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        <title>Die englische Agrarenquete von 1913</title>
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            <forname>Lothar</forname>
            <surname>Meyer</surname>
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        </author>
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            <idno>881869058</idno>
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        ﻿Die

englische Agrarenquete
von 1913.

Kurze Darstellung des Kommisstonsberichtes
und der daran geknüpften Nesormvorschläge
nebst Nutzanwendung einiger Ergebnisse auf
unsere Verhältnisse.

Von

vr. Lothar Meyer,

Sx'gt Ökonomierat.

Berlin

Verlagsbuchhandlung Paul pare^

Berlag für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwesen
SW. 11, Hedemannstraße 10 u. 11

1914.
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        ﻿Die

englische Agrarenquete
von 1913.

Kurze Darstellung des Koulmissionsberichtes
und der daran geknüpften Reformvorschläge
nebst Nutzanwendung einiger Ergebnisse auf
unsere Verhältnisse.

Von

vr. Lothar Meyer,

Kgl. Ökonomierat.

Krrtin

Verlagsbuchhandlung Paul Parey

Verlag für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwesen
SW. u, yeöemannftrafie 10 u. 11

1914.

Wk (U/j	1Au- ’y^i1H l

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        ﻿
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        ﻿Inhalt.

Seite

Einleitung............................................................ 5

Erster Teil........................................................... 7

Erstes Kapitel.	Der Landarbeiter und sein Lohn................... 7

Zweites Kapitel.	Das Behausungsproblem............................15

Drittes Kapitel.	Die „Dienstwohnung"..............................19

Zweiter Teil.............................................................21

Erstes Kapitel.	Der Arbeiter und seine Landerwerbsmöglichkeiten . .	21

Zweites Kapitel.	Garten und	Allotment.............................23

Drittes Kapitel.	Small Holdings...................................24

Dritter Teil.............................................................30

Erstes Kapitel.	Bodenbenutzung......................................30	.

Zweites Kapitel.	Wildschaden......................................33

Drittes Kapitel. Sicherheit der Pacht und der Agricultural Holdings Act 33

Viertes Kapitel.	Staatsbeihilfe zum Gutskauf......................35

Fünftes Kapitel.	Der Landgerichlshof..............................37

Vierter Teil. Ländliches Steuerwesen.....................................41

Fünfter Teil.............................................................44

Erstes Kapitel.	Genossenschaftswesen................................44

Zweites Kapitel.	Kreditwesen......................................45

Drittes Kapitel.	Verkehrswesen....................................46

Viertes Kapitel.	Landwirtschaftliches Bildungswesen...............47

Nachwort..........................•.............................. 50
        <pb n="6" />
        ﻿Einleitung.

Äie Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Zustände auf dem platten
Lande in England nicht nur erkannt zu haben — dies ist auch schon
früher geschehen —&gt; sondern sich zu dem Entschlüsse, sie zu wandeln
aufgerafft zu haben, muß der am Ruder befindlichen Regierung jeder
Kenner znni Lobe anrechnen, welchen politischen Standpunkt er auch
immer einnimmt.

Ein offiziöses „Land Enquiry Committee“ hat mit anerkennens-
werter Gründlichkeit einen Apparat von mehr als 4000 Personen in
Bewegung gesetzt, um in England und demjenigen Teile von Wales,
dessen wirtschaftliche Verhältnisse den englischen ähneln, Nachforschungen
nach allen das Landleben angehenden Momenten anzustellen.

Der Bericht ist unter dem Titel: „Tire Land. The Report of
the Land Enqniry Committee“ im Oktober 1913 erschienen.

Zwecks Erforschung wurde das ganze Land in zwölf Distrikte ein-
geteilt und für jeden ein oberster Berichterstatter ernannt, Männer, die
sich sowohl organisatorisch bewährt hatten, wie auch fähig waren, die
eingezogenen Erkundigungen materiell auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Ihre Hauptaufgabe war, die eigentlichen Berichterstatter geschickt aus-
zusuchen. Es befanden sich darunter Grundbesitzer, Farmer, Kleinwirte
(8ma11 Holders), Landkaufleute, Handwerker, Geistliche, Lehrer. Von
diesen wurden 2759 Fragebogen über die Verhältnisse der Landarbeiter,
ihre Löhne, ihre Arbeitszeit, ihre Behausung und ihre Landversorgung
ausgefüllt; nur von Grundbesitzern, Gutsverwaltern, Groß- und Klein-
pächtern wurden weitere 866 Informationen erlangt über die Pacht-
verhältnisse überhaupt, Wildschaden, Landbeschaffung und speziellere
landwirtschaftliche Fragen. Alle Berichte wurden als vertrauliche an-
gesehen, da von vielen bedeutenden und unbedeutenden Auskunftgebern
dies zur Bedingung gemacht worden war.

Überall sind an die Berichte über die bestehenden Verhältnisse
Reformvorschläge angeknüpft. Beides ist im Original nicht nur in
        <pb n="7" />
        ﻿Einleitung.

0

resümierender Form zur Geltung gebracht, sondern es sind auch in
großer Zahl Zitate aus prägnanten Berichten Wiedergegeben.

Voran geht eine einen Teil der Resultate vorweg nehmende In-
troduction by the Right Hon. A. H. D. Acland, dem Vorsitzenden
der aus nenn Mitgliedern, einem Sekretär und einem Oberorganisator
bestehenden Kommission, sowie ein interessanter historischer Ausblick auf
die Entwicklung der Grundbesitzverhältnisse in England von Gilbert
Slater D. Sc.; es folgt die Hauptarbeit, die die Meinung von acht
Mitgliedern wiedergibt; den Schluß bildet ein kürzeres Memorandum
des Kommissionsmitgliedes Baron de Forest N. P., der sich auf den
extremen Standpunkt stellt, daß nur von der Verstaatlichung des Grund
und Bodens das Heil zu erwarten sei.

Im folgenden kann nur der 444 Seiten umfassende Hauptbericht
in seinen wesentlichen Punkten unter Beibehaltung der direkten Rede
wiedergegeben werden. Wo es nötig schien, hat der Referent in Fuß-
noten teils Erläuterungen, teils bereits kritische Bemerkungen angebracht.
Weitere desgleichen finden sich in einem gleich zu erwähnenden Nachwort.
Er würde sich der Mühe dieser Arbeit nicht unterzogen haben, wenn
es sich nicht um eine über den Rahmen durchschnittlicher Enqueteberichte
hinausgehende vortreffliche Darstellung der ihm wenn auch nur zum
kleineren Teil aus eigener Anschauung bekannten ländlichen Verhältnisse
in England handelte und es ihm nicht am Herzen gelegen hätte,
in einem Nachworte aus einem Teil der Ermittlungen und Reform-
vorschläge Nutzanwendungen auf die deutschen ländlichen
Verhältnisse zu ziehen.
        <pb n="8" />
        ﻿Erster Teil.

Erstes Kapitel. Der Landarbeiter und sein Lohn.

Äas Handelsministerium hat 1907 eine Untersuchung über Ein-
kommen und Arbeitszeit aller Arbeiter angestellt. Sie berubt bezüglich der
Landarbeiter auf den Angaben von 16000 Farmern über 78000 Arbeiter.
Die folgenden Zahlen beziehen sich auf erwachsene, gewöhnliche Arbeiter,
also weder auf die höher bezahlten Klassen der Vorarbeiter, Schäfer
und andere, noch auf die niedriger bezahlten alten Leute, Gelegenheits-
arbeiter und andere.

In 16 englischen Grafschaften betrug das wöchentliche Gesamteinkommen:

2U/in—18 s1), davon Barlohn 187/i2—IP/12 s;
in 8 englischen Grafschaften betrug das wöchentliche Gesamteinkommen:

179/i2—17 8, davon Barlohn 154:/i2 — 1311/i2 s;
in 15 englischen Grafschaften betrug das wöchentliche Gesamteinkommen:

16u/i2—14n/i2 s, davon Barlohn 1410/i2—I2V12 s;-
in 18 wallisischen Grafschaften betrug das wöchentliche Gesamteinkommen:

193/i2—16G/i2 s,	davon Barlohn 1511/i2—114/12 s.

Wie sich innerhalb dieser Gruppen die höher bezahlten und die
niedriger bezahlten Landarbeiter gruppieren, darüber gibt es keine
Statistik; folgende Tabellen, die sich auf alle Arbeiterklassen Englands
(mit Ausnahme des Stadtbezirkes von London) und Wales beziehen,
geben einen Anhalt:

0 s ist die offizielle Abkürzung für den Schilling, der 102 Pf. wert ist.
Da dies unserer Mark ganz nahe kommt, schien es entbehrlich, die Lohnangaben
in deutsche Münze umzurechnen. Um nicht noch eine weitere englische Münze,
den Penny, hier einzuführen, sind die Pence in Bruchteilen des Schilling an-
gegeben.
        <pb n="9" />
        ﻿8

Erster Teil.

Prozentsatz der ungelernten
Durchschnittlicher Arbeiter zwischen 20 und
Wochenlohn	65 Jahren

unter 16 s . .		in England . . 13,4	in Wales
zwischen 16 und	17 s	»2  00  'bx	19,0
..	17 „	18 s	. . 18,9	17,1
18 „	20 s	. . 37,3	63,9
über 20 s . .		. .	1,9	—

10u,0	100,0

Von den beim Vieh beschäftigten Leuten bekommen im Durchschnitt
von ganz England mehr als der gewöhnliche Handarbeiter pro Woche:

der Schäfer...............21/ie s,

„ Rindviehwärter . . l7/i2 s,

„ Pferdeknecht.... Ia/i2 s.

Diese Zahlung bildet nicht sowohl eine Entschädigung für höher
qualifizierte als vielmehr füt* längere Arbeit, insbesondere auch Sonn-
tagsarbeit.

Unsere bis Mitte 1913 reichende Enquete ergab:

Kirchspiele, die überhaupt antworteten . . . 2292
„	„ konstante Löhne aufwiesen . . 1301

mit steigenden Löhnen ....	954

„	„ fallenden Löhnen ....	38.

Der Anstieg beträgt in der Regel 1—2 s, ausnahmsweise 3—4 s.

Das statistische Jahrbuch von 1912 enthält sür die gesamte Arbeiter-
schaft von England und Wales über den Anstieg des Lohnes und über
die Beschaffungskosten der 23 hauptsächlichsten Nahrungsmittel folgende

Angaben:	Anstieg	Anstieg der Beschaffungskosten der
	des Lohnes	23 hauptsächlichsten
1900		 100,0	Nahrungsmittel  100,0
1907		 102,0	106,4
1908		 102,4	108,7
1909		 102,6	110,1
1910		 103,1	111,7
1911		 103,2	110,7
1912		 104,9	116,3
        <pb n="10" />
        ﻿Erstes Kapitel. Der Landarbeiter und sein Lohn.

9

Die Hinteren Zahlen beziehen sich nur auf Lebensmittel, nicht auf
Wohnung und Kleidung, die sich nicht wesentlich im Preise verändert haben.
Das Mißverhältnis ist also nicht so groß, wie es auf den ersten Blick
erscheint. Mildernd wirkt auch noch der Umstand, daß die Landarbeiter
nicht alle Lebensmittel kaufen, sondern einen Teil ans ihrem Garten be-
ziehen. Immerhin kostet dem Landarbeiter, der für sich, seine Frau und
drei Kinder 1907 10 s für Nahrung brauchte, dieselbe Menge jetzt 10n/i2 s.

Die Schlußfolgerung der Kommission ist die, daß der Reallohn *)
sich nur bei ca. 40°/o der Arbeiter seit 1907 erhöht hat, bei ca. 60°/o
gesunken ist.

Die Prämien für die besonders arbeitsreiche Zeit, insbesondere der
Ernte, wirkt nicht gleich günstig wie eine über das ganze Jahr sich
erstreckende Lohnzulage; auch die Naturalien kommen nicht mit ihrem
vollen Werte zur Geltung.

Als drückend wird allgemein die lange Arbeitszeit und das Fehlen von
Feiertagen empfunden. Ans 2120 Kirchspielen kamen Antworten über diesen
Punkt; sie ergaben bezüglich der wirklichen Arbeitszeit folgendes Resultat:

Unter 8 Stunden . .	Prozentsatz der Kirchspiele Sommer	Winter  ...	-	4,5	
8 Stunden ....	. . . —	11,2
8V2	„	....	...	9,2	38,0
9				...	8,5	25,2
9V2		. . . 16,0	8,6
10 		. . . 25,2	4,8
IOV2		. . . 32,2	8,3
11 		...	4,6	—
12 und mehr Stunden	...	4,0	—

Die Überstunden der Erntezeit sind nicht einbegriffen; wenn sie
veranschlagt werden, so ergibt sich, daß die Prämien dieser Periode
gerade etwa eine Bezahlung der Überstunden darstellen. Besonders
vermissen die Arbeiter den allen Industriearbeitern zustehenden freien
Sonnabendnachmittag, und wo sich Gewerkschaften gebildet haben, wie

’) Reallohn nennt die Statistik den Lohn in Beziehung gesetzt zu seiner Kaufkraft.

3) Wenn der Bericht damit sagen will, daß der Arbeiter die Naturalien nicht
mit ihrem vollen Werte einschätzt, so spricht er nur eine Erfahrung aus, die auch
bei uns jeder Landwirt macht; wenn er aber objektiv diesen Standpunkt vertritt,
so ist er in einem großen Irrtum befangen. Siehe hierüber das Nachwort.
        <pb n="11" />
        ﻿10

Erster Teil.

z. B. in Lancashire, haben sie auch diese Forderung durchgesetzt. Für-
Saat- und Erntearbeiten ist von. dem freien Sonnabendnachmittag ab-
zusehen. Dabei ist auch die ideelle Seite der Sache zu bedenken, daß
nämlich in einem niit Industrie durchsetzten Lande der bloße Anblick
der vielen am Sonnabendnachmittag nicht Arbeitenden verbitternd auf
die zur Arbeit Gezwungenen wirkt'). Materielle Berechtigung liegt in
dem Wunsche, dem Garten diese Zeit widmen zu können. Besonders
schwierig sind die tagaus, tagein gebundenen Viehwärter zu bekommen.

Zugunsten des Landarbeiters wird häufig angeführt, daß er das
ganze Jahr hindurch beschäftigt wird. Um die Richtigkeit dieser Be-
hauptung zu prüfen, wurde die Frage gestellt, ob bei Regen oder
Schnee die Arbeiter beschäftigt werden oder nicht. Es ergab sich, daß
in 47 °/&lt;&gt; der Kirchspiele die Arbeit bei schlechtem Wetter ausgesetzt wird.

Die Angemessenheit des Lohnes muß ganz unabhängig von etwaiger
Ermerbsgelegenheit der Frau^) und der Kinder sowie etwaiger Wohl-
tätigkeitseinrichtungen betrachtet werden; dabei zeigt sich, daß, von
wenigen Ausnahmen abgesehen, der Lohn unzureichend ist, um eine
Familie zu ernähren. Selbst unter Hinzunahme von Frauen- und Kinder-
verdienst faßt Miß Maud Davies in Borsley (Wiltshire) die Lebens-
haltung von einem Fünftel der Arbeiterfamilien unter dem physio-
logischen Standard. B. Seebohm Rowntree und Miß May Kendall
kamen bei der Prüfung von 42 Landarbeiterhaushalten zu einem noch
viel schlechteren Resultat.

') Die letztere Tatsache ist subjektiv nicht von der Hand zu weisen. Objektiv
ist dem jedoch entgegenzuhalten, daß die Sitte, die Fabrik- und sonstige Stadt-
arbeit Sonnabend mittags einzustellen, ihren guten Grund hauptsächlich in dem
Bestreben hat, die verdorbene Luft der Fabriksäle gegen die frische Luft der Spiel-
plätze zu vertauschen; dieses Bedürfnis nach ausgiebigen Genuß frischer Luft
entfällt beim Landarbeiter ohne weiteres; auch ist seine Arbeit viel abwechslungs-
reicher und vielfach trotz etwas längerer Arbeitszeit weniger ermüdend und er-
schlaffend.

-) Aus dieser Äußerung geht hervor, daß sich die Kommission über das
wahre Wesen der Landarbeit nicht klar war. Landarbeit ist ganz wesent-
lich-Familienarbeit. Darin, daß dem so ist, liegt die Überlegenheit des
Kleinwirtes über den Großwirt begründet, die um so mehr in die Erscheinung
tritt, je mehr sich der Großbetrieb, teils gewollt, teils gedrängt, vom Natural-
lohn abwendet, je höher der Geldlohn steigt und je mehr der Großgutsbetrieb
dem Fabrikbetrieb hinsichtlich seiner ganzen Arbeitsverfassung nacheifert. Auf
diesen Punkt wird im Nachwort noch einzugehen sein.
        <pb n="12" />
        ﻿Erstes Kapitel. Der Landarbeiter und sein Lohn.

11

Welchen Einfluß unzureichende Löhne auf die Wohnungsfrage
haben, wird weiter unten erörtert werden.

1900 wanderten Männer vom Lande ins Ausland

1907

1908
1912





9 000
26000
15 000
23000

Letztere Zahl bedeutet ein Fünfzigstel der männlichen Land-
bewohnerschaft.

Diese Auswanderung absorbiert nur den kleinen Teil, der Haupt-
verlust erfolgt durch den Zug nach der Stadt, der nur indirekt daraus
zu ermessen ist, daß zwischen 1881 und 1901 die Gesamtbevölkerung
von England um 25% zunahm, die Landbevölkerung dagegen um
27 °/o abnahm. Wenn man dazu noch in Betracht zieht, daß die Zahl
der selbständigen Landwirte in diesen zwanzig Jahren sich gleich geblieben
ist, so fällt aller Verlust auf den unselbständigen Landmann. Das
Resümee einer Untersuchung einer königlichen Kommission über die
Armengesetze aus dem Jahre 1906 ist folgendes:

Es sind die tatkräftigsten Landarbeiter, die in die Städte wandern.
Zurück bleiben die schlecht ernährten, minderwertigen. Deshalb machen
die Einwandernden vor allen: Konkurrenz in den höhere Anforderungen
stellenden, besser bezahlenden städtischen Berufen, und ist es umgekehrt
schwer für die ländlichen Arbeitgeber, den auf dem Lande zurückbleibenden
Minderwertigen höhere Löhne zu bewilligen.

Die niedrigen Löhne sind nicht die einzige Ursache des Fortzuges
vom Lande, sondern es sprechen mit die Propaganda der Auswanderungs-
agenten, die Monotonie des Dorflebens, vor allem aber die
schlechten Aussichten auf sozialen Aufstieg, worüber später
noch zu sprechen sein roirb1).

Wie man nun auch das Problem betrachtet, sei es vom wirtschaftlichen,
sei es von: menschlichen Standpunkt, immer kommt man zu dem Resultat,
daß höhere Löhne unabweislich sind. Große Summen sind in den letzten
Dezennien in zweckmäßige Ställe investiert, und die hochgezüchteten Tiere
werden darin reichlich ernährt; für die Arbeiterwohnungen ist gleichzeitig
fast nichts geschehen, und ein großer Teil der Männer, noch mehr aber
der Frauen und Kinder ist unterernährt und unzulänglich gekleidet.

9 Auch der Referent wird diesen Punkt in seinem Nachwort besonders
würdigen.
        <pb n="13" />
        ﻿12

Erster Teil.

