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        <title>Die englische Agrarenquete von 1913</title>
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            <forname>Lothar</forname>
            <surname>Meyer</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>881869058</idno>
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        Die
englische  Agrarenquete
von  1913.

Kurze  Darstellung  des  Kommisstonsberichtes
und  der  daran  geknüpften  Nesormvorschläge
nebst  Nutzanwendung  einiger  Ergebnisse  auf
unsere  Verhältnisse.

Von
vr.  Lothar  Meyer,
Sx'gt  Ökonomierat.

Berlin
Verlagsbuchhandlung  Paul  pare^
Berlag  für  Landwirtschaft,  Gartenbau  und  Forstwesen
SW.  11,  Hedemannstraße  10  u.  11

1914.
        <pb n="2" />
        ■

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        V

Die
englische  Agrarenquete
von  1913.

Kurze  Darstellung  des  Koulmissionsberichtes
und  der  daran  geknüpften  Reformvorschläge
nebst  Nutzanwendung  einiger  Ergebnisse  auf
unsere  Verhältnisse.

Von
vr.  Lothar  Meyer,
Kgl.  Ökonomierat.

Krrtin
Verlagsbuchhandlung  Paul  Parey
Verlag  für  Landwirtschaft,  Gartenbau  und  Forstwesen
SW.  u,  yeöemannftrafie  10  u.  11
1914.
Wk  (U/j  1Au-  ’ y ^ i1 H  l
        <pb n="4" />
        Inhalt.
Seite
Einleitung  5
Erster  Teil  7
Erstes  Kapitel.  Der  Landarbeiter  und  sein  Lohn  7
Zweites  Kapitel.  Das  Behausungsproblem  15
Drittes  Kapitel.  Die  „Dienstwohnung"  19
Zweiter  Teil  21
Erstes  Kapitel.  Der  Arbeiter  und  seine  Landerwerbsmöglichkeiten  .  .  21
Zweites  Kapitel.  Garten  und  Allotment  23
Drittes  Kapitel.  Small  Holdings  24
Dritter  Teil  30
Erstes  Kapitel.  Bodenbenutzung  30  .
Zweites  Kapitel.  Wildschaden  33
Drittes  Kapitel.  Sicherheit  der  Pacht  und  der  Agricultural  Holdings  Act  33
Viertes  Kapitel.  Staatsbeihilfe  zum  Gutskauf  35
Fünftes  Kapitel.  Der  Landgerichlshof  37
Vierter  Teil.  Ländliches  Steuerwesen  41
Fünfter  Teil  44
Erstes  Kapitel.  Genossenschaftswesen  44
Zweites  Kapitel.  Kreditwesen  45
Drittes  Kapitel.  Verkehrswesen  46
Viertes  Kapitel.  Landwirtschaftliches  Bildungswesen  47
Nachwort  •  50
        <pb n="5" />
        Einleitung.
Äie  Unhaltbarkeit  der  gegenwärtigen  Zustände  auf  dem  platten
Lande  in  England  nicht  nur  erkannt  zu  haben  —  dies  ist  auch  schon
früher  geschehen  —&amp;gt;  sondern  sich  zu  dem  Entschlüsse,  sie  zu  wandeln
aufgerafft  zu  haben,  muß  der  am  Ruder  befindlichen  Regierung  jeder
Kenner  znni  Lobe  anrechnen,  welchen  politischen  Standpunkt  er  auch
immer  einnimmt.
Ein  offiziöses  „Land  Enquiry  Committee“  hat  mit  anerkennenswerter ­
  Gründlichkeit  einen  Apparat  von  mehr  als  4000  Personen  in
Bewegung  gesetzt,  um  in  England  und  demjenigen  Teile  von  Wales,
dessen  wirtschaftliche  Verhältnisse  den  englischen  ähneln,  Nachforschungen
nach  allen  das  Landleben  angehenden  Momenten  anzustellen.
Der  Bericht  ist  unter  dem  Titel:  „Tire  Land.  The  Report  of
the  Land  Enqniry  Committee“  im  Oktober  1913  erschienen.
Zwecks  Erforschung  wurde  das  ganze  Land  in  zwölf  Distrikte  eingeteilt ­
  und  für  jeden  ein  oberster  Berichterstatter  ernannt,  Männer,  die
sich  sowohl  organisatorisch  bewährt  hatten,  wie  auch  fähig  waren,  die
eingezogenen  Erkundigungen  materiell  auf  ihre  Richtigkeit  zu  prüfen.
Ihre  Hauptaufgabe  war,  die  eigentlichen  Berichterstatter  geschickt  auszusuchen. ­
  Es  befanden  sich  darunter  Grundbesitzer,  Farmer,  Kleinwirte
(8ma11  Holders),  Landkaufleute,  Handwerker,  Geistliche,  Lehrer.  Von
diesen  wurden  2759  Fragebogen  über  die  Verhältnisse  der  Landarbeiter,
ihre  Löhne,  ihre  Arbeitszeit,  ihre  Behausung  und  ihre  Landversorgung
ausgefüllt;  nur  von  Grundbesitzern,  Gutsverwaltern,  Groß-  und  Kleinpächtern ­
  wurden  weitere  866  Informationen  erlangt  über  die  Pachtverhältnisse ­
  überhaupt,  Wildschaden,  Landbeschaffung  und  speziellere
landwirtschaftliche  Fragen.  Alle  Berichte  wurden  als  vertrauliche  angesehen, ­
  da  von  vielen  bedeutenden  und  unbedeutenden  Auskunftgebern
dies  zur  Bedingung  gemacht  worden  war.
Überall  sind  an  die  Berichte  über  die  bestehenden  Verhältnisse
Reformvorschläge  angeknüpft.  Beides  ist  im  Original  nicht  nur  in
        <pb n="6" />
        Einleitung.

0

resümierender  Form  zur  Geltung  gebracht,  sondern  es  sind  auch  in
großer  Zahl  Zitate  aus  prägnanten  Berichten  Wiedergegeben.
Voran  geht  eine  einen  Teil  der  Resultate  vorweg  nehmende  Introduction
  by  the  Right  Hon.  A.  H.  D.  Acland,  dem  Vorsitzenden
der  aus  nenn  Mitgliedern,  einem  Sekretär  und  einem  Oberorganisator
bestehenden  Kommission,  sowie  ein  interessanter  historischer  Ausblick  auf
die  Entwicklung  der  Grundbesitzverhältnisse  in  England  von  Gilbert
Slater  D.  Sc.;  es  folgt  die  Hauptarbeit,  die  die  Meinung  von  acht
Mitgliedern  wiedergibt;  den  Schluß  bildet  ein  kürzeres  Memorandum
des  Kommissionsmitgliedes  Baron  de  Forest  N.  P.,  der  sich  auf  den
extremen  Standpunkt  stellt,  daß  nur  von  der  Verstaatlichung  des  Grund
und  Bodens  das  Heil  zu  erwarten  sei.
Im  folgenden  kann  nur  der  444  Seiten  umfassende  Hauptbericht
in  seinen  wesentlichen  Punkten  unter  Beibehaltung  der  direkten  Rede
wiedergegeben  werden.  Wo  es  nötig  schien,  hat  der  Referent  in  Fußnoten ­
  teils  Erläuterungen,  teils  bereits  kritische  Bemerkungen  angebracht.
Weitere  desgleichen  finden  sich  in  einem  gleich  zu  erwähnenden  Nachwort.
Er  würde  sich  der  Mühe  dieser  Arbeit  nicht  unterzogen  haben,  wenn
es  sich  nicht  um  eine  über  den  Rahmen  durchschnittlicher  Enqueteberichte
hinausgehende  vortreffliche  Darstellung  der  ihm  wenn  auch  nur  zum
kleineren  Teil  aus  eigener  Anschauung  bekannten  ländlichen  Verhältnisse
in  England  handelte  und  es  ihm  nicht  am  Herzen  gelegen  hätte,
in  einem  Nachworte  aus  einem  Teil  der  Ermittlungen  und  Reformvorschläge
  Nutzanwendungen  auf  die  deutschen  ländlichen
Verhältnisse  zu  ziehen.
        <pb n="7" />
        Erster  Teil.
Erstes  Kapitel.  Der  Landarbeiter  und  sein  Lohn.
Äas  Handelsministerium  hat  1907  eine  Untersuchung  über  Einkommen ­
  und  Arbeitszeit  aller  Arbeiter  angestellt.  Sie  berubt  bezüglich  der
Landarbeiter  auf  den  Angaben  von  16000  Farmern  über  78000  Arbeiter.
Die  folgenden  Zahlen  beziehen  sich  auf  erwachsene,  gewöhnliche  Arbeiter,
also  weder  auf  die  höher  bezahlten  Klassen  der  Vorarbeiter,  Schäfer
und  andere,  noch  auf  die  niedriger  bezahlten  alten  Leute,  Gelegenheitsarbeiter ­
  und  andere.
In  16  englischen  Grafschaften  betrug  das  wöchentliche  Gesamteinkommen:
2U/in—18  s 1 ),  davon  Barlohn  18 7 /i2—IP/12  s;
in  8  englischen  Grafschaften  betrug  das  wöchentliche  Gesamteinkommen:
17 9 /i2—17  8,  davon  Barlohn  15 4: /i2  —  13 11 /i2  s;
in  15  englischen  Grafschaften  betrug  das  wöchentliche  Gesamteinkommen:
16 u /i2—14 n /i2  s,  davon  Barlohn  14 10 /i2—I2V12  s;-in
  18  wallisischen  Grafschaften  betrug  das  wöchentliche  Gesamteinkommen:
19 3 /i2—16 G /i2  s,  davon  Barlohn  15 11 /i2—114/12  s.
Wie  sich  innerhalb  dieser  Gruppen  die  höher  bezahlten  und  die
niedriger  bezahlten  Landarbeiter  gruppieren,  darüber  gibt  es  keine
Statistik;  folgende  Tabellen,  die  sich  auf  alle  Arbeiterklassen  Englands
(mit  Ausnahme  des  Stadtbezirkes  von  London)  und  Wales  beziehen,
geben  einen  Anhalt:

0  s  ist  die  offizielle  Abkürzung  für  den  Schilling,  der  102  Pf.  wert  ist.
Da  dies  unserer  Mark  ganz  nahe  kommt,  schien  es  entbehrlich,  die  Lohnangaben
in  deutsche  Münze  umzurechnen.  Um  nicht  noch  eine  weitere  englische  Münze,
den  Penny,  hier  einzuführen,  sind  die  Pence  in  Bruchteilen  des  Schilling  angegeben. ­
        <pb n="8" />
        8

Erster  Teil.

Prozentsatz  der  ungelernten
Durchschnittlicher  Arbeiter  zwischen  20  und
Wochenlohn  65  Jahren

unter  16  s  .  .

in  England
.  .  13,4

in  Wales

zwischen  16  und

17  s

»2
00
'bx

19,0

..  17  „

18  s

.  .  18,9

17,1

18  „

20  s

.  .  37,3

63,9

über  20  s  .  .

.  .  1,9

—

10u,0  100,0
Von  den  beim  Vieh  beschäftigten  Leuten  bekommen  im  Durchschnitt
von  ganz  England  mehr  als  der  gewöhnliche  Handarbeiter  pro  Woche:
der  Schäfer  2 1 /ie  s,
„  Rindviehwärter  .  .  l 7 /i2  s,
„  Pferdeknecht....  I a /i2  s.
Diese  Zahlung  bildet  nicht  sowohl  eine  Entschädigung  für  höher
qualifizierte  als  vielmehr  füt*  längere  Arbeit,  insbesondere  auch  Sonntagsarbeit. ­

Unsere  bis  Mitte  1913  reichende  Enquete  ergab:
Kirchspiele,  die  überhaupt  antworteten  .  .  .  2292
„  „  konstante  Löhne  aufwiesen  .  .  1301
mit  steigenden  Löhnen  ....  954
„  „  fallenden  Löhnen  ....  38.
Der  Anstieg  beträgt  in  der  Regel  1—2  s,  ausnahmsweise  3—4  s.
Das  statistische  Jahrbuch  von  1912  enthält  sür  die  gesamte  Arbeiterschaft ­
  von  England  und  Wales  über  den  Anstieg  des  Lohnes  und  über
die  Beschaffungskosten  der  23  hauptsächlichsten  Nahrungsmittel  folgende

Angaben:

Anstieg

Anstieg  der
Beschaffungskosten  der

des  Lohnes

23  hauptsächlichsten

1900

100,0

Nahrungsmittel
100,0

1907

102,0

106,4

1908

102,4

108,7

1909

102,6

110,1

1910

103,1

111,7

1911

103,2

110,7

1912

104,9

116,3
        <pb n="9" />
        Erstes  Kapitel.  Der  Landarbeiter  und  sein  Lohn.

9

Die  Hinteren  Zahlen  beziehen  sich  nur  auf  Lebensmittel,  nicht  auf
Wohnung  und  Kleidung,  die  sich  nicht  wesentlich  im  Preise  verändert  haben.
Das  Mißverhältnis  ist  also  nicht  so  groß,  wie  es  auf  den  ersten  Blick
erscheint.  Mildernd  wirkt  auch  noch  der  Umstand,  daß  die  Landarbeiter
nicht  alle  Lebensmittel  kaufen,  sondern  einen  Teil  ans  ihrem  Garten  beziehen. ­
  Immerhin  kostet  dem  Landarbeiter,  der  für  sich,  seine  Frau  und
drei  Kinder  1907  10  s  für  Nahrung  brauchte,  dieselbe  Menge  jetzt  10 n /i2  s.
Die  Schlußfolgerung  der  Kommission  ist  die,  daß  der  Reallohn  *)
sich  nur  bei  ca.  40°/o  der  Arbeiter  seit  1907  erhöht  hat,  bei  ca.  60°/o
gesunken  ist.
Die  Prämien  für  die  besonders  arbeitsreiche  Zeit,  insbesondere  der
Ernte,  wirkt  nicht  gleich  günstig  wie  eine  über  das  ganze  Jahr  sich
erstreckende  Lohnzulage;  auch  die  Naturalien  kommen  nicht  mit  ihrem
vollen  Werte  zur  Geltung.
Als  drückend  wird  allgemein  die  lange  Arbeitszeit  und  das  Fehlen  von
Feiertagen  empfunden.  Ans  2120  Kirchspielen  kamen  Antworten  über  diesen
Punkt;  sie  ergaben  bezüglich  der  wirklichen  Arbeitszeit  folgendes  Resultat:

Unter  8  Stunden  .  .

Prozentsatz  der  Kirchspiele
Sommer  Winter
...  -  4,5

8  Stunden  ....

.  .  .  —

11,2

8V2  „  ....

...  9,2

38,0

9

...  8,5

25,2

9V2

.  .  .  16,0

8,6

10

.  .  .  25,2

4,8

IOV2

.  .  .  32,2

8,3

11

...  4,6

—

12  und  mehr  Stunden

...  4,0

—

Die  Überstunden  der  Erntezeit  sind  nicht  einbegriffen;  wenn  sie
veranschlagt  werden,  so  ergibt  sich,  daß  die  Prämien  dieser  Periode
gerade  etwa  eine  Bezahlung  der  Überstunden  darstellen.  Besonders
vermissen  die  Arbeiter  den  allen  Industriearbeitern  zustehenden  freien
Sonnabendnachmittag,  und  wo  sich  Gewerkschaften  gebildet  haben,  wie

’)  Reallohn  nennt  die  Statistik  den  Lohn  in  Beziehung  gesetzt  zu  seiner  Kaufkraft.
3 )  Wenn  der  Bericht  damit  sagen  will,  daß  der  Arbeiter  die  Naturalien  nicht
mit  ihrem  vollen  Werte  einschätzt,  so  spricht  er  nur  eine  Erfahrung  aus,  die  auch
bei  uns  jeder  Landwirt  macht;  wenn  er  aber  objektiv  diesen  Standpunkt  vertritt,
so  ist  er  in  einem  großen  Irrtum  befangen.  Siehe  hierüber  das  Nachwort.
        <pb n="10" />
        10

Erster  Teil.

z.  B.  in  Lancashire,  haben  sie  auch  diese  Forderung  durchgesetzt.  Für-Saat-
  und  Erntearbeiten  ist  von.  dem  freien  Sonnabendnachmittag  abzusehen. ­
  Dabei  ist  auch  die  ideelle  Seite  der  Sache  zu  bedenken,  daß
nämlich  in  einem  niit  Industrie  durchsetzten  Lande  der  bloße  Anblick
der  vielen  am  Sonnabendnachmittag  nicht  Arbeitenden  verbitternd  auf
die  zur  Arbeit  Gezwungenen  wirkt').  Materielle  Berechtigung  liegt  in
dem  Wunsche,  dem  Garten  diese  Zeit  widmen  zu  können.  Besonders
schwierig  sind  die  tagaus,  tagein  gebundenen  Viehwärter  zu  bekommen.
Zugunsten  des  Landarbeiters  wird  häufig  angeführt,  daß  er  das
ganze  Jahr  hindurch  beschäftigt  wird.  Um  die  Richtigkeit  dieser  Behauptung ­
  zu  prüfen,  wurde  die  Frage  gestellt,  ob  bei  Regen  oder
Schnee  die  Arbeiter  beschäftigt  werden  oder  nicht.  Es  ergab  sich,  daß
in  47  °/&amp;lt;&amp;gt;  der  Kirchspiele  die  Arbeit  bei  schlechtem  Wetter  ausgesetzt  wird.
Die  Angemessenheit  des  Lohnes  muß  ganz  unabhängig  von  etwaiger
Ermerbsgelegenheit  der  Frau^)  und  der  Kinder  sowie  etwaiger  Wohltätigkeitseinrichtungen ­
  betrachtet  werden;  dabei  zeigt  sich,  daß,  von
wenigen  Ausnahmen  abgesehen,  der  Lohn  unzureichend  ist,  um  eine
Familie  zu  ernähren.  Selbst  unter  Hinzunahme  von  Frauen-  und  Kinderverdienst ­
  faßt  Miß  Maud  Davies  in  Borsley  (Wiltshire)  die  Lebenshaltung ­
  von  einem  Fünftel  der  Arbeiterfamilien  unter  dem  physiologischen ­
  Standard.  B.  Seebohm  Rowntree  und  Miß  May  Kendall
kamen  bei  der  Prüfung  von  42  Landarbeiterhaushalten  zu  einem  noch
viel  schlechteren  Resultat.

')  Die  letztere  Tatsache  ist  subjektiv  nicht  von  der  Hand  zu  weisen.  Objektiv
ist  dem  jedoch  entgegenzuhalten,  daß  die  Sitte,  die  Fabrik-  und  sonstige  Stadtarbeit ­
  Sonnabend  mittags  einzustellen,  ihren  guten  Grund  hauptsächlich  in  dem
Bestreben  hat,  die  verdorbene  Luft  der  Fabriksäle  gegen  die  frische  Luft  der  Spielplätze ­
  zu  vertauschen;  dieses  Bedürfnis  nach  ausgiebigen  Genuß  frischer  Luft
entfällt  beim  Landarbeiter  ohne  weiteres;  auch  ist  seine  Arbeit  viel  abwechslungsreicher ­
  und  vielfach  trotz  etwas  längerer  Arbeitszeit  weniger  ermüdend  und  erschlaffend. ­

-)  Aus  dieser  Äußerung  geht  hervor,  daß  sich  die  Kommission  über  das
wahre  Wesen  der  Landarbeit  nicht  klar  war.  Landarbeit  ist  ganz  wesentlich-Familienarbeit. ­
  Darin,  daß  dem  so  ist,  liegt  die  Überlegenheit  des
Kleinwirtes  über  den  Großwirt  begründet,  die  um  so  mehr  in  die  Erscheinung
tritt,  je  mehr  sich  der  Großbetrieb,  teils  gewollt,  teils  gedrängt,  vom  Naturallohn ­
  abwendet,  je  höher  der  Geldlohn  steigt  und  je  mehr  der  Großgutsbetrieb
dem  Fabrikbetrieb  hinsichtlich  seiner  ganzen  Arbeitsverfassung  nacheifert.  Auf
diesen  Punkt  wird  im  Nachwort  noch  einzugehen  sein.
        <pb n="11" />
        Erstes  Kapitel.  Der  Landarbeiter  und  sein  Lohn.

11

Welchen  Einfluß  unzureichende  Löhne  auf  die  Wohnungsfrage
haben,  wird  weiter  unten  erörtert  werden.

1900  wanderten  Männer  vom  Lande  ins  Ausland

1907
1908
1912

9  000
26000
15  000
23000

Letztere  Zahl  bedeutet  ein  Fünfzigstel  der  männlichen  Landbewohnerschaft. ­

Diese  Auswanderung  absorbiert  nur  den  kleinen  Teil,  der  Hauptverlust ­
  erfolgt  durch  den  Zug  nach  der  Stadt,  der  nur  indirekt  daraus
zu  ermessen  ist,  daß  zwischen  1881  und  1901  die  Gesamtbevölkerung
von  England  um  25%  zunahm,  die  Landbevölkerung  dagegen  um
27  °/o  abnahm.  Wenn  man  dazu  noch  in  Betracht  zieht,  daß  die  Zahl
der  selbständigen  Landwirte  in  diesen  zwanzig  Jahren  sich  gleich  geblieben
ist,  so  fällt  aller  Verlust  auf  den  unselbständigen  Landmann.  Das
Resümee  einer  Untersuchung  einer  königlichen  Kommission  über  die
Armengesetze  aus  dem  Jahre  1906  ist  folgendes:
Es  sind  die  tatkräftigsten  Landarbeiter,  die  in  die  Städte  wandern.
Zurück  bleiben  die  schlecht  ernährten,  minderwertigen.  Deshalb  machen
die  Einwandernden  vor  allen:  Konkurrenz  in  den  höhere  Anforderungen
stellenden,  besser  bezahlenden  städtischen  Berufen,  und  ist  es  umgekehrt
schwer  für  die  ländlichen  Arbeitgeber,  den  auf  dem  Lande  zurückbleibenden
Minderwertigen  höhere  Löhne  zu  bewilligen.
Die  niedrigen  Löhne  sind  nicht  die  einzige  Ursache  des  Fortzuges
vom  Lande,  sondern  es  sprechen  mit  die  Propaganda  der  Auswanderungsagenten, ­
  die  Monotonie  des  Dorflebens,  vor  allem  aber  die
schlechten  Aussichten  auf  sozialen  Aufstieg,  worüber  später
noch  zu  sprechen  sein  roirb 1 ).
Wie  man  nun  auch  das  Problem  betrachtet,  sei  es  vom  wirtschaftlichen,
sei  es  von:  menschlichen  Standpunkt,  immer  kommt  man  zu  dem  Resultat,
daß  höhere  Löhne  unabweislich  sind.  Große  Summen  sind  in  den  letzten
Dezennien  in  zweckmäßige  Ställe  investiert,  und  die  hochgezüchteten  Tiere
werden  darin  reichlich  ernährt;  für  die  Arbeiterwohnungen  ist  gleichzeitig
fast  nichts  geschehen,  und  ein  großer  Teil  der  Männer,  noch  mehr  aber
der  Frauen  und  Kinder  ist  unterernährt  und  unzulänglich  gekleidet.

9  Auch  der  Referent  wird  diesen  Punkt  in  seinem  Nachwort  besonders
würdigen.
        <pb n="12" />
        12

Erster  Teil.

