<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Reichseisenbahnen</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Reinhold Georg</forname>
            <surname>Quaatz</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>881868930</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Regierungsrai  R.  Quaatz  in  Köln

Oie  Michseisenbahnen
Gedanken  und  Vorschläge
zur  Kinanzwirtschast  und  Organisation
des  deutschen  Verkehrswesens

Berlin  *  Vertag  von  Julius  Springer  *1919
        <pb n="2" />
        Die
Reichseisenbahnen
Gedanken  und  Vorschläge
zur  Finanzwirkschaft  und  Organisation
des  deutschen  Verkehrswesens

Von
R.  Quaah
Regierungsrat  in  Köln

Berlin
Verlag  von  Julius  Springer
1919
        <pb n="3" />
        Alle  Rechte  vorbehalten.
        <pb n="4" />
        i*

Vorbemerkung

Die  nachstehenden  Gedanken  wollen  nichts  Fertiges  bringen  und
können  nichts  Fertiges  bringen.  Sie  sind  Anregungen,  die  in  einer
Zeit  vielleicht  nicht  ohne  Wert  sind,  in  der  alles  zu  Entschlüssen  drängt.
Soweit  im  dritten  Kapitel  praktische  Vorschläge  für  die  Gliederung
der  Betriebsverwaltung  der  Reichsbahnen  vorgelegt  werden,  sind  sie
das  Ergebnis  von  Gedanken,  die  in  einem  engeren  Kreise  von  Fachgenossen ­
  zum  Gegenstand  gründlicher  Prüfung  gemacht  worden  sind.
Insoweit  sind  sie  also  das  Ergebnis  dieser  gemeinschaftlichen  Arbeit.
Selbstverständlich  stimmten  die  Anschauungen  in  den  Einzelheiten  nicht
immer  überein.  Das  gilt  besonders  von  der  Organisation  der  Lokalstellen. ­
  In  den  Grundgedanken  aber  waren  wir  einig.  -  Leider  war
es  nicht  möglich,  die  hier  erörterten  Gedanken  auch  auf  dem  Gebiete
des  Staatsrechts,  der  Finanzwirtschaft,  der  Gehalts-  und  Lohnpolitik
und  des  Kleinbahnwesens  im  sachverständigen  Kreise  eingehend  zu  bebandeln,
  wenn  sie  noch  rechtzeitig  der  Öffentlichkeit  unterbreitet  werden
sollten.
Folgende  Herren  waren  es  besonders,  die  mir  ihren  Rat  und
Beistand  liehen:
Regierungsrat  Brewer  in  Essen,
Rechnungsrat  Friedrich  in  Köln,
Regierungs-  und  Baurat  Grunzke  in  Essen,
Oberbaurat  Gntbrod  in  Köln,
Regierungsrat  Köster  in  Köln,
Eisenbahnobersekretär  Meißner  in  Köln,
Regierungsbaumeister  Mentzel  in  M.-Gladbach,
Rechnungsrat  Muffeleck,  Bureauvorstand  in  Köln,
Oberbaurat  Pusch  in  Essen-Ruhr,
Regierungs-  und  Baurat  Rosenfeld  in  Elberfeld,
Regierungs-  und  Baurat  Student  in  Köln,
Oberbaurat  Weinnoldt  in  Essen-Ruhr.
Ihnen  auch  an  dieser  Stelle  zu  danken,  ist  eine  gern  erfüllte  Pflicht.
Köln,  im  Mai  1919.  R.  Quaah.
        <pb n="5" />
        Inhaltsverzeichnis

Sette
Vorbemerkung  3
I.  Die  Auseinandersetzung  zwischen  Reich  und  Bundessiaaten
  9
Bedeutung  des  Wiederaufbaues  unseres  Verkehrswesens.
Der  Reichsbahngedanke  S.  9.  —  Politische  Widerstände
E.  10.  —  Bedeutung  der  Eisenbahnen  für  den  preußischen
Haushalt  S.  11.  —  Schwierigkeit  der  Auseinandersetzung
S.  12.  —  Neueste  Wendung.  Der  finanzielle  Absturz
S.  13.  —  Die  Zukunft  S.  15.  —  Wege  zur  Lösung
S.  15.  —  Gemeinschaftsform  S.  15.  —  Erfahrungen  in
Hessen  S.  16.  —  Erwerb  zu  vollem  Eigentum  S.  18.  —
Vertretung  örtlicher  Bedürfnisse  und  Eigentümlichkeiten
S.  18.  —  Das  preußische  Kleinbahnwesen  und  seine  Reform
S.  18.  —  Grundlagen  der  finanziellen  Auseinandersetzung
S.  19.  —  Der  Ertragswert  S.  19.  —  Der  Buchwert
S.  21.  —  System  der  Verlustentschädigung  S.  22.  —  Die
deutsch  -  österreichischen  Eisenbahnen  S.  23.  —  Der  Verfassungsentwurf ­
  S.  23.  —  Dringlichkeit  der  Übernahme  der
deutschen  Eisenbahnen  durch  das  Reich  S.  24.  —  Schwierigkeit ­
  der  geschäftlichen  Lage  der  Reichsregierung  S.  24.  —
Einstweilige  Übernahme  der  Verwaltung  durch  das  Reich  zu
treuen  Händen  S.  25.
II.  Oie  Reichseisenbahngesellschaft  27
Grundlinien  des  Aufbaues  S.  27.  —  Das  preußische
System.  Einordnung  der  preußischen  Eisenbahnen  in  den
Staatshaushalt  S.  27.  —  Rückblick  auf  die  preußische
Finanzgeschichte  S.  28.  —  Der  Bruttoetat  in  Preußen
S.  29.  —  Die  Verquickung  von  Eisenbahnhaushalt  und
Staatshaushalt,  ein  Konstruktionsfehler  der  Eisenbahnwirtschaft
  S.  29.  —  Die  Konjunkturschwankungen  S.  30.  —
Rücklagepolitik.  Das  Eisenbahn-Extraordinarium.  Ausgleichsfonds ­
  S.  31.  —  Zu  weit  gehende  Zentralisation  der  Betriebsverwaltung ­
  in  Preußen  S.  33.  —  Grundsatz  der  Selbstverwaltung. ­
  Vergleiche  mit  Italien  und  der  Schweiz.  S.  34.  —
Die  Reichseisenbahngesellschast  S.  35.  —  Organisation  der
        <pb n="6" />
        6

Seite
Reichselsen  bahngesellschaft,  Reichsaufsicht,  Verwaltungsrat,
Direktorium,  Rechnungskammer,  Reichssisenbahnrat  S.  36.  —
Unklarheiten  des  Entwurfs  zur  Reichsversassung,  Notwendigkeit
der  Einheitlichkeit  einerseits,  Dezentralisation  und  Beweglichkeit
anderseits  S.  39.
III.  Organisation  der  Betriebsverwaltung  40
Direktions-  und  Generaldirektionssystem.  Mängel  des  heutigen
preußischen  Systems  S.  40.  —  Innere  Einheit  von  Verkehr
und  Betrieb.  Einschnürung  des  Verkehrs  durch  politische  und
Verwaltungsgrenzen.  Wirtschaftszentren  auch  Verkehrszentren.
Kontinuität  des  Eisenbahnbetriebes  S.  41.  —  Wirtschaftskonjunkturen ­
  und  Verkehrsschwankungen.  Verkehrsstockungen
S.  43.  —  Aufgaben  der  Betriebsleitung.  Ihre  Erfüllung  in
der  Wirklichkeit  S.  44.  —  Vorschläge:  Generaldirektionen
für  je  ein  Wirtschaftsgebiet  S.  45.  —  Zuständigkeit  der  Generaldirektionen: ­
  Personalhaushalt.  Finanz-  und  Wirtschaftswessn.
Tarifwesen  und  Einnahmekontrolle.  Betriebsleitung.  Werkstätten-, ­
  Beschaffungs-  und  Versuchswesen  S.  46.  —  Landeseisenbahnräte ­
  und  ihre  Zuständigkeit  S.  49.  —  Beteiligung
der  Angestellten  an  der  Verwaltung  S.  49.  —  Die  Betriebsdirektionen
  und  ihre  Stellung  S.  50.  —  Die  Neubauverwaltung ­
  S.  51.  —  Beseitigung  des  Zentralamts  S.  51.  —
Einrichtung  der  äußeren  Dienststellen.  Hebung  ihrer
Stellung.  Beseitigung  der  Zwischenmstanzen  (Betriebs-,  Verkehrs-, ­
  Maschinen-  usw.  Ämter)  S.  52.  —  Zersplitterung  durch
Zusammenfassung  zu  beseitigen.  Bahnämter  als  Gesamtdienststelle. ­
  Übersicht  der  Neugliederung  S.  54.  —  Innerer
Dienst.  Die  „Oberbeamten".  Zerschlagung  der  großen  Bureaus.
S.  58.  —  Seelische  Wirkung  organisatorischer  Mängel  S.  59.  —
Gehalts-und  Lohnpolitik.  Gewinnbeteiligung  verleitenden
Beamten.  System  der  korporativen  Beteiligung  der  Angestellten. ­
  Anpassung  der  Gehälter  an  die  Preisentwicklung.
Selbstverwaltung  im  Gehalts-  und  Lohnwesen  S.  61.

IV.  Das  Kleinbahnwesen  64
Reichsbahnen  und  Lokalbahnen  S.  64.  —  Lokalverkehr  in

Preußen.  Nebenbahnen.  Kleinbahnen.  Nebenbahnähnliche
Kleinbahnen.  Straßenbahnen.  Prioatanschlußbahnen  S.  64.  —
Übernahme  der  preußischen  Nebenbahnen  durch  das  Reich
S.  65.  —  Reform  des  preußischen  Kleinbahnwesens.  Zersplitterung ­
  der  Kleinbahnen  in  Preußen  S.  65.  —  Vorteile  eines
Zusammenschlusses.  Entwicklungsmöglichkeiten.  S.  66.  —
Das  belgische  Kleinbahnwesen  S.  68.  —  Bestrebungen  in
Rheinland-Westfalen  S.  69  —  Vorschläge  für  die  Neuordnung ­
  des  preußischen  Kleinbahnwesens.  Hauptgesellschafton
für  jedes  Wirtschaftsgebiet.  Die  Teilhaber.  Monopolrechte.
        <pb n="7" />
        7

Seite
Betriebsgesellschaften  und  ihr  Verhältnis  zur  Hauptgesellschaft
S.  70.  —  Verfassung  der  Hauptgesellschast.  Aussichtsrecht  des
Staates  S.  71.

Anlagen.
Anlage  I.  Übersicht  über  die  finanziellen  Ergebnisse  der  preußischen
Staatseisenbahnen  vom  Etaisjahre  1900  ab  73
-  II.  Vermögensrechnung  der  preußischen  Staatseisenbahnen
am  Ende  des  Rechnungsjahres  1917  74
-  III.  Bildliche  Darstellung  der  Gliederung  der  Betriebsverwaltungen ­
  75
-  IV.  Verteilung  der  Haupt-  und  Kleinbahnen  auf  die  preußischen
Provinzen  76
-  V.  Nebenbahnähnliche  Kleinbahnen  und  Straßenbahnen  in
Preußen  im  Jahre  1915  77
        <pb n="8" />
        I.  Die  Auseinandersetzung  zwischen  Reich  und
Bundesstaaten.

Unsere  innere  Politik  wird  in  Zukunft  vorwiegend  wirtschaftlich
bestimmt  sein.  Der  wirtschaftliche  Wiederaufbau  steht  in  der  vordersten
Reihe  aller  Aufgaben.  Vorbedingung  für  den  Wiederaufbau ­
  unseres  Wirtschaftslebe  ns  aber  ist  der
Wiederaufbau  unseres  Verkehrswesens.  Gelingt  es  nicht,  das  Verkehrswesen, ­
  namentlich  unseren  Eisenbahnbetrieb,  wieder  in  vollen  Gang  zu
bringen,  so  werden  alle  Versuche,  uns  wirtschaftlich  wieder  aufzurichten,
scheitern.
Die  Größe  dieser  Aufgabe  kann  ein  Nichtfachmann  kaum  vollkommen
würdigen.  Unser  Eisenbahnwesen  ist  wirtschaftlich  so  gut  wie  ruiniert,
der  Betrieb  ist  aus  äußeren  und  inneren  Ursachen  in  Unordnung  gestürzt, ­
  der  mechanische  Apparat  heruntergewirtschaftet.  Schlimmer  als
alles  das  aber  ist,  daß  uns  von  unserem  reichen  Fuhrpark  nur  die
weniger  wertvollen  Teile,  und  diese  meist  in  einem  traurigen  Zustande,
übriggeblieben  sind.
Eine  Aufgabe  von  dieser  Größe  und  dieser  Schwierigkeit  läßt  sich
nur  lösen,  wenn  die  Zersplitterung  unseres  Eisenbahnsystems,  ein  Überbleibsel ­
  unserer  politischen  Zersplitterung,  beseitigt  wird.  Dazu  drängen
schon  die  finanziellen.  Aufwendungen,  die  erforderlich  sein  werden.  Den
Kräfteverbrauch,  den  die  Vielköpfigkeit  der  deutschen  Eisenbahnverwaltung ­
  und  die  einander  gegenüberstehenden  eisenbahnwirtschaftlichen
und  eisenbahnpolitischen  Interessen,  sowie  die  damit  notwendigerweise
verbundenen  Reibungen  in  Verwaltung  und  Betrieb  mit  sich  brachten,
diesen  Kräfteverbrauch  konnte  sich  ein  reiches  und  mächtiges  Deutschland
allenfalls  leisten  —  das  Deutschland,  wie  es  aus  dem  Kriege  hervorgeht,
-  kann  das  nicht.  Auch  die  Stellung,  die  Deutschland  und  das  deutsche
Verkehrswesen  dem  Auslande  gegenüber  einnehmen  wird,
fordert  unbedingte  Einheit.  Je  schwächer  unsere  Stellung  ist,  um  so  geschlossener ­
  muh  sie  sein.  An  dieser  Geschlossenheit  aber  mangelt  es
noch,  trotz  der  Tarifgemeinschaft,  zu  der  sich  die  deutschen  Eisenbahnen
vereinigt  haben.  Abgesehen  von  allem  anderen,  leiden  derartige  Einungen ­
  daran,  daß  sie  eine  Verständigung  von  Fall  zu  Fall  über  das  nach
außen  zu  Vertretende  und  nachher  Auseinandersetzungen  über  die
finanziellen  Folgen,  den  „innerdeutschen  Ausgleich",  erfordern.  Diese
        <pb n="9" />
        10

Verständigungen  und  Auseinandersetzungen  haben  schon  vor  dem  Zusammenbruch ­
  mitunter  Jahre  erfordert  und  nicht  immer  zur  Stärkung
der  bundesfreundlichen  Gesinnung  beigetragen.  Wie  wird  das  künftig
werden,  wenn  jetzt  schon  mancher  Einzelstaat  in  der  Betonung  seiner
Eigenart  und  Selbständigkeit  dem  Auslande  gegenüber  sich  nicht  genug
tun  kann?  Alles  das  empfindet  das  deutsche  Volk,  wenn  auch  ohne
Kenntnis  der  Sachlage  im  einzelnen,  durchaus  richtig.  Die  erste  Forderung ­
  also  für  einen  Wiederaufbau  unseres  Verkehrswesens  muß  die
Vereinigung  aller  Staatseisenbahnen  in  der  Hand
des  Reiches  fein.
Der  Gedanke,  daß  die  Eisenbahnen  dem.Reiche
gebühren,  ist  so  alt  wie  das  Reich  selb  st.  Schon
wenige  Jahre  nach  der  Reichsgründung  unternahm  es  B  i  s  m  a  r  ck  ,  ihn
in  die  Tat  umzusetzen.
In  seinem  Votum  als  Präsident  des  Staatsministeriums  vom
8.  Januar  1876*),  einem  wichtigen  Dokument  der  Bismarckschen  Eisenbahnpolitik, ­
  heißt  es:
„Seit  der  Errichtung  des  Reichs  bilden  die  Eisenbahnen  —  von
Lokallinien  abgesehen  —  Reichs-,  nicht  Partikular  st  ratzen.
Derselbe  Gedanke,  welcher  die  frühere  Zersplitterung  der  Post  in
zahlreiche  Territorial-  und  Thurn  und  Taxissche  Posten  als  mit  den
Ansprüchen  des  Verkehrs  unvereinbar  erscheinen  ließ,  findet  aus
stärkeren  Gründen  seine  Anwendung  auf  den  viel  größeren  Anteil
des  nationalen  Binnenverkehrs,  welcher  den  Eisenbahnen  zufällt."
und  weiter:
„Die  Reichsverfassung  will  somit,  der  nationalen  Idee  wie  den
Bedürfnissen  des  Verkehrs  und  der  Landesverteidigung  entsprechend,
ein  einheitlich  geordnetes  Eisenbahnsystem,  die  Erhebung
der  Eisenbahn  zu  einer  wahrhaft  nationalen
Verkehrsanstal  t."
Dieser  große  Gedanke,  dem  Reiche  eines  der  wichtigsten  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Machtmittel  in  die  Hand  zu  geben,  scheiterte  bekanntlich. ­
  Politische  Schwierigkeiten  waren  es  im  wesentlichen,  die  damals
und  dann  auch  in  der  Folge  der  Vereinigung  aller  deutschen  Eisenbahnen ­
  entgegenstanden.
Zunächst  war  es  der  m  i  t  t  e  l  st  a  a  t  l  i  ch  e  P  a  r  t  i  k  u  l  a  r  i  s  -
mus,  der  auch  von  Bismarck  nicht  zu  überwinden  war**).  Rücksichten
*)  Poschinger,  Aktenstücke  I  S.  204  ff.  A.  v.  d.  Leyen,  Die  Eisenbahnpolitik
des  Fürsten  Bismarck,  S.  191  ff.
**)  Einer  der  eifrigsten  Gegner  Bismarck's  in  diesem  Punkte,  war  der
württembergische  Minister  von  Mittnach,  also  gerade  ein  Vertreter  des  Landes,
daß  in  neuerer  Zeit  sich  dem  Reichsbahngedanken  am  geneigtesten  gezeigt  hat.
        <pb n="10" />
        11

«ns  die  Hoheitsrechte  der  einzelnen  Bundesstaaten,  früher  wohl  auch
Rücksichten  dynastischer  Natur,  sind  die  schwersten  Hemmnisse  für  einen
vollen  Sieg  des  nationalen  Gedankens  im  deutschen  Verkehrswesen  gewesen.
Ähnliche  Rücksichten  bestanden  in  Preußen,  aber  den  preußischen
Partikularismus  konnte  Bismarcks  starke  Hand  überwinden.
Er  setzte  es  durch,  daß  Preußen  seine  .Eisenbahnen  dem  Reich  zu
Eigentum  anbot  und  bezüglich  der  Entschädigung  alle  Forderungen  aufgab, ­
  welche  nach  dem  Bismarckschen  Ausdruck*)  eine  Bereicherung  des
Staates  auf  Kosten  des  Reiches  eingeschlossen  hätte,  und  sich  vielmehr
mit  einer  angemessenen  Entschädigung  zufrieden  erklärte.
Als  die  Organe  des  Reiches  versagten,  führte  Preußen  die  Ordnung
seines  Eisenbahnwesens  selbständig,  insbesondere  durch  umfassende  Erweiterung ­
  feines  Eisenbahnbesitzes**),  durch.
Der  Plan  eines  wirklich  einheitlichen  deutschen  Eisenbahnnetzes  schien
für  immer  gescheitert,  um  so  mehr,  als  auch  die  übrigen  deutschen  Staatsbahnnetze ­
  sich  immer  mehr  in  sich  festigten.  Freilich  war  man  seitens
der  Bundesregierungen  ständig  bemüht,  allmählich  größere  Einheitlichkeit ­
  im  deutschen  Eisenbahnwesen  herzustellen***).  Aber  all  das  auf
diesem  Gebiet  Erreichte  blieb  Stückwerk  und  muhte  Stückwerk  bleiben,
solange  die  Staatseisenbahnen  jedes  Landes  Glieder  des  einzelstaatlichen ­
  Organismus  und  des  einzelftaatlichen  Haushalts  blieben.
Das  aber  blieben  sie  nicht  nur,  sondern  wurden  es  in  steigendem
Maße.  Je  größere  Bedeutung  aber  die  Eisenbahnen,  namentlich  im
Haushalt  des  Einzelstaates,  gewannen,  desto  größer  mußte  der  Widerstand ­
  des  einzelstaatlichen  Partikularismus  gegen  den  Reichsbahngedanken
  werden.  Dies  zu  erläutern  genügt  vielleicht  ein  Hinweis  auf
die  außerordentliche  Bedeutung  der  Eisenbahnen  für  den
preußischen  Staatshaushalt:
In  Preußen  bestand  und  besteht  eine  enge  sachliche  und  formale
Verkoppelung  der  Cisenbahnwirtschaft  mit  der  Staatswirtschaft,  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  der  Staatseisenbahnen  verschwinden  in  den  allgemeinen ­
  Staatseinnahmen  und  -ausgaben,  von  denen  die  Eisenbahnposten ­
  im  Staatshaushalt  weit  mehr  als  die  Hälfte  ausmachen.  Materiell ­
  konnte  der  Finanzminister  nicht  ohne  die  reichen  Überschüsse  der
Eisenbahnen  auskommen,  wenn  er  nicht  zu  namhaften  Steuererhöhungen
greifen  wollte.
*)  Votum  des  Fürsten  Bismarck  als  Präsident  des  Staatsministeriums  vom
9.  März  1876.  Poschinger,  Aktenstücke  S.  216.
**)_  Immediatbericht  des  Reichskanzlers  Fürst  Bismarck  vom  9.  Mai  1876,
v.  d.  Leyen  S.  121  ff.
***)  Eine  Zusammenstellung  hierüber  findet  sich  in  der  kleinen  Arbeit  des
Verfassers  „Der  nationale  Gedanke  und  die  Eisenbahnen",  Berlin  1911  bei
Georg  Stille.
        <pb n="11" />
        12

Es  ist  klar,  daß  die  Herauslösung  der  Eisenbahnen  aus  dem  preußischen ­
  Staatshaushalt  unter  diesen  Umständen  einer  tiefgreifenden
Operation  gleichkommt,  der  man  sich  nur  aus  Gründen  des  nationalen
Gemeinwohls  unterwerfen  wird.  Solche  Gründe  liegen  aber  nur  vor,
wenn  dies  Opfer  dazu  beiträgt,  nun  endlich  ein  wirklich  einheitliches
deutsches  Verkehrsnetz  zu  schaffen.
Für  die  Mehrzahl  der  übrigen  Staaten  bedeutet  die  Abgabe  der
Eisenbahnen  an  das  Reich  wohl  ein  politisches,  nicht  aber  ein  finanzielles
Opfer.  Nachstehende  Übersicht  zeigt  die  Verzinsung  des  Anlagekapitals
durch  die  Betriebsüberschüsse  in  Preußen,  Sachsen  und  den  süddeutschen
Staaten:

Eisenbahnrenke  der  größeren  deutschen  Skaatseisenbahnen.

Im
Jahre

In
Hessen

In
Bayern

In
Sachsen

In
Württemberg ­


In
Baden

In
Preußen

mit
Pensionen

ohne
Pensionen

mit
Pensionen

mit  einem
Zuschuß  zur
Pensionskasse

mit
Pensionen

mit
Pensionen

1900

4,11

3,38

3,87

2,91

3,27

6,87

1901

3,60

2,57

3,18

2,60

2,51

6,11

1902

3,65

3,19

3,86

2,83

2,36

6,22

1903

4,07

3,30

4,55

3,22

3,63

6,77

1904

4,09

3,25

4,80

3,23

4,16

6,80

1905

4,32

3,58

4,84

3,34

3,82

7,13

1906

4,32

3,71

5,39

3,37

4,18

7,06

1907

3,74

3,58

6,09

2,37

3,90

6,10

1908

2,89

3,30

3,87

2,36

1,87

4,78

1909

3,93*)

3,22

3,99

3,06

3,03

5,96

1910

4,43*)

4,68

4,75

3,53

3,69

6,49

1911

4,97*)

549

5,68

3,43

4,17

7,22

1912

5,07*)

4,45

4,65

3,38

4,09

7,19

1913

4,64*)

4,22

4,60

3,04

4,09

6,41

Während  in  manchen  Bundesstaaten  mit  Eisenbahnbesitz  die  Erträge ­
  der  Staatsbahnen  nicht  hinreichten,  um  die  Aufwendungen  für
Verzinsung  und  Tilgung  der  Eisenbahnschulden  zu  decken,  konnte  die
preußische  Staatsbahnverwaltung  eine  reichliche  Verzinsung  erzielen.
Sie  konnte  nach  Anlage  I  zur  allgemeinen  Staatskasse  von  1900
bis  1913  2547,5  Millionen  Jl  abführen  und  daneben  für  Eisenbahnzwecke ­
  sehr  erhebliche  Summen  an  außerordentlichen  Ausgaben
leisten,  die  andernfalls  als  nachträgliche  Kapitalaufwendungen  aus  Anleihen ­
  zu  decken  gewesen  wären.  Diese  Summen  stellten  sonach,  kauf*) ­
  Ermittelt  aus  Grund  der  „Geschäftlichen  Nachrichten  der  Preußisch.
Hessischen  Staatsbahnen".
        <pb n="12" />
        13

männisch  gesprochen,  Abschreibungen  dar*)  und  konnten  demgemäß ­
  auch  in  der  Bilanz  der  preußischen  Staatseisenbahnen  (Anlage  II)
erscheinen.  Nach  der  Bilanz  vom  Jahre  1913  hatten  die  preußischen
Staatsbahnen  von  einem  Gesamtanlagekapital  von  etwa  12)4  Milliarden ­
  Ji  nicht  weniger  als  etwa  1,6  Milliarden  M,  also  mehr  als  ein
Drittel,  abgeschrieben.
übernahm  das  Reich  also  die  Eisenbahnen  mit  Aktiven  und  Passiven,
so  nahm  es'einigen  Bundesstaaten  eine  finanzielle  Last  ab,
während  Preußen  eine  der  besten  Überschußverwaltungen ­
  verloren  hätte.  Auch  ist  nicht  ohne  Schwierigkeit  festzustellen,
welche  Staatsschuldenbeträge  in  den  Einzelstaaten  als  Eisenbahnschulden
anzusehen  sind,  übernahm  aber  das  Reich  etwa  die  Eisenbahnen  ohne
die  Schulden,  so  wurde  die  Lösung  der  Frage  hierdurch  keineswegs  einfacher: ­
  Wenn  das  Reich  nämlich  die  Einzelstaaten  für  ihre  Eisenbahnen
nach  deren  Ertragswert  abfand,  so  mußten  einzelne  Bundesstaaten  auf
einem  nicht  unerheblichen  Betrage  ungedeckter  Eisenbahnschulden  sitzen
bleiben.  Dies  zusammengehalten  mit  der  Tatsache,  daß  sie  gleichzeitig
ihre  Eisenbahnhoheit  verloren,  konnte  natürlich  nicht  dazu  beitragen,  in
diesen  Bundesstaaten  die  Übertragung  der  Eisenbahnen  auf  das  Reich
populär  zu  machen.
In  allen  diesen  Punkten  sind  die  Verhältnisse  jetzt  andere,  wenn  auch
die  Schwierigkeiten  nicht  behoben,  sondern  nur  verändert  sind.
Der  einzelstaatliche  Partikularismus  ist  keineswegs  tot,  scheinbar
fast  lebendiger  als  im  alten  Reich.  Indessen  sind  nationalpolitische  Erörterungen ­
  nicht  Aufgabe  dieser  Zeilen.  Genug,  wenn  hier  Wunsch  und
Hoffnung  Ausdruck  finden,  daß  der  nationale  Gedanke  und
der  nationale  Wille  auch  auf  diesem  Gebiete  eine
Erneuerung  erfahren  wird.
Zu  den  bereits  angedeuteten  sachlichen  Schwierigkeiten  der  Auseinandersetzung ­
  ist  aber  eine  neue  Tatsache  hinzugetreten,  die  eine  Würdigung ­
  fordert:  Das  ist  der  Rückgang  der  Eisenbahnerträge.
DasVerhältnisderEisenbahnwirtschaftzumStaatshaushalt
  hat  damit  in  allenEisenbahnstaaten  eine
gründlicheWendung  zum  Schlimmen  erfahren.  Auch
in  Preußen.  Das  Rechnungsjahr  1918  schließt  für  die  preußischen
Staatsbahnen  mit  einem  Milliardendefizit.  Auf  die  Gründe  dieses
finanziellen  Niedergangs  bei  einem  der  bestfundierten  Unternehmen  der
Welt,  auf  die  Frage,  ob  diese  Katastrophe  vorauszusehen  und  bei  richtiger
Ausnutzung  der  allgemeinen  Lage  in  Volkswirtschaft  und  Staatswirtschaft ­
  abzuwenden  war  —  auf  alle  diese  Fragen  gehe  ich  nicht  ein;  denn

*)  Vgl.  die  eingehende  Erörterung  hierüber  im  „Archiv  für  Eisenbahnwesen" ­
  1910  S.  1143  (Heft  S).
        <pb n="13" />
        14

jetzt  gilt  es,  nicht  Schuldfragen  z  u  erörtern,  sondern
auf  Grund  gegebener  Tatsachen  einer  dunklen
Zukunft  tatenbereit,  entgegenzugehen.
Da  ist  es  nun  klar,  daß  sich  die  Unterlagen  für  die  finanzielle ­
  Auseinandersetzung  bei  Übernahme  der
Eisenbahnen  auf  das  Reich  verschoben  haben.  Auf
irgendwie  erhebliche  Reinerträge  kann  das  Reich  in  naher  Zukunft  aus
keinem  der  zu  übernehmenden  Eisenbahnnetze  rechnen.  Vielmehr  ist
die  erste  Aufgabe,  vor  der  das  deutsche  Verkehrswesen ­
  steht,  eine  durchgreifende  Sanierung  seiner
Eisenbahnen.
Die  Tarifpolitik  der  deutschen  Eisenbahnen  ist  der  überaus  raschen
Geldentwertung,  dem  damit  verbundenen  Sinken  des  wirklichen  Wertes
der  Einnahmen  und  dem  rasend  schnellen  Steigen  aller  Ausgaben  nicht
gefolgt.  Die  Folge  war  ein  finanzieller  Absturz.  Die  Betriebsrechnungen
schließen  mit  gewaltigen  Fehlbeträgen  ab,  die  in  Preußen  Milliardenwerte ­
  erreichen.  Hierzu  kommen  in  der  Vermögensrechnung  außerordentliche ­
  Kriegsverluste  der  deutschen  Eisenbahnen,  namentlich  die
Abgabe  der  besten  Teile  des  Fuhrparks  an  die  Feinde.  Das  alles
fordert  umfassende  nachträgliche  Kapitalaufwendungen.
Diese  Kapitalaufwendungen  sind  natürlich  in  gleichem  Maße,  ja  voraussichtlich ­
  in  höherem  Maße  notwendig,  wenn  die  Eisenbahnen  nicht  in
das  Eigentum  des  Reiches  übergehen  würden.  Sie  erschweren  aber
die  Auseinandersetzung  insofern,  als  der  gesunkene  Geldwert  hier  ganz
erhebliche  Verschiebungen  gebracht  hat.  Bauten  und  Beschaffungen
sind  jetzt  gegenüber  der  Vorkriegszeit  um  ein  Vielfaches  teurer.
Diese  Erhöhung  der  Anlagewerte  wird  durch  die  Einnahmen  auch  nach
der  zum  1.  April  angekündigten  Tariferhöhung  nicht  wettgemacht.  Der
Ertragswert  der  nach  dem  Kriege  vorgenommenen  Bauten  und  Beschaffungen ­
  ist  damit  erheblich  herabgedrückt.  Er  wird  zum  Ertragswert ­
  der  alten  Anlagen  usw.  in  einem  ähnlichen  Verhältnis  stehen,  wie
der  Ertragswert  eines  jetzt  zu  bauenden  Hauses  zum  Ertragswerte  eines
Hauses  aus  Vorkriegszeiten.
Ein  Teil  dieses  neuen  Materials,  das  zur  Wiederherstellung  der
Eisenbahnen  erforderlich  ist,  wird  allerdings  zu  Lasten  des  Reiches  als
verlorener  Zuschuß  gebucht  werden  können.  Das  ist  zunächst
unzweifelhaft  bezüglich  der  Kosten  für  die  Wiederauffüllung  des  Fuhrparks, ­
  soweit  er  durch  die  Abgabe  von  5000  Maschinen  und  etwa
170  000  Wagen  an  die  Alliierten  eine  Einbuße  im  Geldwerte  von
Milliarden  erfahren  hat.  Das  würde  aber  auch  auszudehnen  sein  aus
die  Verluste  am  Fuhrpark,  die  im  übrigen  durch  Kriegsereignisse  entstanden ­
  sind.  Alle  Aufwendungen  für  Wiederherstellung  des  Fuhrparks
könnte  also  das  Reich  den  Eisenbahnen  als  Kriegsverluft  er-
        <pb n="14" />
        15

