IV breitung der Versicherung im Volke hemmt, den Fürsorge willen schwächt und den Glauben an die eigene wirtschaftliche Kraft erschüttert. Sie ist überflüssig, weil der von ihr ge wollte Zweck, eine Besserung der Staatspapierkurse herbei zuführen, nicht erreicht wird. Daß idem so ist, wird vielfach noch nicht genügend erkannt. Nicht selten.begegnet man der Anschauung, daß die „reichen“ Versicherungsgesellschaften die neue „unerhebliche“ Belastung „im Interesse des Staates“ wiohl tragen könnten. Auf Mangel an Kenntnis von versiche rungswirtschaftlichen Dingen ist in der Regel eine solche Meinung zurückzuführen. Diesem Mangel abzuhelfen, wenig stens soweit er sich auf das Kapitalanlageproblem erstreckt, setzt sich diese Schrift zur Aufgabe. Möge sie aufmerksame Leser finden! Möchten insbesondere die Versicherten eine deutliche Vorstellung von der Größe der Opfer erlangen, die die Kapitalanlagevorschrift ihnen zumutet. München, im August 1912. Dr. Otto Meltzing,