht wird. Daher sind Verwaltungsreformen fast
immer Kinder der Not.

Das gilt in besonderem Maße von der Eisenbahn. Der Eisenbahn-
verkehr verläuft an sich schon nicht völlig gleichmäßig. Er unterliegt
vielmehr einmal Schwankungen, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit,
wenn auch in verschiedener Stärke, wiederkehren, wie dem Ansteigen
des Verkehrs im Herbst, wenn der Ernteverkehr mit der gesteigerten
Brennstoffzufuhr zusammenfällt, sodann den großen Konjunkturschwan-
kungen des Wirtschaftslebens; denn der Eisenbahnverkehr ist ein Spiegel-
bild des Wirtschaftslebens. Wir haben also regelmäßig wieder-
        <pb n="43" />
        ﻿43

kehrende und Klinjunkturschwankungen in Wirt-
schaft und Verkeh r*).

Wie Eisenbahnverkehr und Wirtschaftsleben nicht nur etwa ursäch-
lich, sondern unmittelbar und körperlich zusammenhängen, zeigt am
besten der K o h l e n v e rk e h r, der weitaus gewichtigste Teil des
Güterverkehrs. Ihm fei daher ein kurzer Blick geschenkt.

Der Kohlenverkehr strahlt, wenn man von den weniger wichtigen
kleineren Bezirken namentlich der Braunkohle absieht, in der Hauptfachs
von den beiden großen Kohlenbezirken der Ruhr und Oberschlesiens
aus. Die Ruhr überwiegt hierbei, versandte sie doch in den letzten Friedens-
jahren auf der Eisenbahn allein über 90 Millionen Tonnen. Das macht
eine tägliche Wagengestellung von mehr als 30 000 Wagen aus.

Wie ist eine derartige Leistung bei einem Bestände von noch nicht
einer halben Million offenen Güterwagen in Deutschland (im Jahre
1913) möglich? Sie beruht auf einem einheitlichen System des Zu-
laufs der Leerwagen und der Wagenverteilung, das hier nicht näher
geschildert werden kann, sowie auf dem System der Güterzugfahrpläne,
das den Lauf der Züge regelt. Der Betrieb der Kohlengruben nun
ist auf den ununterbrochenen Zulauf der Leerwagen und Ablauf der
Kohlenwagen derart eingestellt, daß die geförderte Kohle sofort in die
Eisenbahnwagen geschüttet und abgefahren wird. Auf eine Zwischen-
lagerung des Gutes ist weder der Gruben- und Kokereibetrieb ein-
gerichtet, noch ist auf den Zechen hierfür in der Regel ausreichender
Raum vorhanden. Ms es im Kriege infolge von Transportschwierig-
keiten nötig wurde, 2 bis 3 Millionen Tonnen Kohle und Koks,, also
eine im Verhältnis zur Gesamtförderung geringe Menge, auf die Halden
zu stürzen, wurde das allgemein als Kalamität empfunden. Jede schwere
Stockung des Eisenbahnbetriebes stört also die Förderung. Umgekehrt
üben erhebliche plötzliche Schwankungen der Förderung auf den Eisen-
bahnbetrieb empfindliche Stöße aus. Schnellt die Förderung stark her-
auf, so fehlt es an Wagen, oder die Bahnhöfe und Strecken werden
überlastet, geht sie scharf zurück, etwa infolge Streiks, so stauen sich die
Leerwagen, ihr Zulauf muß gehemmt und abgelenkt werden. Verkehrs-
stockungen sind in allen diesen Fällen die Folge.

Im kleineren Maße treten sie im Herbst häufig, fast regelmäßig auf,
m der Regel im Gefolge des Wagenmangels. In manchen Jahren, wie
z. B. im Jahre 1912, wurden diese Herbststockungen gefahr-
drohend. Im Kriege endlich wurden sie fast zu Lebensfragen. Indessen
sei hier darauf nicht näher eingegangen.

Jeder Vergleich hinkt. Ungleich den Funktionen des menschlichen
Körpers läßt der Eisenbahnbetrieb bis zu einer ziemlich weiten Grenze

*) Offenberg, Konjunktur und Eisenbahn. Stuttgart. Ferdinand Enke.
        <pb n="44" />
        ﻿44

sich willkürlich regeln und bestimmen. Das ist die Aufgabe der Be-
triebsleitung. Sie muß einmal den Verkehr und feine Bedürfnisse kennen
und überschauen. Das heißt mit anderen Worten: sie muß vollen
Überblick über die Aufgabe haben, die der Betrieb zu lösen hat. Sodann
aber muß sie ebenso genau die Mittel kennen, die ihr für die Lösung
zu Gebote stehen, endlich aber und vor allem volle Herrschaft über diese
Mittel, d. h. die Betriebsmittel im weitesten Sinne haben.

Dem Fachmann sind das Selbstverständlichkeiten. Aber Selbst-
verständlichkeiten verstehen sich nicht immer von selbst, wenigstens nicht
in der Welt der Tatsachen.

Wie steht es in Wirklichkeit gegenüber dem scheinbar so
selbstverständlichen Ideal einer Betriebsleitung? Wohl ist der deutsche
Wirtschaftskörper feit den Tagen von Motz und Maaßen, feit der
Gründung des Zollvereins, eine Einheit. Von einer Einheit im deutschen
Eisenbahnwesen, wie sie der geniale Eisenbahnfachmann Friedrich List
— dem das normale Schicksal deutscher Vorkämpfer für vaterländische
Interessen die Pistole in die Hand drückte — erträumte, von solcher
Einheit sind wir noch weit entfernt. Im Eisenbahnverkehr zerfällt
Deutschland fast noch wie in den Tagen Lifts in eine preußisch-hessische,
sächsische, bayerische, württembergische, badische, elsaß-lothringische, olden-
burgische, mecklenburgische Provinz. Eine Zentralleitung, die in der
Lage wäre, von einem Punkte aus den Betrieb der großen durchgehen-
den Linien zu regeln, fehlt. Ja sie fehlt zum Teil sogar innerhalb der
genannten Eisenbahnprovinzen, vor allem in Preußen.

In Preußen verwalten nebeneinander 21 Direktionen, deren Be-
zirke größtenteils ohne Rücksicht auf die Betriebsführung abgegrenzt sind.
Sie sind auf Verständigung untereinander angewiesen. Über ihnen
steht nur das Ministerium. Nach der Organisation ist dies Aufsichts-,
nicht Betriebsbehörde. Es ist also seiner ganzen Einrichtung nach zu
einem regelmäßigen Eingreifen in den Betrieb nicht geeignet. Auch
steht es der örtlichen Betriebslage zu fern, als daß es sich anders als
durch gelegentliche Eingriffe betätigen könnte. Mit solchen ist man aus
triftigen Gründen vorsichtig. Ein Anlaß wird in der Regel durch An-
rufen der Verwaltungen gegeben. Ein solches stellt eine Beschwerde
dar, ist deswegen auf keiner Seite gern gesehen und hat die unerwünsch-
testen Folgen für ein künftiges Zusammenarbeiten.

In B a y e r n, wo die Direktionsbezirke noch kleiner und betrieb-
lich daher noch weniger leistungsfähig sind, sind die übelstände ent-
sprechend größer, in den übrigen Verwaltungen, die Generaldirektions-
verfassung haben, etwas geringer; indeffenmachtsich bei diesen kleinerenVer-
waltungen naturgemäß der geringe räumliche Umfang störend bemerkbar.

Aus den hier in knappen Zügen angedeuteten Erfahrungen ergeben
sich etwa folgende Vorschläge:
        <pb n="45" />
        ﻿45

Bei der Neuordnung wäre die Zentralverwaltung auf die
Geschäfte zu beschränken, die unbedingt für das gesamte Reichsgebiet von
einer Stelle aus geleitet werden müssen. Das wäre im wesentlichen vor
allem die Finanzwirtschaft, allgemeine Regelungen und Vorschriften in
Verwaltung, Betrieb sowie den technischen Dienstzweigen, endlich Her-
stellung des Einvernehmens in Einzelfällen, die das erforderlich
machen.

Die Betriebsverwaltung wäre zu dezentrali-
sieren. Hierbei ist ein Übergang von Geschäften der Zentralstelle
etwa an Direktionen der heutigen preußischen Art nicht tunlich,
wenigstens nicht in größerem Umfange. Dafür wäre deren Umfang zu
klein. Vielmehr ist es an der Zeit, die Wirtschaftsgebiete, die
sich im deutschen Verkehrsleben deutlich abzeichnen,
auch zu entsprechenden Verwaltungsbezirken z u -
s a m m e n z u f a's s e n. Ein Beispiel wäre das rheinisch-westfälische
Wirtschaftsgebiet einschließlich der Saar und des Verkehrs mit dem ver-
lorenen Erzgebiete in Lothringen (des sogenannten Ruhr—Mosel-
Verkehrs).

Für je ein solches Wirtschaftsgebiet wäre eine Generaldireklion zu
bilden. Ihr läge die Regelung des Betriebes sowie die Disposition über
Personal und Material im großen ob. Sehr wichtig ist auch die Forde-
rung, diese großen Außenverwaltungen in der Feststellung von Bau-
plänen und in der Wirtschaftsführung möglichst selbständig zu stellen.
Auf diesem Wege würden die schweren Mißstände vermieden, daß Bau-
pläne so viele Instanzen zu durchlaufen haben, daß sie veraltet sind,
bevor sie dem Betriebe übergeben werden. Ersparte Mittel
würden der Generaldirektion zu freier Verfügung bleiben, damit
nicht vermeidbare Ausgaben geleistet werden, nur weil sie einmal
bewilligt sind. Darüber hinaus würde die Generaldirektion über
bedeutende Dispositionsfonds verfügen, damit sich die Wirtschafts-
führung den jeweiligen Verkehrsbedürfnissen und der Verkehrs-
lage anpassen kann. Man kann nur dann wirtschaft-
lich arbeiten, wenn man unter eigener Verant-
wortung handelt. In der Generaldirektion würde auch die
praktische Handhabung der T a r i f p o l i t i k zusammengefaßt, bezüg-
lich deren sie eine eigene selbständige Verantwortung in bestimmten
Grenzen erhält. Damit würde der jetzige, durch vielköpfige Konferenzen
und umständliche Berichterstattung erschwerte Geschäftsgang wesentlich
vereinfacht. Das wird namentlich für die schweren Wirtschaftskämpfe,
die uns bevorstehen, von Bedeutung sein. In Personal- und Beschwerde-
sachen wird die Generaldirektion der Regel nach die letzte Instanz sein
können. Wir werden uns in Deutschland, wie so vieles, auch den
Jnstanzenluxus endlich abgewöhnen müssen.
        <pb n="46" />
        ﻿46

Die Zuständigkeit der Generaldirektionen wäre hiernach etwa
folgendermaßen zu denken:

A. Personalhaushalt. Personaldisposition in besonderen Fällen.
Ernennung und Entlassung von Beamten in besonders wichtigen und
verantwortlichen Stellen. Lohnwesen. Angelegenheiten der Beamten-
und Arbeitervertretungen. Allgemeine Dienstvorschriften, soweit sie nicht
zu anderen Abteilungen gehören oder von der Zentralstelle erlassen sind.

Zu A. Die Bezirke der Generaldirektionen sind als abgeschlossene
Verwaltungsbezirke gedacht. Versetzungen aus einem in den andern Be-
zirk sollten nur als Ausnahmen vorkommen. Das wird schon die Rück-
sicht auf die Lebensgewohnheiten des Personals verlangen.

Bei den Generaldirektionen sind D i s z i p l i n a r k a m m e r n zu
bilden. Deren Leiter ist auf Lebenszeit zu bestellen und muß Richter-
eigenschaft haben. Die Besetzung der Disziplinarkammern muß derart
sein, daß der Angeschuldigte unter seinen Richtern auch Standesgenossen
findet. Eine Reform des materiellen und formellen
Disziplinarrechts wird hierbei vorausgesetzt.

8. Finanz- und Wirkschaftswesen.

Zu B. Auch auf dem Gebiete der Wirtschaftsverwaltung muß eine
weitgehende Dezentralisation eintreten. Zu diesem Zwecke
werden in dem Spezialhaushalt jeder Generaldirektion kleinere Ausfüh-
rungen zu Sammelposten zusammengefaßt, innerhalb deren die General-
direktion freie Verfügung hat. Ersparte Mittel bleiben zur Verfügung
der Generaldirektion. Diese verfügt ferner über einen eigenen Dis-
positionsfonds, der so hoch bemessen sein muh, daß auch größere
Ausgaben, deren Notwendigkeit plötzlich hervortritt, aus ihm bestritten
werden können. Die Wirtschaftsführung muß sich der
jeweiligen Wirtschaftslage anpassen können.

6. Tarifwesen und Einnahmekontrolle.

Zu O. Durch die Zusammenziehung des Tarifwesens eines ganzen
Wirtschaftsgebiets in der Generaldirektion wird Doppelarbeit in sehr
großem Umfange erspart werden. Zur Zeit werden die verschiedensten
Aufgaben gleichzeitig von dem Tarifdezernenten der verschiedenen Direk-
tionen und deren Bureaus bearbeitet. Die naturgemäß hervortretenden
Meinungsverschiedenheiten erfordern umständlichen mündlichen und
schriftlichen Meinungsaustausch, nötigenfalls eingehende Berichterstattung
an die Zentralstelle. Einheitliche Behandlung des Tarifwesens in dem-
selben Wirtschaftsgebiet erleichtert die Arbeit, beschleunigt den Geschäfts-
gang, sichert am ersten zutreffende Entscheidungen und gibt auch die
Möglichkeit, die Zentralstelle in weitem Umfange zu entlasten. Die
Einnahmekontrolle (bisher „Verkehrskontrollen I und 14" genannt) muß
mit dem Tarifwesen in engeren Zusammenhang gebracht werden und ist
daher derselben Abteilung zuzuweisen.
        <pb n="47" />
        ﻿47

0. Allgemeine Regelung und Leitung des Betriebes
einschließlich des Betriebs-Maschinendienstes und des Fahrplanwesens im
durchgehenden Güter- und Personenverkehr. Allgemeine Leitung
des Beförderungsdienstes. Wagenausgleich.