setzen.  Schwieriger  liegt  es  bezüglich  der  Wiederherstellung  und  Erneuerung ­
  der  Bahnanlagen.  Hier  lassen  sich  unmittelbare  Kriegsschäden ­
  selten  genau  feststellen.  Im  übrigen  aber  werden  sich  diese  wie
alle  sonstigen  Sanierungsaufwendungen  wohl  einigermaßen  gleichmäßig
auf  die  Eisenbahnnetze  verteilen,  Verschiebungen  im  Ertragswert  also
kaum  herbeiführen.
Wie  die  Zukunft  der  Finanzwirtschaft  der  Eisenbahnen  sich  gestalten
wird,  hängt  in  erster  Reihe  von  unserer  politischen  und  wirtschaftlichen
Zukunft  überhaupt  ab.  Unsere  Stellung  auf  dem  Weltmarkt,  die  Entwicklung ­
  von  Gewerbe,  Landwirtschaft  und  Handel  im  Inland,  Arbeitsmarkt ­
  und  Lohnpolitik,  Stand  und  Kaufkraft  unserer  Währung,  kurz
alle  in  unserem  Wirtschaftsleben  gestaltend  tätigen  Kräfte  finden  in  dem
Eisenbahnhaushalt,  auf  der  Einnahme-  wie  auf  der  Ausgabeseite,  ihr
getreues  Spiegelbild.  Ist  doch  die  Eisenbahnwirtschaft  ein
Mikrokosmus  der  Volkswirtschaft.  Solange  jene  allgemeinen ­
  Kräfte  und  ihre  Entwicklung  in  der  Zukunft  noch  im  Dunkel
gehüllt  sind,  wäre  es  also  vermessen,  etwas  über  die  Zukunft  der  deutschen
Eisenbahnfinanzen  voraussagen  zu  wollen.
Zwei  Punkte  aber  seien  hier  erwähnt,  die  auch  im  günstigsten
Falle  die  Eisenbahnfinanzwirtschaft  hindern  werden,  einer  Erholung  der
Volkswirtschaft,  einer  etwa  wieder  aufstrebenden  Konjunktur  zu  folgen:
Das  ist  eine  doppelte  Bindung:  auf  der  Ausgabeseite  der  Löhne  an
politische  Rücksichten,  auf  der  Einnahmeseite  der  Tarifpolitik  an  die
geographischen  Verhältnisse,  unter  denen  die  deutsche  Volkswirtschaft
arbeitet:
Je  demokratischer  unser  staatliches  Leben  wird,  desto  größer
werden  die  Rücksichten  werden,  die  auf  die  Wünsche  und  Forderungen
der  Angestelltenmassen  der  Staatsbahnen  zu  rechnen  sind.  Auf  der
anderen  Seite  ist  unsere  Lage  zum  Weltmarkt,  unsere  Arbeitsteilung  im
Inland  und  die  Verteilung  der  Standorte  unserer  Gewerbe  der  Art,  daß
sie  einer  Tariferhöhung  gewisse  Grenzen  ziehen,  wenn  wir  wettbewerbsfähig ­
  bleiben  sollen.  Man  darf  sagen,  daß  in  Deutschland  billige
Erzeugung  bei  hohen  E  i  s  e  n  b  a  h  n  t  a  r  i  f  e  n  nicht  mögl
  i  ch  ist.  Es  kann  daher  zweifelhaft  fein,  ob  über  die  jetzt  in  Kraft  getretenen ­
  Tariferhöhungen,  die  bis  zu  100%  gehen,  wesentlich  wird
hinausgegangen  werden  können.
Betrachten  wir  diese  Lage  der  Dinge  und  die  Schwierigkeiten  der
Auseinandersetzung  noch  einmal  rückschauend,  so  sind  zwei  Wege  zur
Lösung  denkbar:
Auf  dem  einen  Wege  würde  man  die  bestehenden  Verhältnisse  soweit
als  möglich  schonen  und  zu  einer  Lösung  in  Gemeinschafksform  gelangen,
die  manche  Ähnlichkeit  mit  der  Betriebs-  und  Finanzgemeinschaft  hätte,
die  Preußen  und  Hessen  bezüglich  ihrer  Eisenbahnen  im  Jahre  1896
        <pb n="15" />
        16

geschlossen  haben.  Ein  gesondertes  Finanzinteresse  der  Bundesstaaten
an  der  Verwaltung  ihrer  Eisenbahnen  wird  auch  in  diesem  Falle  nicht
völlig  beseitigt.  Das  ist  aber  die  Vorbedingung  jeder  gesunden  Lösung:
denn  dies  getrennte  Finanzinteresse  ist  der  innere
Grund  unserer  Zersplitterung  im  Eisenbahnwesen.
Die  Eisenbahnhoheit  bliebe  den  Bundesstaaten  insofern  gewahrt,  als  die
Verwaltung  nicht  auf  das  Reich  als  solches,  sondern  auf  eine  deutsche
Eisenbahngemeinschaft  überginge.  Die  Gemeinschaftsverwaltung ­
  würde  aber  nicht,  wie  bei  der  preußisch-hessischen
Gemeinschaft,  der  Führung  eines  Teilhabers  unterstellt  werden,  sondern
in  vollem  Umfange  aufdas  Reich  übergehen.
Der  fachtechnische  Nachteil  dieser  Lösung  liegt  darin,  daß  die  Auseinandersetzung ­
  keineswegs  leichter  sein  würde,  als  bei  einem  Übergang
auch  des  Eigentums  an  das  Reich,  also  bei  Schaffung  wirklicher  Reichseisenbahnen. ­
  Es  wird  das  in  weiterem  Zusammenhange  weiter  unten
sogleich  nachzuweisen  sein.  Sodann  aber  gibt  die  Belastung  des  Eigentums ­
  dem  einzelstaatlichen  Partikularismus  einen  starken  Anhalt  und
läßt  störende  Auseinandersetzungen  über  die  widerstreitenden  Interessen
auch  in  Zukunft  erwarten.  Bleibt  der  Bundesstaat  am  Ertrage  der
Eisenbahnen  interessiert,  ohne  auf  die  Wirtschaftsführung  einwirken  zu
können,  so  ist  es  ganz  natürlich,  daß  Erörterungen  und  Auseinandersetzungen ­
  über  die  Höhe  dieses  Betrages,  feine  Berechnung  und  über  die
Eisenbahnpolitik  überhaupt  im  Sinne  der  Kritik  stattfinden;  man  kann
sagen,  daß  das  Reich,  solange  es  nicht  Eigentümer  der  Eisenbahnen  ist,
nicht  in  vollem  Umfange  Herr  im  Hause  des  Verkehrswesens  wird.
Erfahrungen  mit  G  e  m  e  i  n  s  ch  a  f  t  s  v  e  r  w  a  l  t  u  n  g  e  n
liegen  bereits  vor,  namentlich  aus  der  Betriebs-  und  Finanzgemeinschaft ­
  der  preußischen  und  hessischen  Eisenbahnen  vom  Jahre  1896*).
Sie  ermutigen  nicht  dazu,  die  Gemeinschaftsverfassung  zur  Grundlage
einer  allgemeinen  Neuordnung  der  deutschen  Eisenbahnen  zu  machen.
Die  Schwäche  dieser  Form  liegt  darin,  daß  das  gesamte  Netz  nach
wie  vor  im  geteilten  Eigentum  stehen  bleibt.  Die  bisherigen  Bundesstaaten ­
  mit  Staatsbahnbesitz  bleiben  Eigentümer  ihrer  Teilnetze.  Die
Folge  wäre,  daß  die  deutschen  Bundesstaaten  bezüglich  des  Verkehrswesens ­
  in  zwei  Klassen  zerfallen:  einmal  in  die  Bundesstaaten  mit
Staatsbahnbesitz,  die  damit  ein  starkes  wirtschaftliches  und  politisches
Machtmittel  in  der  Hand  haben,  und  zweitens  in  Bundesstaaten  gewissermaßen ­
  minderen  Rechts,  denen  ein  derartiges  Machtmittel
mangelt.

*)  Vergl.  die  eingehenderen  Ausführungen  im  Archiv  für  Eisenbahnwesen  1909
S.  569ff.,  1093ff.,  1426ff.  sowie  die  späteren  Aufsätze  des  verstorbenen  Ministerialdirektors ­
  Offenberg  in  der  „Frankfurter  Zeitung"  vom  19.,  21.,  24.  März  1911.
        <pb n="16" />
        rr-

17

Die  Gemeinschaftsform  hat  aber  auch  innere  Mängel.  Die
Eigentümer  hätten  weder  die  Verwaltung  noch  die  Nutznießung  ihres
Eigentums.  Dieser  Zustand  führt  mit  Naturnotwendigkeit  zu  dem  Gefühl ­
  der  Ohnmacht  und  weckt  die  Neigung  zur  Kritik.  Man  muß  sich
vorstellen,  daß  die  Einzellandtage  es  sich  nicht  nehmen  lassen  werden,
über  das  Eigentum  ihres  Staates  und  dessen  Verwendung  durch  das
Reich  Erörterungen  zu  pflegen.  Fruchtbar  können  diese  Erörterungen
in  keinem  Fall  sein;  denn  es  fehlt  an  einer  Staatsbehörde,  welche  dem
Landtage  hier  Rede  und  Antwort  stehen  könnte.  Was  bleibt  übrig,
als  eine  langwierige  und  mangels  einer  ausreichenden  sachlichen  Beantwortung ­
  der  gestellten  Fragen  immer  schärfere  Kritik  der  bestehenden
Zustände?  Die  Einzellandtage  würden  also  in  Eisenbahnsachen  zu
reinen  „Beschwerdeparlamenten"  werden  müssen.  Das  wäre
ebensowohl  in  politischer  wie  in  eisenbahnfachlicher  Beziehung  aufs
äußerste  zu  bedauern  und  müßte  letzten  Endes  partikularistische  Strömungen ­
  gegen  das  Reich  fördern*).
Hierzu  kommen  verwaltungstechnische  Schwierigkeiten. ­
  Zerfällt  das  Reichseisenbahnnetz  in  einzelne  Eigentumsbezirke, ­
  so  müssen  Neuanlagen  in  einen  dieser  Eigentumsbezirke  eingeordnet ­
  werden.  Das  heißt,  werden  neue  Linien  oder  Bahnhöfe  gebaut,
so  muß  die  Entscheidung  getroffen  werden,  in  wessen  Eigentum  sie
stehen  sollen.  Damit  hängt  auch  die  Frage  der  Mittelbeschaffung  zusammen; ­
  denn  in  der  Regel  wird  man  wohl  den  Grundsatz  aufstellen,
daß  der  künftige  Eigentümer  auch  die  Mittel  aufzubringen  hat,  oder
umgekehrt,  daß,  wer  die  Mittel  aufbringt,  auch  Eigentümer  wird.  Was
ist  die  Folge?  Bei  jedem  größeren  Bau,  bei  jeder  größeren  Anlage  usw.,
die  mehrere  Eigentumsbezirke  berühren  kann,  sind  Auseinandersetzungen
zwischen  den  Gemeinschaftsteilhabern  darüber  erforderlich,  wer  bauen
und  die  Kosten  aufbringen  soll,  und  wer  Eigentümer  wird.  Diese  Notwendigkeit ­
  bedeutet  eine  außerordentliche  Erschwerung  der  Geschäftsführung ­
  und  des  Geschäftsganges  —  eine  schlimme  Morgengabe  für
die  neue  Reichsbahnverwaltung.  Endlich  fei  noch  erwähnt,  daß  bei  der
Gemeinschaftsform  auch  eingehende  Vereinbarungen  darüber  erforderlich
sein  würden,  wer  Eigentümer  des  Fuhrparks  sein  soll  und  wer  die
Lasten  für  die  Vermehrung  des  Fuhrparks  zu  tragen  hätte.
Auf  alle  Möglichkeiten  der  Ausgestaltung  einer  Gemeinschaftsverwaltung, ­
  auf  alle  Schwierigkeiten,  die  derartige  mit  Notwendigkeit
verwickelte  Gestaltungen  sowohl  bei  ihrer  Gründung  wie  in  ihrer  Entwicklung ­
  mit  sich  bringen,  kann  hier  nicht  eingegangen  werden.  Das
hier  Angedeutete  wird  den  Standpunkt  rechtfertigen,  daß  eine  tat-*)

  Vergl.  auch  die  Ausfühiungen  des  Verfassers  in  „Der  nationale  Gedanke ­
  und  die  Eisenbahnen"  S.  33  ff.
Ouaatz,  Reichseisenbahnen.

2
        <pb n="17" />
        18

kräftige  und  Erfolg  versprechende  Reichsverwaltung  in  Gemeinschaftsform ­
  nicht  zu  schaffen  ist.
Alle  diese  inneren  Auseinandersetzungen  werden  vermieden  durch
die  Übernahme  der  Eisenbahnen  durch  das  Reich  zu  vollem  Eigentum.
Hiergegen  könnten  Bedenken  in  zwei  Richtungen  erhoben  werden:
Einmal  könnten  Befürchtungen  laut  werden  —  und  sie  sind  laut  geworden ­
  —,  daß  die  Reichsverwaltung  die  örtlichen  Interessen  des  Verkehrs ­
  nicht  mit  der  gleichen  Schmiegsamkeit  und  Sorgfalt  pflegen  würde,
wie  es  die  einzelstaatlichen  Verwaltungen  getan  haben.  Auf  der  anderen
Seite  hätte  die  Reichsverwaltung  Ansprüche  an  den  Ausbau  der  örtlichen
Bahnnetze,  den  Fahrplan  usw.  in  weit  höherem  Maße  zu  erwarten,
wenn  die  Rücksicht  auf  die  Finanzen  der  Einzelstaaten  nicht  mehr
mäßigend  wirkt,  sondern  die  geforderten  Ausgaben  zu  Lasten  des  Reiches
gehen.
Diese  Erwägungen,  auch  wenn  sie  mehr  auf  psychologischen  als  auf
tatsächlichen  Grundlagen  beruhen,  sind  von  großer  Bedeutung.  Es  muß
eine  Lösung  gefunden  werden,  die  Reibungen  und  Verstimmungen  gerade
in  diesem  Punkte,  wenn  nicht  ausschließt,  so  doch  auf  ein  Mindestmaß
zurückführt.  Sie  kann  gefunden  werden,  wenn  es  gelingt,  die  Vertretung
der  allgemeinen  Interessen,  d.  h.  die  Reichsverwaltung,  mit  einer  Vertretung ­
  der  örtlichen  Bedürfnisse  und  Wünsche,  also  einer  lokalen  Stelle,
bei  der  Erfüllung  der  örtlichen  Verkehrsaufgaben  zusammenwirken  zu  lassen.
Einen  Weg  zur  Abhilfe  weist  der  Entwurf  der  Reichsverfassung  insofern, ­
  als  er  der  Reichseisenbahnverwaltung  nur  die  dem  allgemeinen ­
  Verkehr  dienenden  Eisenbahnen  zuweist.  Der
Entwurf  geht  also  offenbar  bereits  davon  aus,  daß  die  Lokalbahnn
  e  tz  e  besser  in  lokaler  Verwaltung  bleiben.  Die  Art  der  Zulassung,  der
Verwaltung,  der  Finanzierung  usw.  der  Lokalbahnen  ist  nun  in  den
einzelnen  deutschen  Bundesstaaten  recht  verschieden.  Es  erscheint  auch
keineswegs  erforderlich,  hier  überall  eine  Gleichmäßigkeit  herzustellen,
wenn  auch  namentlich  bezüglich  der  baulichen  Anlagen,  insbesondere
der  Spurweite,  eine  Einheitlichkeit  und  eine  Normalisierung  der  Typen
wünschenswert  erscheint.
Für  das  preußische  Lokalbahnwesen  aber  wird  eine  ganz  besondere
und  durchgreifende  Lösung  gefunden  werden  müssen,  denn  hier  ist  das
Lokalbahnwesen  recht  zersplittert.  Soweit  es  sich  um  Eisenbahnen  im
Sinne  des  preußischen  Eisenbahngesetzes  von  1838  handelt,  liegt  diese
Art  von  Lokalbahnen  ganz  überwiegend  in  der  Hand  des  Staates.  Diese
Bahnen,  soweit  sie  bestehen,  werden  auch  unbedenklich  in  die  Reichsverwaltung ­
  mit  überführt  werden  können.  Neue  Bahnen  dieser  Art
aber  werden  zweckmäßig  mit  den  Kleinbahnen  im  Sinne  des  preußischen
Kleinbahngesetzes  gleich  zu  behandeln  sein.  Diese  preußischen  Kleinbahnen ­
  leiden  nun  ganz  besonders  unter  Zersplitterung.  Soweit
        <pb n="18" />
        19

sie  von  öffentlichen  Körperschaften  betrieben  werden,  sind  sie  in  der  Regel
in  der  Hand  der  Städte  und  Kreise.  Bei  der  modernen  Entwicklung
des  lokalen  Verkehrs  sind  diese  Verkehrsbezirke  zu  klein.  Eine  Zusammenfassung ­
  tut  not,  namentlich  in  den  gewerbereichen  und  dichter
besiedelten  Landesteilen.  Als  größere  Verkehrs-  und  Verwaltungsbezirke
ergeben  sich  in  Preußen  naturgemäß  seine  alten  historischen  Provinzen.
In  den  übrigen  Bundesstaaten  würde  der  Staatsbereich  als  Ganzes
einen  einheitlichen  Verkehrs-  und  Verwaltungsbezirk  für  die  Kleinbahnen
abgeben.  Das  Gebiet  kleinerer  Bundesstaaten  wäre  einem  Nachbarbezirk ­
  anzugliedern.
Hiernach  bliebe  also  der  Lokalverkehr  der  Regelung  durch  die  Einzelstaaten, ­
  in  Preußen  durch  die  Landesteile  (Provinzen)  überlassen.  Die
örtlichen  Bedürfnisse  und  Eigentümlichkeiten  würden  also  auf  dem  Gebiete ­
  des  Lokalverkehrs  durch  autonome  Verwaltung  in  demselben  und
in  noch  weiterem  Maße  wie  bislang  gesichert.
Ähnliches  ist  aber  auch  auf  dem  Gebiete  des  allgemeinen  Verkehrs
möglich,  der  künftig  unter  die  Verwaltung  des  Reiches  fällt.  Zwei
Mittel  sind  hierzu  gegeben:  Einmal  in  dem  Ausbau  der  Eisenbahnräte,
  die  schon  jetzt  bei  allen  deutschen  Eisenbahnverwaltungen  bestehen,
sodann  in  Maßnahmen  auf  organisatorischem  Gebiet,  durch  einen  Neuaufbau ­
  der  Organisation  nach  den  Grundsätzen  der  S  e  l  b  st  v  e  r  w  a  l  -
tung  und  der  Dezentralisation.  Von  diesen  Grundsätzen
werden  die  Vorschläge  getragen,  die  in  den  folgenden  Kapiteln  zu  behandeln ­
  sind.
Hier  bleiben  die  Grundlagen  der  finanziellen  Auseinandersetzung
zwischen  dem  Reiche  und  den  Bundesstaaten  bei  der  Übernahme  der
Eisenbahnen  zu  erörtern.  '
In  jedem  Falle,  ob  nun  das  Eigentum  der  Eisenbahnen  an  das
Reich  übergeht  oder  den  Bundesstaaten  verbleibt,  ist  eine  Bewertung
des  Eisenbahnbesitzes  der  vertragsschließenden
Teile  erforderlich.  Das  ist  unumgänglich,  wenn  das  Risiko  auf  die
Reichsverwaltung  übergeht.  Eine  solche  Bewertung  hat  denn  auch  bei
der  Begründung  der  preußisch-hessischen  Eisenbahngemeinschaft  stattgefunden. ­
  Sie  stieß  damals  auf  besondere  Schwierigkeiten,  weil  sie  mit
der  Verstaatlichung  der  hessischen  Eisenbahnen  zusammenfiel  und  ein
brauchbarer  Vergleichsmaßstab  in  der  Buchführung  beider  Netze,  des
preußischen  und  des  hessischen,  fehlte.
Das  liegt  jetzt  bei  einer  Auseinandersetzung  zwischen  Reich  und
Bundesstaaten  anders.  Sie  würde  ihre  Grundlage  in  dem  Erkragswerle
der  Eisenbahnen  finden  können.  Die  Buchführung  der  deutschen  Staatsbahnen ­
  ist  nach  einheitlichem  Muster,  dem  sogenannten  „Normalbuchungsschema" ­
  des  Reichseisenbahnamts  geordnet.  Die  in  der  Statistik
dieses  Amts  gegebenen  Zahlen,  wie  die  übrigen  Buchungsziffern,  geben
2»
        <pb n="19" />
        20

also  einen  durchaus  brauchbaren  Maßstab  der  Vergleichung.  Der  Ertragswert ­
  läßt  sich  schon  aus  den  oben  bereits  erwähnten  Renten,  d.  h.
aus  dem  Verhältnis  der  Betriebsüberschüsse  zum  Anlagekapital,  überblicken, ­
  und  für  ein  weiteres  Eindringen  wären  überall  die  Grundlagen
gegeben.  Dieser  Ertragswert  der  Vergangenheit  ist  allerdings,  wie  wir
sahen,  durch  den  gewaltigen  Sturz  der  Kriegszeit  überall  zurückgegangen, ­
  jedoch  —  soweit  jetzt  beurteilt  werden  kann  —  nirgends  in
einem  besonders  starken  oder  schwachen  Maße.  Es  kann  vielmehr  angenommen ­
  werden,  daß  der  Rückgang  dem  Grade  etwa  nach  derselbe
war  und  die  Vergleichsfähigkeit  der  Ertragszahlen  aus  der  Vergangenheit ­
  nicht  gemindert  hat.
Freilich  ist  es  möglich,  daß  die  preußischen  Eisenbahnen  dank  der
Gunst  ihrer  natürlichen  Verhältnisse,  dank  der  Bodenschätze  Preußens,
seiner  Eisenindustrie  —  denn  Kohle  und  Eisen  liefern  den  größten  Teil
aller  Eisenbahnfrachten  —  und  dank  der  Lage  der  meisten  ihrer  Linien
im  Flachlande  sich  schneller  erholen  als  andere  Bahnnetze.  Indessen  wird
man  von  der  Bewertung  solcher  Aussichten  bei  einer  großzügigen  Auffassung ­
  absehen.
Der  Ertragswert  würde  die  Grundlage  bilden
a)  entweder  für  den  Ankauf  der  Eisenbahnen  durch  das  Reich  als
Grundlage  für  den  Erwerbspreis,
b)  oder  bei  einer  Beteiligung  der  Bundesstaaten  am  Reichsbahnunternehmen ­
  als  Grundlage  für  die  Beteiligungsziffer.
Welche  dieser  Lösungen  man  wählt,  wird  von  den  oben  angedeuteten
Erwägungen  mehr  politischer  Natur  abhängen.  Will  man  den  Bundesstaaten ­
  mit  Staatsbahnbesitz  einen  Einfluß  auf  das  deutsche  Eisenbahnwesen ­
  auch  in  Zukunft  sichern,  so  wird  man  sich  für  den  zweiten  Weg
entscheiden.  Hält  man  dies  im  Hinblick  auf  die  Sicherung  der  Einheit
und  auf  die  Interessen  der  Bundesstaaten  ohne  Staatsbahnbesitz  nicht
für  erstrebenswert,  so  käme  wohl  nur  der  Weg  des  Ankaufs  in  Frage.
Aber  auch  finanztechnische  Fragen  spielen  mit  hinein.  Wie  oben
dargelegt,  ist  das  Verhältnis  der  Eisenbahnschulden  zum  Eisenbahnkapital ­
  in  den  einzelnen  Eisenbahnstaaten  sehr  verschieden.  Bei  Berechnung ­
  des  Kaufpreises  nach  dem  Ertragswert  verbleiben  einzelnen
Eisenbahnstaaten  beträchtliche  Posten  ungedeckter  Eisenbahnschulden. ­

Um  nun  einerseits  diesen  Staaten  nicht  jede  Aussicht  auf  Deckung
dieser  Teilschuld  zu  nehmen,  anderseits  auch  nicht  etwa  das  Reich  mit
diesen  Fehlbeträgen  zu  belasten,  könnte  man  vielleicht  auf  die  oben  zur
Erörterung  gestellte  Gemeinschaftsform  zurückzukommen  geneigt ­
  fein,  da  dann  Risikoträger  tatsächlich  nicht  das  Reich,  sondern  die
Gemeinschaststeilhaber  wären.
        <pb n="20" />
        21

Ein  solches  Verfahren  wäre  aber  nur  scheinbar  einfach.  Es  schafft
nicht  nur  den  unerwünschten  Zustand,  daß  das  Reich  die  Eisenbahnen
verwaltet»  während  die  Ergebnisse  auf  Rechnung  der  Einzelstaaten  gehen,
das  Reich  also  sozusagen  aus  fremder  Tasche  wirtschaftet,
sodann  läßt  es  die  Frage  offen,  ob  das  Reich  nicht  an  den  Ergebnissen
der  Reichsverwaltung  mit  zu  beteiligen  ist.
Die  Beteiligung  des  Reiches  würde  sich  wahrscheinlich
schon  mit  Rücksicht  aus  die  erheblichen  Zuschüsse  als  notwendig  erweisen,
die  das  Reich  früher  für  Eisenbahnen  von  strategischer  Bedeutung  geleistet ­
  hat.  Ähnliche  Zuschüsse,  wenn  auch  nicht  für  militärische  Zwecke,
werden  aber  auch  in  Zukunft  kaum  zu  vermeiden  sein.  Ob  das  Reich
für  seine  Zuschüsse  zu  den  Kriegsverlusten,  namentlich  für  Auffüllung
des  Fuhrparks,  eine  Beteiligung  verlangen  kann,  fei  hierbei  dahingestellt.
Endlich  bietet  in  der  Gemeinschaflsform  die  Frage  der  F  o  r  t  -
fchreibung  der  Beteiligungsziffern  stets  besondere
Schwierigkeiten.  Denn  die  eingebrachten  Eisenbahnnetze  sind  natürlich
keine  unveränderlichen  Größen.  Sie  müssen  ausgebaut  und  in  jeder
Richtung  fortentwickelt  werden.  Hierbei  laufen  aber  die  Bedürfnisse  des
großen  Durchgangsverkehrs  nicht  immer  gleich  mit  den  Anforderungen,
die  der  Binnenverkehr  der  einzelnen  Netze  stellt.  Daraus  ergeben  sich
widerstreitende  Interessen  bei  der  Frage  der  Kostendeckung.  Indessen
würde  ein  näheres  Eingehen  auf  diese  verwickelten  Fragen  hier  zu  weit
führen.
Eine  Sanierungsaktion  ist  allerdings  auch  beim  Ankauf  unvermeidlich. ­
  Sie  erfolgt  hierbei,  wenn  man  den  Ertragswert  zugrunde  legt,
durch  feine  Bemessung.  Es  sind  aber  auch  andere  Verfahren  denkbar.
So  könnte  man  von  dem  nach  Vornahme  bestimmter  Abschreibungen
festgestellten  Buchwert  ausgehen,  indem  man  ein  gewisses  Normalmaß ­
  der  Abschreibungen  annimmt.  Ein  solches  Normalmaß  würde  sich
etwa  in  der  Abschreibungspolitik  der  preußischen  Staatsbahnen  darbieten. ­
  Betrachtet  man  hier  als  abgeschriebenes  Anlagekapital  das,  was
die  preußische  Staatsbahnverwaltung  aus  ihren  eigenen  Betriebsüberschüssen ­
  wieder  in  das  eigene  Unternehmen  hineingesteckt  hat,  läßt  man
also  die  Ablieferungen  an  die  allgemeine  Staatskasse  außer  Ansatz,  so
würde  sich  als  Normalmaß  der  Abschreibung  nach  den  Zahlen  der  Anlage ­
  II  ein  reichliches  Drittel  des  Anlagekapitals  ergeben.  Das  so  weit
abgeschriebene  Kapital  wäre  vom  Reich  zu  bezahlen.  Soweit  die  Eisenbahnschulden ­
  diesen  Betrag  übersteigen,  blieben  sie  den  Bundesstaaten
zur  Last.
Dieses  System  würde  natürlich  in  den  einzelnen  Staaten  sehr  verschieden ­
  wirken.  Für  Preußen  würde  es  den  Verzicht  auf  die  beträchtlichen ­
  Zuschüsse  bedeuten,  die  es  früher  aus  den  Eisenbahnen  für  allgemeine ­
  Staatszwecke  gezogen  hat.  Diejenigen  Staaten,  die  trotz  mäßiger
        <pb n="21" />
        22

Eisenbahnüberschüsse  eine  vorsichtige  Abschreibungspolitik  betrieben  haben,
würden  jetzt  deren  Früchte  genießen.  Andere  Staaten,  die  im  Vertrauen ­
  auf  den  steigenden  Ertragswert  der  Eisenbahnen  von  solchen
Abschreibungen  abgesehen  haben,  sähen  sich  vor  der  Notwendigkeit,  in
Zukunft  den  ungedeckten  Teil  ihrer  Eisenbahnschuld  aus  allgemeinen
Staatsmitteln,  in  derHauptfache  also  ausSteuern,zu  verzinsen  undzutilgen.
Wieder  ein  anderes  Verfahren  sieht  vom  Werte  des  Eisenbahnunternehmens ­
  ganz  ab  und  betrachtet  dessen  Verkauf  lediglich  vom
Standpunkte  des  Verkäufers  aus.  Man  kann  es  als  System  der  Verlustentschädigung
  bezeichnen.  Es  stellt  die  Frage:  „Was  verliert  der  verkaufende ­
  Eisenbahnstaat  an  greifbaren  und  verfügbaren  Staatseinkünften,
d.  h.  an  Einkünften,  die  er  für  Zwecke  der  allgemeinen  Staatsverwaltung
verwenden  kann?"  Hiernach  würde  das  Reich  diejenigen  Eisenbahnnetze,
die  eine  volle  Verzinsung  und  Tilgung  nicht  gebracht  haben,  mit  Aktiven
und  Passiven  übernehmen  und  diejenigen  Staaten,  die  aus  ihrem  Eisenbahnbesitz ­
  über  die  Kosten  für  Verzinsung  und  Tilgung  hinaus  noch
Reinerträge  erwirtschaftet  haben,  für  die  der  Staatskasse  aus  den  Eisenbahnerträgen ­
  zugeflossenen  Reingewinne  nach  billigem  Übereinkommen
entschädigen.
Freilich  ließe  man  hierbei  die  offenen  Reserven  ganz  außer
Betracht,  die  Preußen  namentlich  durch  sein  Extraordinarium  angesammelt ­
  hat.  Sie  treten  bilanzmäßig  in  der  bereits  erwähnten  Form
der  Abschreibung  zutage  (Anlage  II).  Ein  solches  Vorgehen  wäre  natürlich ­
  rein  kaufmännisch  betrachtet  nicht  haltbar.  Keine  Aktiengesellschaft
ließe  es  sich  bei  Ankauf  oder  Verschmelzung  gefallen,  ihre  Anlagewerte
deswegen  geringer  bewertet  zu  sehen,  weil  sie  eine  vorsichtige  Dividendenpolitik ­
  getrieben  und  namhafte  Teile  ihrer  Betriebsgewinne  wieder  in
Form  von  Abschreibungen  oder  in  anderer  Weise  in  ihr  Unternehmen
hineingesteckt  hat,  statt  sie  auszuschütten.
Scheidet  man  aber  derartige  rein  finanzielle  Gesichtspunkte  aus
und  läßt  lediglich  die  staatsrechtliche  Rücksicht  auf  den
5)  aushalt  des  Einzelhaushalts  gelten,  so  könnte  man  sagen,
daß  diese  Rücksicht  gewahrt  ist,  wenn  der  Staatshaushalt  für  das  eine
billige  Entschädigung  empfängt,  was  er  aus  den  Eisenbahnerträgen  für
allgemeine  Staatszwecke  früher  empfangen  hat  und  bestenfalls  in  Zukunft ­
  zu  erwarten  hätte.  Die  Vermögenswerte,  die  der  Einzelstaat
  hierbei  verlieren  würde,blieben  dabei  ganz  außer  Berechnung.  Das
könnte  mit  Rücksicht  darauf  bedenklich  erscheinen,  daß  der  Staatsbesitz
kein  unwesentliches  Gegengewicht  gegen  die  Staatsschulden  darstellt.  Bei
Weggabe  der  Eisenbahnen  würde  z.  B.  in  Preußen  ein  verhältnismäßig
weit  größerer  Teil  der  Staatsschulden  ungedeckt  fein,  als  früher.
Auf  der  anderen  Seite  könnte  dem  folgendes  entgegengehalten
werden.  Aus  dem  Kriege  geht  das  Reich  als  Schulde  nt  räger
        <pb n="22" />
        23

größten  Umfanges  hervor.  Dieser  Belastung  stehen  nennenswerte ­
  Vermögen  nicht  gegenüber.  Schließlich  ist  aber  das  Reich  nur
die  Summe  der  Bundesstaaten.  Es  erscheint  nicht  billig,  dem  Reiche
allein  Schulden  aufzubürden,  die  zu  Nutz  und  Frommen  der  Bundesstaaten ­
  gemacht  sind,  dagegen  das  Vermögen  den  Bundesstaaten  vorzubehalten. ­
  Denkbar  wäre  gewesen,  daß  die  Bundesstaaten  einen  Teil
der  Schulden  des  Reichs  auf  ihre  Schultern  übernehmen.  Es  ist  wohl
auch  früher  einmal  erwogen,  aber  nicht  beliebt  worden.  Wird  nun  die
Folgerung  in  der  umgekehrten  Richtung  gezogen,  nämlich  den  Schuldenträger ­
  auch  in  größerem  Umfange  als  bisher  zum  Vermögensinhaber
zu  machen,  so  würde  ein  gewisses  Gleichgewicht  sowohl  im  Haushalt
des  Reiches  wie  der  Einzelstaaten  hergestellt.
Welcher  der  Wege,  die  in  vorstehendem  in  kurzen  Zügen  angedeutet
sind,  einzuschlagen  ist,  steht  hier  nicht  zur  Entscheidung.  Sie  sollen
hier  nur  gezeigt,  nicht  gewiesen  werden.  Auch  schließen
sie  einander  nicht  aus,  sind  vielmehr  der  verschiedensten  Abwandlung
und  Verbindung  fähig*).
Nicht  erwähnt  ist  in  den  bisherigen  Ausführungen  die  Frage  der
deutsch-österreichischen  Eisenbahnen.  Sie  erfordern  eine  besondere  Erörterung, ­
  da  bei  einer  Übernahme  dieser  Netze  vergleichsfähige  Unterlagen
für  eine  finanzielle  Auseinandersetzung  fehlen,  ferner  auch  die  Verwaltungs-
  und  Betriebseinrichtungen  wesentlich  von  den  deutschen  abweichen ­
  und  endlich  das  österreichische  Netz  überhaupt  zur  Zeit  einer
festen  inneren  und  äußeren  Gestalt  entbehrt**).
Endlich  ein  ganz  kurzes  Wort  zum  Entwürfe  der  Reichsverfasfung:
Bei  Auseinandersetzungen  von  solcher  Bedeutung  istdieEnergie
des  Willens  zur  Lösung  von  entscheidender  Bedeutung. ­
  In  dieser  Beziehung  erscheinen  die  Fassungen  des
Entwurfs  der  Reichsverfassung  etwas  zaghaft.
So  sieht  die  Reichsverfassung  in  dem  Entwurf  der  Regierung  eine
allmähliche,  stückweise  Übernahme  der  Eisenbahnen  durch  das  Reich  vor.
*)  Während  der  Drucklegung  geht  mir  der  beachtenswerte  Aussah  von
Reinhold  Melchior  in  der  „Frankfurter  Zeitung"  Nr.  336  und  339  zu.  Er  will
die  Bundesstaaten  mit  Staatsbahnbesitz  zu  Teilhabern  machen,  um  das  Risiko
zu  verteilen.  Die  Teilhaberschaft  ist  aber  nicht  im  Sinne  einer  staatsrechtlichen
Finanzgemeinschaft  nach  Art  der  preußisch-hessischen  gedacht,  sondern  im  privatrechtlichen
  Sinne.  Den  organisatorischen  Weg  hierzu  weisen  die  Dorschläge  in
den  folgenden  Kapiteln.  Die  Gesellschaftsform  erleichtert  Beteiligungen,  ohne  die
Verwaltung  zu  sehr  zu  beschränken.  Freilich  bleibt  auch  eine  derartige  Beteiligung
  aus  den  oben  dargelegten  Gründen  nicht  ohne  Bedenken.
**)  Vgl.  hierzu  den  Vortrag  des  Unterstaatssekretärs  v.  Enderes,  wiedergegeben ­
  in  Nr.  19,  20  und  21  der  „Zeitung  des  Vereins  deutscher  Eisenbahnverwaltungen", ­
  1919.
        <pb n="23" />
        24