Drei Wege sind für Erhöhung des Einkommens der Landarbeiter
denkbar: 1. Vermehrung der Kleinwirtschaften («mall holdings),
2. Steigerung der Bodenrente in Verbindung mit abgekürzter Arbeits-
zeit, 3. Vermehrung der Gewerkschaften.

1.	Die Vermehrung der Kleinwirtschaften wird das Angebot von
Arbeitern vermindern und damit den Lohn steigern, wie bereits an ver-
schiedenen Orten der Fall gewesen. Allerdings haben in den fünf Jahren
der Gültigkeit der 8mall Holdings Acts (191)8—1912) erst '/a "/o der
Arbeiter sich selbständig machen können, da meistens dazu das Kapital
fehlt, und zwar um so mehr, je mehr niedrige Löhne Ersparnisse erschweren.

2.	Wenn Sicherung der Pacht für längere Fristen, Erleichterung
des Kredites, des Verkehrs und der Kooperation den Farmer befähigen,
höhere Erträge herauszuwirtschaften, kann er höhere Löhne zahlen, und
zwar jetzt um so eher, als die bis 1900 gefallenen Getreidepreise seit-
dem erheblich angestiegen sind. Allerdings sind auch die Pachtpreise
um 10, 15, ja über 20 Wo gestiegen. Erschwerend für die Lohnsleigerung
wirkt die Solidarität der Farmer, die lieber allerlei Nöte des Arbeiter-
mangels auf sich nehmen, ehe sie sich durch organisatorische Veränderungen
in den Stand setzen, höhere Löhne zu zahlen. Auch Tradition und
Indolenz wirken hier konservativ.

Die Gewerkschaftsbewegung setzte unter den Landarbeitern
1872 ein, 1873 waren etwa 72 000 Landarbeiter, 1874 86000 in der
National Union of Agricultural Labourers organisiert. Sie be-
wirkte Lohnerhöhungen bis zu 4 s. Aber 1879 waren nur noch 20000,
1889 nur noch 4000 organisiert. Bald darauf brachte die Gründung
einiger Zweigvereinigungen die Mitgliederzahl etwas in die Höhe, von
1894 an aber ging es erneut bergab. Erhalten hat sich nur in den
östlichen Grafschaften die National Agricultural Uabourcrs and Rural
Workers Union, die aber seitens ihrer städtischen Schwesterinstitutionen
keine Unterstützung fand, da diesen mit höheren Ansprüchen der Land-
arbeiter, die häufig zur Abwanderung in die Stadt führten, natürlich
nicht gedient ist'). In Lancashire hat, wie teilweise schon erwähnt, die
Union im Jahre 1913 eine Lohnerhöhung von 2, ein Überstundenlohn
von Va s, freien Sonnabendnachmittag von 2 Uhr an und teilweise
Anerkennung der Gewerkschaft erreicht.

9 Während sonst die Solidarität der Arbeiter sogar internationale Be-
tätigung findet, scheinen hier die gegensätzlichen Interessen zwischen Stadt- und
Landarbeitern einen Keil einzutreiben. Lehrreich auch für unsere Zukunft!
        <pb n="14" />
        ﻿Erstes Kapitel. Der Landarbeiter und sein Lohn.

13



Schon 1909 zeigten Untersuchungen die mißliche Lage des Land-
arbeiterstandes; damals aber war die Lage des Farmers noch so un-
günstig, daß an eine Erhöhung der Löhne nicht gedacht werden konnte.
Jetzt aber könnten Vermehrung der Small Holdings und Schaffung
ländlicher Gewerkschaften oder sogar gesetzliche Akte, wie etwa Fixierung
eines Minimallohnes, mit Erfolg auf Erhöhung des Arbeitslohnes hin-
wirken. Die Einwirkung des Handelsamtes auf die Löhne in den
schlechtest zahlenden Industrien ist sehr erheblich gewesen, aber die Ver-
hältnisse in der Landwirtschaft liegen insofern anders, als der Farmer
seinerseits wieder abhängig ist vom Grundbesitzer. Deshalb wird eine
Beeinflussung der Löhne ohne Einbeziehung der Pachlrente kaum an-
gängig sein. Man könnte an einen Hand Court (Land-Gerichtshof)
denken, dem beide Materien unterstünden. Materiell ist zu erwägen,
daß eine Erhöhung des Wochenlohnes um 2—2x/a s auf der einen und
Erhöhung der Hausmiete auf der anderen Seite um dieselbe Summe
die Situation weder für den Arbeiter noch für den Farmer (bzw. Grund-
besitzer) verändern würde. Es tut also eine noch größere Steigerung
des Lohnes not.

Gegen einen Minimallohn war vor 20 Jahren alle Welt. Heute
denkt man anders; allerdings werden auch heute noch vielerlei Ein-
wendungen gemacht, und zwar: 1., daß die Naturalbezüge einerseits
weder zu missen noch andererseits einwandfrei zu bewerten sind; 2. daß
ein solcher die Entlassung der alten und sonst wenig leistungsfähigen
Leute nach sich ziehen müßte; 3. daß mehr und mehr die ständigen
Arbeiter entlassen und auf Gelegenheitsarbeiter zurückgegriffen werden
würde; 4. daß er überhaupt die Arbeitsgelegenheit vermindern würde,
indem wieder mehr Ackerland in Grasland verwandelt werden würde.

Trotz alledem wird es zu einem Lohnamt kommen müssen, bei dem
Arbeitgeber und Arbeiter vertreten sind. Dieses wird den Lohn so
hoch setzen müssen, daß der Arbeiter seinen Lebensunterhalt anständig
bestreiten und eine volle Miete zahlen kann.

Ad 1. ist auszuführen: Da der Naturalienanteil des Lohnes stets
große Schwierigkeiten verursachen wird, muß auch für die Landwirt-
schaft gesetzlich bestimmt werden, daß der Lohn nur in Geld gezahlt
werden darf') (für die Industrie seit 1887 vorgeschrieben), es sei denn.

9 Wie schon auf Seite 10 lFnßnote 2) angedeutet, scheint sich die Kommission
über die Angemessenheit, ja Notwendigkeit einer Differenzierung der Entlohnung
        <pb n="15" />
        ﻿14

Erster Teil.

daß gewisse Leistungen von Fall zu Fall zu einem klargestellten Betrage
in Anrechnung kommen. Eine solche Maßregel wird nicht nur den
Arbeitern, sondern auch den Farmern zugute kommen, denn sie leiden
häufig zu Unrecht unter dem Vorwurfe, niedrige Löhne zu zahlen, und
zwar nicht etwa da, wo die Gesamtleistung an die Arbeiter wirklich
niedrig ist, sondern dort, wo der Naturalanteil ein hoher ist.

Ad 2 ist auszuführen: Von je zwölf ländlichen Arbeitern ist nur
einer über 65 Jahre alt; aber auch über dieser Altersgrenze gibt es
noch viele vollwertige Arbeiter, da langjährige Übung in vielen Fälleil
mehr wert ist als Jugendkraft. Jesse Collings rügt mit Recht die land-
läufige Bezeichnung des Landarbeiters als eines ungelernten Arbeiters.
Im übrigen ist es selbstverständlich, daß der gesetzliche Minimallohn
nur für den Normalarbeiter, nicht für Schwache und Alte gilt.

Ad 3. Schon jetzt ist auf fünf ständige Landarbeiter ein Ge-
legenheitsarbeiter vorhanden. Dieses Verhältnis dürfte sich deshalb
wenig ändern, weil letzterem natürlich ein höherer Tagelohn zugesprochen
werden muß.

Ad 4. In der Tat legte der Verlust vou 800000 ha Ackerland
zwischen 1881 und 1901 60000—80000 Arbeiter lahm, seitdem sind
weitere 400 000 ha in Gras gelegt, also weitere etwa 30 000 Arbeiter
überflüssig geworden. Aber diese Umwandlung war fast ganz die Folge
niedriger Getreidepreise und nicht etwa steigender Löhne; sie wird also
auch in Zukunft eine Funktion der Marktpreise sein.

Zu beachten ist ferner, daß niedriger Tagelohn und billige Arbeit
sowie hoher Tagelohn und teuere Arbeit durchaus nicht identisch sind.
Die Kosten eines bestimmten Quantums Arbeit können sogar fallen mit
steigendem Tagelohn. Auf einem besonderen kleinen Fragebogen sind
hierüber Erhebungen angestellt worden; er ist hauptsächlich solchen
Farmern zugestellt worden, die sowohl in Gegenden mit hohen wie in
solchen mit niedrigen Löhnen gewirtschaftet haben. Die Mehrzahl hat
geantwortet, daß die hochbezahlte Arbeit nicht mehr, ja sogar oft weniger
kostete als die niedrig bezahlte. Sind also die Farmer in den Graf-
schaften mit hohen Löhnen keineswegs schlechter daran als ihre Berufs-
genossen in Gegenden niedriger Löhne, so könnte trotzdem eine so starke

des Landarbeiters van der des Fabrikarbeiters (oder eigentlich umgekehrt, da ja
der der erste, der früher da war) nicht klar geworden zu fein. Siehe hierüber
das Nachwort.
        <pb n="16" />
        ﻿Zweites Kapitel. Das Behausungsproblem.

15

Lohnerhöhung, wie unumgänglich, nicht allein vom Pächter getragen
werden, sondern der Landbesitzer muß daran partizipieren, und zwar
von Rechts wegen, nach Entscheidung des oben vorgeschlagenen Ge-
richtshofes.

Das gesamte Pachtauskommen in England und Wales ist rund 500000000 Mk.

„	„	Einkommen der erwachsenen Arbeiter rund . . 400000000 „

Um dieses Einkommen auf ltz s zu erhöhen, wären erforderlich weitere 12000000 „

„	„	„ 20 s „	„	„	„	40000000 „

„	„	„	„ 221/üs	„	„	„	„	94000000 „

So interessant diese summarische Gegenüberstellung ist, so wenig
besagt sie für den einzelnen Fall, denn an der einen Stelle gäbe
es kaum eine Veränderung, an der anderen enorme Zuschläge. Des-
halb wurden in jeder Grafschaft Stichproben gemacht und für eine An-
zahl von Farmern (übers ganze Land 500) die genaue Pacht einer-
seits, die genauen Löhne andererseits ermittelt. Dies ergab, daß unter
der Fiktion, daß der Grundeigentüüier die Hälfte der Lohnerhöhung
übernehmen müsse, zur Folge haben würde: eine Erhöhung des Lohnes
auf 18 s eine	Pachtermäßigung	von	mindestes 0,8 %,	höchstens	3,9 °/o,

20 s „	„	„	2,6°/°,	„	U,1°/°,

„ 22V.b,	„	„	„	5,4%,	„	22,3%.

Dies würde sich in der Praxis natürlich jeweils variieren, je nach-
dem die betreffende Farm verhältnismäßig billig oder teuer verpachtet
ist; im ersteren Falle würde auf den Grundbesitzer bei normaler Ein-
stellung weniger, im letzteren mehr entfallen.

Zweites Kapitel. Das Behanftmasproblem.

Seit mehr als 60 Jahren macht die Gesetzgebung periodische Ver-
suche, des Wohnproblems Herr zu werden. Zwischen 1851 und 1890
wurden siebzehn Gesetze gemacht, 1890 das letzte; darauf basiert das
heutige Recht. Die 1875—1907 geschaffenen „Öffentlichen Gesundheits-
gesetze" trugen ein gut Teil zur Verbesserung verfallender Wohnungen
bei; jetzt wirkt daran auch mit dem Housing and Town Planing Act
von 1909.

Das Behausungsgesetz von 1890 hat wenig zur Verbesserung der
Wohnverhältniffe auf dem Lande beigetragen; ein 1906 ernannter Prü-
fungsausschuß behauptete, daß die meisten ländlichen Bezirksausschüsse
(District Councils) nichts damit zu machen gewußt hätten. Dieses
        <pb n="17" />
        ﻿16

Erster Teil.

Komitee, welches dazu bestellt war, ein ländliches Behausungsgesetz für
das Unterhaus vorzubereiten, sammelte eine große Menge wertvollen
Materials, das 1909 dem „Behausnngs- und Städtebaugesetz" ein-
verleibt wurde. Seitdem ist Beträchtliches geleistet worden in punkto
Verbesserung sowohl der vorhandenen Häuser wie der Neubauten.

Das Behausungsgesetz verlieh den Bezirksausschüssen die oberste
Autorität in den ländlichen Bezirken, während die Grafschaftsausschüsse
(County Councils) nur Aufsicht zu führen hatten. Jeder Bezirks-
ausschuß muß von Zeit zu Zeit seine Baulichkeiten durch einen Sanitäts-
inspektor revidieren lassen, der alljährlich dem Local Government
Board Bericht zu erstatten hat. Wenn der Bezirksausschuß eine
Wohnung als gesundheits- oder lebensgefährlich befunden hat, wird ein
Räumungsbefehl (Closing Order) erlassen. Der Besitzer hat nun die
Wahl, die Mängel selbst zu beseitigen, oder den Bezirksausschuß auf
seine Kosten vorgehen zu lassen. Andernfalls wird das vorläufige Wohn-
verbot zu einem dauernden. Wo Knappheit an Wohnungen herrscht,
hat seit 1909 jeder Bezirksausschuß die Macht, Land anzukaufen und
Häuser [Cottages*)] zu bauen. Die Möglichkeit, Anleihen dafür auf-
zunehmen, ist erleichtert worden.

Falls der Bezirksausschuß säumig ist, kann der Local Government
Board auf Klagen des County Council, des Parish Council oder
irgendwelcher vier Fämilienväter neue Wohnungen fordern. Wir werden
sehen, daß der Local Government Board trotzdem nicht die Macht be-
sitzt, durchzugreifen. Infolgedessen ist die Knappheit der Wohnungen
in den ländlichen Bezirken heute ebenso groß wie 1996. Zum Beispiel
können junge Paare oft nicht heiraten, oder sie müssen wegziehen oder
bei ihren Eltern wohnen bleiben. Männer sind genötigt, 5—6, ja bis
10 km bis zur Arbeitsstätte zurückzulegen. Nicht nur der Arbeiter,
sondern auch der Lehrer, der Postbeamte usw. haben Schwierigkeiten,
eine Cottage zu finden, und müssen oft viele Kilonieter entfernt
wohnen. Sehr oft ist keine Möglichkeit, eine beanstandete Wohnung
sofort in Ordnung zu bringen, da es an Jnterimsquartier ganz
und gar fehlt. Solche Zustände finden sich in der größeren Hälfte
der erforschten 2759 Kirchspiele. Ilm diesen Übelständen abzuhelfen.

*) Bei dem erstmaligen Gebrauch des Wortes Cottage in dieser Broschüre
dürfte es angebracht sein, zu betonen, daß darunter stets das kleine bescheidene
Einfamilienhaus zu verstehen ist.
        <pb n="18" />
        ﻿Zweites Kapitel. Das Behausungsproblem.

17

würden nicht weniger denn 120 000 neue Cottages errichtet werden
müssen *).

Abgesehen von der Knappheit, sind viele Cottages schlecht ventiliert,
feucht und dunkel, alles schwerwiegende Umstände gegen das physische
und moralische Wohlbefinden der Menschen. Die Feuchtigkeit verursacht
oft rheumatisches Fieber; Tuberkulose herrscht trotz des Lebens an der
frischen Luft. Vater, Mutter, tneist mit 5—7 heranwachsenden Kindern,
manchmal noch ein Schlafbursche, Hausen in 2—3 kleinen Räumen,
bestenfalls notdürftig durch eine Gardine getrennt.

Seit 1909 ist, wie schon gesagt, manches besser geworden; etwa
24000 Cottages sind behördlich bemängelt und in guten Stand gesetzt
worden. Nebenher sind noch viele andere ohne weiteres verbessert worden.

Etwa 350 bemängelte Cottages pro Jahr, in Summa 5486, haben
die Farmer oder Grundbesitzer seit 1909 fallen lassen. Damit ist die
Knappheit der Wohnungen noch bedeutend verstärkt worden. In vielen
Fällen scheinen bedauerlicherweise die Sanitätsinspektoren ihre Arbeit
nicht gut auszuführen, weil sie erstens nur im Nebenamt bezahlt werden,
zweitens ihre Anstellung von unbestimmter Dauer ist und sie daher ihre
Vorgesetzten nicht behelligen wollen. Es wird ihnen vorgeworfen, daß
sie weniger auf den Zustand der Häuser als auf den jeweiligen Besitzer
Rücksicht nehmen. Sicherlich wird das Behausungsgesetz nicht voll in
Wirksamkeit treten, bis nicht die Sanitätsinspektoren sichere Anstellung
im Hauptamt erhalten. Wo Cottages an und für sich knapp sind,
werden sie vor dem Schließen der Wohnung oder auch nur der
Reparatur zurückschrecken, damit nicht etwa der Besitzer lieber das Haus
zumacht. Oft dünkt es ihnen besser, die Menschen in schlechter Be-
hausung zu belassen, als sie auf die Straße oder ins Armenhaus
wandern zu lassen. Auch laufen sie Gefahr, daß, wenn sie Schließung
beantragen, die Behörden es unter obigen Umständen ablehtten. Wer
soll das Schließen von Tausenden von baufälligen Cottages befürworten,
wenn nicht Neubauten an ihre Stelle treten?

Es komnlt innner wieder darauf hinaus, daß in
großer Anzahl Neubauten errichtet werden müssen.

Die Errichtung von neuen Cottages in ländlichen Distrikten durch

0 Der Schatzkanzier Lloyd George hat für das Jahr 1014 den Bau von
10 000 neuen Arbeiterhäuschen auf dem Lande in mehreren seiner jüngsten Reden
angekündigt.

Meyer, Die englische Agrnrenquete von 1913.

2
        <pb n="19" />
        ﻿18

Erster Teil.

Privatunternehmer ist während der letzten zehn Jahre ganz minimal
gewesen. Was geschehen ist, ist, daß in einzelnen Distrikten von
philanthropischen Grundbesitzern, in anderen von gemeinnützigen Gesell-
schaften (mit einer auf 5°/o beschränkten Dividende) eine Anzahl von
Neubauten errichtet wurde, meist jedoch nicht in rein ländlichen
Gegenden. Zurzeit können sie nur Hypotheken in Höhe von zwei Dritteln
des Wertes des Landes und der Häuser bekommen. Bedingung ist eine
Verzinsung von 3sU°lo und Amortisation innerhalb 40 Jahren oder
von S1h°lo bei Amortisation schon in 30 Jahren. Sie sind beträchtlich
eingeengt durch die Schwierigkeit, das letzte Drittel geliehen zu be-
kommen. Wenn sie wenigstens drei Viertel des Wertes vom Staate für
3*/2 % bei Amortisationspflicht erst in 60 Jahren bekämen, so würde die
Bautätigkeit zweifellos wachsen.

In 45,6 °/o der untersuchten Dörfer sind in den letzten zehn Jahren
keine neuen Cottages gebaut worden. Der Hauptgrund ist zweifellos
folgender. Solange der Arbeitslohn und die Miete so niedrig stehen
wie jetzt ist es so gut wie unmöglich, Cottages zu bauen, die sich normal
verzinsen. Zurzeit verdient der Arbeiter durchschnittlich 15—21 s pro
Woche und zahlt 1,50—3 s Miete. (In den Marktgärtuereigegenden
um Portsmouth und Southampton ist dagegen 4 8 die übliche Miete.)

Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, daß bei heutigen Er-
bauungskosten ohne Lohnerhöhung und somit erst möglicher erheblicher
Mietserhöhung von Privatunternehmern in dieser Richtung nichts zu
erwarten ist.

Nächstwichtig ist die große Schwierigkeit, Bauland zu bekommen.
In den meisten Fällen wird es grundsätzlich von den Großgrundbesitzern
abgeschlagen. Es bleibt zu untersuchen, wie sich die Lokalbehörden zu der
Nachfrage nach Bauplätzen und Wohnhäusern stellen. Von 1800—1009
haben sie jedenfalls so gut wie gar keine Cottages erbaut. Seit 1909,
besonders in den letzten zwei Jahren, haben sie eine größere Beweglich-
keit entfaltet. Von 1909—1013 haben 40 ländliche Behörden Anleihen
von zusammen 18O000 Mk. zwecks Neubauten aufgeuonime». In
Anbetracht der großen Wohnungsnot ist diese Summe außerordentlich
unbefriedigend; denn sie hat nur gereicht, um etwa 500 neue Cottage
zu bauen, während in der kürzeren Periode von 1909—1912 (die ent-
sprechende Zahl für das Jahr 1013 ist noch nicht publiziert) 5486 alte
Cottages geschlossen oder abgerissen wurden.

Das Versagen der Bezirksausschüsse in dieser Richtung hat
        <pb n="20" />
        ﻿Drittes Kapitel. Die Dienstwohnung.

19

mannigfache Gründe. Die Seltenheit der Wohnungen macht die
Arbeiter abhängig; dies hält sie wiederum ab, Wünsche nach besseren
Wohnungen vor die Behörden zu bringen. Aber selbst wenn sich solche
Wünsche hervorwagen, bezweifeln die Mitglieder vielfach das Bedürfnis;
ist dieses aber nnabweislich, so tritt das Hemmnis zutage, daß eine
volle Verzinsung nicht erwartet werden darf. Errichtung von Arbeiter-
häusern ist in solchem Falle gleichbedeutend mit Steuererhöhung. Selbst
wenn man sich damit abfindet, entsteht die neue Frage, ob diese einenr
größeren Distrikt oder nur der betreffenden Gemeinde zur Last fallen
soll. Die nicht bedürftigen Gemeinden wollen sich nicht zugunsten der
bedürftigen belasten, und die bedürftigen können allein die Last nicht auf
sich nehmen. Weitere Schwierigkeiten liegen darin, daß die Ausschuß-
mitglieder das gute Beispiel fürchten, nämlich sich sagen, wenn mir erst
mit der Errichtung guter Wohnungen anfangen, finden wir kein Ende;
weiter, wenn die Behörden von sich aus bauen, schrecken sie die etwa
noch unternehmungslustigen Bauunternehmer ab.

Die oberste Wohnungsbehörde des Landes (Local Government
Board, Housing Department) in London hat viel zu wenig Beamte,
(darunter nur sechs aufs Land kommende Inspektoren), um einen er-
heblichen Einfluß auszuüben. Sie hat überdies nicht die Aufgabe,
Initiative zu üben. Sie müßte also in ihrem Personal verstärkt und
mit ausübender Gewalt ausgestaltet werden, was am besten dadurch
erreicht wird, daß die Staatsdarlehen von hier aus vergeben werden,
und zwar durch die Grafschaflsräte als Mittelsbehörden.

Wie groß eigentlich der Bedarf an neuen Häusern ist, ist schwer
zu ermitteln. Nach der Zahl der durchforschten Kirchspiele (2624), in
denen 355140 Häuser und das Fehlet« von weiteren 22 706 festgestellt
wurde, beträgt der fehlende Prozentsatz 6,39. Nun müßten aber noch
5% der existierenden Häuser kassiert und durch neue ersetzt werden,
so daß also schlecht gerechnet 10 °/o neue errichtet werden müßten. Der
Zensus von 1911 hat in England und Wales 1650000 Landhäuser
ergeben. Davon dürften 1200000 auf die arbeitende Klasse entfallen.
Es harren also 120 000 Arbeiterhäuser der Errichtung.

Drittes Kapitel. Tie Dienstwohnung.

In den nördlichen Grafschaften und vielen Teilen von Wales ist
das System der „Tied Cottages“ am besten zu verdeutschen mit Dienst-
wohnungen in geringerem, südlich des Trent in erheblicherem Umfange

2*
        <pb n="21" />
        ﻿20

Erster Teil.

üblich. Der Arbeiter mit einer Dienstwohnung ist doppelt gebunden.
Der Arbeitgeber kann ihn gleichzeitig aus Arbeit und Heim entlassen,
und zwar mit 8 tägiger Kündigung. Der Arbeiter wagt daher oft
nicht, höheren Lohn oder Reparaturen zu verlangen, teilzunehmen
an den Wahlen, oder selbst um ein 8mall Holding oder Allotment
sich zu bewerben.

Die Dienstwohnung hemmt nicht allein die Freiheit des Arbeiters,
sondern auch die von Frau und Kindern, da der Sohn oft verpflichtet
ist, neben dem Vater zu arbeiten. Da der Farmer die Dienstwohnung
für seine jeweiligen Arbeiter benötigt, werden oft alte Leute nach
langer Arbeitszeit hinausgesetzt.

Bedeutsamerweise hat unter anderen Lord Jslington seinen Ver-
walter dahin instruiert, die Cottage« auf seinen Gütern nicht an die
Farmer, sondern direkt an die Arbeiter zu vermieten. Mancher Arbeiter
zahlt bei niedrigem Lohn lieber die ortsübliche Miete, als daß er eine
ihn in seiner Freiheit beschränkende freie Wohnung genießt. Jedoch zwingt
die schon besprochene allgemeine Knappheit der Cottage« Tausende, in
der Gebundenheit zu verharren. Jesse Collings empsiehlt deshalb eine
gesetzliche Kündigung von drei Monaten für beide Parteien einzuführen.

Aus allem Bisherigen geht hervor, daß der Neubau der so dringend
benötigten großen Anzahl von Cottage« eine bedeutende Steigerung der
Freiheit des Arbeiters mit sich bringen würde. Wir schlagen vor, daß
alle Cottage« im Mietswerte bis zu 200 Mk. einer sechsmonatlichen
Kündigungsfrist unterliegen sollen, ausgenommen bei mutwilliger Be-
schädigung der Wohnung oder rückständiger Miete. Das Einbegreifen
der Cottage« in die Farmpacht sollte gesetzlich verboten werden x)..

J) Wenn der Farmer nicht mehr den für Viehpflege, die Pferdearbeit und
Anderes nötigen Familien Wohnungen anzubieten hat, hängt er mit der Deckung
seines Arbeitsbedarfes völlig in der Luft. Eine solche Vorschrift wurde wahr-
scheinlich einer Entwertung der Pachtungen gleichkommen. Ist in der Tat aus
der Knappheit der ländlichen Wohnungen eine Notlage der Arbeiter herzuleiten,
so möge die Regierung nur ihre Prophezeiung wahr machen, in den nächsten
Jahren für den Bau von 120000 neuen Arbeiterhäuschen zu sorgen. Dann hat
ja wohl jeder Arbeiter die Wahl, ob er in der ihm angebotenen Dienstwohnung
oder in die von der Lokalbehörde mit Staatsunterstützung gebaute „unabhängige"
Mietwohnung ziehen will.
        <pb n="22" />
        ﻿Zweiter Teil.

Erstes Kapitel. Der Arbeiter und seine Landerwerbs-
möglichkeiten.

^Äir werden nun sehen, inwiefern es vom sozialen und nationalen
Standpunkt ans wichtig ist, daß die Landarbeiter Land erwerben und
bebauen können.

Zu Anfang des 18. Jahrhunderts hatte die Mehrzahl der englischen,
frei im Felde gelegenen Dörfer größere Allmenden, welche als Weiden
und Torfstich dienten. Das Wiesen- und Ackerland war den einzelnen
Bauern zugeteilt, und zwar in Streifen von 10—40 ar; so daß der
einzelne eine große Anzahl dieser Streifen besaß. Alle Ackerstreifen
mußten gleichzeitig gepflügt, gesät und geerntet werden, wobei die
meisten sich gegenseitige Hilfe leisteten.

Der charakteristischste Zug des damaligen Dorflebens war der, daß
die Mehrzahl seiner Bewohner einen Anteil am Lande hatte. Der
landlose Arbeiter, ausschließlich abhängig vom Tagelohn, war die Aus-
nahme und nicht die Regel.

Die Güter waren meist viel kleiner als heute, und die Arbeit
wurde aus drei Quellen bestritten:

1.	Von den kleineren Harmsr8, welche hauptsächlich auf eigenem
Land arbeiteten und nur ab und zu auf Tagelohn gingen.

2.	Von Farm-Dienstleuten, welche mit der Familie des Arbeitgebers
auf gleichem Fuße lebten. Dies waren meist Kinder von Kleinbauern
und Lehnsleuten, die für die Zukunft in die gleiche unabhängige Stellung
einzurücken hofften.

3.	Die „Cottagers“ (freie Tagelöhner), welche zur Hauptsache auf
Barlohn angewiesen waren, aber immerhin drei andere Erwerbsquellen
halten: a) Ein kleines Landstück (8vaal1 Holding), unmittelbar mit der
Cottage verbunden oder im Dorsfeld gelegen (ein Gesetz der Königin
Elisabeth befahl, jedem Cottage 120 ar Land beizugeben, in Geltung bis
        <pb n="23" />
        ﻿22

Zweiter Teil.

1775). b) Das Recht, auf der Allmende Vieh zu weiden und Holz zu
schlagen, was oft den in ganz kleinen Verhältnissen Lebenden in die Lage
versetzte, 2—3 Kühe zu halten, c) Heimarbeiten wie Spinnen, Weben
und andere Beschäftigung für ihn und die Familie bei zeitweise
mangelnder Landarbeit.

„Das Entscheidende für den Dorfcharakter des 18. Jahrhunderts —
schreibt Prof. Hasbach in seiner Geschichte des englischen Landarbeiters —
war die Vollkommenheit der sozialen und ökonomischen Übergänge. Das
Kleinbürgertum bildete das Zwischenglied zwischen den großen Grund-
besitzern und den wohlhabenden Bauern, die ihrerseits die Zwischen-
stufe zwischen dem höheren Bürgertum und den größeren Lehnsleuten
und Pächtern vorstellten. Letztere gingen über in die fteineren Leute:
Bauern, Lehnsleute und Kleinpächter. Damals gab es keine Proletarier-
klasse, einzig vom Lohne abhängig und ohne Aussicht, ihre Kinder auf-
steigen zu sehen."

So existierte tatsächlich eine gangbare lückenlose Leiter von der
niedrigsten bis zur höchsten Stufe der Landbewohnerschaft.

In späterer Zeit ist England mehr als irgendein anderes Land
Europas ein Land der Pachtungen von über 20 ha, im Gegensatz zu den
Small Holdings, geworden. Mehr denn eine halbe Million Arbeiter,
meist ganz ohne eignes Land, sind im Dienste der Farmer. Von den
ca. 11000000 ha Land unterm Pflug in England und Wales nehmen ein
die Besitzungen von

0,4— 2 ha	1 % der Fläche
2— 20 „ .	. 15% „	„
20—120 „ .	• 59% „
über 120 „	- 25% „	„
Ca. 3 Millionen Hektar sind also in	der Hand großer Pächter dagegen

nur ca. IV2 Millionen in der Hand von Bauern und nur etwas über
1 Million in der Hand kleiner Leute. Der landwirtschaftliche Arbeiter
hat an den Allotments nur einen kleinen Anteil, der größere entfällt
auf kleine Geschäftsleute und Handwerker.

Wieder und wieder tritt uns die aussichtslose Zukunft des Arbeiters
entgegen. Die Unmöglichkeit, jemals ein eigenes Stückchen Land zu
besitzen, treibt die meisten jungen unternehmungslustigen Leute in die
Stadt oder die Kolonien. Meist wird diesem Umstand größere Wichtig-
keit beigemessen als der Schwierigkeit, den Kindern auf dem Lande eine
bessere Erziehung zu verschaffen.
        <pb n="24" />
        ﻿Zweites Kapitel. Garten und Hlotinsnt.

23

Keineswegs auch in der Beschaffung von dem Lande unangemessenen
Vergniigungsmitteln läge eine Verniehrung der Anziehungskraft des
Landes, sondern lediglich in der Erleichterung des Land-
erwerbes.

Zwar hat die bloße theoretische Möglichkeit, ein 8rnall Holding
zu erlangen, die Lage der Landarbeiter mancherorts gebessert, in praxi
aber werden ihnen die größten Schwierigkeiten seitens der Pächter,
welche meistens die Majorität in den Kirchspielräten haben, entgegen-
gesetzt. Es geht so weit, daß der Arbeiter meist überhaupt nicht wagt,
seinen Wunsch zu äußern, aus Angst Brod und Heim zu verlieren.
Hat er sich ein Herz dazu genommen, läßt man ihn drei bis vier Jahr
auf ein Stückchen Land warten, oder entläßt ihn mit achttägiger
Kündigung.

Sichern wir dem Arbeiter einen Minimallohn, ein anständiges
Haus, eine größere Sicherheit des Verbleibens darin, die Zugehörigkeit
zu einer Gewerkschaft, und er wird unabhängiger auftreten können;
jedoch fehlt ihm dann immer noch die Sicherheit gegen Entlassung bei
Bindung an ein Small Holding. Abgesehen davon weiß er in den
meisten Fällen nicht, welche Rechte ihm in dieser Beziehung zustehen,
und wohin er sich um Auskunft wenden soll.

Es scheint absolut notwendig, daß der Arbeiter in die Lage ver-
setzt wird, sich an einen Regierungsbeamten (nicht eine Lokalbehörde)
zu wenden, dessen Pflicht es wäre, ihm mit Rat und Tat nach allen
Richtungen beizustehen bei Beschaffung von Land. Zurzeit haben die
Small Holdings Oornrnissioners viel zu große Bezirke, um sich dem
Einzelnen widmen zu können.

Zweites Kapitel. Garten und Allotment.

Nur etwa ein Sechstel aller Arbeitshäuser haben Gärten *) von
mehr als 500 qm, obwohl der Arbeiter einen größeren Garten über
alles schätzt und ihn einen, größeren Allotment, das weiter abliegt, vor-
zieht. Für alle Landbezirke sollte deshalb vorgeschrieben werden, daß

&gt;) Hier und im folgenden sind zu unterscheiden: Hausgärten (bedarf keiner
Definition!, Ailotmsnts, das sind kleinere aus Gemeindeeigentum lAllmende)
zur Verfügung gestellte Pachtäcker, für den einzelnen Nutznießer dürfe sie 2 ha
nicht überschreiten; Small Holdings, das sind kleine Farmen oder auch bloße
Landstücke, deren Größe das Gesetz von 1909 auf 20 ha beschränkt.
        <pb n="25" />
        ﻿24

Zweiter Teil.

öffentliche Gelder nur dann hergegeben werden, wenn nicht weniger
als 1000 qm ein Hausgrundstück bilden. Bestehende Häuser und be-
schränkte Gärten sollten wenigstens überall durch Allotments ergänzt
werden, die bisher auch nur zwei Drittel der Dörfer besitzen. Die
Erlangung solchen Landes müßte in jeder Weise erleichtert werden; wenn
der Kirchspielsrat sich widerhaarig zeigt, müßte Berufung an den
Landgerichtshof möglich sein. Die Nachfrage nach Allotment« ist sehr
groß; der seltene Fall, daß sie ungenützt bleiben, eine von Gegnern oft
ins Feld geführte Tatsache, hat stets seine guten Gründe, sei es Wert-
losigkeit des Landes, sei es große Entfernung vom Dorf, sei es zu lange
Arbeitszeit der Arbeiter. Übrigens sollte der Kirchspielsrat nicht nur
kompetent sein, Allotment« zu begründen, sondern auch Dorfplätze und
Gemeindeweiden. Immer aber wird ein Antrieb von höherer Stelle
vorhanden sein müssen.

Drittes Kapitel. Small Holdings.

Die Small Holdings können von Privaten, von Korporationen und
von den Behörden (in erster Linie dem Grafschaftsrat) errichtet werden.
Sie stammen zum größten Teil aus alter Zeit, nahmen aber bis vor
kurzem ständig ab. 1895 belief sich ihre Zahl »och auf (für England-
Walesl 299 378, 1908 waren es nur noch 287176; seitdem ist die
Zahl (bis 1912) auf 292720 mit 1 715 796 lia Land gestiegen, davon
sind 9937, d. i. 3,3°/o, von den Grafschaftsräten errichtet, hiervon
wieder 5544 unter der Herrschaft der Small Holdings and Allotments
Avis von 1908.

Das Jahr 1892 brachte den ersten Small Holdings Aet, zuerst
ohne das Expropriationsrecht. Maximalgröße 6 lia, beim Kauf waren
20 °/o anzuzahlen, das übrige wurde als in 50 Jahren zu amortisierende
Hypothek gegeben. In den 15 Jahren von 1892—1907 wurden ganze
352 ha so verwendet. Das neue Gesetz wurde 1907 beraten; es
trat mit dem 1. Januar 1908 in Kraft. Es erhöhte die Größe auf 20 ha,
verlieh den Grafschaftsräten das Expropriationsrecht für Kanf und Pacht
und beförderte auch den Umsatz in die Praxis durch Commissionen (In-
spektoren). Von 1908—1912 inst, erwarben die Grafschaftsräte 62 000 ha
(690/0 zu Kauf, 310/0 zu Pacht). Weitergegeben wurden nur 2°/o in
Kauf, alles übrige in Pacht. Einzelne Grafschaften sind besonders
energisch vorgegangen. Norfolk hat über 3600 ha, Somersetshire über
280t», Cambridgeshire und Devonshire je über 2000 ha beschafft; mit der
        <pb n="26" />
        ﻿Drittes Kapitel. Small Holdings.

25

wachsenden Bereitstellung von Land wuchs auch die Nachfrage nach
Land; so war Ende 1912 in Norfolk noch Nachfrage nach weiteren
2400 ha.

33 o/o der Besitzer von 8mall Holdings in England und Wales
figurieren als Landarbeiter; auf der Insel Elp waren es im Jahre 1912
sogar 73 o/o, in Cambridgeshire 54°/«, in Somerset dagegen nur 7°/o.