Zu D. In der Betriebsabteilung müssen sämtliche Geschäfte, die den
Betrieb auf durchgehenden Linien angehen, vereinigt werden. Auf Ein-
heitlichkeit der Leitung ist größtes Gewicht zu legen.

Die Zuständigkeit der Generaldirektionen auf dem Gebiete des Be-
triebes find etwa in dem Umfange gedacht, wie der Tätigkeitsbereich der
jetzigen Generalbetriebsleitung, jedoch mit dem grundlegenden Unterschied,
daß die Generaldirektion selbstverständlich Befehlsgewalt erhält. Hierzu
träte dann das Fahrplanwesen. Die Arbeit der Generaldirektion be-
schränkt sich hierbei grundsätzlich auf die obere Leitung und die grund-
legenden Arbeiten. Das ist auf dem Gebiete des Fahrplans z. B. in
der Art gedacht, daß die Generaldirektion nach den Weisungen der
Zentralstelle bezüglich der Zahl der Züge, der Zugkilometer usw. die
Fahrpläne der maßgebenden Hauptzüge (z. B. der durchgehenden
Schnellzüge), nötigenfalls im Benehmen mit den Nachbar-Genernl-
direktionen, festlegt, während die Ausarbeitung der Fahrpläne wie
bisher bei den (Betriebs-) Direktionen erfolgt. Es würde also an die
Stelle der Verhandlungen zahlreicher Verwaltungen (Fahrplan-
konferenzen) die Entscheidung der Generaldirektion treten, natür-
lich soweit nötig nach Anhörung der Betriebsdirektionen. Auch die
Zentralstelle würde damit im Fahrplanwesen wesentlich entlastet.

Zur Zuständigkeit der Generaldirektionen gehören Programme zur
Entwicklung und Erweiterung des Eisenbahnnetzes (B a u pro-
tz r a m m e) vom Standpunkte des Verkehrs, des Betriebes und der
Finanzwirtschaft. Die Aufstellung solcher Bauprogramme und deren
ständige Fortentwicklung nach der jeweiligen Lage ist von der größten
Wichtigkeit, einmal für die Bewältigung der Betriebsausgaben, sodann
aber auch in Rücksicht auf die sparsame und zweckentsprechende Ver-
wendung der Geldmittel.

Zur Zuständigkeit der Generaldirektionen im Zusammenhange mit
dem Betriebe gehört endlich die Güterwagenoerteilung im Gesamtbezirk.
Der Generaldirektion (Betriebsabteilung) ist ein W a g e n a m t für die
Wagenverteilung anzugliedern. Die Zentral-Wagenverteilung
wird wie bisher durch ein H a u p t - W a g e n a m t zu erfolgen haben.

E. Werkstätkenwefen. Verteilung der Fahrzeuge auf die Werk-
stätten. Beschaffung von Fahrzeugen und Oberbaumaterialien nach
einem besonderen Beschaffungsplan. Technisches Versuchswesen.

Zu E. Im Bereiche der Werkstättenverwaltung gehören
die Betriebswerkstätten zum Betriebsmaschinendienst und wären dem-
gemäß überall den Vetriebsdirektionen zu unterstellen: dagegen bedürfen
        <pb n="48" />
        ﻿die Hauptwerkstätten einer besonderen Organisation. Sie unterstehen zur
Zeit in Preußen in der Regel mehreren gleichgeordneten „Werkstätten-
ämtern" und entbehren der einheitlichen Spitze, die sie als Fabrikbetrieb
brauchen. Künftig wäre jede Hauptwerkstätte einer einheitlichen Leitung
(Direktor) zu unterstellen. Die Hauptwerkstätten eines Generaldirektions-
bezirks wären der Generaldirektion unmittelbar unterzuordnen, um eine
planmäßige und der jeweiligen Betriebslage sich anpassende Verteilung
der Reparaturfahrzeuge zu erreichen. Auch den Hauptwerkstätten wäre
eine weitgehende eigene Selbständigkeit, namentlich auf dem Gebiete des
Versuchswesens, einzuräumen. Erwägenswert wäre eine Verteilung der
Lokomotiven zur Unterhaltung nach den wichtigsten Typen auf die ein-
zelnen Hauptwerkstätten. Das wird wenigstens in den verkehrsreichen
Bezirken, z. B. im rheinisch-westfälischen Bezirk, anzustreben sein. Die
Vorteile eines solchen Verfahrens haben die Erfahrungen im besetzten
Gebiet ergeben. Die Durchführung einer solchen Maßnahme würde nur
allmählich erfolgen, sie ist nur möglich bei der Zusammenfassung weiterer
Gebiete, wie sie hier durch die Generaldirektionen vorgesehen ist.

Für die Beschaffung der Fahrzeuge wird von der Zen-
tralstelle ein Beschaffungsplan herausgegeben, der die Beschaffung be-
stimmter Mengen den einzelnen Generaldirektionen unter Bezeichnung
der Lieferwerke zuweist. Nach diesem Plan haben die Generaldirektionen
die Herstellung zu überwachen und die Fahrzeuge abzunehmen.

Für die eisernen Oberbaustoffe und für die Holzschwellen werden be-
stimmte Beschaffungsdirektionen zu bezeichnen sein.

Im übrigen ist eine zu weit gehende Zentralisation
aus volkswirtschaftlichen Gründen zu vermeiden,
da sie stets zur Ausschaltung kleinerer Unternehmer führt. Die örtlichen
Gewerbe haben einen Anspruch auf unmittelbaren Verkehr mit den ört-
lichen Behörden.

Sehr wichtig ist, daß der technische Fortschritt nicht
durch übermäßige Zentralisation gehemmt wird.
In dieser Beziehung könnte der Wegfall der Einzelverwaltungen Be-
denken erregen (vergleiche den Aufsatz des Prof. Cauer in der Zeitung
des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen Nr. 14, 1919). Man wird
daher für den Wegfall dieser Stellen, die bisher selbständig Neuerungen
erproben und einführen konnten, Ersatz schaffen müssen. Das wäre
möglich dadurch, daß den einzelnen Generaldirektionen, bei denen tech-
nische Ausschüsse bestehen, erheblichere Mittel überwiesen werden, die
praktische Versuche ermöglichen. Auch auf andere Mittel wäre Bedacht
zu nehmen, um Erfindungen zu ermuntern: Prämien, Gewinnanteile und
dergleichen.

Die technische Fortbildung der Konstruktion wird ähnlich wie bisher
durch Ausschüsse erfolgen können, indessen werden diese Ausschüsse
        <pb n="49" />
        ﻿49

selbständiger zu stellen sein. Für jeden Ausschuß ist eine Generaldirektion
geschäftsführend. Sie erhält erforderlichenfalls für diesen Zweck ein
Konstruktionsbureau. Die Beschlüsse des Ausschusses werden verbindliche
Kraft erhalten müssen. Auf diesem Wege können auch die Bedenken der
bisher selbständigen Verwaltung gegen eine zu weit gehende Zentrali-
sation gemildert oder beseitigt werden. Die erforderliche Aufsicht der
Zentralstelle wäre durch Entsendung stimmberechtigterKommissarezusichern.

Die Generaldirektionen wären endlich auch in der Lage, den Zu-
sammenhang zwischen Eisenbahnverkehr und Binnen-
schiffahrt herzustellen und zu pflegen. Der Mangel dieses Zu-
sammenhanges ist im Laufe des Krieges stark in die Erscheinung getreten.

Die Präsidenten der Generaldirektionen sind den Mitgliedern
des Reichseisenbahndirektoriums, die Mitglieder der Generaldirek-
tionen den Präsidenten der Betriebsdirektionen gleichzustellen. Den
Präsidenten wird, wie dem bisherigen Direktionspräsidenten, grundsätz-
lich die endgültige Entscheidung unter eigener Verantwortung zu belassen
sein. Indessen bedarf es der Prüfung, ob nicht die nach obigem reorgani-
sierten Kollegien erweiterte Befugnisse, namentlich in grundsätzlich
wichtigen Angelegenheiten, erhalten sollten. Es find das Fragen, die
auch bei Privatunternehmungen eine Rolle spielen (vgl. den Gegensatz
zwischen Direktionsverfassung und Leitung durch einen Generaldirektor).

Bei jeder Generaldirektion wäre ein Landeseisenbahnral zu bilden.
Er wird sich zweckmäßig zusammensetzen:

a)	aus den Vertretern der Handelskammern und der Wirtschafts-
verbände, wie sie bisher zu den Bezirkseisenbahnräten wahl-
berechtigt waren,

b)	aus Vertretern der Kommunalverbünde des Bezirks (etwa der
preußischen Provinzen bzw. der Bundesstaaten des Bezirks),

c)	aus Vertretern der Angestellten.

Diesen Landeseisenbahnräten wäre — abweichend von dem in Preußen
bestehenden Zustande — in gewissem Umfange eine beschließende
Mitwirkung zu gewähren.

Die Beteiligung der Angestellten an der Verwaltung ist eine
Neuerung. Sie entspricht meinem Vorschlage, den Angestellten eine Ver-
tretung im Verwaltungsrat der Reichseisenbahngesellschaft zu gewähren*).
Die Vertreter der Angestellten wären von Verbänden zu wählen, denen
auch bei einer im dritten Kapitel zu erörternden Reform der Gehalts-
und Lohnpolitik besondere Aufgaben zugewiesen werden könnten. Die
Angestellten erhielten somit eine doppelte Vertretung in der
Zentralstelle: unmittelbar durch Entsendung von Vertretern in
den Reichseisenbahnrat, sodann mittelbar durch ihre Vertreter in

*) Vgl. S. 37 u. S. 61 ffg.

Ouaatz, Reichseisenbahnen.

4
        <pb n="50" />
        ﻿50

den Landeseisenbahnräten, die ihrerseits den Reichseisenbahnrat wählen,
der seinerseits Vertreter in den Verwaltungsrat entsendet. Das Ziel
muß fein, in den Angestellten das Gefühl der Gemeinschaftlichkeit der
Interessen und der Zusammengehörigkeit mit der Verwaltung neu zu be-
leben. Zu diesem Ende wird vielleicht die Mitarbeit bei allgemeinen An-
gelegenheiten und fortlaufender Einblick in die allgemeine Lage lind die
Bedürfnisse der Eisenbahnverwaltung helfen können.

Alle die Geschäfte, die vorstehend nicht den Generaldirektionen zu-
gewiesen sind, würden wie bisher von den Bekriebsdirektionen zu leisten
sein. Ihre Aufgabe wäre also die Bewältigung des laufen-
den Dien st es und die Aufsicht über die örtlichen
Dienststellen.

Auch hier wird eine möglichst große Selbständigkeit anzustreben sein.
Eine Reihe von Entscheidungen, die bisher in der Zentralinstanz getroffen
wurden, und zwar in allen Dienstzweigen, werden auf die Betriebs-
direktionen übertragen werden können. Z. B. die Feststellung kleinerer
Entwürfe, die jetzt in übergroßer Anzahl in der Zentralstelle vorgelegt
werden müssen und dort sachlich nicht geprüft werden können, Be-
willigung kleinerer Ausgaben aus einem auch bei den Betriebsdirektionen
zu bildenden kleinen Dispositionsfonds, Verwendung er-
sparter Mittel, Entscheidung in Personalangelegenheiten sowie im Lohn-
wesen usw.

Die Bezirke der Betriebsdirektionen hätten sich möglichst an die be-
stehenden Verwaltungsbezirke anzulehnen, indessen wären in allen Teilen
des Reiches möglichst gleichgewichtige Bezirke zu schaffen. Diese müßten
einen Umfang haben, der die Einschaltung von Zwischeninstanzen, wie
sie in den preußischen Betriebs-, Verkehrs-, Maschinen-, Werkstätten-
ämtern bestehen, unnötig macht. Dies wird dadurch erleichtert, daß auch
den äußeren Dienststellen eine wesentlich größere
Selbständigkeit gegeben wird (s. unten). In Preußen wären
die größeren Direktionsbezirke zu verkleinern, indem neue Direktionen
mit dem Sitze an Mittelpunkten des Verkehrs in die bisherige Bezirks-
einteilung eingeschoben werden. Auf diese Weise könnten namentlich
die großen westlichen Direktionsbezirke Frankfurt, Köln. Elberfeld, Essen
und Hannover entlastet werden. Umgekehrt würde in Bayern der wieder-
holt erwogene Gedanke ausgeführt werden können, einzelne Direktionen
zusammenzulegen.

Durch die Übertragung wichüger Dienstgeschäfte, namentlich solcher,
die früher zeitraubenden Meinungsaustausch und Meinungsausgletch er-
forderten, auf die Generaldirektionen, ferner durch die Übertragung von
Entscheidungen der Zentralstelle, die früher umständliche Berichte nötig
machten, auf die Betriebsdirektionen selbst, weiter durch die Erweiterung
der Zuständigkeit der Dienststellen, endlich durch die bereits erwähnte
        <pb n="51" />
        ﻿51

Einrichtung der Oberbeamten würde auch bei den Betriebsdirektionen ein
leicht übersehbares Kollegium von wenigen Köpfen geschaffen und eine
straffe Leitung des äußeren Dienstes erreicht werden.

Einer besonderen Betrachtung bedarf die Neubauverwalkung. Um-
fangreiche Neubauten, namentlich solche, die über den Bezirk einer Be-
triebsdirektion hinausgehen und nicht im engen Zusammenhang mit dem
Betriebe auszuführen find, werden zweckmäßig besonderen Stellen zu-
gewiesen, denen wieder eine weitgehende Selbständigkeit zuzuerkennen ist.
Hierfür käme die Bildung besonderer Neubaudirektionen in
Frage. Sie werden namentlich dann zweckmäßig sein, wenn es sich um
die Durchführung der bereits erwähnten Bauprogramme handelt.
Als Vorbild kann die bereits bestehende Neubauabteilung in Coblenz
dienen. Diese Neubaudirektionen würden den Betriebsdirekttonen ge-
schäftsordnungsmäßig gleichstehen.