Diese  Regelung  hätte  zweierlei  Bedenken.  Schon  bei  den  ersten  Schritten
würden  die  grundsätzlichen  Fragen  genau  so  zu  regeln  sein,  als  wenn
sofort  die  Übernahme  in  Bausch  und  Bogen  erfolgt.  Sodann  aber  würde
eine  lange  Zeit  des  Übergangs  und  der  Unruhe  in  unser  Verkehrswesen
gebracht,  die  wir  heute  weniger  als  je  vertragen  können.  Mit  der
Übernahme  der  Eisenbahnen  durch  das  Reich  wird
daher  sofort  und  in  vollem  Umfange  Ern  st  gemacht
werden  müssen.
Allerdings  wird  die  endgültige  finanzielle  Auseinandersetzung  nicht
leicht  sein.  Geht  man  von  den  oben  zugrunde  gelegten  Voraussetzungen
aus,  so  ist  das  Geschäft,  das  das  Reich  mit  der  Übernahme  der  Eisenbahnen ­
  macht,  rein  kaufmännisch  gesprochen,  kein  besonders  lockendes:
sicher  sind  starke  Aufwendungen,  unsicher  die  Gewinnaussichten.  Um
so  dringender  aber  werden,  vom  Standpunkt  des  allgemeinen  Wohls
betrachtet,  die  Gründe  für  die  Übertragung  an  das  Reich.  Sind  die
Aussichten  des  Unternehmens  unsicher,  so  muß  der  Träger  um  so  stärker
sein.  Je  geringer  der  Gewinn  ist,  mit  dem  gerechnet  werden  darf,  desto
unerbittlicher  sind  alle  Rücksichten  beiseite  zu  schieben,
die  einer  Anspannung  und  Ausnutzung  aller  Kräfte
im  deutschen  Verkehrswesen  mit  dem  Ziele  höchster
Nutzwirkung  noch  entgegen  st  ehe  n.  Da  darf  es  keinen
Luxus  der  Gefühle  und  keine  Furcht  vor  Schwierigkeiten ­
  geben.
Für  die  Reichsverwaltung,  der  die  Durchführung  der  Absichten  der
Reichsverfassung  obliegt,  ist  die  geschäftliche  Lage  schwierig.  Sie  verfügt ­
  über  fachtechnisches  Personal  in  sehr  geringem  Umfange  und  ist  daher
auf  die  undankbare  Rolle  beschränkt,  Forderungen  zu  stellen  und  ihnen  eine
allgemeine,  auf  politische  und  nationale  Zielpunkte  gerichtete  Begründung
beizugeben.  Soviel  bekannt,  hat  die  Reichsregierung  daher  denn  auch
zunächst  von  den  einzelstaatlichen  Regierungen  eine  Verständigung
untereinander  verlangt,  die  Führung  also  vorerst  nicht  in  die  Hand
genommen.
Hoffentlich  führt  dieser  Weg  zum  Ziel.  Gerade  die  Form  der
Verständigung  zwischen  den  selbständig  auftretenden  Bundesstaaten
unter  sich  bietet  besondere  Schwierigkeiten.  Es  ist  natürlich,  in  den
Eigentümlichkeiten  unseres  Beamtentums  aber  noch  besonders  begründet, ­
  daß  die  Vertreter  der  einzelstaatlichen  Verwaltungen  bei  diesen
Verhandlungen  sich  weniger  als  Anwälte  des  nationalen  Gedankens  fühlen,
als  ihre  Aufgabe  darin  sehen  und  ihren  Ehrgeiz  darin  setzen,  die
Interessen  ihrer  Verwaltung  und  ihres  Staates  auf  das  schärfste  zu
vertreten  und  die  besten  Erfolge  herauszuholen,  d.  h.  Erfolge  im  Sinne
eines  für  ihren  Staat  vorteilhaften  Abschlusses.  Da  dieses  Bestreben
natürlich  auf  allen  Seiten  in  gleichem  Maße  besteht,  geraten  derartige
        <pb n="24" />
        25

Verhandlungen  leicht  in  die  Gefahr,  das  Schauspiel  advokatorischer  Verfechtung ­
  von  Einzelinteressen  zu  bieten.
Man  könnte  einwenden,  daß  derartige  Erfahrungen  bei  den  Unterhandlungen ­
  zwischen  den  Eisenbahnverwaltungen  bisher  nicht  immer
zutage  getreten  sind,  vielmehr  zahlreiche  und  wichtige  Erfolge  im  Sinne
der  Einheitlichkeit  und  Verständigung  erzielt  wurden.  Das  trifft  für  die
Vergangenheit  zu,  besagt  aber  nichts  für  die  Aussichten  der  Zukunft.
Bisher  hatten  die  Einzelstaaten  nicht  nur  ein  eigenes  und  lebhaftes
Interesse  an  der  Verständigung  aus  sachlichen  Gründen,  es  drohte  immer
auch  letzten  Endes  im  Hintergründe  der  Reichseisenbahngedanke.  Hierzu
kam  ferner,  daß  Preußen  seine  Aufgabe  als  führender  Eisenbahnstaat
stets  auch  darin  gesehen  hat,  im  Interesse  der  Allgemeinheit  voranzugehen, ­
  nötigenfalls  unter  besonderen  Opfern.
Hier  liegt  der  Fall  anders.  Hier  handelt  es  sich  nicht  um  Verständigungen, ­
  die  letzten  Endes  die  Stellung  der  Einzelverwaltungen
selbst  stärken,  sondern  schließlich  doch  darum,  daß  diese  den  Scheiterhaufen ­
  mit  ihren  Opfergaben  rüsten  sollen,  aus  dessen  Asche  der  Phönix
der  Reichseisenbahn  emporsteigen  soll.  Von  dem  aber,  der  sich  sein
eigenes  Grab  grübt,  ist  besonderer  Eifer  und  besondere  Opferwilligkeit
mit  Recht  nicht  zu  erwarten.
Vielleicht  ist  es  aus  diesen  Gründen  richtiger,  das  Reich  sofort
einmal  in  den  Sattel  zu  setzen.  Man  könnte  dem  Beispiel
Preußens  bei  der  Verstaatlichung  der  großen  Privatbahnen  folgen,
indem  das  Reich  vor  dem  Erwerbe  zu  Eigentum  die  Verwaltung  der  zu
übernehmenden  Eisenbahn  für  Rechnung  der  bisherigen  Eigentümer
übernimmt.
Geht  das  Reich  in  dieser  Weise  vor,  übernimmt  es  die  Verwaltung
einstweilen  zu  treuen  Händen  für  Rechnung  der  Eigentümer  bis  zur
endgültigen  Auseinandersetzung,  so  würden  die  bestehenden  Schwierigkeiten ­
  sich  wesentlich  erleichtern.
Der  wichtigste  Vorteil  wäre  der,  daß  das  Reich  sich  gewissermaßen
zunächst  einmal  in  den  Besitz  setzt  und  damit  sich  alle  Vorteile  des  Besitzenden ­
  sichert.  Es  würde  über  die  vorhandenen  Kräfte  und
Intelligenzen  allein  verfügen.
Der  zweite  wichtige  Vorteil  wäre  der,  daß  die  neue  Reichsverwaltung ­
  einen  genauen  und  erschöpfenden  Einblick  in  die  wirtschaftlichen
und  betrieblichen  Verhältnisse  der  einzelnen  Netze  gewinnen  würde.  Zur
Zeit  ist  die  Reichsregierung  auf  die  Einholung  von  Auskünften  und  die
vorhandenen  Unterlagen,  namentlich  des  Reichseisenbahnamtes,  beschränkt. ­
  Ob  die  bundesstaatlichen  Verwaltungen  geneigt  sein  werden,
der  Reichsregierung  ein  tiefes  Eindringen  in  alle  Einzelheiten  der  Verwaltung ­
  zu  erleichtern,  kann  dahingestellt  bleiben.  In  jedem  Falle  ist
        <pb n="25" />
        26

dieser  Weg  der  Einholung  von  Auskünften,  Rückfragen  u.  dgl.  zeitraubend ­
  und  umständlich.
Endlich  entstände  der  Vorteil,  daß  allein  durch  das  Bestehen  der
obersten  Reichsverwaltung  das  gesamte  Personal  und  alle  Einrichtungen
sich  mehr  und  mehr  ganz  selbsttätig  im  Sinne  der  künftigen  Reichsverwaltung ­
  einstellen  würden.  Besondere  Eingriffe  in  die  vorhandenen
Einrichtungen  könnten  vorerst  unterbleiben.  Es  wäre  alles  zu  übernehmen ­
  wie  es  steht  und  liegt.  Über  den  einzelstaatlichen  Verwaltungen
würde  zunächst  lediglich  eine  Zentralverwaltung  des  Reiches  gebildet
werden,  und  diese  hätte  es  nun  in  der  Hand,  nach  und  nach  Kräfte  und
Befugnisse  an  sich  zu  ziehen,  vor  allem  aber  von  sich  aus  und  ohne
kontradiktatorische  Verhandlungen  von  Partei  zu  Partei  die  finanzielle
Auseinandersetzung  mit  den  bisherigen  Eigentümern  der  Eisenbahnen
vorzubereiten.  Auf  diesem  Wege  scheint  es  möglich,  nicht  nur  wesentlich ­
  schneller  voran  zu  kommen,  sondern  vor  allem  auch  alle  Mißstimmmungen
  und  politischen  Schwierigkeiten  zu  vermeiden,  die  dann
unausbleiblich  sein  werden,  wenn  der  Gedanke  der  Reichseisenbahn  zum
Gegenstand  eines  Streites  um  Mein  und  Dein  gemacht  wird.  Dann  ist
'auch  zu  hoffen,  daß  —  um  mit  Bismarck  zu  reden  —  die  erste  Reichslokomotive
  zwar  nicht  die  deutsche  Freiheit  und  Einheit  bringen  wird,
wohl  aber,  daß  sie  ein  wirksames  Zugmittel  zu  diesem  Ziele  hin  abgibt.
        <pb n="26" />
        II.  Die  Reichseisenbahngesellschafk

Mehrfache  Aufgaben  sind  es,  welche  die  Umgestaltung  der  Reichsbahnverwaltung ­
  zu  erfüllen  hat.  Einmal  muß  das  Reich  und  feine
Organe  (Präsident  und  Volksvertretung)  eine  wirksame  Aufsicht  über
das  deutsche  Verkehrswesen  erhalten.  Zum  zweiten  erfordert  es  die
Eigenart  unseres  staatlichen  und  wirtschaftlichen  Lebens,  daß  den
Bundesstaaten  und  Landesteilen  ein  hinreichender  Einfluß
auf  die  Verwaltung  der  Verkehrswege  zur  Wahrung  der  örtlichen  Bedürfnisse ­
  und  Eigentümlichkeiten  gesichert  bleibt.  Drittens  muß  der
Einfluß  der  V  e  r  k  e  h  r  s  i  n  t  e  r  e  f  f  e  n  t  e  n  in  ähnlicher  Weife  gewahrt
werden,  wie  das  in  den  bundesstaatlichen  Einzelverwaltungen  zur  Zeit
der  Fall  ist.  Viertens  liegt  es  im  Rahmen  unserer  innerpolitischen
Entwicklung,  dem  großen  Heer  der  Angestellten  eine  organische
Einwirkung  auf  die  Verwaltung  des  Ganzen  zu  sichern.  Endlich  ist
bezüglich  der  Art  der  Geschäftsführung  eine  Forderung  zu
stellen,  die  sich  aus  den  Erfahrungen  der  Vergangenheit  ergibt;  nach
diesen  Erfahrungen  ist  es  unmöglich,  weiter  auch  in  Zukunft  ein  so
wichtiges  Instrument  der  Volkswirtschaft  in  den  starren  Formen  der
bureaukratischen  Staatsverwaltung  zu  handhaben.  Vielmehr  wird  bei  der
Neuordnung  kaufmännische  Beweglichkeit  anzustreben  sein.
Aus  diesem  Grunde  ist  es  nicht  möglich,  die  Reichseisenbahnen  etwa
in  ähnlicher  Form  zu  verwalten,  wie  es  in  Preußen  seit  der  Verstaatlichung ­
  der  großen  Privatbahnen  geschehen  ist,  und  etwa  ein  eigenes
Reichsministerium  zu  schaffen,  dem  eine  ähnliche  Aufgabe  für  das  Reich
zufiele,  wie  sie  das  Preußische  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten  für
Preußen  zu  erfüllen  hat.  Dieser  Weg  liegt  nahe,  ist  aber  nicht  gangbar.
Die  preußische  Staatseisenbahnverwaltung  ist  durchaus  ein  Glied
der  preußischen  Staatsverwaltung  überhaupt  und  trägt  demgemäß  auch
in  jeder  Beziehung  so  spezifisch  preußisches  Gepräge,  daß  die  Übertragung
dieses  Verwaltungssystems  auf  eine  Reichsverwaltung  schon  um  deswillen ­
  kaum  tunlich  wäre.
Damit  hängt  eine  innere  Eigentümlichkeit  und  —  um  es  gleich  zu
sagen  —  Schwäche  der  preußischen  Eisenbahnverwaltung  zusammen.
Die  Einordnung  der  preußischen  Eisenbahnverwaltung  in  den  Staats.
Haushalt  hat  ihr  die  freie  wirtschaftliche  Beweglichkeit
genommen,  die  ein  Betriebs  unter  nehmen  braucht.
        <pb n="27" />
        28

Das  trat  in  Preußen  um  deswillen  besonders  stark  hervor,  als  die
preußische  Überlieferung  den  Rücksichten  auf  den  Staatshaushalt,  also
den  Staat  als  Fiskus,  von  jeher  ein  besonderes  Gewicht  verliehen  hat.
Werfen  wir  einen  kurzen  Rückblick  auf  die  preußische  Finanzgeschichte. ­

Gesicherte  Finanzen  bezeichnet  Friedrich  der  Große  in  seinem  politischen ­
  Testament  als  die  stärkste  Säule  des  Staates  neben  einem  schlagfertigen ­
  Heere.  Die  treue  Wahrung  dieses  Satzes  gehört  zu  den  ruhmvollsten ­
  Überlieferungen  des  altpreußischen  Beamtentums.  Indessen  auch
in  dem  lebensvollsten  Organismus  bilden  sich  mit  der  Zeit  Verknorpelungen ­
  und  Verknöcherungen,  und  das  Gebiet  des  Finanzwesens  steht
nach  der  Natur  der  Dinge  dieser  Gefahr  um  so  eher  offen,  als  sein
spröder  Stoff  nur  den  zum  Eindringen  einladet,  den  eine  wirkliche
Hingabe  an  die  Sache  leitet.  Wie  selten  sind  Finanzsachverständige?
Und  noch  seltener  als  ihr  Vorkommen  ist  ihre  Beliebtheit.
Es  ist  vieles  zusammengekommen,  um  die  Wissenschaft  von  der
preußischen  Staatswirtschaft  zu  einer  Art  Geheimlehre  zu  machen.  Darin
ist  übrigens  bereits  der  große  König  mit  seinem  Beispiel  vorausgegangen.
Er  allein  kannte  die  Abschlußzahlen  der  recht  zersplitterten  Einzelhaushalte. ­
  Einen  Gesamthaushalt  im  heutigen  Sinne  gab  es  noch  nicht,  er
wurde  erst  wesentlich  später  geschaffen,  als  das  große  Auge  des  Einsiedlers ­
  von  Sanssouci  nicht  mehr  über  allem  wachte.
Nach  den  Stein-Hardenbergschen  Reformen  und  vollends  nach  Einführung ­
  der  Verfassung  wäre  eigentlich  ein  klarer  Einblick  in  den  Staatshaushalt ­
  eine  selbstverständliche  Forderung  jedes  Staatsbürgers  gewesen. ­
  Solche  Forderungen  sind  auch  erhoben  und  teilweise  erfüllt
worden.  Aber  selbst  dem  Drängen  des  Landtages  ist  es  nicht  gelungen,
einen  völlig  klaren  und  übersichtlichen  Haushalt  zu  schaffen.  Sogar
Kämpen  wie  Eugen  Richter  und  Friedberg  bissen  hier  auf  Granit.  Der
kluge  Miguel  aber  wurde,  als  er  selbst  Finanzminister  war,  einer  der
geheimnisvollsten  und  verschlossensten  Männer  auf  diesem  Platze.
Es  ist  zweifellos,  daß  die  Vorherrschaft  bedeutender  Finanzminister
für  den  Staatssäckel  bedeutende  Vorteile  zeitigen  kann.  Zweifellos ­
  auch  hat  Miguel  die  schönsten  Verdienste  um  die  preußischen
Staatsfinanzen  —  man  braucht  nur  an  feine  Steuerreform  zu
denken.  Auf  der  anderen  Seite  aber  zeigt  gerade  seine  Ministerzeit,
wie  die  überkommene  Ordnung  des  Staatshaushaltes  die  aufstrebenden ­
  Staatseisenbahnen  in  spanische  Stiefel  einschnürte  und  ihre
wirtschaftliche  Entwicklung  geradezu  gefährdete.  Hier  ist  nicht  der  Ort,
das  nachzuweisen,  so  lehrreich  ein  Einblick  in  die  Erörterungen  zum

*)  Vgl.  hierzu  „Archiv  für  Eisenbahnwesen"  1909  S.  869  (Heft  3),  S.  1093
(Heft  5)  sowie  1910  S.  1108  (Heft  6)  und  S.  1398  (Heft  6).
        <pb n="28" />
        29

Staatshaushalt  der  damaligen  Zeit  auch  ist.  Es  muß  hier  genügen,
einen  ganz  kurzen  Überblick  über  die  Lage  der  Dinge  zu  geben,  wie
sie  sich  noch  heute  darstellt*).
Abweichend  von  der  Ordnung  in  den  meisten  anderen  Staaten  mit
Staatseisenbahnbesitz  ist  der  Haushalt  der  Staatseisenbahnen  in  Preußen
mit  seinen  Einnahmen  und  Ausgaben  in  den  gesamten  Staatshaushalt
durchaus  eingegliedert.  Im  Staatshaushalt  erscheinen  also  nicht  etwa
die  Reinerträge  des  Staatsbahnbetriebes,  sondern  es  werden  alle  Einnahmen ­
  der  Eisenbahnen  unter  den  Staatseinnahmen,  alle  Ausgaben
unter  den  gesamten  Staatsausgaben  mit  aufgeführt.  Es  beruht  das
auf  dem  sogenannten  Brutkoprinzip,  auf  dem  die  Ordnung  des  preußischen ­
  Staatshaushaltes  der  Form  nach  aufgebaut  ist  und  das  in  den
letzten  Jahrzehnten  immer  schärfer  betont,  man  kann  sagen  überspannt
worden  ist.  Der  „Nettoetat",  der  seit  einigen  Jahren  dem  Staatshaushalt
auf  wiederholten  Wunsch  des  Landtages  beigegeben  wird,  ist  nur  eine
kurze  Übersicht  und  hat  keine  staatsrechtliche  Bedeutung.  Die  Übersicht
über  die  Ergebnisse  des  Eisenbahnbetriebes  wurde  bis  zum  Jahre  1909
weiter  dadurch  erheblich  erschwert,  daß  sie  sich  unter  verschiedenen  Einnahme- ­
  und  Ausgabezweigen  zerstreut  fanden.
Infolge  dieses  Zustandes  weisen  die  Abschlüsse  des  preußischen
Staatshaushaltes  riesige  Ziffern  auf,  die  in  den  eigentlichen  Staatsverwaltungsausgaben ­
  nicht  begründet  find.  Der  Leib  des  Staatshaushaltes ­
  ist  gewissermaßen  durch  die  Übernahme  der  Gesamtziffern  der
Eisenbahneinnahmen  und  -ausgaben  übermäßig  angeschwollen.  In
ganz  runden  Ziffern  betrugen  nach  dem  Haushaltsvoranschläge  für  1918

Milliarden

M
die  ordentlichen  Staatseinnahmen  rund  6V 2
davon  allein  die  Einnahmen  der  Staatseisenbahnen  .  .  .  3 3 / t
die  dauernden  Staatsausgaben  insgesamt  6V&amp;amp;

bie  dauernden  Ausgaben  der  Staatseisenbahnen  einschl.  der
Schuldzinsen  und  der  Beträge  der  gesetzlichen  Tilgung  .  3 1 /*

Die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Staatseisenbahnen  machten  also
weit  mehr  als  die  Hälfte  der  gesamten  Staatseinnahmen  und  -ausgaben ­
  aus.
Diese  eigentümliche  Verquickung  zwischen  Eisenbahnhaushalt  und
Staatshaushalt  hat  keineswegs  etwa  nur  die  Bedeutung  einer  Form;
sie  ist  vielmehr  ein  Konstruktionsfehler  der  Eisenbahnwirtschaft.  Es
wäre  sonst  nicht  zu  verstehen,  wie  sie  sich  gegenüber  der  Kritik  namhafter
Finanzpolitiker  und  dem  wiederholten  Verlangen  des  Preußischen  Land-")

  Vgl.  zum  folgenden:
(Heft  3).

„Archiv  für  Eisenbahnwesen"  1909  S.  384  u.  ff.
        <pb n="29" />
        tages  nach  größerer  Klarheit  der  Haushaltsaufstellung  hätte  halten
können.  Sie  sichert  vielmehr  dem  preußischen  Finanzminister  einen
weit-  und  bis  ins  einzelne  gehenden  Einfluß  aus  die  Wirtschaftsgebarung
der  Staatsbahnverwaltung.  Bei  der  großen  Bedeutung  der  Eisenbahneinnahmen ­
  und  -ausgaben  für  die  Staatswirtschaft  ist  es  verständlich,
daß  kein  preußischer  Finanzminister  diesen  Einfluß  ohne  die  schwerstwiegenden
  Gründe  aus  der  Hand  zu  geben  geneigt  war.  Daß  aber
auch  alle  Finanzminister  bisher  ihn  tatsächlich  zu  behaupten  gewußt
haben,  erklärt  sich  aus  der  hervorragenden  Stellung,  die  der  Finanzminister
  im  preußischen  Staatsministerium  überlieferungsgemäß  einnimmt. ­

In  einem  inneren  Zusammenhang  mit  der  Einordnung  des  Eisenbahnhaushaltes ­
  in  den  preußischen  Staatshaushalt  und  mit  dem  überragenden ­
  Einfluß  des  Finanzministers  im  Eisenbahnhaushalt,  namentlich
bezüglich  der  Ausgabenbewilligung,  steht  die  Abhängigkeit,  in  die  beide,
Eisenbahn-  und  Staatswirtschaft,  von  den  jeweiligen  Konjunkturschwankungen ­
  geraten  sind.
Es  ist  klar,  daß  ein  Betrieb  wie  die  preußischen  Staatseisenbahnen
von  den  Schwankungen  des  Wirtschaftslebens  in  genau  dem  gleichen
Maße  getroffen  wird,  wie  beispielsweise  die  großen  Unternehmungen
in  der  Berg-  und  Hüttenindustrie.  Ja,  diese  Schwankungen  sind  für
einen  so  vielgestaltigen  und  auf  regelmäßigen  Verlauf  so  eingestellten
Betrieb,  wie  es  die  Eisenbahn  ist,  besonders  empfindlich.  Man  sollte
daher  annehmen,  daß  die  Finanzwirtschaft  der  Eisenbahnen  mit  noch
weit  stärkeren  Schutzmaßnahmen  gegen  die  Schwankungen  der  Konjunktur ­
  ausgerüstet  sei  als  die  kaufmännische  Praxis.  Indessen  ist
das  nicht  der  Fall.
Die  Gewinnausteilpolitik  der  großen  Privatwerke,  Banken  und
anderen  Unternehmungen  zeigt  in  immer  steigendem  Maße  das  Bestreben, ­
  die  Erträge  stetig  zu  gestalten,  d.  h.  in  jedem  Jahre  tunlichst  die
gleichen,  und  zwar  mäßig  bemessenen  Gewinne  ausschütten.  Dies
fetzt  nun  voraus,  daß  in  guten  Jahren  die  Übergewinne  durch  besondere
Einrichtungen  aufgefangen  und  für  schlechte  Jahre  aufbewahrt  werden.
Weiter  zeigen  alle  gut  geleiteten  Privatunternehmungen  das  Bestreben,
notwendige  Erwerbungen  und  Ausgestaltungen  aus  eigenen  Mitteln
zu  bestreiten,  d.  h.  also  einen  Teil  der  Reingewinne  für  solche  Bedürfnisse ­
  jeweils  zurückzustellen,  um  sich  möglichst  unabhängig  vom  Geldmärkte ­
  zu  halten.  Die  Vorbedingung  für  all  das  ist  also  in  erster
Linie  die  Aufspeicherung  der  über  das  Durchschnittsmaß  hinausgehenden
Erträge  der  guten  Jahre.
Die  Form,  der  die  R  ü  ck  l  a  g  e  p  o  l  i  t  i  k  sich  bedient,  ist  verschieden.
Man  kann  sie  aber  in  drei  große  Gruppen  teilen:  die  Bildung  stiller
Rücklagen,  die  im  Jahresabschluß  nicht  erscheinen,  die  Bildung  offener
        <pb n="30" />
        Rücklagen,  die  aus  der  Vermögensrechnung  ersichtlich  sind,  und  endlich
der  Vortrag  auf  neue  Rechnung,  der  einen  Teil  des  Gewinnes  gewissermaßen ­
  in  der  Schwebe  hält*).
Die  Staatseisenbahnverwaltung  bildet  nun  allerdings  auch  stille
Rücklagen,  wenn  nicht  dem  Begriffe,  so  doch  der  Sache  nach,  z.  B.  indem
sie  abgängige  Anlagen  und  Betriebsmittel  aus  lausenden  Jahresausgaben ­
  durch  neue  und  höherwertige  ersetzt.  Ebenso  kannte  die
Verwaltung  von  jeher  auch  die  Verwendung  eigener  Betriebsmittel  für
werbende  Zwecke.  Das  geschah  und  geschieht  in  dem  sogenannten
„(xtraordinarium  der  Eisenbahnverwallung",  das  unter  den  einmaligen
und  außerordentlichen  Einnahmen  des  Staatshaushaltes  erscheint  und
aus  den  Eisenbahnüberschüssen  gespeist  wird**).
Diese  Einrichtungen  genügten  aber  nicht,  um  die  Schwankungen
der  Eisenbahneinnahmen  und  -ausgaben,  die  ihrerseits  wieder  auf  den
Schwankungen  des  Wirtschaftslebens  beruhen,  in  vollem  Umfange  aufzufangen ­
  und  den  Staatshaushalt  vor  den  empfindlichen  Stößen,  die
die  Folge  davon  waren,  zu  sichern.
Vergegenwärtigt  man  sich  das  obige  Zahlenverhältnis  zwischen  den
Einnahmen  und  Ausgaben  der  Eisenbahnverwaltung  und  denen  aller
übrigen  Staatsverwaltungen,  so  ist  klar,  welch  ungeheurer  Einfluß  jede
Schwankung  im  Eisenbahnhaushalt  auf  den  Staatshaushalt  üben  mußte.
Denselben  Einfluß  aber,  wie  die  Schwankungen  der  tatsächlichen  Ergebnisse, ­
  müssen  natürlich  auch  Fehlschätzungen  bei  der  Aufstellung  des
Anschlages  ausüben.  Alle  diese  Fehlerquellen  sind  indessen  natürlich
unvergleichlich  viel  größer,  wenn  man  alle  Rohertragsziffern  eines
Riesenunternehmens  in  den  Rahmen  des  Staatshaushaltes  hineinzwängt, ­
  als  wenn  man  in  diesen  lediglich  Reinerträge  übernimmt,  deren
Bemessung  leicht  durch  eine  zielbewußte  Gewinnpolitik  geregelt  werden
kann.  Bei  3y z  Milliarden  Eisenbahneinnahmen  genügt  schon  eine
Schwankung  von  10^,  —350  Millionen  Einnahme,  um  einen  nicht  zu
deckenden  Fehlbetrag  hervorzurufen.  Man  wende  nicht  ein,  daß  diesem
Rückgänge  der  Einnahmen  auch  ein  Rückgang  der  Ausgaben  gegenüberstehen ­
  werde;  denn  dies  ist  keineswegs  der  Fall.  Vielmehr  trägt  die
Gestaltung  der  Ausgaben  beim  Eisenbahnbetriebe  ein  anderes  Gesetz
in  sich  als  die  Entwicklung  der  Einnahmen.  In  den  Ausgaben  drückt
sich  die  Wirtschaftsentwicklung  in  der  Regel  später  und  fast  immer  in
einem  anderen  Maße  aus  als  bei  den  Einnahmen.
*)  Es  können  Gewinne  auch  wohl  auf  andere  Art  für  Zwecke  des  Unternehmens ­
  in  weiterem  Sinne  festgelegt  werden,  man  kann  aber  alle  diese  Formen
der  Festhaltung  von  Betriebsgewinnen  unter  der  Bildung  stiller  Rücklagen  mitbegreisen.