Drei  Wege  sind  für  Erhöhung  des  Einkommens  der  Landarbeiter
denkbar:  1.  Vermehrung  der  Kleinwirtschaften  («mall  holdings),
2.  Steigerung  der  Bodenrente  in  Verbindung  mit  abgekürzter  Arbeitszeit, ­
  3.  Vermehrung  der  Gewerkschaften.
1.  Die  Vermehrung  der  Kleinwirtschaften  wird  das  Angebot  von
Arbeitern  vermindern  und  damit  den  Lohn  steigern,  wie  bereits  an  verschiedenen ­
  Orten  der  Fall  gewesen.  Allerdings  haben  in  den  fünf  Jahren
der  Gültigkeit  der  8mall  Holdings  Acts  (191)8—1912)  erst  '/a  "/o  der
Arbeiter  sich  selbständig  machen  können,  da  meistens  dazu  das  Kapital
fehlt,  und  zwar  um  so  mehr,  je  mehr  niedrige  Löhne  Ersparnisse  erschweren.
2.  Wenn  Sicherung  der  Pacht  für  längere  Fristen,  Erleichterung
des  Kredites,  des  Verkehrs  und  der  Kooperation  den  Farmer  befähigen,
höhere  Erträge  herauszuwirtschaften,  kann  er  höhere  Löhne  zahlen,  und
zwar  jetzt  um  so  eher,  als  die  bis  1900  gefallenen  Getreidepreise  seitdem ­
  erheblich  angestiegen  sind.  Allerdings  sind  auch  die  Pachtpreise
um  10,  15,  ja  über  20  Wo  gestiegen.  Erschwerend  für  die  Lohnsleigerung
wirkt  die  Solidarität  der  Farmer,  die  lieber  allerlei  Nöte  des  Arbeitermangels ­
  auf  sich  nehmen,  ehe  sie  sich  durch  organisatorische  Veränderungen
in  den  Stand  setzen,  höhere  Löhne  zu  zahlen.  Auch  Tradition  und
Indolenz  wirken  hier  konservativ.
Die  Gewerkschaftsbewegung  setzte  unter  den  Landarbeitern
1872  ein,  1873  waren  etwa  72  000  Landarbeiter,  1874  86000  in  der
National  Union  of  Agricultural  Labourers  organisiert.  Sie  bewirkte ­
  Lohnerhöhungen  bis  zu  4  s.  Aber  1879  waren  nur  noch  20000,
1889  nur  noch  4000  organisiert.  Bald  darauf  brachte  die  Gründung
einiger  Zweigvereinigungen  die  Mitgliederzahl  etwas  in  die  Höhe,  von
1894  an  aber  ging  es  erneut  bergab.  Erhalten  hat  sich  nur  in  den
östlichen  Grafschaften  die  National  Agricultural  Uabourcrs  and  Rural
Workers  Union,  die  aber  seitens  ihrer  städtischen  Schwesterinstitutionen
keine  Unterstützung  fand,  da  diesen  mit  höheren  Ansprüchen  der  Landarbeiter, ­
  die  häufig  zur  Abwanderung  in  die  Stadt  führten,  natürlich
nicht  gedient  ist').  In  Lancashire  hat,  wie  teilweise  schon  erwähnt,  die
Union  im  Jahre  1913  eine  Lohnerhöhung  von  2,  ein  Überstundenlohn
von  Va  s,  freien  Sonnabendnachmittag  von  2  Uhr  an  und  teilweise
Anerkennung  der  Gewerkschaft  erreicht.
9  Während  sonst  die  Solidarität  der  Arbeiter  sogar  internationale  Betätigung ­
  findet,  scheinen  hier  die  gegensätzlichen  Interessen  zwischen  Stadt-  und
Landarbeitern  einen  Keil  einzutreiben.  Lehrreich  auch  für  unsere  Zukunft!
        <pb n="13" />
        Erstes  Kapitel.  Der  Landarbeiter  und  sein  Lohn.

13

Schon  1909  zeigten  Untersuchungen  die  mißliche  Lage  des  Landarbeiterstandes; ­
  damals  aber  war  die  Lage  des  Farmers  noch  so  ungünstig, ­
  daß  an  eine  Erhöhung  der  Löhne  nicht  gedacht  werden  konnte.
Jetzt  aber  könnten  Vermehrung  der  Small  Holdings  und  Schaffung
ländlicher  Gewerkschaften  oder  sogar  gesetzliche  Akte,  wie  etwa  Fixierung
eines  Minimallohnes,  mit  Erfolg  auf  Erhöhung  des  Arbeitslohnes  hinwirken. ­
  Die  Einwirkung  des  Handelsamtes  auf  die  Löhne  in  den
schlechtest  zahlenden  Industrien  ist  sehr  erheblich  gewesen,  aber  die  Verhältnisse ­
  in  der  Landwirtschaft  liegen  insofern  anders,  als  der  Farmer
seinerseits  wieder  abhängig  ist  vom  Grundbesitzer.  Deshalb  wird  eine
Beeinflussung  der  Löhne  ohne  Einbeziehung  der  Pachlrente  kaum  angängig ­
  sein.  Man  könnte  an  einen  Hand  Court  (Land-Gerichtshof)
denken,  dem  beide  Materien  unterstünden.  Materiell  ist  zu  erwägen,
daß  eine  Erhöhung  des  Wochenlohnes  um  2—2 x /a  s  auf  der  einen  und
Erhöhung  der  Hausmiete  auf  der  anderen  Seite  um  dieselbe  Summe
die  Situation  weder  für  den  Arbeiter  noch  für  den  Farmer  (bzw.  Grundbesitzer) ­
  verändern  würde.  Es  tut  also  eine  noch  größere  Steigerung
des  Lohnes  not.
Gegen  einen  Minimallohn  war  vor  20  Jahren  alle  Welt.  Heute
denkt  man  anders;  allerdings  werden  auch  heute  noch  vielerlei  Einwendungen ­
  gemacht,  und  zwar:  1.,  daß  die  Naturalbezüge  einerseits
weder  zu  missen  noch  andererseits  einwandfrei  zu  bewerten  sind;  2.  daß
ein  solcher  die  Entlassung  der  alten  und  sonst  wenig  leistungsfähigen
Leute  nach  sich  ziehen  müßte;  3.  daß  mehr  und  mehr  die  ständigen
Arbeiter  entlassen  und  auf  Gelegenheitsarbeiter  zurückgegriffen  werden
würde;  4.  daß  er  überhaupt  die  Arbeitsgelegenheit  vermindern  würde,
indem  wieder  mehr  Ackerland  in  Grasland  verwandelt  werden  würde.
Trotz  alledem  wird  es  zu  einem  Lohnamt  kommen  müssen,  bei  dem
Arbeitgeber  und  Arbeiter  vertreten  sind.  Dieses  wird  den  Lohn  so
hoch  setzen  müssen,  daß  der  Arbeiter  seinen  Lebensunterhalt  anständig
bestreiten  und  eine  volle  Miete  zahlen  kann.
Ad  1.  ist  auszuführen:  Da  der  Naturalienanteil  des  Lohnes  stets
große  Schwierigkeiten  verursachen  wird,  muß  auch  für  die  Landwirtschaft ­
  gesetzlich  bestimmt  werden,  daß  der  Lohn  nur  in  Geld  gezahlt
werden  darf')  (für  die  Industrie  seit  1887  vorgeschrieben),  es  sei  denn.

9  Wie  schon  auf  Seite  10  lFnßnote  2)  angedeutet,  scheint  sich  die  Kommission
über  die  Angemessenheit,  ja  Notwendigkeit  einer  Differenzierung  der  Entlohnung
        <pb n="14" />
        14

Erster  Teil.

daß  gewisse  Leistungen  von  Fall  zu  Fall  zu  einem  klargestellten  Betrage
in  Anrechnung  kommen.  Eine  solche  Maßregel  wird  nicht  nur  den
Arbeitern,  sondern  auch  den  Farmern  zugute  kommen,  denn  sie  leiden
häufig  zu  Unrecht  unter  dem  Vorwurfe,  niedrige  Löhne  zu  zahlen,  und
zwar  nicht  etwa  da,  wo  die  Gesamtleistung  an  die  Arbeiter  wirklich
niedrig  ist,  sondern  dort,  wo  der  Naturalanteil  ein  hoher  ist.
Ad  2  ist  auszuführen:  Von  je  zwölf  ländlichen  Arbeitern  ist  nur
einer  über  65  Jahre  alt;  aber  auch  über  dieser  Altersgrenze  gibt  es
noch  viele  vollwertige  Arbeiter,  da  langjährige  Übung  in  vielen  Fälleil
mehr  wert  ist  als  Jugendkraft.  Jesse  Collings  rügt  mit  Recht  die  landläufige ­
  Bezeichnung  des  Landarbeiters  als  eines  ungelernten  Arbeiters.
Im  übrigen  ist  es  selbstverständlich,  daß  der  gesetzliche  Minimallohn
nur  für  den  Normalarbeiter,  nicht  für  Schwache  und  Alte  gilt.
Ad  3.  Schon  jetzt  ist  auf  fünf  ständige  Landarbeiter  ein  Gelegenheitsarbeiter ­
  vorhanden.  Dieses  Verhältnis  dürfte  sich  deshalb
wenig  ändern,  weil  letzterem  natürlich  ein  höherer  Tagelohn  zugesprochen
werden  muß.
Ad  4.  In  der  Tat  legte  der  Verlust  vou  800000  ha  Ackerland
zwischen  1881  und  1901  60000—80000  Arbeiter  lahm,  seitdem  sind
weitere  400  000  ha  in  Gras  gelegt,  also  weitere  etwa  30  000  Arbeiter
überflüssig  geworden.  Aber  diese  Umwandlung  war  fast  ganz  die  Folge
niedriger  Getreidepreise  und  nicht  etwa  steigender  Löhne;  sie  wird  also
auch  in  Zukunft  eine  Funktion  der  Marktpreise  sein.
Zu  beachten  ist  ferner,  daß  niedriger  Tagelohn  und  billige  Arbeit
sowie  hoher  Tagelohn  und  teuere  Arbeit  durchaus  nicht  identisch  sind.
Die  Kosten  eines  bestimmten  Quantums  Arbeit  können  sogar  fallen  mit
steigendem  Tagelohn.  Auf  einem  besonderen  kleinen  Fragebogen  sind
hierüber  Erhebungen  angestellt  worden;  er  ist  hauptsächlich  solchen
Farmern  zugestellt  worden,  die  sowohl  in  Gegenden  mit  hohen  wie  in
solchen  mit  niedrigen  Löhnen  gewirtschaftet  haben.  Die  Mehrzahl  hat
geantwortet,  daß  die  hochbezahlte  Arbeit  nicht  mehr,  ja  sogar  oft  weniger
kostete  als  die  niedrig  bezahlte.  Sind  also  die  Farmer  in  den  Grafschaften ­
  mit  hohen  Löhnen  keineswegs  schlechter  daran  als  ihre  Berufsgenossen ­
  in  Gegenden  niedriger  Löhne,  so  könnte  trotzdem  eine  so  starke

des  Landarbeiters  van  der  des  Fabrikarbeiters  (oder  eigentlich  umgekehrt,  da  ja
der  der  erste,  der  früher  da  war)  nicht  klar  geworden  zu  fein.  Siehe  hierüber
das  Nachwort.
        <pb n="15" />
        Zweites  Kapitel.  Das  Behausungsproblem.

15

Lohnerhöhung,  wie  unumgänglich,  nicht  allein  vom  Pächter  getragen
werden,  sondern  der  Landbesitzer  muß  daran  partizipieren,  und  zwar
von  Rechts  wegen,  nach  Entscheidung  des  oben  vorgeschlagenen  Gerichtshofes. ­

Das  gesamte  Pachtauskommen  in  England  und  Wales  ist  rund  500000000  Mk.
„  „  Einkommen  der  erwachsenen  Arbeiter  rund  .  .  400000000  „
Um  dieses  Einkommen  auf  ltz  s  zu  erhöhen,  wären  erforderlich  weitere  12000000  „
„  „  „  20  s  „  „  „  „  40000000  „
„  „  „  „  221/üs  „  „  „  „  94000000  „
So  interessant  diese  summarische  Gegenüberstellung  ist,  so  wenig
besagt  sie  für  den  einzelnen  Fall,  denn  an  der  einen  Stelle  gäbe
es  kaum  eine  Veränderung,  an  der  anderen  enorme  Zuschläge.  Deshalb ­
  wurden  in  jeder  Grafschaft  Stichproben  gemacht  und  für  eine  Anzahl ­
  von  Farmern  (übers  ganze  Land  500)  die  genaue  Pacht  einerseits, ­
  die  genauen  Löhne  andererseits  ermittelt.  Dies  ergab,  daß  unter
der  Fiktion,  daß  der  Grundeigentüüier  die  Hälfte  der  Lohnerhöhung
übernehmen  müsse,  zur  Folge  haben  würde:  eine  Erhöhung  des  Lohnes
auf  18  s  eine  Pachtermäßigung  von  mindestes  0,8  %,  höchstens  3,9  °/o,
20  s  „  „  „  2,6°/°,  „  U,1°/°,
„  22V.b,  „  „  „  5,4%,  „  22,3%.
Dies  würde  sich  in  der  Praxis  natürlich  jeweils  variieren,  je  nachdem ­
  die  betreffende  Farm  verhältnismäßig  billig  oder  teuer  verpachtet
ist;  im  ersteren  Falle  würde  auf  den  Grundbesitzer  bei  normaler  Einstellung ­
  weniger,  im  letzteren  mehr  entfallen.

Zweites  Kapitel.  Das  Behanftmasproblem.
Seit  mehr  als  60  Jahren  macht  die  Gesetzgebung  periodische  Versuche, ­
  des  Wohnproblems  Herr  zu  werden.  Zwischen  1851  und  1890
wurden  siebzehn  Gesetze  gemacht,  1890  das  letzte;  darauf  basiert  das
heutige  Recht.  Die  1875—1907  geschaffenen  „Öffentlichen  Gesundheitsgesetze" ­
  trugen  ein  gut  Teil  zur  Verbesserung  verfallender  Wohnungen
bei;  jetzt  wirkt  daran  auch  mit  dem  Housing  and  Town  Planing  Act
von  1909.
Das  Behausungsgesetz  von  1890  hat  wenig  zur  Verbesserung  der
Wohnverhältniffe  auf  dem  Lande  beigetragen;  ein  1906  ernannter  Prüfungsausschuß ­
  behauptete,  daß  die  meisten  ländlichen  Bezirksausschüsse
(District  Councils)  nichts  damit  zu  machen  gewußt  hätten.  Dieses
        <pb n="16" />
        16

Erster  Teil.

Komitee,  welches  dazu  bestellt  war,  ein  ländliches  Behausungsgesetz  für
das  Unterhaus  vorzubereiten,  sammelte  eine  große  Menge  wertvollen
Materials,  das  1909  dem  „Behausnngs-  und  Städtebaugesetz"  einverleibt ­
  wurde.  Seitdem  ist  Beträchtliches  geleistet  worden  in  punkto
Verbesserung  sowohl  der  vorhandenen  Häuser  wie  der  Neubauten.
Das  Behausungsgesetz  verlieh  den  Bezirksausschüssen  die  oberste
Autorität  in  den  ländlichen  Bezirken,  während  die  Grafschaftsausschüsse
(County  Councils)  nur  Aufsicht  zu  führen  hatten.  Jeder  Bezirksausschuß ­
  muß  von  Zeit  zu  Zeit  seine  Baulichkeiten  durch  einen  Sanitätsinspektor ­
  revidieren  lassen,  der  alljährlich  dem  Local  Government
Board  Bericht  zu  erstatten  hat.  Wenn  der  Bezirksausschuß  eine
Wohnung  als  gesundheits-  oder  lebensgefährlich  befunden  hat,  wird  ein
Räumungsbefehl  (Closing  Order)  erlassen.  Der  Besitzer  hat  nun  die
Wahl,  die  Mängel  selbst  zu  beseitigen,  oder  den  Bezirksausschuß  auf
seine  Kosten  vorgehen  zu  lassen.  Andernfalls  wird  das  vorläufige  Wohnverbot
  zu  einem  dauernden.  Wo  Knappheit  an  Wohnungen  herrscht,
hat  seit  1909  jeder  Bezirksausschuß  die  Macht,  Land  anzukaufen  und
Häuser  [Cottages*)]  zu  bauen.  Die  Möglichkeit,  Anleihen  dafür  aufzunehmen, ­
  ist  erleichtert  worden.
Falls  der  Bezirksausschuß  säumig  ist,  kann  der  Local  Government
Board  auf  Klagen  des  County  Council,  des  Parish  Council  oder
irgendwelcher  vier  Fämilienväter  neue  Wohnungen  fordern.  Wir  werden
sehen,  daß  der  Local  Government  Board  trotzdem  nicht  die  Macht  besitzt, ­
  durchzugreifen.  Infolgedessen  ist  die  Knappheit  der  Wohnungen
in  den  ländlichen  Bezirken  heute  ebenso  groß  wie  1996.  Zum  Beispiel
können  junge  Paare  oft  nicht  heiraten,  oder  sie  müssen  wegziehen  oder
bei  ihren  Eltern  wohnen  bleiben.  Männer  sind  genötigt,  5—6,  ja  bis
10  km  bis  zur  Arbeitsstätte  zurückzulegen.  Nicht  nur  der  Arbeiter,
sondern  auch  der  Lehrer,  der  Postbeamte  usw.  haben  Schwierigkeiten,
eine  Cottage  zu  finden,  und  müssen  oft  viele  Kilonieter  entfernt
wohnen.  Sehr  oft  ist  keine  Möglichkeit,  eine  beanstandete  Wohnung
sofort  in  Ordnung  zu  bringen,  da  es  an  Jnterimsquartier  ganz
und  gar  fehlt.  Solche  Zustände  finden  sich  in  der  größeren  Hälfte
der  erforschten  2759  Kirchspiele.  Ilm  diesen  Übelständen  abzuhelfen.

*)  Bei  dem  erstmaligen  Gebrauch  des  Wortes  Cottage  in  dieser  Broschüre
dürfte  es  angebracht  sein,  zu  betonen,  daß  darunter  stets  das  kleine  bescheidene
Einfamilienhaus  zu  verstehen  ist.
        <pb n="17" />
        Zweites  Kapitel.  Das  Behausungsproblem.

17

würden  nicht  weniger  denn  120  000  neue  Cottages  errichtet  werden
müssen  *).
Abgesehen  von  der  Knappheit,  sind  viele  Cottages  schlecht  ventiliert,
feucht  und  dunkel,  alles  schwerwiegende  Umstände  gegen  das  physische
und  moralische  Wohlbefinden  der  Menschen.  Die  Feuchtigkeit  verursacht
oft  rheumatisches  Fieber;  Tuberkulose  herrscht  trotz  des  Lebens  an  der
frischen  Luft.  Vater,  Mutter,  tneist  mit  5—7  heranwachsenden  Kindern,
manchmal  noch  ein  Schlafbursche,  Hausen  in  2—3  kleinen  Räumen,
bestenfalls  notdürftig  durch  eine  Gardine  getrennt.
Seit  1909  ist,  wie  schon  gesagt,  manches  besser  geworden;  etwa
24000  Cottages  sind  behördlich  bemängelt  und  in  guten  Stand  gesetzt
worden.  Nebenher  sind  noch  viele  andere  ohne  weiteres  verbessert  worden.
Etwa  350  bemängelte  Cottages  pro  Jahr,  in  Summa  5486,  haben
die  Farmer  oder  Grundbesitzer  seit  1909  fallen  lassen.  Damit  ist  die
Knappheit  der  Wohnungen  noch  bedeutend  verstärkt  worden.  In  vielen
Fällen  scheinen  bedauerlicherweise  die  Sanitätsinspektoren  ihre  Arbeit
nicht  gut  auszuführen,  weil  sie  erstens  nur  im  Nebenamt  bezahlt  werden,
zweitens  ihre  Anstellung  von  unbestimmter  Dauer  ist  und  sie  daher  ihre
Vorgesetzten  nicht  behelligen  wollen.  Es  wird  ihnen  vorgeworfen,  daß
sie  weniger  auf  den  Zustand  der  Häuser  als  auf  den  jeweiligen  Besitzer
Rücksicht  nehmen.  Sicherlich  wird  das  Behausungsgesetz  nicht  voll  in
Wirksamkeit  treten,  bis  nicht  die  Sanitätsinspektoren  sichere  Anstellung
im  Hauptamt  erhalten.  Wo  Cottages  an  und  für  sich  knapp  sind,
werden  sie  vor  dem  Schließen  der  Wohnung  oder  auch  nur  der
Reparatur  zurückschrecken,  damit  nicht  etwa  der  Besitzer  lieber  das  Haus
zumacht.  Oft  dünkt  es  ihnen  besser,  die  Menschen  in  schlechter  Behausung ­
  zu  belassen,  als  sie  auf  die  Straße  oder  ins  Armenhaus
wandern  zu  lassen.  Auch  laufen  sie  Gefahr,  daß,  wenn  sie  Schließung
beantragen,  die  Behörden  es  unter  obigen  Umständen  ablehtten.  Wer
soll  das  Schließen  von  Tausenden  von  baufälligen  Cottages  befürworten,
wenn  nicht  Neubauten  an  ihre  Stelle  treten?
Es  komnlt  innner  wieder  darauf  hinaus,  daß  in
großer  Anzahl  Neubauten  errichtet  werden  müssen.
Die  Errichtung  von  neuen  Cottages  in  ländlichen  Distrikten  durch
0  Der  Schatzkanzier  Lloyd  George  hat  für  das  Jahr  1014  den  Bau  von
10  000  neuen  Arbeiterhäuschen  auf  dem  Lande  in  mehreren  seiner  jüngsten  Reden
angekündigt.
Meyer,  Die  englische  Agrnrenquete  von  1913.

2
        <pb n="18" />
        18

Erster  Teil.

Privatunternehmer  ist  während  der  letzten  zehn  Jahre  ganz  minimal
gewesen.  Was  geschehen  ist,  ist,  daß  in  einzelnen  Distrikten  von
philanthropischen  Grundbesitzern,  in  anderen  von  gemeinnützigen  Gesellschaften ­
  (mit  einer  auf  5°/o  beschränkten  Dividende)  eine  Anzahl  von
Neubauten  errichtet  wurde,  meist  jedoch  nicht  in  rein  ländlichen
Gegenden.  Zurzeit  können  sie  nur  Hypotheken  in  Höhe  von  zwei  Dritteln
des  Wertes  des  Landes  und  der  Häuser  bekommen.  Bedingung  ist  eine
Verzinsung  von  3 s U°lo  und  Amortisation  innerhalb  40  Jahren  oder
von  S 1 h°lo  bei  Amortisation  schon  in  30  Jahren.  Sie  sind  beträchtlich
eingeengt  durch  die  Schwierigkeit,  das  letzte  Drittel  geliehen  zu  bekommen. ­
  Wenn  sie  wenigstens  drei  Viertel  des  Wertes  vom  Staate  für
3*/2  %  bei  Amortisationspflicht  erst  in  60  Jahren  bekämen,  so  würde  die
Bautätigkeit  zweifellos  wachsen.
In  45,6  °/o  der  untersuchten  Dörfer  sind  in  den  letzten  zehn  Jahren
keine  neuen  Cottages  gebaut  worden.  Der  Hauptgrund  ist  zweifellos
folgender.  Solange  der  Arbeitslohn  und  die  Miete  so  niedrig  stehen
wie  jetzt  ist  es  so  gut  wie  unmöglich,  Cottages  zu  bauen,  die  sich  normal
verzinsen.  Zurzeit  verdient  der  Arbeiter  durchschnittlich  15—21  s  pro
Woche  und  zahlt  1,50—3  s  Miete.  (In  den  Marktgärtuereigegenden
um  Portsmouth  und  Southampton  ist  dagegen  4  8  die  übliche  Miete.)
Es  bedarf  keiner  weiteren  Ausführungen,  daß  bei  heutigen  Erbauungskosten ­
  ohne  Lohnerhöhung  und  somit  erst  möglicher  erheblicher
Mietserhöhung  von  Privatunternehmern  in  dieser  Richtung  nichts  zu
erwarten  ist.
Nächstwichtig  ist  die  große  Schwierigkeit,  Bauland  zu  bekommen.
In  den  meisten  Fällen  wird  es  grundsätzlich  von  den  Großgrundbesitzern
abgeschlagen.  Es  bleibt  zu  untersuchen,  wie  sich  die  Lokalbehörden  zu  der
Nachfrage  nach  Bauplätzen  und  Wohnhäusern  stellen.  Von  1800—1009
haben  sie  jedenfalls  so  gut  wie  gar  keine  Cottages  erbaut.  Seit  1909,
besonders  in  den  letzten  zwei  Jahren,  haben  sie  eine  größere  Beweglichkeit ­
  entfaltet.  Von  1909—1013  haben  40  ländliche  Behörden  Anleihen
von  zusammen  18O000  Mk.  zwecks  Neubauten  aufgeuonime».  In
Anbetracht  der  großen  Wohnungsnot  ist  diese  Summe  außerordentlich
unbefriedigend;  denn  sie  hat  nur  gereicht,  um  etwa  500  neue  Cottage
zu  bauen,  während  in  der  kürzeren  Periode  von  1909—1912  (die  entsprechende ­
  Zahl  für  das  Jahr  1013  ist  noch  nicht  publiziert)  5486  alte
Cottages  geschlossen  oder  abgerissen  wurden.
Das  Versagen  der  Bezirksausschüsse  in  dieser  Richtung  hat
        <pb n="19" />
        Drittes  Kapitel.  Die  Dienstwohnung.