Die bisher in Preußen bestehende Einrichtung des Zentral-
a m t s ist in die Neuorganisation aus folgenden Gründen nicht zu über-
nehmen:

Das Zentralamt ist ein notwendiger Ausfluß der bisher in Preußen
bestehenden außerordentlich weitgehenden Zusammenfassung der Geschäfte
in der Zentralinstanz. Diese führte zu einer so großen Belastung des
Ministeriums mit Aufgaben der Betriebsverwaltung, daß sie auch inner-
halb dieser so umfangreichen Behörde nicht mehr geleistet werden konnte.
Eine Reihe der so zentralisierten Geschäfte wurde daher auf diese Stelle
übertragen, die dem Namen nach eine Provinzialbehörde, der Sache nach
eine Abteilung oder Unterabteilung des Ministeriums ist.

Welchen Umfang die Zentralstelle der preußischen Staatseisenbahn-
verwaltung damit gewann, läßt sich am besten aus den Zahlen der be-
schäftigten Beamten erkennen. Das Ministerium der öffentlichen Ar-
beiten umfaßt zur Zeit 68 höhere Beamte und gegen 100 mittlere Be-
amte allein in den Eisenbahnabteilungen (außerdem in der allgemeinen
Bauverwaltung gegen 150 höhere und mittlere Beamte), das Zentralamt
56 höhere und gegen 400 mittlere Beamte. Insgesamt beschäftigt die
Zentralverwaltung also allein über 600 höhere und mittlere Beamte.
Namentlich der Verbrauch an höheren Beamten ist unverhältnis-
mäßig groß. Umfaßt doch die preußische Eisenbahnverwaltung nach dem
Betriebsbericht von 1917 insgesamt wenig über 1700 höhere Beamte.

Alle die Gründe, die gegen die Übertragung dieser straffen Zentrali-
sation aus der preußischen Verwaltung in die künftige Reichsverwaltung
sprechen, lassen daher auch die Übernahme dieser Einrichtung in die
Reichsverwaltung als nicht zweckmäßig erscheinen. Eine derartige Ein-
richtung würde namentlich auch die bestehenden und ernst zu würdigenden
Bedenken der außerpreußischen Verwaltungen gegen das Aufgehen in die
Reichsverwaltung verstärken. Diese Bedenken werden aber wesentlich

4"
        <pb n="52" />
        ﻿52

gemildert, wenn Geschäfte, die für den ganzen Neichseisenbahnbereich zu
erledigen sind, auf die einzelnen Eeneraldirektionen verteilt und durch
Ausschüsse erledigt werden, in denen die Entscheidungen in erster
Linie durch freie Vereinbarung gesucht werden können.

Aber auch die praktischen Erfahrungen in Preußen ergeben keinerlei
Gründe für die Beibehaltung dieser Einrichtung.

Was den Geschäftsbereich des Zentralamts betrifft, sa lassen sich zu-
nächst die Beschaffungen ähnlich wie früher zwanglos und besser auf die-
jenigen Generaldirektionen verteilen, in denen die Stoffe erzeugt und
gekauft werden. Das gilt vor allen Dingen für die Brennstoffe und für
die eisernen Oberbaumaterialien. Gerade in Zeiten der Knappheit und
der Not haben die Erfahrungen gezeigt, daß die Anforderungen der Be-
triebsverwaltung an das Zentralamt im großen und ganzen einen Um-
weg bedeuten und den unmittelbaren Verkehr und den Nachdruck der
Anforderung gegenüber den Erzeugern verringern, statt ihn zu verstärken.

Bezüglich anderer Bedürfnisse führt das Bestehen eines solchen Zen-
tralbeschaffungsamts dazu, aus einem erklärlichen Amtsehrgeiz
heraus mehr und mehr Beschaffungen in dieses Amt hineinzuziehen, ohne
daß ein zwingendes sachliches Bedürfnis vorliegt.

Auf dem Gebiete des technischen Versuchswesens hat es sich vielfach
gezeigt, daß es den verantwortlichen Beamten in der Zentralstelle schwer
fällt, die für die technischen Fortschritte unentbehrliche Berührung
mit der Praxis aufrechtzuerhalten. Technische Fortschritte haben aber eine
ihrer wichtigsten Quellen in den Erfahrungen des praktischen Dienstes.
Ganz ähnlich waren die Erfahrungen auf dem Gebiete des Verwaltungs-
dienstes. Zweifellos hat die äußere Durchbildung der Dienstvorschriften
an Einheitlichkeit gewonnen. Auf der anderen Seite ist auch hier mehr
und mehr eine steigende Entfremdung von der Praxis bemerkbar ge-
wesen. Namentlich haben auch Anregungen der Betriebsverwaltung in
dieser Zentralstelle oft einen Seitenweg gefunden, auf dem sie schließlich
versandeten. Auf diesem Gebiete wie auf dem Gebiete des Personal-
wesens ist die Zuständigkeit der Zentralstelle immer weiter gezogen
worden, weil das Bestehen des Zentralamts hierfür eine bequeme Hand-
habe bot.

Aus allgemeinen organisatorischen, politischen sowie aus praktischen
Gründen wird daher in Zukunft auf diese Einrichtung verzichtet werden
müssen. —

Der Grunds atz straffer Zusammenfassung auf
der einen Seite und weitgehender Selbständigkeit
auf der anderen Seite wird auch für die Einrichtung der
äußeren Dienststellen gelten müssen. Daß auf einem Bahnhöfe für jeden
Dienstzweig nebeneinander völlig selbständige Dienststellen tätig sind, die
ihrerseits wieder, nach Fachrichtungen getrennt, besonderen Ämtern als
        <pb n="53" />
        ﻿53

Zwischeninstanz unter den Direktionen unterstellt sind, ist schon für den
Laien wenig einleuchtend.

Bezüglich des Personals liegt es nicht viel anders. Die verwickelte
Gliederung der Ämter ist dem einfachen Arbeiter und Unterbeamten nicht
leicht verständlich und dem Personal noch heute nicht in Fleisch und
Blut übergegangen.

Ferner ist bezeichnend, daß diese „Ämter" nach mehr als zwei Jahr-
zehnten ihres Bestehens im großen Publikum so gut wie unbekannt sind.
Was sich aber im V o l k s b e w u ß t s e i n nicht einprägt
und durchsetzt, pflegt an inneren Mängeln zu
kranken.

Alles das führt zu einer Änderung der Stellung der Z u st ä n d i g k e i t
deräußerenDienststellen. Bei dem zum Teil noch immer vorzüg-
lichen Beamtenstande, den die deutschen Staaten herangebildet haben, ist
zunächst eine größere Selbständigkeit der Dienststellen
angängig und ein Gebot der Gerechtigkeit wie der Einsicht. Auf die
einzelnen Punkte, in denen die Zuständigkeit der Dienststellen erweitert
werden kann, soll hier nicht eingegangen, sondern nur hervorgehoben
werden, welche Vorteile auch für das Publikum und sein Verhältnis zur
Eisenbahnoerwaltung es hat, wenn die örtlichen Dienststellen in größerem
Umfange selbst Entscheidungen treffen können. Daß das natürlich nur
möglich ist bei den alltäglichen Vorfällen des kleinen Dienstes, ist selbst-
verständlich: aber gerade diese Regelfälle des täglichen Lebens find es, die
für das Publikum die größte Bedeutung haben.

Auch die Organisation der Dien st st eilen bedarf einer
Änderung. Hier herrscht zur Zeit eine recht weitgehende Zersplitte-
rung. Auf den größeren Bahnhöfen bestehen für die verschiedenen
Dienstzweige gesonderte Dienststellen, z. B. der Bahnhof, die Güter-
abfertigung, die Fahrkartenausgabe, die Stationskasse, die Eilgut-
abfertigung, die Betriebswerkstätte usw. Auf großen Bahnhöfen
vervielfältigen sich diese Dienststellen noch je nach dem Umfang der
Dienstgeschäfte. Sie unterstehen wieder je nach ihrer Fachrichtung dem
Vetriebsamt, Verkehrsamt, Maschinenamt usw. Eine einheitliche Spitze
der Dienststellen eines Ortes oder eines Bahnhofes fehlt. Dies im Zu-
sammenhang mit der Vielköpfigkeit der Aufsichtsinstanz trägt dazu bei,
das Personal mehr und mehr die enge Fühlung mit den oberen Stellen
verlieren zu lassen.

Daß die Ämter der bisherigen Verfassung nicht voll in der Lage
gewesen sind, diese Fühlung herzustellen und zu erhalten, ergibt sich
daraus, daß in immer weiter steigendem Umfange bei den Direktionen
die Einrichtung der „Kontrolleure", und zwar für fast alle Fach-
richtungen, sich eingeführt hat. Man sieht daraus, in welch wachsendem
Maße die Direktion das Bedürfnis empfunden hat, in unmittelbare
        <pb n="54" />
        ﻿54

Fühlung mit den Dienststellen zu gelangen. Wenn man sich also ent-
schließt, die Ämter überhaupt zu beseitigen und die Direktion in unmittel-
baren Verkehr mit den Dienststellen zu bringen, so tut man lediglich
einen Schritt, der sich in der bisherigen Entwicklung deutlich erkennbar
vorbereitet hat.

Die Aufgaben der Ämter teilen sich bei ihrer Aufhebung fast
von selbst in solche, die an die Direktion übergehen, und solche,
die den Dienststellen zu überlassen sind. Zu ersteren würden zum
Beispiel die Revisionen gehören. Dadurch würde nicht nur Doppel-
arbeit vermieden, sondern auch zwischen den Direktionsbureaus und den
Dienststellen nähere Fühlung erzielt. Zur Zeit wird z. V. der Kassen-
dienst vom Verkehrsamt, vom Revisionsbureau und, im Güterdienst, auch
vom Verkehrsbureau revidiert. Dieser Dienst bedarf der Zusammen-
fassung. Anderes, z. B. im Personalwesen, bedarf der Dezentralisation.
Es ist weder vom Standpunkt des Betriebes noch der Wirtschaftlichkeit
zweckmäßig, wenn bei jeder Vertretung usw., die Kosten verursacht, der
Jnstanzenzug von der Dienststelle durch das vorgesetzte Amt an die
Direktion durchlaufen, die Entscheidung durch Bericht erbeten, vom
Bureau vorbereitet und vom Dezernenten vollzogen werden muß, um
auf dem gleichen „Dienstwege" die Rückreise zu machen.

Das erfordert gleichzeitig einen weiteren Schritt, nämlich die Dienst-
stellen sozusagen aktionsfähig zu machen. Dazu ist es erforderlich, die
dienstlich oder örtlich zusammenhängenden Dien st-
stellen auch verwaltungstechnisch zu einer Einheit
zusammenzufassen und ihnen eine einheitlicheSpitze
zu geben. Das wäre etwa in der Art zu denken, daß die so zu-
sammengehörenden Dienststellen ein Bühnamt bilden. Es würden
beispielsweise dann die Dienststellen des Bahnhofs Stendal zusammen-
gefaßt werden zu einem Bahnamt Stendal. Nach außen würde das
zum Ausdruck kommen durch die Bezeichnung: Bahnamt Stendal, Abt.
Güterabfertigung usw. Kleinere Dienststellen würden mit einer nahe-
gelegenen größeren zu einem Bahnamt zu vereinigen sein, das sonach aus
einer Mutterstation mit einigen Tochterstationen bestehen würde. Neben-
bahnstrecken mit geringem Verkehr, namentlich ohne durchgehenden Ver-
kehr, könnten dem Vorsteher der wichtigsten Dienststelle auch dieser
Strecken unterstellt werden. Die ganze Strecke würde sonach ein Bahn-
amt bilden, dessen Leitung mit der Leitung der wichtigsten Dienststelle
zusammenfiele. Diese Bahnämter von geringerer Bedeutung wären
als Bahnämter II. Klasse, die übrigen als Bahnämter I. Klasse zu be-
zeichnen. Diese Bahnämter I. Klasse wären mit Oberbeamten zu
besetzen, die den „Oberbeamten" der Direktionen gleichstehen. Damit
würde zugleich die durch die Einrichtung der „Oberbeamten" geschaffene
Möglichkeit des Aufsteigens fähiger Beamter des mittleren Dienstes in
        <pb n="55" />
        ﻿55

wünschenswertem Umfange erweitert und eine gewisse Gleichstellung der
Aussichten mit denen der Post- und der Steuerverwaltung geschaffen.

Das Bahnamt ist keine Instanz, sondern sozusagen eine G e -
samtdien st stelle, deren Abteilungen (Bahnhof, Fahrkartenausgabe
usw.) ihren laufenden Dienst nicht nur selbständig wie bisher, sondern
mit beträchtlich erweiterter Zuständigkeit erledigen. Der Bahnamts-
vorstand hat lediglich die Aufgabe, den Dienst zu beaufsichtigen, die
notwendige Einheit herzustellen, gegenseitige Aushilfen anzuordnen usw.
Um seine Aufgabe voll erfüllen zu können, wird es eine gewisse Freiheit
über die Verwendung seines Personals erhalten müssen, auch wenn
dadurch Kosten entstehen.

Namentlich auf dem Gebiete des Personalwesens könnte das Bahn-
amt große Wichtigkeit für die Herstellung eines guten Verhältnisses
zwischen der Verwaltung und dem Personal gewinnen. Ihm wäre die
Entscheidung über die Verwendung des Personals innerhalb des Bahn-
amtsbezirks zuzuweisen. Auch käme in Frage, ihm die Strafbefugnisse
zu übertragen, die bisher den Dienstvorstehern zustanden. Auf diese
Weise würde vermieden, daß diejenige Stelle, welche die dienstlichen
Anforderungen dem Angestellten gegenüber unmittelbar vertritt, bei
Verstößen und Nachlässigkeiten selbst straft: es würde vielmehr die
Strafe von einem nicht unmittelbar beteiligten Beamten ausgesprochen
werden, dessen Urteil von dem Betroffenen also objektiver betrachtet
werden würde. Wenn in Zukunft Bestrafungen und dergleichen an die
Zustimmung einer Vertretung der Angestellten (Beamten- und Arbeiter-
ausschüsse) geknüpft werden, so ergäbe es sich von selbst, diese Vertretung
der Angestellten dem Bahnamt anzugliedern.