**)  Näheres  im  „Archiv  für  Eisenbahnwesen"  1910  S.  1128  (Heft  S):  „Zur
Wirtschaftsführung  der  Staatsbahnverwaltung."
        <pb n="31" />
        32

Die  Folge  dieser  Verhältnisse  war  schon  von  Beginn  der  Staatsbahnzeit ­
  ab,  daß  das  Gleichgewicht  des  Staatshaushaltes  fast  stets
wandelbar  war  und  öfter  in  die  Gefahr  kam,  durch  die  Schwankungen
der  Eisenbahnergebnisse  nachhaltig  erschüttert  zu  werden.
Ebenfalls  feit  dem  Beginn  der  Staatseisenbahnzeit  hat  man  versucht,
diese  unsichere  Lage  des  Staatshaushaltes  zu  bessern  und  gewissermaßen
eine  Puffereinrichtung  zu  schaffen,  die  die  Schwankungen  in  den  einzelnen
Jahren  ausgleichen  und  für  schlechte  Jahre  Vorsorge  treffen  soll*).
Trotz  der  Bemühungen  so  bedeutender  Finanzmänner  wie  Miguel
ist  es  jahrzehntelang  nicht  gelungen,  eine  wirklich  befriedigende  und
grundlegende  Neugestaltung  der  Dinge  zu  schaffen.  Erst  im  Jahre  1910
wurde  ein  wirksamer  Ausgleichfonds  errichtet,  der  vor  dem  Kriege
mit  einigen  Hundert  Millionen  Mark  Bestand  ausgewiesen  war.  Dieser
Bestand  ist  schon  in  den  ersten  Kriegszeiten  verschwunden,  und  es  kann
das  nicht  wundernehmen,  wenn  man  sich  die  Aufgaben  im  einzelnen
kurz  vergegenwärtigt,  die  aus  dem  Betriebsüberschuß  der  Staatseisenbahn ­
  zu  erfüllen  sind.
Nach  einem  zwischen  den  beteiligten  Dienstzweigen  geschlossenen  und
vom  Landtage  bestätigten  Finanzabkommen  vom  Jahre  1910**)  sind  das  ,
drei  Aufgaben:
Zunächst  ist  naturgemäß  aus  dem  Betriebsüberschuß  die  Verzinsung
und  planmäßige  Tilgung  der  Eisenbahnschulden  zu  leisten.  Die  planmäßige ­
  Tilgung  ist  in  Preußen  sehr  gering.  Das  Erfordernis  bewegte
sich  in  den  letzten  Jahren  zwischen  45  und  52  Millionen  Ji.
Einen  Ersatz  für  diese  mangelhafte  Tilgung  stellt  in  Preußen  die
oben  erörterte  Einrichtung  des  Eisenbahn-Extraordinar
  i  u  m  s  dar.  Dieses  Eisenbahn-Extraordinarium  umfaßt  solche  Ausgaben, ­
  die  nicht  zu  den  Betriebsausgaben  gehören,  also  eine  Vermehrung ­
  des  Anlagekapitals  darstellen.  Da  diese  Aufwendungen  aber
nicht  aus  Anleihemitteln,  sondern  aus  den  eigenen  Mitteln  der  Eisenbahnverwaltung ­
  bestritten  werden  (f.  oben),  so  kann  man  sie,  kaufmännisch ­
  gesprochen,  als  Abschreibung,  oder,  staatsrechtlich  angesehen,
als  Schuldentilgung  auffassen.
Das  Extraordinarium  wies  früher  sehr  stark  schwankende  Beträge
auf,  in  den  letzten  Jahren  trat  hierin  ein  Wandel  ein.  Nach  dem  erwähnten ­
  Finanzabkommen  von  1910  wird  nämlich  der  nach  Verzinsung
und  Tilgung  der  Eisenbahnschulden  verbleibende  Reinüberschuß  so
zwischen  den  Eisenbahnzwecken  und  den  allgemeinen  Staatszwecken  auf*) ­

  Zur  Geschichte  der  Reformbestrebungen  vgl.  „Archiv  für  Eisenbahnwesen" ­
  1909  S.  1093  u.  ff.  (Heft  5).
*•)  Näher  dargestellt  im  „Archiv  für  Eisenbahnwesen"  1910  S.  1121  u.  ff.
(Hest  5).
        <pb n="32" />
        33

geteilt,  daß  ein  bestimmter,  nach  dem  Anlagekapital  berechneter  Anteil
sowohl  zur  Speisung  des  Extraordinariums  wie  zur  Abführung  an  die
allgemeine  Staatskasse  dient.  Dieser  Anteil  beträgt  für  das  Extraordinarium
  1,15  %  und  für  die  allgemeine  Staatskasse  2,10  %  des
statistischen  Anlagekapitals.  Im  Jahre  1913  ergab  sich  hieraus  für  das
Extraordinarium  eine  Summe  von  etwa  122  Millionen  Jl,  für  die  allgemeine ­
  Staatskasse  von  234  Millionen  Jl  (Anlage  I).
Der  noch  verbleibende  Restüberschuß  von  91  Millionen  Jl  floß  in
den  Ausgleichfonds.  Dieser  Ausgleichfonds  nimmt  nach  Abzug  des
Schuldendienstes  und  des  Betrages  für  das  Extraordinarium  (1,15  %)
den  Restbetrag  des  Reinüberschusses  auf,  der  nach  Abführung  der  Staatsrente ­
  (2,10%  des  Anlagekapitals)  übrig  bleibt.-  Vor  dem  Kriege  hatte
der  Ausgleichfonds  feinen  Höchstbetrag  mit  fast  400  Millionen  Jl  erreicht. ­
  Schon  im  zweiten  Kriegsjahr  aber  war  er  aufgezehrt.
Es  ist  klar,  daß  in  einem  Milliardenetat  derartige  Rücklagen  keine
genügende  Schutzwehr  gegen  die  Schwankungen  der  Konjunktur  bieten.
Der  Fehler  liegt  eben  tiefer:
Die  Verkoppelung  einer  so  riesigen  Betriebsverwaltung ­
  mit  dem  Staatshaushalt,  der  nach  ganz
anderen  Grundsätzen  zu  bewirtschaften  ist,  ist  an
sich  ungesund,  führt  zu  einer  ständigen  Gefährdung  des  Gleichgewichts ­
  im  Staatshaushalt  und  zu  schweren  Hemmnissen  für  Wirtschaftsführung ­
  der  Betriebsverwaltung.  So  kam  es,  daß  immer  wieder
notwendige  Bauten  und  Beschaffungen  hinter  dem  Bedürfnis  einherhinkten. ­
  Die  Prüfung,  namentlich  der  Bauentwürfe,  war  eine  so  verwickelte, ­
  daß  die  Anlagen  mitunter  bereits  veraltet  waren,  bevor  der
erste  Spatenstich  geschah,  geschweige  denn  das  erste  Rad  über  sie  rollte.
Daß  diese  Verhältnisse  auch  zu  unwirtschaftlichen,  d.  h.  nicht  unbedingt
erforderlichen  Ausgaben  führen  mußten,  bedarf  keiner  näheren  Ausführung.
Zu  diesen  finanzwirtschaftlichen  Gründen,  die  dazu  führen  müssen,
eine  nach  kaufmännischen  Gesichtspunkten  zu  führende  Betriebsverwaltung ­
  von  der  eigentlichen  Staatsverwaltung  zu  trennen,  treten  andere
Gründe  auf  dem  Gebiete  der  Betriebsverwaltung.  Schon  jetzt  sind  die
preußischen  Staatsbahnen  zu  groß,  um  nach  dem  bisherigen  System
von  einer  Stelle  aus  geleitet  werden  zu  können.  Sie  kranken
unter  einer  zu  weit  gehenden  Zentralisation  der  Betriebsverwaltung.
Das  preußische  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten,  das  ja  auch  die
Wasserbauverwaltung  und  die  Hochbauverwaltung  umfaßt,  stellt  eine
Riesenbehörde  dar,  deren  Leitung  die  Arbeitskraft  eines  auch  hochbefähigten ­
  Menschen  übersteigt.  Sie  umfaßt  zehn  Abteilungen,  zwei
Unterstaatssekretäre  (außer  dem  parlamentarischen  Unterstaatssekretär
und  den  Beigeordneten)  und  eine  Menge  Ministerialdirektoren,  vortragende ­
  Räte,  höhere  Hilfsarbeiter  und  Beamte.  Der  Umfang  würde  mit
Quaotz,  Reichseisenbahnen.  3
        <pb n="33" />
        84

der  Erweiterung  des  örtlichen  Bereichs  geradezu  ins  Unabsehbare  gehen.
Zudem  hat  sich  bereits  auch  in  Preußen  gezeigt,  daß  die  Verbindung ­
  der  politischen  Geschäfte  des  Staatsmini  st  ers,
der  Aufsichtsbehörde  und  der  ober  st  en  Leitung  des
Betriebes  zum  Schaden  für  die  fachtechnische  Leitung
a  u  s  s  ch  l  ä  g  t.  Die  Hauptkräfte  des  Ministers  und  damit  feiner  Mitarbeiter ­
  werden  durch  die  parlamentarischen  und  rein  politischen  Geschäfte, ­
  zu  deutsch  durch  die  Verteidigung  seiner  Stellung,  in  Anspruch
genommen.  Das  ist  die  notwendige  Folge  der  ganzen  Konstruktion
unseres  parlamentarischen  Lebens,  vielleicht  mehr  noch  unserer  Volksgewohnheit, ­
  die  den  Minister  in  Berlin  für  die  Ausschreitung  des  Bahnwärters ­
  in  Schwientochlowitz  haftbar  zu  machen  sich  nicht  nehmen  läßt.
Weiter  aber  spielten  schon  unter  dem  bisherigen  Regiment,  das  in  der
Welt  im  großen  und  ganzen  durch  Rechtlichkeit  und  Sachlichkeit  bekannt
war,  unverantwortliche  Einflüsse  in  das  Getriebe  der  Betriebsverwaltung
mit  hinein.  Ob  diese  bei  einem  rein  parlamentarischen  Regiment  mit
einem  soviel  stärkeren  Parteigetriebe  leichter  abzuwehren  sind,  wage
ich  nicht  zu  entscheiden.
In  richtiger  Erkenntnis  dieser  Zusammenhänge  haben  denn  auch
so  demokratische  Staaten  wie  beispielsweise  Italien  und  die
Schweiz  ihren  Eisenbahnverwaltungen  eine  weitgehende  Autonomie
zugestanden,  namentlich  aber  die  Leitung  der  Betriebsverwaltung  von
den  politischen  Geschäften  getrennt*).
Die  Neuordnung  des  deutschen  Eisenbahnwesens  muß  also  sich  unter
dem  Zeichen  der  Selbstverwaltung  der  Eisenbahnen  vollziehen.  Gleichzeitig ­
  muß  damit  eine  größere  Beweglichkeit  und  Freiheit  in  der  Betriebsführung ­
  und  namentlich  in  der  Wirtschaftsführung  angestrebt  werden.
Ein  näheres  Eingehen  auf  die  Schäden  des  bisherigen  Zustandes
bei  einer  Einordnung  der  Eisenbahnwirtschaft  in  den  Staatshaushalt,
wie  sie  sich  zum  Beispiel  in  Preußen  gezeigt  haben,  ist  an  dieser  Stelle
nicht  möglich**).  Ich  begnüge  mich,  einige  Haupforderungen  zu  skizzieren:
1.  Die  Wirtschaftsführung  der  Eisenbahnen  muß
in  Zukunft  unabhängig  von  der  F  in  a  n  z  v  e  r  w  a  l  -
tung  des  Reiches  gestellt  werden.  Das  muß  auch  zum
Ausdruck  gelangen  in  der  Buch-  und  Rechnungsführung.  Es  muß
der  Grundsatz  gelten,  wie  er  für  die  schweizerische  Bundesbahn  im
Rückkaufsgesetze  aufgestellt  wurde:
„Das  Rechnungswesen  der  Reichsbahn  ist
getrennt  zu  halten  von  dem  des  Reich  es."

*)  „Archiv  für  Eisenbahnwesen"  1904  S.  1259,  1905  S.  105,  1910  S.  1327,
1912  S.  815  und  1127,  1914  S.  114  und  307.
**)  Näheres  in  „Stahl  und  Eisen"  1919  Heft  4.
        <pb n="34" />
        35

3

Sie  ist  kaufmännisch  zu  gestalten  und  muh  demgemäß  auf  dem  kaufmännischen ­
  Nettoprinzip  statt  auf  dem  Bruttoprinzip  des
preußischen  Staatshaushalts  beruhen.  Dieser  Grundsatz  ist  in  dem
italienischen  Gesetz  vom  7.  Juli  1907  Artikel  16  in  die  Worte  gefaßt:
„Die  Staatsbahnverwaltung  deckt  ihre
Ausgaben,  indem  sie  die  erforderliche  Summe
aus  ihren  Einnahmen  entnimmt."
2.  Sofern  überhaupt  der  Haushalt  des  Reiches  an  den  Eisenbahnüberschüssen ­
  zu  beteiligen  sein  wird,  so  wäre  diese  Beteiligung  auf
einen  bestimmten  Anteil  an  den  Reinerträgen
zu  beschränken.  Dieser  Anteil  ist  festzulegen,  so  daß
einmal  Schwankungen  im  Reichshaushalt  vermieden  werden  und
anderseits  die  Eisenbahnwirtschaft  vor  wechselnden  Ansprüchen  des
Reichshaushalts  bewahrt  bleibt.
3.  Im  übrigen  muß  die  Wirtschaftsführung  vollständig
unabhängig  sein  und  sich  lediglich  nach  den  Bedürfnissen ­
  und  Verhältnissen  des  Unternehmens
f  e  l  b  st  r  i  ch  t  e  n.  Das  gilt  von  der  Abschreibungs-,  Erneuerungs-,
Anleihepolitik,  der  Bildung  stiller  Rücklagen,  der  Übertragung  bewilligter ­
  nicht  verbrauchter  Mittel  auf  neue  Rechnung,  kurz  von  der
gesamten  Wirtschaftsführung.
Auch  die  Verwaltung  und  der  Beamtenkörper
müssen  von  allen  Hemmungen  befreit  werden,
die  aus  der  Übertragung  der  hierarchischen  Formen ­
  und  Überlieferungen  des  eigentlichen
Staatsbeamtentums  sich  ergeben.  Die  Gliederung  und
Rangordnung  des  Staatsbeamtentums  paßt  für  eine  Betriebsverwaltung ­
  nicht.  Nur  mühsam  konnten  die  einzelnen  Klassen  der
Eisenbahnangestellten  in  diese  Gliederung  heineingepreßt  werden
und  fanden  vielfach  lediglich  infolge  dieser  Eingliederung  nicht  die
innere  und  äußere  Würdigung,  die  ihren  Aufgaben  entsprochen  hätte.
Aus  alledem  ergibt  sich  als  einfachste  und  klarste  Regelung  die
Verwaltung  der  Eisenbahnen  durch  eine  Körperschaft ­
  des  öffentlichen  Rechts,  aber  kaufmännischer
Geschäftsführung.  Am  geeignetsten  für  eine  derartige  Verwaltung ­
  ist  die  Gesellschaftsform.  Es  wäre  etwa  eine  Reichseisenbahngesellschaft ­
  zu  bilden,  die  von  einem  Direktorium  und  von  einem  Verwaltungsrat ­
  geleitet  wird,  überwacht  würde  sie  von  einem  Reichsamt
für  das  Verkehrswesen.  Das  Direktorium  darf  nur  wenige  leitende
Männer  umfassen.  Einmal  sind  wirklich  bedeutende  Köpfe  selten,  und
es  ist  ein  vergebliches  Bemühen,  durch  eine  größere
Anzahl  zu  ersetzen,  was  dem  einzelnen  an  Ka ­
        <pb n="35" />
        36

pazität  fehlt.  Sodann  ist  aber  —  wie  jeder  Mensch  des  praktischen
Lebens  weiß  —  in  einer  Betriebsverwaltung  Vielköpfigkeit  der  Leitung
besonders  vom  Übel.
Eine  solche  Verwaltungsform  sichert  die  nötige  Freiheit  der  Bewegung. ­
  Das  ist  besonders  für  die  Übergangszeit  wichtig.  Die  Reichseisenbahngesellschaft ­
  wäre  in  der  Lage,  die  Eisenbahnen  sofort  zu  übernehmen ­
  und  sie  zunächst,  wie  oben  angegeben,  für  die  Rechnung  der
bisherigen  Eigentümer  zu  führen.  In  welcher  Form  dann  die  endgültige ­
  Auseinandersetzung  zu  erfolgen  hätte,  würde  damit  eine  Frage
zweiter  Linie.  Mit  den  Aktiven  könnten  dann  entweder  die  Passiven,
d.  h.  die  Eisenbahnschulden,  übernommen  werden,  oder  es  würden  die
Eisenbahnschulden  den  Bundesstaaten  belassen  und  der  Gegenwert  in
Schuldverschreibungen  der  Reichseisenbahngesellschaft  gegeben  werden
können.  Weniger  tiefgreifend  wäre  eine  andere  Regelung,  die  den
Bundesstaaten  das  Eigentum  an  den  Bahnlinien  beläßt,  aber  den  Betrieb, ­
  die  Berwaltung  und  die  Nutzung  der  Eisenbahnen  der  Gesellschaft
in  einer  Rechtsform  überträgt,  die  ähnlich  einer  Pachtung  wirken
würde.  Es  würde  hier  ein  Gebilde  entstehen,  das  Ähnlichkeit  enthielte
mit  dem  finanziellen  Aufbau  der  Preußisch-Hessischen  Eisenbahngemeinschaft. ­
  In  letzterem  Falle  würden  die  Bundesstaaten ­
  als  solche  ihre  Vertreter  im  Verwaltungsrat  behalten  und  damit
einen  nicht  unerheblichen  partikularen  Einfluß  auszuüben  in  der  Lage
sein.  (Vergleiche  das  im  ersten  Kapitel  Gesagte.)
Im  einzelnen  wäre  die  Organisation  der  Reichseisenbahngesellschaft
etwa  wie  folgt  zu  denken:
Das  Aufsichtsrecht  des  Reiches  würde  durch  ein  Reichsamt
  (Reichsoerkehrsamt  oder  Reichseisenbahnamt)  ausgeübt  werden.
Der  Reichspräsident  würde  die  leitenden  Beamten  (die  Mitglieder
des  Reichseisenbahndirektoriums,  der  Eisenbahnrechnungskammer,  der
Generaldirektionen  und  der  Betriebsdirektionen)  ernennen.
Er  hat  das  Recht,  ungesetzliche  Beschlüsse  des  Verwaltungsrats,  des
Direktoriums  und  der  Generaldirektionen  aufzuheben,  die  Verwaltung
zur  Erfüllung  ihrer  gesetzlichen  Pflichten  (nötigenfalls  durch  Ordnungsstrafen) ­
  anzuhalten,  Berichte  und  Auskünfte  sowohl  von  dem  Reichseisenbahndirektorium
  wie  von  der  Eisenbahnrechnungskammer  zu  erfordern, ­
  auch  einen  Kommissar  bei  dem  Verwaltungsrat  sowie  bei  dem
Reichseisenbahnrat  zu  bestellen,  der  auf  Verlangen  jederzeit  gehört
werden  muß.
Der  Reichspräsident  erläßt  die  Verwaltungsordnung  für  die  Reichseisenbahnen ­
  und  die  Geschäftsordnung  des  Reichseisenbahndirektoriums
auf  Vorschlag  des  Verwaltungsrats.
Die  Organe  der  Reichseisenbahngesellschaft  sind
folgende:
        <pb n="36" />
        37

a)  der  Verwaltungsrat.
Er  wäre  zusammenzusetzen  aus  Vertretern  des  Reiches  zur  Wahrung
der  allgemeinen  öffentlichen  Interessen.  Diese  wären  etwa  zu  je  einem
Drittel  vom  Reichspräsident,  von  der  Nationalversammlung  und  vom
Staatenausschuß  zu  bestimmen.
Zweitens  wären  in  den  Verwaltungsrat  zu  entsenden  die  Vorsitzenden ­
  der  Generaldirektionen  als  Vertreter  des  praktischen  Dienstes.
Drittens  hätte  der  Reichseisenbahnrat  (siehe  unten)  als  Vertreter
der  Verkehrsinteressen  Abgeordnete  zu  entsenden.
Viertens  müßten  auch  die  Organisationen  der  Angestellten  das
Recht  erhalten,  Abgeordnete  für  den  Verwaltungsrat  zu  ernennen*).  Das
Stimmenverhältnis  dieser  Vertreter  wäre  durch  das  Organisationsgesetz
festzusetzen.
Endlich  würden  in  dem  Falle,  daß  die  Bundesstaaten  Teilhaber
blieben  (Fall  der  Gemeinschaftsform,  vgl.  das  erste  Kapitel),  auch  von
den  bundesstaatlichen  Verwaltungen  als  Teilhabern  Vertreter  zu  entsenden ­
  sein.  In  diesem  Falle  müßten  die  Vertreter  des  Staatenausschusses
wohl  fortfallen.
Den  Vorsitz  im  Verwaltungsrat  führt  der  Vorsitzende  des  Reichseisenbahndirektoriums. ­
  Er  beruft  den  Verwaltungsrat  mindestens  zweimal ­
  im  Jahre.
Die  Zuständigkeit  des  Verwaltungsrates  wäre
etwa  wie  folgt  abzugrenzen:
1.  Entscheidung  über  den  vom  Generaldirektorium  unterbreiteten  Voranschlag ­
  und  den  Jahresabschluß.
2.  Beschlußfassung  über  außerordentliche  Ausgaben,  die  im  Voranschlag ­
  nicht  vorgesehen  sind  und  aus  dem  Dispositionsfonds  nicht
gedeckt  werden  können.
Zu  1  und  2.  Hierdurch  wäre  die  Mitwirkung  des  Verwaltungsrates ­
  bei  allen  wichtigeren  Geschäften,  Käufen  und  Veräußerungen, ­
  Pachtungen  und  Verpachtungen  usw.  gesichert.
3.  Beschlußfassung  über  die  Verwendung  des  Rllcklagefonds,  Ausgleichfonds ­
  usw.
4.  Allgemeine  Vorschriften  über  die  Wirtschaftsführung  und  die  rechtlichen ­
  Verhältnisse  der  Angestellten.
5.  Die  Tarifhoheit.  Entscheidung  über  Tarife,  soweit  sie  nicht  der  Zuständigkeit ­
  der  Generaldirektionen  überlassen  werden  können.  (Ausnahmetarife ­
  von  vorübergehender  Bedeutung.)
6.  Vorschläge  zur  Aufstellung  oder  Änderung  der  Verwaltungsordnung. ­

Vorschläge  an  die  gesetzgebenden  Körperschaften  des  Reiches.
*)  Zur  Begründung  vgl.  S.  49  und  S.  61ffg.
        <pb n="37" />
        38

b)  das  Reichseisenbahndirektorium.
Es  besteht  aus  einer  geringen  Zahl  leitender  Direktoren,  etwa  mindestens ­
  fünf  bis  höchstens  zehn.  Diese  Direktionsmitglieder  werden  vom  Verwaltungsrat ­
  vorgeschlagen  und  vom  Reichspräsidenten  auf  die  Dauer
von  zwölf  Jahren  ernannt.  Der  Reichspräsident  ernennt  den  Vorsitzenden ­
  des  Reichseisenbahndirektoriums.
Die  Zuständigkeit  des  Reichseisenbahndirektoriums ­
  wäre  etwa  wie  folgt  abzugrenzen:
1.  Allgemeine  Vorschriften  bezüglich  der  Verwaltung,  Betriebsführung,
Wirtschaftsführung  nach  Maßgabe  der  Verwaltungsordnung  und
der  vom  Verwaltungsrat  erlassenen  Vorschriften.
2.  Aufstellung  des  Voranschlags  und  der  Jahresrechnung.
3.  Verwendung  eines  im  Voranschlag  alljährlich  vorgesehenen  Dispositionsfonds ­
  von  100  Millionen  Jt.
4.  Ernennung  der  Beamten  des  Reichseisenbahndirektoriums.
5.  Vertretung  der  Reichseisenbahngesellschaft  nach  außen.
Das  Direktorium  beschließt  in  besonders  wichtigen,  in  der  Geschäftsordnung ­
  vorgesehenen  Angelegenheiten  kollegialisch.  Im  übrigen  entscheidet ­
  der  Vorsitzende.  Letzterer  hat  ferner  das  Recht,  kollegialische  Beschlüsse ­
  zu  beanstanden  und  die  Entscheidung  des  Verwaltungsrates  anzurufen. ­
  Ungesetzliche  Beschlüsse  hat  er  zu  beanstanden.  Werden  solche
vom  Verwaltungsrat  gefaßt,  so  hat  er  die  Entscheidung  des  Reichspräsidenten ­
  anzurufen.
o)  die  Eisenbahnrechnungskammer.
Sie  prüft  die  Jahresrechnung  und  berichtet  an  den  Verwaltungsrat.
Sieben  Mitglieder  vom  Reichspräsidenten.  ernannt.
Sie  beschließt  nach  Stimmenmehrheit.  Bei  Meinungsverschiedenheiten ­
  hat  die  Minderheit  das  Recht,  Sonderberichte  an  den  Verwaltungsrat ­
  zu  erstatten.
Die  Kammer  ist  völlig  unabhängig  und  untersteht  direkt  dem
Reichspräsidenten,  ihre  Stellung  ist  also  ähnlich  der  des  Rechnungshofs
des  Deutschen  Reiches.  Der  Reichspräsident  erhält  Abschrift  der  Berichte
an  den  Verwaltungsrat.
Die  Kosten  der  Eisenbahnrechnungskammer  trägt  die  Reichseisenbahngesellschaft. ­

ä)  der  Reichseisenbahnrat.
Er  besteht  aus  100  Mitgliedern,  die  von  den  Landeseisenbahnräten
nach  besonderer  Geschäftsordnung  gewählt  werden.
Er  ist  vor  Erlaß  von  Vorschriften  allgemeiner  Bedeutung,  sowie  von
wichtigen  Maßnahmen  im  Tarifwesen,  Fahrplanwesen  und  anderen
Maßnahmen,  die  den  Verkehr  betreffen,  zu  hören.
        <pb n="38" />
        39

Er  hat  das  Recht,  Vorschläge  zu  machen  und  Auskünfte  zu  fordern.
Den  Vorsitz  führt  der  Vorsitzende  des  Reichseisenbahndirektoriums
oder  feine  Vertreter.  Er  beruft  alljährlich  mindestens  zwei  Sitzungen.
Diese  Regelung  würde  die  Hauptforderung  erfüllen,  die  jetzt  allen
anderen  vorgeht:  nach  Einheit  im  deutschen  Verkehrswesen.  Sie  würde
die  recht  bedenklichen  Unklarheiten  vermeiden,  die  in  dem  Entwurf
der  Reichsverfassung  zutage  treten.  Nach  dem  Artikel  94  der
Reichsverfassung  sollen  die  Behörden  und  Ämter  der  Neichseisenbahnverwaltung
  die  Bezeichnung  des  Gliedstaates  führen,  in  dessen  Gebiet
sie  ihren  Sitz  haben,  und  die  örtlichen  Dienststellen  nach  den  Gliedstaaten
benannt  werden,  in  dessen  Gebiet  sie  gelegen  sind.  Die  Reichseisenbahnverwaltung
  würde  also  preußische,  bayerische,  oldenvurgische,  braunschweigische, ­
  schwarzburg-sondershausensche  Ämter  und  Beamte  haben.
Welche  wirtschaftlichen  und  staatsrechtlichen  Folgeerscheinungen  die
Durchführung  einer  solchen  Bestimmung  haben  würde,  ist  nicht  abzusehen. ­
  Fast  möchte  man  fürchten,  daß  hier  die  deutsche  Kleinstaaterei
eine  Eingangstür  finden  könnte,  um  in  das  deutsche  Eisenbahnwesen ­
  wieder  einzuziehen,  das  sie  doch  nach  dem  Wunsche  und  Willen
der  überwiegenden  Gesamtheit  unseres  Volkes  gerade  verlassen  soll.
Wenn  irgendwo,  so  ist  Schildbürgerei  im  Verkehrswesen ­
  unerträglich.
Demgegenüber  würde  die  vorgeschlagene  Regelung  einerseits  die
notwendige  Einheit  und  Zusammenfassung  sichern,  andererseits ­
  die  Möglichkeit  geben,  die  Betriebsverwaltung  nach  gesunden
Grundsätzen  der  Dezentralisation  u  n  d  &amp;gt;S  e  lb  st  v  e  r  w  altun
  g  einzurichten.  Sie  würde  den  Reichshaushalt  von  den  ungeheuren
Einnahme-  und  Ausgabeposten  der  Betriebsverwaltung  entlasten,  die
mit  den  Aufgaben  des  Reiches  auf  dem  Gebiete  der  Staatsverwaltung
im  engeren  Sinne  nichts  zu  tun  haben.  Sie  würde  die  Reichsbahnverwaltung ­
  zwar  nicht  vor  der  Gefahr  der  Bureaukratisierung  schützen  können,
die  jedem  Unternehmen,  das  einen  gewissen  äußeren  Umfang  überschreitet, ­
  an  sich  droht,  wohl  aber  ein  Höchstmaß  an  Beweglichkeit  und
Anpassungsfähigkeit  und  somit  die  Möglichkeit  geben,  die  Verwaltung
frei  zu  halten  von  den  spezifischen  Schäden  des  Staatsbeamtentums  im
engeren  Sinne  und  einer  zu  engen  Verkoppelung  mit  der  politischen
Reichsverwaltung.  Sie  würde  sich  letzten  Endes  auch  in  der  Richtung
bewegen,  die  bei  den  neuesten  Vorschlägen  der  Reichsregierung  zur
Sozialisierung  privater  Unternehmungen,  z.  B.  des  Kohlensyndikats,  erkennbar ­
  sind,  mutet  also  den  zur  Zeit  maßgebenden  Parteien  kein  Opfer
an  politischer  Überzeugung  zu.
        <pb n="39" />
        III.  Die  Organisation  der  Betriebsverwaltung.
Die  Unmöglichkeit,  eine  der  bundesstaatlichen  Organisationen  einfach ­
  auf  die  künftige  Reichsverwaltung  zu  übertragen,  ist  nun  wohl  klar.
Andererseits  aber  ist  es  angängig,  ja  wird  es  nötig  fein,  die  vorhandenen
Organisationsgrundlagen  zu  benutzen  und  fortzuentwickeln.  Eine  völlige
Beseitigung  des  Vorhandenen  und  ein  Neuaufbau  auf  völlig  neuen
Grundlagen  würden  praktisch  zu  große  Schwierigkeiten  mit  sich  bringen.
Bei  den  folgenden  Vorschlägen  ist  von  den  Grundlagen  der
heutigen  preußischen  Organisation  ausgegangen.  Dieses
preußische  Direktionssystem  ist  nun  aber  in  einer  eigenartigen  Weise  mit
dem  Generaldirektionssystem  verbunden  worden,  wie  es  in
allen  außerpreußischen  Eisenbahnstaaten  außer  Bayern  besteht.  Diese
Verbindung  von  Direktions-  und  Generaldirektionssystem  ergibt  sich  aus
der  gewaltigen  Größe  des  neuen  Reichseisenbahnnetzes  und  hat  den
Zweck,  die  Mängel  der  bestehenden  preußischen  Ordnung  zu  beseitigen.
Diese  Mängel  können  kurz  in  zwei  Worte  zusammengefaßt  werden:
zu  große  Zentralisation  an  der  Zentralstelle,  Zersplitterung  bei  den
Direktionen  und  Dienststellen.
Daß  solche  Mängel  entstanden  sind,  würde  sich  schon  lediglich  aus
der  Lebensdauer  der  heutigen  preußischen  Organisation  hinreichend  erklären. ­
  Sie  stammt  aus  dem  Jahre  1895,  also  aus  einer  Zeit,  in  der  der
letzte  gewaltige  Aufschwung  der  deutschen  Volkswirtschaft  und  damit
des  deutschen  Verkehrs  noch  nicht  begonnen  hatte.  Das  allein  würde
ihre  Unzulänglichkeit  dartun:  denn  keine  Organisation  veraltet  schneller
als  eine  Betriebsorganifation.
Es  ist  auch  nicht  etwa  an  dem,  daß  die  preußische  Regierung  vor
dieser  Erscheinung  die  Augen  geschlossen  hätte.  Vielfache  Ansätze  zeigen
den  Willen,  die  Organisation  dem  Wechsel  der  Zeiten  anzupassen,  so  die
Einrichtung  des  Zentralamts  in  Berlin,  die  vor  allem  dem  Bedürfnis
entsprang,  die  wachsende  Überlastung  der  Zentralstelle  zu  erleichtern,
sodann  die  Einrichtung  der  Generalbetriebsleitungen  in  Essen  und
Frankfurt,  des  Generalverkehrsamts  in  Berlin  und  der  Kriegsbetriebsleitung ­
  im  Ministerium,  sämtlich  hervorgerufen  durch  die  Lehren  des
Krieges,  die  handgreiflich  dartaten,  daß  die  ein  Vierteljahrhundert  alte
Organisation  den  Anforderungen  der  Gegenwart  nicht  mehr  gewachsen ­
  war.
Indessen  alle  diese  Versuche  blieben  ohne  Erfolg  und  mußten  das
bleiben,  weil  sie  den  Kernpunkt  unberührt  ließen.
        <pb n="40" />
        41

Zum  Verständnis  und  zur  Begründung  dieser  Behauptung  muß  mit
ein  paar  Worten  über  die  innere  Einheit  von  Verkehr  und  Betriebsleitung ­
  etwas  weiter  ausgeholt  werden.
Treffend  nennt  man  die  Verkehrsstrahen  unseres  Landes  „Verkehrsader ­
  n",  denn  sie  sind  lebensnotwendige  Organe  des  Wirtschaftskörpers. ­
  Geht  man  allein  von  gesunden  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten ­
  aus,  so  ist  das  Verkehrsnetz  eines  Landes  ein  organisches
Ganzes  und  so  wenig  teilbar  oder  trennbar  wie  das  Netz  der  Adern
im  Menschenleibe.  Einem  einheitlichen  Wirtschaftskörper ­
  muß  ein  einheitliches  Verkehrsnetz  entsprechen. ­