19

mannigfache  Gründe.  Die  Seltenheit  der  Wohnungen  macht  die
Arbeiter  abhängig;  dies  hält  sie  wiederum  ab,  Wünsche  nach  besseren
Wohnungen  vor  die  Behörden  zu  bringen.  Aber  selbst  wenn  sich  solche
Wünsche  hervorwagen,  bezweifeln  die  Mitglieder  vielfach  das  Bedürfnis;
ist  dieses  aber  nnabweislich,  so  tritt  das  Hemmnis  zutage,  daß  eine
volle  Verzinsung  nicht  erwartet  werden  darf.  Errichtung  von  Arbeiterhäusern ­
  ist  in  solchem  Falle  gleichbedeutend  mit  Steuererhöhung.  Selbst
wenn  man  sich  damit  abfindet,  entsteht  die  neue  Frage,  ob  diese  einenr
größeren  Distrikt  oder  nur  der  betreffenden  Gemeinde  zur  Last  fallen
soll.  Die  nicht  bedürftigen  Gemeinden  wollen  sich  nicht  zugunsten  der
bedürftigen  belasten,  und  die  bedürftigen  können  allein  die  Last  nicht  auf
sich  nehmen.  Weitere  Schwierigkeiten  liegen  darin,  daß  die  Ausschußmitglieder ­
  das  gute  Beispiel  fürchten,  nämlich  sich  sagen,  wenn  mir  erst
mit  der  Errichtung  guter  Wohnungen  anfangen,  finden  wir  kein  Ende;
weiter,  wenn  die  Behörden  von  sich  aus  bauen,  schrecken  sie  die  etwa
noch  unternehmungslustigen  Bauunternehmer  ab.
Die  oberste  Wohnungsbehörde  des  Landes  (Local  Government
Board,  Housing  Department)  in  London  hat  viel  zu  wenig  Beamte,
(darunter  nur  sechs  aufs  Land  kommende  Inspektoren),  um  einen  erheblichen ­
  Einfluß  auszuüben.  Sie  hat  überdies  nicht  die  Aufgabe,
Initiative  zu  üben.  Sie  müßte  also  in  ihrem  Personal  verstärkt  und
mit  ausübender  Gewalt  ausgestaltet  werden,  was  am  besten  dadurch
erreicht  wird,  daß  die  Staatsdarlehen  von  hier  aus  vergeben  werden,
und  zwar  durch  die  Grafschaflsräte  als  Mittelsbehörden.
Wie  groß  eigentlich  der  Bedarf  an  neuen  Häusern  ist,  ist  schwer
zu  ermitteln.  Nach  der  Zahl  der  durchforschten  Kirchspiele  (2624),  in
denen  355140  Häuser  und  das  Fehlet«  von  weiteren  22  706  festgestellt
wurde,  beträgt  der  fehlende  Prozentsatz  6,39.  Nun  müßten  aber  noch
5%  der  existierenden  Häuser  kassiert  und  durch  neue  ersetzt  werden,
so  daß  also  schlecht  gerechnet  10  °/o  neue  errichtet  werden  müßten.  Der
Zensus  von  1911  hat  in  England  und  Wales  1650000  Landhäuser
ergeben.  Davon  dürften  1200000  auf  die  arbeitende  Klasse  entfallen.
Es  harren  also  120  000  Arbeiterhäuser  der  Errichtung.
Drittes  Kapitel.  Tie  Dienstwohnung.
In  den  nördlichen  Grafschaften  und  vielen  Teilen  von  Wales  ist
das  System  der  „Tied  Cottages“  am  besten  zu  verdeutschen  mit  Dienstwohnungen ­
  in  geringerem,  südlich  des  Trent  in  erheblicherem  Umfange
2*
        <pb n="20" />
        20

Erster  Teil.

üblich.  Der  Arbeiter  mit  einer  Dienstwohnung  ist  doppelt  gebunden.
Der  Arbeitgeber  kann  ihn  gleichzeitig  aus  Arbeit  und  Heim  entlassen,
und  zwar  mit  8  tägiger  Kündigung.  Der  Arbeiter  wagt  daher  oft
nicht,  höheren  Lohn  oder  Reparaturen  zu  verlangen,  teilzunehmen
an  den  Wahlen,  oder  selbst  um  ein  8mall  Holding  oder  Allotment
sich  zu  bewerben.
Die  Dienstwohnung  hemmt  nicht  allein  die  Freiheit  des  Arbeiters,
sondern  auch  die  von  Frau  und  Kindern,  da  der  Sohn  oft  verpflichtet
ist,  neben  dem  Vater  zu  arbeiten.  Da  der  Farmer  die  Dienstwohnung
für  seine  jeweiligen  Arbeiter  benötigt,  werden  oft  alte  Leute  nach
langer  Arbeitszeit  hinausgesetzt.
Bedeutsamerweise  hat  unter  anderen  Lord  Jslington  seinen  Verwalter ­
  dahin  instruiert,  die  Cottage«  auf  seinen  Gütern  nicht  an  die
Farmer,  sondern  direkt  an  die  Arbeiter  zu  vermieten.  Mancher  Arbeiter
zahlt  bei  niedrigem  Lohn  lieber  die  ortsübliche  Miete,  als  daß  er  eine
ihn  in  seiner  Freiheit  beschränkende  freie  Wohnung  genießt.  Jedoch  zwingt
die  schon  besprochene  allgemeine  Knappheit  der  Cottage«  Tausende,  in
der  Gebundenheit  zu  verharren.  Jesse  Collings  empsiehlt  deshalb  eine
gesetzliche  Kündigung  von  drei  Monaten  für  beide  Parteien  einzuführen.
Aus  allem  Bisherigen  geht  hervor,  daß  der  Neubau  der  so  dringend
benötigten  großen  Anzahl  von  Cottage«  eine  bedeutende  Steigerung  der
Freiheit  des  Arbeiters  mit  sich  bringen  würde.  Wir  schlagen  vor,  daß
alle  Cottage«  im  Mietswerte  bis  zu  200  Mk.  einer  sechsmonatlichen
Kündigungsfrist  unterliegen  sollen,  ausgenommen  bei  mutwilliger  Beschädigung ­
  der  Wohnung  oder  rückständiger  Miete.  Das  Einbegreifen
der  Cottage«  in  die  Farmpacht  sollte  gesetzlich  verboten  werden  x )..
J )  Wenn  der  Farmer  nicht  mehr  den  für  Viehpflege,  die  Pferdearbeit  und
Anderes  nötigen  Familien  Wohnungen  anzubieten  hat,  hängt  er  mit  der  Deckung
seines  Arbeitsbedarfes  völlig  in  der  Luft.  Eine  solche  Vorschrift  wurde  wahrscheinlich ­
  einer  Entwertung  der  Pachtungen  gleichkommen.  Ist  in  der  Tat  aus
der  Knappheit  der  ländlichen  Wohnungen  eine  Notlage  der  Arbeiter  herzuleiten,
so  möge  die  Regierung  nur  ihre  Prophezeiung  wahr  machen,  in  den  nächsten
Jahren  für  den  Bau  von  120000  neuen  Arbeiterhäuschen  zu  sorgen.  Dann  hat
ja  wohl  jeder  Arbeiter  die  Wahl,  ob  er  in  der  ihm  angebotenen  Dienstwohnung
oder  in  die  von  der  Lokalbehörde  mit  Staatsunterstützung  gebaute  „unabhängige"
Mietwohnung  ziehen  will.
        <pb n="21" />
        Zweiter  Teil.
Erstes  Kapitel.  Der  Arbeiter  und  seine  Landerwerbsmöglichkeiten. ­

^Äir  werden  nun  sehen,  inwiefern  es  vom  sozialen  und  nationalen
Standpunkt  ans  wichtig  ist,  daß  die  Landarbeiter  Land  erwerben  und
bebauen  können.
Zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  hatte  die  Mehrzahl  der  englischen,
frei  im  Felde  gelegenen  Dörfer  größere  Allmenden,  welche  als  Weiden
und  Torfstich  dienten.  Das  Wiesen-  und  Ackerland  war  den  einzelnen
Bauern  zugeteilt,  und  zwar  in  Streifen  von  10—40  ar;  so  daß  der
einzelne  eine  große  Anzahl  dieser  Streifen  besaß.  Alle  Ackerstreifen
mußten  gleichzeitig  gepflügt,  gesät  und  geerntet  werden,  wobei  die
meisten  sich  gegenseitige  Hilfe  leisteten.
Der  charakteristischste  Zug  des  damaligen  Dorflebens  war  der,  daß
die  Mehrzahl  seiner  Bewohner  einen  Anteil  am  Lande  hatte.  Der
landlose  Arbeiter,  ausschließlich  abhängig  vom  Tagelohn,  war  die  Ausnahme ­
  und  nicht  die  Regel.
Die  Güter  waren  meist  viel  kleiner  als  heute,  und  die  Arbeit
wurde  aus  drei  Quellen  bestritten:
1.  Von  den  kleineren  Harmsr8,  welche  hauptsächlich  auf  eigenem
Land  arbeiteten  und  nur  ab  und  zu  auf  Tagelohn  gingen.
2.  Von  Farm-Dienstleuten,  welche  mit  der  Familie  des  Arbeitgebers
auf  gleichem  Fuße  lebten.  Dies  waren  meist  Kinder  von  Kleinbauern
und  Lehnsleuten,  die  für  die  Zukunft  in  die  gleiche  unabhängige  Stellung
einzurücken  hofften.
3.  Die  „Cottagers“  (freie  Tagelöhner),  welche  zur  Hauptsache  auf
Barlohn  angewiesen  waren,  aber  immerhin  drei  andere  Erwerbsquellen
halten:  a)  Ein  kleines  Landstück  (8vaal1  Holding),  unmittelbar  mit  der
Cottage  verbunden  oder  im  Dorsfeld  gelegen  (ein  Gesetz  der  Königin
Elisabeth  befahl,  jedem  Cottage  120  ar  Land  beizugeben,  in  Geltung  bis
        <pb n="22" />
        22

Zweiter  Teil.

1775).  b)  Das  Recht,  auf  der  Allmende  Vieh  zu  weiden  und  Holz  zu
schlagen,  was  oft  den  in  ganz  kleinen  Verhältnissen  Lebenden  in  die  Lage
versetzte,  2—3  Kühe  zu  halten,  c)  Heimarbeiten  wie  Spinnen,  Weben
und  andere  Beschäftigung  für  ihn  und  die  Familie  bei  zeitweise
mangelnder  Landarbeit.
„Das  Entscheidende  für  den  Dorfcharakter  des  18.  Jahrhunderts  —
schreibt  Prof.  Hasbach  in  seiner  Geschichte  des  englischen  Landarbeiters  —
war  die  Vollkommenheit  der  sozialen  und  ökonomischen  Übergänge.  Das
Kleinbürgertum  bildete  das  Zwischenglied  zwischen  den  großen  Grundbesitzern ­
  und  den  wohlhabenden  Bauern,  die  ihrerseits  die  Zwischenstufe ­
  zwischen  dem  höheren  Bürgertum  und  den  größeren  Lehnsleuten
und  Pächtern  vorstellten.  Letztere  gingen  über  in  die  fteineren  Leute:
Bauern,  Lehnsleute  und  Kleinpächter.  Damals  gab  es  keine  Proletarierklasse, ­
  einzig  vom  Lohne  abhängig  und  ohne  Aussicht,  ihre  Kinder  aufsteigen ­
  zu  sehen."
So  existierte  tatsächlich  eine  gangbare  lückenlose  Leiter  von  der
niedrigsten  bis  zur  höchsten  Stufe  der  Landbewohnerschaft.
In  späterer  Zeit  ist  England  mehr  als  irgendein  anderes  Land
Europas  ein  Land  der  Pachtungen  von  über  20  ha,  im  Gegensatz  zu  den
Small  Holdings,  geworden.  Mehr  denn  eine  halbe  Million  Arbeiter,
meist  ganz  ohne  eignes  Land,  sind  im  Dienste  der  Farmer.  Von  den
ca.  11000000  ha  Land  unterm  Pflug  in  England  und  Wales  nehmen  ein
die  Besitzungen  von

0,4—  2  ha

1  %  der  Fläche

2—  20  „  .

.  15%  „  „

20—120  „  .

•  59%  „

über  120  „

-  25%  „  „

Ca.  3  Millionen  Hektar  sind  also  in

der  Hand  großer  Pächter  dagegen

nur  ca.  IV2  Millionen  in  der  Hand  von  Bauern  und  nur  etwas  über
1  Million  in  der  Hand  kleiner  Leute.  Der  landwirtschaftliche  Arbeiter
hat  an  den  Allotments  nur  einen  kleinen  Anteil,  der  größere  entfällt
auf  kleine  Geschäftsleute  und  Handwerker.
Wieder  und  wieder  tritt  uns  die  aussichtslose  Zukunft  des  Arbeiters
entgegen.  Die  Unmöglichkeit,  jemals  ein  eigenes  Stückchen  Land  zu
besitzen,  treibt  die  meisten  jungen  unternehmungslustigen  Leute  in  die
Stadt  oder  die  Kolonien.  Meist  wird  diesem  Umstand  größere  Wichtigkeit ­
  beigemessen  als  der  Schwierigkeit,  den  Kindern  auf  dem  Lande  eine
bessere  Erziehung  zu  verschaffen.
        <pb n="23" />
        Zweites  Kapitel.  Garten  und  Hlotinsnt.

23

Keineswegs  auch  in  der  Beschaffung  von  dem  Lande  unangemessenen
Vergniigungsmitteln  läge  eine  Verniehrung  der  Anziehungskraft  des
Landes,  sondern  lediglich  in  der  Erleichterung  des  Landerwerbes. ­

Zwar  hat  die  bloße  theoretische  Möglichkeit,  ein  8rnall  Holding
zu  erlangen,  die  Lage  der  Landarbeiter  mancherorts  gebessert,  in  praxi
aber  werden  ihnen  die  größten  Schwierigkeiten  seitens  der  Pächter,
welche  meistens  die  Majorität  in  den  Kirchspielräten  haben,  entgegengesetzt. ­
  Es  geht  so  weit,  daß  der  Arbeiter  meist  überhaupt  nicht  wagt,
seinen  Wunsch  zu  äußern,  aus  Angst  Brod  und  Heim  zu  verlieren.
Hat  er  sich  ein  Herz  dazu  genommen,  läßt  man  ihn  drei  bis  vier  Jahr
auf  ein  Stückchen  Land  warten,  oder  entläßt  ihn  mit  achttägiger
Kündigung.
Sichern  wir  dem  Arbeiter  einen  Minimallohn,  ein  anständiges
Haus,  eine  größere  Sicherheit  des  Verbleibens  darin,  die  Zugehörigkeit
zu  einer  Gewerkschaft,  und  er  wird  unabhängiger  auftreten  können;
jedoch  fehlt  ihm  dann  immer  noch  die  Sicherheit  gegen  Entlassung  bei
Bindung  an  ein  Small  Holding.  Abgesehen  davon  weiß  er  in  den
meisten  Fällen  nicht,  welche  Rechte  ihm  in  dieser  Beziehung  zustehen,
und  wohin  er  sich  um  Auskunft  wenden  soll.
Es  scheint  absolut  notwendig,  daß  der  Arbeiter  in  die  Lage  versetzt ­
  wird,  sich  an  einen  Regierungsbeamten  (nicht  eine  Lokalbehörde)
zu  wenden,  dessen  Pflicht  es  wäre,  ihm  mit  Rat  und  Tat  nach  allen
Richtungen  beizustehen  bei  Beschaffung  von  Land.  Zurzeit  haben  die
Small  Holdings  Oornrnissioners  viel  zu  große  Bezirke,  um  sich  dem
Einzelnen  widmen  zu  können.

Zweites  Kapitel.  Garten  und  Allotment.
Nur  etwa  ein  Sechstel  aller  Arbeitshäuser  haben  Gärten  *)  von
mehr  als  500  qm,  obwohl  der  Arbeiter  einen  größeren  Garten  über
alles  schätzt  und  ihn  einen,  größeren  Allotment,  das  weiter  abliegt,  vorzieht. ­
  Für  alle  Landbezirke  sollte  deshalb  vorgeschrieben  werden,  daß

&amp;gt;)  Hier  und  im  folgenden  sind  zu  unterscheiden:  Hausgärten  (bedarf  keiner
Definition!,  Ailotmsnts,  das  sind  kleinere  aus  Gemeindeeigentum  lAllmende)
zur  Verfügung  gestellte  Pachtäcker,  für  den  einzelnen  Nutznießer  dürfe  sie  2  ha
nicht  überschreiten;  Small  Holdings,  das  sind  kleine  Farmen  oder  auch  bloße
Landstücke,  deren  Größe  das  Gesetz  von  1909  auf  20  ha  beschränkt.
        <pb n="24" />
        24

Zweiter  Teil.

öffentliche  Gelder  nur  dann  hergegeben  werden,  wenn  nicht  weniger
als  1000  qm  ein  Hausgrundstück  bilden.  Bestehende  Häuser  und  beschränkte ­
  Gärten  sollten  wenigstens  überall  durch  Allotments  ergänzt
werden,  die  bisher  auch  nur  zwei  Drittel  der  Dörfer  besitzen.  Die
Erlangung  solchen  Landes  müßte  in  jeder  Weise  erleichtert  werden;  wenn
der  Kirchspielsrat  sich  widerhaarig  zeigt,  müßte  Berufung  an  den
Landgerichtshof  möglich  sein.  Die  Nachfrage  nach  Allotment«  ist  sehr
groß;  der  seltene  Fall,  daß  sie  ungenützt  bleiben,  eine  von  Gegnern  oft
ins  Feld  geführte  Tatsache,  hat  stets  seine  guten  Gründe,  sei  es  Wertlosigkeit ­
  des  Landes,  sei  es  große  Entfernung  vom  Dorf,  sei  es  zu  lange
Arbeitszeit  der  Arbeiter.  Übrigens  sollte  der  Kirchspielsrat  nicht  nur
kompetent  sein,  Allotment«  zu  begründen,  sondern  auch  Dorfplätze  und
Gemeindeweiden.  Immer  aber  wird  ein  Antrieb  von  höherer  Stelle
vorhanden  sein  müssen.
Drittes  Kapitel.  Small  Holdings.
Die  Small  Holdings  können  von  Privaten,  von  Korporationen  und
von  den  Behörden  (in  erster  Linie  dem  Grafschaftsrat)  errichtet  werden.
Sie  stammen  zum  größten  Teil  aus  alter  Zeit,  nahmen  aber  bis  vor
kurzem  ständig  ab.  1895  belief  sich  ihre  Zahl  »och  auf  (für  England-Walesl
  299  378,  1908  waren  es  nur  noch  287176;  seitdem  ist  die
Zahl  (bis  1912)  auf  292720  mit  1  715  796  lia  Land  gestiegen,  davon
sind  9937,  d.  i.  3,3°/o,  von  den  Grafschaftsräten  errichtet,  hiervon
wieder  5544  unter  der  Herrschaft  der  Small  Holdings  and  Allotments
Avis  von  1908.
Das  Jahr  1892  brachte  den  ersten  Small  Holdings  Aet,  zuerst
ohne  das  Expropriationsrecht.  Maximalgröße  6  lia,  beim  Kauf  waren
20  °/o  anzuzahlen,  das  übrige  wurde  als  in  50  Jahren  zu  amortisierende
Hypothek  gegeben.  In  den  15  Jahren  von  1892—1907  wurden  ganze
352  ha  so  verwendet.  Das  neue  Gesetz  wurde  1907  beraten;  es
trat  mit  dem  1.  Januar  1908  in  Kraft.  Es  erhöhte  die  Größe  auf  20  ha,
verlieh  den  Grafschaftsräten  das  Expropriationsrecht  für  Kanf  und  Pacht
und  beförderte  auch  den  Umsatz  in  die  Praxis  durch  Commissionen  (Inspektoren). ­
  Von  1908—1912  inst,  erwarben  die  Grafschaftsräte  62  000  ha
(690/0  zu  Kauf,  310/0  zu  Pacht).  Weitergegeben  wurden  nur  2°/o  in
Kauf,  alles  übrige  in  Pacht.  Einzelne  Grafschaften  sind  besonders
energisch  vorgegangen.  Norfolk  hat  über  3600  ha,  Somersetshire  über
280t»,  Cambridgeshire  und  Devonshire  je  über  2000  ha  beschafft;  mit  der
        <pb n="25" />
        Drittes  Kapitel.  Small  Holdings.

25

wachsenden  Bereitstellung  von  Land  wuchs  auch  die  Nachfrage  nach
Land;  so  war  Ende  1912  in  Norfolk  noch  Nachfrage  nach  weiteren
2400  ha.
33  o/o  der  Besitzer  von  8mall  Holdings  in  England  und  Wales
figurieren  als  Landarbeiter;  auf  der  Insel  Elp  waren  es  im  Jahre  1912
sogar  73  o/o,  in  Cambridgeshire  54°/«,  in  Somerset  dagegen  nur  7°/o.
Unsere  Untersuchungen  ergeben,  daß  die  Small  Holdings  nicht
eine  Wohlfahrtseinrichtung,  sondern  eine  ökonomische  Notwendigkeit
darstellen.  Es  ist  deshalb  nnabweislich,  dem  Volke  das  Verständnis
dafür  beizubringen,  daß  sie  sich  rentieren.  Wohl  gibt  es  schlecht
rentierende;  aber  haben  wir  nicht  in  allen  Gegenden  des  Landes  zahllose ­
  Beispiele  von  minderwertigem  Zustand  größerer  Güter?  Nicht
nur  produziert  das  Großfarmland  weniger,  es  beschäftigt  auch  weniger
Menschen.  Anders  zn  beurteilen  sind  alle  größeren  Güter,  die  unter
der  Leitung  fähiger  Pächter  mit  viel  Kapital  stehen  und  auch  ihrer  ganzen
Beschaffenheit  nach  sich  zum  Großbetriebe  besonders  eignen.  Zweifellos ­
  erzielt  der  Small  Holder  Erfolg  nur  mit  Riesenfleiß  und  zäher
Anstrengung;  diese  drückt  ihn  aber  nicht  nieder,  denn  er  strebt  auf
eigenem  Grund  und  Boden  mit  ganz  anderer  Liebe  zur  Sache.  Milchwirtschaft, ­
  Gartenbau,  Schweine-  und  Geflügelzucht,  alles  Branchen,
die  besonders  sorgfältige  Arbeit  erheischen,  sind  deshalb  im
Großbetrieb  oft  unrentabel,  bieten  dagegen  dem  kleinen  Mann  gute
Aussichten  auf  Erfolg.  Dieser  muß  dagegen  davon  absehen,  es  den
größeren  Gütern  nachtun  zu  wollen  im  Anbau  von  Getreide  und  anderen
Früchten,  deren  Anbau  auf  großen  Flächen  mit  modernen  Maschinen
und  Engros-Ein-  und  -Verkauf  sich  billiger  stellt.
Ein  Vergleich  mit  den  Verhältnissen  auf  dem  Kontinent  zeigt,  daß
wir  es  in  England  vernachlässigt  haben,  die  Größe  und  die  Wirtschaftsweise ­
  unserer  Güter  den  veränderten  Bedürfnissen  der  Neuzeit  anzupassen.
Seit  den  siebziger  Jahren  hat  die  Nachfrage  nach  Kleingütern  stetig
zugenommen.  Die  Verbilligung  des  Brotes  zusammen  mit  der  allgemeinen ­
  Verbesierung  der  Lage  der  Industriearbeiter  hat  mehr  Geld
freigemacht  zum  Ankauf  von  Fleisch,  Milch,  Butter,  Obst  und  Gemüse.
Dies  ließ  den  Small  Holder  die  landwirtschaftliche  Depression  der
achtziger  und  neunziger  Jahre  nicht  so  schwer  empfinden.  Trotzdeni
nahmen  die  Kleinbesitze  erst  nach  1908  nennenswert  zu,  während  Deutschland, ­
  Dänemark  und  andere  Länder  schon  früher  erhebliche  Zunahmen
zu  verzeichnen  hatten.  Während  auf  der  einen  Seite  viele  unserer
        <pb n="26" />
        26

Zweiter  Teil.

großen  Güter  nur  halb  ausgenützt  werden,  müssen  wir  auf  der  anderen
importieren:
Mk.