Damit würde das Bahnamt nicht nur eine Zusammenfassung und
einheitliche Spitze der örtlichen Dienststellen und ein Organ der Direktion,
sondern gleichzeitig auch eine Vertretung der Angestellten werden.

Von der Zuständigkeit der Bahnämter könnte allenfalls disVahn -
Unterhaltung ausgenommen werden. Diese könnte vom Bahn-
amt in einfachen Verhältnissen jedenfalls mit verwaltet werden, z. B.
auf den oben erwähnten Nebenstrecken mit geringem Verkehr;
hier könnte und müßte das Bahnamt den Gesamtdienst umfassen. Eine
ähnliche Organisation bestand früher auf manchen preußischen Strecken
in der Einrichtung der sogenannten Bahnverwalter.

Im übrigen könnte die Bahnunterhaltung längerer Strecken einem
B a u a m t unterstellt werden, das je nach seiner Bedeutung einem Ober-
beamten mit voller akademischer Ausbildung (Regierungsbaumeister)
oder einem erfahrenen Praktiker mittlerer Bildung (Ingenieur) zu über-
tragen wäre.

Die Bauämter würden größere Strecken, z. B. etwa von Koblenz
einschließlich bis vor die Tore Kölns, umfassen. Der Bauamtsbezirk
        <pb n="56" />
        ﻿56

wäre unterzuteilen in Bahnmeistereien, jedoch wären deren Bezirke
gegenüber den bestehenden wesentlich zu vergrößern. Zur Zeit bestehen
in größeren Orten der Regel nach mehrere Bahnmeistereien neben-
einander, getrennt nach den einzelnen Bahnhofs- oder Streckenteilen
oder nach Spezialgebieten (Stellwerkbahnmeisterei, Hochbaubahnmeisterei
usw.). Eine Zusammenfassung solcher Bahnmeistereien erscheint ebenso-
sehr aus Gründen wirtschaftlicher Verwendung der Arbeitskräfte wie
aus technischen Gründen angezeigt. Namentlich würde die Ver-
teilung und Ausnutzung des Personals besser sein und die Ver-
waltungsarbeit vereinfacht werden können. Gleiches gilt aber auch
für die Streckenbahnmeistereien. Die Zusammenfassung größerer Strecken
würde für die Einteilung der Arbeiten und die Verwendung der Kräfte
Nutzen bringen. Selbstverständlich ist hierbei eine Verminderung des
Bahnmeisterpersonals nicht möglich, vielmehr nur eine Gliederung. Dem
Oberbahnmeister wären die nötigen Hilfskräfte beizugeben, wodurch er
auch von anstrengenderen Außenarbeiten entlastet werden könnte. Ferner
wäre ihm eine Hilfskraft für die sehr umfangreichen schriftlichen Ge-
schäfte, die mit der Verwaltung einer Bahnmeisterei verbunden sind
(Lohnwesen, Liegenschaftsverwaltung usw.) beizugeben. Zur Zeit werden
die Bahnmeister durch diese Arbeiten ihren Hauptaufgaben zu sehr ent-
zogen.

Würde diese Teilung zwischen Bahnamt und Bauamt dem Dienst-
zweige der Bahnunterhaltung eine erhöhte Beachtung und Pflege sichern,
so ließe sie anderseits eine Lücke in der erstrebten Einheit der
D i e n st st e l l e. Auf diese ist aber sowohl im Interesse des Gesamt-
betriebes sowie aus den angedeuteten Rücksichten auf den Personaldienst
großer Wert zu legen. Die fachtechnische Seite des Bahnunterhaltungs-
dienstes ließe sich auch ohne die Einschaltung eines fachtechnischen Amtes
im unmittelbaren Zusammenwirken der verkleinerten und in ihrem
Dienstbetrieb reorganisierten Direktion mit der in ihrer Besetzung und
Stellung gehobenen Bahnmeisterei in der gleichen Art entwickeln und
pflegen, wie dies bezüglich des Verkehrsdienstes und des Betriebs-
maschinendienstes vorgeschlagen ist. Endlich steht die Bahnmeisterei mit
dem Betriebsdienst nicht nur durch die Art der im Betriebe auszuführen-
den Arbeiten, Umbauten usw. in enger Fühlung, sondern stellt vor allem
auch in ihrem Arbeiterbestande den großen Behälter dar, aus dem der
Bedarf der übrigen Dienststellen an Nachwuchs und an Aushilfspersonal
gedeckt werden muß. Die richtige Verfügung über diesen Arbeiterstamm
ist also für den Gesamtdienst von sehr großer Bedeutung. Stellt man
diesen Gesichtspunkt in den Vordergrund — und er ist wohl als der aus-
schlaggebende anzusehen —, so wird man auch der Bahnunterhaltung
eine organisatorische Sonderstellung nicht einräumen, den Grundsatz
der Einheit der Dienststellen restlos durchführen und auch die Bahn-
        <pb n="57" />
        ﻿— 57 x —

Unterhaltung wie die übrigen Dienstzweige dem Bahnamt
licher Hinsicht und im Personaldienst unterstellen.

Sämtliche Dienststellen erhalten hiermit eine Doppel st ellung.
In ihrer fachtechnischen Besonderheit unterstehen sie der Direktion
und deren Organen (Oberbeamten und Kontrolleuren), die schon heute
den Spezialdienst in steigendem Umfange unter Ausschaltung der Be-
triebs-, Verkehrs- und Maschinenämter überwacht, während ihr Zu-
sammenwirken im Betriebe, sowie die Behandlung und Verwendung
des Personals durch die örtliche Aufsichtsstelle des B a h n a m t e s
sichergestellt ist.

Einen Überblick über die Unterschiede der jetzigen und der vorgeschla-
genen Gliederung der Eisenbahnbehörden und Dienststellen gibt die
bildliche Darstellung in Anlage Hl.

Überblickt man diese Vorschläge und ihre Unterschiede von dem
bisher in Preußen geltenden Zustande, so ergibt sich folgende Übersicht
der Neugliederung:

a) Die Zentralstelle ist auf die wirklich zentralen Geschäfte be-
schränkt und von den Geschäften des laufenden Dienstes entlastet.

st) Ein wesentlicher Teil ihrer Aufgaben geht auf die General-
direktionen über. Diese umfassen je ein Wirtschaftsgebiet und
bearbeiten besonders den Betrieb auf den durchgehenden Linien,
die Verwaltung der Hauptwerkstätten und das gesamte Tarifwesen.

c)	Die Betriebsdirektionen entsprechen den kleineren der
heutigen preußischen Direktionen. Sie haben etwa die Zuständigkeit
der heutigen preußischen Direktionen, vermindert um die an die
Generaldirektionen einerseits, an die Dienststellen anderseits ab-
zugebenden Geschäfte, vermehrt durch die Übertragung von Befug-
nissen der Zentralstelle. Sie unterstehen der Generaldirektion in
deren Geschäftsbereich, im übrigen der Zentralstelle.

d)	Den Betriebsdirektionen untergeordnet sind die D i e n st st e l l e n :
Sie erhalten erweiterte Zuständigkeit und demgemäß gehobene
Stellung. Sie werden örtlich zusammengefaßt in Gesamtdienst-
stellen: Bahnämter.

e)	Zwischeninstanzen fallen fort. Die Betriebs-, Verkehrs-,
Maschinen-, Werkstättenämter sowie die damit zusammenhängende
Zersplitterung der Dienststellen nach Fachrichtungen werden beseitigt.
Der Grundsatz der zwei Instanzen wird streng durch-
geführt:

Im laufenden Kleindienst: Dienststelle und Betriebsdirektion.

Im Geschäftsbereich der Generaldirektion (Betrieb, Tarife,
Werkstätten) arbeitet diese unmittelbar mit den Dienststellen (Tarif-
wesen) oder den Hauptwerkstätten oder mit den Betriebsdirektionen
(Betrieb).
        <pb n="58" />
        ﻿58

Im übrigen geht der Jnstanzenzug von der Betriebsdirektion
an die Zentralstelle (z. B. in Bau- und Finanzsachen).

Überall wird ferner eine kräftige Abwälzung von Z u -
ständigkeiten nach unten vorgenommen.

Meines Erachtens ist hierdurch eine so klare und übersicht-
liche Gliederung zu schaffen, wie sie in einem großen Betriebs-
unternehmen, das zu den verwickeltsten der Welt gehört, überhaupt
möglich ist.

Der innere Dienst bedarf weitgehender Umgestaltung im Sinne
größerer Beweglichkeit und Schlagkraft, überall wäre der Grundsatz
durchzuführen, die leitenden Köpfe von der laufenden
Arbeit zu befreien und ihre Zahl auf ein Mindestmaß
zu beschränken.

Die Geschäftsführung ist daher in der Art zu ordnen, daß die leitenden
Beamten (Direktoren) grundsätzlich von allen Geschäften des laufenden
Dienstes befreit werden. Dieser laufende Dienst: der laufende Schrift-
wechsel, Konferenzen in Sachen nicht grundsätzlicher Bedeutung, Ange-
legenheiten, in denen die Generaldirektion nicht die Geschäftsführung
hat, usw. sind von Oberbeamten zu erledigen. Diese rechnen zu
h.en höheren Beamten im bisherigen Sinne und sind entsprechend zu
bezahlen. Sie sind gleichzeitig die Vertreter der leitenden Beamten.
Die Stellung ist ähnlich gedacht wie die der P r o k u r i st e n in großen
Privatunternehmungen. Ihnen untersteht tunlichst je ein besonderes
Bureau. Die leitenden Beamten (Direktoren) können sich hiernach auf
die allgemeine Leitung und die Geschäfte von grundsätzlicher und all-
gemeiner Bedeutung beschränken und erhalten die Möglichkeit zu wirklich
schöpferischer Arbeit. Es wird erreicht werden können, in jeder Ab-
teilung nur einen solchen leitenden Beamten zu haben.

Die Einrichtung dieser Oberbeamten ist keineswegs eine völlige Neue-
rung. Sie stellt vielmehr eine Erweiterung der bestehenden Einrichtung
der „Verkehrsinspektoren" und „Rechnungsdirektoren" dar und knüpft
an die Überlieferung der früheren großen Privatbahnen, wie der
Rheinischen Bahn, der Köln-Mindener Bahn usw., an.

Die Oberbeamten hätten im besonderen auch den Bureaudienst zu
beaufsichtigen. Gleichzeitig wäre die überkommene Einteilung der
B u r e a u b e a m t e n in wenige große Bureaus zu be-
seitigen. Diese haben sich teilweise zu Riesenkörpern mit Hunderten
von Beamten ausgewachsen und sind von den Vorständen um so schwerer
zu übersehen und zu leiten, als diesen die ihnen gebührende gehobene
Stellung bisher versagt geblieben ist. Nach Zerschlagung der großen
Bureaus würde jedem Oberbeamten ein bestimmt abgegrenztes Bureau
zuzuteilen sein, zu dessen besonderer Leitung ihm wieder ein Vertreter
in gehobener Stellung (Bureauvorstand) beizuordnen wäre.
        <pb n="59" />
        ﻿59

Mit dieser Regelung würden Vorteile in mehrfacher Beziehung er-
reicht: Die Behörde würde wieder ein einheitlicher und geschlossener
Körper, der leicht übersehen und gelenkt werden kann. Der Zusammen-
hang und das Zusammenarbeiten der Mitglieder werden wieder inniger,
ja eigentlich erst wieder ermöglicht. Ferner werden die Mitglieder von
der Last des laufenden Kleindienstes befreit und sind in der Lage» sich
den größeren Aufgaben mit voller Kraft und innerer Anteilnahme zu
widmen, statt ihnen mit der Besorgnis vor Überlastung und dem Be-
streben entgegenzusehen, sie durch geeignete ressortmäßige Behandlung
entweder von sich „abzuschieben" oder formell zu „erledigen" — was die
notwendige Folge jeder Überhäufung mit Kleinarbeit ist.

Hier fei eine kurze Betrachtung eingeschaltet: Die tiefgrei-
fende seelische Wirkung organisakorischer Mängel tritt gerade bei den
höheren Beamten nach der Regelerscheinung in den deutschen Ver-
waltungen zutage. Vergleicht man ihr Wesen, ihre Lebenslust
und Tatkraft mit gleichstehenden Schichten der freien Berufe und der
Privatunternehmungen, so fällt das starke Maß an Ermüdung und
Resignation auf, das man geradezu als ein Kennzeichen des normalen
Typus des höheren Beamten bezeichnen muß. Bezeichnend ist, daß das
wenig oder gar nicht hervortritt bei denjenigen Beamten, die, wie
z. B. Landräte und sonstige Einzelbeamte, in verhältnismäßig jungen
Jahren in Stellungen gekommen sind, die Raum zur. Entfaltung einer
Persönlichkeit bieten. Das sind aber Ausnahmen.