Wie  steht  es  hiermit  bei  uns?  Nach  seinen  natürlichen  Lebensbedingungen ­
  ist  Deutschland  ein  einheitlicher  Wirtschaftskörper.  Die
Grenzen  der  einzelnen  Bundesstaaten  sind  politische,  keine  wirtschaftlichen ­
  Grenzlinien.  Die  wirtschaftliche  Einigung,  der  Zollverein,  war
sogar  der  Vorläufer  der  politischen  Einigung.
Anders  aber  war  das  Schicksal  des  deutschen  Verkehrsnetzes.  Bis
in  das  Ende  der  70er  Jahre  des  vorigen  Jahrhunderts,  also  noch  Jahre
nach  der  Reichsgründung,  war  es  völlig  zersplittert.  Ja  es  herrschte
damals  eine  Art  Eisenbahnanarchie.  Es  ist  eins  der  unsterblichen ­
  Verdienste  Bismarcks  um  sein  Land,  hier  eingegriffen  zu  haben.
Freilich  sein  weitblickender  Plan,  Reichseisenbahnen  zu  schaffen,  scheiterte.
Er  scheiterte  an  dem  Partikularismus  der  größeren  Bundesstaaten.
Jeder  baute  für  sich  innerhalb  seiner  Grenzen  sein  Eisenbahnnetz  aus,
durchaus  nicht  immer  im  freundnachbarlichen  Benehmen.  Die  Verheißung ­
  der  Reichsverfassung,  die  ein  „einheitliches  Netz"  der  deutschen
Eisenbahnen  wollte,  blieb  unerfüllt.  Die  politischen  Grenzen  der
Bundesstaaten  schneiden  quer  durch  die  großen  Verkehrsadern  Deutschlands.
Die  gewaltige  Entwicklung,  dis  das  deutsche  Wirtschaftsleben  von
1890  bis  1914  erfuhr,  wie  die  furchtbaren  Erfahrungen  des  Weltkrieges
machen  diesen  Druck,  diese  Einschnürungen  des  Verkehrs  immer  empfindlicher, ­
  ja,  diese  drohen  lebensgefährlich  zu  werden.
Daß  das  nicht  jedermann  zum  Bewußtsein  kommt,  liegt  daran,
daß  wir  der  Regel  nach  die  Eisenbahn  nur  als  Reisemittel  für  Personen
kennen  lernen  und  würdigen.  Für  unser  Wirtschaftsleben  wichtiger
aber  ist  der  Güterverkehr  auf  der  Eisenbahn.  Durch  die  Eisenbahn
vollzieht  sich,  so  darf  man  in  kurzen  Worten  sagen,  unser  wirtschaftlicher ­
  Blutumlauf.  Dieser  hat  gewisse  Zentralpunkte,  das  sind
die  großen  Erzeugungsgebiete  und  die  großen  Mittelpunkte  des  Bedarfs.
Diese  Zusammendräng  ung  von  Erzeugung  undBedarf
ist  kennzeichnend  für  die  moderne  Wirtschaft.  Millionenstädte  wie  Groß-Berlin
  mit  seinem  Riesenbedarf  an  Gütern  aller  Art,  namentlich  Rohstaffen ­
  und  Lebensmitteln,  seinem  gewaltigen  Versand  an  Gütern,  mit
        <pb n="41" />
        42

dem  nach  vielen  Millionen  zählenden  Zustrom  und  Abstrom  an  Reisenden ­
  kannte  man  früher  nicht.  Solche  Massenpunkte  konnten  sich  erst  bilden
im  Zeitalter  der  Eisenbahnen.  Nicht  viel  anders  sind  die  Lebensbedingungen ­
  der  großen  Industriezentren,  namentlich  des  rheinischwestfälischen.
  Von  Dortmund  bis  Düsseldorf  reiht  sich  Stadt  an  Stadt,
Schlot  an  Schlot,  fast  Haus  an  Haus.  Man  kann  von  einer  einzigen
Riesenstadt  reden.  Berlin  ist  das  wichtigste  Verbrauchs-,  das  Ruhrrevier
das  wichtigste  Erzeugungszentrum  Deutschlands.  Nicht  so  eng  zusammengedrängt ­
  sind  die  großen  Menschenansammlungen  im  Hüttenbezirk ­
  des  lothringisch  -  luxemburgischen  Grenzgebietes  und  in  Oberschlesien, ­
  deren  erste  sich  auf  die  Erzvorräte,  die  zweite  auf  die  Kohle
gründet.  Damit  ist  aber  der  Kreis  der  Verbrauchs-  und  Erzeugungszentren ­
  keineswegs  umschritten.  Alle  Großstädte  und  Hafenplätze  gehören ­
  hierzu,  wie  Leipzig,  München,  Mannheim,  Köln,  Hamburg  usw.
und  sind  gleichzeitig  Brennpunkte  der  Wirtschaft  wie  des  Verkehrs.
Denkt  man  sich  die  Güter-  und  Personenbewegung  zwischen  diesen
Brennpunkten  des  Verkehrs  bildlich  dargestellt,  so  ergibt  sich  ein  kreuzweis
durcheinandergehendes  Netz  von  Verkehrsströmen  verschiedener  Stärke.
Strecken,  Bahnhöfe,  Fuhrpark  und  Personal,  alles  ist  darauf  berechnet,
eingerichtet,  abgemessen  und  geschult,  daß  der  Betrieb  ununterbrochen ­
  läuft,  gleichsam  wie  eine  Kette  ohne  Ende,  so  daß  man
von  einer  stontinuitäk  des  Eisenbahnbetriebes  reden  kann.  Im  regelmäßigen ­
  Pulsschlag  vollziehen  sich  Zulauf  und  Ablauf  der  leeren  und
beladenen  Güterwagen,  laufen  die  Personenzüge  hin  und  her.  Alles
ist  in  kunstvollen  Fahrplansystemen  geordnet.  Stockt  der  Betrieb  an
einem  Punkte,  so  ist  der  Schaden,  der  dem  Ganzen  zugefügt  wird,
ähnlich  zu  beurteilen  wie  der  Stoß,  den  der  menschliche  Körper  durch
Stockungen  des  Blutumlaufs  erfährt.  Seine  natürliche  Elastizität  befähigt ­
  ihn,  eine  Reihe  solcher  Stöße  auszuhalten.  Werden  sie  zu
häufig  oder  zu  stark,  überschreiten  sie  die  Elastizitätsgrenze,  so  sind
Schwächungen  die  Folge,  die  schließlich  zum  Zusammenbruch  führen.
Organisationsmängel  treten  bei  regelmäßigem  Betriebe  selten  hervor. ­
  Sie  werden  meist  erst  akut,  wenn  der  Organismus  besonders
beansprucht  wird.  Daher  sind  Verwaltungsreformen  fast
immer  Kinder  der  Not.
Das  gilt  in  besonderem  Maße  von  der  Eisenbahn.  Der  Eisenbahnverkehr ­
  verläuft  an  sich  schon  nicht  völlig  gleichmäßig.  Er  unterliegt
vielmehr  einmal  Schwankungen,  die  mit  einer  gewissen  Regelmäßigkeit,
wenn  auch  in  verschiedener  Stärke,  wiederkehren,  wie  dem  Ansteigen
des  Verkehrs  im  Herbst,  wenn  der  Ernteverkehr  mit  der  gesteigerten
Brennstoffzufuhr  zusammenfällt,  sodann  den  großen  Konjunkturschwankungen ­
  des  Wirtschaftslebens;  denn  der  Eisenbahnverkehr  ist  ein  Spiegelbild ­
  des  Wirtschaftslebens.  Wir  haben  also  regelmäßig  wieder-
        <pb n="42" />
        43

kehrende  und  Klinjunkturschwankungen  in  Wirtschaft ­
  und  Verkeh  r*).
Wie  Eisenbahnverkehr  und  Wirtschaftsleben  nicht  nur  etwa  ursächlich, ­
  sondern  unmittelbar  und  körperlich  zusammenhängen,  zeigt  am
besten  der  K  o  h  l  e  n  v  e  rk  e  h  r,  der  weitaus  gewichtigste  Teil  des
Güterverkehrs.  Ihm  fei  daher  ein  kurzer  Blick  geschenkt.
Der  Kohlenverkehr  strahlt,  wenn  man  von  den  weniger  wichtigen
kleineren  Bezirken  namentlich  der  Braunkohle  absieht,  in  der  Hauptfachs
von  den  beiden  großen  Kohlenbezirken  der  Ruhr  und  Oberschlesiens
aus.  Die  Ruhr  überwiegt  hierbei,  versandte  sie  doch  in  den  letzten  Friedensjahren ­
  auf  der  Eisenbahn  allein  über  90  Millionen  Tonnen.  Das  macht
eine  tägliche  Wagengestellung  von  mehr  als  30  000  Wagen  aus.
Wie  ist  eine  derartige  Leistung  bei  einem  Bestände  von  noch  nicht
einer  halben  Million  offenen  Güterwagen  in  Deutschland  (im  Jahre
1913)  möglich?  Sie  beruht  auf  einem  einheitlichen  System  des  Zulaufs ­
  der  Leerwagen  und  der  Wagenverteilung,  das  hier  nicht  näher
geschildert  werden  kann,  sowie  auf  dem  System  der  Güterzugfahrpläne,
das  den  Lauf  der  Züge  regelt.  Der  Betrieb  der  Kohlengruben  nun
ist  auf  den  ununterbrochenen  Zulauf  der  Leerwagen  und  Ablauf  der
Kohlenwagen  derart  eingestellt,  daß  die  geförderte  Kohle  sofort  in  die
Eisenbahnwagen  geschüttet  und  abgefahren  wird.  Auf  eine  Zwischenlagerung ­
  des  Gutes  ist  weder  der  Gruben-  und  Kokereibetrieb  eingerichtet, ­
  noch  ist  auf  den  Zechen  hierfür  in  der  Regel  ausreichender
Raum  vorhanden.  Ms  es  im  Kriege  infolge  von  Transportschwierigkeiten ­
  nötig  wurde,  2  bis  3  Millionen  Tonnen  Kohle  und  Koks,,  also
eine  im  Verhältnis  zur  Gesamtförderung  geringe  Menge,  auf  die  Halden
zu  stürzen,  wurde  das  allgemein  als  Kalamität  empfunden.  Jede  schwere
Stockung  des  Eisenbahnbetriebes  stört  also  die  Förderung.  Umgekehrt
üben  erhebliche  plötzliche  Schwankungen  der  Förderung  auf  den  Eisenbahnbetrieb ­
  empfindliche  Stöße  aus.  Schnellt  die  Förderung  stark  herauf, ­
  so  fehlt  es  an  Wagen,  oder  die  Bahnhöfe  und  Strecken  werden
überlastet,  geht  sie  scharf  zurück,  etwa  infolge  Streiks,  so  stauen  sich  die
Leerwagen,  ihr  Zulauf  muß  gehemmt  und  abgelenkt  werden.  Verkehrsstockungen ­
  sind  in  allen  diesen  Fällen  die  Folge.
Im  kleineren  Maße  treten  sie  im  Herbst  häufig,  fast  regelmäßig  auf,
m  der  Regel  im  Gefolge  des  Wagenmangels.  In  manchen  Jahren,  wie
z.  B.  im  Jahre  1912,  wurden  diese  Herbststockungen  gefahrdrohend. ­
  Im  Kriege  endlich  wurden  sie  fast  zu  Lebensfragen.  Indessen
sei  hier  darauf  nicht  näher  eingegangen.
Jeder  Vergleich  hinkt.  Ungleich  den  Funktionen  des  menschlichen
Körpers  läßt  der  Eisenbahnbetrieb  bis  zu  einer  ziemlich  weiten  Grenze
*)  Offenberg,  Konjunktur  und  Eisenbahn.  Stuttgart.  Ferdinand  Enke.
        <pb n="43" />
        44

sich  willkürlich  regeln  und  bestimmen.  Das  ist  die  Aufgabe  der  Betriebsleitung. ­
  Sie  muß  einmal  den  Verkehr  und  feine  Bedürfnisse  kennen
und  überschauen.  Das  heißt  mit  anderen  Worten:  sie  muß  vollen
Überblick  über  die  Aufgabe  haben,  die  der  Betrieb  zu  lösen  hat.  Sodann
aber  muß  sie  ebenso  genau  die  Mittel  kennen,  die  ihr  für  die  Lösung
zu  Gebote  stehen,  endlich  aber  und  vor  allem  volle  Herrschaft  über  diese
Mittel,  d.  h.  die  Betriebsmittel  im  weitesten  Sinne  haben.
Dem  Fachmann  sind  das  Selbstverständlichkeiten.  Aber  Selbstverständlichkeiten ­
  verstehen  sich  nicht  immer  von  selbst,  wenigstens  nicht
in  der  Welt  der  Tatsachen.
Wie  steht  es  in  Wirklichkeit  gegenüber  dem  scheinbar  so
selbstverständlichen  Ideal  einer  Betriebsleitung?  Wohl  ist  der  deutsche
Wirtschaftskörper  feit  den  Tagen  von  Motz  und  Maaßen,  feit  der
Gründung  des  Zollvereins,  eine  Einheit.  Von  einer  Einheit  im  deutschen
Eisenbahnwesen,  wie  sie  der  geniale  Eisenbahnfachmann  Friedrich  List
—  dem  das  normale  Schicksal  deutscher  Vorkämpfer  für  vaterländische
Interessen  die  Pistole  in  die  Hand  drückte  —  erträumte,  von  solcher
Einheit  sind  wir  noch  weit  entfernt.  Im  Eisenbahnverkehr  zerfällt
Deutschland  fast  noch  wie  in  den  Tagen  Lifts  in  eine  preußisch-hessische,
sächsische,  bayerische,  württembergische,  badische,  elsaß-lothringische,  oldenburgische,
  mecklenburgische  Provinz.  Eine  Zentralleitung,  die  in  der
Lage  wäre,  von  einem  Punkte  aus  den  Betrieb  der  großen  durchgehenden ­
  Linien  zu  regeln,  fehlt.  Ja  sie  fehlt  zum  Teil  sogar  innerhalb  der
genannten  Eisenbahnprovinzen,  vor  allem  in  Preußen.
In  Preußen  verwalten  nebeneinander  21  Direktionen,  deren  Bezirke ­
  größtenteils  ohne  Rücksicht  auf  die  Betriebsführung  abgegrenzt  sind.
Sie  sind  auf  Verständigung  untereinander  angewiesen.  Über  ihnen
steht  nur  das  Ministerium.  Nach  der  Organisation  ist  dies  Aufsichts-,
nicht  Betriebsbehörde.  Es  ist  also  seiner  ganzen  Einrichtung  nach  zu
einem  regelmäßigen  Eingreifen  in  den  Betrieb  nicht  geeignet.  Auch
steht  es  der  örtlichen  Betriebslage  zu  fern,  als  daß  es  sich  anders  als
durch  gelegentliche  Eingriffe  betätigen  könnte.  Mit  solchen  ist  man  aus
triftigen  Gründen  vorsichtig.  Ein  Anlaß  wird  in  der  Regel  durch  Anrufen ­
  der  Verwaltungen  gegeben.  Ein  solches  stellt  eine  Beschwerde
dar,  ist  deswegen  auf  keiner  Seite  gern  gesehen  und  hat  die  unerwünschtesten ­
  Folgen  für  ein  künftiges  Zusammenarbeiten.
In  B  a  y  e  r  n,  wo  die  Direktionsbezirke  noch  kleiner  und  betrieblich ­
  daher  noch  weniger  leistungsfähig  sind,  sind  die  übelstände  entsprechend ­
  größer,  in  den  übrigen  Verwaltungen,  die  Generaldirektionsverfassung ­
  haben,  etwas  geringer;  indeffenmachtsich  bei  diesen  kleinerenVerwaltungen
  naturgemäß  der  geringe  räumliche  Umfang  störend  bemerkbar.
Aus  den  hier  in  knappen  Zügen  angedeuteten  Erfahrungen  ergeben
sich  etwa  folgende  Vorschläge:
        <pb n="44" />
        45

Bei  der  Neuordnung  wäre  die  Zentralverwaltung  auf  die
Geschäfte  zu  beschränken,  die  unbedingt  für  das  gesamte  Reichsgebiet  von
einer  Stelle  aus  geleitet  werden  müssen.  Das  wäre  im  wesentlichen  vor
allem  die  Finanzwirtschaft,  allgemeine  Regelungen  und  Vorschriften  in
Verwaltung,  Betrieb  sowie  den  technischen  Dienstzweigen,  endlich  Herstellung ­
  des  Einvernehmens  in  Einzelfällen,  die  das  erforderlich
machen.
Die  Betriebsverwaltung  wäre  zu  dezentralisieren. ­
  Hierbei  ist  ein  Übergang  von  Geschäften  der  Zentralstelle
etwa  an  Direktionen  der  heutigen  preußischen  Art  nicht  tunlich,
wenigstens  nicht  in  größerem  Umfange.  Dafür  wäre  deren  Umfang  zu
klein.  Vielmehr  ist  es  an  der  Zeit,  die  Wirtschaftsgebiete,  die
sich  im  deutschen  Verkehrsleben  deutlich  abzeichnen,
auch  zu  entsprechenden  Verwaltungsbezirken  z  u  -
s  a  m  m  e  n  z  u  f  a's  s  e  n.  Ein  Beispiel  wäre  das  rheinisch-westfälische
Wirtschaftsgebiet  einschließlich  der  Saar  und  des  Verkehrs  mit  dem  verlorenen ­
  Erzgebiete  in  Lothringen  (des  sogenannten  Ruhr—Mosel-Verkehrs).

Für  je  ein  solches  Wirtschaftsgebiet  wäre  eine  Generaldireklion  zu
bilden.  Ihr  läge  die  Regelung  des  Betriebes  sowie  die  Disposition  über
Personal  und  Material  im  großen  ob.  Sehr  wichtig  ist  auch  die  Forderung, ­
  diese  großen  Außenverwaltungen  in  der  Feststellung  von  Bauplänen ­
  und  in  der  Wirtschaftsführung  möglichst  selbständig  zu  stellen.
Auf  diesem  Wege  würden  die  schweren  Mißstände  vermieden,  daß  Baupläne ­
  so  viele  Instanzen  zu  durchlaufen  haben,  daß  sie  veraltet  sind,
bevor  sie  dem  Betriebe  übergeben  werden.  Ersparte  Mittel
würden  der  Generaldirektion  zu  freier  Verfügung  bleiben,  damit
nicht  vermeidbare  Ausgaben  geleistet  werden,  nur  weil  sie  einmal
bewilligt  sind.  Darüber  hinaus  würde  die  Generaldirektion  über
bedeutende  Dispositionsfonds  verfügen,  damit  sich  die  Wirtschaftsführung ­
  den  jeweiligen  Verkehrsbedürfnissen  und  der  Verkehrslage ­
  anpassen  kann.  Man  kann  nur  dann  wirtschaftlich ­
  arbeiten,  wenn  man  unter  eigener  Verantwortung ­
  handelt.  In  der  Generaldirektion  würde  auch  die
praktische  Handhabung  der  T  a  r  i  f  p  o  l  i  t  i  k  zusammengefaßt,  bezüglich ­
  deren  sie  eine  eigene  selbständige  Verantwortung  in  bestimmten
Grenzen  erhält.  Damit  würde  der  jetzige,  durch  vielköpfige  Konferenzen
und  umständliche  Berichterstattung  erschwerte  Geschäftsgang  wesentlich
vereinfacht.  Das  wird  namentlich  für  die  schweren  Wirtschaftskämpfe,
die  uns  bevorstehen,  von  Bedeutung  sein.  In  Personal-  und  Beschwerdesachen ­
  wird  die  Generaldirektion  der  Regel  nach  die  letzte  Instanz  sein
können.  Wir  werden  uns  in  Deutschland,  wie  so  vieles,  auch  den
Jnstanzenluxus  endlich  abgewöhnen  müssen.
        <pb n="45" />
        46

Die  Zuständigkeit  der  Generaldirektionen  wäre  hiernach  etwa
folgendermaßen  zu  denken:
A.  Personalhaushalt.  Personaldisposition  in  besonderen  Fällen.
Ernennung  und  Entlassung  von  Beamten  in  besonders  wichtigen  und
verantwortlichen  Stellen.  Lohnwesen.  Angelegenheiten  der  Beamtenund
  Arbeitervertretungen.  Allgemeine  Dienstvorschriften,  soweit  sie  nicht
zu  anderen  Abteilungen  gehören  oder  von  der  Zentralstelle  erlassen  sind.
Zu  A.  Die  Bezirke  der  Generaldirektionen  sind  als  abgeschlossene
Verwaltungsbezirke  gedacht.  Versetzungen  aus  einem  in  den  andern  Bezirk ­
  sollten  nur  als  Ausnahmen  vorkommen.  Das  wird  schon  die  Rücksicht ­
  auf  die  Lebensgewohnheiten  des  Personals  verlangen.
Bei  den  Generaldirektionen  sind  D  i  s  z  i  p  l  i  n  a  r  k  a  m  m  e  r  n  zu
bilden.  Deren  Leiter  ist  auf  Lebenszeit  zu  bestellen  und  muß  Richtereigenschaft ­
  haben.  Die  Besetzung  der  Disziplinarkammern  muß  derart
sein,  daß  der  Angeschuldigte  unter  seinen  Richtern  auch  Standesgenossen
findet.  Eine  Reform  des  materiellen  und  formellen
Disziplinarrechts  wird  hierbei  vorausgesetzt.
8.  Finanz-  und  Wirkschaftswesen.
Zu  B.  Auch  auf  dem  Gebiete  der  Wirtschaftsverwaltung  muß  eine
weitgehende  Dezentralisation  eintreten.  Zu  diesem  Zwecke
werden  in  dem  Spezialhaushalt  jeder  Generaldirektion  kleinere  Ausführungen ­
  zu  Sammelposten  zusammengefaßt,  innerhalb  deren  die  Generaldirektion ­
  freie  Verfügung  hat.  Ersparte  Mittel  bleiben  zur  Verfügung
der  Generaldirektion.  Diese  verfügt  ferner  über  einen  eigenen  Dispositionsfonds, ­
  der  so  hoch  bemessen  sein  muh,  daß  auch  größere
Ausgaben,  deren  Notwendigkeit  plötzlich  hervortritt,  aus  ihm  bestritten
werden  können.  Die  Wirtschaftsführung  muß  sich  der
jeweiligen  Wirtschaftslage  anpassen  können.
6.  Tarifwesen  und  Einnahmekontrolle.
Zu  O.  Durch  die  Zusammenziehung  des  Tarifwesens  eines  ganzen
Wirtschaftsgebiets  in  der  Generaldirektion  wird  Doppelarbeit  in  sehr
großem  Umfange  erspart  werden.  Zur  Zeit  werden  die  verschiedensten
Aufgaben  gleichzeitig  von  dem  Tarifdezernenten  der  verschiedenen  Direktionen ­
  und  deren  Bureaus  bearbeitet.  Die  naturgemäß  hervortretenden
Meinungsverschiedenheiten  erfordern  umständlichen  mündlichen  und
schriftlichen  Meinungsaustausch,  nötigenfalls  eingehende  Berichterstattung
an  die  Zentralstelle.  Einheitliche  Behandlung  des  Tarifwesens  in  demselben ­
  Wirtschaftsgebiet  erleichtert  die  Arbeit,  beschleunigt  den  Geschäftsgang, ­
  sichert  am  ersten  zutreffende  Entscheidungen  und  gibt  auch  die
Möglichkeit,  die  Zentralstelle  in  weitem  Umfange  zu  entlasten.  Die
Einnahmekontrolle  (bisher  „Verkehrskontrollen  I  und  14"  genannt)  muß
mit  dem  Tarifwesen  in  engeren  Zusammenhang  gebracht  werden  und  ist
daher  derselben  Abteilung  zuzuweisen.
        <pb n="46" />
        47

0.  Allgemeine  Regelung  und  Leitung  des  Betriebes
einschließlich  des  Betriebs-Maschinendienstes  und  des  Fahrplanwesens  im
durchgehenden  Güter-  und  Personenverkehr.  Allgemeine  Leitung
des  Beförderungsdienstes.  Wagenausgleich.
Zu  D.  In  der  Betriebsabteilung  müssen  sämtliche  Geschäfte,  die  den
Betrieb  auf  durchgehenden  Linien  angehen,  vereinigt  werden.  Auf  Einheitlichkeit ­
  der  Leitung  ist  größtes  Gewicht  zu  legen.
Die  Zuständigkeit  der  Generaldirektionen  auf  dem  Gebiete  des  Betriebes ­
  find  etwa  in  dem  Umfange  gedacht,  wie  der  Tätigkeitsbereich  der
jetzigen  Generalbetriebsleitung,  jedoch  mit  dem  grundlegenden  Unterschied,
daß  die  Generaldirektion  selbstverständlich  Befehlsgewalt  erhält.  Hierzu
träte  dann  das  Fahrplanwesen.  Die  Arbeit  der  Generaldirektion  beschränkt ­
  sich  hierbei  grundsätzlich  auf  die  obere  Leitung  und  die  grundlegenden ­
  Arbeiten.  Das  ist  auf  dem  Gebiete  des  Fahrplans  z.  B.  in
der  Art  gedacht,  daß  die  Generaldirektion  nach  den  Weisungen  der
Zentralstelle  bezüglich  der  Zahl  der  Züge,  der  Zugkilometer  usw.  die
Fahrpläne  der  maßgebenden  Hauptzüge  (z.  B.  der  durchgehenden
Schnellzüge),  nötigenfalls  im  Benehmen  mit  den  Nachbar-Genernldirektionen,
  festlegt,  während  die  Ausarbeitung  der  Fahrpläne  wie
bisher  bei  den  (Betriebs-)  Direktionen  erfolgt.  Es  würde  also  an  die
Stelle  der  Verhandlungen  zahlreicher  Verwaltungen  (Fahrplankonferenzen) ­
  die  Entscheidung  der  Generaldirektion  treten,  natürlich ­
  soweit  nötig  nach  Anhörung  der  Betriebsdirektionen.  Auch  die
Zentralstelle  würde  damit  im  Fahrplanwesen  wesentlich  entlastet.
Zur  Zuständigkeit  der  Generaldirektionen  gehören  Programme  zur
Entwicklung  und  Erweiterung  des  Eisenbahnnetzes  (B  a  u  protz ­
  r  a  m  m  e)  vom  Standpunkte  des  Verkehrs,  des  Betriebes  und  der
Finanzwirtschaft.  Die  Aufstellung  solcher  Bauprogramme  und  deren
ständige  Fortentwicklung  nach  der  jeweiligen  Lage  ist  von  der  größten
Wichtigkeit,  einmal  für  die  Bewältigung  der  Betriebsausgaben,  sodann
aber  auch  in  Rücksicht  auf  die  sparsame  und  zweckentsprechende  Verwendung ­
  der  Geldmittel.
Zur  Zuständigkeit  der  Generaldirektionen  im  Zusammenhange  mit
dem  Betriebe  gehört  endlich  die  Güterwagenoerteilung  im  Gesamtbezirk.
Der  Generaldirektion  (Betriebsabteilung)  ist  ein  W  a  g  e  n  a  m  t  für  die
Wagenverteilung  anzugliedern.  Die  Zentral-Wagenverteilung
wird  wie  bisher  durch  ein  H  a  u  p  t  -  W  a  g  e  n  a  m  t  zu  erfolgen  haben.
E.  Werkstätkenwefen.  Verteilung  der  Fahrzeuge  auf  die  Werkstätten. ­
  Beschaffung  von  Fahrzeugen  und  Oberbaumaterialien  nach
einem  besonderen  Beschaffungsplan.  Technisches  Versuchswesen.
Zu  E.  Im  Bereiche  der  Werkstättenverwaltung  gehören
die  Betriebswerkstätten  zum  Betriebsmaschinendienst  und  wären  demgemäß ­
  überall  den  Vetriebsdirektionen  zu  unterstellen:  dagegen  bedürfen
        <pb n="47" />
        die  Hauptwerkstätten  einer  besonderen  Organisation.  Sie  unterstehen  zur
Zeit  in  Preußen  in  der  Regel  mehreren  gleichgeordneten  „Werkstättenämtern" ­
  und  entbehren  der  einheitlichen  Spitze,  die  sie  als  Fabrikbetrieb
brauchen.  Künftig  wäre  jede  Hauptwerkstätte  einer  einheitlichen  Leitung
(Direktor)  zu  unterstellen.  Die  Hauptwerkstätten  eines  Generaldirektionsbezirks ­
  wären  der  Generaldirektion  unmittelbar  unterzuordnen,  um  eine
planmäßige  und  der  jeweiligen  Betriebslage  sich  anpassende  Verteilung
der  Reparaturfahrzeuge  zu  erreichen.  Auch  den  Hauptwerkstätten  wäre
eine  weitgehende  eigene  Selbständigkeit,  namentlich  auf  dem  Gebiete  des
Versuchswesens,  einzuräumen.  Erwägenswert  wäre  eine  Verteilung  der
Lokomotiven  zur  Unterhaltung  nach  den  wichtigsten  Typen  auf  die  einzelnen ­
  Hauptwerkstätten.  Das  wird  wenigstens  in  den  verkehrsreichen
Bezirken,  z.  B.  im  rheinisch-westfälischen  Bezirk,  anzustreben  sein.  Die
Vorteile  eines  solchen  Verfahrens  haben  die  Erfahrungen  im  besetzten
Gebiet  ergeben.  Die  Durchführung  einer  solchen  Maßnahme  würde  nur
allmählich  erfolgen,  sie  ist  nur  möglich  bei  der  Zusammenfassung  weiterer
Gebiete,  wie  sie  hier  durch  die  Generaldirektionen  vorgesehen  ist.
Für  die  Beschaffung  der  Fahrzeuge  wird  von  der  Zentralstelle ­
  ein  Beschaffungsplan  herausgegeben,  der  die  Beschaffung  bestimmter ­
  Mengen  den  einzelnen  Generaldirektionen  unter  Bezeichnung
der  Lieferwerke  zuweist.  Nach  diesem  Plan  haben  die  Generaldirektionen
die  Herstellung  zu  überwachen  und  die  Fahrzeuge  abzunehmen.
Für  die  eisernen  Oberbaustoffe  und  für  die  Holzschwellen  werden  bestimmte ­
  Beschaffungsdirektionen  zu  bezeichnen  sein.
Im  übrigen  ist  eine  zu  weit  gehende  Zentralisation
aus  volkswirtschaftlichen  Gründen  zu  vermeiden,
da  sie  stets  zur  Ausschaltung  kleinerer  Unternehmer  führt.  Die  örtlichen
Gewerbe  haben  einen  Anspruch  auf  unmittelbaren  Verkehr  mit  den  örtlichen ­
  Behörden.
Sehr  wichtig  ist,  daß  der  technische  Fortschritt  nicht
durch  übermäßige  Zentralisation  gehemmt  wird.
In  dieser  Beziehung  könnte  der  Wegfall  der  Einzelverwaltungen  Bedenken ­
  erregen  (vergleiche  den  Aufsatz  des  Prof.  Cauer  in  der  Zeitung
des  Vereins  deutscher  Eisenbahnverwaltungen  Nr.  14,  1919).  Man  wird
daher  für  den  Wegfall  dieser  Stellen,  die  bisher  selbständig  Neuerungen
erproben  und  einführen  konnten,  Ersatz  schaffen  müssen.  Das  wäre
möglich  dadurch,  daß  den  einzelnen  Generaldirektionen,  bei  denen  technische ­
  Ausschüsse  bestehen,  erheblichere  Mittel  überwiesen  werden,  die
praktische  Versuche  ermöglichen.  Auch  auf  andere  Mittel  wäre  Bedacht
zu  nehmen,  um  Erfindungen  zu  ermuntern:  Prämien,  Gewinnanteile  und
dergleichen.
Die  technische  Fortbildung  der  Konstruktion  wird  ähnlich  wie  bisher
durch  Ausschüsse  erfolgen  können,  indessen  werden  diese  Ausschüsse
        <pb n="48" />
        49

selbständiger  zu  stellen  sein.  Für  jeden  Ausschuß  ist  eine  Generaldirektion
geschäftsführend.  Sie  erhält  erforderlichenfalls  für  diesen  Zweck  ein
Konstruktionsbureau.  Die  Beschlüsse  des  Ausschusses  werden  verbindliche
Kraft  erhalten  müssen.  Auf  diesem  Wege  können  auch  die  Bedenken  der
bisher  selbständigen  Verwaltung  gegen  eine  zu  weit  gehende  Zentralisation ­
  gemildert  oder  beseitigt  werden.  Die  erforderliche  Aufsicht  der
Zentralstelle  wäre  durch  Entsendung  stimmberechtigterKommissarezusichern.
Die  Generaldirektionen  wären  endlich  auch  in  der  Lage,  den  Zusammenhang ­
  zwischen  Eisenbahnverkehr  und  Binnenschiffahrt ­
  herzustellen  und  zu  pflegen.  Der  Mangel  dieses  Zusammenhanges ­
  ist  im  Laufe  des  Krieges  stark  in  die  Erscheinung  getreten.
Die  Präsidenten  der  Generaldirektionen  sind  den  Mitgliedern
des  Reichseisenbahndirektoriums,  die  Mitglieder  der  Generaldirektionen ­
  den  Präsidenten  der  Betriebsdirektionen  gleichzustellen.  Den
Präsidenten  wird,  wie  dem  bisherigen  Direktionspräsidenten,  grundsätzlich ­
  die  endgültige  Entscheidung  unter  eigener  Verantwortung  zu  belassen
sein.  Indessen  bedarf  es  der  Prüfung,  ob  nicht  die  nach  obigem  reorganisierten ­
  Kollegien  erweiterte  Befugnisse,  namentlich  in  grundsätzlich
wichtigen  Angelegenheiten,  erhalten  sollten.  Es  find  das  Fragen,  die
auch  bei  Privatunternehmungen  eine  Rolle  spielen  (vgl.  den  Gegensatz
zwischen  Direktionsverfassung  und  Leitung  durch  einen  Generaldirektor).
Bei  jeder  Generaldirektion  wäre  ein  Landeseisenbahnral  zu  bilden.
Er  wird  sich  zweckmäßig  zusammensetzen:
a)  aus  den  Vertretern  der  Handelskammern  und  der  Wirtschaftsverbände, ­
  wie  sie  bisher  zu  den  Bezirkseisenbahnräten  wahlberechtigt ­
  waren,
b)  aus  Vertretern  der  Kommunalverbünde  des  Bezirks  (etwa  der
preußischen  Provinzen  bzw.  der  Bundesstaaten  des  Bezirks),
c)  aus  Vertretern  der  Angestellten.
Diesen  Landeseisenbahnräten  wäre  —  abweichend  von  dem  in  Preußen
bestehenden  Zustande  —  in  gewissem  Umfange  eine  beschließende
Mitwirkung  zu  gewähren.
Die  Beteiligung  der  Angestellten  an  der  Verwaltung  ist  eine
Neuerung.  Sie  entspricht  meinem  Vorschlage,  den  Angestellten  eine  Vertretung ­
  im  Verwaltungsrat  der  Reichseisenbahngesellschaft  zu  gewähren*).
Die  Vertreter  der  Angestellten  wären  von  Verbänden  zu  wählen,  denen
auch  bei  einer  im  dritten  Kapitel  zu  erörternden  Reform  der  Gehaltsund ­
  Lohnpolitik  besondere  Aufgaben  zugewiesen  werden  könnten.  Die
Angestellten  erhielten  somit  eine  doppelte  Vertretung  in  der
Zentralstelle:  unmittelbar  durch  Entsendung  von  Vertretern  in
den  Reichseisenbahnrat,  sodann  mittelbar  durch  ihre  Vertreter  in
*)  Vgl.  S.  37  u.  S.  61  ffg.
Ouaatz,  Reichseisenbahnen.

