Zweiter Teil. Erstes Kapitel. Der Arbeiter und seine Landerwerbs möglichkeiten. ^Äir werden nun sehen, inwiefern es vom sozialen und nationalen Standpunkt ans wichtig ist, daß die Landarbeiter Land erwerben und bebauen können. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts hatte die Mehrzahl der englischen, frei im Felde gelegenen Dörfer größere Allmenden, welche als Weiden und Torfstich dienten. Das Wiesen- und Ackerland war den einzelnen Bauern zugeteilt, und zwar in Streifen von 10—40 ar; so daß der einzelne eine große Anzahl dieser Streifen besaß. Alle Ackerstreifen mußten gleichzeitig gepflügt, gesät und geerntet werden, wobei die meisten sich gegenseitige Hilfe leisteten. Der charakteristischste Zug des damaligen Dorflebens war der, daß die Mehrzahl seiner Bewohner einen Anteil am Lande hatte. Der landlose Arbeiter, ausschließlich abhängig vom Tagelohn, war die Aus nahme und nicht die Regel. Die Güter waren meist viel kleiner als heute, und die Arbeit wurde aus drei Quellen bestritten: 1. Von den kleineren Harmsr8, welche hauptsächlich auf eigenem Land arbeiteten und nur ab und zu auf Tagelohn gingen. 2. Von Farm-Dienstleuten, welche mit der Familie des Arbeitgebers auf gleichem Fuße lebten. Dies waren meist Kinder von Kleinbauern und Lehnsleuten, die für die Zukunft in die gleiche unabhängige Stellung einzurücken hofften. 3. Die „Cottagers“ (freie Tagelöhner), welche zur Hauptsache auf Barlohn angewiesen waren, aber immerhin drei andere Erwerbsquellen halten: a) Ein kleines Landstück (8vaal1 Holding), unmittelbar mit der Cottage verbunden oder im Dorsfeld gelegen (ein Gesetz der Königin Elisabeth befahl, jedem Cottage 120 ar Land beizugeben, in Geltung bis