Es wäre fehlgehend, die Gründe dieser Erscheinung etwa nur an
dem Mangel an äußerer und innerer Bewertung zu suchen, der manches,
aber nicht alles erklärt; denn Staatsgesinnung und Selbstbewußtsein
der Beamten hätten ihnen darüber doch wohl hinweggeholfen. Die
Gründe liegen vielmehr zu einem großen Teil in der Art der Verwendung
der akademisch gebildeten Fachbeamten. Diese hat unter der Über-
tragung der Geschäftsmethoden gelitten, die in der allgemeinen Staats-
verwaltung und im Gerichtswesen durch die Bedeutung der Einzel-
entscheidung schon nicht überall gerechtfertigt, in einer Betriebsverwal-
tung aber verhängnisvoll sind. Allerdings wäre es ungerecht, zu ver-
kennen, daß durch die Verwaltungsvorschriften und die Finanzordnung
ein frischer Geist und das Bestreben ging, jedem Beamten möglichste
Schaffensfreiheit zu sichern. Daß dies nicht gelungen ist, lag nicht an
dem guten Willen, sondern an der Übertragung der Einrichtungen des
Staatsbeamtentums. Die Folgen lassen sich durch das bekannte Iuristen-
scherzwort bezeichnen, nach dem „das Leben ein perpstuierlicher, aber
gänzlich erfolgloser K a m p s mit dem A k t e n b o ck" ist. Es würde
zu weit führen, hier im einzelnen die Unmasse ständig sich wiederholender,
geistige Anstrengung nicht erfordernder Entscheidungen aufzuzählen, die
jetzt einen großen Teil der Tagesleistung der höheren Beamten aller
        <pb n="60" />
        ﻿60

Fachrichtungen ausmachen. Dieses Übel muß an der Wurzel gefaßt
und alles das, was der leitende Beamte nicht unbedingt machen muh,
auf seinen Vertreter und Gehilfen abgewälzt werden.

Damit würde viel Segensreiches erreicht: Ein Nerv des „Bureau-
kratismus" würde zerschnitten, zwischen höheren und mittleren Beamten
würde ein jetzt vielfach fehlender enger Zusammenhang geschaffen. End-
lich aber würde der Klasse der mittleren Beamten, die man geradezu
als das Rückgrat der preußischen Verwaltung bezeichnen darf, die Mög-
lichkeit eines Aufstieges gegeben. Zur Zeit liegt es so, daß der Bureau-
beamte normalerweise Mitte, bei ungünstigen Verhältnissen Ende der
zwanziger Jahre, spätestens im Anfange der Dreißiger in die Stelle als
Sekretär oder Vorsteher oder eine Stelle gleichen Ranges (sogenannte
Stellen I. Klasse nach der bisherigen Ordnung) einrückt, um in ihr
zeitlebens zu verbleiben, falls ihm nicht eine Ausnahmefügung einen
Posten als Ministerialfekretär, Rechnungsdirektor oder Verkehrsinspektor
usw. beschert. Hat er nicht außer Befähigung und Geschick auch recht viel
Glück, so stehen ihm weitere Aussichten nicht mehr offen. Daß solche
Lage trotz der Pflichttreue, die gerade diese vielverkannte Beamtenklasse
auszeichnet, nicht geeignet ist, besonders hohe Leistungen zu erzielen, ist
klar. Solche erfordern einen gewissen inneren Schwung, der ohne einen
ständigen Anreiz nun einmal der menschlichen Natur, wie sie die Regel
ist, nicht gegeben ist. Man soll aber Einrichtungen nur aus Menschen
berechnen, wie sie wirklich sind.

So könnte sich von Stufe zu Stufe eine umfassende Abwäl-
zung von Zuständigkeiten nach unten vollziehen. Sie
würde oben eine Entlastung bringen, die wirklich schöpferischer Arbeit
zugute käme. Unten würde sie die vielbeschriene „Dienstfreudigkeit"
heben, der man weit weniger mit freundlichen Redewendungen als durch
kraftvolles Vertrauen an den Leib kommt.

Auch in den Arbeitsmethoden läßt sich noch sehr vieles
vereinfachen. Zwar sind Fernsprecher und Schreibmaschine auch in den
staatlichen Bureaus nicht mehr unbekannt; aber es wird von ihnen
nicht immer zweckentsprechender Gebrauch gemacht. Vor allem aber
arbeiten in der Regel noch heute „Dezernenten", „Expedienten", „Regi-
stratur" und „Kanzlei", kurz alle die Faktoren des behördlichen Geschäfts-
gangs, die fast zu jeder Geschäftshandlung zusammenwirken müssen,
räumlich und organisatorisch völlig getrennt voneinander. Der Verkehr
zwischen ihnen ist daher in der Regel schriftlich; das ergeben schon die
äußeren Verhältnisse.

Künftig wären Dezernent, Bureaubeamter, Schreibkraft, Schreib-
maschine usw. in die engste Verbindung zu bringen. Die Zerschlagung
der Riesenbureaus öffnet den Weg hierzu. Für Geschäfte einfacher Art
müßten auch den Bureaubeamten Hilfskräfte zur Verfügung stehen. In
        <pb n="61" />
        ﻿61

der Zuteilung von Fernsprechern und modernen Bureauhilfsmitteln wäre
weitherziger als bisher zu verfahren, wo die Fürsorge der Oberrechnungs-
kammer sich bis auf die Verwendung von Tintenlöschern und Akten-
schwänzen erstreckt. Es muß überall die Erkenntnis durchdringen, daß
Ersparnisse an lebendiger Arbeit die wirtschaft-
lichsten sind und die Ausgaben für mechanische Hilfs-
mittel weit aufwiegen.

In gleicher Richtung wie die bisherigen Vorschläge könnte letzten
Endes eine veränderte Gehalls- und Lohnpolitik wirken. Ein
schwerwiegender Übelstand der Staatsbetriebe in der herkömmlichen
Form ist es, daß der Beamte an den wirtschaftlichen Ergebnissen seiner
Verwaltung nicht im mindesten mit dem eigenen Geldbeutel interessiert
ist. Hoch anzuerkennen ist, daß der gesunde Staatsgeist der Überliefe-
rung eine sehr große Zahl der Beamten so eifrig über das Interesse
ihrer Verwaltung wachen läßt, als wäre es ihr eigenes. Aber man
verkenne nicht, daß dieser überlieferte Geist schon heute nicht die Kraft
hat wie früher. Der zügellose Egoismus der Kriegszeit und Nachkriegs-
zeit wird weiter zersetzend wirken. Davor die Augen verschließen zu
wollen, wäre zwecklos. Vielmehr sollte man auf Gegenmittel sinnen.

In der preußischen Bergwerksverwaltung hat man auf
Grund der Ergebnisse einer eingehenden parlamentarischen Untersuchung
Maßnahmen getroffen, die brauchbare Anhaltspunkte geben können. Man
hat den leitenden Beamten der Betriebsverwaltung G e w i'n n -
a n t e i l e, anderen Veamtengruppen Prämien gewährt. Ich möchte
weiter gehen.

Namentlich an den leitenden Stellen kommt es darauf an, Männer
von starker Leistung und hochgespanntem Verantwortungsgefühl zu
haben. Das ist mit dem heutigen System nicht zu erreichen. Der
höhere Beamte wird heute nicht mit Gegenwarts-
werten, sondern mit Aussichten bezahlt. Tüchtige Lei-
stungen in jüngeren Jahren werden durch „Qualifikation" entgolten,
das heißt durch die Aussicht, im Alter in hohe Stellungen einzurücken.
Das Gefühl, durch weiteres Hervortreten und tatkräftiges Handeln etwa
Anstoß zu erregen und die einmal errungenen Aussichten zu gefährden,
wirkt auch auf tatkräftige Naturen lähmend. Denn wie leicht wird der
tatkräftig Handelnde unbequem!

In diesen — ich möchte sagen, gesetzmäßigen — Zusammenhängen
kann man nur durch grundsätzliche Änderungen des Systems Wandel
schaffen. Man muß die leitenden Männer von der Sorge um ihre
Zukunft befreien, sie mit Gegenwartswerten bezahlen und
ihr Interesse demgemäß auf das von ihnen verwaltete Amt zusammen-
drängen. Das geschieht meines Erachtens am besten durch zweierlei.
Man st eile sie wie die Bürger in ei st er nur auf be-
        <pb n="62" />
        ﻿62

schränkte Zeit an, auf etwa zehn bis zwölf Jahre.
Dann ist der, dessen Leistungen enttäuschen, nicht ein unabwendbares
Schicksal für seine Verwaltung, das hingenommen werden muß, sondern
kann in absehbarer Zeit durch schmerzlosen Eingriff entfernt werden.
Sodann gewähre man den leitenden Beamten eine namhafte Gewinn-
beteiligung. Diese wäre, da mit Reingewinnen von Bedeutung in der
nächsten Zukunft nicht zu rechnen ist, in Bruchteilen des Betriebs-
überschusses, d. h. des Rohgewinnes, zu gewähren.

Anders liegt es bei den übrigen Beamtenklassen. Für sie wird
der Eisenbahndien st der Lebensberuf fein und
bleiben müssen. Vorzeitige Pensionierung würde wertlose Existen-
zen in großer Zahl schaffen und für die Verwaltung zu teuer werden.
Hier ließe sich aber meines Erachtens ähnliches durch ein korporatives
Bekeillgungssystem erreichen.

Diese Beteiligung der Angestellten kann aber nicht in Form einer
Gewinnbeteiligung geschehen. Die Angestellten können in ihren Bezügen
nicht von der Gestaltung der Jahresabschlüsse abhängig gemacht werden,
um so weniger, als ihnen ein maßgebender Einfluß auf die Gestaltung
der Ausgabeseite kaum wird eingeräumt werden können. Auch gehören
die Bezüge der Angestellten zu den Selbstkosten, nicht zum Gewinn. Sie
müssen daher in vollem Umfange vor Berechnung des Betriebsüberschusses
angesetzt werden. Die Beteiligung der Angestellten wäre also unter den
Betriebsausgaben genau so zu buchen, wie die festen Gehälter und
Löhne. Das ist folgendermaßen zu denken:

Im Eisenbahnhaushalt wird neben den Gehältern ein b e st i m m -
ter Prozentsatz der Betriebseinnahmen als Anteil
der Ange st eilten eingestellt. Dieser wird etwa so hoch bemessen,
wie der Aufwand für eine doch nicht mehr länger aufzuschiebende gerechte
und billige Reform der Dienstbezüge sich belaufen würde. Oder mit
anderen Worten: Die ohnedies dringende Gehaltsreform
wird bei der R e i ch s e i s e n b a h n g e s e l l f ch a f t in Prä-
mienform durchgeführt. Damit wäre ein Problem gelöst, das
in letzter Zeit gerade sehr viel erörtert worden ist, nämlich das der
gleichmäßigen und fortlaufenden Anpassung der Gehälter an
die Preisentwicklung. Denn es kann als feststehend angenom-
men werden, daß in Friedenszeiten, denen wir doch hoffentlich entgegen-
gehen, die Preise in Zeiten der Hochkonjunktur steigen. Mit dieser aber
wachsen auch Verkehr und Verkehrseinnahmen. Es würde also
steigender Verkehr selb st tätig Gehaltserhöhungen
bringen.

Auch die Verteilung dieser Einnahmeanteile könnte nach ganz neuen
Gesichtspunkten geschehen. Es ist möglich, hier in die Gehalt-
und Lohnpolitik eine gewisse Selbstverwaltung hinein-
        <pb n="63" />
        ﻿63

zubringen. Diese Einnahmeanteile würden nämlich durch die Ver-
waltung nicht unmittelbar an den einzelnen ausgezahlt, sondern mit Hilfe
eines nach Kopfzahl und Höhe des Gehalts gebildeten Schlüssels auf
die einzelnen Beamten- und Arbeitergruppen verteilt. Jede dieser durch
den ganzen Bereich der Reichsbahnen hindurchgehenden Gruppen ver-
waltet selbständig eine Kasse, an deren Verwaltung die Reichsbahnen
nur im» Aufsichtswege beteiligt sind. Diese Verbandskassen verteilen die
Einnahmeanteile nach einem eigenen Statut, durch das sie in der Lage
sind, selbständig Gehalts- bzw. Wohlfahrtspolitik zu betreiben. Sie
bilden z. B. aus den Ergebnissen guter Jahre Rücklagen für schlechte
Jahre, geben Zuschüsse an kinderreiche Familien, an Sterbekassen, Bau-
genossenschaften, Erziehungsanstalten. Mit einem Worte: Die Ange-
stellten werden im weitesten Umfange Selb st vermalter des
Wohlfahrtswesens. Sie nehmen nicht mehr Wohltaten ent-
gegen, sondern betreiben selbst Volkspflege. Die Vorstände dieser Kassen
wären gleichzeitig die gewiesenen Vertreter der Angestellten im Verwal-
tungsrat sowie in den Landeseisenbahnräten. Hier würden sie fort-
laufend Einblick in die Lage der Gesamtverwaltung tun und an dessen
Schicksal handelnd mitwirken. Sie würden diesem nicht mehr lediglich
als Fordernde, sondern mit dem Gefühl gegenüberstehen, daß die Sache
des Ganzen auch ihre Sache ist. Das wird auf die Dauer kaum ohne
günstige Rückwirkung auf die Gesinnung in den breiten Massen der
Angestellten bleiben können. Es kann erwartet werden, daß sich hier
in dem Gefühl der Zusammengehörigkeit eine gewisse Überlieferung
bildet. Damit wäre ein wichtiges Ziel jeder gesunden
Politik erreicht, nämlich die Eigenliebe des Einzel-
nen in die Richtung des allgemeinen Wohls ein-
zustellen.
        <pb n="64" />
        ﻿IV.	Das klembahnwesen.

Sobald das Reich die dem allgemeinen Verkehr dienenden Eisen-
bahnen übernimmt, entsteht die Frage, was aus dem übrigen Bahn-
verkehr wird, d. h. aus den dem Lokaloerkehr dienenden Schienenwegen.
Hier wird nach dem bisherigen Gange der Dinge der Grundsatz gelten,
daß für diesen Lokalverkehr die Landesgesetzgebung zuständig bleibt.

Ohne Schwierigkeiten wird sich die Trennung der dem allgemeinen
Verkehr dienenden Eisenbahnen von den Lokalbahnen nicht überall
vollziehen. Es wäre vielleicht daher auch den bundesstaatlichen Ver-
waltungen das Recht zu geben, die Übernahme des gesamten Staats-
bahnnetzes durch das Reich zu fordern. Macht der Einzelstaat von diesem
Recht Gebrauch, so verliert er damit auch die Eisenbahnverwaltung im
lokalen Verkehr: er wird also von dieser Befugnis nur aus zwingenden
Gründen Gebrauch machen. Im übrigen würden gesetzlich in Zukunft
nur zwei Gattungen von Eisenbahnen zu unterscheiden sein:
a.) Reichsbahnen, die der Gesetzgebung des Reiches
unterstehen,

b) Lokalbahnen oder Kleinbahnen, die dem Landesrecht
unterliegen.