Unsere Untersuchungen ergeben, daß die Small Holdings nicht
eine Wohlfahrtseinrichtung, sondern eine ökonomische Notwendigkeit
darstellen. Es ist deshalb nnabweislich, dem Volke das Verständnis
dafür beizubringen, daß sie sich rentieren. Wohl gibt es schlecht
rentierende; aber haben wir nicht in allen Gegenden des Landes zahl-
lose Beispiele von minderwertigem Zustand größerer Güter? Nicht
nur produziert das Großfarmland weniger, es beschäftigt auch weniger
Menschen. Anders zn beurteilen sind alle größeren Güter, die unter
der Leitung fähiger Pächter mit viel Kapital stehen und auch ihrer ganzen
Beschaffenheit nach sich zum Großbetriebe besonders eignen. Zweifel-
los erzielt der Small Holder Erfolg nur mit Riesenfleiß und zäher
Anstrengung; diese drückt ihn aber nicht nieder, denn er strebt auf
eigenem Grund und Boden mit ganz anderer Liebe zur Sache. Milch-
wirtschaft, Gartenbau, Schweine- und Geflügelzucht, alles Branchen,
die besonders sorgfältige Arbeit erheischen, sind deshalb im
Großbetrieb oft unrentabel, bieten dagegen dem kleinen Mann gute
Aussichten auf Erfolg. Dieser muß dagegen davon absehen, es den
größeren Gütern nachtun zu wollen im Anbau von Getreide und anderen
Früchten, deren Anbau auf großen Flächen mit modernen Maschinen
und Engros-Ein- und -Verkauf sich billiger stellt.

Ein Vergleich mit den Verhältnissen auf dem Kontinent zeigt, daß
wir es in England vernachlässigt haben, die Größe und die Wirtschafts-
weise unserer Güter den veränderten Bedürfnissen der Neuzeit anzupassen.

Seit den siebziger Jahren hat die Nachfrage nach Kleingütern stetig
zugenommen. Die Verbilligung des Brotes zusammen mit der all-
gemeinen Verbesierung der Lage der Industriearbeiter hat mehr Geld
freigemacht zum Ankauf von Fleisch, Milch, Butter, Obst und Gemüse.
Dies ließ den Small Holder die landwirtschaftliche Depression der
achtziger und neunziger Jahre nicht so schwer empfinden. Trotzdeni
nahmen die Kleinbesitze erst nach 1908 nennenswert zu, während Deutsch-
land, Dänemark und andere Länder schon früher erhebliche Zunahmen
zu verzeichnen hatten. Während auf der einen Seite viele unserer
        <pb n="27" />
        ﻿26

Zweiter Teil.

großen Güter nur halb ausgenützt werden, müssen wir auf der anderen
importieren:

Mk.

Butter	im	Werte von		zirka	500
Käse	„	„	„	„	150
Milch und Sahne (frisch oder konserviert) „	„	„	über	&gt;/2
Milch (kondensierte)	„	„	„	zirka	45
Eier			„		„	170
Geflügel			„	„	„	17
Schweinefleisch, Speck und Schinken . „	„	„		368
Äpfel		„	„	„	50
Pflaumen, Kirschen und Birnen . . . „	„	„	„	21
Gemüse			,,	„	„	94

Diese Waren sind meist Produkte des Kleinbesitzes, und es ist nicht
einzusehen, warum wir dieselben nicht im Lande produzieren könnten.
Wahrscheinlich wird in Zukunft der Bedarf daran beständig wachsen,
da Altersversicherung, höhere Löhne und andere soziale Reformen die
Konsumkraft des Volkes erhöhen werden.

Aber nicht nur die Produktionsrichtung allein, sondern auch die
Zahl der Menschen, die der Boden ernährt, komnit hier in Frage. Die
Durchschnittszahl der ständig beschäftigten Männer stellt sich bei den
verschiedenen Größen von Gutsbetrieben wie folgt:

Größe des Betriebes Zahl der Männer auf 40 ha
0,4— 2 ha	8,0

2— 20	„	4,3

20—120	„	2,5

über 120	„	2,3

Der geringe Verbrauch an Menschen auf der englischen Farm tritt
besonders hervor, wenn man diese Zahlen mit denen anderer Länder
vergleicht:

beschäftigt auf 40 ha Kulturland 18 Männer

n	■■ I. &gt;.	n	16	,,

Österreich
Belgien .
Italien
Deutschland
Holland .
Ungarn .
Frankreich
Dänemark
Großbritannien

15

13

12

11

10

7
        <pb n="28" />
        ﻿Drittes Kapitel. Small Holdings.

27

Hier mögen noch drei Beispiele für den Zuwachs an Menschen
und Vieh infolge Verkleinerung der Wirtschaftseinheiten folgen:

cvfnrfip Zahl der Farmen Bevölkerung Großviehzahl
Huacye yor nad)	vor nach	vor nach

ln “a der Aufteilung der Aufteilung der Aufteilung

Ledsham . .	. 341	6	31	31	132	200	355
Haslington	. 2u2	4	19	22	106	142	229
Balherlop.	. 168	2	12	11	66	108	204

Wie schon ermähnt, sind viel mehr Kleinpächter Klienten von
Großgrundbesitzern als von Grafschaftsräten. Da treten uns nun zwei
Hauptübelstände entgegen, die oft das Mißlingen der Kleinpachtunter-
nehmung verschulden: die Unsicherheit der Dauer und die über-
mäßig hohe Pacht. Großgrundbesitzer und Vermalter sind oft mit den
Großfarmern auf ihrem Territorium entweder verwandt oder befreundet,
so daß letztere oft, wenn auch nicht praktisch, so doch tätsächlich in
ihrer Pacht festsitzen. Der kleine Mann steht ganz anders da; be-
sonders wenn er tüchtig ist, läuft er Gefahr, daß man ihm kündigt,
um seine Pacht zu erhöhen. Er steht nun vor der Wahl, fortzugehen
oder eine höhere Pacht, durch seine eigenen Meliorationen bedingt, zu
zahlen. Kommt noch hinzu, daß die Pacht für ihn relativ höher (oft
zwei- bis dreimal so hoch! ist als für den Großfarmer, selbst nach Abzug
der größeren Einwendungen des Besitzers an Gebäuden, Vermaltungs-
spesen usw. Die Möglichkeit dafür resultiert aus der größeren Nachfrage
nach Kleingütern; oft finden sich 20 und mehr Bewerber für ein Objekt.
Ein Land-Gerichtshof müßte geschaffen werden, der die Macht hätte,
die Pachtpreise auf Wunsch des Pächters oder Verpächters zu revidieren.
Überall, wo das 8mall Holding die ökonomisch beste Form darstellt,
ist es von nationalem Interesse, daß der kleine Mann nicht eine aufs
höchste angespannte, sondern eine gerechte Pacht zahlt.

Die Small Holders der Grafschaflsräte führen die gleiche Klage.
Die Pacht ist oftmals von 10 s gleich auf 15 8 und manchmal mehr
für I aors (40 a) durch Ankaufs- und Aufteilungsspesen in die Höhe
getrieben worden, Nicht zu vergessen ist allerdings, daß hierin folgende
Unkosten stecken:

a) Verzinsung des Kaufpreises,

Io) Einrichtung und Ausstattungskosten,

c) Amortisalionsquote für Land-Erwerbs- und Einrichtungskosten.
Wenn auch die Grafschaftsräte aus der Erfahrung allmählich lernen und
        <pb n="29" />
        ﻿28

Zweiter Teil,

die Anpassungs- und Einrichtungskosten sich dadurch zu reduzieren, ein
gewisser erheblicher Zuschlag bleibt unabänderlich. Die Hauptklage geht
dahin, daß der Small Holder im Grunde genommen (vermittels der
von ihm aufzubringenden Amortisationsquote) das Land für die Graf-
schaftsräte kaufen soll. Eine Abhilfe läge darin, daß der Staat die
Amortisation aus den allgemeinen Fonds bestritte; der Gesamtaufwand
dafür wäre unbedeutend. Nach der bisherigen Praxis ist der im Auf-
trag des Landwirtschaftsministeriums Schätzende ein Landmesser mit
Privatpraxis. Ohne direkte Borwürfe gegen diese Einrichtung erheben
zu können, würden wir es doch vorziehen, ganz unparteiisch unab-
hängige Schiedsrichter zu bestellen, eine weitere Aufgabe für den so oft
vorgeschlagenen Landgerichtshof. In der Ausübung der Pachtrevision
würde er sich bedeutende Erfahrung in Abschätzung des Landwertes
aneignen.

Schwerwiegend ist, daß unter dem bestehenden System der Small
Holder neben der zu hohen Pacht sehr hohe Steuern zahlt. Er muß
zusehen, wie benachbarte größere Farmer nach ihrer proportional
niedrigeren Pacht niedrigere Steuern zahlen. Ferner wird er, wie alle
anderen Farmer auch, nach seinen Meliorationen eingeschätzt, eine Tat-
sache, die viele Small Holdere davon absehen läßt, beispielsweise ein
Glashaus zu bauen oder andere Verbesserungen vorzunehmen.

Die Nachfrage nach Small Holdings bleibt weit und breit un-
befriedigt. In Norfolk z. B. sind seit dem Erlaß des Small Holdings
Act 4000 ha angekauft worden, ohne die stets steigende Nachfrage
befriedigen zu können. Der Bericht des Landwirtschaftsmiuisteriums
deutet darauf hin, daß die stetig steigende Nachfrage nach Land viel
mehr der Energie und Tüchtigkeit als etwa dem Mangel an Entgegen-
kommen seitens des Grafschaftsrates zuzuschreiben ist.

Nach der Meinung der kleinen Leute sind die Grafschaftsräte nicht aus
den richtigen Männeru zusammengesetzt. Großgrundbesitzer und Pächter
befreunden sich nicht leicht mit kleinen Leuten, die vorwärts wollen
und nach Unabhängigkeit streben. Nur ungern machen die Graf-
schaftsräte Gebrauch von ihrem Recht, auf dem Expropriationswege
Grund und Boden zwecks Aufteilung zu erwerben. Um letzteres zu
umgehen, schlägt man vor, daß bei Todesfall oder Pachtaufgabe eine
Farm vorerst dem Grafschaftsräte angeboten werden muß. Ebenso
wenn eine Besitzung verkauft werden soll, und der Pächter nicht darauf
reflektiert, soll der Grafschaftsräte das Erwerbsrecht haben. Auf diese
Weise käme «lehr Land zu annehmbareren Preisen auf den Markt.
        <pb n="30" />
        ﻿Drittes Kapitel. Small Holdings.

29

Es scheint uns, daß der zukünftige Fortschritt des Dorflebens
mehr von einer tatkräftigen Lokalbehörde als von einer noch so um-
sichtigen Zentralverwaltung abhängig ist. Der Landwirtschaftsminister
sollte einen finanziellen Druck auf die Grafschaftsbehörden ausüben
können. Zurzeit kann er ihr nur eine Anweisung zugehen lassen und
falls sie nicht ausgeführt wird, selbst handeln. Wenn er über Staats-
darlehne verfügte, so könnte er damit jeden wünschenswerten Druck
ausüben.

Ein Teil der Small Holdings konnte aus den Kronländereien
und aus deren Fonds geschaffen werden.

Die Institution der Small Holdings wurde zum Teil für Seute
mit kleinem Nebenverdienst, zum Teil für solche, die allein davon leben
wollen, geschaffen. Im letzteren Fall ist es wünschenswert, daß sie kolonien-
artig zusammengelegt werden, um von genossenschaftlichem Zusammen-
schluß, Transparterleichterungen u. a. zu profitieren. Dies ermöglicht
sich öfters, wenn eine große Farm angekauft wird; die Möglichkeiten
würden noch erweitert werden, wenn auch im Anschluß daran gelegene
Kronländereien einbezogen würden, und dies möglichst an vielen Stellen
über größere Flächen in allen Teilen des Landes.

Nur dadurch, daß die Besitzer von Grund und Boden gesetzlich
gezwungen worden sind, ihn zu einem vernünftigen Preise herzugeben,
ist die Erweiterung der Small Holding-Bewegung überhaupt möglich
geworden.

Unsere Nachforschungen ergeben, daß es nicht genügt, Grund und
Boden zu beschaffen, die Bewegung bedarf auch fortgesetzter Förderung.
Sehr vielen Arbeitern fehlt es am nötigen Kapital. Ferner ist mehr
Kooperation und eine bessere technische Ausbildung vonnöten. Weiter-
hin müßten vielfach, um das Land für Small Holdings geeignet zu
machen, bessere Transportgelegenheiten geschaffen werden. Außerdem
fehlt dem unternehmungslustigen Arbeiter noch angemessene Gelegenheit,
sich Kredit zu beschaffen. Ohne Berücksichtigung dieser vielen Punkte
wird es den Small Holdings niemals gelingen, den Platz, den die
moderne Entwicklung erheischt, im Staatshaushalt zu erringen.
        <pb n="31" />
        ﻿Dritter Teil.

Erstes Kapitel. Bodenbermizung.

Die landwirtschaftlichen Fachleute stimmen darin überein, daß sehr
viel Land in England und Wales ungenügend ausgenutzt wird. Die
Meinungen der Autoritäten gehen aber auseinander über die Ursachen
und die Art und Weise, diesen Übelstand zu überwinden.

Wie wichtig es für ein Land wie das unsrige ist, das Menschen-
möglichste zu produzieren, ist wohl unnötig, zu betonen. Wird der
Grund und Boden schlecht ausgenutzt und ein geringer Teil der Be-
völkerung davon ernährt, so wird die Flucht in die Stadt fortlaufend
verstärkt. Die Verringerung der Bodeuproduktion ist für alle Fälle
ein Unglück, im Falle von Krieg jedoch ein unabsehbares.

Bon zwei von Natur gleichen Flächen liefert die besser bearbeitete
oft den besten Beweis, daß die schlechter bearbeitete nebenan nur an
mangelhafter Bearbeitung leidet. Vielfach liegt das am Besitzer. Der
Pächter, unsicher in bezug auf Pachtdauer und Melioralionsenttchädigung,
wäre in manchen Fällen nnklug, wenn er zu viel auf die Verbesserung
der Farm verwenden würde. Vielerorts verhindert die Hegung von
Wild den Boden, seinen vollen Ertrag zu liefern. Mangelhafte Ver-
kehrsverhältnisse, die Schwierigkeit, Kredit zu bekommen, ungenügende
Gelegenheit zur Fachausbildung und zu fachlichem Rat beschränken die
Bodenausnutzung. Hieraus erklärt sich zum Teil die in den letzten
30 Jahre» stets fortgeschrittene Umwandlung von fast 1201)000 ha
Ackerland in G-asland. Diese Fläche hätte, unterm Pflug geblieben,
ca. lut&gt;000 Arbeiter mehr beschäftigt und ernährt.

Wenn man verhältnismäßig hohe Ernleerträge in der englischen
Statistik findet, darf man nicht vergessen, daß auf dem Kontinent die
sorgliche» Bodenbearbeitcr jegliche Bodenart beackern — Boden, den
mau in England brach lieg n läßt — und damit ihren Erntedurch-
schnitt heruntersetzen.
        <pb n="32" />
        ﻿Erstes Kapitel. Bodenbenutzung.

31

Charles Bathurst schreibt in seiner Broschüre „Um dem nationalen
Hungertod zu entgehen" wie folgt: „Das Grasland oder die vielen,
den Anblick von Gras bietenden wertlosen Unkräuter, bilden die schärfste
Verurteilung der kurzsichtigen Politik eines Landes mit einer über-
ragenden Jndustriebevölkerung."

Unter den englischen Landwirten herrscht die irrtümliche Ansicht,
daß Milchwirtschaft am besten auf Grasland rentiert, trotz des von
Dänemark gegebenen Beispiels, wo bei 90 u/o des Landes unterm Pflug
an Milch und Bodenprodukten pro Hektar weit größere Quantitäten er-
zeugt werden und Bodenerschöpfung durch Milchausfuhr ohne aus-
gleichende Einfuhr von Futtermitteln und Düngemitteln gänzlich un-
bekannt ist. Abgesehen davon, daß bei guter Sachkenntnis eine größere
Zahl Kühe auf einer bestimmten Ackerfläche gehalten werden können,
als auf Grasland, versteht man in England das Füttern der Kühe über-
haupt schlecht. So wird viel zu viel Ölkuchen gegeben, der Fütterungstag
wird dadurch zu teuer und der Profit heruntergedrückt. In Dänemark
besteht die Milchwirtschaft neben Weizenban und Marktgärtnerei; bei
uns nimmt man an, daß sich diese Produktionen gegenseitig ausschließen.
Die englischen Landwirte haben seit 30 Jahren Weizensorten geringer
Qualität gebaut, die den Vergleich mit dem Produkt aus Indien und
Manitoba nicht aushalten. Heutzutage weigern sich schon die Müller,
unter dem Drucke der Konsumenten, diese geringe Ware abzunehmen.
Das landwirtschaftliche Institut der Cambridge-Universität hat in den
letzten elf Jahren wertvolle Arbeit geleistet, indem es durch sorgfältige
Züchtung und Auslese nach Mendelschen Prinzipien Weizenvarietäten
hervorgebracht hat, die nicht nur von vortrefflicher Qualität, zu allen
Backzwecken besser geeignet und widerstandsfähig gegen Krankheiten sind,
sondern auch einen mehr als doppelt so hohen Ertrag (mit ent-
sprechendem Gewichtsanteil Stroh) liefern. Solche Weizen können auf
dem englischen Markte einen ebenso guten Preis erzielen wie die besten
indischen und kanadischen.

Der Obstbau leidet ganz besonders unter der unsicheren Pacht-
dauer, der Schwierigkeit zu diesem Zwecke geeignetes Land überhaupt zu
bekommen und die Interessen des Besitzers und Pächters in Einklang zu
bringen. Besonders im Westen von England sollten die Großgrund-
besitzer auf das dringende Bedürfnis der Ausbesserung und Neu-
anpflanzung verfallender Obstplantagen aufmerksam gemacht werden.

Der Herzog von Marlborough sagt in seiner Broschüre „Die
        <pb n="33" />
        ﻿32

Dritter Teil.

Landfrage": „Um die Zahl der Arbeiter auf dem Lande zu vermehren,
ist es enorm wichtig, mehr Früchte anzubauen. England muß sich wieder
einmal der Tatsache bewußt werden, daß es zum Pflug greifen muß.
Es ist keine Übertreibung zu sagen, daß 1 ha mittleren Bodens
Nahrungsstoffe im Werte von 2000 Mk. zu produzieren imstande ist"
«gegen heutige 200 Mk.).

Die Distrikte von Eveshaiit und Wisbech und andere mehr liefern Be-
weise für die Möglichkeit der Produktioussteigerung durch Marktgärtnerei
und Obstfarmen. Bei guter Entwicklung und' Organisierung dieser
Branche würde das ganze Land mit diesen Produkten verproviantiert
werden können.

Obgleich mancher englische Viehzüchter zu den tüchtigsten Viehwirten
der Welt gehört, kann von dem Durchschnitt nicht behauptet werden,
daß er sich irgendwie auszeichnet. Die Durchschnittsfarm müßte wenigstens
doppelt so viel Kopf Vieh ernähren. Selbst in Gegenden, die die Vieh-
zucht von Natur begünstigen, legen die Farmer nicht genügend Wert
auf den Bau von Grünfutter, Luzerne und Mengkorn. Zum Teil
bringen die geschickten Farmer der Westküste es fertig, auf neu über-
nommenen Ländereien die Kopfzahl ihres Viehes auf das Dreifache
zu erhöhen. Auch die unvorteilhaften Marktverhältnisse lasten schwer
auf dem Farmer. Wir brauchen ein Gesetz, wonach alles Vieh nach
Gewicht verkauft werden muß, wie es in Schottland existiert *).