4
        <pb n="49" />
        50

den  Landeseisenbahnräten,  die  ihrerseits  den  Reichseisenbahnrat  wählen,
der  seinerseits  Vertreter  in  den  Verwaltungsrat  entsendet.  Das  Ziel
muß  fein,  in  den  Angestellten  das  Gefühl  der  Gemeinschaftlichkeit  der
Interessen  und  der  Zusammengehörigkeit  mit  der  Verwaltung  neu  zu  beleben. ­
  Zu  diesem  Ende  wird  vielleicht  die  Mitarbeit  bei  allgemeinen  Angelegenheiten ­
  und  fortlaufender  Einblick  in  die  allgemeine  Lage  lind  die
Bedürfnisse  der  Eisenbahnverwaltung  helfen  können.
Alle  die  Geschäfte,  die  vorstehend  nicht  den  Generaldirektionen  zugewiesen ­
  sind,  würden  wie  bisher  von  den  Bekriebsdirektionen  zu  leisten
sein.  Ihre  Aufgabe  wäre  also  die  Bewältigung  des  laufenden ­
  Dien  st  es  und  die  Aufsicht  über  die  örtlichen
Dienststellen.
Auch  hier  wird  eine  möglichst  große  Selbständigkeit  anzustreben  sein.
Eine  Reihe  von  Entscheidungen,  die  bisher  in  der  Zentralinstanz  getroffen
wurden,  und  zwar  in  allen  Dienstzweigen,  werden  auf  die  Betriebsdirektionen ­
  übertragen  werden  können.  Z.  B.  die  Feststellung  kleinerer
Entwürfe,  die  jetzt  in  übergroßer  Anzahl  in  der  Zentralstelle  vorgelegt
werden  müssen  und  dort  sachlich  nicht  geprüft  werden  können,  Bewilligung ­
  kleinerer  Ausgaben  aus  einem  auch  bei  den  Betriebsdirektionen
zu  bildenden  kleinen  Dispositionsfonds,  Verwendung  ersparter ­
  Mittel,  Entscheidung  in  Personalangelegenheiten  sowie  im  Lohnwesen ­
  usw.
Die  Bezirke  der  Betriebsdirektionen  hätten  sich  möglichst  an  die  bestehenden ­
  Verwaltungsbezirke  anzulehnen,  indessen  wären  in  allen  Teilen
des  Reiches  möglichst  gleichgewichtige  Bezirke  zu  schaffen.  Diese  müßten
einen  Umfang  haben,  der  die  Einschaltung  von  Zwischeninstanzen,  wie
sie  in  den  preußischen  Betriebs-,  Verkehrs-,  Maschinen-,  Werkstättenämtern ­
  bestehen,  unnötig  macht.  Dies  wird  dadurch  erleichtert,  daß  auch
den  äußeren  Dienststellen  eine  wesentlich  größere
Selbständigkeit  gegeben  wird  (s.  unten).  In  Preußen  wären
die  größeren  Direktionsbezirke  zu  verkleinern,  indem  neue  Direktionen
mit  dem  Sitze  an  Mittelpunkten  des  Verkehrs  in  die  bisherige  Bezirkseinteilung ­
  eingeschoben  werden.  Auf  diese  Weise  könnten  namentlich
die  großen  westlichen  Direktionsbezirke  Frankfurt,  Köln.  Elberfeld,  Essen
und  Hannover  entlastet  werden.  Umgekehrt  würde  in  Bayern  der  wiederholt ­
  erwogene  Gedanke  ausgeführt  werden  können,  einzelne  Direktionen
zusammenzulegen.
Durch  die  Übertragung  wichüger  Dienstgeschäfte,  namentlich  solcher,
die  früher  zeitraubenden  Meinungsaustausch  und  Meinungsausgletch  erforderten, ­
  auf  die  Generaldirektionen,  ferner  durch  die  Übertragung  von
Entscheidungen  der  Zentralstelle,  die  früher  umständliche  Berichte  nötig
machten,  auf  die  Betriebsdirektionen  selbst,  weiter  durch  die  Erweiterung
der  Zuständigkeit  der  Dienststellen,  endlich  durch  die  bereits  erwähnte
        <pb n="50" />
        51

Einrichtung  der  Oberbeamten  würde  auch  bei  den  Betriebsdirektionen  ein
leicht  übersehbares  Kollegium  von  wenigen  Köpfen  geschaffen  und  eine
straffe  Leitung  des  äußeren  Dienstes  erreicht  werden.
Einer  besonderen  Betrachtung  bedarf  die  Neubauverwalkung.  Umfangreiche ­
  Neubauten,  namentlich  solche,  die  über  den  Bezirk  einer  Betriebsdirektion ­
  hinausgehen  und  nicht  im  engen  Zusammenhang  mit  dem
Betriebe  auszuführen  find,  werden  zweckmäßig  besonderen  Stellen  zugewiesen, ­
  denen  wieder  eine  weitgehende  Selbständigkeit  zuzuerkennen  ist.
Hierfür  käme  die  Bildung  besonderer  Neubaudirektionen  in
Frage.  Sie  werden  namentlich  dann  zweckmäßig  sein,  wenn  es  sich  um
die  Durchführung  der  bereits  erwähnten  Bauprogramme  handelt.
Als  Vorbild  kann  die  bereits  bestehende  Neubauabteilung  in  Coblenz
dienen.  Diese  Neubaudirektionen  würden  den  Betriebsdirekttonen  geschäftsordnungsmäßig ­
  gleichstehen.
Die  bisher  in  Preußen  bestehende  Einrichtung  des  Zentrala
  m  t  s  ist  in  die  Neuorganisation  aus  folgenden  Gründen  nicht  zu  übernehmen: ­

Das  Zentralamt  ist  ein  notwendiger  Ausfluß  der  bisher  in  Preußen
bestehenden  außerordentlich  weitgehenden  Zusammenfassung  der  Geschäfte
in  der  Zentralinstanz.  Diese  führte  zu  einer  so  großen  Belastung  des
Ministeriums  mit  Aufgaben  der  Betriebsverwaltung,  daß  sie  auch  innerhalb ­
  dieser  so  umfangreichen  Behörde  nicht  mehr  geleistet  werden  konnte.
Eine  Reihe  der  so  zentralisierten  Geschäfte  wurde  daher  auf  diese  Stelle
übertragen,  die  dem  Namen  nach  eine  Provinzialbehörde,  der  Sache  nach
eine  Abteilung  oder  Unterabteilung  des  Ministeriums  ist.
Welchen  Umfang  die  Zentralstelle  der  preußischen  Staatseisenbahnverwaltung ­
  damit  gewann,  läßt  sich  am  besten  aus  den  Zahlen  der  beschäftigten ­
  Beamten  erkennen.  Das  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten ­
  umfaßt  zur  Zeit  68  höhere  Beamte  und  gegen  100  mittlere  Beamte ­
  allein  in  den  Eisenbahnabteilungen  (außerdem  in  der  allgemeinen
Bauverwaltung  gegen  150  höhere  und  mittlere  Beamte),  das  Zentralamt
56  höhere  und  gegen  400  mittlere  Beamte.  Insgesamt  beschäftigt  die
Zentralverwaltung  also  allein  über  600  höhere  und  mittlere  Beamte.
Namentlich  der  Verbrauch  an  höheren  Beamten  ist  unverhältnismäßig ­
  groß.  Umfaßt  doch  die  preußische  Eisenbahnverwaltung  nach  dem
Betriebsbericht  von  1917  insgesamt  wenig  über  1700  höhere  Beamte.
Alle  die  Gründe,  die  gegen  die  Übertragung  dieser  straffen  Zentralisation ­
  aus  der  preußischen  Verwaltung  in  die  künftige  Reichsverwaltung
sprechen,  lassen  daher  auch  die  Übernahme  dieser  Einrichtung  in  die
Reichsverwaltung  als  nicht  zweckmäßig  erscheinen.  Eine  derartige  Einrichtung ­
  würde  namentlich  auch  die  bestehenden  und  ernst  zu  würdigenden
Bedenken  der  außerpreußischen  Verwaltungen  gegen  das  Aufgehen  in  die
Reichsverwaltung  verstärken.  Diese  Bedenken  werden  aber  wesentlich
4"
        <pb n="51" />
        52

gemildert,  wenn  Geschäfte,  die  für  den  ganzen  Neichseisenbahnbereich  zu
erledigen  sind,  auf  die  einzelnen  Eeneraldirektionen  verteilt  und  durch
Ausschüsse  erledigt  werden,  in  denen  die  Entscheidungen  in  erster
Linie  durch  freie  Vereinbarung  gesucht  werden  können.
Aber  auch  die  praktischen  Erfahrungen  in  Preußen  ergeben  keinerlei
Gründe  für  die  Beibehaltung  dieser  Einrichtung.
Was  den  Geschäftsbereich  des  Zentralamts  betrifft,  sa  lassen  sich  zunächst ­
  die  Beschaffungen  ähnlich  wie  früher  zwanglos  und  besser  auf  diejenigen ­
  Generaldirektionen  verteilen,  in  denen  die  Stoffe  erzeugt  und
gekauft  werden.  Das  gilt  vor  allen  Dingen  für  die  Brennstoffe  und  für
die  eisernen  Oberbaumaterialien.  Gerade  in  Zeiten  der  Knappheit  und
der  Not  haben  die  Erfahrungen  gezeigt,  daß  die  Anforderungen  der  Betriebsverwaltung ­
  an  das  Zentralamt  im  großen  und  ganzen  einen  Umweg ­
  bedeuten  und  den  unmittelbaren  Verkehr  und  den  Nachdruck  der
Anforderung  gegenüber  den  Erzeugern  verringern,  statt  ihn  zu  verstärken.
Bezüglich  anderer  Bedürfnisse  führt  das  Bestehen  eines  solchen  Zentralbeschaffungsamts ­
  dazu,  aus  einem  erklärlichen  Amtsehrgeiz
heraus  mehr  und  mehr  Beschaffungen  in  dieses  Amt  hineinzuziehen,  ohne
daß  ein  zwingendes  sachliches  Bedürfnis  vorliegt.
Auf  dem  Gebiete  des  technischen  Versuchswesens  hat  es  sich  vielfach
gezeigt,  daß  es  den  verantwortlichen  Beamten  in  der  Zentralstelle  schwer
fällt,  die  für  die  technischen  Fortschritte  unentbehrliche  Berührung
mit  der  Praxis  aufrechtzuerhalten.  Technische  Fortschritte  haben  aber  eine
ihrer  wichtigsten  Quellen  in  den  Erfahrungen  des  praktischen  Dienstes.
Ganz  ähnlich  waren  die  Erfahrungen  auf  dem  Gebiete  des  Verwaltungsdienstes. ­
  Zweifellos  hat  die  äußere  Durchbildung  der  Dienstvorschriften
an  Einheitlichkeit  gewonnen.  Auf  der  anderen  Seite  ist  auch  hier  mehr
und  mehr  eine  steigende  Entfremdung  von  der  Praxis  bemerkbar  gewesen. ­
  Namentlich  haben  auch  Anregungen  der  Betriebsverwaltung  in
dieser  Zentralstelle  oft  einen  Seitenweg  gefunden,  auf  dem  sie  schließlich
versandeten.  Auf  diesem  Gebiete  wie  auf  dem  Gebiete  des  Personalwesens ­
  ist  die  Zuständigkeit  der  Zentralstelle  immer  weiter  gezogen
worden,  weil  das  Bestehen  des  Zentralamts  hierfür  eine  bequeme  Handhabe ­
  bot.
Aus  allgemeinen  organisatorischen,  politischen  sowie  aus  praktischen
Gründen  wird  daher  in  Zukunft  auf  diese  Einrichtung  verzichtet  werden
müssen.  —
Der  Grunds  atz  straffer  Zusammenfassung  auf
der  einen  Seite  und  weitgehender  Selbständigkeit
auf  der  anderen  Seite  wird  auch  für  die  Einrichtung  der
äußeren  Dienststellen  gelten  müssen.  Daß  auf  einem  Bahnhöfe  für  jeden
Dienstzweig  nebeneinander  völlig  selbständige  Dienststellen  tätig  sind,  die
ihrerseits  wieder,  nach  Fachrichtungen  getrennt,  besonderen  Ämtern  als
        <pb n="52" />
        53

Zwischeninstanz  unter  den  Direktionen  unterstellt  sind,  ist  schon  für  den
Laien  wenig  einleuchtend.
Bezüglich  des  Personals  liegt  es  nicht  viel  anders.  Die  verwickelte
Gliederung  der  Ämter  ist  dem  einfachen  Arbeiter  und  Unterbeamten  nicht
leicht  verständlich  und  dem  Personal  noch  heute  nicht  in  Fleisch  und
Blut  übergegangen.
Ferner  ist  bezeichnend,  daß  diese  „Ämter"  nach  mehr  als  zwei  Jahrzehnten ­
  ihres  Bestehens  im  großen  Publikum  so  gut  wie  unbekannt  sind.
Was  sich  aber  im  V  o  l  k  s  b  e  w  u  ß  t  s  e  i  n  nicht  einprägt
und  durchsetzt,  pflegt  an  inneren  Mängeln  zu
kranken.
Alles  das  führt  zu  einer  Änderung  der  Stellung  der  Z  u  st  ä  n  d  i  g  k  e  i  t
deräußerenDienststellen.  Bei  dem  zum  Teil  noch  immer  vorzüglichen ­
  Beamtenstande,  den  die  deutschen  Staaten  herangebildet  haben,  ist
zunächst  eine  größere  Selbständigkeit  der  Dienststellen
angängig  und  ein  Gebot  der  Gerechtigkeit  wie  der  Einsicht.  Auf  die
einzelnen  Punkte,  in  denen  die  Zuständigkeit  der  Dienststellen  erweitert
werden  kann,  soll  hier  nicht  eingegangen,  sondern  nur  hervorgehoben
werden,  welche  Vorteile  auch  für  das  Publikum  und  sein  Verhältnis  zur
Eisenbahnoerwaltung  es  hat,  wenn  die  örtlichen  Dienststellen  in  größerem
Umfange  selbst  Entscheidungen  treffen  können.  Daß  das  natürlich  nur
möglich  ist  bei  den  alltäglichen  Vorfällen  des  kleinen  Dienstes,  ist  selbstverständlich: ­
  aber  gerade  diese  Regelfälle  des  täglichen  Lebens  find  es,  die
für  das  Publikum  die  größte  Bedeutung  haben.
Auch  die  Organisation  der  Dien  st  st  eilen  bedarf  einer
Änderung.  Hier  herrscht  zur  Zeit  eine  recht  weitgehende  Zersplitterung. ­
  Auf  den  größeren  Bahnhöfen  bestehen  für  die  verschiedenen
Dienstzweige  gesonderte  Dienststellen,  z.  B.  der  Bahnhof,  die  Güterabfertigung, ­
  die  Fahrkartenausgabe,  die  Stationskasse,  die  Eilgutabfertigung, ­
  die  Betriebswerkstätte  usw.  Auf  großen  Bahnhöfen
vervielfältigen  sich  diese  Dienststellen  noch  je  nach  dem  Umfang  der
Dienstgeschäfte.  Sie  unterstehen  wieder  je  nach  ihrer  Fachrichtung  dem
Vetriebsamt,  Verkehrsamt,  Maschinenamt  usw.  Eine  einheitliche  Spitze
der  Dienststellen  eines  Ortes  oder  eines  Bahnhofes  fehlt.  Dies  im  Zusammenhang ­
  mit  der  Vielköpfigkeit  der  Aufsichtsinstanz  trägt  dazu  bei,
das  Personal  mehr  und  mehr  die  enge  Fühlung  mit  den  oberen  Stellen
verlieren  zu  lassen.
Daß  die  Ämter  der  bisherigen  Verfassung  nicht  voll  in  der  Lage
gewesen  sind,  diese  Fühlung  herzustellen  und  zu  erhalten,  ergibt  sich
daraus,  daß  in  immer  weiter  steigendem  Umfange  bei  den  Direktionen
die  Einrichtung  der  „Kontrolleure",  und  zwar  für  fast  alle  Fachrichtungen, ­
  sich  eingeführt  hat.  Man  sieht  daraus,  in  welch  wachsendem
Maße  die  Direktion  das  Bedürfnis  empfunden  hat,  in  unmittelbare
        <pb n="53" />
        54

Fühlung  mit  den  Dienststellen  zu  gelangen.  Wenn  man  sich  also  entschließt, ­
  die  Ämter  überhaupt  zu  beseitigen  und  die  Direktion  in  unmittelbaren ­
  Verkehr  mit  den  Dienststellen  zu  bringen,  so  tut  man  lediglich
einen  Schritt,  der  sich  in  der  bisherigen  Entwicklung  deutlich  erkennbar
vorbereitet  hat.
Die  Aufgaben  der  Ämter  teilen  sich  bei  ihrer  Aufhebung  fast
von  selbst  in  solche,  die  an  die  Direktion  übergehen,  und  solche,
die  den  Dienststellen  zu  überlassen  sind.  Zu  ersteren  würden  zum
Beispiel  die  Revisionen  gehören.  Dadurch  würde  nicht  nur  Doppelarbeit ­
  vermieden,  sondern  auch  zwischen  den  Direktionsbureaus  und  den
Dienststellen  nähere  Fühlung  erzielt.  Zur  Zeit  wird  z.  V.  der  Kassendienst ­
  vom  Verkehrsamt,  vom  Revisionsbureau  und,  im  Güterdienst,  auch
vom  Verkehrsbureau  revidiert.  Dieser  Dienst  bedarf  der  Zusammenfassung. ­
  Anderes,  z.  B.  im  Personalwesen,  bedarf  der  Dezentralisation.
Es  ist  weder  vom  Standpunkt  des  Betriebes  noch  der  Wirtschaftlichkeit
zweckmäßig,  wenn  bei  jeder  Vertretung  usw.,  die  Kosten  verursacht,  der
Jnstanzenzug  von  der  Dienststelle  durch  das  vorgesetzte  Amt  an  die
Direktion  durchlaufen,  die  Entscheidung  durch  Bericht  erbeten,  vom
Bureau  vorbereitet  und  vom  Dezernenten  vollzogen  werden  muß,  um
auf  dem  gleichen  „Dienstwege"  die  Rückreise  zu  machen.
Das  erfordert  gleichzeitig  einen  weiteren  Schritt,  nämlich  die  Dienststellen ­
  sozusagen  aktionsfähig  zu  machen.  Dazu  ist  es  erforderlich,  die
dienstlich  oder  örtlich  zusammenhängenden  Dien  ststellen
  auch  verwaltungstechnisch  zu  einer  Einheit
zusammenzufassen  und  ihnen  eine  einheitlicheSpitze
zu  geben.  Das  wäre  etwa  in  der  Art  zu  denken,  daß  die  so  zusammengehörenden ­
  Dienststellen  ein  Bühnamt  bilden.  Es  würden
beispielsweise  dann  die  Dienststellen  des  Bahnhofs  Stendal  zusammengefaßt ­
  werden  zu  einem  Bahnamt  Stendal.  Nach  außen  würde  das
zum  Ausdruck  kommen  durch  die  Bezeichnung:  Bahnamt  Stendal,  Abt.
Güterabfertigung  usw.  Kleinere  Dienststellen  würden  mit  einer  nahegelegenen ­
  größeren  zu  einem  Bahnamt  zu  vereinigen  sein,  das  sonach  aus
einer  Mutterstation  mit  einigen  Tochterstationen  bestehen  würde.  Nebenbahnstrecken ­
  mit  geringem  Verkehr,  namentlich  ohne  durchgehenden  Verkehr, ­
  könnten  dem  Vorsteher  der  wichtigsten  Dienststelle  auch  dieser
Strecken  unterstellt  werden.  Die  ganze  Strecke  würde  sonach  ein  Bahnamt ­
  bilden,  dessen  Leitung  mit  der  Leitung  der  wichtigsten  Dienststelle
zusammenfiele.  Diese  Bahnämter  von  geringerer  Bedeutung  wären
als  Bahnämter  II.  Klasse,  die  übrigen  als  Bahnämter  I.  Klasse  zu  bezeichnen. ­
  Diese  Bahnämter  I.  Klasse  wären  mit  Oberbeamten  zu
besetzen,  die  den  „Oberbeamten"  der  Direktionen  gleichstehen.  Damit
würde  zugleich  die  durch  die  Einrichtung  der  „Oberbeamten"  geschaffene
Möglichkeit  des  Aufsteigens  fähiger  Beamter  des  mittleren  Dienstes  in
        <pb n="54" />
        55

wünschenswertem  Umfange  erweitert  und  eine  gewisse  Gleichstellung  der
Aussichten  mit  denen  der  Post-  und  der  Steuerverwaltung  geschaffen.
Das  Bahnamt  ist  keine  Instanz,  sondern  sozusagen  eine  G  e  -
samtdien  st  stelle,  deren  Abteilungen  (Bahnhof,  Fahrkartenausgabe
usw.)  ihren  laufenden  Dienst  nicht  nur  selbständig  wie  bisher,  sondern
mit  beträchtlich  erweiterter  Zuständigkeit  erledigen.  Der  Bahnamtsvorstand ­
  hat  lediglich  die  Aufgabe,  den  Dienst  zu  beaufsichtigen,  die
notwendige  Einheit  herzustellen,  gegenseitige  Aushilfen  anzuordnen  usw.
Um  seine  Aufgabe  voll  erfüllen  zu  können,  wird  es  eine  gewisse  Freiheit
über  die  Verwendung  seines  Personals  erhalten  müssen,  auch  wenn
dadurch  Kosten  entstehen.
Namentlich  auf  dem  Gebiete  des  Personalwesens  könnte  das  Bahnamt ­
  große  Wichtigkeit  für  die  Herstellung  eines  guten  Verhältnisses
zwischen  der  Verwaltung  und  dem  Personal  gewinnen.  Ihm  wäre  die
Entscheidung  über  die  Verwendung  des  Personals  innerhalb  des  Bahnamtsbezirks ­
  zuzuweisen.  Auch  käme  in  Frage,  ihm  die  Strafbefugnisse
zu  übertragen,  die  bisher  den  Dienstvorstehern  zustanden.  Auf  diese
Weise  würde  vermieden,  daß  diejenige  Stelle,  welche  die  dienstlichen
Anforderungen  dem  Angestellten  gegenüber  unmittelbar  vertritt,  bei
Verstößen  und  Nachlässigkeiten  selbst  straft:  es  würde  vielmehr  die
Strafe  von  einem  nicht  unmittelbar  beteiligten  Beamten  ausgesprochen
werden,  dessen  Urteil  von  dem  Betroffenen  also  objektiver  betrachtet
werden  würde.  Wenn  in  Zukunft  Bestrafungen  und  dergleichen  an  die
Zustimmung  einer  Vertretung  der  Angestellten  (Beamten-  und  Arbeiterausschüsse)
  geknüpft  werden,  so  ergäbe  es  sich  von  selbst,  diese  Vertretung
der  Angestellten  dem  Bahnamt  anzugliedern.
Damit  würde  das  Bahnamt  nicht  nur  eine  Zusammenfassung  und
einheitliche  Spitze  der  örtlichen  Dienststellen  und  ein  Organ  der  Direktion,
sondern  gleichzeitig  auch  eine  Vertretung  der  Angestellten  werden.
Von  der  Zuständigkeit  der  Bahnämter  könnte  allenfalls  disVahn  -
Unterhaltung  ausgenommen  werden.  Diese  könnte  vom  Bahnamt ­
  in  einfachen  Verhältnissen  jedenfalls  mit  verwaltet  werden,  z.  B.
auf  den  oben  erwähnten  Nebenstrecken  mit  geringem  Verkehr;
hier  könnte  und  müßte  das  Bahnamt  den  Gesamtdienst  umfassen.  Eine
ähnliche  Organisation  bestand  früher  auf  manchen  preußischen  Strecken
in  der  Einrichtung  der  sogenannten  Bahnverwalter.
Im  übrigen  könnte  die  Bahnunterhaltung  längerer  Strecken  einem
B  a  u  a  m  t  unterstellt  werden,  das  je  nach  seiner  Bedeutung  einem  Oberbeamten ­
  mit  voller  akademischer  Ausbildung  (Regierungsbaumeister)
oder  einem  erfahrenen  Praktiker  mittlerer  Bildung  (Ingenieur)  zu  übertragen ­
  wäre.
Die  Bauämter  würden  größere  Strecken,  z.  B.  etwa  von  Koblenz
einschließlich  bis  vor  die  Tore  Kölns,  umfassen.  Der  Bauamtsbezirk
        <pb n="55" />
        56

wäre  unterzuteilen  in  Bahnmeistereien,  jedoch  wären  deren  Bezirke
gegenüber  den  bestehenden  wesentlich  zu  vergrößern.  Zur  Zeit  bestehen
in  größeren  Orten  der  Regel  nach  mehrere  Bahnmeistereien  nebeneinander, ­
  getrennt  nach  den  einzelnen  Bahnhofs-  oder  Streckenteilen
oder  nach  Spezialgebieten  (Stellwerkbahnmeisterei,  Hochbaubahnmeisterei
usw.).  Eine  Zusammenfassung  solcher  Bahnmeistereien  erscheint  ebensosehr ­
  aus  Gründen  wirtschaftlicher  Verwendung  der  Arbeitskräfte  wie
aus  technischen  Gründen  angezeigt.  Namentlich  würde  die  Verteilung ­
  und  Ausnutzung  des  Personals  besser  sein  und  die  Verwaltungsarbeit ­
  vereinfacht  werden  können.  Gleiches  gilt  aber  auch
für  die  Streckenbahnmeistereien.  Die  Zusammenfassung  größerer  Strecken
würde  für  die  Einteilung  der  Arbeiten  und  die  Verwendung  der  Kräfte
Nutzen  bringen.  Selbstverständlich  ist  hierbei  eine  Verminderung  des
Bahnmeisterpersonals  nicht  möglich,  vielmehr  nur  eine  Gliederung.  Dem
Oberbahnmeister  wären  die  nötigen  Hilfskräfte  beizugeben,  wodurch  er
auch  von  anstrengenderen  Außenarbeiten  entlastet  werden  könnte.  Ferner
wäre  ihm  eine  Hilfskraft  für  die  sehr  umfangreichen  schriftlichen  Geschäfte, ­
  die  mit  der  Verwaltung  einer  Bahnmeisterei  verbunden  sind
(Lohnwesen,  Liegenschaftsverwaltung  usw.)  beizugeben.  Zur  Zeit  werden
die  Bahnmeister  durch  diese  Arbeiten  ihren  Hauptaufgaben  zu  sehr  entzogen. ­

Würde  diese  Teilung  zwischen  Bahnamt  und  Bauamt  dem  Dienstzweige
  der  Bahnunterhaltung  eine  erhöhte  Beachtung  und  Pflege  sichern,
so  ließe  sie  anderseits  eine  Lücke  in  der  erstrebten  Einheit  der
D  i  e  n  st  st  e  l  l  e.  Auf  diese  ist  aber  sowohl  im  Interesse  des  Gesamtbetriebes ­
  sowie  aus  den  angedeuteten  Rücksichten  auf  den  Personaldienst
großer  Wert  zu  legen.  Die  fachtechnische  Seite  des  Bahnunterhaltungsdienstes ­
  ließe  sich  auch  ohne  die  Einschaltung  eines  fachtechnischen  Amtes
im  unmittelbaren  Zusammenwirken  der  verkleinerten  und  in  ihrem
Dienstbetrieb  reorganisierten  Direktion  mit  der  in  ihrer  Besetzung  und
Stellung  gehobenen  Bahnmeisterei  in  der  gleichen  Art  entwickeln  und
pflegen,  wie  dies  bezüglich  des  Verkehrsdienstes  und  des  Betriebsmaschinendienstes ­
  vorgeschlagen  ist.  Endlich  steht  die  Bahnmeisterei  mit
dem  Betriebsdienst  nicht  nur  durch  die  Art  der  im  Betriebe  auszuführenden ­
  Arbeiten,  Umbauten  usw.  in  enger  Fühlung,  sondern  stellt  vor  allem
auch  in  ihrem  Arbeiterbestande  den  großen  Behälter  dar,  aus  dem  der
Bedarf  der  übrigen  Dienststellen  an  Nachwuchs  und  an  Aushilfspersonal
gedeckt  werden  muß.  Die  richtige  Verfügung  über  diesen  Arbeiterstamm
ist  also  für  den  Gesamtdienst  von  sehr  großer  Bedeutung.  Stellt  man
diesen  Gesichtspunkt  in  den  Vordergrund  —  und  er  ist  wohl  als  der  ausschlaggebende ­
  anzusehen  —,  so  wird  man  auch  der  Bahnunterhaltung
eine  organisatorische  Sonderstellung  nicht  einräumen,  den  Grundsatz
der  Einheit  der  Dienststellen  restlos  durchführen  und  auch  die  Bahn-
        <pb n="56" />
        —  57  x  —
Unterhaltung  wie  die  übrigen  Dienstzweige  dem  Bahnamt
licher  Hinsicht  und  im  Personaldienst  unterstellen.
Sämtliche  Dienststellen  erhalten  hiermit  eine  Doppel  st  ellung.
In  ihrer  fachtechnischen  Besonderheit  unterstehen  sie  der  Direktion
und  deren  Organen  (Oberbeamten  und  Kontrolleuren),  die  schon  heute
den  Spezialdienst  in  steigendem  Umfange  unter  Ausschaltung  der  Betriebs-, ­
  Verkehrs-  und  Maschinenämter  überwacht,  während  ihr  Zusammenwirken ­
  im  Betriebe,  sowie  die  Behandlung  und  Verwendung
des  Personals  durch  die  örtliche  Aufsichtsstelle  des  B  a  h  n  a  m  t  e  s
sichergestellt  ist.
Einen  Überblick  über  die  Unterschiede  der  jetzigen  und  der  vorgeschlagenen ­
  Gliederung  der  Eisenbahnbehörden  und  Dienststellen  gibt  die
bildliche  Darstellung  in  Anlage  Hl.
Überblickt  man  diese  Vorschläge  und  ihre  Unterschiede  von  dem
bisher  in  Preußen  geltenden  Zustande,  so  ergibt  sich  folgende  Übersicht
der  Neugliederung:
a)  Die  Zentralstelle  ist  auf  die  wirklich  zentralen  Geschäfte  beschränkt ­
  und  von  den  Geschäften  des  laufenden  Dienstes  entlastet.
st)  Ein  wesentlicher  Teil  ihrer  Aufgaben  geht  auf  die  Generaldirektionen ­
  über.  Diese  umfassen  je  ein  Wirtschaftsgebiet  und
bearbeiten  besonders  den  Betrieb  auf  den  durchgehenden  Linien,
die  Verwaltung  der  Hauptwerkstätten  und  das  gesamte  Tarifwesen.
c)  Die  Betriebsdirektionen  entsprechen  den  kleineren  der
heutigen  preußischen  Direktionen.  Sie  haben  etwa  die  Zuständigkeit
der  heutigen  preußischen  Direktionen,  vermindert  um  die  an  die
Generaldirektionen  einerseits,  an  die  Dienststellen  anderseits  abzugebenden ­
  Geschäfte,  vermehrt  durch  die  Übertragung  von  Befugnissen ­
  der  Zentralstelle.  Sie  unterstehen  der  Generaldirektion  in
deren  Geschäftsbereich,  im  übrigen  der  Zentralstelle.
d)  Den  Betriebsdirektionen  untergeordnet  sind  die  D  i  e  n  st  st  e  l  l  e  n  :
Sie  erhalten  erweiterte  Zuständigkeit  und  demgemäß  gehobene
Stellung.  Sie  werden  örtlich  zusammengefaßt  in  Gesamtdienststellen: ­
  Bahnämter.
e)  Zwischeninstanzen  fallen  fort.  Die  Betriebs-,  Verkehrs-,
Maschinen-,  Werkstättenämter  sowie  die  damit  zusammenhängende
Zersplitterung  der  Dienststellen  nach  Fachrichtungen  werden  beseitigt.
Der  Grundsatz  der  zwei  Instanzen  wird  streng  durchgeführt: ­

Im  laufenden  Kleindienst:  Dienststelle  und  Betriebsdirektion.
Im  Geschäftsbereich  der  Generaldirektion  (Betrieb,  Tarife,
Werkstätten)  arbeitet  diese  unmittelbar  mit  den  Dienststellen  (Tarifwesen) ­
  oder  den  Hauptwerkstätten  oder  mit  den  Betriebsdirektionen
(Betrieb).
        <pb n="57" />
        58

Im  übrigen  geht  der  Jnstanzenzug  von  der  Betriebsdirektion
an  die  Zentralstelle  (z.  B.  in  Bau-  und  Finanzsachen).
Überall  wird  ferner  eine  kräftige  Abwälzung  von  Z  u  -
ständigkeiten  nach  unten  vorgenommen.
Meines  Erachtens  ist  hierdurch  eine  so  klare  und  übersichtliche ­
  Gliederung  zu  schaffen,  wie  sie  in  einem  großen  Betriebsunternehmen, ­
  das  zu  den  verwickeltsten  der  Welt  gehört,  überhaupt
möglich  ist.
Der  innere  Dienst  bedarf  weitgehender  Umgestaltung  im  Sinne
größerer  Beweglichkeit  und  Schlagkraft,  überall  wäre  der  Grundsatz
durchzuführen,  die  leitenden  Köpfe  von  der  laufenden
Arbeit  zu  befreien  und  ihre  Zahl  auf  ein  Mindestmaß
zu  beschränken.
Die  Geschäftsführung  ist  daher  in  der  Art  zu  ordnen,  daß  die  leitenden
Beamten  (Direktoren)  grundsätzlich  von  allen  Geschäften  des  laufenden
Dienstes  befreit  werden.  Dieser  laufende  Dienst:  der  laufende  Schriftwechsel, ­
  Konferenzen  in  Sachen  nicht  grundsätzlicher  Bedeutung,  Angelegenheiten, ­
  in  denen  die  Generaldirektion  nicht  die  Geschäftsführung
hat,  usw.  sind  von  Oberbeamten  zu  erledigen.  Diese  rechnen  zu
h.en  höheren  Beamten  im  bisherigen  Sinne  und  sind  entsprechend  zu
bezahlen.  Sie  sind  gleichzeitig  die  Vertreter  der  leitenden  Beamten.
Die  Stellung  ist  ähnlich  gedacht  wie  die  der  P  r  o  k  u  r  i  st  e  n  in  großen
Privatunternehmungen.  Ihnen  untersteht  tunlichst  je  ein  besonderes
Bureau.  Die  leitenden  Beamten  (Direktoren)  können  sich  hiernach  auf
die  allgemeine  Leitung  und  die  Geschäfte  von  grundsätzlicher  und  allgemeiner ­
  Bedeutung  beschränken  und  erhalten  die  Möglichkeit  zu  wirklich
schöpferischer  Arbeit.  Es  wird  erreicht  werden  können,  in  jeder  Abteilung ­
  nur  einen  solchen  leitenden  Beamten  zu  haben.
Die  Einrichtung  dieser  Oberbeamten  ist  keineswegs  eine  völlige  Neuerung. ­
  Sie  stellt  vielmehr  eine  Erweiterung  der  bestehenden  Einrichtung
der  „Verkehrsinspektoren"  und  „Rechnungsdirektoren"  dar  und  knüpft
an  die  Überlieferung  der  früheren  großen  Privatbahnen,  wie  der
Rheinischen  Bahn,  der  Köln-Mindener  Bahn  usw.,  an.
Die  Oberbeamten  hätten  im  besonderen  auch  den  Bureaudienst  zu
beaufsichtigen.  Gleichzeitig  wäre  die  überkommene  Einteilung  der
B  u  r  e  a  u  b  e  a  m  t  e  n  in  wenige  große  Bureaus  zu  beseitigen. ­
  Diese  haben  sich  teilweise  zu  Riesenkörpern  mit  Hunderten
von  Beamten  ausgewachsen  und  sind  von  den  Vorständen  um  so  schwerer
zu  übersehen  und  zu  leiten,  als  diesen  die  ihnen  gebührende  gehobene
Stellung  bisher  versagt  geblieben  ist.  Nach  Zerschlagung  der  großen
Bureaus  würde  jedem  Oberbeamten  ein  bestimmt  abgegrenztes  Bureau
zuzuteilen  sein,  zu  dessen  besonderer  Leitung  ihm  wieder  ein  Vertreter
in  gehobener  Stellung  (Bureauvorstand)  beizuordnen  wäre.
        <pb n="58" />
        59