Einer besonderen Betrachtung verdient der Lokalverkehr in Preußen,
schon wegen der außerordentlichen Bedeutung, die hier der Lokal-
verkehr hat:

In Preußen wird der Lokalverkehr nicht in einer einheitlichen
Form bedient, wie dies z. B. in Belgien durch die Vizinalbahnen geschieht.
In Belgien kann man im wesentlichen den allgemeinen Verkehr mit den
Staatsbahnen, den Lokalverkehr mit den Vizinalbahnen gleichsetzen. Das
ist in Preußen nicht der Fall. In großem Umfange hat die Staats-
eisenbahnverwaltung, namentlich in den weniger volkreichen Landesteilen
des Ostens wie-des Westens,- Nebenbahnen gebaut, die durchaus
Bestandteile des Staatsbahnnetzes sind, der Sache nach aber die Be-
deutung von Lokalbahnen haben. Im übrigen wird der Lokalverkehr
durch Kleinbahnen bedient, deren Rechtsverhältnisse durch das Ge-
setz vom 28. Juli 1892 geordnet sind. Sie zerfallen nach dem Sprach-
gebrauch der Verwaltung in nebenbahnähnliche Klein-
bahnen und in Straßenbahnen. Daneben kommen auch unter
        <pb n="65" />
        ﻿65

Umständen noch Anschlußbahnen in Betracht, die im Rechtssinne
als Privatanschlüsse im Sinne des genannten Gesetzes behandelt werden,
tatsächlich aber dem öffentlichen Berkehr dienen. Beispiele hierfür sind
insbesondere eine Reihe von Hafenbahnen.

Übernimmt das Reich die preußische Staatsbahn, so ist es nun nicht
möglich, etwa sämtliche preußischen Nebenbahnen hiervon auszunehmen.
Der Begriff der Nebenbahnen ist ein rein betriebs- und verwaltungs-
technischer und gesetzlich nicht umgrenzt. Aber auch sachlich ist die Grenze
zwischen Haupt- und Nebenbahnen je nach ihrer Bedeutung fliehend.
Das zeigt schon die häufig vorkommende Umwandlung von Nebenbahnen
in Hauptbahnen.

Der Regel nach werden also in die Übernahme der preußischen
Staasbahnen durch das Reich die preußischen Nebenbahnen mit ein-
zuschließen sein. Indessen, ist es sehr wohl möglich, einzelne Bahnen,
die für den Hauptverkehr voraussichtlich niemals in Betracht kommen
werden, auszuschließen.

Die hiernach vom Reiche nicht übernommenen Staatsbahnen würden
in Zukunft mit den Kleinbahnen gleich zu behandeln fein.

Hiermit wären aber die Aufgaben, die in Preußen auf dem Gebiete
des Lokalbahnwesens entstehen werden, nicht erschöpft. Das preußische
Kleinbahnwesen bedarf vielmehr ohnehin einer Reform. Es hat nicht
die Entwicklung erfahren, die im Interesse der Volkswirtschaft wünschens-
wert, ja notwendig gewesen wäre. Nicht etwa, als ob es der Staat
an der nötigen geldlichen Unterstützung hätte fehlen lassen. Das zeigt
schon die Zusammenstellung auf der Anlage V, nach der der preußische
Staat mehr als 127 Millionen M für die Kleinbahnen hergegeben hat.
Für diese Aufwendung hat er nicht einmal eine ausreichende Mitwir-
kung bei der Ausgestaltung der Verwaltung der Kleinbahnen ein-
getauscht. Die Übelstände liegen vielmehr auf einem anderen Gebiet:

Soweit die Kleinbahnen nicht von Privaten gebaut und betrieben
werden, liegen sie in der Regel in der Hand der Kommunalverbände,
namentlich der Städte und Landkreise. Von den in der Hand des
Staates befindlichen sind die wichtigsten wohl die Schmalspurbahnen in
Oberschlesien. Bei städtischen Straßenbahnen ist das Gegebene und
Natürliche die Stadtverwaltung, was die zum Teil vorzüglich ge-
leiteten. städtischen Straßenbahnen zeigen. Anders liegt es mit den
nebenbahnähnlichen Kleinbahnen. Sie durchziehen der Natur der Dinge
nach größere Verkehrsgebiete und dienen dem Überlandverkehr.
Sie werden aber in Preußen mehr und mehr von den Kreisen gebaut
und beschränken sich demgemäß der Regel nach auch auf das Kreisgebiet.
Es ist klar, daß sich dieser Verwaltungsbezirk durchaus nicht immer mit
einem Verkehrsgebiet deckt, so daß auch hier der Zustand entsteht, daß
die natürlichen Verkehrsadern durch politische Verwaltungsgrenzen unter-

Qua atz, Reichseisenbahnen.	5
        <pb n="66" />
        ﻿66

bunden werden. Hierzu kommt, daß der Bau der Kleinbahnen nicht
immer lediglich von dem Maß des Verkehrsbedürfnisses abhängt, sondern
vielfach auch von dem mehr oder weniger großen Tatendrang und
Einfluß der Kreisverwaltung.

Die Folge dieser Zustände ist eine starke Zersplitterung des preu-
ßischen Kleinbahnwesens, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung mehr
und mehr in Widerspruch gerät. Diese Entwicklung fordert in steigendem
Maße den Zusammenschluß der Städte mit Nachbarorten sowie ganzer
Landesteile zur Bedienung des Nachbarverkehrs. Mit anderen Worten:
der Überlandverkehr gewinnt eine wachsende Bedeutung. Es sei
hier erinnert an die Wichtigkeit, die mit Recht dem starken Vorort-
verkehr für die gesamte Siedlungs- und Stadterweiterungspolitik der
Großstädte beigemessen wird. Das tritt besonders hervor in dem
Wohnungsproblem Groß-Berlins. Es sei ferner erinnert an die großen
Projekte des rheinisch-westfälischen Jndustriebezirks, an das
Projekt einer Städtebahn von Dortmund nach Düsseldorf, sowie der
Städtebahn Düsseldorf—Köln. Diese Projekte sind zum Teil wegen
innerer Schwierigkeiten, zum Teil wegen der staatlichen Bedenken nicht
ausgeführt worden, da man in Bahnen von dieser Bedeutung eine Ge-
fährdung des Staatsbahnprinzips erblicken zu müssen glaubte. Trotz
solcher Bedenken sind aber aus dem Überlandverkehr so bedeutende
Privatbahnen entstanden, wie die Köln—Bonner Bahnen, die jetzt eine
selbständige Hauptbahn darstellen. Ähnliche Entwicklungsmöglichkeiten
liegen auch in anderen Bahnnetzen, die zur Zeit als Kleinbahnen im
Sinne des preußischen Gesetzes angesehen werden, z. B. der Mörser
Kreisbahn.

Ein allgemeiner Zusammenschluß der Kleinbahnen eines größeren
Wirtschaftsgebietes würde nun in vielen Beziehungen wertvolle Vorteile
mit sich bringen:

Zunächst würde der Ausbau des Netzes systematisch und
unter gleichmäßiger Abwägung der Bedürfnisse des ganzen Landesteils
erfolgen und die mehr oder weniger zufällige Verteilung der Klein-
bahnen berichtigt werden können. (Vgl. die Verteilung der Klein-
bahnen nach Anlage IV.) Sodann würden technische Fort-
schritte erreicht. Die Ausbildung des Oberbaues, der maschinellen
Anlagen, der Fahrzeuge usw. würde einheitlicher und sorgfältiger durch-
gebildet werden können, als das durch die bereits bestehenden Vereins-
einrichtungen erreicht wird. Auf allen Gebieten der Verwaltung wie
der technischen Dienstzweige könnten hervorragende Spezialkräfte ge-
wonnen werden.

Hierzu kämen aber weitere Möglichkeiten auf dem Gebiete der Orga-
nisation durch Zusammenfassung der Verkehrsmittel.
Gerade der Verkehr abgelegener Landesteile zeigt in seiner Bedienung
        <pb n="67" />
        ﻿07

oft eine merkwürdige Zersplitterung. Da fahren z. B. auf einer staat-
lichen Nebenbahn, die einen Millionenaufwand an Baukosten erfordert
hat, täglich zwei bis drei Züge. Neben dieser Staatsbahn besteht
vielleicht eine Kleinbahn, die wirtschaftlich nicht leben und nicht
sterben kann. Ferner werden Versuche mit A u t v m o b i l l i n i e n
gemacht. Davon völlig getrennt wieder geht der P o st d i e n st, der sich
zwar aller dieser Verkehrsmittel bedient, aber eine in jeder Beziehung
getrennte Verwaltung in der Hand des Reiches darstellt. Die G ü t er-
be st ä t t e r e i zwischen Eisenbahn und Ort liegt dann wieder in der
Hand privater Rollfuhrunternehmer usw.

Liegt es in so einfachen Verhältnissen nicht nahe, diese gesamten
Verkehrszweige zu einem einheitlichen und leistungsfähigen Unternehmen
zusammenzuschließen und ihm nicht nur den Eisenbahnverkehr, sondern
auch den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie die regelmäßige Güter-
bestätterei und auch die Beförderung von Paketen und Briefen, d. h.
den Postdienst, zu übertragen? Ja, man könnte weiter gehen und sich
fragen, ob in landwirtschaftlichen Bezirken ein solches Unternehmen nicht
auch einige kaufmännische Geschäfte mit übernehmen könnte, beispiels-
weise den Kohlenhandel, sofern hierfür genossenschaftliche Einrichtungen
noch fehlen sollten. Wichtiger aber als dieses wäre meines Erachtens
die Schaffung und Verwaltung ausreichender Lagereinrich-
tungen. Fast alljährlich erleben wir durch das Zusammentreffen der
Ernte mit der Brennstoffversorgung Verkehrsschwierigkeiten, ja Ver-
kehrsstockungen, die ihre Wirkungen bis in die fernsten Landesteile er-
strecken. Dadurch erleidet die Abfuhr der Landesprodukte eine empfind-
liche Störung. Diese regelmäßige Abfuhr ist aber zum großen Teil
lediglich in den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Erzeugers begründet.
Er muß im Herbst verkaufen, um Geld zu erhalten, und &gt;nuß abbefördern,
weil es ihm an Raum zur Lagerung fehlt. Hier wäre es vielleicht eine
dankenswerte Aufgabe, durch Schaffung von Lagerhäusern, Silos und
dergleichen einzugreifen. Mit diesem Geschäft wäre die Beleihung der
eingelagerten Güter zu verbinden. Etwas derartiges ist keineswegs neu.
Die russischen Staatsbahnen, in denen ähnliche Bedürfnisse
weit dringender vorlagen und noch vorliegen, sind bereits früher in
großem Maßstabe mit derartigen Bauten und Geschäften vorgegangen*).

Daß es in Deutschland an derartigen Einrichtungen in großem Maß-
stabe noch sehr fehlte, ist uns durch dieErfahrungendesKrieges
empfindlich zum Bewußtsein gebracht worden. Wiederholt hatte man aus
Handelskreisen im Rheinland auf das Fehlen ausreichender Getreidesilos
im Westen hingewiesen mit dem Erfolge, daß man vor Ausbruch des
Krieges in amtliche „Erwägungen" eingetreten war. Meines Er-

*) Dgl. Mertens im „Archiv für Eisenbahnwesen" 1917. „Dreißig Jahre
Russischer Eisenbahnpolitik".

5*
        <pb n="68" />
        ﻿68

achtens wird aber ein ähnliches System, wie es an den großen Wasser-
straßen für die Getreideeinfuhr aus dem Auslande sich als notwendig er-
wiesen hat, auch für die Erzeugung im Inlands wertvolle Dienste leisten
können.

Wenn hiernach dem Zusammenschluß der Lokalbahn-
unternehmungen in großem Umfange das Wort geredet wird, so
ist damit nicht notwendig eine Zentralisation des Betriebes, d. h. die
Beseitigung der Einzelunternehmen verbunden. Es würde viel-
mehr vollständig genügen, die bestehenden Unternehmungen tunlichst
in den Rahmen einer Gesamtorganisation, einer Muttergesellschaft auf-
zunehmen, die für die Beachtung der großen Gesichtspunkte in der Finan-
zierung, im Bau, in der Verwaltung, im Betriebe und in den technischen
Einrichtungen sorgt. Neue Kleinbahnen aber wären nur dieser
Mutter- oder Hauptgesellschaft zu genehmigen, die deren Betrieb je nach
den örtlichen Verhältnissen als möglichst selbständige Einzelunter-
nehmen organisiert.

Ein gutes Vorbild gibt die Ordnung des belgischen Kleinbahn-
wesens*).

Für die Ausführung von Kleinbahnen hat in Belgien eine besondere
Gesellschaft, die Sociötö nationale des chemins de fer vicinaux, ein aus-
schließliches Recht, sofern nicht die Regierung im Einzelfalle etwas
anderes bestimmt. Die Socists nationale steht unter der Aufsicht der
Regierung und darf weder von den Provinzen noch von den Gemeinden
besteuert werden.

Die Gesellschaft wird verwaltet von einem Verwaltungsrat,
bestehend aus einem Präsidenten und sechs Mitgliedern, sowie von einem
Generaldirektor. Die Regierung ernennt den Präsidenten und
drei Mitglieder des Verwaltungsrats: die drei anderen Mitglieder
werden von der Generalversammlung der Aktionäre ernannt. Der Ge-
neraldirektor wird vom König ernannt.

Der Verwaltungsrat hat weitgehende Rechte: er beantragt und
übernimmt alle Genehmigungen, schließt alle Verträge ab, setzt die
Dividende fest, gibt die Schuldverschreibungen aus und vertritt überhaupt
die Gesellschaft nach außen. Er setzt auch die Dienstanweisungen, Ge-
hälter, Löhne und Tarife fest.

Der Generaldirektor hat die ausführende Gewalt, im Verwaltungs-
rat hat er nur beratende Stimme.