Butter  im

Werte  von

zirka

500

Käse  „

„

„

„

150

Milch  und  Sahne  (frisch  oder  konserviert)  „

„

„

über

&amp;gt;/2

Milch  (kondensierte)  „

„

„

zirka

45

Eier

„

„

170

Geflügel

„

„

„

17

Schweinefleisch,  Speck  und  Schinken  .  „

„

„

368

Äpfel

„

„

„

50

Pflaumen,  Kirschen  und  Birnen  .  .  .  „

„

„

„

21

Gemüse

,,

„

„

94

Diese  Waren  sind  meist  Produkte  des  Kleinbesitzes,  und  es  ist  nicht
einzusehen,  warum  wir  dieselben  nicht  im  Lande  produzieren  könnten.
Wahrscheinlich  wird  in  Zukunft  der  Bedarf  daran  beständig  wachsen,
da  Altersversicherung,  höhere  Löhne  und  andere  soziale  Reformen  die
Konsumkraft  des  Volkes  erhöhen  werden.
Aber  nicht  nur  die  Produktionsrichtung  allein,  sondern  auch  die
Zahl  der  Menschen,  die  der  Boden  ernährt,  komnit  hier  in  Frage.  Die
Durchschnittszahl  der  ständig  beschäftigten  Männer  stellt  sich  bei  den
verschiedenen  Größen  von  Gutsbetrieben  wie  folgt:
Größe  des  Betriebes  Zahl  der  Männer  auf  40  ha
0,4—  2  ha  8,0

2—  20  „  4,3
20—120  „  2,5
über  120  „  2,3
Der  geringe  Verbrauch  an  Menschen  auf  der  englischen  Farm  tritt
besonders  hervor,  wenn  man  diese  Zahlen  mit  denen  anderer  Länder
vergleicht:
beschäftigt  auf  40  ha  Kulturland  18  Männer
n  ■■  I.  &amp;gt;.  n  16  ,,

Österreich
Belgien  .
Italien
Deutschland
Holland  .
Ungarn  .
Frankreich
Dänemark
Großbritannien

15
13
12
11
10
7
        <pb n="27" />
        Drittes  Kapitel.  Small  Holdings.

27

Hier  mögen  noch  drei  Beispiele  für  den  Zuwachs  an  Menschen
und  Vieh  infolge  Verkleinerung  der  Wirtschaftseinheiten  folgen:

cvfnrfip  Zahl  der  Farmen  Bevölkerung  Großviehzahl
Huacye  yor  nad)  vor  nach  vor  nach
ln  “ a  der  Aufteilung  der  Aufteilung  der  Aufteilung

Ledsham  .  .

.  341

6

31

31

132

200

355

Haslington

.  2u2

4

19

22

106

142

229

Balherlop.

.  168

2

12

11

66

108

204

Wie  schon  ermähnt,  sind  viel  mehr  Kleinpächter  Klienten  von
Großgrundbesitzern  als  von  Grafschaftsräten.  Da  treten  uns  nun  zwei
Hauptübelstände  entgegen,  die  oft  das  Mißlingen  der  Kleinpachtunternehmung ­
  verschulden:  die  Unsicherheit  der  Dauer  und  die  übermäßig ­
  hohe  Pacht.  Großgrundbesitzer  und  Vermalter  sind  oft  mit  den
Großfarmern  auf  ihrem  Territorium  entweder  verwandt  oder  befreundet,
so  daß  letztere  oft,  wenn  auch  nicht  praktisch,  so  doch  tätsächlich  in
ihrer  Pacht  festsitzen.  Der  kleine  Mann  steht  ganz  anders  da;  besonders ­
  wenn  er  tüchtig  ist,  läuft  er  Gefahr,  daß  man  ihm  kündigt,
um  seine  Pacht  zu  erhöhen.  Er  steht  nun  vor  der  Wahl,  fortzugehen
oder  eine  höhere  Pacht,  durch  seine  eigenen  Meliorationen  bedingt,  zu
zahlen.  Kommt  noch  hinzu,  daß  die  Pacht  für  ihn  relativ  höher  (oft
zwei-  bis  dreimal  so  hoch!  ist  als  für  den  Großfarmer,  selbst  nach  Abzug
der  größeren  Einwendungen  des  Besitzers  an  Gebäuden,  Vermaltungsspesen
  usw.  Die  Möglichkeit  dafür  resultiert  aus  der  größeren  Nachfrage
nach  Kleingütern;  oft  finden  sich  20  und  mehr  Bewerber  für  ein  Objekt.
Ein  Land-Gerichtshof  müßte  geschaffen  werden,  der  die  Macht  hätte,
die  Pachtpreise  auf  Wunsch  des  Pächters  oder  Verpächters  zu  revidieren.
Überall,  wo  das  8mall  Holding  die  ökonomisch  beste  Form  darstellt,
ist  es  von  nationalem  Interesse,  daß  der  kleine  Mann  nicht  eine  aufs
höchste  angespannte,  sondern  eine  gerechte  Pacht  zahlt.
Die  Small  Holders  der  Grafschaflsräte  führen  die  gleiche  Klage.
Die  Pacht  ist  oftmals  von  10  s  gleich  auf  15  8  und  manchmal  mehr
für  I  aors  (40  a)  durch  Ankaufs-  und  Aufteilungsspesen  in  die  Höhe
getrieben  worden,  Nicht  zu  vergessen  ist  allerdings,  daß  hierin  folgende
Unkosten  stecken:
a)  Verzinsung  des  Kaufpreises,
Io)  Einrichtung  und  Ausstattungskosten,
c)  Amortisalionsquote  für  Land-Erwerbs-  und  Einrichtungskosten.
Wenn  auch  die  Grafschaftsräte  aus  der  Erfahrung  allmählich  lernen  und
        <pb n="28" />
        28

Zweiter  Teil,

die  Anpassungs-  und  Einrichtungskosten  sich  dadurch  zu  reduzieren,  ein
gewisser  erheblicher  Zuschlag  bleibt  unabänderlich.  Die  Hauptklage  geht
dahin,  daß  der  Small  Holder  im  Grunde  genommen  (vermittels  der
von  ihm  aufzubringenden  Amortisationsquote)  das  Land  für  die  Grafschaftsräte ­
  kaufen  soll.  Eine  Abhilfe  läge  darin,  daß  der  Staat  die
Amortisation  aus  den  allgemeinen  Fonds  bestritte;  der  Gesamtaufwand
dafür  wäre  unbedeutend.  Nach  der  bisherigen  Praxis  ist  der  im  Auftrag ­
  des  Landwirtschaftsministeriums  Schätzende  ein  Landmesser  mit
Privatpraxis.  Ohne  direkte  Borwürfe  gegen  diese  Einrichtung  erheben
zu  können,  würden  wir  es  doch  vorziehen,  ganz  unparteiisch  unabhängige ­
  Schiedsrichter  zu  bestellen,  eine  weitere  Aufgabe  für  den  so  oft
vorgeschlagenen  Landgerichtshof.  In  der  Ausübung  der  Pachtrevision
würde  er  sich  bedeutende  Erfahrung  in  Abschätzung  des  Landwertes
aneignen.
Schwerwiegend  ist,  daß  unter  dem  bestehenden  System  der  Small
Holder  neben  der  zu  hohen  Pacht  sehr  hohe  Steuern  zahlt.  Er  muß
zusehen,  wie  benachbarte  größere  Farmer  nach  ihrer  proportional
niedrigeren  Pacht  niedrigere  Steuern  zahlen.  Ferner  wird  er,  wie  alle
anderen  Farmer  auch,  nach  seinen  Meliorationen  eingeschätzt,  eine  Tatsache, ­
  die  viele  Small  Holdere  davon  absehen  läßt,  beispielsweise  ein
Glashaus  zu  bauen  oder  andere  Verbesserungen  vorzunehmen.
Die  Nachfrage  nach  Small  Holdings  bleibt  weit  und  breit  unbefriedigt. ­
  In  Norfolk  z.  B.  sind  seit  dem  Erlaß  des  Small  Holdings
Act  4000  ha  angekauft  worden,  ohne  die  stets  steigende  Nachfrage
befriedigen  zu  können.  Der  Bericht  des  Landwirtschaftsmiuisteriums
deutet  darauf  hin,  daß  die  stetig  steigende  Nachfrage  nach  Land  viel
mehr  der  Energie  und  Tüchtigkeit  als  etwa  dem  Mangel  an  Entgegenkommen ­
  seitens  des  Grafschaftsrates  zuzuschreiben  ist.
Nach  der  Meinung  der  kleinen  Leute  sind  die  Grafschaftsräte  nicht  aus
den  richtigen  Männeru  zusammengesetzt.  Großgrundbesitzer  und  Pächter
befreunden  sich  nicht  leicht  mit  kleinen  Leuten,  die  vorwärts  wollen
und  nach  Unabhängigkeit  streben.  Nur  ungern  machen  die  Grafschaftsräte ­
  Gebrauch  von  ihrem  Recht,  auf  dem  Expropriationswege
Grund  und  Boden  zwecks  Aufteilung  zu  erwerben.  Um  letzteres  zu
umgehen,  schlägt  man  vor,  daß  bei  Todesfall  oder  Pachtaufgabe  eine
Farm  vorerst  dem  Grafschaftsräte  angeboten  werden  muß.  Ebenso
wenn  eine  Besitzung  verkauft  werden  soll,  und  der  Pächter  nicht  darauf
reflektiert,  soll  der  Grafschaftsräte  das  Erwerbsrecht  haben.  Auf  diese
Weise  käme  «lehr  Land  zu  annehmbareren  Preisen  auf  den  Markt.
        <pb n="29" />
        Drittes  Kapitel.  Small  Holdings.

29

Es  scheint  uns,  daß  der  zukünftige  Fortschritt  des  Dorflebens
mehr  von  einer  tatkräftigen  Lokalbehörde  als  von  einer  noch  so  umsichtigen ­
  Zentralverwaltung  abhängig  ist.  Der  Landwirtschaftsminister
sollte  einen  finanziellen  Druck  auf  die  Grafschaftsbehörden  ausüben
können.  Zurzeit  kann  er  ihr  nur  eine  Anweisung  zugehen  lassen  und
falls  sie  nicht  ausgeführt  wird,  selbst  handeln.  Wenn  er  über  Staatsdarlehne
  verfügte,  so  könnte  er  damit  jeden  wünschenswerten  Druck
ausüben.
Ein  Teil  der  Small  Holdings  konnte  aus  den  Kronländereien
und  aus  deren  Fonds  geschaffen  werden.
Die  Institution  der  Small  Holdings  wurde  zum  Teil  für  Seute
mit  kleinem  Nebenverdienst,  zum  Teil  für  solche,  die  allein  davon  leben
wollen,  geschaffen.  Im  letzteren  Fall  ist  es  wünschenswert,  daß  sie  kolonienartig ­
  zusammengelegt  werden,  um  von  genossenschaftlichem  Zusammenschluß, ­
  Transparterleichterungen  u.  a.  zu  profitieren.  Dies  ermöglicht
sich  öfters,  wenn  eine  große  Farm  angekauft  wird;  die  Möglichkeiten
würden  noch  erweitert  werden,  wenn  auch  im  Anschluß  daran  gelegene
Kronländereien  einbezogen  würden,  und  dies  möglichst  an  vielen  Stellen
über  größere  Flächen  in  allen  Teilen  des  Landes.
Nur  dadurch,  daß  die  Besitzer  von  Grund  und  Boden  gesetzlich
gezwungen  worden  sind,  ihn  zu  einem  vernünftigen  Preise  herzugeben,
ist  die  Erweiterung  der  Small  Holding-Bewegung  überhaupt  möglich
geworden.
Unsere  Nachforschungen  ergeben,  daß  es  nicht  genügt,  Grund  und
Boden  zu  beschaffen,  die  Bewegung  bedarf  auch  fortgesetzter  Förderung.
Sehr  vielen  Arbeitern  fehlt  es  am  nötigen  Kapital.  Ferner  ist  mehr
Kooperation  und  eine  bessere  technische  Ausbildung  vonnöten.  Weiterhin ­
  müßten  vielfach,  um  das  Land  für  Small  Holdings  geeignet  zu
machen,  bessere  Transportgelegenheiten  geschaffen  werden.  Außerdem
fehlt  dem  unternehmungslustigen  Arbeiter  noch  angemessene  Gelegenheit,
sich  Kredit  zu  beschaffen.  Ohne  Berücksichtigung  dieser  vielen  Punkte
wird  es  den  Small  Holdings  niemals  gelingen,  den  Platz,  den  die
moderne  Entwicklung  erheischt,  im  Staatshaushalt  zu  erringen.
        <pb n="30" />
        Dritter  Teil.
Erstes  Kapitel.  Bodenbermizung.
Die  landwirtschaftlichen  Fachleute  stimmen  darin  überein,  daß  sehr
viel  Land  in  England  und  Wales  ungenügend  ausgenutzt  wird.  Die
Meinungen  der  Autoritäten  gehen  aber  auseinander  über  die  Ursachen
und  die  Art  und  Weise,  diesen  Übelstand  zu  überwinden.
Wie  wichtig  es  für  ein  Land  wie  das  unsrige  ist,  das  Menschenmöglichste ­
  zu  produzieren,  ist  wohl  unnötig,  zu  betonen.  Wird  der
Grund  und  Boden  schlecht  ausgenutzt  und  ein  geringer  Teil  der  Bevölkerung ­
  davon  ernährt,  so  wird  die  Flucht  in  die  Stadt  fortlaufend
verstärkt.  Die  Verringerung  der  Bodeuproduktion  ist  für  alle  Fälle
ein  Unglück,  im  Falle  von  Krieg  jedoch  ein  unabsehbares.
Bon  zwei  von  Natur  gleichen  Flächen  liefert  die  besser  bearbeitete
oft  den  besten  Beweis,  daß  die  schlechter  bearbeitete  nebenan  nur  an
mangelhafter  Bearbeitung  leidet.  Vielfach  liegt  das  am  Besitzer.  Der
Pächter,  unsicher  in  bezug  auf  Pachtdauer  und  Melioralionsenttchädigung,
wäre  in  manchen  Fällen  nnklug,  wenn  er  zu  viel  auf  die  Verbesserung
der  Farm  verwenden  würde.  Vielerorts  verhindert  die  Hegung  von
Wild  den  Boden,  seinen  vollen  Ertrag  zu  liefern.  Mangelhafte  Verkehrsverhältnisse, ­
  die  Schwierigkeit,  Kredit  zu  bekommen,  ungenügende
Gelegenheit  zur  Fachausbildung  und  zu  fachlichem  Rat  beschränken  die
Bodenausnutzung.  Hieraus  erklärt  sich  zum  Teil  die  in  den  letzten
30  Jahre»  stets  fortgeschrittene  Umwandlung  von  fast  1201)000  ha
Ackerland  in  G-asland.  Diese  Fläche  hätte,  unterm  Pflug  geblieben,
ca.  lut&amp;gt;000  Arbeiter  mehr  beschäftigt  und  ernährt.
Wenn  man  verhältnismäßig  hohe  Ernleerträge  in  der  englischen
Statistik  findet,  darf  man  nicht  vergessen,  daß  auf  dem  Kontinent  die
sorgliche»  Bodenbearbeitcr  jegliche  Bodenart  beackern  —  Boden,  den
mau  in  England  brach  lieg  n  läßt  —  und  damit  ihren  Erntedurchschnitt ­
  heruntersetzen.
        <pb n="31" />
        Erstes  Kapitel.  Bodenbenutzung.

31

Charles  Bathurst  schreibt  in  seiner  Broschüre  „Um  dem  nationalen
Hungertod  zu  entgehen"  wie  folgt:  „Das  Grasland  oder  die  vielen,
den  Anblick  von  Gras  bietenden  wertlosen  Unkräuter,  bilden  die  schärfste
Verurteilung  der  kurzsichtigen  Politik  eines  Landes  mit  einer  überragenden ­
  Jndustriebevölkerung."
Unter  den  englischen  Landwirten  herrscht  die  irrtümliche  Ansicht,
daß  Milchwirtschaft  am  besten  auf  Grasland  rentiert,  trotz  des  von
Dänemark  gegebenen  Beispiels,  wo  bei  90  u /o  des  Landes  unterm  Pflug
an  Milch  und  Bodenprodukten  pro  Hektar  weit  größere  Quantitäten  erzeugt ­
  werden  und  Bodenerschöpfung  durch  Milchausfuhr  ohne  ausgleichende ­
  Einfuhr  von  Futtermitteln  und  Düngemitteln  gänzlich  unbekannt ­
  ist.  Abgesehen  davon,  daß  bei  guter  Sachkenntnis  eine  größere
Zahl  Kühe  auf  einer  bestimmten  Ackerfläche  gehalten  werden  können,
als  auf  Grasland,  versteht  man  in  England  das  Füttern  der  Kühe  überhaupt ­
  schlecht.  So  wird  viel  zu  viel  Ölkuchen  gegeben,  der  Fütterungstag
wird  dadurch  zu  teuer  und  der  Profit  heruntergedrückt.  In  Dänemark
besteht  die  Milchwirtschaft  neben  Weizenban  und  Marktgärtnerei;  bei
uns  nimmt  man  an,  daß  sich  diese  Produktionen  gegenseitig  ausschließen.
Die  englischen  Landwirte  haben  seit  30  Jahren  Weizensorten  geringer
Qualität  gebaut,  die  den  Vergleich  mit  dem  Produkt  aus  Indien  und
Manitoba  nicht  aushalten.  Heutzutage  weigern  sich  schon  die  Müller,
unter  dem  Drucke  der  Konsumenten,  diese  geringe  Ware  abzunehmen.
Das  landwirtschaftliche  Institut  der  Cambridge-Universität  hat  in  den
letzten  elf  Jahren  wertvolle  Arbeit  geleistet,  indem  es  durch  sorgfältige
Züchtung  und  Auslese  nach  Mendelschen  Prinzipien  Weizenvarietäten
hervorgebracht  hat,  die  nicht  nur  von  vortrefflicher  Qualität,  zu  allen
Backzwecken  besser  geeignet  und  widerstandsfähig  gegen  Krankheiten  sind,
sondern  auch  einen  mehr  als  doppelt  so  hohen  Ertrag  (mit  entsprechendem ­
  Gewichtsanteil  Stroh)  liefern.  Solche  Weizen  können  auf
dem  englischen  Markte  einen  ebenso  guten  Preis  erzielen  wie  die  besten
indischen  und  kanadischen.
Der  Obstbau  leidet  ganz  besonders  unter  der  unsicheren  Pachtdauer,
  der  Schwierigkeit  zu  diesem  Zwecke  geeignetes  Land  überhaupt  zu
bekommen  und  die  Interessen  des  Besitzers  und  Pächters  in  Einklang  zu
bringen.  Besonders  im  Westen  von  England  sollten  die  Großgrundbesitzer ­
  auf  das  dringende  Bedürfnis  der  Ausbesserung  und  Neuanpflanzung ­
  verfallender  Obstplantagen  aufmerksam  gemacht  werden.
Der  Herzog  von  Marlborough  sagt  in  seiner  Broschüre  „Die
        <pb n="32" />
        32

Dritter  Teil.