Mit  dieser  Regelung  würden  Vorteile  in  mehrfacher  Beziehung  erreicht: ­
  Die  Behörde  würde  wieder  ein  einheitlicher  und  geschlossener
Körper,  der  leicht  übersehen  und  gelenkt  werden  kann.  Der  Zusammenhang ­
  und  das  Zusammenarbeiten  der  Mitglieder  werden  wieder  inniger,
ja  eigentlich  erst  wieder  ermöglicht.  Ferner  werden  die  Mitglieder  von
der  Last  des  laufenden  Kleindienstes  befreit  und  sind  in  der  Lage»  sich
den  größeren  Aufgaben  mit  voller  Kraft  und  innerer  Anteilnahme  zu
widmen,  statt  ihnen  mit  der  Besorgnis  vor  Überlastung  und  dem  Bestreben ­
  entgegenzusehen,  sie  durch  geeignete  ressortmäßige  Behandlung
entweder  von  sich  „abzuschieben"  oder  formell  zu  „erledigen"  —  was  die
notwendige  Folge  jeder  Überhäufung  mit  Kleinarbeit  ist.
Hier  fei  eine  kurze  Betrachtung  eingeschaltet:  Die  tiefgreifende ­
  seelische  Wirkung  organisakorischer  Mängel  tritt  gerade  bei  den
höheren  Beamten  nach  der  Regelerscheinung  in  den  deutschen  Verwaltungen ­
  zutage.  Vergleicht  man  ihr  Wesen,  ihre  Lebenslust
und  Tatkraft  mit  gleichstehenden  Schichten  der  freien  Berufe  und  der
Privatunternehmungen,  so  fällt  das  starke  Maß  an  Ermüdung  und
Resignation  auf,  das  man  geradezu  als  ein  Kennzeichen  des  normalen
Typus  des  höheren  Beamten  bezeichnen  muß.  Bezeichnend  ist,  daß  das
wenig  oder  gar  nicht  hervortritt  bei  denjenigen  Beamten,  die,  wie
z.  B.  Landräte  und  sonstige  Einzelbeamte,  in  verhältnismäßig  jungen
Jahren  in  Stellungen  gekommen  sind,  die  Raum  zur.  Entfaltung  einer
Persönlichkeit  bieten.  Das  sind  aber  Ausnahmen.
Es  wäre  fehlgehend,  die  Gründe  dieser  Erscheinung  etwa  nur  an
dem  Mangel  an  äußerer  und  innerer  Bewertung  zu  suchen,  der  manches,
aber  nicht  alles  erklärt;  denn  Staatsgesinnung  und  Selbstbewußtsein
der  Beamten  hätten  ihnen  darüber  doch  wohl  hinweggeholfen.  Die
Gründe  liegen  vielmehr  zu  einem  großen  Teil  in  der  Art  der  Verwendung
der  akademisch  gebildeten  Fachbeamten.  Diese  hat  unter  der  Übertragung ­
  der  Geschäftsmethoden  gelitten,  die  in  der  allgemeinen  Staatsverwaltung ­
  und  im  Gerichtswesen  durch  die  Bedeutung  der  Einzelentscheidung ­
  schon  nicht  überall  gerechtfertigt,  in  einer  Betriebsverwaltung ­
  aber  verhängnisvoll  sind.  Allerdings  wäre  es  ungerecht,  zu  verkennen, ­
  daß  durch  die  Verwaltungsvorschriften  und  die  Finanzordnung
ein  frischer  Geist  und  das  Bestreben  ging,  jedem  Beamten  möglichste
Schaffensfreiheit  zu  sichern.  Daß  dies  nicht  gelungen  ist,  lag  nicht  an
dem  guten  Willen,  sondern  an  der  Übertragung  der  Einrichtungen  des
Staatsbeamtentums.  Die  Folgen  lassen  sich  durch  das  bekannte  Iuristenscherzwort
  bezeichnen,  nach  dem  „das  Leben  ein  perpstuierlicher,  aber
gänzlich  erfolgloser  K  a  m  p  s  mit  dem  A  k  t  e  n  b  o  ck"  ist.  Es  würde
zu  weit  führen,  hier  im  einzelnen  die  Unmasse  ständig  sich  wiederholender,
geistige  Anstrengung  nicht  erfordernder  Entscheidungen  aufzuzählen,  die
jetzt  einen  großen  Teil  der  Tagesleistung  der  höheren  Beamten  aller
        <pb n="59" />
        60

Fachrichtungen  ausmachen.  Dieses  Übel  muß  an  der  Wurzel  gefaßt
und  alles  das,  was  der  leitende  Beamte  nicht  unbedingt  machen  muh,
auf  seinen  Vertreter  und  Gehilfen  abgewälzt  werden.
Damit  würde  viel  Segensreiches  erreicht:  Ein  Nerv  des  „Bureaukratismus" ­
  würde  zerschnitten,  zwischen  höheren  und  mittleren  Beamten
würde  ein  jetzt  vielfach  fehlender  enger  Zusammenhang  geschaffen.  Endlich ­
  aber  würde  der  Klasse  der  mittleren  Beamten,  die  man  geradezu
als  das  Rückgrat  der  preußischen  Verwaltung  bezeichnen  darf,  die  Möglichkeit ­
  eines  Aufstieges  gegeben.  Zur  Zeit  liegt  es  so,  daß  der  Bureaubeamte ­
  normalerweise  Mitte,  bei  ungünstigen  Verhältnissen  Ende  der
zwanziger  Jahre,  spätestens  im  Anfange  der  Dreißiger  in  die  Stelle  als
Sekretär  oder  Vorsteher  oder  eine  Stelle  gleichen  Ranges  (sogenannte
Stellen  I.  Klasse  nach  der  bisherigen  Ordnung)  einrückt,  um  in  ihr
zeitlebens  zu  verbleiben,  falls  ihm  nicht  eine  Ausnahmefügung  einen
Posten  als  Ministerialfekretär,  Rechnungsdirektor  oder  Verkehrsinspektor
usw.  beschert.  Hat  er  nicht  außer  Befähigung  und  Geschick  auch  recht  viel
Glück,  so  stehen  ihm  weitere  Aussichten  nicht  mehr  offen.  Daß  solche
Lage  trotz  der  Pflichttreue,  die  gerade  diese  vielverkannte  Beamtenklasse
auszeichnet,  nicht  geeignet  ist,  besonders  hohe  Leistungen  zu  erzielen,  ist
klar.  Solche  erfordern  einen  gewissen  inneren  Schwung,  der  ohne  einen
ständigen  Anreiz  nun  einmal  der  menschlichen  Natur,  wie  sie  die  Regel
ist,  nicht  gegeben  ist.  Man  soll  aber  Einrichtungen  nur  aus  Menschen
berechnen,  wie  sie  wirklich  sind.
So  könnte  sich  von  Stufe  zu  Stufe  eine  umfassende  Abwälzung ­
  von  Zuständigkeiten  nach  unten  vollziehen.  Sie
würde  oben  eine  Entlastung  bringen,  die  wirklich  schöpferischer  Arbeit
zugute  käme.  Unten  würde  sie  die  vielbeschriene  „Dienstfreudigkeit"
heben,  der  man  weit  weniger  mit  freundlichen  Redewendungen  als  durch
kraftvolles  Vertrauen  an  den  Leib  kommt.
Auch  in  den  Arbeitsmethoden  läßt  sich  noch  sehr  vieles
vereinfachen.  Zwar  sind  Fernsprecher  und  Schreibmaschine  auch  in  den
staatlichen  Bureaus  nicht  mehr  unbekannt;  aber  es  wird  von  ihnen
nicht  immer  zweckentsprechender  Gebrauch  gemacht.  Vor  allem  aber
arbeiten  in  der  Regel  noch  heute  „Dezernenten",  „Expedienten",  „Registratur" ­
  und  „Kanzlei",  kurz  alle  die  Faktoren  des  behördlichen  Geschäftsgangs, ­
  die  fast  zu  jeder  Geschäftshandlung  zusammenwirken  müssen,
räumlich  und  organisatorisch  völlig  getrennt  voneinander.  Der  Verkehr
zwischen  ihnen  ist  daher  in  der  Regel  schriftlich;  das  ergeben  schon  die
äußeren  Verhältnisse.
Künftig  wären  Dezernent,  Bureaubeamter,  Schreibkraft,  Schreibmaschine ­
  usw.  in  die  engste  Verbindung  zu  bringen.  Die  Zerschlagung
der  Riesenbureaus  öffnet  den  Weg  hierzu.  Für  Geschäfte  einfacher  Art
müßten  auch  den  Bureaubeamten  Hilfskräfte  zur  Verfügung  stehen.  In
        <pb n="60" />
        61

der  Zuteilung  von  Fernsprechern  und  modernen  Bureauhilfsmitteln  wäre
weitherziger  als  bisher  zu  verfahren,  wo  die  Fürsorge  der  Oberrechnungskammer ­
  sich  bis  auf  die  Verwendung  von  Tintenlöschern  und  Aktenschwänzen ­
  erstreckt.  Es  muß  überall  die  Erkenntnis  durchdringen,  daß
Ersparnisse  an  lebendiger  Arbeit  die  wirtschaftlichsten ­
  sind  und  die  Ausgaben  für  mechanische  Hilfsmittel ­
  weit  aufwiegen.
In  gleicher  Richtung  wie  die  bisherigen  Vorschläge  könnte  letzten
Endes  eine  veränderte  Gehalls-  und  Lohnpolitik  wirken.  Ein
schwerwiegender  Übelstand  der  Staatsbetriebe  in  der  herkömmlichen
Form  ist  es,  daß  der  Beamte  an  den  wirtschaftlichen  Ergebnissen  seiner
Verwaltung  nicht  im  mindesten  mit  dem  eigenen  Geldbeutel  interessiert
ist.  Hoch  anzuerkennen  ist,  daß  der  gesunde  Staatsgeist  der  Überlieferung ­
  eine  sehr  große  Zahl  der  Beamten  so  eifrig  über  das  Interesse
ihrer  Verwaltung  wachen  läßt,  als  wäre  es  ihr  eigenes.  Aber  man
verkenne  nicht,  daß  dieser  überlieferte  Geist  schon  heute  nicht  die  Kraft
hat  wie  früher.  Der  zügellose  Egoismus  der  Kriegszeit  und  Nachkriegszeit ­
  wird  weiter  zersetzend  wirken.  Davor  die  Augen  verschließen  zu
wollen,  wäre  zwecklos.  Vielmehr  sollte  man  auf  Gegenmittel  sinnen.
In  der  preußischen  Bergwerksverwaltung  hat  man  auf
Grund  der  Ergebnisse  einer  eingehenden  parlamentarischen  Untersuchung
Maßnahmen  getroffen,  die  brauchbare  Anhaltspunkte  geben  können.  Man
hat  den  leitenden  Beamten  der  Betriebsverwaltung  G  e  w  i'n  n  -
a  n  t  e  i  l  e,  anderen  Veamtengruppen  Prämien  gewährt.  Ich  möchte
weiter  gehen.
Namentlich  an  den  leitenden  Stellen  kommt  es  darauf  an,  Männer
von  starker  Leistung  und  hochgespanntem  Verantwortungsgefühl  zu
haben.  Das  ist  mit  dem  heutigen  System  nicht  zu  erreichen.  Der
höhere  Beamte  wird  heute  nicht  mit  Gegenwartswerten, ­
  sondern  mit  Aussichten  bezahlt.  Tüchtige  Leistungen ­
  in  jüngeren  Jahren  werden  durch  „Qualifikation"  entgolten,
das  heißt  durch  die  Aussicht,  im  Alter  in  hohe  Stellungen  einzurücken.
Das  Gefühl,  durch  weiteres  Hervortreten  und  tatkräftiges  Handeln  etwa
Anstoß  zu  erregen  und  die  einmal  errungenen  Aussichten  zu  gefährden,
wirkt  auch  auf  tatkräftige  Naturen  lähmend.  Denn  wie  leicht  wird  der
tatkräftig  Handelnde  unbequem!
In  diesen  —  ich  möchte  sagen,  gesetzmäßigen  —  Zusammenhängen
kann  man  nur  durch  grundsätzliche  Änderungen  des  Systems  Wandel
schaffen.  Man  muß  die  leitenden  Männer  von  der  Sorge  um  ihre
Zukunft  befreien,  sie  mit  Gegenwartswerten  bezahlen  und
ihr  Interesse  demgemäß  auf  das  von  ihnen  verwaltete  Amt  zusammendrängen. ­
  Das  geschieht  meines  Erachtens  am  besten  durch  zweierlei.
Man  st  eile  sie  wie  die  Bürger  in  ei  st  er  nur  auf  be-
        <pb n="61" />
        62

schränkte  Zeit  an,  auf  etwa  zehn  bis  zwölf  Jahre.
Dann  ist  der,  dessen  Leistungen  enttäuschen,  nicht  ein  unabwendbares
Schicksal  für  seine  Verwaltung,  das  hingenommen  werden  muß,  sondern
kann  in  absehbarer  Zeit  durch  schmerzlosen  Eingriff  entfernt  werden.
Sodann  gewähre  man  den  leitenden  Beamten  eine  namhafte  Gewinnbeteiligung. ­
  Diese  wäre,  da  mit  Reingewinnen  von  Bedeutung  in  der
nächsten  Zukunft  nicht  zu  rechnen  ist,  in  Bruchteilen  des  Betriebsüberschusses, ­
  d.  h.  des  Rohgewinnes,  zu  gewähren.
Anders  liegt  es  bei  den  übrigen  Beamtenklassen.  Für  sie  wird
der  Eisenbahndien  st  der  Lebensberuf  fein  und
bleiben  müssen.  Vorzeitige  Pensionierung  würde  wertlose  Existenzen ­
  in  großer  Zahl  schaffen  und  für  die  Verwaltung  zu  teuer  werden.
Hier  ließe  sich  aber  meines  Erachtens  ähnliches  durch  ein  korporatives
Bekeillgungssystem  erreichen.
Diese  Beteiligung  der  Angestellten  kann  aber  nicht  in  Form  einer
Gewinnbeteiligung  geschehen.  Die  Angestellten  können  in  ihren  Bezügen
nicht  von  der  Gestaltung  der  Jahresabschlüsse  abhängig  gemacht  werden,
um  so  weniger,  als  ihnen  ein  maßgebender  Einfluß  auf  die  Gestaltung
der  Ausgabeseite  kaum  wird  eingeräumt  werden  können.  Auch  gehören
die  Bezüge  der  Angestellten  zu  den  Selbstkosten,  nicht  zum  Gewinn.  Sie
müssen  daher  in  vollem  Umfange  vor  Berechnung  des  Betriebsüberschusses
angesetzt  werden.  Die  Beteiligung  der  Angestellten  wäre  also  unter  den
Betriebsausgaben  genau  so  zu  buchen,  wie  die  festen  Gehälter  und
Löhne.  Das  ist  folgendermaßen  zu  denken:
Im  Eisenbahnhaushalt  wird  neben  den  Gehältern  ein  b  e  st  i  m  m  -
ter  Prozentsatz  der  Betriebseinnahmen  als  Anteil
der  Ange  st  eilten  eingestellt.  Dieser  wird  etwa  so  hoch  bemessen,
wie  der  Aufwand  für  eine  doch  nicht  mehr  länger  aufzuschiebende  gerechte
und  billige  Reform  der  Dienstbezüge  sich  belaufen  würde.  Oder  mit
anderen  Worten:  Die  ohnedies  dringende  Gehaltsreform
wird  bei  der  R  e  i  ch  s  e  i  s  e  n  b  a  h  n  g  e  s  e  l  l  f  ch  a  f  t  in  Prämienform ­
  durchgeführt.  Damit  wäre  ein  Problem  gelöst,  das
in  letzter  Zeit  gerade  sehr  viel  erörtert  worden  ist,  nämlich  das  der
gleichmäßigen  und  fortlaufenden  Anpassung  der  Gehälter  an
die  Preisentwicklung.  Denn  es  kann  als  feststehend  angenommen ­
  werden,  daß  in  Friedenszeiten,  denen  wir  doch  hoffentlich  entgegengehen, ­
  die  Preise  in  Zeiten  der  Hochkonjunktur  steigen.  Mit  dieser  aber
wachsen  auch  Verkehr  und  Verkehrseinnahmen.  Es  würde  also
steigender  Verkehr  selb  st  tätig  Gehaltserhöhungen
bringen.
Auch  die  Verteilung  dieser  Einnahmeanteile  könnte  nach  ganz  neuen
Gesichtspunkten  geschehen.  Es  ist  möglich,  hier  in  die  Gehaltund
  Lohnpolitik  eine  gewisse  Selbstverwaltung  hinein ­
        <pb n="62" />
        63

zubringen.  Diese  Einnahmeanteile  würden  nämlich  durch  die  Verwaltung ­
  nicht  unmittelbar  an  den  einzelnen  ausgezahlt,  sondern  mit  Hilfe
eines  nach  Kopfzahl  und  Höhe  des  Gehalts  gebildeten  Schlüssels  auf
die  einzelnen  Beamten-  und  Arbeitergruppen  verteilt.  Jede  dieser  durch
den  ganzen  Bereich  der  Reichsbahnen  hindurchgehenden  Gruppen  verwaltet ­
  selbständig  eine  Kasse,  an  deren  Verwaltung  die  Reichsbahnen
nur  im»  Aufsichtswege  beteiligt  sind.  Diese  Verbandskassen  verteilen  die
Einnahmeanteile  nach  einem  eigenen  Statut,  durch  das  sie  in  der  Lage
sind,  selbständig  Gehalts-  bzw.  Wohlfahrtspolitik  zu  betreiben.  Sie
bilden  z.  B.  aus  den  Ergebnissen  guter  Jahre  Rücklagen  für  schlechte
Jahre,  geben  Zuschüsse  an  kinderreiche  Familien,  an  Sterbekassen,  Baugenossenschaften, ­
  Erziehungsanstalten.  Mit  einem  Worte:  Die  Angestellten ­
  werden  im  weitesten  Umfange  Selb  st  vermalter  des
Wohlfahrtswesens.  Sie  nehmen  nicht  mehr  Wohltaten  entgegen, ­
  sondern  betreiben  selbst  Volkspflege.  Die  Vorstände  dieser  Kassen
wären  gleichzeitig  die  gewiesenen  Vertreter  der  Angestellten  im  Verwaltungsrat ­
  sowie  in  den  Landeseisenbahnräten.  Hier  würden  sie  fortlaufend ­
  Einblick  in  die  Lage  der  Gesamtverwaltung  tun  und  an  dessen
Schicksal  handelnd  mitwirken.  Sie  würden  diesem  nicht  mehr  lediglich
als  Fordernde,  sondern  mit  dem  Gefühl  gegenüberstehen,  daß  die  Sache
des  Ganzen  auch  ihre  Sache  ist.  Das  wird  auf  die  Dauer  kaum  ohne
günstige  Rückwirkung  auf  die  Gesinnung  in  den  breiten  Massen  der
Angestellten  bleiben  können.  Es  kann  erwartet  werden,  daß  sich  hier
in  dem  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  eine  gewisse  Überlieferung
bildet.  Damit  wäre  ein  wichtiges  Ziel  jeder  gesunden
Politik  erreicht,  nämlich  die  Eigenliebe  des  Einzelnen ­
  in  die  Richtung  des  allgemeinen  Wohls  einzustellen. ­
        <pb n="63" />
        IV.  Das  klembahnwesen.
Sobald  das  Reich  die  dem  allgemeinen  Verkehr  dienenden  Eisenbahnen ­
  übernimmt,  entsteht  die  Frage,  was  aus  dem  übrigen  Bahnverkehr ­
  wird,  d.  h.  aus  den  dem  Lokaloerkehr  dienenden  Schienenwegen.
Hier  wird  nach  dem  bisherigen  Gange  der  Dinge  der  Grundsatz  gelten,
daß  für  diesen  Lokalverkehr  die  Landesgesetzgebung  zuständig  bleibt.
Ohne  Schwierigkeiten  wird  sich  die  Trennung  der  dem  allgemeinen
Verkehr  dienenden  Eisenbahnen  von  den  Lokalbahnen  nicht  überall
vollziehen.  Es  wäre  vielleicht  daher  auch  den  bundesstaatlichen  Verwaltungen ­
  das  Recht  zu  geben,  die  Übernahme  des  gesamten  Staatsbahnnetzes ­
  durch  das  Reich  zu  fordern.  Macht  der  Einzelstaat  von  diesem
Recht  Gebrauch,  so  verliert  er  damit  auch  die  Eisenbahnverwaltung  im
lokalen  Verkehr:  er  wird  also  von  dieser  Befugnis  nur  aus  zwingenden
Gründen  Gebrauch  machen.  Im  übrigen  würden  gesetzlich  in  Zukunft
nur  zwei  Gattungen  von  Eisenbahnen  zu  unterscheiden  sein:
a.)  Reichsbahnen,  die  der  Gesetzgebung  des  Reiches
unterstehen,
b)  Lokalbahnen  oder  Kleinbahnen,  die  dem  Landesrecht
unterliegen.
Einer  besonderen  Betrachtung  verdient  der  Lokalverkehr  in  Preußen,
schon  wegen  der  außerordentlichen  Bedeutung,  die  hier  der  Lokalverkehr ­
  hat:
In  Preußen  wird  der  Lokalverkehr  nicht  in  einer  einheitlichen
Form  bedient,  wie  dies  z.  B.  in  Belgien  durch  die  Vizinalbahnen  geschieht.
In  Belgien  kann  man  im  wesentlichen  den  allgemeinen  Verkehr  mit  den
Staatsbahnen,  den  Lokalverkehr  mit  den  Vizinalbahnen  gleichsetzen.  Das
ist  in  Preußen  nicht  der  Fall.  In  großem  Umfange  hat  die  Staatseisenbahnverwaltung, ­
  namentlich  in  den  weniger  volkreichen  Landesteilen
des  Ostens  wie-des  Westens,-  Nebenbahnen  gebaut,  die  durchaus
Bestandteile  des  Staatsbahnnetzes  sind,  der  Sache  nach  aber  die  Bedeutung ­
  von  Lokalbahnen  haben.  Im  übrigen  wird  der  Lokalverkehr
durch  Kleinbahnen  bedient,  deren  Rechtsverhältnisse  durch  das  Gesetz ­
  vom  28.  Juli  1892  geordnet  sind.  Sie  zerfallen  nach  dem  Sprachgebrauch ­
  der  Verwaltung  in  nebenbahnähnliche  Kleinbahnen ­
  und  in  Straßenbahnen.  Daneben  kommen  auch  unter
        <pb n="64" />
        65

Umständen  noch  Anschlußbahnen  in  Betracht,  die  im  Rechtssinne
als  Privatanschlüsse  im  Sinne  des  genannten  Gesetzes  behandelt  werden,
tatsächlich  aber  dem  öffentlichen  Berkehr  dienen.  Beispiele  hierfür  sind
insbesondere  eine  Reihe  von  Hafenbahnen.
Übernimmt  das  Reich  die  preußische  Staatsbahn,  so  ist  es  nun  nicht
möglich,  etwa  sämtliche  preußischen  Nebenbahnen  hiervon  auszunehmen.
Der  Begriff  der  Nebenbahnen  ist  ein  rein  betriebs-  und  verwaltungstechnischer ­
  und  gesetzlich  nicht  umgrenzt.  Aber  auch  sachlich  ist  die  Grenze
zwischen  Haupt-  und  Nebenbahnen  je  nach  ihrer  Bedeutung  fliehend.
Das  zeigt  schon  die  häufig  vorkommende  Umwandlung  von  Nebenbahnen
in  Hauptbahnen.
Der  Regel  nach  werden  also  in  die  Übernahme  der  preußischen
Staasbahnen  durch  das  Reich  die  preußischen  Nebenbahnen  mit  einzuschließen ­
  sein.  Indessen,  ist  es  sehr  wohl  möglich,  einzelne  Bahnen,
die  für  den  Hauptverkehr  voraussichtlich  niemals  in  Betracht  kommen
werden,  auszuschließen.
Die  hiernach  vom  Reiche  nicht  übernommenen  Staatsbahnen  würden
in  Zukunft  mit  den  Kleinbahnen  gleich  zu  behandeln  fein.
Hiermit  wären  aber  die  Aufgaben,  die  in  Preußen  auf  dem  Gebiete
des  Lokalbahnwesens  entstehen  werden,  nicht  erschöpft.  Das  preußische
Kleinbahnwesen  bedarf  vielmehr  ohnehin  einer  Reform.  Es  hat  nicht
die  Entwicklung  erfahren,  die  im  Interesse  der  Volkswirtschaft  wünschenswert, ­
  ja  notwendig  gewesen  wäre.  Nicht  etwa,  als  ob  es  der  Staat
an  der  nötigen  geldlichen  Unterstützung  hätte  fehlen  lassen.  Das  zeigt
schon  die  Zusammenstellung  auf  der  Anlage  V,  nach  der  der  preußische
Staat  mehr  als  127  Millionen  M  für  die  Kleinbahnen  hergegeben  hat.
Für  diese  Aufwendung  hat  er  nicht  einmal  eine  ausreichende  Mitwirkung ­
  bei  der  Ausgestaltung  der  Verwaltung  der  Kleinbahnen  eingetauscht. ­
  Die  Übelstände  liegen  vielmehr  auf  einem  anderen  Gebiet:
Soweit  die  Kleinbahnen  nicht  von  Privaten  gebaut  und  betrieben
werden,  liegen  sie  in  der  Regel  in  der  Hand  der  Kommunalverbände,
namentlich  der  Städte  und  Landkreise.  Von  den  in  der  Hand  des
Staates  befindlichen  sind  die  wichtigsten  wohl  die  Schmalspurbahnen  in
Oberschlesien.  Bei  städtischen  Straßenbahnen  ist  das  Gegebene  und
Natürliche  die  Stadtverwaltung,  was  die  zum  Teil  vorzüglich  geleiteten. ­
  städtischen  Straßenbahnen  zeigen.  Anders  liegt  es  mit  den
nebenbahnähnlichen  Kleinbahnen.  Sie  durchziehen  der  Natur  der  Dinge
nach  größere  Verkehrsgebiete  und  dienen  dem  Überlandverkehr.
Sie  werden  aber  in  Preußen  mehr  und  mehr  von  den  Kreisen  gebaut
und  beschränken  sich  demgemäß  der  Regel  nach  auch  auf  das  Kreisgebiet.
Es  ist  klar,  daß  sich  dieser  Verwaltungsbezirk  durchaus  nicht  immer  mit
einem  Verkehrsgebiet  deckt,  so  daß  auch  hier  der  Zustand  entsteht,  daß
die  natürlichen  Verkehrsadern  durch  politische  Verwaltungsgrenzen  unter-Qua
  atz,  Reichseisenbahnen.  5
        <pb n="65" />
        66

bunden  werden.  Hierzu  kommt,  daß  der  Bau  der  Kleinbahnen  nicht
immer  lediglich  von  dem  Maß  des  Verkehrsbedürfnisses  abhängt,  sondern
vielfach  auch  von  dem  mehr  oder  weniger  großen  Tatendrang  und
Einfluß  der  Kreisverwaltung.
Die  Folge  dieser  Zustände  ist  eine  starke  Zersplitterung  des  preußischen ­
  Kleinbahnwesens,  die  mit  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  mehr
und  mehr  in  Widerspruch  gerät.  Diese  Entwicklung  fordert  in  steigendem
Maße  den  Zusammenschluß  der  Städte  mit  Nachbarorten  sowie  ganzer
Landesteile  zur  Bedienung  des  Nachbarverkehrs.  Mit  anderen  Worten:
der  Überlandverkehr  gewinnt  eine  wachsende  Bedeutung.  Es  sei
hier  erinnert  an  die  Wichtigkeit,  die  mit  Recht  dem  starken  Vorortverkehr ­
  für  die  gesamte  Siedlungs-  und  Stadterweiterungspolitik  der
Großstädte  beigemessen  wird.  Das  tritt  besonders  hervor  in  dem
Wohnungsproblem  Groß-Berlins.  Es  sei  ferner  erinnert  an  die  großen
Projekte  des  rheinisch-westfälischen  Jndustriebezirks,  an  das
Projekt  einer  Städtebahn  von  Dortmund  nach  Düsseldorf,  sowie  der
Städtebahn  Düsseldorf—Köln.  Diese  Projekte  sind  zum  Teil  wegen
innerer  Schwierigkeiten,  zum  Teil  wegen  der  staatlichen  Bedenken  nicht
ausgeführt  worden,  da  man  in  Bahnen  von  dieser  Bedeutung  eine  Gefährdung ­
  des  Staatsbahnprinzips  erblicken  zu  müssen  glaubte.  Trotz
solcher  Bedenken  sind  aber  aus  dem  Überlandverkehr  so  bedeutende
Privatbahnen  entstanden,  wie  die  Köln—Bonner  Bahnen,  die  jetzt  eine
selbständige  Hauptbahn  darstellen.  Ähnliche  Entwicklungsmöglichkeiten
liegen  auch  in  anderen  Bahnnetzen,  die  zur  Zeit  als  Kleinbahnen  im
Sinne  des  preußischen  Gesetzes  angesehen  werden,  z.  B.  der  Mörser
Kreisbahn.
Ein  allgemeiner  Zusammenschluß  der  Kleinbahnen  eines  größeren
Wirtschaftsgebietes  würde  nun  in  vielen  Beziehungen  wertvolle  Vorteile
mit  sich  bringen:
Zunächst  würde  der  Ausbau  des  Netzes  systematisch  und
unter  gleichmäßiger  Abwägung  der  Bedürfnisse  des  ganzen  Landesteils
erfolgen  und  die  mehr  oder  weniger  zufällige  Verteilung  der  Kleinbahnen ­
  berichtigt  werden  können.  (Vgl.  die  Verteilung  der  Kleinbahnen ­
  nach  Anlage  IV.)  Sodann  würden  technische  Fortschritte ­
  erreicht.  Die  Ausbildung  des  Oberbaues,  der  maschinellen
Anlagen,  der  Fahrzeuge  usw.  würde  einheitlicher  und  sorgfältiger  durchgebildet ­
  werden  können,  als  das  durch  die  bereits  bestehenden  Vereinseinrichtungen ­
  erreicht  wird.  Auf  allen  Gebieten  der  Verwaltung  wie
der  technischen  Dienstzweige  könnten  hervorragende  Spezialkräfte  gewonnen ­
  werden.
Hierzu  kämen  aber  weitere  Möglichkeiten  auf  dem  Gebiete  der  Organisation ­
  durch  Zusammenfassung  der  Verkehrsmittel.
Gerade  der  Verkehr  abgelegener  Landesteile  zeigt  in  seiner  Bedienung
        <pb n="66" />
        07

5*

oft  eine  merkwürdige  Zersplitterung.  Da  fahren  z.  B.  auf  einer  staatlichen ­
  Nebenbahn,  die  einen  Millionenaufwand  an  Baukosten  erfordert
hat,  täglich  zwei  bis  drei  Züge.  Neben  dieser  Staatsbahn  besteht
vielleicht  eine  Kleinbahn,  die  wirtschaftlich  nicht  leben  und  nicht
sterben  kann.  Ferner  werden  Versuche  mit  A  u  t  v  m  o  b  i  l  l  i  n  i  e  n
gemacht.  Davon  völlig  getrennt  wieder  geht  der  P  o  st  d  i  e  n  st,  der  sich
zwar  aller  dieser  Verkehrsmittel  bedient,  aber  eine  in  jeder  Beziehung
getrennte  Verwaltung  in  der  Hand  des  Reiches  darstellt.  Die  G  ü  t  erbe ­
  st  ä  t  t  e  r  e  i  zwischen  Eisenbahn  und  Ort  liegt  dann  wieder  in  der
Hand  privater  Rollfuhrunternehmer  usw.
Liegt  es  in  so  einfachen  Verhältnissen  nicht  nahe,  diese  gesamten
Verkehrszweige  zu  einem  einheitlichen  und  leistungsfähigen  Unternehmen
zusammenzuschließen  und  ihm  nicht  nur  den  Eisenbahnverkehr,  sondern
auch  den  Verkehr  mit  Kraftfahrzeugen  sowie  die  regelmäßige  Güterbestätterei ­
  und  auch  die  Beförderung  von  Paketen  und  Briefen,  d.  h.
den  Postdienst,  zu  übertragen?  Ja,  man  könnte  weiter  gehen  und  sich
fragen,  ob  in  landwirtschaftlichen  Bezirken  ein  solches  Unternehmen  nicht
auch  einige  kaufmännische  Geschäfte  mit  übernehmen  könnte,  beispielsweise ­
  den  Kohlenhandel,  sofern  hierfür  genossenschaftliche  Einrichtungen
noch  fehlen  sollten.  Wichtiger  aber  als  dieses  wäre  meines  Erachtens
die  Schaffung  und  Verwaltung  ausreichender  Lagereinrichtungen. ­
  Fast  alljährlich  erleben  wir  durch  das  Zusammentreffen  der
Ernte  mit  der  Brennstoffversorgung  Verkehrsschwierigkeiten,  ja  Verkehrsstockungen, ­
  die  ihre  Wirkungen  bis  in  die  fernsten  Landesteile  erstrecken. ­
  Dadurch  erleidet  die  Abfuhr  der  Landesprodukte  eine  empfindliche ­
  Störung.  Diese  regelmäßige  Abfuhr  ist  aber  zum  großen  Teil
lediglich  in  den  wirtschaftlichen  Bedürfnissen  des  Erzeugers  begründet.
Er  muß  im  Herbst  verkaufen,  um  Geld  zu  erhalten,  und  &amp;gt;nuß  abbefördern,
weil  es  ihm  an  Raum  zur  Lagerung  fehlt.  Hier  wäre  es  vielleicht  eine
dankenswerte  Aufgabe,  durch  Schaffung  von  Lagerhäusern,  Silos  und
dergleichen  einzugreifen.  Mit  diesem  Geschäft  wäre  die  Beleihung  der
eingelagerten  Güter  zu  verbinden.  Etwas  derartiges  ist  keineswegs  neu.
Die  russischen  Staatsbahnen,  in  denen  ähnliche  Bedürfnisse
weit  dringender  vorlagen  und  noch  vorliegen,  sind  bereits  früher  in
großem  Maßstabe  mit  derartigen  Bauten  und  Geschäften  vorgegangen*).
Daß  es  in  Deutschland  an  derartigen  Einrichtungen  in  großem  Maßstabe ­
  noch  sehr  fehlte,  ist  uns  durch  dieErfahrungendesKrieges
empfindlich  zum  Bewußtsein  gebracht  worden.  Wiederholt  hatte  man  aus
Handelskreisen  im  Rheinland  auf  das  Fehlen  ausreichender  Getreidesilos
im  Westen  hingewiesen  mit  dem  Erfolge,  daß  man  vor  Ausbruch  des
Krieges  in  amtliche  „Erwägungen"  eingetreten  war.  Meines  Er-*)
  Dgl.  Mertens  im  „Archiv  für  Eisenbahnwesen"  1917.  „Dreißig  Jahre
Russischer  Eisenbahnpolitik".
        <pb n="67" />
        68

achtens  wird  aber  ein  ähnliches  System,  wie  es  an  den  großen  Wasserstraßen ­
  für  die  Getreideeinfuhr  aus  dem  Auslande  sich  als  notwendig  erwiesen ­
  hat,  auch  für  die  Erzeugung  im  Inlands  wertvolle  Dienste  leisten
können.
Wenn  hiernach  dem  Zusammenschluß  der  Lokalbahnunternehmungen ­
  in  großem  Umfange  das  Wort  geredet  wird,  so
ist  damit  nicht  notwendig  eine  Zentralisation  des  Betriebes,  d.  h.  die
Beseitigung  der  Einzelunternehmen  verbunden.  Es  würde  vielmehr ­
  vollständig  genügen,  die  bestehenden  Unternehmungen  tunlichst
in  den  Rahmen  einer  Gesamtorganisation,  einer  Muttergesellschaft  aufzunehmen, ­
  die  für  die  Beachtung  der  großen  Gesichtspunkte  in  der  Finanzierung, ­
  im  Bau,  in  der  Verwaltung,  im  Betriebe  und  in  den  technischen
Einrichtungen  sorgt.  Neue  Kleinbahnen  aber  wären  nur  dieser
Mutter-  oder  Hauptgesellschaft  zu  genehmigen,  die  deren  Betrieb  je  nach
den  örtlichen  Verhältnissen  als  möglichst  selbständige  Einzelunternehmen ­
  organisiert.
Ein  gutes  Vorbild  gibt  die  Ordnung  des  belgischen  Kleinbahnwesens*). ­