Daneben besteht ein Prüfungsorgan in Gestalt eines Aufsichts-
rats. Er besteht aus neun Mitgliedern, welche die Generalversammlung
wählt. Die Generalversammlung besteht aus den Aktionären, dem Ver-
waltungsrat, dem Generaldirektor und dem Aufsichtsrat. Jede Provinz

*) Kayfer: „Die belgischen Kleinbahnen." Berlin 1911. Julius Springer.
        <pb n="69" />
        ﻿69

und jede Gemeinde wird durch einen einzigen Beauftragten vertreten,
der soviel Stimmen besitzt, als fein Auftraggeber Aktien besitzt.

Der Bahnbetrieb selbst wird nicht von der Hauptgesellschaft
(Sociötö nationale) geführt. Man hat bewußt eine Monopolisie-
rung des Bahnbaues angestrebt und eine Monopoli-
sierung des Bahnbetriebes vermieden.

Man hat die Kleinbahnen in Gruppen zusammengefaßt und jede
Gruppe einem Betriebsunternehmer übertragen. So teilen sich in den
Kleinbahnbetrieb im großen Jndustriebezirk von Mons, Centre und
Charleroi, der mit unserem rheinisch-westfälischen Jndustriebezirk viel-
leicht verglichen werden kann, drei Betriebsgruppen.

Die Betriebsunternehmungen haben die Stellung von Pächtern.
Als solche treten in neuerer Zeit mehr und mehr die Kommunalverbände
(Provinzen und Gemeinden) auf. Man kann sagen, daß heute das
System der Gemeinde-Pachtgesellschaften in Belgien
herrschend ist. Am weitesten ist es in Westflandern vorgedrungen, wo der
ganz überwiegende Teil der Kleinbahnen von der Provinz und von den
Gemeinden betrieben wird.

Dieses System der Betriebsoerpachtung hat sich gut bewährt. Was
in die deutschen Verhältnisse nicht passen würde, ist der übermäßige Ein-
fluß der Regierung, die auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
und damit auf die gesamte Tätigkeit in der Hauptgesellschaft einen durch-
schlagenden Einfluß ausübt. Ebensowenig paßt für deutsche Verhältnisse,
daß der Generaldirektor vom König ernannt wird, und daß die Regie-
rung sowie der Vorsitzende des Verwaltungsrats jeden Beschluß des
Verwaltungsrats aufheben kann, der nach ihrer Ansicht gegen Gesetz,
Satzungen oder Staatsinteresse verstößt. Endlich ist auch zu weitgehend
das Recht der Regierung, jeder Kleinbahn die Genehmigung zu
versagen.

Vielleicht nicht ohne Zusammenhang mit diesem belgischen Vorbilde
sind die Bestrebungen, die namentlich in den Kriegsjahren, aber auch
schon vorher in Rheinland und Westfalen in der Richtung eines stärkeren
Zusammenschlusses und einer Vereinheitlichung des Klein-
bahnwesens hervorgetreten sind. In der Zeit der Transport-
not und gleichzeitig starker Anforderung der Kriegswirtschaft machte sich
die ungenügende Größe und Leistungsfähigkeit der Kleinbahnunterneh-
mungen, namentlich im Jndustriebezirk, empfindlich bemerkbar.

Daraus ging der hauptsächlich von militärischer Seite verfolgte Plan
hervor, die Unternehmer von Kleinbahnen von bestimmten Bezirken zu
Gesellschaften zu vereinigen. Diese Gesellschaften waren als
Körperschaften des öffentlichen Rechts gedacht. Auch diese Gesellschaften
sollten zwar kein eigentliches Monopolrecht, wohl aber ein Vorrecht
zur Erbauung von Kleinbahnen erhalten. Die Verwaltung
        <pb n="70" />
        ﻿70

sollte von einem Vorstande geführt werden, dessen Vorsitzender zugleich
der Vorsitzende der Gesellschaftsversammlung sein sollte. Der Gesell-
schaft war eine weitgehende Selbstverwaltung zugedacht.

Die Verhandlungen über diese Gedanken haben eine längere Zeit
in Anspruch genommen und sind augenscheinlich durch die Staatsnm-
wälzung zum Stillstand gekommen.

Knüpft man an diese Vorgänge und Vorbilder an, so kommt man zu
folgenden Vorschlägen für die Neuordnung des preußischen Kleinbahn-
wesens.

Die dem Lokalverkehr dienenden Verkehrsunternehmungen eines
Wirtschaftsgebiets würden in einer haupkgefellfchafl zusammengeschlossen
werden. Als Gegenstand des Unternehmens käme in Betracht:
a.) der Erwerb, Bau, Betrieb und Überwachung von Lokalbahnen
(Nebenbahnen, Kleinbahnen, Straßenbahnen usw.);
b) desgleichen von Hafenanlagen:

o) der Erwerb, Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Kraftfahr-
linien, Expreßgutverkehr und anderen Transportunternehmungen:
d) der Betrieb von Geschäften, die mit derartigen Transportunterneh-
mungen zusammenhängen, z. B. Lagergeschäft, Speichere! usw.

Die Hauptgefellschaft selbst ist als F i n a n z g e s e l l s ch a f t ge-
dacht. Der Betrieb der Einzelunternehmungen würde in den ver-
schiedensten Unternehmungsformen geführt werden können, wie sie für
die Eigenart jedes Betriebes passend sind. Bestehende Unternehmungs-
formen wären hierbei tunlichst zu schonen. Insbesondere könnten die
jetzt bestehenden Kleinbahngesellschaften erhalten werden. Der Haupt-
gesellschaft wäre nur in irgendeiner Form die Kontrolle zu sichern.

Als Teilhaber der Haupkgefellschaft kämen in Betracht:

a)	die politischen Körperschaften, in Preußen die Provinzen;

b)	die Reichseisenbahngesellschaft;

c)	die von der Hauptgesellschaft umfaßten Einzelunternehmungen.

Die Beteiligung der Reichseisenbahngesellschaft wird unvermeid-
lich sein mit Rücksicht auf den engen Zusammenhang des allgemeinen
Verkehrs mit dem Lokalverkehr. Es muß durchaus vermieden werden,
daß sich zwischen den Lokalbahngesellschaften und der Reichseisenbahn-
gesellschaft eine Art Gegnerschaft entwickelt. Die Reichsbahnen (Haupt-
bahnen) müssen ständig über die Bedürfnisse und die Lage des lokalen
Verkehrs unterrichtet sein. Das wird am ersten durch Mitarbeit erreicht.
Auch wird es die Sache fördern, wenn die Reichsbahn finanziell an den
Ergebnissen des Betriebes der Lokalbahngesellschaften beteiligt ist.

Für das Maß der finanziellen Beteiligung der Reichsbahnen sowie
die ihnen organisationsmäßig zu sichernden Rechte (Vertretung in den
Aufsichtsräten usw.) wäre das Nötige in einem zu erlassenden Gesetz über
        <pb n="71" />
        ﻿71

das Lokalbahnwesen bzw. in dem Reichsgesetz über die Organisation der
Reichseisenbahnen (siehe den zweiten Abschnitt) zu bestimmen.

Die Beteiligung der Einzelunternehmungen er-
gibt sich aus der Natur der Dinge; das Matz der Beteiligung wird sich
je nach den Kapitalverhältnissen verschieden gestalten. Der Hauptgesell-
schaft wäre ein gesetzliches Monopol für alle Lokalbahnunter-
nehmungen zu sichern. Eine gesetzliche, begriffsmäßige Abgrenzung
gegenüber den dem allgemeinen Verkehr dienenden Eisenbahnen wird
entbehrlich sein, wenn der Grundsatz aufgestellt wird, daß alle von den
Reichseisenbahnen betriebenen und noch zu betreibenden Bahnen nicht
als Lokalbahnen anzusehen sind. Auf diese Weise würde am besten jeder
Streit, ob eine Neubaulinie als Reichsbahn oder Lokalbahn anzusehen
sei, vermieden.

Für die übrigen Unternehmungen, außer dem Kleinbahnbau
und -betrieb, die oben als mögliche Gegenstände des Unternehmens be-
zeichnet worden find, wird ein Monopolrecht nicht in Frage kommen.

Für Neugründungen werden gewisse Grundsätze
oder normative Bestimmungen festzulegen sein.

Neue Lokalbahnen werden in Zukunft ohne Rücksicht auf Ver-
waltungsgrenzen lediglich nach Verkehrsrücksichten zu planen sein. Der
Bau erfolgt durch die Hauptgesellschaft. Die beteiligten örtlichen Inter-
essenten wären heranzuziehen, z. B. die Städte, Kreise. Industrien,
Schiffahrtsgesellschaften usw. Der Betrieb wird an eine Vetriebsgesell-
schafk verpachtet.

Der Hauptgesellschaft wären gegenüber den Betriebsgesellschaften
bestimmte Rechte statutengemäß zu sichern, etwa folgende:

Die Hauptgesellschaft

a)	bestellt stets die betriebsführenden Vorstände der Tochtergesell-
schaften, um Gewähr für tüchtige Fachleute zu haben;

b)	hat alle größeren Bauten und Beschaffungen zu genehmigen;

c)	hat allgemeine technische und Dienstvorschriften zu genehmigen.
Gerade eine weitgehende Normalisierung der Anlagen, Betriebs-
mittel und Betriebsweisen fördert die Wirtschaftlichkeit und er-
möglicht Austausch von Personal. Das ist namentlich wichtig bei
Verkehrsrückgang bei einer, Zunahme bei einer anderen Gesellschaft;

ck) hat die allgemeine Wirtschaftskontrolle und Bilanzprüfung.

Die Verfassung der Hauptgesellschaft wäre ähnlich zu ordnen wie die
Verwaltung der Reichseisenbahngesellschaft, jedoch mit einem entsprechend
verkleinerten Apparat: einem Vorstand von wenigen Köpfen und einem
Verwaltungsrat. Dieser Verwaltungsrat wäre jedoch abweichend von
den Vorschlägen für die Reichseisenbahngesellschaft von einer General-
versammlung zu ernennen und auf eine wesentlich kleinere Zahl von
        <pb n="72" />
        ﻿72

Mitgliedern zu beschränken, damit er in der Lage ist, sich auch an den
laufenden Verwaltungsgeschäften zu beteiligen. Ihm wäre etwa die
Genehmigung der Jahresabschlüsse und Bilanzen, ferner der größeren
Finanzoperationen, Baupläne, sowie der wichtigeren Anstellungs- und
Lieferungsaufträge zu übertragen.

Die Generalversammlung hätte naturgemäß aus den Vertretern der
bei der Gesellschaft Beteiligten zu bestehen.

Das Aufsichksrechk des Staates wäre etwa in ähnlicher Weise zu
sichern wie das Aufsichtsrecht des Reiches gegenüber der Reichseisen-
bahngesellschast. Weitere Aufsichtsrechte erscheinen überflüssig. Auch
bei der Zulassung von Neuunternehmungen erscheint die Prüfung der
Bedürfnisfrage durch den Staat nur dann erforderlich, wenn das Ent-
eignungsrecht angestrebt wird.
        <pb n="73" />
        ﻿Anlage 1.

Übersicht über die finanziellen Ergebnisse der preußischen Staakseisenbahnen vom Ekatsjahre I960 ab*).

1	2	! 3	I 4	i 5	6	7	8	9	10	11	12**)	13	14
Ä'  s  *vT  'S  §	Preußisch-hessisch-badische Eisenbahn- Betriebsgememschaft					Preußen			Verwendung des preußischen Über- schusses (Spalte 9)				Blieben zur Verwendung für andere Staatszwecke (Spalte 9 minus Spalte 12 plus 13)
	Betriebs-  ein-  nahmen	! Betriebs- aus- gaben (einschl. gesetzliche Pensionen usw.)	1 Betriebs- ,koeffizient (Spalte 3 mal 100 durch Spalte 2)	Betriebs- überschuß (Spalte 2 minus Spalte 3)	DerBetriebs- überschuß beträgt in % des durch- schnitt!. An- lagekapitals (Rente)	Statistisches Anlagekapi- tal (einschl. Wilhelms- haven-Olden- burger Eisenbahn^ am Ende des Etatsjahrs	Eisenbahn- schulden am Ende des  Etatsjahrs	Überschuß  im  Ordinarium ohne Ver- zinsung und Tilgung der Eisenbahn- schulden	Zur  Verzinsung der Eisen- bahnschulden	Als Zuschuß zum Extra- ordinarium u. den sonsti- gen außer- etatsmäßigen Ausgaben d. Eisenbahn- verwaltung	Im  ganzen für Eisenbahn- zwecke	Zur Er- gänzung und Ver- stärkung des  Ausgleichs-  fonds	
			0/  Io	Mill.^	o/  Io	Millinnen M			Millionen Jt				Mill. Jl
1900	1392,3	849,5	61,02	542,8	6,87	7 741,0	5791,7	527,9	198,5	79,3	381,4		146,5
1901	1353,7	860,4	63,56	493,3	6,11	7 912,4	5956,4	479,3	198,7	94,7	330,0	—	149,3
1902	1400,5	886,1	63,27	514,4	6,22	8 092,4	5925,4	499,7	202,3	89,3	344,3	—	155,4
1903	1519,8	938,1	61,72	581,7	6,77	8 420,5	6064,9	570,2	206,1	80,3	338.9	49,2	182,1
1904	1599,9	1000,0	62,50	599,9	6,80	8 629,8	6103,7	581,9	204,5	110,9	383,8	0,6	197,5
1905	1729,2	1083,7	62,67	645,5	7,13	8 863,5	6073,6	626,0	207,4	123,2	398,4	16,2	211,4
1906	1867,9	1207,8	64,66	660,1	7,07	9 183,0	6168,2	640,5	206,5	197,9	472,7	—	167,8
1907	1954,0	1361,6	69,68	592,4	6,10	9 590,9	6402,4	577,7	207,2	164,7	413,9	—	163,8
1908	1910,2	1425,4	74,62	484,8	4,78	10 013,0	6808,5	472,4	228,8	102,8	373,2	—	99,2
1909	2029,6	1400,3	68,99	629,3	5,94	10 464,3	7023,1	613,6	239,4	147,2	430,1	—	183,5
1910	2171,1	1460,4	67,27	710,7	6,48	10 799,2	7166,1	692,6	250,9	114,8	411,1	71,2	210,3
1911	2347,3	1531,0	65,23	816,3	7,20	11143,8	7186,7	798,3	254,9	115,3	416,2	162,3	219,8
1912	2501,5	1658,4	66,30	843,1	7,17	11 633,4	7427,5	823,9	264,1	113,6	423,6	173,5	226,8
1913	2557,3	1769,8	69,21	787,5	6,39	12 244,7	7731,2	772,0	276,7	122,4	446,9	91,0	2547,5
1914	2275,1	1813,6	79,71	461,5	3,59	12 685,8	8162,0	449,4	308,8	128,9	487,2	—	37,8
1915	2568,3	1826,9	71,13	741,4	5,57	13115,6	8289,8	690,2	338,0	138,9	529,0		Fehlbetrag  161,2
1916	3019,6	2164,4	71,68	855,2	6,24	13 488,3	8205,2	822,1	358,5	144,0	564,2	1,4	266,5
1917	3492,2	2925,3	83,77	566,9	4,03	13 801,8	8032,8	581,1	365,9	148,7	566,0		15,1

*) In übersichtlich zusammengefaßter Gestalt aus dem „Bericht der vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1917" entnommen.
**) Einschl. des Betrages &gt;ür die gesetzliche Tilgung, der in den letzten Jahren etwa 50 Millionen JL ausgemacht hat.
        <pb n="74" />
        ﻿Anlage 11.