Landfrage":  „Um  die  Zahl  der  Arbeiter  auf  dem  Lande  zu  vermehren,
ist  es  enorm  wichtig,  mehr  Früchte  anzubauen.  England  muß  sich  wieder
einmal  der  Tatsache  bewußt  werden,  daß  es  zum  Pflug  greifen  muß.
Es  ist  keine  Übertreibung  zu  sagen,  daß  1  ha  mittleren  Bodens
Nahrungsstoffe  im  Werte  von  2000  Mk.  zu  produzieren  imstande  ist"
«gegen  heutige  200  Mk.).
Die  Distrikte  von  Eveshaiit  und  Wisbech  und  andere  mehr  liefern  Beweise ­
  für  die  Möglichkeit  der  Produktioussteigerung  durch  Marktgärtnerei
und  Obstfarmen.  Bei  guter  Entwicklung  und'  Organisierung  dieser
Branche  würde  das  ganze  Land  mit  diesen  Produkten  verproviantiert
werden  können.
Obgleich  mancher  englische  Viehzüchter  zu  den  tüchtigsten  Viehwirten
der  Welt  gehört,  kann  von  dem  Durchschnitt  nicht  behauptet  werden,
daß  er  sich  irgendwie  auszeichnet.  Die  Durchschnittsfarm  müßte  wenigstens
doppelt  so  viel  Kopf  Vieh  ernähren.  Selbst  in  Gegenden,  die  die  Viehzucht ­
  von  Natur  begünstigen,  legen  die  Farmer  nicht  genügend  Wert
auf  den  Bau  von  Grünfutter,  Luzerne  und  Mengkorn.  Zum  Teil
bringen  die  geschickten  Farmer  der  Westküste  es  fertig,  auf  neu  übernommenen ­
  Ländereien  die  Kopfzahl  ihres  Viehes  auf  das  Dreifache
zu  erhöhen.  Auch  die  unvorteilhaften  Marktverhältnisse  lasten  schwer
auf  dem  Farmer.  Wir  brauchen  ein  Gesetz,  wonach  alles  Vieh  nach
Gewicht  verkauft  werden  muß,  wie  es  in  Schottland  existiert  *).
Auf  denjenigen  Farmen,  die  für  vielseitige  Produktion  geeignet  sind,
dürften  die  Aussichten  auf  vermehrte  Produktion  am  besten  sein,  während
momentan  ihre  Inhaber  im  großen  Ganzen  amschlechtesten  mit  Kapital
versehen  sind  und  ihr  Land  am  schlechtesten  bestellen.  Diese  Kategorie
von  Leuten  ist  es,  die  die  wertlosesten  Weiden  in  England  besitzt  und
der  auch  die  Kenntnisse  fehlen,  um  sie  zu  verbessern.  Diese  Leute  lassen
ihren  Boden  derartig  hungern,  daß  sie  selten  mehr  als  ein  Drittel  oder
ein  Viertel  des  Erreichbaren  herausbringen.
Zweifellos  könnte  viel  Ödland  in  Ackerland  umgewandelt  werden.
In  manchen  Fällen  unterbleibt  es,  weil  der  Landwirt  daran  zweifelt,
die  Früchte  seiner  Arbeit  und  seines  Kapitals  zu  ernten,  in  anderen,
weil  er  nicht  die  nötigen  Mittel  hat  oder  nicht  abzuwarten  Geduld  hat,
0  Dieses  sich  hier  immer  wiederholende  Rusen  nach  neuen  Gesetzen  bildet
einen  merkwürdigen  Kontrast  zu  der  früher  in  England  beliebten  Politik  des
Gehenlassens;  und  dies  um  so  mehr,  als  es  aus  dem  Sinne  und  Geiste  der
liberalen  Regierung  heraus  erfolgt.
        <pb n="33" />
        Drittes  Kapitel.  Sicherheit  der  Pacht  und  der  Agricultural  Holdings  Act.  BB
bis  er  irgendwelchen  Mehrertrag  erzielt.  Sicherlich  wissen  viele  Grundbesitzer ­
  nicht,  daß  sie  ans  Grund  des  Imxrovcmcnt  of  Land  Act  Darlehen ­
  bekommen  können.
In  Teilen  von  Wales  findet  sich  viel  Ödland,  das  von  den
County  Councils  zwecks  Errichtung  von  Small  Holdings  reklamiert
werden  könnte.  Oft  ist  solches  Land  jedoch  besser  zur  Aufforstung
geeignet,  wobei  eine  Einnahme  allerdings  erst  nach  80  Jahren  zu  erwarte» ­
  ist,  so  daß  solche  Melioration  eigentlich  nur  der  Staat  ausführen ­
  kann.  Die  Royal  Commission  on  Coast  Erosion  and
Afforestation  stellte  sich  1909  dem  sehr  wohlwollend  gegenüber.  In
Großbritannien  und  Irland  harren  etwa  3600  000  ha  der  Aufforstung.
Zweites  Kapitel.  Wildschaden.
Der  Wildschaden,  über  den  schon  die  größeren  Farmer  häufig  mit
Recht  klagen,  besonders  wenn  die  Jagd  gesondert  verpachtet  ist  und
beispielsweise  vom  Jagdpächter  große  Mengen  von  Fasanen  ausgezogen
werden,  wird  noch  fühlbarer,  wo  intensive  Kleinkultur  dem  Wilde  freigegeben ­
  ist.  Besonders  die  Kaninchen  machen  hier  großen  Schaden.
Wenn  dies  auch  nicht  einer  der  wichtigsten  Punkte  der  Landreform  ist,
so  sind  doch  auch  hier  gesetzliche  Reformen  angebracht.
Drittes  Kapitel.  Sicherheit  der  Pacht  mrd  der
Agricultural  Holdings  Act.
In  der  Agrargeschichte  der  neuesten  Zeit  spielt  das  Verhältnis
zwischen  Grundbesitzer  und  Pächter  die  größte  Rolle.  Bereits  1851
wurde  der  erste  Versuch  gemacht,  dem  Pächter  Sicherheiten  zu  verschaffen. ­
  Aber  erst  der  Agricultural  Holdings  Act  von  1875  sah
eine  Entschädigung  des  Pächters  für  gewisse  von  ihm  gemachte  Verbesserungen ­
  vor.  Da  das  Gesetz  aber  nur  fakultativ  war,  so  schlossen
die  Grundbesitzer  im  Pachtverträge  seine  Anwendung  aus,  und  es  wurde
somit  zu  einem  toten  Buchstaben.  Deshalb  ging  das  Gesetz  vom
Jahre  1883  weiter  und  setzte  unter  anderem  gewisse  Entschädigungen
als  obligatorischen  Bestandteil  des  Pachtvertrages  fest,  außerdem  enthielt ­
  es  Bestimmungen  über  Kündigungsfristen  u.  ä.  Weitere  Gesetze
folgten  1890,  1895,  1900,  1906.  Sie  wurden  zusammengefaßt  in  betn
jetzt  gültigen  Agricultural  Holdings  Act  von  1908.  Seine  wichtigste
Bestimmung  ist,  daß  der  Grundbesitzer  dem  abziehenden  Pächter,  ganz
Meyer,  Die  englische  Agrarenquete  von  1913.  3
        <pb n="34" />
        34

Dritter  Teil.

gleich,  ob  ihm  gekündigt  morden  ist  oder  er  gekündigt  hat,  für  eine
Anzahl  im  Gesetz  benannter  Verbesserungen  eine  Entschädigung  zu
zahlen  hat.  Eine  zweite  Klasse  von  Meliorationen,  vor  allein  Dränage,
muß  dem  Besitzer  nur  angezeigt  werden,  in  einer  dritten,  sehr  umfangreichen ­
  Klasse  befinden  sich  alle  solche  Verbesserungen,  über  die  zunächst
ein  Einverständnis  zwischen  Besitzer  und  Pächter  herbeigeführt  werden
muß.  Die  Höhe  der  Entschädigung  richtet  sich  nach  dem  Wert,  den
die  Verbesserung  für  den  anziehenden  Pächter  hat.  Aber  über  allen
Vergünstigungen,  die  das  Gesetz  den  Pächtern  zuteil  werden  läßt,
schwebt  das  Damoklesschwert  der  Kündigung  von  Jahr  zu  Jahr.
Neben  den  besprochenen  Entschädigungen  für  Verbesserungen  sieht  das
Gesetz  eine  solche  für  unbegründete  Störung  (nnreasonable  disturbance)
  vor').  Weiter  hebt  das  Gesetz  alle  früheren  Beschränkungen
hinsichtlich  des  Fruchtsolge,  des  Verkaufs,  gewisser  Bodennutzungen  u.  ä.
auf,  mit  gewissen  Einschränkungen  hinsichtlich  des  letzten  Jahres  der
Pacht,  legt  ihm  dagegen  allerdings  auch  Verpflichtungen  hinsichtlich
der  Erhaltung  der  wirtschaftlichen  Kraft  durch  Düngung  u.  a.  auf.
Zu  bemängeln  ist,  daß  die  vorgesehenen  Entschädigungen  nur  dem  abziehenden ­
  Pächter  zugute  kommen,  während  der  verbleibende  Pächter
nicht  nur  kein  Äquivalent  für  etwaige  gute  oder  sogar  vorzügliche  Wirtschaft ­
  empfängt,  sondern  sogar  von  Jahr  zu  Jahr  vor  größerer  Gefahr
steht,  daß  ihn:  die  Pacht  heraufgesetzt  wird,  und  zwar  um  so  höher,  je
mehr  er  für  die  Verbesserung  seines  Pachtgutes  getan  hat.  Sicherheit
in  der  Pacht  bleibt  also  nach  wie  vor  das  A  und  O  der  ganzen  Frage.
Die  Sicherheit  im  Pachtbesitz  ist  neuerdings  noch  dadurch  verschlechtert
worden,  daß  der  Verkauf  von  Herrschaften  in  den  letzten  Jahren  außerordentlich ­
  zugenommen  hat.  Die  Umfrage  hat  ergeben,  daß  allerdings
noch  eine  erhebliche  Minderzahl  existiert,  die  die  gegenwärtige  freie
Beweglichkeit  von  Besitzer  und  Pächter  schätzen  und  aufrechterhalten
wissen  wollen,  die  Mehrzahl  aber  hält  staatliches  Eingreifen  in  die
gegenwärtigen  Znstände  für  unabweislich.
i)  Darunter  begreift  das  Gesetz  sowohl  Kündigung  ohne  gewichtige  Gründe
seitens  des  Grundbesitzers,  wie  auch  die  Forderung  erhöhter  Pacht  —  auf  Grund
von  Meliorationen,  die  der  Pächter  auf  seine  Kosten  vorgenommen  hat  —,  die
ihn  veranlaßt,  die  Pachtung  aufzugeben.  Diese  neben  der  Abfindung  tür  Verbesserung ­
  einhergebende  Entschädigung  will  vor  allem  die  dem  Pächter  bei  dem
notwendig  gewordenen  Verkauf  seines  Viehes,  seiner  Maschinen  und  seinem  Umzug
erwachsenden  Aufwendungen  decken.
        <pb n="35" />
        Viertes  Kapitel.  Staatsbeihilfe  zum  Gutskauf.  Z5
Deshalb  dürfte  noch  eine  Erweiterung  der  Pächteransprüche  wegen
unbegründeter  Störung  vom  Standpunkt  des  Volkswohles  aus  unabweislich
  sein,  zumal  unter  den  gegenwärtigen  Gesichtspunkten  der  Übelstand ­
  nicht  aus  der  Welt  zu  schaffen  ist,  daß  der  Pächter  sein  Leben
lang  zwischen  der  Skylla  der  Pachtsteigerung  und  der  Charybdis  der
Pachtaufgabe  schwebt,  und  daß  sich  diese  mit  dem  öffentlichen  Wohle
der  Landwirtschaft  unvereinbaren  Zustände  um  so  drückender  fühlbar
machen  werden,  auf  je  mehr  kleine  Pächter  die  erwähnten  Gesetze  Anwendung ­
  finden  würden.  Auf  sie  würde  sich  auch  noch  in  erhöhtem
Grade  ein  politischer  Druck  ausüben  lassen,  als  jetzt  den  großen  Pächtern
gegenüber  möglich  ist.  Deshalb  können  nur  radikale  Maßnahmen  Abhilfe ­
  bringen.  Jeglicher  Pächter  muß  absolut  sicher  in  seinen!  Pachtbesitz ­
  sein  *),  solange  er  seine  Pacht  regelmäßig  zahlt  und  das  Pachtobjekt ­
  nicht  gröblich  verschlechtert.  Diese  Sicherheit  der  Pacht  läßt  sich
nur  durch  drei  Maßnahmen  erzielen:
1.  indem  man  den  Pächtern  mit  Staatskrediten  den  Kauf  ihrer
Pachthöfe  ermöglicht;
2.  indem  man  den  Staat  oder  eine  andere  öffentlich-rechtliche  Stelle
zum  Pachtherrn  macht;
3.  indem  man  unter  den  jetzigen  Besitzern  den  Pächtern  zu  Unkündbarkeit ­
  ihrer  Pacht  unter  der  Kontrolle  eines  besonderen
oberen  Gerichtshofes  (Land  Court)  verhilft.
Viertes  Kapitel.  Staatsbeihilfe  zum  Gutskauf.
Staatsbeihilfe  ist  in  erster  Linie  empfohlen  worden,  um  den  Pächter
beim  Verkauf  des  von  ihm  gepachteten  Gutes  instand  zu  setzen,  es
selbst  zu  kaufen,  und  um  einen  kleinbäuerlichen  Besitzerstand  zu  schaffen.
Die  Mehrzahl  der  Befürworter  hat  dabei  an  einen  Kauf  gegen  eine
langlaufende  Rente  gedacht,  bei  der  Zins  und  Amortisation  etwa  der
heutigen  Pachtrate  gleichkämen;  andere  in  der  Minderzahl  befindliche
halten  es  für  zulässig,  daß  die  Rente  höher  sei;  etwa  die  Hälfte  der
Befragten  will  überhaupt  von  Kauf  nichts  wissen.  Jesse  Collings  hat
vorgeschlagen,  daß  Zins  und  Amortisation  nur  3V2°/o  betragen  sollten;
da  der  Staat  aber  zu  3  °/o  kein  Geld  bekommt,  müßte  aus  allgemeinen
i)  Es  ist  merkwürdig,  daß  für  die  Kommission  eine  Zwischenstufe  zwischen
alljährlich  kündbarer  und  unkündbarer  Pacht  nicht  zu  existieren  scheint,  obwohl
doch  der  europäische  Kontinent  allenthalben  —  nicht  nur  Deutschland  —  Beispiele
für  langfristige  Pachtverträge,  bis  zu  24  Jahre  und  mehr,  bietet.
        <pb n="36" />
        36

Dritter  Teil.

Mitteln  ein  Zuschuß  geleistet  werden.  Daß  dies  undenklich  ist,  wird
vielfach  von  sachverständiger  Seite,  so  auch  von  Mr.  Anker  Simmons,
dem  Vorsitzenden  des  Farmerklubs,  anerkannt.  Je  länger  infolge
niedriger  Gesamtverzinsung  die  Amortisationsfrist  liefe,  desto  mehr
ähnelte  solch  ein  Rentengutskäufer  einem  Pächter.  Das  Beispiel  des
in  Irland  angewandten  Windham  Act  von  1903  kann  nicht  herangezogen ­
  werden,  denn  damals  handelte  man  bewußt  aus  politischen,
nicht  aus  volkswirtschaftlichen  Gründen,  wußte  auch  noch  nicht,  wie
teuer  er  deil  Steuerzahlern  würde  zu  stehen  kommen.  Man  wird  die
Summe  nicht  zu  hoch  auf  600  Mist.  Mk.  veranschlagen.
Da  die  Mehrzahl  der  einen  Kauf  mit  Staatshitfe  Empfehlenden
keine  idealen  Momente,  wie  etwa  die  Freude  am  eigenen  Besitz,
sondern  immer  nur  die  Sicherung  der  Nutznießung  (fiscnrity  of  tenure)
im  Auge  hat,  muß  sich  ein  weniger  kostspieliger  Ausweg  finden  lassen.
Es  ist  prinzipiell  interessant,  zu  sehen,  daß  sich  der  Prozentsatz  des  vom
Eigentümer  bewirtschafteten  Landes  (occupying  ownership)  vermindert
hat,  von  15,32%  im  Jahre  1387  auf  14,52  °/o  in  1897,  auf  12,18%
in  1907,  auf  10,87%  in  1912;  die  Zahl  der  Besitzer  von  12,75%  in
1908  auf  10,46%  in  1912.  Für  alle  Fälle  muß  konstatiert  werden,
daß  die  pekunäre  Lage  des  Besitzers  eine  schlechtere  sein  würde  als  die
des  heutigen  Pächters.  Er  hätte  nicht  nur  etwa  4%%  des  Kaufpeises
(inklusive  Amortisation)  zu  zahlen,  sondern  dazu  noch  die  heute  vom
Grundherrn  bestrittene  Gebäudeunterhaltnng,  Grundsteuer  und  vieles
andere  zu  leisten,  was  umgekehrt  schon  daraus  hervorgeht,  daß  die  Grundbesitzer ­
  nur  2—3  %  von  ihrem  Anlagekapital  heranswirtschaflen.  Einen
guten  Beleg  hierfür  liefert  auch  eine  Statistik  einer  größeren  Anzahl
von  Verkäufen  aus  sechs  Grafschaften  im  Jahre  1912.

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6b.

7.

8.

9.

ha

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Cheshire  .  .

309

614  600

26120

1  160

2  130

6  260

30  500

33  600

25  100

Tevonshire  .

2307

1  570  300

68  740

7  960

8  140

16  300

82  900

91  000

65  200

Essex....

877

920  100

39  110

8  280

5  380

10  760

52  800

58  200

43  100

Norfolk.  .  .

790

712  100

30  270

5  590

4  310

8  640

40  200

44  500

34  600

Shropshire  .

3256

5  060  800

215  090

22  190

28  740

57  480

266  000

294  8  &amp;gt;0

230  000

Morcestershire

814

I  112  200

47  270

3  440

6  740

13  470

57  500

64  200

53  900
        <pb n="37" />
        Fünftes  Kapitel.  Der  Land-Gerichtshof.

37

Erschwerend  bei  dem  ganzen  Kaufproblem  wirkt,  daß  der  Pächter
bisher  sein  ganzes  Kapital  in  Vieh,  totem  Inventar,  Vorräten  (eben
das  sogenannte  Pächterkapital)  anzulegen  pflegte.  Die  bisherigen
Reformpläne  sahen  aber  20°/o  Anzahlung  auf  den  Kaufpreis  vor.
Dies  alles  trifft  in  gleicher  Weise  auf  den  Kleinbauern  zu.  So
haben  sich  denn  auch  von  1908—1912  nur  200  Käufer  für  Small
Holdings  gefunden,  gegenüber  mehr  als  9000  Pächtern.  Und  dies,
obwohl  der  Pächter  vermittels  der  Quote,  die  er  zum  Amortisationsfonds ­
  beiträgt,  praktisch  das  Gütchen  langsam  für  den  County
Council  kanft.
Fünftes  Kapitel.  Der  Land-Gerichtshof.
Nachdem  wir  schon  früher  gezeigt  haben,  daß  trotz  aller  Gesetze
zum  Schutze  des  Pächters  er  stets  der  schwächere  Teil  bleibt,  -  solange
ihm  mit  kürzester  Frist  die  Pacht  genommen  werden,  kann  und  neuerdings ­
  dargelegt  haben,  daß  auf  gesunder  finanzieller  Basis  ein  Besitzübergang ­
  der  Pachtungen  in  die  Hände  der  Pächter  nicht  durchführbar
ist,  müssen  wir  die  Frage  erörtern,  welche  Folgen  denn  der  Übergang
der  Güter  in  den  Besitz  des  Staates  oder  der  Grafschaftsbehörden  und
Verpachtung  durch  diese  haben  würde.  Dabei  müssen  wir  aber  bedenken,
daß  es  400000  Landgüter  (große  und  kleine)  gibt,  deren  allmählicher
Erwerb  unendlich  lange  dauern  würde,  —  aber  selbst  sein  allmählicher  Erwerb ­
  würde  sich  nicht  ohne  einen  Gerichtshof  (Land  Court),  der  Kaufpreise
und  Pachtpreise  billig  festsetzt,  bewerkstelligen  lassen.  Schon  die  bisherigen
Anfänge  mit  Landkauf  für  Small  Holdings  haben  gezeigt,  daß  ohne  einen
solchen  Gerichtshof  Land  zum  landwirtschaftlichen  Werte  kaum  zu  kaufen
ist.  Wachsende  Besitzergreifung  durch  öffentlichrechtliche  Körperschaften  und
ein  oberster  LandG-erichtshof  sind  also  aufeinander  angewiesen.  Für
einen  solchen  haben  wir  bereits  das  Vorbild  in  Schottland.  Schon  1886
wurde  eine  solche  Behörde  mit  Wirksamkeit  in  den  sieben  sogenannten
Crofting-Grafschaften  für  alle  Kleinpachtungen  bis  zu  600  Mk.  eingesetzt; ­
  1911  wurde  seine  Jurisdiktion  auf  ganz  Schottland  erweitert
rmd  auf  alle  Small  Holdings  bis  zu  20  ha  Fläche  ober  1000  Mk.
Pacht.  Seitdem  ist  dort  jedem  Kleinpächter  die  Sicherheit  seiner  Pacht
gewährleistet;  er  kann  nur  auf  Grund  des  Spruches  obigen  Gerichtshofes ­
  seiner  Pacht  verlustig  gehen,  und  dieser  kann  die  Pacht  auf  je
sieben  Jahre  festsetzen.  Im  allgemeinen  hat  seine  Jurisdiktion  seit  1886
zu  einer  Herabsetzung  der  Pachten  geführt,  und  die  Pächter  sind  nun-
        <pb n="38" />
        38

Dritter  Teil.

mehr  dagegen  gesichert,  daß  sie  für  ihre  Verbesserungen  durch  Heraufsetzen ­
  der  Pacht  bestraft  werden.
Weiterhin  hat  auch  der  schottische  Gerichtshof  über  die  Entschädigung
beim  Abzug  des  Pächters  zu  befinden,  sowohl  bei  freiwilliger  Pachtaufgabe ­
  wie  auch,  wenn  das  Land  für  öffentliche  Zwecke  gebraucht  wird.
In  seiner  neuen  Zusammensetzung  hat  der  Land-Gerichtshof  nur  einen
rechtsgelehrten  Vorsitzenden;  die  übrigen  vier  Mitglieder  sind  ein  Grundbesitzer, ­
  ein  Gutsverwalter,  ein  Pächter  einer  Ackerfarm,  ein  Pächter
einer  Grasfarm.  Die  Jurisdiktion  wird  solcherart  lediglich  zu  einer
rechtlichen  Sanktion  der  auf  guten  alten  Herrschaften  geübten  gerechten
Auseinandersetzung  zwischen  Besitzer  und  Pächter.  Das  ganze  Verfahren
ist  von  höchstem  Nutzen  für  die  schottischen  Kleinpächter  geworden  und  hat
wiederholt  auch  die  Billigung  konservativer  Großgrundbesitzer  gefunden.
Nicht  verhehlen  wollen  wir  uns,  daß  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  der  schottischen  Erofter  Grafschaften  und  die  des  englischen  platten
Landes  sehr  verschieden  liegen,  und  daß  deshalb  das  schottische  Beispiel
nicht  so  ohne  weiteres  als  nachahmungswürdig  hingestellt  werden  kann.
Es  war  einer  der  politischen  Grundsätze  der  ersten  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts,  daß  der  Staat  möglichst  wenig  in  wirtschaftliche
Verhältnisse  eingreifen  solle.  Davon  mußte  zuerst  bezüglich  des  Verhältnisses ­
  zwischen  Arbeiter  und  Unternehmer  abgegangen  werden.
Dann  kamen  wir  auf  den  Punkt,  daß  die  gewaltige  Macht,  die  das
Monopol  des  Landbesitzes  bedeutet,  eingeschränkt  werden  mußte.  Dies
geschah  in  den  früher  bereits  erwähnten  Gesetzen,  die  Entschädigungen
für  die  Pächter  festsetzen,  Pachtverträge  unter  Ausschluß  gewisser  gesetzlicher ­
  Bestimmungen  zu  schließen  verboten,  die  in  Schottland  die  kleinen
Pächter  schützten.  Je  mehr  die  Nachfrage  nach  Land  wächst,  desto
schärfer  tritt  die  Monopolistenstellung  der  Grundbesitzer  zutage,  und
dagegen  muß  aus  Gründen  der  allgemeinen  Wohlfahrt  eingeschritten
werden.  Die  agrarische  Depression  der  achtziger  und  neunziger  Jahre
verschleierte  dies  für  kurze  Zeit  indem  mehr  Angebot  als  Nachfrage
nach  Farmen  auftrat,  aber  jetzt  liegt  wieder  die  wirtschaftliche  Überlegenheit ­
  der  Grundbesitzer  klar  zutage.  Deshalb  muß  Sicherung  der
Pacht  gefordert  werden,  die  in  erster  Linie  allerdings  im  Interesse  der
Pächter,  in  zweiter  aber  auch  im  wohlverstandenen  Interesse  vieler
Verpächter  durch  einen  Land-Gerichtshof  gesichert  werden  muß.  Dieser
wird  auf  den  wirtschaftlichen  Zustand  der  Farmen  höchst  vorteilhaft
einwirken  und  damit  die  nationale  Produktion  heben,  denn  nunmehr
        <pb n="39" />
        Fünftes  Kapitel.  Der  Land-Gerichtshof.

