10 Erster Teil. z. B. in Lancashire, haben sie auch diese Forderung durchgesetzt. Für- Saat- und Erntearbeiten ist von. dem freien Sonnabendnachmittag ab zusehen. Dabei ist auch die ideelle Seite der Sache zu bedenken, daß nämlich in einem niit Industrie durchsetzten Lande der bloße Anblick der vielen am Sonnabendnachmittag nicht Arbeitenden verbitternd auf die zur Arbeit Gezwungenen wirkt'). Materielle Berechtigung liegt in dem Wunsche, dem Garten diese Zeit widmen zu können. Besonders schwierig sind die tagaus, tagein gebundenen Viehwärter zu bekommen. Zugunsten des Landarbeiters wird häufig angeführt, daß er das ganze Jahr hindurch beschäftigt wird. Um die Richtigkeit dieser Be hauptung zu prüfen, wurde die Frage gestellt, ob bei Regen oder Schnee die Arbeiter beschäftigt werden oder nicht. Es ergab sich, daß in 47 °/<> der Kirchspiele die Arbeit bei schlechtem Wetter ausgesetzt wird. Die Angemessenheit des Lohnes muß ganz unabhängig von etwaiger Ermerbsgelegenheit der Frau^) und der Kinder sowie etwaiger Wohl tätigkeitseinrichtungen betrachtet werden; dabei zeigt sich, daß, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der Lohn unzureichend ist, um eine Familie zu ernähren. Selbst unter Hinzunahme von Frauen- und Kinder verdienst faßt Miß Maud Davies in Borsley (Wiltshire) die Lebens haltung von einem Fünftel der Arbeiterfamilien unter dem physio logischen Standard. B. Seebohm Rowntree und Miß May Kendall kamen bei der Prüfung von 42 Landarbeiterhaushalten zu einem noch viel schlechteren Resultat. ') Die letztere Tatsache ist subjektiv nicht von der Hand zu weisen. Objektiv ist dem jedoch entgegenzuhalten, daß die Sitte, die Fabrik- und sonstige Stadt arbeit Sonnabend mittags einzustellen, ihren guten Grund hauptsächlich in dem Bestreben hat, die verdorbene Luft der Fabriksäle gegen die frische Luft der Spiel plätze zu vertauschen; dieses Bedürfnis nach ausgiebigen Genuß frischer Luft entfällt beim Landarbeiter ohne weiteres; auch ist seine Arbeit viel abwechslungs reicher und vielfach trotz etwas längerer Arbeitszeit weniger ermüdend und er schlaffend. -) Aus dieser Äußerung geht hervor, daß sich die Kommission über das wahre Wesen der Landarbeit nicht klar war. Landarbeit ist ganz wesent lich-Familienarbeit. Darin, daß dem so ist, liegt die Überlegenheit des Kleinwirtes über den Großwirt begründet, die um so mehr in die Erscheinung tritt, je mehr sich der Großbetrieb, teils gewollt, teils gedrängt, vom Natural lohn abwendet, je höher der Geldlohn steigt und je mehr der Großgutsbetrieb dem Fabrikbetrieb hinsichtlich seiner ganzen Arbeitsverfassung nacheifert. Auf diesen Punkt wird im Nachwort noch einzugehen sein.