Vermögensrechnung der preußischen Slaatseisenbahnen am Ende des Rechnungsjahrs 1917*).

Werte

L a st e n

II

HI

IV

Anlagekapital der preußisch-
hessischen Staatsbahnen . .

Davon ist abzusetzen:
das Anlageka-
pital der hessi-
schen Staats-
bahnen ....
das Anlageka-
pital des badi-
schen Anteils
an der Main-
Neckarbahn. .

M

403 119 824

13 306 737

Bleibt Anlagekapital der
preußisch-hessischen Staats-
bahnen .....................

Im Bau befindliche preu-
ßische Staatseisenbahnen. .

Beteiligung an Privatbahnen
usw.........................

Guthaben bei der General-
staatskasse ............. . . .

Summe

JC

14 218 227 567

416 426 561

M

13 801 801 006

128 202 259
7 277 000
16 434 247

13 953 714 512

I

II

III

IV

Anteil der Eisenbahnverwaltung an den
gesamten preußischen Staatsschulden. . .

Abschreibung...........................

Vorschuß bei der Generalstaatskasse zu
Lasten der Anleihegesetze..............

M

. .	1 380 897

. .	1 380 897

Ausgleichssonds:

a)	Bestand aus 1916 .

b)	Abgang in 19l7 . .

Zur Verwendung für andere Staats-
zwecke ..............................

Summe . . .

M

8 032 777 313
5173 344115

731 158 837

16 434 247

13 953 714 512

*) In gekürzter Fassung nach dem „Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der vereinigten preußischen und hessischen
Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1917"
        <pb n="75" />
        ﻿Schema der Betriebsverwaltung

Anlage IN,

Bisheriges Schema der

Bekriebsverwallung derpreuhifchen Slaatseisenbahnen

21 Direktionen

10-18 Betriebs- 3-6 Verkehrs- 3-7 Maschinen-	1-12 Werk-

ämter	ämter	ämter	stättenämter

Betriebswerkmeistereien

Güterabfertigungen
Stationskassen
Fahrkartenausgaben
(Stationen) Eilgutabfertigungen
Bahnmeistereien

Bemerkung: Reisebureaus, Magazine usw. sind hier der Einfachheit
halber fortgelassen. Neben den Direktionen Las Eisenbahnzentralamt
mit eigener Zuständigkeit.

Entwurf eines Schemas der
Bekriebsverwallung für die Reichseisenbahnen

4—7 Generaldirektionen

Hauptwerkstätten

Neubau'Direktionen

je 6—8 Betriebsdirektionen

v

Bahnämter

Abteilung: Bahnhof

: Güterabfertigung
: Fahrkartenausgabe
: Stationskasse
: Betriebswerkstätte
: Bahnmeisterei
usw.

•a

o*
        <pb n="76" />
        ﻿76

Anlage IV,

Verteilung der Haupt- und Kleinbahnen auf die preußischen

Provinzen*).

£  4&gt;  jO  £7	Provinz	Im Be- triebe befindliche neben- bahn- ähnliche Klein- bahnen in Preußen  Länge km	Im Betriebe be- findliche Eisenbahnen in Preußen		Gesamt-  länge  sämtlicher  Bahnen  (Spalten 3,  4 und 5)  km	Von der angegel samtlär Bahnen	in Sp. 6 enen Ge- ige aller allen auf
			Staats-  eisenbahnen  unter  preuhisch-  hessischer  Verwaltung  Länge km	Fremde  Staats»  und  Prioat-  etsen-  bahnen  Längekm		je  100 qkm  km	je 10 000 Einwohner  km
i	2	3	4	5	6	7	8
i	Ostpreußen		947,95	2 992,78	48,53	3 989,24	19,12	10,78
2	Westpreußen....	606,28	2 392,50	—	2 998,78	17,22	11,73
3	Brandenburg . . .	1 095,35	3 633,15	687,34	5 415,84	8,41	13,57
4	Pommern		1 682,91	2 269,03	84,06	4 036,00	23,30	13,39
5	Posen		848,59	2 803,12	52,61	3 704,32	17,18	12,78
6	Schlesien 		858,61	4 817,89	163,21	5 839,71	10,87	14,48
7	Sachsen		952,16	2 826,46	285,74	4 064,36	12,96	16,09
8	Schleswig-Holstein	971,98	1 343,42	279,38	2 594,78	15,47	13,64
9	Hannover		1103,59	2 966.86	387,95	4 458,40	14,71	11,58
10	Westfalen		480,88	3 034,41	466,58	3 981,87	9,11	19,69
11	Heffen-Naffau . . .	364,29	2 220,24	46,22	2 630,75	11,47	16,75
12	Rheinprovinz . . .	872,90	4 609,52	391,69	5 874,11	7,89	21,76
13	Hohenzollernsche						
	Lande 		92,57		90,62	183,19	25,47	16,04
	Zusammen . . .	10 888,06	35 909,36	2973,93	49 771,35	11,98	14,27

*) Entnommen aus den halbamtlichen Veröffentlichungen in'der „Zeitschrift
für Kleinbahnen", Heft 3, März 1919.
        <pb n="77" />
        ﻿77

Anlage V.

Nebenbahnähnliche Kleinbahnen und Straßenbahnen in Preußen

im Jahre 1919*).

(Die in den einzelnen Provinzen des preußischen Staates gelegenen, im
Betriebe befindlichen Kleinbahnstrecken und die für Kleinbahnen bewilligten

Staatsbethilfen.)

	Betriebslänge  Ende März 1914			Endgültig bewilligte Staatsbeihilsen  Ende Dezember 1914		
I n	der neben- bahn- ähnlichen Klein- bahnen  km	der  Stra-  ßen  bah-  nen  km	im  ganzen  km	Zahl	für  km	Betrag  M
Ostpreußen		834,23	70,85	905,08	15	915,21	15 637 846,00
Westpreußen....	605,26	62,21	667,47	12	608,79	9 244 250,00
Brandenburg mit Berlin		1065,41	698,23	1 763,64	26	967,66	11 527 653,35
Pommern		1 659,63	57,16	1 716,79	25	1565,62	14 277 584,01
Posen		820,53	36,82	857,35	12	751,33	7 694 965,00
Schlesien		764,29	137,96	902,25	21	636,15	10 996 907,41
den östlichen Pro- vinzen l		5 749,35	1063,23	6 812,58	111	5444,76	69 379 205,77
Sachsen		843,70	162,55	1 006,25	23	699,07	10 574 727,90
Schleswig-Holstein	934,57	141,63	1 076,20	15	853,60	11 891 638,83
Hannover		1 018,37	213,20	1 231,57	31	1051,47	14 652 860,12
Westfalen		458,95	564,50	1 023,45	9	370,85	6 213 000,00
Hessen-Nassau . . .	363,95	197,50	561,45	14	292,27	5 884 401,21
Rheinprovinz . . .	800,57	1313,81	2 114,38	5	124,77	3 882 500,00
Hohenzollern....	92,53	—	92,53	1	92,53	5127 324 00
den westlichen Pro- vinzen 		4 512,64	2593,19	7 105,83	98	3484,56	58 226 452,06
zusammen		10 261,99	3656,42	13 918,41	209	8929,32	127 605 657,83
Davon unterStaats- Verwaltung . . .	159,25	—	159,25	—	—	—
*) Den „Geschäftlichen Nachrichten (Ausgabe 1918) für den Bereich der						
vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen					' entnommen.
        <pb n="78" />
        ﻿Stbrurft bei E. S. Mittler t Lohn, Brrlin SWD«, «ochstraße 08/71.
        <pb n="79" />
        ﻿Verlag von Julius Springer in Berlin t09

Ein Kapitel preußischer Verkehrspolitik

Von Regierungsrat N. Quaatz in Köln
1909. Preis M. 1,—

Die Organisation
der preußischen Staatseisenbahnen
bis zum Kriegsausbruch

Geschichtliche Beiträge
von F. Seydel

weil. Präsident der Eisenbahndirektlon Lalle o. S.

Wirklicher Geheimer Rat

1919. Preis etwa M. 4,—

Die wirtschaftliche Entwicklung
der preußischen Staatseisenbahnen

veranschaulicht in Tabellen und graphischen Darstellungen
Von Ernst Biedermann

Eisenbahnbau- und Betriedsinjpektor in Magdeburg

Mit 3 farbigen Tafeln
1906. Preis M. 3,—

Die Verwaltung der Eisenbahnen

Die Verwaltungstätigkeit der preußischen Staatsbahn
in der Gesetzgebung, der Aufsicht und dem Betriebe unter Vergleich
mit anderen Eisenbahnen
Von L. Wehrmann

Wirklicher Geheimer Rat

1913.	Preis M. 1—; gebunden M. 7,80

Die

Eisenbahnpolitik des Fürsten Bismarck

Von Or. Alfred von der Lehen

Wirklicher Geheimer Rat, ord. Lonorar-Profeffor an der Universität Berlin

1914.	Preis M. 6,—; gebunden M. 7, —

Hierzu Teuerungszuschläge
        <pb n="80" />
        ﻿Image Engineering Scan Reference Chart TE263 Serial No..

65

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I

'fänden noch Anschlußbahnen in Betracht, die im Rechtssinne
Privatanschlüsse im Sinne des genannten Gesetzes behandelt werden,
ichlich aber dem öffentlichen Verkehr dienen. Beispiele hierfür sind
esondere eine Reihe von Hafenbahnen.

Übernimmt das Reich die preußische Staatsbahn, so ist es nun nicht
lich, etwa sämtliche preußischen Nebenbahnen hiervon auszunehmen.
Begriff der Nebenbahnen ist ein rein betriebs- und verwaltungs-
lischer und gesetzlich nicht umgrenzt. Aber auch sachlich ist die Grenze
chen Haupt- und Nebenbahnen je nach ihrer Bedeutung fließend,
zeigt schon die häufig vorkommende Umwandlung von Nebenbahnen
)auptbahnen.

Der Regel nach werden also in die Übernahme der preußischen
isbahnen durch das Reich die preußischen Nebenbahnen mit ein-
iließen sein. Indessen, ist es sehr wohl möglich, einzelne Bahnen,
für den Hauptverkehr voraussichtlich niemals in Betracht kommen
&gt;en, auszuschließen.

Die hiernach vom Reiche nicht übernommenen Staatsbahnen würden
Zukunft mit den Kleinbahnen gleich zu behandeln sein.

Hiermit wären aber die Aufgaben, die in Preußen auf dem Gebiete
Lokalbahnwesens entstehen werden, nicht erschöpft. Das preußische
rbahnwesen bedarf vielmehr ohnehin einer Reform. Es hat nicht
Entwicklung erfahren, die im Interesse der Volkswirtschaft wünschens-
, ja notwendig gewesen wäre. Nicht etwa, als ob es der Staat
-oer nötigen geldlichen Unterstützung hätte fehlen lassen. Das zeigt
! die Zusammenstellung auf der Anlage V, nach der der preußische
,t mehr als 127 Millionen Ji für die Kleinbahnen hergegeben hat.
diese Aufwendung hat er nicht einmal eine ausreichende Mitwir-
bei der Ausgestaltung der Verwaltung der Kleinbahnen ein-
ffcht. Die übelstände liegen vielmehr auf einem anderen Gebiet:
-„Soweit die Kleinbahnen nicht von Privaten gebaut und betrieben
en, liegen sie in der Regel in der Hand der Kommunalverbände,
st mtlich der Städte und Landkreise. Von den in der Hand des
ü tes befindlichen sind die wichtigsten wohl die Schmalspurbahnen in
schlesien. Bei städtischen Straßenbahnen ist das Gegebene und
rliche die Stadtverwaltung, was die zum Teil vorzüglich ge-
_en städtischen Straßenbahnen zeigen. Anders liegt es mit den
rbahnähnlichen Kleinbahnen. Sie durchziehen der Natur der Dinge
größere Verkehrsgebiete und dienen dem Überlandverkehr,
werden aber in Preußen mehr und mehr von den Kreisen gebaut
beschränken sich demgemäß der Regel nach auch auf das Kreisgebiet,
t klar, daß sich dieser Verwaltungsbezirk durchaus nicht immer mit
n Verkehrsgebiet deckt, so daß auch hier der Zustand entsteht, daß
atürlichen Verkehrsadern durch politische Verwaltungsgrenzen unter-

taatz, Reichseisenbahnen.	5

CL

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    </body>
  </text>
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