Auf denjenigen Farmen, die für vielseitige Produktion geeignet sind,
dürften die Aussichten auf vermehrte Produktion am besten sein, während
momentan ihre Inhaber im großen Ganzen amschlechtesten mit Kapital
versehen sind und ihr Land am schlechtesten bestellen. Diese Kategorie
von Leuten ist es, die die wertlosesten Weiden in England besitzt und
der auch die Kenntnisse fehlen, um sie zu verbessern. Diese Leute lassen
ihren Boden derartig hungern, daß sie selten mehr als ein Drittel oder
ein Viertel des Erreichbaren herausbringen.

Zweifellos könnte viel Ödland in Ackerland umgewandelt werden.
In manchen Fällen unterbleibt es, weil der Landwirt daran zweifelt,
die Früchte seiner Arbeit und seines Kapitals zu ernten, in anderen,
weil er nicht die nötigen Mittel hat oder nicht abzuwarten Geduld hat,

0 Dieses sich hier immer wiederholende Rusen nach neuen Gesetzen bildet
einen merkwürdigen Kontrast zu der früher in England beliebten Politik des
Gehenlassens; und dies um so mehr, als es aus dem Sinne und Geiste der
liberalen Regierung heraus erfolgt.
        <pb n="34" />
        ﻿Drittes Kapitel. Sicherheit der Pacht und der Agricultural Holdings Act. BB

bis er irgendwelchen Mehrertrag erzielt. Sicherlich wissen viele Grund-
besitzer nicht, daß sie ans Grund des Imxrovcmcnt of Land Act Dar-
lehen bekommen können.

In Teilen von Wales findet sich viel Ödland, das von den
County Councils zwecks Errichtung von Small Holdings reklamiert
werden könnte. Oft ist solches Land jedoch besser zur Aufforstung
geeignet, wobei eine Einnahme allerdings erst nach 80 Jahren zu er-
warte» ist, so daß solche Melioration eigentlich nur der Staat aus-
führen kann. Die Royal Commission on Coast Erosion and
Afforestation stellte sich 1909 dem sehr wohlwollend gegenüber. In
Großbritannien und Irland harren etwa 3600 000 ha der Aufforstung.

Zweites Kapitel. Wildschaden.

Der Wildschaden, über den schon die größeren Farmer häufig mit
Recht klagen, besonders wenn die Jagd gesondert verpachtet ist und
beispielsweise vom Jagdpächter große Mengen von Fasanen ausgezogen
werden, wird noch fühlbarer, wo intensive Kleinkultur dem Wilde frei-
gegeben ist. Besonders die Kaninchen machen hier großen Schaden.
Wenn dies auch nicht einer der wichtigsten Punkte der Landreform ist,
so sind doch auch hier gesetzliche Reformen angebracht.

Drittes Kapitel. Sicherheit der Pacht mrd der

Agricultural Holdings Act.

In der Agrargeschichte der neuesten Zeit spielt das Verhältnis
zwischen Grundbesitzer und Pächter die größte Rolle. Bereits 1851
wurde der erste Versuch gemacht, dem Pächter Sicherheiten zu ver-
schaffen. Aber erst der Agricultural Holdings Act von 1875 sah
eine Entschädigung des Pächters für gewisse von ihm gemachte Ver-
besserungen vor. Da das Gesetz aber nur fakultativ war, so schlossen
die Grundbesitzer im Pachtverträge seine Anwendung aus, und es wurde
somit zu einem toten Buchstaben. Deshalb ging das Gesetz vom
Jahre 1883 weiter und setzte unter anderem gewisse Entschädigungen
als obligatorischen Bestandteil des Pachtvertrages fest, außerdem ent-
hielt es Bestimmungen über Kündigungsfristen u. ä. Weitere Gesetze
folgten 1890, 1895, 1900, 1906. Sie wurden zusammengefaßt in betn
jetzt gültigen Agricultural Holdings Act von 1908. Seine wichtigste
Bestimmung ist, daß der Grundbesitzer dem abziehenden Pächter, ganz

Meyer, Die englische Agrarenquete von 1913.	3
        <pb n="35" />
        ﻿34

Dritter Teil.

gleich, ob ihm gekündigt morden ist oder er gekündigt hat, für eine
Anzahl im Gesetz benannter Verbesserungen eine Entschädigung zu
zahlen hat. Eine zweite Klasse von Meliorationen, vor allein Dränage,
muß dem Besitzer nur angezeigt werden, in einer dritten, sehr umfang-
reichen Klasse befinden sich alle solche Verbesserungen, über die zunächst
ein Einverständnis zwischen Besitzer und Pächter herbeigeführt werden
muß. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert, den
die Verbesserung für den anziehenden Pächter hat. Aber über allen
Vergünstigungen, die das Gesetz den Pächtern zuteil werden läßt,
schwebt das Damoklesschwert der Kündigung von Jahr zu Jahr.
Neben den besprochenen Entschädigungen für Verbesserungen sieht das
Gesetz eine solche für unbegründete Störung (nnreasonable distur-
bance) vor'). Weiter hebt das Gesetz alle früheren Beschränkungen
hinsichtlich des Fruchtsolge, des Verkaufs, gewisser Bodennutzungen u. ä.
auf, mit gewissen Einschränkungen hinsichtlich des letzten Jahres der
Pacht, legt ihm dagegen allerdings auch Verpflichtungen hinsichtlich
der Erhaltung der wirtschaftlichen Kraft durch Düngung u. a. auf.

Zu bemängeln ist, daß die vorgesehenen Entschädigungen nur dem ab-
ziehenden Pächter zugute kommen, während der verbleibende Pächter
nicht nur kein Äquivalent für etwaige gute oder sogar vorzügliche Wirt-
schaft empfängt, sondern sogar von Jahr zu Jahr vor größerer Gefahr
steht, daß ihn: die Pacht heraufgesetzt wird, und zwar um so höher, je
mehr er für die Verbesserung seines Pachtgutes getan hat. Sicherheit
in der Pacht bleibt also nach wie vor das A und O der ganzen Frage.
Die Sicherheit im Pachtbesitz ist neuerdings noch dadurch verschlechtert
worden, daß der Verkauf von Herrschaften in den letzten Jahren außer-
ordentlich zugenommen hat. Die Umfrage hat ergeben, daß allerdings
noch eine erhebliche Minderzahl existiert, die die gegenwärtige freie
Beweglichkeit von Besitzer und Pächter schätzen und aufrechterhalten
wissen wollen, die Mehrzahl aber hält staatliches Eingreifen in die
gegenwärtigen Znstände für unabweislich.

i) Darunter begreift das Gesetz sowohl Kündigung ohne gewichtige Gründe
seitens des Grundbesitzers, wie auch die Forderung erhöhter Pacht — auf Grund
von Meliorationen, die der Pächter auf seine Kosten vorgenommen hat —, die
ihn veranlaßt, die Pachtung aufzugeben. Diese neben der Abfindung tür Ver-
besserung einhergebende Entschädigung will vor allem die dem Pächter bei dem
notwendig gewordenen Verkauf seines Viehes, seiner Maschinen und seinem Umzug
erwachsenden Aufwendungen decken.
        <pb n="36" />
        ﻿Viertes Kapitel. Staatsbeihilfe zum Gutskauf.	Z5

Deshalb dürfte noch eine Erweiterung der Pächteransprüche wegen
unbegründeter Störung vom Standpunkt des Volkswohles aus unab-
weislich sein, zumal unter den gegenwärtigen Gesichtspunkten der Übel-
stand nicht aus der Welt zu schaffen ist, daß der Pächter sein Leben
lang zwischen der Skylla der Pachtsteigerung und der Charybdis der
Pachtaufgabe schwebt, und daß sich diese mit dem öffentlichen Wohle
der Landwirtschaft unvereinbaren Zustände um so drückender fühlbar
machen werden, auf je mehr kleine Pächter die erwähnten Gesetze An-
wendung finden würden. Auf sie würde sich auch noch in erhöhtem
Grade ein politischer Druck ausüben lassen, als jetzt den großen Pächtern
gegenüber möglich ist. Deshalb können nur radikale Maßnahmen Ab-
hilfe bringen. Jeglicher Pächter muß absolut sicher in seinen! Pacht-
besitz sein *), solange er seine Pacht regelmäßig zahlt und das Pacht-
objekt nicht gröblich verschlechtert. Diese Sicherheit der Pacht läßt sich
nur durch drei Maßnahmen erzielen:

1.	indem man den Pächtern mit Staatskrediten den Kauf ihrer
Pachthöfe ermöglicht;

2.	indem man den Staat oder eine andere öffentlich-rechtliche Stelle
zum Pachtherrn macht;

3.	indem man unter den jetzigen Besitzern den Pächtern zu Un-
kündbarkeit ihrer Pacht unter der Kontrolle eines besonderen
oberen Gerichtshofes (Land Court) verhilft.

Viertes Kapitel. Staatsbeihilfe zum Gutskauf.

Staatsbeihilfe ist in erster Linie empfohlen worden, um den Pächter
beim Verkauf des von ihm gepachteten Gutes instand zu setzen, es
selbst zu kaufen, und um einen kleinbäuerlichen Besitzerstand zu schaffen.
Die Mehrzahl der Befürworter hat dabei an einen Kauf gegen eine
langlaufende Rente gedacht, bei der Zins und Amortisation etwa der
heutigen Pachtrate gleichkämen; andere in der Minderzahl befindliche
halten es für zulässig, daß die Rente höher sei; etwa die Hälfte der
Befragten will überhaupt von Kauf nichts wissen. Jesse Collings hat
vorgeschlagen, daß Zins und Amortisation nur 3V2°/o betragen sollten;
da der Staat aber zu 3 °/o kein Geld bekommt, müßte aus allgemeinen

i) Es ist merkwürdig, daß für die Kommission eine Zwischenstufe zwischen
alljährlich kündbarer und unkündbarer Pacht nicht zu existieren scheint, obwohl
doch der europäische Kontinent allenthalben — nicht nur Deutschland — Beispiele
für langfristige Pachtverträge, bis zu 24 Jahre und mehr, bietet.
        <pb n="37" />
        ﻿36

Dritter Teil.

Mitteln ein Zuschuß geleistet werden. Daß dies undenklich ist, wird
vielfach von sachverständiger Seite, so auch von Mr. Anker Simmons,
dem Vorsitzenden des Farmerklubs, anerkannt. Je länger infolge
niedriger Gesamtverzinsung die Amortisationsfrist liefe, desto mehr
ähnelte solch ein Rentengutskäufer einem Pächter. Das Beispiel des
in Irland angewandten Windham Act von 1903 kann nicht heran-
gezogen werden, denn damals handelte man bewußt aus politischen,
nicht aus volkswirtschaftlichen Gründen, wußte auch noch nicht, wie
teuer er deil Steuerzahlern würde zu stehen kommen. Man wird die
Summe nicht zu hoch auf 600 Mist. Mk. veranschlagen.

Da die Mehrzahl der einen Kauf mit Staatshitfe Empfehlenden
keine idealen Momente, wie etwa die Freude am eigenen Besitz,
sondern immer nur die Sicherung der Nutznießung (fiscnrity of tenure)
im Auge hat, muß sich ein weniger kostspieliger Ausweg finden lassen.
Es ist prinzipiell interessant, zu sehen, daß sich der Prozentsatz des vom
Eigentümer bewirtschafteten Landes (occupying ownership) vermindert
hat, von 15,32% im Jahre 1387 auf 14,52 °/o in 1897, auf 12,18%
in 1907, auf 10,87% in 1912; die Zahl der Besitzer von 12,75% in
1908 auf 10,46% in 1912. Für alle Fälle muß konstatiert werden,
daß die pekunäre Lage des Besitzers eine schlechtere sein würde als die
des heutigen Pächters. Er hätte nicht nur etwa 4%% des Kaufpeises
(inklusive Amortisation) zu zahlen, sondern dazu noch die heute vom
Grundherrn bestrittene Gebäudeunterhaltnng, Grundsteuer und vieles
andere zu leisten, was umgekehrt schon daraus hervorgeht, daß die Grund-
besitzer nur 2—3 % von ihrem Anlagekapital heranswirtschaflen. Einen
guten Beleg hierfür liefert auch eine Statistik einer größeren Anzahl
von Verkäufen aus sechs Grafschaften im Jahre 1912.

Grafschaft	■B.tL ■5 X 'S  ■£7,2 »  s 8 §	K	Ja  N	ä £ §|  arc0	Reparaturen, Versicherung usw.  c	1	r-  -°IU	1	®	g-M  #	5 e  ^ ^	\	jo		11«  5 cco  £-§ %  5.3 “  ®I	liS  I*«	Ir  53-  ito
i.	2.	3.	4.	5.	6 a.	6b.	7.	8.	9.
	ha	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
Cheshire . .	309	614 600	26120	1 160	2 130	6 260	30 500	33 600	25 100
Tevonshire .	2307	1 570 300	68 740	7 960	8 140	16 300	82 900	91 000	65 200
Essex....	877	920 100	39 110	8 280	5 380	10 760	52 800	58 200	43 100
Norfolk. . .	790	712 100	30 270	5 590	4 310	8 640	40 200	44 500	34 600
Shropshire .	3256	5 060 800	215 090	22 190	28 740	57 480	266 000	294 8 &gt;0	230 000
Morcestershire	814	I 112 200	47 270	3 440	6 740	13 470	57 500	64 200	53 900
        <pb n="38" />
        ﻿Fünftes Kapitel. Der Land-Gerichtshof.

37

Erschwerend bei dem ganzen Kaufproblem wirkt, daß der Pächter
bisher sein ganzes Kapital in Vieh, totem Inventar, Vorräten (eben
das sogenannte Pächterkapital) anzulegen pflegte. Die bisherigen
Reformpläne sahen aber 20°/o Anzahlung auf den Kaufpreis vor.

Dies alles trifft in gleicher Weise auf den Kleinbauern zu. So
haben sich denn auch von 1908—1912 nur 200 Käufer für Small
Holdings gefunden, gegenüber mehr als 9000 Pächtern. Und dies,
obwohl der Pächter vermittels der Quote, die er zum Amortisations-
fonds beiträgt, praktisch das Gütchen langsam für den County
Council kanft.

Fünftes Kapitel. Der Land-Gerichtshof.

Nachdem wir schon früher gezeigt haben, daß trotz aller Gesetze
zum Schutze des Pächters er stets der schwächere Teil bleibt, - solange
ihm mit kürzester Frist die Pacht genommen werden, kann und neuer-
dings dargelegt haben, daß auf gesunder finanzieller Basis ein Besitz-
übergang der Pachtungen in die Hände der Pächter nicht durchführbar
ist, müssen wir die Frage erörtern, welche Folgen denn der Übergang
der Güter in den Besitz des Staates oder der Grafschaftsbehörden und
Verpachtung durch diese haben würde. Dabei müssen wir aber bedenken,
daß es 400000 Landgüter (große und kleine) gibt, deren allmählicher
Erwerb unendlich lange dauern würde, — aber selbst sein allmählicher Er-
werb würde sich nicht ohne einen Gerichtshof (Land Court), der Kaufpreise
und Pachtpreise billig festsetzt, bewerkstelligen lassen. Schon die bisherigen
Anfänge mit Landkauf für Small Holdings haben gezeigt, daß ohne einen
solchen Gerichtshof Land zum landwirtschaftlichen Werte kaum zu kaufen
ist. Wachsende Besitzergreifung durch öffentlichrechtliche Körperschaften und
ein oberster LandG-erichtshof sind also aufeinander angewiesen. Für
einen solchen haben wir bereits das Vorbild in Schottland. Schon 1886
wurde eine solche Behörde mit Wirksamkeit in den sieben sogenannten
Crofting-Grafschaften für alle Kleinpachtungen bis zu 600 Mk. ein-
gesetzt; 1911 wurde seine Jurisdiktion auf ganz Schottland erweitert
rmd auf alle Small Holdings bis zu 20 ha Fläche ober 1000 Mk.
Pacht. Seitdem ist dort jedem Kleinpächter die Sicherheit seiner Pacht
gewährleistet; er kann nur auf Grund des Spruches obigen Gerichts-
hofes seiner Pacht verlustig gehen, und dieser kann die Pacht auf je
sieben Jahre festsetzen. Im allgemeinen hat seine Jurisdiktion seit 1886
zu einer Herabsetzung der Pachten geführt, und die Pächter sind nun-
        <pb n="39" />
        ﻿38

Dritter Teil.

mehr dagegen gesichert, daß sie für ihre Verbesserungen durch Herauf-
setzen der Pacht bestraft werden.

Weiterhin hat auch der schottische Gerichtshof über die Entschädigung
beim Abzug des Pächters zu befinden, sowohl bei freiwilliger Pacht-
aufgabe wie auch, wenn das Land für öffentliche Zwecke gebraucht wird.
In seiner neuen Zusammensetzung hat der Land-Gerichtshof nur einen
rechtsgelehrten Vorsitzenden; die übrigen vier Mitglieder sind ein Grund-
besitzer, ein Gutsverwalter, ein Pächter einer Ackerfarm, ein Pächter
einer Grasfarm. Die Jurisdiktion wird solcherart lediglich zu einer
rechtlichen Sanktion der auf guten alten Herrschaften geübten gerechten
Auseinandersetzung zwischen Besitzer und Pächter. Das ganze Verfahren
ist von höchstem Nutzen für die schottischen Kleinpächter geworden und hat
wiederholt auch die Billigung konservativer Großgrundbesitzer gefunden.

Nicht verhehlen wollen wir uns, daß die wirtschaftlichen Verhält-
nisse der schottischen Erofter Grafschaften und die des englischen platten
Landes sehr verschieden liegen, und daß deshalb das schottische Beispiel
nicht so ohne weiteres als nachahmungswürdig hingestellt werden kann.

Es war einer der politischen Grundsätze der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts, daß der Staat möglichst wenig in wirtschaftliche
Verhältnisse eingreifen solle. Davon mußte zuerst bezüglich des Ver-
hältnisses zwischen Arbeiter und Unternehmer abgegangen werden.
Dann kamen wir auf den Punkt, daß die gewaltige Macht, die das
Monopol des Landbesitzes bedeutet, eingeschränkt werden mußte. Dies
geschah in den früher bereits erwähnten Gesetzen, die Entschädigungen
für die Pächter festsetzen, Pachtverträge unter Ausschluß gewisser gesetz-
licher Bestimmungen zu schließen verboten, die in Schottland die kleinen
Pächter schützten. Je mehr die Nachfrage nach Land wächst, desto
schärfer tritt die Monopolistenstellung der Grundbesitzer zutage, und
dagegen muß aus Gründen der allgemeinen Wohlfahrt eingeschritten
werden. Die agrarische Depression der achtziger und neunziger Jahre
verschleierte dies für kurze Zeit indem mehr Angebot als Nachfrage
nach Farmen auftrat, aber jetzt liegt wieder die wirtschaftliche Über-
legenheit der Grundbesitzer klar zutage. Deshalb muß Sicherung der
Pacht gefordert werden, die in erster Linie allerdings im Interesse der
Pächter, in zweiter aber auch im wohlverstandenen Interesse vieler
Verpächter durch einen Land-Gerichtshof gesichert werden muß. Dieser
wird auf den wirtschaftlichen Zustand der Farmen höchst vorteilhaft
einwirken und damit die nationale Produktion heben, denn nunmehr
        <pb n="40" />
        ﻿Fünftes Kapitel. Der Land-Gerichtshof.

