52 Nachwort. eingeschätzt zu werden pflegen —, siel der Vergleich unter allen Um- ständen zuungunsten der ländlichen Lohnhöhe aus. (Zur Vermeidung von Mißverständnissen sei hier bemerkt, daß die Differenz zwischen deni wöchentlichen Gesamteinkommen und dem wöchentlichen Barlohn des englischen Landarbeiters — s. Tab. auf S. 7 — nicht etwa auf Natural löhnung entfällt, sondern zum größten Teil aus Separatlöhnen, be sonders in Heu- und Getreideernte besteht, die im großen ganzen nichts anderes darstellen als unsere Überstnndenlöhne.) Die Naturallöhnung besteht, abgesehen von einigen wenigen industriefrei gebliebenen Distrikten Sttdenglands, fast nur aus freier Wohnung und leider gewöhnlich recht kleinem Garten. Viele Detailschilderungen (die in dem vorstehenden kurzen Bericht iibergangen werden mußten» zeigen, in wie trauriger Weise der Landarbeiter gleich seinem städtischen Genossen mit der Be schaffung seiner Nahrungsmittel auf den Kleinhandel angewiesen ist, der es in England noch besser als bei uns zu verstehen scheint, die Ware zu verschlechtern und zu verteuern. Um nur ein Beispiel an zuführen, so wird berichtet, daß der Arbeiter verwässerte Milch mit 25 und 30 Pfg. pro Liter bezahlen muß. Wenn auch bei uns erfreulicherweise, besonders in neuester Zeit, von allen Beteiligten anempfohlen bzw. angestrebt wird, in den rein ländlichen Distrikten die Naturallöhnung im alten vollen Umfange zu erhalten, so sind doch dort, wo Landwirtschaft und Industrie im Ge menge liegen, alle Bestrebungen, sie aufrechtzuerhalten oder gar von neuem durchzuführen, vergebliche Mühe. Da dies in England so gut wie überall der Fall ist, so wäre in der Tat, wenn wirklich der englischen Kommission dieser Ausweg empfehlenswert erschienen wäre, nichts von ihm z u e r h o f f e n. Sie konnte also nur zu dem Resultat kommen: die Landarbeiterlöhne müssen auf das Niveau der Industrie- löhne hinaufgeschraubt werden. Um diese Lohnhöhe zu sichern, kam Lloyd George zu seinem uns sehr radikal anmutenden Vorschlage eines gesetzlichen Minimal-Arbeitslohnes für alle erwachsenen männlichen Land arbeiter. In Verfolg dieser Gedankengänge sieht sich die Kommission auch alsbald vor die Frage gestellt, ob denn der Pächter allein, selbst unter den jetzigen günstigen Konjunkturen, in der Lage sei, die Lohnerhöhung auf seine Schultern zu nehmen. Diese Frage wird verneint, also — folgert die Kom mission weiter — muß der Grundbesitzer einen Teil dieser Zulage auf sich nehmen, indein er sich mit einer geringeren Pacht begnügt. Mit einer derartigen zwangsweisen Regelung dieser Angelegenheit wäre man also