39

sitzen  die  Pächter  sicher  auf  ihrem  Hof  und  arbeiten  eifrig  an  seiner
Verbesserung.  Vermittels  dieses  Gerichtshofes  ist  auch  zu  erreichen,
daß  der  Verpächter  teilnimmt  an  der  absolut  notwendigen  Erhöhung
des  Arbeitslohnes,  die  der  Farmer,  der  unter  der  Konkurrenz  seiner
Fachgenossen  hohe  Pacht  zahlen  muß,  allein  nicht  bestreiten  kann.
Der  Land-Gerichtshof  würde  auch  vielfach  zugunsten  derjenigen
Grundbesitzer  einzugreifen  haben,  die  an  ihre  Geschwister  eine  zu  hohe
Apanage  zu  zahlen  haben,  und  diese  herabsetzen,  wenn  Erniedrigung  der
Pacht  oder  neue  Lasten  das  Einkommen  des  Besitzers  schmälern.  Die
allerwichtigste  Einwirkung  des  Land-Gerichtshofes  würde  aber  in  folgendem
bestehen:
Die  heutigen  Pachtschillinge  sind  lediglich  ein  Produkt  der  Konkurrenz; ­
  später  werden  sie  in  gerechtem  Verhältnis  zum  Ertrage  festgesetzt ­
  werden  können.  Wohl  ermäßigen  auch  schon  unter  dem  heutigen
System  einsichtige  Verpächter  die  Pacht,  wenn  schlechte  Produktenpreise
  herrschen,  aber  nicht  einheitlich  und  oft  zu  spat,  so  daß  in  den
drei  Depressionszeiten  des  19.  Jahrhunderts  Tausende  von  Pächtern
zugrunde  gegangen  sind.  Sobald  aber  wieder  günstigere  Konjunkturen
auftreten,  überbieten  sich  die  Reflektanten  in  der  Hoffnung  auf  weiteres
Steigen  der  Preise,  es  fehlt  eben  in  vielen  Fällen  ein  unparteiischer
Regulator.
Ein  Haupteinwand  gegen  den  Land-Gerichtshof  ist  der,  daß  er  eine
doppelte  Eigentümerschaft  statuieren  würde.  Wir  bestreiten  aber,  daß  er
dem  Pächter  etwas  wie  Eigentümerrechte  bewilligen  soll;  er  soll  nur  ein
Recht  auf  seine  eigene  Aufwendungen  haben.  Weiter  wird  eingewendet,
daß  der  Grundbesitzer  derjenige  ist,  der  die  Verbesserungen  macht;  aber
wennschon,  so  nimmt  er  sie  doch  aus  dem  Pachtschilling,  und  das
Verhältnis  zwischen  Verpächter  und  Pächter  schwankt  gerade  in  Hinsicht
auf  Meliorationen  von  Fall  zu  Fall  außerordentlich.  Der  Land-Gerichtshof
würde  hier  eminent  regulierend  und  ausgleichend  wirken  und,  wie  gesagt,
ebenso  oft  im  Interesse  des  Verpächters  wie  des  Pächters  einzugreifen
haben.  Der  Staat  könnte  dann  auch  seine  Meliorationsdarlehne  direkt
den  Pächtern  geben,  die  sie  vorweg  vor  ihrer  Pachtzahlung  zu  amortisieren ­
  hätten,  wie  jetzt  die  Besitzer  aus  dem  Pachtschilling.
Noch  ein  weiterer  Einwand  gegen  die  Sicherung  der  Pacht  ist  der,
daß  sie  ja  nur  dazu  beitragen  würde,  das  System  der  Großpacht  zu
stabilisieren,  aber  Kleinpachten  ani  Aufkommen  hindern  würde.  Dagegen ­
  ist  zu  sagen,  daß,  wo  eben  Bedürfnis  nach  Kleinstellen  einträte.
        <pb n="40" />
        40

Dritter  Teil.

der  Land-Gerichtshof  die  Macht  haben  müßte,  die  entsprechenden  Großpachten ­
  zu  kündigen  und  aufzulösen.
Auch  die  Kostenfrage  hat  man  als  Gegengrund  ins  Feld  geführt.
Wenn  wir  aber  sehen,  daß  im  Jahre  1911  750  Millionen  Mark  an  Pacht
in  England  und  Wales  aufkamen,  so  machen  wirklich  davon  die  Kosten
einer  bescheidenen  Behörde  nicht  viel  aus.  Schon  ihr  bloßes  Vorhandensein ­
  genügt  in  den  meisten  Fällen;  sie  braucht  gar  nicht  so  viel
in  Aktion  zu  treten,  also  auch  keinen  Riesenumfang  anzunehmen.
Schließlich  hat  man  noch  geltend  gemacht,  daß  allen  denjenigen
Farmern  ein  Land-Gerichtshof  höchst  unbequem  werden  würde,  die  aus
irgendeinem  Grunde  besonders  billig  gepachtet  haben.  Wenn  man  jedoch
genauer  hinsieht,  so  zeigt  sich,  daß  diese  angeblich  abnorm  niedrige
Pacht  meistens  ihre  guten  Gründe  hat.  Daraus,  daß  ein  besonders
rühriger  und  intelligenter  Farmer  einen  überdurchschnittlichen  Gewinn
erzielt,  darf  nicht  ohne  weiteres  gefolgert  werden,  daß  er  zu  niedrige
Pacht  zahlt.  Es  wäre  natürlich  nicht  Aufgabe  des  Land-Gerichtshofes,
solchem  Manne  nun  den  Pacht  zu  erhöhen;  ebensowenig  wie  er  dazu
da  wäre,  denjenigen  Pächter,  der  angeblich  zu  hoch  gepachtet  hat,  in
der  Tat  aber  ein  unfähiger  Landwirt  ist,  dauernd  in  feinem  den
Nationalwohlstand  schädigenden  Betriebe  zu  erhalten.  Übrigens  würden
sich  viele  jetzt  angeblich  zu  billigen  Pachten  als  gerecht  fixiert  erweisen,
sobald  die  unabweisliche  Lohnerhöhung  vorgenommen  sein  wird.
        <pb n="41" />
        Vierter  Teil

Ländliches  Steuerwesen.
Äie  Probleme  des  städtischen  und  des  ländlichen  Steuermesens  sind
so  eng  miteinander  verwebt,  daß  das  eine  ohne  das  andere  sich  schwer
behandeln  läßt;  hier  gilt  es  nur  zu  betonen,  welch  wichtigen  Platz  die
Reform  des  ländlichen  Steuerwesens  in  der  gesamten  Landreform  einnimmt. ­

Wir  können  also  nicht  eingehen  auf  die  relative  Belastung  von
Stadt  und  Land  und  das  mögliche  Einvernehmen  zwischen  Staatsund ­
  Gemeindefinanzen,  welches  jetzt  vom  Dsxartrnsntal  Committee
on  Local  Taxation  behandelt  wird;  ebensowenig  können  wir  auf  die
Fragen  der  Verteilung  der  Steuer  eingehen.
Viele  Farmer  klagen,  daß  sie  ihren  Grund  und  Boden,  der  doch
ihr  Rohmaterial  sei,  versteuern  müssen,  während  Händler  und  Fabrikanten ­
  nicht  auf  derselben  Basis  besteuert  würden.
Die  notwendigste  Änderung  zum  Besten  der  Allgemeinheit  märe,  diejenigen ­
  Steuern  zu  verringern,  die  das  Kapital  von  der  Anwendung
in  der  Landwirtschaft  abhalten.  So  würde  die  Entlastung  der  Neubauten ­
  und  anderer  Kapitalsinvestierungen  von  Steuern  die  Rührigkeit
der  Landwirte  anfeuern,  Pächtern  und  Arbeitern  neue  Beschäftigung
geben  und  dazu  beitragen,  den  Wohlstand  auf  dem  Lande  zu  fördern.
Als  der  Herzog  von  Bedford  in  Woburn  einen  Versuchs-Obstgarten
anlegte,  erschien  sehr  bald  der  Steuereinnehmer  auf  der  Bildfläche  und
verkündete  ihm,  auf  seine  Melioration  hinweisend  (d.  h.  auf  eine  Kap.italinvestition,
  die  gemacht  war,  ohne  jahrelang  irgendwelche  Chancen  auf
Erträge  zu  bieten),  daß  er  dafür  die  Steuern  verdreifachen  müsse.
Das  heutige  Gesetz  betreffs  Aufforstungen  basiert  auf  dem  Steuergesetz ­
  von  1874.  Danach  wird  das  so  in  Benutzung  genommene  Land
nur  nach  seinem  ursprünglichen,  unverbesserten  Zustand  besteuert.  Zweck
war  die  Förderung  der  Bewaldung.  Profitiert  haben  jedoch  meist  die
        <pb n="42" />
        42

Vierter  Teil.

Großgrundbesitzer,  die  lediglich  für  große  Wildremisen  Anpflanzungen
gemacht  haben.  So  finden  wir  früheres  Ackerland,  das  damals  zu  50  Mk.
pro  Hektar  Ertrag  eingeschätzt  war,  nachdem  es  angepflanzt  ist,  mit
2 1 /*  Mk.  bewertet.  In  solche»  Fällen  hat  das  Gesetz  eine  Prämie  auf
die  Entwertung  des  Landes  gesetzt,  während  umgekehrt  der  Manii,  der
sein  Land  bestmöglich  ausnützt,  hoch  besteuert  wird.
Da  die  lokalen  Einschützungskommissionen  vorwiegend  aus  Pächtern
bestehen,  erfolgt  die  landwirtschaftliche  Einschätzung  nicht  immer  unparteiisch. ­
  Sie  sind  geneigt,  den  Großgrundbesitz  anderen  Arten  von
Landeigentum  gegenüber  relativ  gering  einzuschätzen;  besonders  ist
es  für  sie  schwierig,  unparteiisch  gegen  ihre  Grundherren,  ihre  Freunde
und  Nachbarn  zu  handeln.  So  erklärt  es  sich  zum  Beispiel,  daß  die
Landschlösser  in  der  Regel  recht  niedrig  eingeschätzt  werden.  Diesen
Übelständen  vermöchte  nur  eine  staatliche  Schätzung  der  Steuerwerte
abzuhelfen.
Das  jetzige  Steuergesetz  sieht  als  Einschätzwert  die  Pachtsumme
vor,  .,sür  welche  das  Gut  normalerweise  von  Jahr  zu  Jahr  verpachtet
werden  kamt,  frei  von  allen  Pächtersteuern  und  Zehnten,  Pachtsteuer
(wenn  existierend)  und  abzüglich  der  wahrscheinlichen  durchschnittlichen
jährlichen  Reparaturen,  Versicherungen  und  anderer  Ausgaben  (wenn
solche  auftreten),  die  notwendig  sind,  den  Besitz  so  instand  zu  halten,
daß  er  eine  solche  Pacht  aufbringt."
Hiernach  müßten  zwei  Grundsätze  durchgeführt  werden;
1.  Verbesserungen,  welche  den  Pachtwert  des  Grundstückes  erhöhen,
müßten  zur  Erhöhung  des  Eiuschätzungswertes  führen.
2.  Der  Einschätzungswert  dürfte  nicht  auf  der  tatsächlich  bezahlten
Pachtsumme  basieren,  sondern  auf  der  Pacht,  die  vernünftigerweise
verlangt  werden  könnte.  Das  Gesetz  ist,  wie  gesagt,  als  solches  zu
bemängeln;  solange  es  aber  in  Geltung  ist,  müßte  es  in  den  oben
betonten  Konsequenzen  wenigstens  einheitlich  durchgeführt  werden.  Dies
ist  aber  durchaus  nicht  der  Fall.  Es  ist  vielfach  üblich,  die  Einschätzung
nicht  schon  auf  Verbesserungen  hin  zu  erhöhen,  sondern  erst  abzuwarten,
daß  die  Pacht  daraufhin  schon  gestiegen  ist.
Die  überhohe  Besteuerung  des  kleinen  Farmers  und  Small  Holdere
bildet  schon  deswegen  die  größte  Ungerechtigkeit,  weil  ihre  Pacht  durch
die  relativ  viel  höhere  Nachfrage  nach  kleinen  Stellen  häufig  übermäßig
in  die  Höhe  getrieben  wird.
In  manchen  Teilen  des  Landes  finden  sich  große  Farmer,  die
        <pb n="43" />
        Ländliches  Steuerwesen.

43

immer  noch  aus  der  Zeit  der  landwirtschaftlichen  Depression  her  den  aors
mit  15  8  gepachtet  haben,  während  alle  Small  Holders  30—40  s
bezahlen.  Abgesehen  von  der  Belastung  mit  doppelter  Pacht  klagt  der
Small  Holder  viel  mehr  noch  darüber,  daß  er  nicht  nur  de»  ihm  zukommenden ­
  Anteil  an  den  allgemeinen  Steuern,  sondern  auch  noch  für
seinen  großen  Nachbarn  ein  gut  Teil  davon  mitzahlt.
Wenn  die  Lasten  der  kleinen  Farmer,  wie  es  gerecht  wäre,  nach
dem  wirklichen  Wert  ihrer  Stelle,  nicht  nach  ihrer  Pacht  bemessen
würden,  so  würde  damit  schon  ein  durchgreifender  Anstoß  zur  freudigen
Entwicklung  des  Kleinfarmwesens  gegeben  werden.
        <pb n="44" />
        Fünfter  Teil.
Erstes  Kapitel.  Genossenschaftswesen.
Tas  Genossenschaftswesen  hat  eine  leitende  Nolle  in  dem  landwirtschaftlichen ­
  Aufschwang  des  Kontinents  und  Irlands  gespielt.  In
Großbritannien  nimmt  es  noch  einen  relativ'  unbedeutenden  Platz  ein.
Unsere  Landwirte,  insbesondere  die  Small  Holders,  fangen  jedoch  an,
die  Notwendigkeit  des  Zusammenschlusses  einzusehen  und  das  Landwirtschaftsministerium ­
  und  die  Development  Commission  zusammen
mit  der  Agricultural  Organisation  Society  bemühen  sich  redlich,
dem  Bedürfnis  Rechnung  zu  tragen.  Mehr  und  mehr  begreift  man
auch  bei  uns,  daß  das  Genossenschaftswesen  in  Ankauf,  Produktion
und  Verkauf  das  beste  Mittel  darstellt,  um  den  kleinen  Farmern  alle
Vorteile  der  großen  kaufmännischen  Organisationen  zu  verschaffen.
I.  B.  Cahill  hat  dem  Landwirtschaftsminister  über  das  landwirtschaftliche ­
  Kredit-  und  Genossenschaftswesen  in  Deutschland  berichtet.
Er  kommt  zu  dem  Schluffe,  daß  Kooperation  in  der  Landwirtschaft
heute  ebenso  eine  Weltbewegung  darstellt,  wie  sie  ähnlich  unter  anderen
produzierenden  Ständen  Bedeutung  erlangt  hat.
Die  Gründe  für  die  Rückständigkeit  in  der  ländlichen  Kooperation
in  England  scheinen  dieselben  zu  sein,  mit  denen  andere  Länder  früher
auch  zu  kämpfen  hatten,  jetzt  aber  schon  fertig  sind,  nämlich  der  Konservatismus ­
  des  Bauern  überhaupt  und  Eifersucht  und  Mißtrauen  unter
den  Genossen.  Dazu  kommt  bei  uns  noch  der  Umstand,  daß  die  Small
Holdings,  das  natürliche  Feld  der  Genossenschaften,  noch  zu  klein  an
Zahl  sind  und  zu  weit  zerstreut  liegen.
Trotz  allen  Schwierigkeiten  beginnt  das  Genossenschaftswesen  endlich ­
  auch  bei  uns  Wurzel  zu  fassen.  Die  Gesellschaft  für  landwirtschaftliche ­
  Organisation  ist  mit  Unterstützung  des  Landwirtschaftsministeriums ­
  erfolgreich  gewesen  in  der  Gründung  von  Genossenschaften ­
  mannigfacher  Art  und  in  verschiedenen  Teilen  des  Landes.
        <pb n="45" />
        Erstes  Kapitel.  Genossenschaftswesen.

45

Die  Staatsunterstützung  ist  uns  später  als  auf  dem  Kontinent  zugefallen, ­
  doch  ist  sie  in  den  letzten  Jahren  stetig  vermehrt  worden;  im
Fiskaljahre,  das  mit  deni  31.  März  1913  endete,  wurden  180000  Mk.
dafür  ausgeworfen.  Man  hofft,  mit  der  Zeit  zwölf  bis  fünfzehn  Hauptgenossenschaften,
  die  das  ganze  Land  umspannen  sollen,  zu  gründen.
Zweites  Kapitel.  Kreditwesen.'
Das  Problem,  dem  kleineren  Farmer  und  Small  Holder  vermehrte ­
  Möglichkeiten  für  Kredit  zu  beschaffen,  ist  in  England  in  den
letzten  Jahren  vielfach  diskutiert  worden.  Unsere  Umfrage  hat  die
gegenwärtigen  Zustände  als  höchst  unbefriedigend  im  Sinne  des  kleinen
Farmers  und  Small  Holders  gezeigt.  Die  darin  liegenden  Schwierigkeiten ­
  bedeuten  eine  ernstliche  Beschränkung  der  landwirtschaftlichen  Entwicklung. ­
  Der  kleine  Mann  ist  oft  durch  Mangel  an  Kapital  und
Kredit  gezwungen,  seine  Produkte  weit  unter  dem  Marktpreis  zu  verkaufen, ­
  eine  geringe  Zahl  von  Vieh  zu  halten  und  seinen  Boden
schlecht  auszunützen.
Seitdem  die  alten  kleinstädtischen  Bankgeschäfte  von  den  Joint  Stock
Banks  absorbiert  sind,  ist  das  frühere  gute  Einvernehmen  zwischen
Farmer  und  Bankier  verschwunden.  Die  persönliche  Solidität,  ganz
abgesehen  vom  Besitz,  bildet  keinen  Sicherheitsfaktor  mehr.  Um  sich
kurze  Darlehen  zum  Ausgleich  der  der  Landwirtschaft  eigentümlichen
Periodizität  der  Einnahmen  zu  beschaffen,  muß  er  jetzt  oft  Kredit  bei
den  Händlern  nehmen.  Diese  Art  von  Kredit  ist  unerwünscht  wegen
der  hohen  Zinsen  und  der  Bindung  an  einen  bestimmten  Händler.
Noch  schlimmer  ergeht  es  dem  kleinen  Mann,  der  dem  Geldleiher  von
Beruf  (Wucherer)  in  die  Hände  fällt.  Um  aber  beim  Händler  zu
bleiben,  so  findet  sich  oft,  daß  er  die  Ernte  auf  dem  Halm  unter  Preis
zu  kaufen  pflegt  und  dadurch  ein  reicher  Mann  wird.  In  der  Hopfenindustrie ­
  ist  es  noch  schlimmer:  die  Verwalter  der  Hopfendarren  sind
immer  bereit,  Geld  vorzuschießen,  und  es  ist  wohl  nicht  zu  viel  gesagt,
daß  die  Hälfte  des  Hopfens  mit  geborgtem  Geld  produziert  wird.
Viele  Farnier  kaufen  auf  den  Auktionen  Vieh  auf  Kredit  und
zahlen  20  "o  für  einen  sechsmonatlichen  Kredit.
Es  herrscht  eine  Meinung  darüber,  daß  die  Kreditgenossenschaften
das  Allernötigste  für  den  Small  Holder  sind.  Leider  bestehen  erst
wenige  davon  mit  wenig  Mitgliedern,  besonders  im  Vergleich  mit
Deutschland.
        <pb n="46" />
        4(3

Fünfter  Teil.

Die  Mehrzahl  der  existierenden  Kreditgenossenschaften  sind  von  der
Gesellschaft  für  landwirtschaftliche  Organisation  gegründet,  nämlich  44.
Diese  Gesellschaften  kämpfen  hauptsächlich  mit  der  Schwierigkeit,  genügend
Kapital  für  die  vielseitigen  Bedürfnisse  ihrer  Mitglieder  zu  beschaffen.
Um  einen  starken  Erfolg  zu  erzielen,  wäre  es  notwendig,  einen  Staatsfonds ­
  oder  Staatsgarantie  zu  bewilligen.  Die  Gefahren  dieser  Staatshilfe ­
  sind  ersichtlich;  daher  hat  man  zunächst  versucht,  die  Banken  zu
bewegen,  den  Kreditgenossenschaften  Darlehen  zu  geben.  Ein  erfahrener
Genossenschaftler  schreibt:  „Vielfach  ist  dies  geschehen,  aber  deren  (der
Banken)  Forderung  der  unbeschränkten  Haftung  bedeutet  eine  neue  große
Schmierigkeit.  Die  Banken  bestehen  darauf,  weil  den  mit  den  Persönlichkeiten ­
  nicht  bekannten  Bankdirektoren  oder  gar  in  London  sitzenden
Direktoren  gegenüber  nwralische  Garantien  nicht  in  Frage  konnnen.  Aus
der  Forderung  der  unbeschränkten  Haftung  resultiert,  daß,  wenn  überhaupt, ­
  einerseits  Genossenschaften  von  Beffersituierten,  andererseits  von
solchen,  die  wenig  oder  gar  nichts  zu  verlieren  haben,  entstehen.  Dies
führt  zu  nichts  Gutem;  deshalb  kann  nur  auf  Basis  der  „beschränkten
Haftpflicht"  ein  großes  System  von  landwirtschaftlichen  Kreditgenossenschaften ­
  aufgebaut  werden.  Der  einzige  Ausweg  ist  der,  daß  der  Staat
einer  Zentralgenosienschaftsbank  ein  großes  Darlehen  gibt,  das  diese
an  die  Kreditgenossenschaften  auf  dem  Lande  ausleiht,  und  wir  dürften
diese  Hilfe  bald  erlangen.
Der  Farmer,  besonders  aber  der  kleine  Landmann,  braucht  eine
ganz  andere  Kreditorganisation  als  Kaufleute  und  Fabrikanten.  Das
Hauptcharakteristikum  des  landwirtschaftlichen  Gewerbes  ist  die  Länge
der  Produktionsperiode.  In  manchen  Zweigen  zieht  sie  sich  durch
mehrere  Jahre  hin.  Die  Unregelmäßigkeit  der  Geldeinnahmen  und  ihre
Neigung,  auf  bestimmte  Termine  zu  fallen,  kommt  noch  hinzu.
Drittes  Kapitel.  Verkehrswesen.
Alt  schon  ist  die  Klage,  daß  die  vom  Auslande  importierten
Nahrungsmittel  von  den  Eisenbahngesellschaften  zu  Vorzugstarifen  befördert ­
  werden.  Ein  vom  Ackerbauministerium  1904  zum  Studium
dieser  Angelegenheit  eingesetzte  Kommission  hat  1906  berichtet,  daß
eine  allgemeine  Tendenz  in  dieser  Richtung  nicht  vorzuliegen  scheine.
Immerhin  wird  es  sich  empfehlen,  auf  die  Frage  der  Tarife  im  allgemeinen ­
  andauerndes  Augenmerk  zu  richten.
        <pb n="47" />
        Viertes  Kapitel.  Landwirtschaftliches  Bildungswesen.  47

Verkehrserleichterungen  sind  besonders  da  erwünscht,  wo  die  allgemeinen ­
  Verhältnisse  auf  Marktgärtnerei  und  ähnliche  intensive  Produktionen ­
  hinweisen,  die  Eisenbahn  aber  15—20  und  mehr  Kilometer
entfernt  ist.  England  hat  zwar  ein  zienilich  enges  Netz  von  Hauptlinien,
aber  fast  gar  keine  Kleinbahnen  (light  railways).  Die  hohe  Landeskultur-Belgiens
  wurde  nur  unter  dem  Schutz  eines  ausgedehnten  Kleinbahnnetzes
erreicht.  Obwohl  der  Bau  solcher  Kleinbahnen  für  das  Privatkapital  im
allgemeinen  wenig  Verlockendes  hat,  bringen  die  belgischen  Kleinbahnen
ungefähr  3°/o,  und  das  nach  Auffüllung  eines  Amortisationsfonds,  der
sie  allmählich  in  den  Besitz  des  Staates  überführt.  Da  aber  der  Bahnbau
vielfach  den  Landwert  verdoppelt  und  verdreifacht,  so  könnte  der  Staat
ihn  sehr  leicht  für  sich  rentabel  gestalten.  Eine  Enquete  tut  dringend
not  hinsichtlich:  1.  der  besten  Mittel,  um  überhaupt  den  Kleinbahnbau
zu  fördern;  2.  der  Frage,  ob  der  Staat,  ob  Lokalbehörden,  ob  Private
oder  Vereinigungen  von  zwei  oder  allen  drei  Faktoren  Unternehmer  sein
sollten;  3.  der  Finanzierung.  Sehr  ratsam  scheint  es  uns,  daß  der  Staat
und  die  betreffenden  Lokalbehörden  zusammen  Kleinbahnen  bauen  und
einen  Landstreifen  von  je  zirka  3  hui  an  beiden  Seiten  der  Trace  erwerben. ­
  Auf  diesem  könnten  Kleinfarmen  und  Heimstätten  für  Handwerker ­
  errichtet  werden,  die  nicht  unmittelbar  auf  die  Stadt  angewiesen ­
  sind.
Die  Verbesserung  der  Lastkraftwagen  legt  die  Frage  nahe,  ob  sie
nicht  den  Bau  leichter  Bahnen  erübrigen.  Die  Light  Railway
Commissioners  (Staatskommissare  für  das  Kleinbahnwesen)  sagen
dementgegen  in  ihrem  Bericht  für  1912:  Wo  der  Verkehr  irgendwie
erheblich  ist,  ist  die  Abnutzung  der  Wege  durch  die  schweren  Motorwagen
  so  groß,  daß  der  Bau  von  Kleinbahnen  vorzuziehen  ist,  und  nur
wo  der  Verkehr  nicht  umfangreich  genug  ist,  um  die  Schienenstrecke
genügend  auszunützen,  sollten  Motorwagenlinien  geführt  werden.
1909  hat  eine  Royal  Commission  sich  mit  dem  Wassertransport
beschäftigt.  Sie  hat  seine  Vorteile  für  schwere  Massengüter  konstatiert;
wir  wollen  sie  auch  keineswegs  in  Frage  ziehen,  aber  das  bei  weitem
größere  Bedürfnis  scheint  uns  auf  der  Seite  der  Kleinbahnen  und  des
Motorwagentransportes  zu  liegen.
Viertes  Kapitel.  Landwirtschaftliches  BildnngSwesen.
Diese  Frage  scheint  uns  aus  zwei  Gründen  sehr  bedeutungsvoll,
erstens  nämlich  weil  bessere  Fachbildung  nötig  ist,  um  überhaupt  dem
        <pb n="48" />
        48

Fünfter  Teil.