39

sitzen die Pächter sicher auf ihrem Hof und arbeiten eifrig an seiner
Verbesserung. Vermittels dieses Gerichtshofes ist auch zu erreichen,
daß der Verpächter teilnimmt an der absolut notwendigen Erhöhung
des Arbeitslohnes, die der Farmer, der unter der Konkurrenz seiner
Fachgenossen hohe Pacht zahlen muß, allein nicht bestreiten kann.

Der Land-Gerichtshof würde auch vielfach zugunsten derjenigen
Grundbesitzer einzugreifen haben, die an ihre Geschwister eine zu hohe
Apanage zu zahlen haben, und diese herabsetzen, wenn Erniedrigung der
Pacht oder neue Lasten das Einkommen des Besitzers schmälern. Die
allerwichtigste Einwirkung des Land-Gerichtshofes würde aber in folgendem
bestehen:

Die heutigen Pachtschillinge sind lediglich ein Produkt der Kon-
kurrenz; später werden sie in gerechtem Verhältnis zum Ertrage fest-
gesetzt werden können. Wohl ermäßigen auch schon unter dem heutigen
System einsichtige Verpächter die Pacht, wenn schlechte Produkten-
preise herrschen, aber nicht einheitlich und oft zu spat, so daß in den
drei Depressionszeiten des 19. Jahrhunderts Tausende von Pächtern
zugrunde gegangen sind. Sobald aber wieder günstigere Konjunkturen
auftreten, überbieten sich die Reflektanten in der Hoffnung auf weiteres
Steigen der Preise, es fehlt eben in vielen Fällen ein unparteiischer
Regulator.

Ein Haupteinwand gegen den Land-Gerichtshof ist der, daß er eine
doppelte Eigentümerschaft statuieren würde. Wir bestreiten aber, daß er
dem Pächter etwas wie Eigentümerrechte bewilligen soll; er soll nur ein
Recht auf seine eigene Aufwendungen haben. Weiter wird eingewendet,
daß der Grundbesitzer derjenige ist, der die Verbesserungen macht; aber
wennschon, so nimmt er sie doch aus dem Pachtschilling, und das
Verhältnis zwischen Verpächter und Pächter schwankt gerade in Hinsicht
auf Meliorationen von Fall zu Fall außerordentlich. Der Land-Gerichtshof
würde hier eminent regulierend und ausgleichend wirken und, wie gesagt,
ebenso oft im Interesse des Verpächters wie des Pächters einzugreifen
haben. Der Staat könnte dann auch seine Meliorationsdarlehne direkt
den Pächtern geben, die sie vorweg vor ihrer Pachtzahlung zu amorti-
sieren hätten, wie jetzt die Besitzer aus dem Pachtschilling.

Noch ein weiterer Einwand gegen die Sicherung der Pacht ist der,
daß sie ja nur dazu beitragen würde, das System der Großpacht zu
stabilisieren, aber Kleinpachten ani Aufkommen hindern würde. Da-
gegen ist zu sagen, daß, wo eben Bedürfnis nach Kleinstellen einträte.
        <pb n="41" />
        ﻿40

Dritter Teil.

der Land-Gerichtshof die Macht haben müßte, die entsprechenden Groß-
pachten zu kündigen und aufzulösen.

Auch die Kostenfrage hat man als Gegengrund ins Feld geführt.
Wenn wir aber sehen, daß im Jahre 1911 750 Millionen Mark an Pacht
in England und Wales aufkamen, so machen wirklich davon die Kosten
einer bescheidenen Behörde nicht viel aus. Schon ihr bloßes Vor-
handensein genügt in den meisten Fällen; sie braucht gar nicht so viel
in Aktion zu treten, also auch keinen Riesenumfang anzunehmen.

Schließlich hat man noch geltend gemacht, daß allen denjenigen
Farmern ein Land-Gerichtshof höchst unbequem werden würde, die aus
irgendeinem Grunde besonders billig gepachtet haben. Wenn man jedoch
genauer hinsieht, so zeigt sich, daß diese angeblich abnorm niedrige
Pacht meistens ihre guten Gründe hat. Daraus, daß ein besonders
rühriger und intelligenter Farmer einen überdurchschnittlichen Gewinn
erzielt, darf nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß er zu niedrige
Pacht zahlt. Es wäre natürlich nicht Aufgabe des Land-Gerichtshofes,
solchem Manne nun den Pacht zu erhöhen; ebensowenig wie er dazu
da wäre, denjenigen Pächter, der angeblich zu hoch gepachtet hat, in
der Tat aber ein unfähiger Landwirt ist, dauernd in feinem den
Nationalwohlstand schädigenden Betriebe zu erhalten. Übrigens würden
sich viele jetzt angeblich zu billigen Pachten als gerecht fixiert erweisen,
sobald die unabweisliche Lohnerhöhung vorgenommen sein wird.
        <pb n="42" />
        ﻿Vierter Teil

Ländliches Steuerwesen.

Äie Probleme des städtischen und des ländlichen Steuermesens sind
so eng miteinander verwebt, daß das eine ohne das andere sich schwer
behandeln läßt; hier gilt es nur zu betonen, welch wichtigen Platz die
Reform des ländlichen Steuerwesens in der gesamten Landreform ein-
nimmt.

Wir können also nicht eingehen auf die relative Belastung von
Stadt und Land und das mögliche Einvernehmen zwischen Staats-
und Gemeindefinanzen, welches jetzt vom Dsxartrnsntal Committee
on Local Taxation behandelt wird; ebensowenig können wir auf die
Fragen der Verteilung der Steuer eingehen.

Viele Farmer klagen, daß sie ihren Grund und Boden, der doch
ihr Rohmaterial sei, versteuern müssen, während Händler und Fabri-
kanten nicht auf derselben Basis besteuert würden.

Die notwendigste Änderung zum Besten der Allgemeinheit märe, die-
jenigen Steuern zu verringern, die das Kapital von der Anwendung
in der Landwirtschaft abhalten. So würde die Entlastung der Neu-
bauten und anderer Kapitalsinvestierungen von Steuern die Rührigkeit
der Landwirte anfeuern, Pächtern und Arbeitern neue Beschäftigung
geben und dazu beitragen, den Wohlstand auf dem Lande zu fördern.

Als der Herzog von Bedford in Woburn einen Versuchs-Obstgarten
anlegte, erschien sehr bald der Steuereinnehmer auf der Bildfläche und
verkündete ihm, auf seine Melioration hinweisend (d. h. auf eine Kap.ital-
investition, die gemacht war, ohne jahrelang irgendwelche Chancen auf
Erträge zu bieten), daß er dafür die Steuern verdreifachen müsse.

Das heutige Gesetz betreffs Aufforstungen basiert auf dem Steuer-
gesetz von 1874. Danach wird das so in Benutzung genommene Land
nur nach seinem ursprünglichen, unverbesserten Zustand besteuert. Zweck
war die Förderung der Bewaldung. Profitiert haben jedoch meist die
        <pb n="43" />
        ﻿42

Vierter Teil.

Großgrundbesitzer, die lediglich für große Wildremisen Anpflanzungen
gemacht haben. So finden wir früheres Ackerland, das damals zu 50 Mk.
pro Hektar Ertrag eingeschätzt war, nachdem es angepflanzt ist, mit
21/* Mk. bewertet. In solche» Fällen hat das Gesetz eine Prämie auf
die Entwertung des Landes gesetzt, während umgekehrt der Manii, der
sein Land bestmöglich ausnützt, hoch besteuert wird.

Da die lokalen Einschützungskommissionen vorwiegend aus Pächtern
bestehen, erfolgt die landwirtschaftliche Einschätzung nicht immer un-
parteiisch. Sie sind geneigt, den Großgrundbesitz anderen Arten von
Landeigentum gegenüber relativ gering einzuschätzen; besonders ist
es für sie schwierig, unparteiisch gegen ihre Grundherren, ihre Freunde
und Nachbarn zu handeln. So erklärt es sich zum Beispiel, daß die
Landschlösser in der Regel recht niedrig eingeschätzt werden. Diesen
Übelständen vermöchte nur eine staatliche Schätzung der Steuerwerte
abzuhelfen.

Das jetzige Steuergesetz sieht als Einschätzwert die Pachtsumme
vor, .,sür welche das Gut normalerweise von Jahr zu Jahr verpachtet
werden kamt, frei von allen Pächtersteuern und Zehnten, Pachtsteuer
(wenn existierend) und abzüglich der wahrscheinlichen durchschnittlichen
jährlichen Reparaturen, Versicherungen und anderer Ausgaben (wenn
solche auftreten), die notwendig sind, den Besitz so instand zu halten,
daß er eine solche Pacht aufbringt."

Hiernach müßten zwei Grundsätze durchgeführt werden;

1.	Verbesserungen, welche den Pachtwert des Grundstückes erhöhen,
müßten zur Erhöhung des Eiuschätzungswertes führen.

2.	Der Einschätzungswert dürfte nicht auf der tatsächlich bezahlten
Pachtsumme basieren, sondern auf der Pacht, die vernünftigerweise
verlangt werden könnte. Das Gesetz ist, wie gesagt, als solches zu
bemängeln; solange es aber in Geltung ist, müßte es in den oben
betonten Konsequenzen wenigstens einheitlich durchgeführt werden. Dies
ist aber durchaus nicht der Fall. Es ist vielfach üblich, die Einschätzung
nicht schon auf Verbesserungen hin zu erhöhen, sondern erst abzuwarten,
daß die Pacht daraufhin schon gestiegen ist.

Die überhohe Besteuerung des kleinen Farmers und Small Holdere
bildet schon deswegen die größte Ungerechtigkeit, weil ihre Pacht durch
die relativ viel höhere Nachfrage nach kleinen Stellen häufig übermäßig
in die Höhe getrieben wird.

In manchen Teilen des Landes finden sich große Farmer, die
        <pb n="44" />
        ﻿Ländliches Steuerwesen.

43

immer noch aus der Zeit der landwirtschaftlichen Depression her den aors
mit 15 8 gepachtet haben, während alle Small Holders 30—40 s
bezahlen. Abgesehen von der Belastung mit doppelter Pacht klagt der
Small Holder viel mehr noch darüber, daß er nicht nur de» ihm zu-
kommenden Anteil an den allgemeinen Steuern, sondern auch noch für
seinen großen Nachbarn ein gut Teil davon mitzahlt.

Wenn die Lasten der kleinen Farmer, wie es gerecht wäre, nach
dem wirklichen Wert ihrer Stelle, nicht nach ihrer Pacht bemessen
würden, so würde damit schon ein durchgreifender Anstoß zur freudigen
Entwicklung des Kleinfarmwesens gegeben werden.
        <pb n="45" />
        ﻿Fünfter Teil.

Erstes Kapitel. Genossenschaftswesen.

Tas Genossenschaftswesen hat eine leitende Nolle in dem land-
wirtschaftlichen Aufschwang des Kontinents und Irlands gespielt. In
Großbritannien nimmt es noch einen relativ' unbedeutenden Platz ein.
Unsere Landwirte, insbesondere die Small Holders, fangen jedoch an,
die Notwendigkeit des Zusammenschlusses einzusehen und das Land-
wirtschaftsministerium und die Development Commission zusammen
mit der Agricultural Organisation Society bemühen sich redlich,
dem Bedürfnis Rechnung zu tragen. Mehr und mehr begreift man
auch bei uns, daß das Genossenschaftswesen in Ankauf, Produktion
und Verkauf das beste Mittel darstellt, um den kleinen Farmern alle
Vorteile der großen kaufmännischen Organisationen zu verschaffen.
I. B. Cahill hat dem Landwirtschaftsminister über das landwirt-
schaftliche Kredit- und Genossenschaftswesen in Deutschland berichtet.
Er kommt zu dem Schluffe, daß Kooperation in der Landwirtschaft
heute ebenso eine Weltbewegung darstellt, wie sie ähnlich unter anderen
produzierenden Ständen Bedeutung erlangt hat.

Die Gründe für die Rückständigkeit in der ländlichen Kooperation
in England scheinen dieselben zu sein, mit denen andere Länder früher
auch zu kämpfen hatten, jetzt aber schon fertig sind, nämlich der Kon-
servatismus des Bauern überhaupt und Eifersucht und Mißtrauen unter
den Genossen. Dazu kommt bei uns noch der Umstand, daß die Small
Holdings, das natürliche Feld der Genossenschaften, noch zu klein an
Zahl sind und zu weit zerstreut liegen.

Trotz allen Schwierigkeiten beginnt das Genossenschaftswesen end-
lich auch bei uns Wurzel zu fassen. Die Gesellschaft für landwirt-
schaftliche Organisation ist mit Unterstützung des Landwirtschafts-
ministeriums erfolgreich gewesen in der Gründung von Genossen-
schaften mannigfacher Art und in verschiedenen Teilen des Landes.
        <pb n="46" />
        ﻿Erstes Kapitel. Genossenschaftswesen.

45

Die Staatsunterstützung ist uns später als auf dem Kontinent zu-
gefallen, doch ist sie in den letzten Jahren stetig vermehrt worden; im
Fiskaljahre, das mit deni 31. März 1913 endete, wurden 180000 Mk.
dafür ausgeworfen. Man hofft, mit der Zeit zwölf bis fünfzehn Haupt-
genossenschaften, die das ganze Land umspannen sollen, zu gründen.

Zweites Kapitel. Kreditwesen.'

Das Problem, dem kleineren Farmer und Small Holder ver-
mehrte Möglichkeiten für Kredit zu beschaffen, ist in England in den
letzten Jahren vielfach diskutiert worden. Unsere Umfrage hat die
gegenwärtigen Zustände als höchst unbefriedigend im Sinne des kleinen
Farmers und Small Holders gezeigt. Die darin liegenden Schwierig-
keiten bedeuten eine ernstliche Beschränkung der landwirtschaftlichen Ent-
wicklung. Der kleine Mann ist oft durch Mangel an Kapital und
Kredit gezwungen, seine Produkte weit unter dem Marktpreis zu ver-
kaufen, eine geringe Zahl von Vieh zu halten und seinen Boden
schlecht auszunützen.

Seitdem die alten kleinstädtischen Bankgeschäfte von den Joint Stock
Banks absorbiert sind, ist das frühere gute Einvernehmen zwischen
Farmer und Bankier verschwunden. Die persönliche Solidität, ganz
abgesehen vom Besitz, bildet keinen Sicherheitsfaktor mehr. Um sich
kurze Darlehen zum Ausgleich der der Landwirtschaft eigentümlichen
Periodizität der Einnahmen zu beschaffen, muß er jetzt oft Kredit bei
den Händlern nehmen. Diese Art von Kredit ist unerwünscht wegen
der hohen Zinsen und der Bindung an einen bestimmten Händler.
Noch schlimmer ergeht es dem kleinen Mann, der dem Geldleiher von
Beruf (Wucherer) in die Hände fällt. Um aber beim Händler zu
bleiben, so findet sich oft, daß er die Ernte auf dem Halm unter Preis
zu kaufen pflegt und dadurch ein reicher Mann wird. In der Hopfen-
industrie ist es noch schlimmer: die Verwalter der Hopfendarren sind
immer bereit, Geld vorzuschießen, und es ist wohl nicht zu viel gesagt,
daß die Hälfte des Hopfens mit geborgtem Geld produziert wird.

Viele Farnier kaufen auf den Auktionen Vieh auf Kredit und
zahlen 20 "o für einen sechsmonatlichen Kredit.

Es herrscht eine Meinung darüber, daß die Kreditgenossenschaften
das Allernötigste für den Small Holder sind. Leider bestehen erst
wenige davon mit wenig Mitgliedern, besonders im Vergleich mit
Deutschland.
        <pb n="47" />
        ﻿4(3

Fünfter Teil.

Die Mehrzahl der existierenden Kreditgenossenschaften sind von der
Gesellschaft für landwirtschaftliche Organisation gegründet, nämlich 44.
Diese Gesellschaften kämpfen hauptsächlich mit der Schwierigkeit, genügend
Kapital für die vielseitigen Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu beschaffen.
Um einen starken Erfolg zu erzielen, wäre es notwendig, einen Staats-
fonds oder Staatsgarantie zu bewilligen. Die Gefahren dieser Staats-
hilfe sind ersichtlich; daher hat man zunächst versucht, die Banken zu
bewegen, den Kreditgenossenschaften Darlehen zu geben. Ein erfahrener
Genossenschaftler schreibt: „Vielfach ist dies geschehen, aber deren (der
Banken) Forderung der unbeschränkten Haftung bedeutet eine neue große
Schmierigkeit. Die Banken bestehen darauf, weil den mit den Persön-
lichkeiten nicht bekannten Bankdirektoren oder gar in London sitzenden
Direktoren gegenüber nwralische Garantien nicht in Frage konnnen. Aus
der Forderung der unbeschränkten Haftung resultiert, daß, wenn über-
haupt, einerseits Genossenschaften von Beffersituierten, andererseits von
solchen, die wenig oder gar nichts zu verlieren haben, entstehen. Dies
führt zu nichts Gutem; deshalb kann nur auf Basis der „beschränkten
Haftpflicht" ein großes System von landwirtschaftlichen Kreditgenossen-
schaften aufgebaut werden. Der einzige Ausweg ist der, daß der Staat
einer Zentralgenosienschaftsbank ein großes Darlehen gibt, das diese
an die Kreditgenossenschaften auf dem Lande ausleiht, und wir dürften
diese Hilfe bald erlangen.

Der Farmer, besonders aber der kleine Landmann, braucht eine
ganz andere Kreditorganisation als Kaufleute und Fabrikanten. Das
Hauptcharakteristikum des landwirtschaftlichen Gewerbes ist die Länge
der Produktionsperiode. In manchen Zweigen zieht sie sich durch
mehrere Jahre hin. Die Unregelmäßigkeit der Geldeinnahmen und ihre
Neigung, auf bestimmte Termine zu fallen, kommt noch hinzu.

Drittes Kapitel. Verkehrswesen.

Alt schon ist die Klage, daß die vom Auslande importierten
Nahrungsmittel von den Eisenbahngesellschaften zu Vorzugstarifen be-
fördert werden. Ein vom Ackerbauministerium 1904 zum Studium
dieser Angelegenheit eingesetzte Kommission hat 1906 berichtet, daß
eine allgemeine Tendenz in dieser Richtung nicht vorzuliegen scheine.
Immerhin wird es sich empfehlen, auf die Frage der Tarife im all-
gemeinen andauerndes Augenmerk zu richten.
        <pb n="48" />
        ﻿Viertes Kapitel. Landwirtschaftliches Bildungswesen.	47

Verkehrserleichterungen sind besonders da erwünscht, wo die all-
gemeinen Verhältnisse auf Marktgärtnerei und ähnliche intensive Pro-
duktionen hinweisen, die Eisenbahn aber 15—20 und mehr Kilometer
entfernt ist. England hat zwar ein zienilich enges Netz von Hauptlinien,
aber fast gar keine Kleinbahnen (light railways). Die hohe Landeskultur-
Belgiens wurde nur unter dem Schutz eines ausgedehnten Kleinbahnnetzes
erreicht. Obwohl der Bau solcher Kleinbahnen für das Privatkapital im
allgemeinen wenig Verlockendes hat, bringen die belgischen Kleinbahnen
ungefähr 3°/o, und das nach Auffüllung eines Amortisationsfonds, der
sie allmählich in den Besitz des Staates überführt. Da aber der Bahnbau
vielfach den Landwert verdoppelt und verdreifacht, so könnte der Staat
ihn sehr leicht für sich rentabel gestalten. Eine Enquete tut dringend
not hinsichtlich: 1. der besten Mittel, um überhaupt den Kleinbahnbau
zu fördern; 2. der Frage, ob der Staat, ob Lokalbehörden, ob Private
oder Vereinigungen von zwei oder allen drei Faktoren Unternehmer sein
sollten; 3. der Finanzierung. Sehr ratsam scheint es uns, daß der Staat
und die betreffenden Lokalbehörden zusammen Kleinbahnen bauen und
einen Landstreifen von je zirka 3 hui an beiden Seiten der Trace er-
werben. Auf diesem könnten Kleinfarmen und Heimstätten für Hand-
werker errichtet werden, die nicht unmittelbar auf die Stadt an-
gewiesen sind.

