Drittes Kapitel. Sicherheit der Pacht und der Agricultural Holdings Act. BB bis er irgendwelchen Mehrertrag erzielt. Sicherlich wissen viele Grund besitzer nicht, daß sie ans Grund des Imxrovcmcnt of Land Act Dar lehen bekommen können. In Teilen von Wales findet sich viel Ödland, das von den County Councils zwecks Errichtung von Small Holdings reklamiert werden könnte. Oft ist solches Land jedoch besser zur Aufforstung geeignet, wobei eine Einnahme allerdings erst nach 80 Jahren zu er warte» ist, so daß solche Melioration eigentlich nur der Staat aus führen kann. Die Royal Commission on Coast Erosion and Afforestation stellte sich 1909 dem sehr wohlwollend gegenüber. In Großbritannien und Irland harren etwa 3600 000 ha der Aufforstung. Zweites Kapitel. Wildschaden. Der Wildschaden, über den schon die größeren Farmer häufig mit Recht klagen, besonders wenn die Jagd gesondert verpachtet ist und beispielsweise vom Jagdpächter große Mengen von Fasanen ausgezogen werden, wird noch fühlbarer, wo intensive Kleinkultur dem Wilde frei gegeben ist. Besonders die Kaninchen machen hier großen Schaden. Wenn dies auch nicht einer der wichtigsten Punkte der Landreform ist, so sind doch auch hier gesetzliche Reformen angebracht. Drittes Kapitel. Sicherheit der Pacht mrd der Agricultural Holdings Act. In der Agrargeschichte der neuesten Zeit spielt das Verhältnis zwischen Grundbesitzer und Pächter die größte Rolle. Bereits 1851 wurde der erste Versuch gemacht, dem Pächter Sicherheiten zu ver schaffen. Aber erst der Agricultural Holdings Act von 1875 sah eine Entschädigung des Pächters für gewisse von ihm gemachte Ver besserungen vor. Da das Gesetz aber nur fakultativ war, so schlossen die Grundbesitzer im Pachtverträge seine Anwendung aus, und es wurde somit zu einem toten Buchstaben. Deshalb ging das Gesetz vom Jahre 1883 weiter und setzte unter anderem gewisse Entschädigungen als obligatorischen Bestandteil des Pachtvertrages fest, außerdem ent hielt es Bestimmungen über Kündigungsfristen u. ä. Weitere Gesetze folgten 1890, 1895, 1900, 1906. Sie wurden zusammengefaßt in betn jetzt gültigen Agricultural Holdings Act von 1908. Seine wichtigste Bestimmung ist, daß der Grundbesitzer dem abziehenden Pächter, ganz Meyer, Die englische Agrarenquete von 1913. 3