Boden  höhere  Erträge  abzuringen,  zweitens  weil  sie  den  Arbeiter  speziell
befähigen  wird,  sich  zum  Small  Holder  aufzuschwingen.  Wir  haben
bereits  auseinandergesetzt,  daß  sich  zu  den  vielen  äußeren  Schwierigkeiten ­
  für  die  Selbständigmachung  des  Landarbeiters  noch  die  innere
gesellt,  daß  es  ihm  an  den  dafür  notwendigen  Kenntnissen  gebricht.
Eine  erschöpfende  Behandlung  des  ländlichen  Bildungswesens  würde
ein  ganzes  Buch  für  sich  erfordern;  hier  können  nur  einige  Schlaglichter
geliefert  werden.
1907  hatte  das  Ackerbauministerium  eine  Kommission  für  das  Fachbildungswesen ­
  eingesetzt.  Sie  befaßte  sich  ausschließlich  mit  den  Fachschulen, ­
  nicht  mit  den  Volksschulen  und  Fortbildungsschulen.  Ihr  1908
erschienener  Bericht  gab  sehr  wertvolle  Hinweise  auf  Grund  der  im
Auslande  gemachten  Beobachtungen.  Bald  darauf  behandelten  das
Schulniinisterium  und  das  Ackerbauministerium  gemeinsam  die  Frage
des  gesamten  ländlichen  Bildungsmesens,  also  einschließlich  der  Volksschulen. ­
  Eine  Reihe  wertvoller  Publikationen  zwischen  1910  und  1913
war  das  Resultat.  Praktisch  hat  das  zur  Folge  gehabt,  daß  die  Kompetenzen ­
  neuerdings  so  geteilt  worden  sind,  daß  das  niedere  Schulwesen ­
  dem  Schulministerium,  die  höheren  Fachschulen  dem  Ackerbanministerium ­
  unterstellt  sind.  Mit  der  Förderung  der  letzteren  ist  nebenher
eine  Development  Commssion  betraut.  Sie  hat  pro  Jahr  1  Million
Mark  zur  Verfügung  gestellt,  die  den  in  elf  Forschungsgebiete  geteilten
wissenschaftlichen  Anstalten  zugute  kommen.
Jeder  dieser  ist  ein  besonderes  Gebiet  zugewiesen;  sie  stehen  zum  Teil
ganz  selbständig  da,  wie  zum  Beispiel  das  altbekannte  Rothamstead,  zum
Teil  sind  sie  angeschlossen  an  die  zwölf  das  ganze  Lehrgebiet  umfassenden ­
  höheren  landwirtschaftlichen  Lehranstalten,  die  ihrerseits  wieder
teils  selbständig  bestehen,  teils  mit  Universitäten  verbunden  sind.
Nun  darf  aber  nicht  außer  acht  gelassen  werden,  die  Resultate  dem
praktischen  Landwirt  zugänglich  und  nutzbar  zu  machen.  Dies  muß
von  den  zwölf  als  wissenschaftliche  Zentren  gedachten  Oollege8  aus  geschehen. ­
  Besondere  Fonds  existieren  für  Popularisierung  der  Lehre  von
hier  aus  in  dem  dem  College  zugewiesenen  Bezirk.  Für  die  Zeit  von
vier  Jahren  sind  6,6  Millionen  Mark  dafür  ausgeworfen,  Farminstitute
oder  Farmschulen  *)  einzurichten  und  zu  unterhalten.  Die  Development
Commi88ioner8  denken  dabei  an  kürzere  Unterrichtskurse,  sei  es  am  Orte

ft  Teils  unseren  Winterschulen,  teils  unseren  Ackerbauschulcn  ähnlich.
        <pb n="49" />
        Viertes  Kapitel.  Landwirtschaftliches  Bildungswesen.  49

Meyer,  Die  englische  Agrarenquete  von  1913.

4

des  College,  sei  es  in  anderen  kleineren  Städten.  Diese  Schulen  sollen
auch  das  Hauptquartier  von  Wanderlehrern  bilden.  Sie  sollen  auch
dazu  dienen,  die  Landschullehrer  in  den  landwirtschaftlichen  Fächern  zu
unterweisen.  Alles  das  ist  erst  in  den  Anfängen  begriffen  und  bedarf
eifriger  Arbeit  aller  Beteiligten,  um  allenthalben  zum  Wohle  der  kleinen
Farmer  und  8ma11  Holders  zu  dienen.
Neben  diesem  engeren  Fachbildungsproblem  einher  geht  das  Problem
der  Elementarschulreform.  Hier  wogt  der  Streit  darüber,  wie  weit
der  Unterricht  spezifisch  ländlich  gestaltet  werden  sollte,  ob  Handfertigkeitsunterricht ­
  eingeführt  werden  soll,  u.  ä.  m.  Neigt  man  zu  derartigen ­
  Reformen,  so  fragt  es  sich,  woher  die  dazu  geeigneten  Lehrernehmen.
  Die  Rural  Rducation  Conference  hat  ihrerseits  sieben  Berichte ­
  erstattet.  Im  siebenten  wird  gesagt,  daß  der  Handfertigkeitsunterricht ­
  an  manchen  Orten  mit  Erfolg  betrieben  würde,  man  aber  anderwärts
damit  nicht  vorwärts  käme.  Das  Schulministerium  konstatiert  in  einem
von  1911  datierten  Memorandum,  daß  neuerdings  die  ganze  Richtung  der
Landschulen  niehr  aufs  Praktische  ginge  und  dadurch  ein  lebhafteres  Interesse ­
  an  der  Schule  bei  Eltern  und  Kindern  erregt  würde,  die  Kinder
sich  auch  aufgeweckter  zeigten.
Wir  wollen  schließlich  noch  betonen,  daß  gerade  die  Frage  der
ersten  Ausbildung  eine  der  wichtigsten  des  ganzen  Agrarproblems  ist,
denn  bevor  nicht  die  Kinder  des  Landarbeiters  eine  bessere,  mehr  aufs
Praktische  gerichtete  Schulbildung  bekommen,  haben  sie  keine  guten
Aussichten,  tüchtige  Kleinwirte  zu  werden.
        <pb n="50" />
        Nachwort.
QSer  sich  in  die  letzten  kleinen  Kapitel  vertieft  hat,  dürfte  im  Hinblick ­
  auf  den  Untertitel  etwas  erstaunt  fragen:  Was  haben  denn  eigentlich
die  englischen  ländlichen  Verhältnisse  für  Ähnlichkeit  mit  den  unsrigen?
Dort  ein  absolutes  Vorherrschen  des  fast  niemals  selbst  wirtschaftenden
Großgrundbesitzes  und  ein  darauf  aufgebautes  Mittel-  und  Großpächtersystem. ­
  Hier  vorwiegend  Besitz  und  Besitzerwirtschaft:  Pächterwirtschaft
nur  bei  mittleren  und  größeren  Gütern  eine  gewisse  Rolle  spielend.
Dort  der  Niedergang  des  Bauerntums  schon  seit  der  Revolution  des
Jahres  1689,  die  das  Parlament  zur  ausschlaggebenden  Macht  erhob
und  das  Ende  des  staatlichen  Bauernschutzes  bedeutete.  Hier  zu
unserem  Glück  ein  Bauerntum,  das  unter  dem  Einfluß  konsequenter
Schutzzollpolitik  und  eines  blühenden  Genossenschaftswesens  reichlichen
Anteil  genommen  hat  an  dem  Emporkonimen  unserer  Landwirtschaft
überhaupt.
Könnte  man  —  wenigstens  in  mancher  Beziehung  —  den  mittleren
englischen  Pächter  nach  Art  oder  Umfang  seiner  Wirtschaft  mit  unserem
Großbauerntum  auf  eine  Stufe  stellen,  so  fehlt  dort  immer  noch
ganz  jenes  Kleinbauerntum,  dessen  Vermehrung  wir  uns  in  den
letzten  Jahrzehnten  vermittels  der  Rentengutsgesetzgebung  und  anderer
Maßnahmen  laufend  haben  angedeihen  lassen,  wenn  auch  Tempo  und
Umfang  nicht  immer  den  aufgewendeten  Mitteln  entsprachen.
Run  aber  zur  Möglichkeit  und  Nützlichkeit  der
Parallele.  Sie  liegt  in  der  beiderseitigen  Landarbeiterschaft. ­
  In  Deutschland  wie  in  England  war  in  alten  Zeiten  der
Arbeiter  das  unterste  Glied  in  der  solidarischen  Dorfgemeinschaft.  Er
nahm  teil  an  der  gemeinsamen  Weide  und  der  gemeinsamen  Holznutzung ­
  und  hatte  somit  seine  eigene  Wirtschaft,  die  ihm  ein  gut  Teil
seiner  Bedürfnisse  zu  bestreiten  gestattete,  so  daß  er  nicht  lediglich  auf
Lohnarbeit  angewiesen  war.  Auf  welche  Weise  immer  in  beiden  Ländern
dieser  Zustand  geschwunden  ist,  soll  uns  als  Realpolitiker  hier  nicht  inter-
        <pb n="51" />
        Nachwort.

51

effieren;  beiderseits  haben  wir  jetzt  mit  denl  landlosen  Arbeiter  zu
rechnen,  dessen  Interessen  nicht  mehr  parallel  mit  denen  des  wirklichen
Landwirtes  laufen,  sondern  der  bei  stetem  Rückgang  der  Naturallöhnung
mehr  und  mehr  als  Konsument  seinem  Arbeitgeber,  dem  Produzenten,
gegenübertritt,  der  also  beispielsweise  ein  Interesse  an  niedrigen  Brotpreisen, ­
  an  niedrigen  Milchpreisen  u.  ä.  hat.
Nun  hat  sich  ja  in  unseren  östlichen  Provinzen  eine  für  ein  gewisses ­
  Zeitalter  ganz  glückliche  Übergangsform  erhalten,  indem  der  zum
unselbständigen  Gutsarbeiter  herabgesunkene  Kleimvirt  den  größten  Teil
seines  Lohnes  in  Form  von  Landnutzung  (oder  dessen  vornehmstem
Produkt:  Getreide),  Viehnutzung,  Holznutzung  und  anderem  erhielt.
Diese  Lohnform  hat  fast  ein  Jahrhundert  lang  vermocht,  die  Schäden
der  Ausstoßung  des  Landarbeiters  aus  der  Dorfgemeinschaft  hintanzuhalten.

Während  sich  bei  uns  diese  Übergangsstufe  als  etwas  ganz  Natürliches ­
  ergab,  stießen  in  England  Niedergang  und  Ruin  des  Kleinbauerntums ­
  bereits  mit  dem  Anfang  der  industriellen  Entwicklung  zusammen,
und  es  geschah  dort  in  viel  rascherem  Tempo  und  viel  größerem  Umfange ­
  das,  was  auch  bei  uns  niehrere  Dezennien  später  in  jenen  Landteilen ­
  unabweisbar  wurde,  in  denen  ein  rasches  Aufblühen  der  Industrie
erfolgte:  der  Landarbeiter  wurde  ganz  wesentlich  auf  Geldlohn  gestellt,
der  von  Anfang  an  nicht  niedriger  war  als  der  der  Industrie  (denn  auch
die  Industrie  zahlte  ursprünglich  nur  niedrige  Löhne),  der  aber  den  Aufstieg ­
  der  Jndustrielöhne  nicht  mitmachen  konnte,  weil  das  inzwischen  erfolgte ­
  Einsetzen  des  Freihandels  das  Einkommen  der  Pächter  so  niedrig
hielt,  daß  sie  sich  sowohl  hinsichtlich  der  Zahl  ihrer  Arbeiter  wie  auch
hinsichtlich  ihrer  Entlohnung  auf  das  äußerste  einschränkten.  Auch  wo
immer  bei  uns  Industrie  und  Landwirtschaft  hart  aufeinanderstießen,
wie  in  Schlesien,  im  Königreich  Sachsen,  Westfalen,  in  der  Rheinprovinz, ­
  nahm  die  Entwicklung  des  Entlohnnngssystems  denselben  Lauf;
immer  dringender  wurde  die  Konkurrenz  mit  dem  Geldlohn  der  Industrie, ­
  und  immer  mehr  inußte  deshalb  vom  Naturallohnsystem  abbröckeln. ­
  Da  nun  aber  nach  Maßgabe  der  ländlichen  Lebensverhältnisse
an  ein  vollständiges  Abschaffen  des  Naturallohnteiles  nur  in  den
seltensten  Fällen  gedacht  werden  konnte,  vielmehr  immer  noch  eine  nicht
unerhebliche  Quote  des  Gesamtlohnes  in  Form  von  freier  Wohnung,
Garten,  Kartoffeln  oder  Kartoffelland,  freien  Fuhren  usw.  beibehalten
werden  mußte  —  alles  Leistungen,  die  vom  Arbeiter  nur  sehr  niedrig
4*
        <pb n="52" />
        52

Nachwort.

eingeschätzt  zu  werden  pflegen  —,  siel  der  Vergleich  unter  allen  Umständen
  zuungunsten  der  ländlichen  Lohnhöhe  aus.  (Zur  Vermeidung
von  Mißverständnissen  sei  hier  bemerkt,  daß  die  Differenz  zwischen  deni
wöchentlichen  Gesamteinkommen  und  dem  wöchentlichen  Barlohn  des
englischen  Landarbeiters  —  s.  Tab.  auf  S.  7  —  nicht  etwa  auf  Naturallöhnung ­
  entfällt,  sondern  zum  größten  Teil  aus  Separatlöhnen,  besonders ­
  in  Heu-  und  Getreideernte  besteht,  die  im  großen  ganzen  nichts
anderes  darstellen  als  unsere  Überstnndenlöhne.)  Die  Naturallöhnung
besteht,  abgesehen  von  einigen  wenigen  industriefrei  gebliebenen  Distrikten
Sttdenglands,  fast  nur  aus  freier  Wohnung  und  leider  gewöhnlich  recht
kleinem  Garten.  Viele  Detailschilderungen  (die  in  dem  vorstehenden
kurzen  Bericht  iibergangen  werden  mußten»  zeigen,  in  wie  trauriger
Weise  der  Landarbeiter  gleich  seinem  städtischen  Genossen  mit  der  Beschaffung ­
  seiner  Nahrungsmittel  auf  den  Kleinhandel  angewiesen  ist,
der  es  in  England  noch  besser  als  bei  uns  zu  verstehen  scheint,  die
Ware  zu  verschlechtern  und  zu  verteuern.  Um  nur  ein  Beispiel  anzuführen, ­
  so  wird  berichtet,  daß  der  Arbeiter  verwässerte  Milch  mit  25
und  30  Pfg.  pro  Liter  bezahlen  muß.
Wenn  auch  bei  uns  erfreulicherweise,  besonders  in  neuester  Zeit,
von  allen  Beteiligten  anempfohlen  bzw.  angestrebt  wird,  in  den  rein
ländlichen  Distrikten  die  Naturallöhnung  im  alten  vollen  Umfange  zu
erhalten,  so  sind  doch  dort,  wo  Landwirtschaft  und  Industrie  im  Gemenge ­
  liegen,  alle  Bestrebungen,  sie  aufrechtzuerhalten  oder  gar  von
neuem  durchzuführen,  vergebliche  Mühe.  Da  dies  in  England  so  gut
wie  überall  der  Fall  ist,  so  wäre  in  der  Tat,  wenn  wirklich  der
englischen  Kommission  dieser  Ausweg  empfehlenswert  erschienen  wäre,
nichts  von  ihm  z  u  e  r  h  o  f  f  e  n.  Sie  konnte  also  nur  zu  dem  Resultat
kommen:  die  Landarbeiterlöhne  müssen  auf  das  Niveau  der  Industrielöhne
  hinaufgeschraubt  werden.  Um  diese  Lohnhöhe  zu  sichern,  kam
Lloyd  George  zu  seinem  uns  sehr  radikal  anmutenden  Vorschlage  eines
gesetzlichen  Minimal-Arbeitslohnes  für  alle  erwachsenen  männlichen  Landarbeiter. ­
  In  Verfolg  dieser  Gedankengänge  sieht  sich  die  Kommission  auch
alsbald  vor  die  Frage  gestellt,  ob  denn  der  Pächter  allein,  selbst  unter  den
jetzigen  günstigen  Konjunkturen,  in  der  Lage  sei,  die  Lohnerhöhung  auf  seine
Schultern  zu  nehmen.  Diese  Frage  wird  verneint,  also  —  folgert  die  Kommission ­
  weiter  —  muß  der  Grundbesitzer  einen  Teil  dieser  Zulage  auf  sich
nehmen,  indein  er  sich  mit  einer  geringeren  Pacht  begnügt.  Mit  einer
derartigen  zwangsweisen  Regelung  dieser  Angelegenheit  wäre  man  also
        <pb n="53" />
        Nachwort.

53

dort  im  schönsten  Staatssozialismus  mitten  drin.  Wenn  auch  bei
uns  von  so  weitgreisenden  Konsequenzen  nicht  die  Rede
ist,  das  eine  zeigt  uns  das  englische  Beispiel  scharf,
wohin  die  gleiche  Behandlung  von  Land-  undJndustriearbeiter
  hinsichtlich  der  ganzen  Lebenshaltung,  insbesondere ­
  der  Entlohnung  schließlich  führt.  Wie  lange
und  wie  weit  es  uns  möglich  sein  wird,  mit  der  vielfach
auch  in  früher  rein  ländlichen  Bezirken  Platz  greifenden  Industrie
in  der  Geldlohnhöhe  zu  konkurrieren,  sei  dahingestellt.
Wie  hat  sich  denn  die  Sache  bei  uns  in  den  letzten  Jahren  gestaltet? ­
  Gute  Ernten  in  Verbindung  mit  guten  Preisen  —  gewöhnlich ­
  ist  es  umgekehrt,  diesmal  aber  kamen  uns  besondere  Weltmarktskonstellationen ­
  zu  Hilfe  —  haben  uns  erlaubt,  die  Löhne  von  Jahr  zu
Jahr  etwas  heraufzusetzen.  Wenn  aber  wieder  einmal  schlechtere  Zeiten
heraufziehen  —  und  wer  verbürgt  uns,  daß  es  nicht  einmal  umgekehrt
kommt,  d.  h.  schlechte  Ernten  bei  uns  mit  niedrigen  Preisen  zusammenfallen ­
  —,  dann  wird  es  eben  nicht  möglich  sein,  die  Löhne  in  dem  gleichen
Tempo,  wie  wir  es  die  letzten  Jahre  gewöhnt  waren,  heraufzusetzen.
Wenn  wir  nun  weiter  nüchtern  erwägen,  daß  bei  der  fortschreitenden ­
  Demokratisierung  des  Deutschen  Reiches  ein  Abbröckeln
der  Getreidezölle  von  Handelsvertrag  zu  Handelsvertrag  unabwendbar
ist  —  denn  der  Durchschnittskonsument  läßt  eher  alles  andere:  teuere
Wohnung,  teuere  Kohlen  usf.  über  sich  ergehen  als  teueres  Brot  —,
so  müssen  wir  zu  dem  Resultat  kommen:  In  absehbarer  Zeit  stehen
unsere  Landwirte  vor  derselben  Kalamität  wie  die  englischen:  Höhere
Löhne  zahlen  sollen  und  nicht  können.  Es  würde  hier  zu  weit  führen,
auch  noch  darauf  einzugehen,  daß  ganz  allgemein  unsere  hohe  Verschuldung ­
  eine  Extensivierung  des  Betriebes  überhaupt  nicht  zuläßt,
und  daß  speziell  die  Regenarmut  großer  Gebiete  der  nordostdeutschen
Tiefebene  eine  Arbeitsextensiviernng  durch  Weidewirtschaft  nur  in  beschränktem ­
  Maße  gestattet.
Der  segensreiche  Einfluß  der  vorwiegenden  Naturallöhnung  reicht
aber  noch  viel  weiter.  Überall,  wo  sie  noch  zu  Hause  ist,  in  Pommern,
in  West-  und  Ostpreußen,  da  sehen  wir  den  Übergang  zur  Eigenkleinwirtschaft ­
  sich  auf  das  leichteste  vollziehen.  Das  Aus-der-Handin-den-Mund-Leben
  des  nur  mit  Geld  wirtschaftenden  Arbeiters  ist  keine
Vorschule  für  die  auf  größte  Sparsamkeit  und  Wirtschaftlichkeit  aufgebaute ­
  selbständige  Kleinwirtschaft.  Hinsichtlich  dieser  entwickelt  die
        <pb n="54" />
        54

Nachwort.

englische  Kommission  weit  gesündere  Ansichten  als  bei  der  Löhnungsfrage.
Mit  aller  Schärfe  sehen  wir  im  zweiten  Teil  dargelegt,  wie  jämmerlich  es
bisher  mit  dein  Landgenuß  des  Landarbeiters  bestellt  war,  wie  er  vielfach
kaum  einen  kleinen,  von  uns  vorstädtisch  zu  nennenden  Garten  genießt,
und  wie  schwer  es  ihm  bis  vor  kurzem  wurde,  seinen  Anteil  an  der  Mutter
Erde  zu  vergrößern.  Das  in  seiner  Kurzfristigkeit  merkwürdige  und  für
lins  unbegreifliche  Großpachtsystem  war  durch  den  Usus  erträglich  geworden; ­
  es  versagt  aber,  wie  die  Kommission  eingehend  schildert,  ganz  und
gar  bei  der  Übertragung  auf  die  durch  die  Neuzeit  diktierten  Verhältnisse
der  intensiven  Kleinwirtschaft  (Marktgärtnerei  und  ähnliches).
Auf  der  anderen  Seite  aber  kann  sich  der  Engländer  in  eine  andere
Bodennutzungsform  als  die  der  Pacht  nicht  hineinfinden;  bleibt  also
in  der  Tat  nichts  anderes  übrig,  als  diese  Form  dem
immer  lauter  werdenden  Bedürfnis  nach  intensiver
Kleinwirtschaft  anzupassen.  Erweist  sich  dies  auf  den  von
der  Kommission  vorgeschlagenen  oder  noch  auf  anderen  Wegen  als
möglich,  so  werden  die  wirtschaftspolitisch  höchst  wichtigen,  nebeneinander
bestehenden  Probleme  der  besseren  Entlohnung  der  Landarbeit  und
der  besseren  Nutzung  des  produktiven  Landes  mit  einem  Schlage  gelöst.
Und  hier  dürfte  sich  ein  Vorteil  der  Pachtwirtschaft,  die  uns  in  vielen
Punkten  unsympathisch  ist,  offenbaren,  indem  es  in  einem  Lande,  wo,
wie  schon  gesagt,  die  Landnutzung  in  Form  der  Pacht  gang  und  gäbe
ist,  infolge  geringeren  Kapitalbedarfs  leichter  sein  dürfte,  einer  möglichst
großen  Zahl  von  Landarbeitern  den  Aufstieg  zum  selbständigen  Kleinwirt
zu  ermöglichen,  als  etwa  bei  uns,  wo  sich  nur  der  Besitzer  als  unbeschränkter
Landnutzer  fühlt.  Anderseits  aber  bedarf  es  dann  eben  auch  besonderer
administrativer  und  juristischer  Maßnahmen,  um  den  Kleinpächter  nicht  von
vornherein  als  den  dem  Verpächter  gegenüber  wirtschaftlich  Schwächeren
dastehen  zu  lassen.  Hier  hat  nun  die  Kommission  sich  eifrig  bemüht,
die  Vorarbeit  zu  leisten  für  eine  beiden  Teilen  gerecht  werdende  Einrichtung ­
  (Landgerichtshof).  Ob  sie  dabei  keinem  zuliebe  und  keinem
zuleide  verfahren  ist,  soll  hier  nicht  entschieden  werden;  es  handelt
sich  um  ein  außerordentlich  schwieriges  Problem,  und  es  ist  deshalb
nicht  zu  erwarten,  daß  auf  den  ersten  Anhieb  Musterhaftes  und  Dauerhaftes ­
  geleistet  wird.
Auch  hinsichtlich  der  sonstigen  Rechtsverhältnisse  besteht  ein  so  großer
Unterschied  zwischen  dem  englischen  Pacht-  und  unserem  Besitzsystem,  daß
das  eine  vom  anderen  nichts  lernen  kann.  Dies  interessiert  uns  bei  ganz
        <pb n="55" />
        Nachwort.