Die Verbesserung der Lastkraftwagen legt die Frage nahe, ob sie
nicht den Bau leichter Bahnen erübrigen. Die Light Railway
Commissioners (Staatskommissare für das Kleinbahnwesen) sagen
dementgegen in ihrem Bericht für 1912: Wo der Verkehr irgendwie
erheblich ist, ist die Abnutzung der Wege durch die schweren Motor-
wagen so groß, daß der Bau von Kleinbahnen vorzuziehen ist, und nur
wo der Verkehr nicht umfangreich genug ist, um die Schienenstrecke
genügend auszunützen, sollten Motorwagenlinien geführt werden.

1909 hat eine Royal Commission sich mit dem Wassertransport
beschäftigt. Sie hat seine Vorteile für schwere Massengüter konstatiert;
wir wollen sie auch keineswegs in Frage ziehen, aber das bei weitem
größere Bedürfnis scheint uns auf der Seite der Kleinbahnen und des
Motorwagentransportes zu liegen.

Viertes Kapitel. Landwirtschaftliches BildnngSwesen.

Diese Frage scheint uns aus zwei Gründen sehr bedeutungsvoll,
erstens nämlich weil bessere Fachbildung nötig ist, um überhaupt dem
        <pb n="49" />
        ﻿48

Fünfter Teil.

Boden höhere Erträge abzuringen, zweitens weil sie den Arbeiter speziell
befähigen wird, sich zum Small Holder aufzuschwingen. Wir haben
bereits auseinandergesetzt, daß sich zu den vielen äußeren Schwierig-
keiten für die Selbständigmachung des Landarbeiters noch die innere
gesellt, daß es ihm an den dafür notwendigen Kenntnissen gebricht.

Eine erschöpfende Behandlung des ländlichen Bildungswesens würde
ein ganzes Buch für sich erfordern; hier können nur einige Schlaglichter
geliefert werden.

1907 hatte das Ackerbauministerium eine Kommission für das Fach-
bildungswesen eingesetzt. Sie befaßte sich ausschließlich mit den Fach-
schulen, nicht mit den Volksschulen und Fortbildungsschulen. Ihr 1908
erschienener Bericht gab sehr wertvolle Hinweise auf Grund der im
Auslande gemachten Beobachtungen. Bald darauf behandelten das
Schulniinisterium und das Ackerbauministerium gemeinsam die Frage
des gesamten ländlichen Bildungsmesens, also einschließlich der Volks-
schulen. Eine Reihe wertvoller Publikationen zwischen 1910 und 1913
war das Resultat. Praktisch hat das zur Folge gehabt, daß die Kom-
petenzen neuerdings so geteilt worden sind, daß das niedere Schul-
wesen dem Schulministerium, die höheren Fachschulen dem Ackerban-
ministerium unterstellt sind. Mit der Förderung der letzteren ist nebenher
eine Development Commssion betraut. Sie hat pro Jahr 1 Million
Mark zur Verfügung gestellt, die den in elf Forschungsgebiete geteilten
wissenschaftlichen Anstalten zugute kommen.

Jeder dieser ist ein besonderes Gebiet zugewiesen; sie stehen zum Teil
ganz selbständig da, wie zum Beispiel das altbekannte Rothamstead, zum
Teil sind sie angeschlossen an die zwölf das ganze Lehrgebiet um-
fassenden höheren landwirtschaftlichen Lehranstalten, die ihrerseits wieder
teils selbständig bestehen, teils mit Universitäten verbunden sind.

Nun darf aber nicht außer acht gelassen werden, die Resultate dem
praktischen Landwirt zugänglich und nutzbar zu machen. Dies muß
von den zwölf als wissenschaftliche Zentren gedachten Oollege8 aus ge-
schehen. Besondere Fonds existieren für Popularisierung der Lehre von
hier aus in dem dem College zugewiesenen Bezirk. Für die Zeit von
vier Jahren sind 6,6 Millionen Mark dafür ausgeworfen, Farminstitute
oder Farmschulen *) einzurichten und zu unterhalten. Die Development
Commi88ioner8 denken dabei an kürzere Unterrichtskurse, sei es am Orte

ft Teils unseren Winterschulen, teils unseren Ackerbauschulcn ähnlich.
        <pb n="50" />
        ﻿Viertes Kapitel. Landwirtschaftliches Bildungswesen.	49

des College, sei es in anderen kleineren Städten. Diese Schulen sollen
auch das Hauptquartier von Wanderlehrern bilden. Sie sollen auch
dazu dienen, die Landschullehrer in den landwirtschaftlichen Fächern zu
unterweisen. Alles das ist erst in den Anfängen begriffen und bedarf
eifriger Arbeit aller Beteiligten, um allenthalben zum Wohle der kleinen
Farmer und 8ma11 Holders zu dienen.

Neben diesem engeren Fachbildungsproblem einher geht das Problem
der Elementarschulreform. Hier wogt der Streit darüber, wie weit
der Unterricht spezifisch ländlich gestaltet werden sollte, ob Handfertig-
keitsunterricht eingeführt werden soll, u. ä. m. Neigt man zu der-
artigen Reformen, so fragt es sich, woher die dazu geeigneten Lehrer-
nehmen. Die Rural Rducation Conference hat ihrerseits sieben Be-
richte erstattet. Im siebenten wird gesagt, daß der Handfertigkeitsunter-
richt an manchen Orten mit Erfolg betrieben würde, man aber anderwärts
damit nicht vorwärts käme. Das Schulministerium konstatiert in einem
von 1911 datierten Memorandum, daß neuerdings die ganze Richtung der
Landschulen niehr aufs Praktische ginge und dadurch ein lebhafteres In-
teresse an der Schule bei Eltern und Kindern erregt würde, die Kinder
sich auch aufgeweckter zeigten.

Wir wollen schließlich noch betonen, daß gerade die Frage der
ersten Ausbildung eine der wichtigsten des ganzen Agrarproblems ist,
denn bevor nicht die Kinder des Landarbeiters eine bessere, mehr aufs
Praktische gerichtete Schulbildung bekommen, haben sie keine guten
Aussichten, tüchtige Kleinwirte zu werden.

Meyer, Die englische Agrarenquete von 1913.

4
        <pb n="51" />
        ﻿Nachwort.

QSer sich in die letzten kleinen Kapitel vertieft hat, dürfte im Hin-
blick auf den Untertitel etwas erstaunt fragen: Was haben denn eigentlich
die englischen ländlichen Verhältnisse für Ähnlichkeit mit den unsrigen?
Dort ein absolutes Vorherrschen des fast niemals selbst wirtschaftenden
Großgrundbesitzes und ein darauf aufgebautes Mittel- und Großpächter-
system. Hier vorwiegend Besitz und Besitzerwirtschaft: Pächterwirtschaft
nur bei mittleren und größeren Gütern eine gewisse Rolle spielend.
Dort der Niedergang des Bauerntums schon seit der Revolution des
Jahres 1689, die das Parlament zur ausschlaggebenden Macht erhob
und das Ende des staatlichen Bauernschutzes bedeutete. Hier zu
unserem Glück ein Bauerntum, das unter dem Einfluß konsequenter
Schutzzollpolitik und eines blühenden Genossenschaftswesens reichlichen
Anteil genommen hat an dem Emporkonimen unserer Landwirtschaft
überhaupt.

Könnte man — wenigstens in mancher Beziehung — den mittleren
englischen Pächter nach Art oder Umfang seiner Wirtschaft mit unserem
Großbauerntum auf eine Stufe stellen, so fehlt dort immer noch
ganz jenes Kleinbauerntum, dessen Vermehrung wir uns in den
letzten Jahrzehnten vermittels der Rentengutsgesetzgebung und anderer
Maßnahmen laufend haben angedeihen lassen, wenn auch Tempo und
Umfang nicht immer den aufgewendeten Mitteln entsprachen.

Run aber zur Möglichkeit und Nützlichkeit der
Parallele. Sie liegt in der beiderseitigen Landarbeiter-
schaft. In Deutschland wie in England war in alten Zeiten der
Arbeiter das unterste Glied in der solidarischen Dorfgemeinschaft. Er
nahm teil an der gemeinsamen Weide und der gemeinsamen Holz-
nutzung und hatte somit seine eigene Wirtschaft, die ihm ein gut Teil
seiner Bedürfnisse zu bestreiten gestattete, so daß er nicht lediglich auf
Lohnarbeit angewiesen war. Auf welche Weise immer in beiden Ländern
dieser Zustand geschwunden ist, soll uns als Realpolitiker hier nicht inter-
        <pb n="52" />
        ﻿Nachwort.

51

effieren; beiderseits haben wir jetzt mit denl landlosen Arbeiter zu
rechnen, dessen Interessen nicht mehr parallel mit denen des wirklichen
Landwirtes laufen, sondern der bei stetem Rückgang der Naturallöhnung
mehr und mehr als Konsument seinem Arbeitgeber, dem Produzenten,
gegenübertritt, der also beispielsweise ein Interesse an niedrigen Brot-
preisen, an niedrigen Milchpreisen u. ä. hat.

Nun hat sich ja in unseren östlichen Provinzen eine für ein ge-
wisses Zeitalter ganz glückliche Übergangsform erhalten, indem der zum
unselbständigen Gutsarbeiter herabgesunkene Kleimvirt den größten Teil
seines Lohnes in Form von Landnutzung (oder dessen vornehmstem
Produkt: Getreide), Viehnutzung, Holznutzung und anderem erhielt.
Diese Lohnform hat fast ein Jahrhundert lang vermocht, die Schäden
der Ausstoßung des Landarbeiters aus der Dorfgemeinschaft hintan-
zuhalten.

Während sich bei uns diese Übergangsstufe als etwas ganz Natür-
liches ergab, stießen in England Niedergang und Ruin des Kleinbauern-
tums bereits mit dem Anfang der industriellen Entwicklung zusammen,
und es geschah dort in viel rascherem Tempo und viel größerem Um-
fange das, was auch bei uns niehrere Dezennien später in jenen Land-
teilen unabweisbar wurde, in denen ein rasches Aufblühen der Industrie
erfolgte: der Landarbeiter wurde ganz wesentlich auf Geldlohn gestellt,
der von Anfang an nicht niedriger war als der der Industrie (denn auch
die Industrie zahlte ursprünglich nur niedrige Löhne), der aber den Auf-
stieg der Jndustrielöhne nicht mitmachen konnte, weil das inzwischen er-
folgte Einsetzen des Freihandels das Einkommen der Pächter so niedrig
hielt, daß sie sich sowohl hinsichtlich der Zahl ihrer Arbeiter wie auch
hinsichtlich ihrer Entlohnung auf das äußerste einschränkten. Auch wo
immer bei uns Industrie und Landwirtschaft hart aufeinanderstießen,
wie in Schlesien, im Königreich Sachsen, Westfalen, in der Rhein-
provinz, nahm die Entwicklung des Entlohnnngssystems denselben Lauf;
immer dringender wurde die Konkurrenz mit dem Geldlohn der In-
dustrie, und immer mehr inußte deshalb vom Naturallohnsystem ab-
bröckeln. Da nun aber nach Maßgabe der ländlichen Lebensverhältnisse
an ein vollständiges Abschaffen des Naturallohnteiles nur in den
seltensten Fällen gedacht werden konnte, vielmehr immer noch eine nicht
unerhebliche Quote des Gesamtlohnes in Form von freier Wohnung,
Garten, Kartoffeln oder Kartoffelland, freien Fuhren usw. beibehalten
werden mußte — alles Leistungen, die vom Arbeiter nur sehr niedrig

4*
        <pb n="53" />
        ﻿52

Nachwort.

eingeschätzt zu werden pflegen —, siel der Vergleich unter allen Um-
ständen zuungunsten der ländlichen Lohnhöhe aus. (Zur Vermeidung
von Mißverständnissen sei hier bemerkt, daß die Differenz zwischen deni
wöchentlichen Gesamteinkommen und dem wöchentlichen Barlohn des
englischen Landarbeiters — s. Tab. auf S. 7 — nicht etwa auf Natural-
löhnung entfällt, sondern zum größten Teil aus Separatlöhnen, be-
sonders in Heu- und Getreideernte besteht, die im großen ganzen nichts
anderes darstellen als unsere Überstnndenlöhne.) Die Naturallöhnung
besteht, abgesehen von einigen wenigen industriefrei gebliebenen Distrikten
Sttdenglands, fast nur aus freier Wohnung und leider gewöhnlich recht
kleinem Garten. Viele Detailschilderungen (die in dem vorstehenden
kurzen Bericht iibergangen werden mußten» zeigen, in wie trauriger
Weise der Landarbeiter gleich seinem städtischen Genossen mit der Be-
schaffung seiner Nahrungsmittel auf den Kleinhandel angewiesen ist,
der es in England noch besser als bei uns zu verstehen scheint, die
Ware zu verschlechtern und zu verteuern. Um nur ein Beispiel an-
zuführen, so wird berichtet, daß der Arbeiter verwässerte Milch mit 25
und 30 Pfg. pro Liter bezahlen muß.

Wenn auch bei uns erfreulicherweise, besonders in neuester Zeit,
von allen Beteiligten anempfohlen bzw. angestrebt wird, in den rein
ländlichen Distrikten die Naturallöhnung im alten vollen Umfange zu
erhalten, so sind doch dort, wo Landwirtschaft und Industrie im Ge-
menge liegen, alle Bestrebungen, sie aufrechtzuerhalten oder gar von
neuem durchzuführen, vergebliche Mühe. Da dies in England so gut
wie überall der Fall ist, so wäre in der Tat, wenn wirklich der
englischen Kommission dieser Ausweg empfehlenswert erschienen wäre,
nichts von ihm z u e r h o f f e n. Sie konnte also nur zu dem Resultat
kommen: die Landarbeiterlöhne müssen auf das Niveau der Industrie-
löhne hinaufgeschraubt werden. Um diese Lohnhöhe zu sichern, kam
Lloyd George zu seinem uns sehr radikal anmutenden Vorschlage eines
gesetzlichen Minimal-Arbeitslohnes für alle erwachsenen männlichen Land-
arbeiter. In Verfolg dieser Gedankengänge sieht sich die Kommission auch
alsbald vor die Frage gestellt, ob denn der Pächter allein, selbst unter den
jetzigen günstigen Konjunkturen, in der Lage sei, die Lohnerhöhung auf seine
Schultern zu nehmen. Diese Frage wird verneint, also — folgert die Kom-
mission weiter — muß der Grundbesitzer einen Teil dieser Zulage auf sich
nehmen, indein er sich mit einer geringeren Pacht begnügt. Mit einer
derartigen zwangsweisen Regelung dieser Angelegenheit wäre man also
        <pb n="54" />
        ﻿Nachwort.

53

dort im schönsten Staatssozialismus mitten drin. Wenn auch bei
uns von so weitgreisenden Konsequenzen nicht die Rede
ist, das eine zeigt uns das englische Beispiel scharf,
wohin die gleiche Behandlung von Land- undJndustrie-
arbeiter hinsichtlich der ganzen Lebenshaltung, ins-
besondere der Entlohnung schließlich führt. Wie lange
und wie weit es uns möglich sein wird, mit der vielfach
auch in früher rein ländlichen Bezirken Platz greifenden Industrie
in der Geldlohnhöhe zu konkurrieren, sei dahingestellt.

Wie hat sich denn die Sache bei uns in den letzten Jahren ge-
staltet? Gute Ernten in Verbindung mit guten Preisen — gewöhn-
lich ist es umgekehrt, diesmal aber kamen uns besondere Weltmarkts-
konstellationen zu Hilfe — haben uns erlaubt, die Löhne von Jahr zu
Jahr etwas heraufzusetzen. Wenn aber wieder einmal schlechtere Zeiten
heraufziehen — und wer verbürgt uns, daß es nicht einmal umgekehrt
kommt, d. h. schlechte Ernten bei uns mit niedrigen Preisen zusammen-
fallen —, dann wird es eben nicht möglich sein, die Löhne in dem gleichen
Tempo, wie wir es die letzten Jahre gewöhnt waren, heraufzusetzen.

Wenn wir nun weiter nüchtern erwägen, daß bei der fort-
schreitenden Demokratisierung des Deutschen Reiches ein Abbröckeln
der Getreidezölle von Handelsvertrag zu Handelsvertrag unabwendbar
ist — denn der Durchschnittskonsument läßt eher alles andere: teuere
Wohnung, teuere Kohlen usf. über sich ergehen als teueres Brot —,
so müssen wir zu dem Resultat kommen: In absehbarer Zeit stehen
unsere Landwirte vor derselben Kalamität wie die englischen: Höhere
Löhne zahlen sollen und nicht können. Es würde hier zu weit führen,
auch noch darauf einzugehen, daß ganz allgemein unsere hohe Ver-
schuldung eine Extensivierung des Betriebes überhaupt nicht zuläßt,
und daß speziell die Regenarmut großer Gebiete der nordostdeutschen
Tiefebene eine Arbeitsextensiviernng durch Weidewirtschaft nur in be-
schränktem Maße gestattet.