Für  die  Ausführung  von  Kleinbahnen  hat  in  Belgien  eine  besondere
Gesellschaft,  die  Sociötö  nationale  des  chemins  de  fer  vicinaux,  ein  ausschließliches ­
  Recht,  sofern  nicht  die  Regierung  im  Einzelfalle  etwas
anderes  bestimmt.  Die  Socists  nationale  steht  unter  der  Aufsicht  der
Regierung  und  darf  weder  von  den  Provinzen  noch  von  den  Gemeinden
besteuert  werden.
Die  Gesellschaft  wird  verwaltet  von  einem  Verwaltungsrat,
bestehend  aus  einem  Präsidenten  und  sechs  Mitgliedern,  sowie  von  einem
Generaldirektor.  Die  Regierung  ernennt  den  Präsidenten  und
drei  Mitglieder  des  Verwaltungsrats:  die  drei  anderen  Mitglieder
werden  von  der  Generalversammlung  der  Aktionäre  ernannt.  Der  Generaldirektor ­
  wird  vom  König  ernannt.
Der  Verwaltungsrat  hat  weitgehende  Rechte:  er  beantragt  und
übernimmt  alle  Genehmigungen,  schließt  alle  Verträge  ab,  setzt  die
Dividende  fest,  gibt  die  Schuldverschreibungen  aus  und  vertritt  überhaupt
die  Gesellschaft  nach  außen.  Er  setzt  auch  die  Dienstanweisungen,  Gehälter, ­
  Löhne  und  Tarife  fest.
Der  Generaldirektor  hat  die  ausführende  Gewalt,  im  Verwaltungsrat ­
  hat  er  nur  beratende  Stimme.
Daneben  besteht  ein  Prüfungsorgan  in  Gestalt  eines  Aufsichtsrats. ­
  Er  besteht  aus  neun  Mitgliedern,  welche  die  Generalversammlung
wählt.  Die  Generalversammlung  besteht  aus  den  Aktionären,  dem  Verwaltungsrat, ­
  dem  Generaldirektor  und  dem  Aufsichtsrat.  Jede  Provinz

*)  Kayfer:  „Die  belgischen  Kleinbahnen."  Berlin  1911.  Julius  Springer.
        <pb n="68" />
        69

und  jede  Gemeinde  wird  durch  einen  einzigen  Beauftragten  vertreten,
der  soviel  Stimmen  besitzt,  als  fein  Auftraggeber  Aktien  besitzt.
Der  Bahnbetrieb  selbst  wird  nicht  von  der  Hauptgesellschaft
(Sociötö  nationale)  geführt.  Man  hat  bewußt  eine  Monopolisierung ­
  des  Bahnbaues  angestrebt  und  eine  Monopolisierung ­
  des  Bahnbetriebes  vermieden.
Man  hat  die  Kleinbahnen  in  Gruppen  zusammengefaßt  und  jede
Gruppe  einem  Betriebsunternehmer  übertragen.  So  teilen  sich  in  den
Kleinbahnbetrieb  im  großen  Jndustriebezirk  von  Mons,  Centre  und
Charleroi,  der  mit  unserem  rheinisch-westfälischen  Jndustriebezirk  vielleicht ­
  verglichen  werden  kann,  drei  Betriebsgruppen.
Die  Betriebsunternehmungen  haben  die  Stellung  von  Pächtern.
Als  solche  treten  in  neuerer  Zeit  mehr  und  mehr  die  Kommunalverbände
(Provinzen  und  Gemeinden)  auf.  Man  kann  sagen,  daß  heute  das
System  der  Gemeinde-Pachtgesellschaften  in  Belgien
herrschend  ist.  Am  weitesten  ist  es  in  Westflandern  vorgedrungen,  wo  der
ganz  überwiegende  Teil  der  Kleinbahnen  von  der  Provinz  und  von  den
Gemeinden  betrieben  wird.
Dieses  System  der  Betriebsoerpachtung  hat  sich  gut  bewährt.  Was
in  die  deutschen  Verhältnisse  nicht  passen  würde,  ist  der  übermäßige  Einfluß ­
  der  Regierung,  die  auf  die  Zusammensetzung  des  Verwaltungsrats
und  damit  auf  die  gesamte  Tätigkeit  in  der  Hauptgesellschaft  einen  durchschlagenden ­
  Einfluß  ausübt.  Ebensowenig  paßt  für  deutsche  Verhältnisse,
daß  der  Generaldirektor  vom  König  ernannt  wird,  und  daß  die  Regierung ­
  sowie  der  Vorsitzende  des  Verwaltungsrats  jeden  Beschluß  des
Verwaltungsrats  aufheben  kann,  der  nach  ihrer  Ansicht  gegen  Gesetz,
Satzungen  oder  Staatsinteresse  verstößt.  Endlich  ist  auch  zu  weitgehend
das  Recht  der  Regierung,  jeder  Kleinbahn  die  Genehmigung  zu
versagen.
Vielleicht  nicht  ohne  Zusammenhang  mit  diesem  belgischen  Vorbilde
sind  die  Bestrebungen,  die  namentlich  in  den  Kriegsjahren,  aber  auch
schon  vorher  in  Rheinland  und  Westfalen  in  der  Richtung  eines  stärkeren
Zusammenschlusses  und  einer  Vereinheitlichung  des  Kleinbahnwesens ­
  hervorgetreten  sind.  In  der  Zeit  der  Transportnot ­
  und  gleichzeitig  starker  Anforderung  der  Kriegswirtschaft  machte  sich
die  ungenügende  Größe  und  Leistungsfähigkeit  der  Kleinbahnunternehmungen, ­
  namentlich  im  Jndustriebezirk,  empfindlich  bemerkbar.
Daraus  ging  der  hauptsächlich  von  militärischer  Seite  verfolgte  Plan
hervor,  die  Unternehmer  von  Kleinbahnen  von  bestimmten  Bezirken  zu
Gesellschaften  zu  vereinigen.  Diese  Gesellschaften  waren  als
Körperschaften  des  öffentlichen  Rechts  gedacht.  Auch  diese  Gesellschaften
sollten  zwar  kein  eigentliches  Monopolrecht,  wohl  aber  ein  Vorrecht
zur  Erbauung  von  Kleinbahnen  erhalten.  Die  Verwaltung
        <pb n="69" />
        70

sollte  von  einem  Vorstande  geführt  werden,  dessen  Vorsitzender  zugleich
der  Vorsitzende  der  Gesellschaftsversammlung  sein  sollte.  Der  Gesellschaft ­
  war  eine  weitgehende  Selbstverwaltung  zugedacht.
Die  Verhandlungen  über  diese  Gedanken  haben  eine  längere  Zeit
in  Anspruch  genommen  und  sind  augenscheinlich  durch  die  Staatsnmwälzung
  zum  Stillstand  gekommen.
Knüpft  man  an  diese  Vorgänge  und  Vorbilder  an,  so  kommt  man  zu
folgenden  Vorschlägen  für  die  Neuordnung  des  preußischen  Kleinbahnwesens.

Die  dem  Lokalverkehr  dienenden  Verkehrsunternehmungen  eines
Wirtschaftsgebiets  würden  in  einer  haupkgefellfchafl  zusammengeschlossen
werden.  Als  Gegenstand  des  Unternehmens  käme  in  Betracht:
a.)  der  Erwerb,  Bau,  Betrieb  und  Überwachung  von  Lokalbahnen
(Nebenbahnen,  Kleinbahnen,  Straßenbahnen  usw.);
b)  desgleichen  von  Hafenanlagen:
o)  der  Erwerb,  Einrichtung,  Betrieb  und  Überwachung  von  Kraftfahrlinien,
  Expreßgutverkehr  und  anderen  Transportunternehmungen:
d)  der  Betrieb  von  Geschäften,  die  mit  derartigen  Transportunternehmungen
  zusammenhängen,  z.  B.  Lagergeschäft,  Speichere!  usw.
Die  Hauptgefellschaft  selbst  ist  als  F  i  n  a  n  z  g  e  s  e  l  l  s  ch  a  f  t  gedacht. ­
  Der  Betrieb  der  Einzelunternehmungen  würde  in  den  verschiedensten ­
  Unternehmungsformen  geführt  werden  können,  wie  sie  für
die  Eigenart  jedes  Betriebes  passend  sind.  Bestehende  Unternehmungsformen ­
  wären  hierbei  tunlichst  zu  schonen.  Insbesondere  könnten  die
jetzt  bestehenden  Kleinbahngesellschaften  erhalten  werden.  Der  Hauptgesellschaft ­
  wäre  nur  in  irgendeiner  Form  die  Kontrolle  zu  sichern.
Als  Teilhaber  der  Haupkgefellschaft  kämen  in  Betracht:
a)  die  politischen  Körperschaften,  in  Preußen  die  Provinzen;
b)  die  Reichseisenbahngesellschaft;
c)  die  von  der  Hauptgesellschaft  umfaßten  Einzelunternehmungen.
Die  Beteiligung  der  Reichseisenbahngesellschaft  wird  unvermeidlich ­
  sein  mit  Rücksicht  auf  den  engen  Zusammenhang  des  allgemeinen
Verkehrs  mit  dem  Lokalverkehr.  Es  muß  durchaus  vermieden  werden,
daß  sich  zwischen  den  Lokalbahngesellschaften  und  der  Reichseisenbahngesellschaft ­
  eine  Art  Gegnerschaft  entwickelt.  Die  Reichsbahnen  (Hauptbahnen) ­
  müssen  ständig  über  die  Bedürfnisse  und  die  Lage  des  lokalen
Verkehrs  unterrichtet  sein.  Das  wird  am  ersten  durch  Mitarbeit  erreicht.
Auch  wird  es  die  Sache  fördern,  wenn  die  Reichsbahn  finanziell  an  den
Ergebnissen  des  Betriebes  der  Lokalbahngesellschaften  beteiligt  ist.
Für  das  Maß  der  finanziellen  Beteiligung  der  Reichsbahnen  sowie
die  ihnen  organisationsmäßig  zu  sichernden  Rechte  (Vertretung  in  den
Aufsichtsräten  usw.)  wäre  das  Nötige  in  einem  zu  erlassenden  Gesetz  über
        <pb n="70" />
        71

das  Lokalbahnwesen  bzw.  in  dem  Reichsgesetz  über  die  Organisation  der
Reichseisenbahnen  (siehe  den  zweiten  Abschnitt)  zu  bestimmen.
Die  Beteiligung  der  Einzelunternehmungen  ergibt ­
  sich  aus  der  Natur  der  Dinge;  das  Matz  der  Beteiligung  wird  sich
je  nach  den  Kapitalverhältnissen  verschieden  gestalten.  Der  Hauptgesellschaft ­
  wäre  ein  gesetzliches  Monopol  für  alle  Lokalbahnunternehmungen ­
  zu  sichern.  Eine  gesetzliche,  begriffsmäßige  Abgrenzung
gegenüber  den  dem  allgemeinen  Verkehr  dienenden  Eisenbahnen  wird
entbehrlich  sein,  wenn  der  Grundsatz  aufgestellt  wird,  daß  alle  von  den
Reichseisenbahnen  betriebenen  und  noch  zu  betreibenden  Bahnen  nicht
als  Lokalbahnen  anzusehen  sind.  Auf  diese  Weise  würde  am  besten  jeder
Streit,  ob  eine  Neubaulinie  als  Reichsbahn  oder  Lokalbahn  anzusehen
sei,  vermieden.
Für  die  übrigen  Unternehmungen,  außer  dem  Kleinbahnbau
und  -betrieb,  die  oben  als  mögliche  Gegenstände  des  Unternehmens  bezeichnet ­
  worden  find,  wird  ein  Monopolrecht  nicht  in  Frage  kommen.
Für  Neugründungen  werden  gewisse  Grundsätze
oder  normative  Bestimmungen  festzulegen  sein.
Neue  Lokalbahnen  werden  in  Zukunft  ohne  Rücksicht  auf  Verwaltungsgrenzen ­
  lediglich  nach  Verkehrsrücksichten  zu  planen  sein.  Der
Bau  erfolgt  durch  die  Hauptgesellschaft.  Die  beteiligten  örtlichen  Interessenten ­
  wären  heranzuziehen,  z.  B.  die  Städte,  Kreise.  Industrien,
Schiffahrtsgesellschaften  usw.  Der  Betrieb  wird  an  eine  Vetriebsgesellschafk
  verpachtet.
Der  Hauptgesellschaft  wären  gegenüber  den  Betriebsgesellschaften
bestimmte  Rechte  statutengemäß  zu  sichern,  etwa  folgende:
Die  Hauptgesellschaft
a)  bestellt  stets  die  betriebsführenden  Vorstände  der  Tochtergesellschaften, ­
  um  Gewähr  für  tüchtige  Fachleute  zu  haben;
b)  hat  alle  größeren  Bauten  und  Beschaffungen  zu  genehmigen;
c)  hat  allgemeine  technische  und  Dienstvorschriften  zu  genehmigen.
Gerade  eine  weitgehende  Normalisierung  der  Anlagen,  Betriebsmittel ­
  und  Betriebsweisen  fördert  die  Wirtschaftlichkeit  und  ermöglicht ­
  Austausch  von  Personal.  Das  ist  namentlich  wichtig  bei
Verkehrsrückgang  bei  einer,  Zunahme  bei  einer  anderen  Gesellschaft;
ck)  hat  die  allgemeine  Wirtschaftskontrolle  und  Bilanzprüfung.
Die  Verfassung  der  Hauptgesellschaft  wäre  ähnlich  zu  ordnen  wie  die
Verwaltung  der  Reichseisenbahngesellschaft,  jedoch  mit  einem  entsprechend
verkleinerten  Apparat:  einem  Vorstand  von  wenigen  Köpfen  und  einem
Verwaltungsrat.  Dieser  Verwaltungsrat  wäre  jedoch  abweichend  von
den  Vorschlägen  für  die  Reichseisenbahngesellschaft  von  einer  Generalversammlung ­
  zu  ernennen  und  auf  eine  wesentlich  kleinere  Zahl  von
        <pb n="71" />
        72

Mitgliedern  zu  beschränken,  damit  er  in  der  Lage  ist,  sich  auch  an  den
laufenden  Verwaltungsgeschäften  zu  beteiligen.  Ihm  wäre  etwa  die
Genehmigung  der  Jahresabschlüsse  und  Bilanzen,  ferner  der  größeren
Finanzoperationen,  Baupläne,  sowie  der  wichtigeren  Anstellungs-  und
Lieferungsaufträge  zu  übertragen.
Die  Generalversammlung  hätte  naturgemäß  aus  den  Vertretern  der
bei  der  Gesellschaft  Beteiligten  zu  bestehen.
Das  Aufsichksrechk  des  Staates  wäre  etwa  in  ähnlicher  Weise  zu
sichern  wie  das  Aufsichtsrecht  des  Reiches  gegenüber  der  Reichseisenbahngesellschast.
  Weitere  Aufsichtsrechte  erscheinen  überflüssig.  Auch
bei  der  Zulassung  von  Neuunternehmungen  erscheint  die  Prüfung  der
Bedürfnisfrage  durch  den  Staat  nur  dann  erforderlich,  wenn  das  Enteignungsrecht ­
  angestrebt  wird.
        <pb n="72" />
        Anlage  1.

Übersicht  über  die  finanziellen  Ergebnisse  der  preußischen  Staakseisenbahnen  vom  Ekatsjahre  I960  ab*).

1

2

!  3

I  4

i  5

6

7

8

9

10

11

12**)

13

14

Ä'
s
*vT
'S
§

Preußisch-hessisch-badische  Eisenbahn-Betriebsgememschaft


Preußen

Verwendung  des  preußischen  Überschusses ­
  (Spalte  9)

Blieben  zur
Verwendung
für  andere
Staatszwecke
(Spalte  9
minus
Spalte  12
plus  13)

Betriebsein ­
 ­


!  Betriebsaus ­
 ­

(einschl.
gesetzliche
Pensionen
usw.)

1  Betriebs-,koeffizient

(Spalte  3
mal  100
durch
Spalte  2)

Betriebsüberschuß ­

(Spalte  2
minus
Spalte  3)

DerBetriebsüberschuß

beträgt  in  %
des  durchschnitt!. ­
  Anlagekapitals ­

(Rente)

Statistisches
Anlagekapital ­
  (einschl.
Wilhelmshaven-Olden ­
 ­

Eisenbahn^
am  Ende  des
Etatsjahrs

Eisenbahnschulden ­

am  Ende
des
Etatsjahrs

Überschuß
im
Ordinarium
ohne  Verzinsung ­
  und
Tilgung  der
Eisenbahnschulden ­


Zur
Verzinsung
der  Eisenbahnschulden ­


Als  Zuschuß
zum  Extraordinarium

u.  den  sonstigen ­
  außeretatsmäßigen ­

Ausgaben  d.
Eisenbahnverwaltung ­


Im
ganzen  für
Eisenbahnzwecke


Zur  Ergänzung ­

und  Verstärkung ­

des
Ausgleichsfonds ­


0/
Io

Mill.^

o/
Io

Millinnen  M

Millionen  Jt

Mill.  Jl

1900

1392,3

849,5

61,02

542,8

6,87

7  741,0

5791,7

527,9

198,5

79,3

381,4

146,5

1901

1353,7

860,4

63,56

493,3

6,11

7  912,4

5956,4

479,3

198,7

94,7

330,0

—

149,3

1902

1400,5

886,1

63,27

514,4

6,22

8  092,4

5925,4

499,7

202,3

89,3

344,3

—

155,4

1903

1519,8

938,1

61,72

581,7

6,77

8  420,5

6064,9

570,2

206,1

80,3

338.9

49,2

182,1

1904

1599,9

1000,0

62,50

599,9

6,80

8  629,8

6103,7

581,9

204,5

110,9

383,8

0,6

197,5

1905

1729,2

1083,7

62,67

645,5

7,13

8  863,5

6073,6

626,0

207,4

123,2

398,4

16,2

211,4

1906

1867,9

1207,8

64,66

660,1

7,07

9  183,0

6168,2

640,5

206,5

197,9

472,7

—

167,8

1907

1954,0

1361,6

69,68

592,4

6,10

9  590,9

6402,4

577,7

207,2

164,7

413,9

—

163,8

1908

1910,2

1425,4

74,62

484,8

4,78

10  013,0

6808,5

472,4

228,8

102,8

373,2

—

99,2

1909

2029,6

1400,3

68,99

629,3

5,94

10  464,3

7023,1

613,6

239,4

147,2

430,1

—

183,5

1910

2171,1

1460,4

67,27

710,7

6,48

10  799,2

7166,1

692,6

250,9

114,8

411,1

71,2

210,3

1911

2347,3

1531,0

65,23

816,3

7,20

11143,8

7186,7

798,3

254,9

115,3

416,2

162,3

219,8

1912

2501,5

1658,4

66,30

843,1

7,17

11  633,4

7427,5

823,9

264,1

113,6

423,6

173,5

226,8

1913

2557,3

1769,8

69,21

787,5

6,39

12  244,7

7731,2

772,0

276,7

122,4

446,9

91,0

2547,5

1914

2275,1

1813,6

79,71

461,5

3,59

12  685,8

8162,0

449,4

308,8

128,9

487,2

—

37,8

1915

2568,3

1826,9

71,13

741,4

5,57

13115,6

8289,8

690,2

338,0

138,9

529,0

Fehlbetrag
161,2

1916

3019,6

2164,4

71,68

855,2

6,24

13  488,3

8205,2

822,1

358,5

144,0

564,2

1,4

266,5

1917

3492,2

2925,3

83,77

566,9

4,03

13  801,8

8032,8

581,1

365,9

148,7

566,0

15,1

*)  In  übersichtlich  zusammengefaßter  Gestalt  aus  dem  „Bericht  der  vereinigten  preußischen  und  hessischen  Staatseisenbahnen  im  Rechnungsjahre  1917"  entnommen.
**)  Einschl.  des  Betrages  &amp;gt;ür  die  gesetzliche  Tilgung,  der  in  den  letzten  Jahren  etwa  50  Millionen  JL  ausgemacht  hat.
        <pb n="73" />
        Anlage  11.

Vermögensrechnung  der  preußischen  Slaatseisenbahnen  am  Ende  des  Rechnungsjahrs  1917*).

Werte

L  a  st  e  n

II
HI
IV

Anlagekapital  der  preußischhessischen
  Staatsbahnen  .  .
Davon  ist  abzusetzen:
das  Anlagekapital ­
  der  hessischen ­
  Staatsbahnen ­
  ....
das  Anlagekapital ­
  des  badischen ­
  Anteils
an  der  Main-Neckarbahn.
  .

M
403  119  824

13  306  737

Bleibt  Anlagekapital  der
preußisch-hessischen  Staatsbahnen ­

Im  Bau  befindliche  preußische ­
  Staatseisenbahnen.  .
Beteiligung  an  Privatbahnen
usw
Guthaben  bei  der  Generalstaatskasse
  .  .  .

Summe

JC
14  218  227  567

416  426  561

M

13  801  801  006
128  202  259
7  277  000
16  434  247

13  953  714  512

I
II
III
IV

Anteil  der  Eisenbahnverwaltung  an  den
gesamten  preußischen  Staatsschulden.  .  .
Abschreibung
Vorschuß  bei  der  Generalstaatskasse  zu
Lasten  der  Anleihegesetze
M
.  .  1  380  897
.  .  1  380  897

Ausgleichssonds:
a)  Bestand  aus  1916  .
b)  Abgang  in  19l7  .  .
Zur  Verwendung  für  andere  Staatszwecke ­


Summe  .  .  .

M
8  032  777  313
5173  344115

731  158  837

16  434  247

13  953  714  512

*)  In  gekürzter  Fassung  nach  dem  „Bericht  über  die  Ergebnisse  des  Betriebes  der  vereinigten  preußischen  und  hessischen
Staatseisenbahnen  im  Rechnungsjahre  1917"
        <pb n="74" />
        •a
o*

Schema  der  Betriebsverwaltung

Anlage  IN,

Bisheriges  Schema  der
Bekriebsverwallung  derpreuhifchen  Slaatseisenbahnen
21  Direktionen

10-18  Betriebs-  3-6  Verkehrs-  3-7  Maschinen-  1-12  Werkämter
  ämter  ämter  stättenämter

Betriebswerkmeistereien
Güterabfertigungen
Stationskassen
Fahrkartenausgaben
(Stationen)  Eilgutabfertigungen
Bahnmeistereien
Bemerkung:  Reisebureaus,  Magazine  usw.  sind  hier  der  Einfachheit
halber  fortgelassen.  Neben  den  Direktionen  Las  Eisenbahnzentralamt
mit  eigener  Zuständigkeit.

Entwurf  eines  Schemas  der
Bekriebsverwallung  für  die  Reichseisenbahnen
4—7  Generaldirektionen

Hauptwerkstätten

Neubau'Direktionen

je  6—8  Betriebsdirektionen

v
Bahnämter

Abteilung:  Bahnhof
:  Güterabfertigung
:  Fahrkartenausgabe
:  Stationskasse
:  Betriebswerkstätte
:  Bahnmeisterei
usw.
        <pb n="75" />
        76

Anlage  IV,

Verteilung  der  Haupt-  und  Kleinbahnen  auf  die  preußischen
Provinzen*).

£
4&amp;gt;
jO
£7

Provinz

Im  Betriebe ­

befindliche
nebenbahn- ­


Kleinbahnen ­
  in
Preußen
Länge  km

Im  Betriebe  befindliche ­

Eisenbahnen
in  Preußen

Gesamtlänge ­

sämtlicher
Bahnen
(Spalten  3,
4  und  5)
km

Von  der
angegel
samtlär
Bahnen

in  Sp.  6
enen  Geige ­
  aller
allen  auf

Staatseisenbahnen

unter
preuhischhessischer

Verwaltung
Länge  km

Fremde
Staats»
und
Prioatetsen-


Längekm

je
100  qkm
km

je  10  000
Einwohner
km

i

2

3

4

5

6

7

8

i

Ostpreußen

947,95

2  992,78

48,53

3  989,24

19,12

10,78

2

Westpreußen....

606,28

2  392,50

—

2  998,78

17,22

11,73

3

Brandenburg  .  .  .

1  095,35

3  633,15

687,34

5  415,84

8,41

13,57

4

Pommern

1  682,91

2  269,03

84,06

4  036,00

23,30

13,39

5

Posen

848,59

2  803,12

52,61

3  704,32

17,18

12,78

6

Schlesien

858,61

4  817,89

163,21

5  839,71

10,87

14,48

7

Sachsen

952,16

2  826,46

285,74

4  064,36

12,96

16,09

8

Schleswig-Holstein

971,98

1  343,42

279,38

2  594,78

15,47

13,64

9

Hannover

1103,59

2  966.86

387,95

4  458,40

14,71

11,58

10

Westfalen

480,88

3  034,41

466,58

3  981,87

9,11

19,69

11

Heffen-Naffau  .  .  .

364,29

2  220,24

46,22

2  630,75

11,47

16,75

12

Rheinprovinz  .  .  .

872,90

4  609,52

391,69

5  874,11

7,89

21,76

13

Hohenzollernsche

Lande

92,57

90,62

183,19

25,47

16,04

Zusammen  .  .  .

10  888,06

35  909,36

2973,93

49  771,35

11,98

14,27

*)  Entnommen  aus  den  halbamtlichen  Veröffentlichungen  in'der  „Zeitschrift
für  Kleinbahnen",  Heft  3,  März  1919.
        <pb n="76" />
        77

Anlage  V.

Nebenbahnähnliche  Kleinbahnen  und  Straßenbahnen  in  Preußen
im  Jahre  1919*).
(Die  in  den  einzelnen  Provinzen  des  preußischen  Staates  gelegenen,  im
Betriebe  befindlichen  Kleinbahnstrecken  und  die  für  Kleinbahnen  bewilligten
Staatsbethilfen.)

Betriebslänge
Ende  März  1914

Endgültig  bewilligte
Staatsbeihilsen
Ende  Dezember  1914

I  n

der  nebenbahn- ­


Kleinbahnen ­

km

der
Straßen ­

bahnen ­

km

im
ganzen
km

Zahl

für
km

Betrag
M

Ostpreußen

834,23

70,85

905,08

15

915,21

15  637  846,00

Westpreußen....

605,26

62,21

667,47

12

608,79

9  244  250,00

Brandenburg  mit
Berlin

1065,41

698,23

1  763,64

26

967,66

11  527  653,35

Pommern

1  659,63

57,16

1  716,79

25

1565,62

14  277  584,01

Posen

820,53

36,82

857,35

12

751,33

7  694  965,00

Schlesien

764,29

137,96

902,25

21

636,15

10  996  907,41

den  östlichen  Provinzen ­
  l

5  749,35

1063,23

6  812,58

111

5444,76

69  379  205,77

Sachsen

843,70

162,55

1  006,25

23

699,07

10  574  727,90

Schleswig-Holstein

934,57

141,63

1  076,20

15

853,60

11  891  638,83

Hannover

1  018,37

213,20

1  231,57

31

1051,47

14  652  860,12

Westfalen

458,95

564,50

1  023,45

9

370,85

6  213  000,00

Hessen-Nassau  .  .  .

363,95

197,50

561,45

14

292,27

5  884  401,21

Rheinprovinz  .  .  .

800,57

1313,81

2  114,38

5

124,77

3  882  500,00

Hohenzollern....

92,53

—

92,53

1

92,53

5127  324  00

den  westlichen  Provinzen ­


4  512,64

2593,19

7  105,83

98

3484,56

58  226  452,06

zusammen

10  261,99

3656,42

13  918,41

209

8929,32

127  605  657,83

Davon  unterStaats-Verwaltung
  .  .  .

159,25

—

159,25

—

—

—

*)  Den  „Geschäftlichen  Nachrichten  (Ausgabe  1918)  für  den  Bereich  der

vereinigten  preußischen  und  hessischen  Staatseisenbahnen

'  entnommen.
        <pb n="77" />
        Stbrurft  bei  E.  S.  Mittler  t  Lohn,  Brrlin  SWD«,  «ochstraße  08/71.
        <pb n="78" />
        Verlag  von  Julius  Springer  in  Berlin  t09

Ein  Kapitel  preußischer  Verkehrspolitik
Von  Regierungsrat  N.  Quaatz  in  Köln
1909.  Preis  M.  1,—
Die  Organisation
der  preußischen  Staatseisenbahnen
bis  zum  Kriegsausbruch
Geschichtliche  Beiträge
von  F.  Seydel
weil.  Präsident  der  Eisenbahndirektlon  Lalle  o.  S.
Wirklicher  Geheimer  Rat
1919.  Preis  etwa  M.  4,—
Die  wirtschaftliche  Entwicklung
der  preußischen  Staatseisenbahnen
veranschaulicht  in  Tabellen  und  graphischen  Darstellungen
Von  Ernst  Biedermann
Eisenbahnbau-  und  Betriedsinjpektor  in  Magdeburg
Mit  3  farbigen  Tafeln
1906.  Preis  M.  3,—
Die  Verwaltung  der  Eisenbahnen
Die  Verwaltungstätigkeit  der  preußischen  Staatsbahn
in  der  Gesetzgebung,  der  Aufsicht  und  dem  Betriebe  unter  Vergleich
mit  anderen  Eisenbahnen
Von  L.  Wehrmann
Wirklicher  Geheimer  Rat
1913.  Preis  M.  1—;  gebunden  M.  7,80
Die
Eisenbahnpolitik  des  Fürsten  Bismarck
Von  Or.  Alfred  von  der  Lehen
Wirklicher  Geheimer  Rat,  ord.  Lonorar-Profeffor  an  der  Universität  Berlin
1914.  Preis  M.  6,—;  gebunden  M.  7,  —

Hierzu  Teuerungszuschläge
        <pb n="79" />
        Image  Engineering  Scan  Reference  Chart  TE263  Serial  No..

65

'Ql

w
o
i

o
CO

O
■"J

CU

&amp;gt;

O
00

CD
00

&amp;gt;
00

O
CD

I

'fänden  noch  Anschlußbahnen  in  Betracht,  die  im  Rechtssinne
Privatanschlüsse  im  Sinne  des  genannten  Gesetzes  behandelt  werden,
ichlich  aber  dem  öffentlichen  Verkehr  dienen.  Beispiele  hierfür  sind
esondere  eine  Reihe  von  Hafenbahnen.
Übernimmt  das  Reich  die  preußische  Staatsbahn,  so  ist  es  nun  nicht
lich,  etwa  sämtliche  preußischen  Nebenbahnen  hiervon  auszunehmen.
Begriff  der  Nebenbahnen  ist  ein  rein  betriebs-  und  verwaltungslischer
  und  gesetzlich  nicht  umgrenzt.  Aber  auch  sachlich  ist  die  Grenze
chen  Haupt-  und  Nebenbahnen  je  nach  ihrer  Bedeutung  fließend,
zeigt  schon  die  häufig  vorkommende  Umwandlung  von  Nebenbahnen
)auptbahnen.
Der  Regel  nach  werden  also  in  die  Übernahme  der  preußischen
isbahnen  durch  das  Reich  die  preußischen  Nebenbahnen  mit  einiließen
  sein.  Indessen,  ist  es  sehr  wohl  möglich,  einzelne  Bahnen,
für  den  Hauptverkehr  voraussichtlich  niemals  in  Betracht  kommen
&amp;gt;en,  auszuschließen.
Die  hiernach  vom  Reiche  nicht  übernommenen  Staatsbahnen  würden
Zukunft  mit  den  Kleinbahnen  gleich  zu  behandeln  sein.
Hiermit  wären  aber  die  Aufgaben,  die  in  Preußen  auf  dem  Gebiete
Lokalbahnwesens  entstehen  werden,  nicht  erschöpft.  Das  preußische
rbahnwesen  bedarf  vielmehr  ohnehin  einer  Reform.  Es  hat  nicht
Entwicklung  erfahren,  die  im  Interesse  der  Volkswirtschaft  wünschens-,
  ja  notwendig  gewesen  wäre.  Nicht  etwa,  als  ob  es  der  Staat
-oer  nötigen  geldlichen  Unterstützung  hätte  fehlen  lassen.  Das  zeigt
!  die  Zusammenstellung  auf  der  Anlage  V,  nach  der  der  preußische
,t  mehr  als  127  Millionen  Ji  für  die  Kleinbahnen  hergegeben  hat.
diese  Aufwendung  hat  er  nicht  einmal  eine  ausreichende  Mitwirbei
  der  Ausgestaltung  der  Verwaltung  der  Kleinbahnen  einffcht.
  Die  übelstände  liegen  vielmehr  auf  einem  anderen  Gebiet:
-„Soweit  die  Kleinbahnen  nicht  von  Privaten  gebaut  und  betrieben
en,  liegen  sie  in  der  Regel  in  der  Hand  der  Kommunalverbände,
s t  mtlich  der  Städte  und  Landkreise.  Von  den  in  der  Hand  des
ü  tes  befindlichen  sind  die  wichtigsten  wohl  die  Schmalspurbahnen  in
schlesien.  Bei  städtischen  Straßenbahnen  ist  das  Gegebene  und
rliche  die  Stadtverwaltung,  was  die  zum  Teil  vorzüglich  ge-_en
  städtischen  Straßenbahnen  zeigen.  Anders  liegt  es  mit  den
rbahnähnlichen  Kleinbahnen.  Sie  durchziehen  der  Natur  der  Dinge
größere  Verkehrsgebiete  und  dienen  dem  Überlandverkehr,
werden  aber  in  Preußen  mehr  und  mehr  von  den  Kreisen  gebaut
beschränken  sich  demgemäß  der  Regel  nach  auch  auf  das  Kreisgebiet,
t  klar,  daß  sich  dieser  Verwaltungsbezirk  durchaus  nicht  immer  mit
n  Verkehrsgebiet  deckt,  so  daß  auch  hier  der  Zustand  entsteht,  daß
atürlichen  Verkehrsadern  durch  politische  Verwaltungsgrenzen  untertaatz,
  Reichseisenbahnen.  5

CL
o
I
S
        <pb n="80" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