ÖO

anderer  Sachlage  auch  nicht  in  dem  Maße  wie  ganz  allgemein  das  umfassendere ­
  soziale  Problem  der  Ermöglichung  des  Auf  -
stieges  des  Landarbeiters  zum  selbständigen  Kleinwirt.  Wir
sahen,  daß  sich  die  agrarischen  Zustände  beider  Länder
vollständig  in  einem  Punkte  decken,  das  ist  die  Unrätlichkeit, ­
  einen  Gutsarbeiterstand  in  seiner  jetzigen
Isoliertheit  aufrechtzuerhalten,  der  etwa  in  gleicher
Weise  vom  sozialen  Aufstieg  abgeschnitten  bleibt,  wie  der  Industriearbeiter ­
  es  infolge  der  absosuten  wirtschaftlichen  Überlegenheit  des  großkapitalistischen ­
  Betriebes  heutzutage  ist.  Für  Beseitigung  dieser  Kluft  gibt
es  in  beiden  Ländern  gleich  gute  Gründe,  und  diese  mit  großer  Schärfe
herausgekehrt  zu  haben,  ist  das  unbestreitbare  Verdienst  des  Kommissionsberichtes. ­
  Wie  oft  haben  wir  nicht  gelesen,  daß  lediglich  die  Reize  der
Großstadt  den  Landarbeiter  anziehen,  wie  selten  dagegen  aber,  daß  auf
dem  Lande  auch  abstoßende  Elemente  am  Werke  sind,  und  das  bei
weitem  stärkste  von  allen  ist  die  Aussichtslosigkeit  für  die
Zukunft.  Wer  auf  dem  Lande  und  mit  dem  Lande  lebt,  glaubt  ein
angeborenes  Anrecht  auf  ein  wenn  auch  nur  kleines  Stückchen  davon
zn  haben  —  ob  die  menschliche  Gesellschaft  klug  und  gut  darin  handelt,
ihn  zu  enttäuschen,  ist  doch  sehr  fraglich.
Wenn  man  unsere  Versammlungen,  unsere  Zeitungen,  unsere
volkswirtschaftliche  Literatur  durchgeht,  so  kann  man  nur  freudig
gestimmt  werden  durch  den  überall  herausklingenden  Eifer  für  die
innere  Kolonisation  und  neuerdings  auch  für  deren  Unterabteilung:  die
Arbeiteransiedlung.  Sei  es  aber,  daß  nicht  alle  Lober  es  ehrlich
meinen,  sei  es,  daß  es  uns  an  Tatkraft,  das  ehrlich  Gemeinte  in  die
Wirklichkeit  zu  übersetzen,  gebricht:  die  Verwirklichung  hinkt  in  betrüblichem ­
  Maße  hinter  der  Überzeugung  von  der  Nützlichkeit  her.  Referent
sieht  es  hier  nicht  als  seine  Aufgabe  an,  dies  zahlenmäßig  darzulegen,
vielmehr  wollte  er  das  englische  Beispiel  und  den  Umstand,  daß  von
der  derzeitigen  englischen  Regierung  wohl  auch  in  Kürze  Taten  zu  erwarten ­
  sind,  nur  als  Ansporn  für  uns  hinstellen,  die  nächsten  Jahre
in  einem  anderen  Tempo  für  die  Ansiedlung  von  Landarbeitern ­
  (und  Kleinbauern)  zu  benützen.
Nur  um  nicht  das  ganze  gewaltige  Gebiet  der  inneren  Kolonisation ­
  zu  betreten,  vermeide  ich  es,  auf  die  Klein  bauernsied ­
  lung  näher  einzugehen;  möchte  aus  dieser  Versäuninis  nicht
gefolgert  werden,  daß  ich  diese  in  ihrer  Wichtigkeit  unterschätzte  oder
        <pb n="56" />
        5(3

Nachwort.

wohl  gar  von  ihr  absähe  und  nur  die  Schaffung  von  Arbeiterstellen ­
  betrieben  wissen  wollte.  Dies  ist  um  so  weniger  der  Fall,  als
ich  sehr  wohl  weiß,  daß  meistenteils  die  gemischte  Siedlung  die  besten
sozialen  und  wirtschaftlichen  Aussichten  bietet.
Worin  liegt  denn  die  allzu  verbreitete  Meinung  von  der  bei  der
Arbeiteransiedlung  vermeintlich  zutage  tretenden  Divergenz  der  Interessen
der  Nation  als  eines  Ganzen  und  des  Großgrundbesitzes  begründet?  Vorwiegend ­
  in  der  von  letzterem  vertretenen  bloßen  Theorie,  daß  eine  größere
Zahl  selbständiger  Kleinwirte  unabweislich  die  Zahl  der  unselbständigen
Gutsarbeiter  verringern  müsse.  Dem  wäre  in  der  Tat  so,  wenn  die
Zahl  der  Landbewohner  als  Ganzes  ein  für  allemal  konstant  bliebe.
Nun  hat  uns  aber  die  Statistik  zur  Genüge  gelehrt,  daß  eine  bedeutende
Abwanderung  vom  Lande,  und  zwar  in  erster  Linie  aus  den  Großgutsdistrikten, ­
  stattfindet.  Bekanntlich  rekrutieren  sich  die  Abwandernden  zum
größten  Teil  aus  den  tatkräftigen,  wirtschaftlich  vormärtsstrebenden
Elementen,  und  dieselben  sind  es  auch,  die  vorwiegend  die  Gelegenheit
zur  selbständigen  Existenz  durch  Landansiedlung  ergreifen.  Wenn  sich
nun  weiter  gezeigt  hat,  daß  sich  ein  erheblicher  Teil  der  durch  Parzellierung ­
  eines  größeren  Gutes  freiwerdenden  Arbeiter  anderen  Gütern
derselben  Gegend  zuwendet,  so  folgt  ohne  weiteres,  daß  ein  Gesamtverlust ­
  an  Arbeitskräften  den  Gütern  durch  die  innere  Kolonisation
nicht  erwächst.  Sollte  aber  wirklich  hie  und  da  einem  Großlandwirt
eine  Arbeiterfamilie  verloren  gehen,  so  werden  ihm  auf  der  anderen  Seite
durch  eine  wirklich  das  ganze  Land  durchsetzende  Kleinsiedlung  auch
neue  Arbeitkränfte  zugeführt.  Wie  wäre  es  gar,  wenn  eine  großzügige
Begünstigung  der  Arbeiteransiedlung  eine  Menge  von  Industrien  aus
der  Stadt  aufs  Land  hinausführte  und  dem  Großlandwirt  so  für  die
Erntezeit  in  Gestalt  von  sensenfähigen  Männern  und  dauernd  in  Gestalt ­
  der  Frauen  und  älteren  Kinder  ein  bedeutender  Zuwachs  an  Arbeitskräften ­
  erwüchse?  Nur  andeutungsweise  sei  hier  darauf  hingewiesen,
daß  es  eine  ganze  Menge  saisonweise  zu  betreibender  Industrien  gibt,
in  deren  Kombination  mit  der  gleichfalls  einen  Saisonbetrieb  darstellenden ­
  Landwirtschaft  ungeahnte  Möglichkeiten  sozialer  und  speziell
hygienischer  Prosperität  schlummern.
Weder  der  nächste  Preisfall  des  Getreides,  als  des  Haupt-Bodenproduktes,
  wenigstens  von  Nordostdentschland,  darf  uns  mehr  vor  die
Eventualität  gestellt  finden,  im  Geldlohn  mit  der  Industrie  zu  konkurrieren, ­
  noch  auch  auf  der  anderen  Seite  die  nächste  umfaffende
        <pb n="57" />
        Nachwort.

industrielle  Krise  Armeen  rton  subsistenzlosen  Industriearbeitern  auf  die
Straßen  werfen.  Gegen  beides  gibt  es  nur  einen  Schutzdeich:  Hunderttausende
  von  Arbeitersiedl  ringen  über  das  gairze  Land,
bald  weitläufiger,  bald  dichter,  je  nach  Arbeitsgelegenheit  in  Feld,  Wald
und  Fabrik.  Möchten  immerhin  die  Großgrrmdbesitzer  diese  Arbeiteransiedlung
  als  eine  neue,  zeitgemäße  Lohnform,  die  das  wenn  auch
bedauerlicherweise  veraltete  Jnstverhältnis  abzulösen  berufen  ist,  ansehen! ­
  Allerdings  wird  sie  —  darauf  habe  ich  noch  am  Schluffe  einzugehen ­
  —  nicht  nur  ihnen,  sondern  auch  allen  anderen  auf  Handarbeit ­
  Anspruch  Machenden  dienen  müssen,  in  erster  Linie  den  Fabrikanten. ­
  Ist  denn  aber  nicht  ein  im  Dorfe  angesiedelter
Fabrikarbeiter  immer  noch  ein  Stück  Landmann,  und  steht  er  mit
seinem  Kartoffelacker,  seiner  Ziege,  seinem  Schwein  und  seinen  Hühnern
in  seinem  Denken,  Fühlen  und  Handeln  nicht  dem  eigentlichen  Landwirt ­
  näher  als  dem  großstädtischen  Fabrikarbeiter?
Wer  möchte  dem  mittleren  und  großen  Landwirt  —  der  kleine
ist  ja  sein  eigener  Arbeiter  —  das  Recht  absprechen,  für  Erhaltung
seiner  Jnstleute  oder  sonstwie  beschaffenen  Arbeiterschaft  Sorge  zu
tragen?  Er  darf  nur  nicht  weitergehen  und  sagen:  Wenn  die  Landbewohnerschaft ­
  uns  nicht  als  Arbeiter  dient,  kann  sie  unseretwegen  vom
Lande  verschwinden.  Zumal  das  Volk  als  Ganzes  muß  sowohl  vom
nationalen  als  auch  vom  rein  wirtschaftlichen  Standpunkt  fragen:  Wie
erhalten  wir  dem  platten  Lande  seine  Bewohner  —  in  welcher  Form
auch  immer?  Aus  nationalen  Gründen:  denn  wer  das  Land  mit  seiner
Hände  Arbeit  befruchtet,  braucht  sich  nur  seiner  Stärke  bewußt  zu  werden,
um  sich  auch  die  Herrschaft  anzueignen;  aus  wirtschaftlichen:  weil  die
höchste  Landeskultur  nur  auf  de»  Schultern  einer  breiten  Masse  selbständiger ­
  kleiner  Existenzen,  nicht  auf  denen  von  Hunderttausenden  von
proletarischen  Gutsarbeitern,  noch  weniger  auf  denen  von  Millionen
proletarischer  Fabrikarbeiter,  aufgerichtet  werden  kann.  Und  die  Erhaltung ­
  der  Landbewohnerschaft  darf  sich  nicht  nur  gerade  auf  eine  notdürftige ­
  dünne  Schicht  beschränken,  sondern  es  müssen  ihrer  so  viele  sein,
daß  die  intensivste  Ausnützung  der  relativ  immer  enger  werdenden
heimatlichen  Scholle  gewährleistet  ist.  Eine  hierauf  gerichtete
Politik  wäre  eine  im  höchsten  Sinne  des  Wortes  konservative ­
  zu  nennen.
Und  da  ist  es  besonders  interessant  —  um  noch  einmal  und  zum
letzten  Btale  auf  die  englischen  Verhältnisse  zurückgreifen  —,  zu  sehen,
        <pb n="58" />
        58

Nachwort.

daß  nicht  etwa  nur  die  derzeitig  am  Ruder  befindlichen  liberalen  Staatsmänner ­
  einer  umfassenden  Agrarreform  gerade  hinsichtlich  der  landlosen
Arbeiter  das  Wort  reden,  sondern  daß  die  derzeitig  zur  Untätigkeit  verurteilten ­
  Unionisten  (Konservative)  den  gleichen  Gefahren  mit  prinzipiell
gleichen  Mitteln  begegnen  wollen.  Nur  daß  sie  nicht  wie  Lloyd  George  in
einer  Art  Erbpacht  auf  Großgrundeigentum,  sondern  im  Kleinbesitz  nach
der  Devise  Every  man  his  own  landlord  das  Heil  erblicken.
Wer  immer  aus  der  Geschichte  eine  gewisse  Hochachtung  vor  englischer ­
  Staatskunst  gewonnen  hat,  wird  sich  sagen  müssen,  daß  ein
Problem,  über  dessen  Wichtigkeit  sich  die  englischen  Politiker  beider
großen  Parteien  einig  sind,  auch  wenn  es  anderswo  unter  etwas  veränderter ­
  Form  auftritt,  nicht  einfach  beiseitegeschoben  werden  sollte.
Und  das  haben  wir  leider  bisher  in  erheblichem  Maße
getan.  Um  so  schneller  aber  sollten  wir  uns  aufraffen
zu  der  Überzeugung,  daß  die  Arbeiterausiedlung  auf
dem  Lande  nicht  nur  im  Sinne  der  Versorgung  des
mittleren  und  großen  Grundbesitzes,  sondern  im  allerweitesten
Sinne  gefaßt,  zur  Lebensfrage  der  modernen  westeuropäischen ­
  Staaten  wird,  daß  in  ihr  derSchlüsselzu  einem
nicht  utopischen,  sondern  erreichbaren,  auf  realem  Boden
verbleibenden  sozialen  Ausgleich  liegt.
Jeder  Privatunternehmer,  jede  Gesellschaft,  Genossenschaft,  Kommune, ­
  die  bereit  ist,  bei  der  Arbeiteransiedlung  Hand  anzulegen,  sollte
dabei  nach  jeder  Richtung  hin  unterstützt  und  gefördert
werden.  Allen  sollte  ausgleiche  Weise  a  u  f  allen  Gebie  ten,  die
bei  der  Arbeiteransiedlung  in  Betracht  kommen,  insbesondere  hinsichtlich
der  Regelung  der  öffentlich-rechtlichen  Verhältnisse,  der  Finanzierung,
des  Bauens  und  anderem  mehr  in  jedmöglicher  Weise  entgegengekommen
werden.  Dies  würde  zur  Folge  haben,  daß  an  Stelle  der  heutigen
Gleichgültigkeit,  des  Mißmutes,  der  Bedenklichkeiten  wegen  der  vielen
bislang  abschreckend  wirkenden  behördlichen  Schwierigkeiten  eine  fröhliche ­
  Unternehmungslust  träte.  Da  aber  trotz  aller  genannter  und
sonstiger  möglicher  Erleichterungen  Verdienste,  wie  sie  bei  den  heutigen
Konjunkturen  in  vielen  Geschäftsbetrieben,  nicht  zum  mindesten  beim
Güterhandel  und  bei  der  Güterparzellierung  erzielt  werden,  nicht  in
Aussicht  stehen,  müßten  diejetztnureinemganzbe  schränkten
Kreise  zur  Verfügung  stehenden  Beihilfen  jedem,  der
sich  an  diesem  staatswirtschaftlich  so  bedeutenden  Werke
        <pb n="59" />
        Nachwort.

59

beteiligen  will,  gewährt  werden.  Sollten  sie  noch  nicht  genügen, ­
  so  müßten  sie,  zumal  in  den  Fällen,  wo  die  Regelung  der
öffentlich-rechtlichen  Verhältnisse  besonders  große  Opfer  erfordert,  noch
verstärkt  werden.  Der  Nutzen,  der  der  Nation  aus  einer  sich  über
das  ganze  Land,  nicht  wie  bisher  nach  Zufälligkeiten  verstreuten,  sondern
entsprechend  dem  wirtschaftlichen  Bedarf  planmäßig  ausgebreiteten
Arbeiteransiedlung  erwachsen  muß,  würde  selbst  erheblich  höhere  Opfer
seitens  des  Staates  rechtfertigen  —  Opfer,  die  nur  scheinbare  sind,
denn  heute  müssen  an  anderen  Stellen  riesenhafte  Aufwendungen
sozialer  Natur  (Irrenanstalten,  Strafanstalten,  Heilstätten  und  dergleichen) ­
  gemacht  werden,  die  sich  unter  den  angeführten  Voraussetzungen ­
  allmählich  verringern  würden.
Jede  tatsächliche  oder  auch  nur  vermutete  Bindung  vereitelte  bei
unserem  auf  seine  vermeintliche  Freiheit  ängstlich  bedachten  Geschlecht
den  guten  Zweck  der  Neusiedlung  —  sie  muß  von  vornherein  ausgeschlossen ­
  bleiben.  Demzufolge  läßt  sich  aber  auch  niemals  voraussagen, ­
  ob  eine  bestimmte  Arbeitersiedlung  diesem  Gutsbesitzer  oder  jenem
Fabrikanten  oder  keinem  von  beiden  zugute  kommen  wird.  Daraus
folgt  weiter,  daß  die  oben  angeführten  Opfer  auch  niemals  einem
einzelnen  zugenrutet  werden  dürfen.  Sie  müssen  vielmehr  als
in  hohem  Maße  im  Interesse  des  Gemeinwesens,  des
Staates  liegend  auch  aus  öffentlichen  Mitteln  best ­
  ritten  werden.
        <pb n="60" />
        Altenburg,  S.-A.
Pierersche  Hofbuchdruckerei
Stephan  Gerbe!  L  Co.
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Abwanderung  vom  Lande.
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Politik  der  Grundbesitzverteilung  in  den  großen
Reichen.
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Die  Bewegung  der  Löhne  der  ländlichen  «freien»
Arbeiter
im  Zusammenhang  mit  der  gesamtwirtschaftl.  Entwicklung  im  Königreich
Preußen  gegenwärtigen  Umfangs  vom  Ausgang  des  18.  Jahrhunderts  bis  1850.
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wirtschaftlicher  und  sozialer  Hinsicht  geboten  werden?
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Provinz  Ostpreußen,  W.  Knorr,  Dr.  B.  Skaiweit,  Privatdozent  für  landwirtschaftliche
Betriebslehre  an  der  Albertus  -  Universität  zu  Königsberg  i.  Pr.  herausgegeben  von
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^  Nachwort.  55
stet  Sachlage  auch  nicht  in  dem  Maße  wie  ganz  allgemein  das  umsendere
  soziale  Problem  der  Ermöglichung  des  Aus  -
ges  des  Landarbeiters  zum  selbständigen  Kleinwirt.  Wir
en,  daß  sich  die  agrarischen  Zustände  beider  Länder
lständig  in  einem  Punkte  decken,  das  ist  die  Unrät--feit,
  einen  Gutsarbeiter  st  and  in  seiner  jetzigen
oliertheit  aufrechtzuerhalten,  der  etwa  in  gleicher
:se  vom  sozialen  Aufstieg  abgeschnitten  bleibt,  wie  der  Jndustrie-:iter
  es  infolge  der  absosuten  wirtschaftlichen  Überlegenheit  des  großtalistischen
  Betriebes  heutzutage  ist.  Für  Beseitigung  dieser  Kluft  gibt
in  beiden  Ländern  gleich  gute  Gründe,  und  diese  mit  großer  Schärfe
ausgekehrt  zu  haben,  ist  das  unbestreitbare  Verdienst  des  Kommissionschtes.
  Wie  oft  haben  wir  nicht  gelesen,  daß  lediglich  die  Reize  der
ißstadt  den  Landarbeiter  anziehen,  wie  selten  dagegen  aber,  daß  auf
;  Lande  auch  abstoßende  Elemente  am  Werke  sind,  und  das  bei
tem  stärkste  von  allen  ist  die  Aussichtslosigkeit  für  die
kunft.  Wer  auf  dem  Lande  und  mit  dem  Lande  lebt,  glaubt  ein
-eborenes  Anrecht  auf  ein  wenn  auch  nur  kleines  Stückchen  davon
haben  —  ob  die  menschliche  Gesellschaft  klug  und  gut  darin  handelt,
zu  enttäuschen,  ist  doch  sehr  fraglich.
Wenn  man  unsere  Versammlungen,  unsere  Zeitungen,  unsere
kswirtschaftliche  Literatur  durchgeht,  so  kann  man  nur  freudig
immt  werden  durch  den  überall  herausklingenden  Eifer  für  die
"ere  Kolonisation  und  neuerdings  auch  für  deren  Unterabteilung:  die
beiteransiedlung.  Sei  es  aber,  daß  nicht  alle  Lober  es  ehrlich
nen,  sei  es,  daß  es  uns  an  Tatkraft,  das  ehrlich  Gemeinte  in  die
rklichkeit  zu  übersetzen,  gebricht:  die  Verwirklichung  hinkt  in  betrüben: ­
  Maße  hinter  der  Überzeugung  von  der  Nützlichkeit  her.  Referent
t  es  hier  nicht  als  seine  Aufgabe  an,  dies  zahlenmäßig  darzulegen,
Imehr  wollte  er  das  englische  Beispiel  und  den  Umstand,  daß  von
derzeitigen  englischen  Regierung  wohl  auch  in  Kürze  Taten  zu  ercten
  sind,  nur  als  Ansporn  für  uns  hinstellen,  die  nächsten  Jahre
einem  anderen  Tempo  für  die  Ansiedlung  von  Landbeitern ­
  (und  Kleinbauern)  zu  benützen.
Rur  um  nicht  das  ganze  gewaltige  Gebiet  der  inneren  Koloniion
  zu  betreten,  vermeide  ich  es,  auf  die  Kleinbauernd
  l  u  n  g  näher  einzugehen;  möchte  aus  dieser  Versäumnis  nicht
olgert  werden,  daß  ich  diese  in  ihrer  Wichtigkeit  unterschätzte  oder
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