Der segensreiche Einfluß der vorwiegenden Naturallöhnung reicht
aber noch viel weiter. Überall, wo sie noch zu Hause ist, in Pommern,
in West- und Ostpreußen, da sehen wir den Übergang zur Eigen-
kleinwirtschaft sich auf das leichteste vollziehen. Das Aus-der-Hand-
in-den-Mund-Leben des nur mit Geld wirtschaftenden Arbeiters ist keine
Vorschule für die auf größte Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auf-
gebaute selbständige Kleinwirtschaft. Hinsichtlich dieser entwickelt die
        <pb n="55" />
        ﻿54

Nachwort.

englische Kommission weit gesündere Ansichten als bei der Löhnungsfrage.
Mit aller Schärfe sehen wir im zweiten Teil dargelegt, wie jämmerlich es
bisher mit dein Landgenuß des Landarbeiters bestellt war, wie er vielfach
kaum einen kleinen, von uns vorstädtisch zu nennenden Garten genießt,
und wie schwer es ihm bis vor kurzem wurde, seinen Anteil an der Mutter
Erde zu vergrößern. Das in seiner Kurzfristigkeit merkwürdige und für
lins unbegreifliche Großpachtsystem war durch den Usus erträglich ge-
worden; es versagt aber, wie die Kommission eingehend schildert, ganz und
gar bei der Übertragung auf die durch die Neuzeit diktierten Verhältnisse
der intensiven Kleinwirtschaft (Marktgärtnerei und ähnliches).
Auf der anderen Seite aber kann sich der Engländer in eine andere
Bodennutzungsform als die der Pacht nicht hineinfinden; bleibt also
in der Tat nichts anderes übrig, als diese Form dem
immer lauter werdenden Bedürfnis nach intensiver
Kleinwirtschaft anzupassen. Erweist sich dies auf den von
der Kommission vorgeschlagenen oder noch auf anderen Wegen als
möglich, so werden die wirtschaftspolitisch höchst wichtigen, nebeneinander
bestehenden Probleme der besseren Entlohnung der Landarbeit und
der besseren Nutzung des produktiven Landes mit einem Schlage gelöst.
Und hier dürfte sich ein Vorteil der Pachtwirtschaft, die uns in vielen
Punkten unsympathisch ist, offenbaren, indem es in einem Lande, wo,
wie schon gesagt, die Landnutzung in Form der Pacht gang und gäbe
ist, infolge geringeren Kapitalbedarfs leichter sein dürfte, einer möglichst
großen Zahl von Landarbeitern den Aufstieg zum selbständigen Kleinwirt
zu ermöglichen, als etwa bei uns, wo sich nur der Besitzer als unbeschränkter
Landnutzer fühlt. Anderseits aber bedarf es dann eben auch besonderer
administrativer und juristischer Maßnahmen, um den Kleinpächter nicht von
vornherein als den dem Verpächter gegenüber wirtschaftlich Schwächeren
dastehen zu lassen. Hier hat nun die Kommission sich eifrig bemüht,
die Vorarbeit zu leisten für eine beiden Teilen gerecht werdende Ein-
richtung (Landgerichtshof). Ob sie dabei keinem zuliebe und keinem
zuleide verfahren ist, soll hier nicht entschieden werden; es handelt
sich um ein außerordentlich schwieriges Problem, und es ist deshalb
nicht zu erwarten, daß auf den ersten Anhieb Musterhaftes und Dauer-
haftes geleistet wird.

Auch hinsichtlich der sonstigen Rechtsverhältnisse besteht ein so großer
Unterschied zwischen dem englischen Pacht- und unserem Besitzsystem, daß
das eine vom anderen nichts lernen kann. Dies interessiert uns bei ganz
        <pb n="56" />
        ﻿Nachwort.

ÖO

anderer Sachlage auch nicht in dem Maße wie ganz allgemein das um-
fassendere soziale Problem der Ermöglichung des Auf -
stieges des Landarbeiters zum selbständigen Kleinwirt. Wir
sahen, daß sich die agrarischen Zustände beider Länder
vollständig in einem Punkte decken, das ist die Unrät-
lichkeit, einen Gutsarbeiterstand in seiner jetzigen
Isoliertheit aufrechtzuerhalten, der etwa in gleicher
Weise vom sozialen Aufstieg abgeschnitten bleibt, wie der Industrie-
arbeiter es infolge der absosuten wirtschaftlichen Überlegenheit des groß-
kapitalistischen Betriebes heutzutage ist. Für Beseitigung dieser Kluft gibt
es in beiden Ländern gleich gute Gründe, und diese mit großer Schärfe
herausgekehrt zu haben, ist das unbestreitbare Verdienst des Kommissions-
berichtes. Wie oft haben wir nicht gelesen, daß lediglich die Reize der
Großstadt den Landarbeiter anziehen, wie selten dagegen aber, daß auf
dem Lande auch abstoßende Elemente am Werke sind, und das bei
weitem stärkste von allen ist die Aussichtslosigkeit für die
Zukunft. Wer auf dem Lande und mit dem Lande lebt, glaubt ein
angeborenes Anrecht auf ein wenn auch nur kleines Stückchen davon
zn haben — ob die menschliche Gesellschaft klug und gut darin handelt,
ihn zu enttäuschen, ist doch sehr fraglich.

Wenn man unsere Versammlungen, unsere Zeitungen, unsere
volkswirtschaftliche Literatur durchgeht, so kann man nur freudig
gestimmt werden durch den überall herausklingenden Eifer für die
innere Kolonisation und neuerdings auch für deren Unterabteilung: die
Arbeiteransiedlung. Sei es aber, daß nicht alle Lober es ehrlich
meinen, sei es, daß es uns an Tatkraft, das ehrlich Gemeinte in die
Wirklichkeit zu übersetzen, gebricht: die Verwirklichung hinkt in betrüb-
lichem Maße hinter der Überzeugung von der Nützlichkeit her. Referent
sieht es hier nicht als seine Aufgabe an, dies zahlenmäßig darzulegen,
vielmehr wollte er das englische Beispiel und den Umstand, daß von
der derzeitigen englischen Regierung wohl auch in Kürze Taten zu er-
warten sind, nur als Ansporn für uns hinstellen, die nächsten Jahre
in einem anderen Tempo für die Ansiedlung von Land-
arbeitern (und Kleinbauern) zu benützen.

Nur um nicht das ganze gewaltige Gebiet der inneren Koloni-
sation zu betreten, vermeide ich es, auf die Klein bauern-
sied lung näher einzugehen; möchte aus dieser Versäuninis nicht
gefolgert werden, daß ich diese in ihrer Wichtigkeit unterschätzte oder
        <pb n="57" />
        ﻿5(3

Nachwort.

wohl gar von ihr absähe und nur die Schaffung von Arbeiter-
stellen betrieben wissen wollte. Dies ist um so weniger der Fall, als
ich sehr wohl weiß, daß meistenteils die gemischte Siedlung die besten
sozialen und wirtschaftlichen Aussichten bietet.

Worin liegt denn die allzu verbreitete Meinung von der bei der
Arbeiteransiedlung vermeintlich zutage tretenden Divergenz der Interessen
der Nation als eines Ganzen und des Großgrundbesitzes begründet? Vor-
wiegend in der von letzterem vertretenen bloßen Theorie, daß eine größere
Zahl selbständiger Kleinwirte unabweislich die Zahl der unselbständigen
Gutsarbeiter verringern müsse. Dem wäre in der Tat so, wenn die
Zahl der Landbewohner als Ganzes ein für allemal konstant bliebe.
Nun hat uns aber die Statistik zur Genüge gelehrt, daß eine bedeutende
Abwanderung vom Lande, und zwar in erster Linie aus den Großguts-
distrikten, stattfindet. Bekanntlich rekrutieren sich die Abwandernden zum
größten Teil aus den tatkräftigen, wirtschaftlich vormärtsstrebenden
Elementen, und dieselben sind es auch, die vorwiegend die Gelegenheit
zur selbständigen Existenz durch Landansiedlung ergreifen. Wenn sich
nun weiter gezeigt hat, daß sich ein erheblicher Teil der durch Par-
zellierung eines größeren Gutes freiwerdenden Arbeiter anderen Gütern
derselben Gegend zuwendet, so folgt ohne weiteres, daß ein Gesamt-
verlust an Arbeitskräften den Gütern durch die innere Kolonisation
nicht erwächst. Sollte aber wirklich hie und da einem Großlandwirt
eine Arbeiterfamilie verloren gehen, so werden ihm auf der anderen Seite
durch eine wirklich das ganze Land durchsetzende Kleinsiedlung auch
neue Arbeitkränfte zugeführt. Wie wäre es gar, wenn eine großzügige
Begünstigung der Arbeiteransiedlung eine Menge von Industrien aus
der Stadt aufs Land hinausführte und dem Großlandwirt so für die
Erntezeit in Gestalt von sensenfähigen Männern und dauernd in Ge-
stalt der Frauen und älteren Kinder ein bedeutender Zuwachs an Arbeits-
kräften erwüchse? Nur andeutungsweise sei hier darauf hingewiesen,
daß es eine ganze Menge saisonweise zu betreibender Industrien gibt,
in deren Kombination mit der gleichfalls einen Saisonbetrieb dar-
stellenden Landwirtschaft ungeahnte Möglichkeiten sozialer und speziell
hygienischer Prosperität schlummern.

Weder der nächste Preisfall des Getreides, als des Haupt-Boden-
produktes, wenigstens von Nordostdentschland, darf uns mehr vor die
Eventualität gestellt finden, im Geldlohn mit der Industrie zu kon-
kurrieren, noch auch auf der anderen Seite die nächste umfaffende
        <pb n="58" />
        ﻿Nachwort.

industrielle Krise Armeen rton subsistenzlosen Industriearbeitern auf die
Straßen werfen. Gegen beides gibt es nur einen Schutzdeich: Hundert-
tausende von Arbeitersiedl ringen über das gairze Land,
bald weitläufiger, bald dichter, je nach Arbeitsgelegenheit in Feld, Wald
und Fabrik. Möchten immerhin die Großgrrmdbesitzer diese Arbeiter-
ansiedlung als eine neue, zeitgemäße Lohnform, die das wenn auch
bedauerlicherweise veraltete Jnstverhältnis abzulösen berufen ist, an-
sehen! Allerdings wird sie — darauf habe ich noch am Schluffe ein-
zugehen — nicht nur ihnen, sondern auch allen anderen auf Hand-
arbeit Anspruch Machenden dienen müssen, in erster Linie den Fabri-
kanten. Ist denn aber nicht ein im Dorfe angesiedelter
Fabrikarbeiter immer noch ein Stück Landmann, und steht er mit
seinem Kartoffelacker, seiner Ziege, seinem Schwein und seinen Hühnern
in seinem Denken, Fühlen und Handeln nicht dem eigentlichen Land-
wirt näher als dem großstädtischen Fabrikarbeiter?

Wer möchte dem mittleren und großen Landwirt — der kleine
ist ja sein eigener Arbeiter — das Recht absprechen, für Erhaltung
seiner Jnstleute oder sonstwie beschaffenen Arbeiterschaft Sorge zu
tragen? Er darf nur nicht weitergehen und sagen: Wenn die Land-
bewohnerschaft uns nicht als Arbeiter dient, kann sie unseretwegen vom
Lande verschwinden. Zumal das Volk als Ganzes muß sowohl vom
nationalen als auch vom rein wirtschaftlichen Standpunkt fragen: Wie
erhalten wir dem platten Lande seine Bewohner — in welcher Form
auch immer? Aus nationalen Gründen: denn wer das Land mit seiner
Hände Arbeit befruchtet, braucht sich nur seiner Stärke bewußt zu werden,
um sich auch die Herrschaft anzueignen; aus wirtschaftlichen: weil die
höchste Landeskultur nur auf de» Schultern einer breiten Masse selb-
ständiger kleiner Existenzen, nicht auf denen von Hunderttausenden von
proletarischen Gutsarbeitern, noch weniger auf denen von Millionen
proletarischer Fabrikarbeiter, aufgerichtet werden kann. Und die Er-
haltung der Landbewohnerschaft darf sich nicht nur gerade auf eine not-
dürftige dünne Schicht beschränken, sondern es müssen ihrer so viele sein,
daß die intensivste Ausnützung der relativ immer enger werdenden
heimatlichen Scholle gewährleistet ist. Eine hierauf gerichtete
Politik wäre eine im höchsten Sinne des Wortes kon-
servative zu nennen.

Und da ist es besonders interessant — um noch einmal und zum
letzten Btale auf die englischen Verhältnisse zurückgreifen —, zu sehen,
        <pb n="59" />
        ﻿58

Nachwort.

daß nicht etwa nur die derzeitig am Ruder befindlichen liberalen Staats-
männer einer umfassenden Agrarreform gerade hinsichtlich der landlosen
Arbeiter das Wort reden, sondern daß die derzeitig zur Untätigkeit ver-
urteilten Unionisten (Konservative) den gleichen Gefahren mit prinzipiell
gleichen Mitteln begegnen wollen. Nur daß sie nicht wie Lloyd George in
einer Art Erbpacht auf Großgrundeigentum, sondern im Kleinbesitz nach
der Devise Every man his own landlord das Heil erblicken.

Wer immer aus der Geschichte eine gewisse Hochachtung vor eng-
lischer Staatskunst gewonnen hat, wird sich sagen müssen, daß ein
Problem, über dessen Wichtigkeit sich die englischen Politiker beider
großen Parteien einig sind, auch wenn es anderswo unter etwas ver-
änderter Form auftritt, nicht einfach beiseitegeschoben werden sollte.
Und das haben wir leider bisher in erheblichem Maße
getan. Um so schneller aber sollten wir uns aufraffen
zu der Überzeugung, daß die Arbeiterausiedlung auf
dem Lande nicht nur im Sinne der Versorgung des
mittleren und großen Grundbesitzes, sondern im allerweitesten
Sinne gefaßt, zur Lebensfrage der modernen westeuro-
päischen Staaten wird, daß in ihr derSchlüsselzu einem
nicht utopischen, sondern erreichbaren, auf realem Boden
verbleibenden sozialen Ausgleich liegt.

Jeder Privatunternehmer, jede Gesellschaft, Genossenschaft, Kom-
mune, die bereit ist, bei der Arbeiteransiedlung Hand anzulegen, sollte
dabei nach jeder Richtung hin unterstützt und gefördert
werden. Allen sollte ausgleiche Weise a u f allen Gebie ten, die
bei der Arbeiteransiedlung in Betracht kommen, insbesondere hinsichtlich
der Regelung der öffentlich-rechtlichen Verhältnisse, der Finanzierung,
des Bauens und anderem mehr in jedmöglicher Weise entgegengekommen
werden. Dies würde zur Folge haben, daß an Stelle der heutigen
Gleichgültigkeit, des Mißmutes, der Bedenklichkeiten wegen der vielen
bislang abschreckend wirkenden behördlichen Schwierigkeiten eine fröh-
liche Unternehmungslust träte. Da aber trotz aller genannter und
sonstiger möglicher Erleichterungen Verdienste, wie sie bei den heutigen
Konjunkturen in vielen Geschäftsbetrieben, nicht zum mindesten beim
Güterhandel und bei der Güterparzellierung erzielt werden, nicht in
Aussicht stehen, müßten diejetztnureinemganzbe schränkten
Kreise zur Verfügung stehenden Beihilfen jedem, der
sich an diesem staatswirtschaftlich so bedeutenden Werke
        <pb n="60" />
        ﻿Nachwort.

59

beteiligen will, gewährt werden. Sollten sie noch nicht ge-
nügen, so müßten sie, zumal in den Fällen, wo die Regelung der
öffentlich-rechtlichen Verhältnisse besonders große Opfer erfordert, noch
verstärkt werden. Der Nutzen, der der Nation aus einer sich über
das ganze Land, nicht wie bisher nach Zufälligkeiten verstreuten, sondern
entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf planmäßig ausgebreiteten
Arbeiteransiedlung erwachsen muß, würde selbst erheblich höhere Opfer
seitens des Staates rechtfertigen — Opfer, die nur scheinbare sind,
denn heute müssen an anderen Stellen riesenhafte Aufwendungen
sozialer Natur (Irrenanstalten, Strafanstalten, Heilstätten und der-
gleichen) gemacht werden, die sich unter den angeführten Voraus-
setzungen allmählich verringern würden.

Jede tatsächliche oder auch nur vermutete Bindung vereitelte bei
unserem auf seine vermeintliche Freiheit ängstlich bedachten Geschlecht
den guten Zweck der Neusiedlung — sie muß von vornherein aus-
geschlossen bleiben. Demzufolge läßt sich aber auch niemals voraus-
sagen, ob eine bestimmte Arbeitersiedlung diesem Gutsbesitzer oder jenem
Fabrikanten oder keinem von beiden zugute kommen wird. Daraus
folgt weiter, daß die oben angeführten Opfer auch niemals einem
einzelnen zugenrutet werden dürfen. Sie müssen vielmehr als
in hohem Maße im Interesse des Gemeinwesens, des
Staates liegend auch aus öffentlichen Mitteln be-
st ritten werden.
        <pb n="61" />
        ﻿Altenburg, S.-A.
Pierersche Hofbuchdruckerei
Stephan Gerbe! L Co.
        <pb n="62" />
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Abwanderung vom Lande.

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Politik der Grundbesitzverteilung in den großen

Reichen.

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Wie kann den Landarbeitern ein besserer Anschluß in
wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht geboten werden?

Von Dr. W. Asmis,

Dezernent im Kgl. Preuß. Landes-Ökonomiekollegium.

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geleitet und in Verbindung mit E. Hasse, Landesrat an der Landes-Versicherungsanstalt
Ostpreußen, Dr. A. Hoffmeister, Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer für die
Provinz Ostpreußen, W. Knorr, Dr. B. Skaiweit, Privatdozent für landwirtschaftliche
Betriebslehre an der Albertus - Universität zu Königsberg i. Pr. herausgegeben von

Professor Dr. Otto Gerlach.

Erste Lieferung. Preis 9 M,

Zu beziehen durch jede Buchhandlung.
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        ﻿the scale towards document

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^	Nachwort.	55

stet Sachlage auch nicht in dem Maße wie ganz allgemein das um-
sendere soziale Problem der Ermöglichung des Aus -
ges des Landarbeiters zum selbständigen Kleinwirt. Wir
en, daß sich die agrarischen Zustände beider Länder
lständig in einem Punkte decken, das ist die Unrät-
-feit, einen Gutsarbeiter st and in seiner jetzigen
oliertheit aufrechtzuerhalten, der etwa in gleicher
:se vom sozialen Aufstieg abgeschnitten bleibt, wie der Jndustrie-
:iter es infolge der absosuten wirtschaftlichen Überlegenheit des groß-
talistischen Betriebes heutzutage ist. Für Beseitigung dieser Kluft gibt
in beiden Ländern gleich gute Gründe, und diese mit großer Schärfe
ausgekehrt zu haben, ist das unbestreitbare Verdienst des Kommissions-
chtes. Wie oft haben wir nicht gelesen, daß lediglich die Reize der
ißstadt den Landarbeiter anziehen, wie selten dagegen aber, daß auf
; Lande auch abstoßende Elemente am Werke sind, und das bei
tem stärkste von allen ist die Aussichtslosigkeit für die
kunft. Wer auf dem Lande und mit dem Lande lebt, glaubt ein
-eborenes Anrecht auf ein wenn auch nur kleines Stückchen davon
haben — ob die menschliche Gesellschaft klug und gut darin handelt,
zu enttäuschen, ist doch sehr fraglich.

Wenn man unsere Versammlungen, unsere Zeitungen, unsere
kswirtschaftliche Literatur durchgeht, so kann man nur freudig
immt werden durch den überall herausklingenden Eifer für die
"ere Kolonisation und neuerdings auch für deren Unterabteilung: die
beiteransiedlung. Sei es aber, daß nicht alle Lober es ehrlich
nen, sei es, daß es uns an Tatkraft, das ehrlich Gemeinte in die
rklichkeit zu übersetzen, gebricht: die Verwirklichung hinkt in betrüb-
en: Maße hinter der Überzeugung von der Nützlichkeit her. Referent
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Imehr wollte er das englische Beispiel und den Umstand, daß von
derzeitigen englischen Regierung wohl auch in Kürze Taten zu er-
cten sind, nur als Ansporn für uns hinstellen, die nächsten Jahre
einem anderen Tempo für die Ansiedlung von Land-
beitern (und Kleinbauern) zu benützen.

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d l u n g näher einzugehen; möchte aus dieser Versäumnis nicht
olgert werden, daß ich diese in ihrer Wichtigkeit unterschätzte oder
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