2 Schwarz, a. a. 0. S. 16. 2 ) Schwarz, a. a. O. S. 18. Vermögens aus mündelsicheren Werten und hiervon wenigstens die Hälfte, also 15 o/o aus Reichs- und Staatspapieren bestünden. Hierbei war der Ministerialinstanz das Recht Vorbehalten, in besonderen Fällen diese Grenze bis auf 20 o/o für mündel sichere Werte, also bis auf 10o/ 0 für Reichs- und Staatsan leihen zu ermäßigen. 1 ) Der Entwurf stieß im Abgeordneten hause auf Widerstand und konnte daher nicht Gesetzeskraft erlangen. Dieser Mißerfolg hielt die preußische Regierung nicht ab, dem Problem weiterhin ihre Aufmerksamkeit zu schen ken. Einerseits versuchte sie auf dem Verwaltungswege auf einen stärkeren Absatz für Staatspapiere hinzuwirken. So ließ der Erlaß des Ministers des Innern vom 31. Juli 1908 bei Anlegung eines bestimmten Teiles der Bestände der öffentlichen Sparkassen in Staatspapieren eine frühere Verwendung der Überschüsse für kommunale Zwecke zu und stellte den Spar kassen hei der Emission neuer Anleihen gewisse Vorteile in Aus sicht. 2 ) Anderseits wurde die Gesetzgebungsmaschine zu gunsten der Fonds in Bewegung gebracht. Das Gesetz über die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten vom 25. Juli 1910 bestimmte in seinem § 19, daß die Anstalten ihr Vermögen mindestens zu 1 / i in Anleihen des Reiches oder des preußi schen Staates anzulegen hätten und bis zur Erreichung die ses Besitzstandes V» ihres jährlichen Vermögenszuwachses in derartigen Werten investieren müßten. Eine Resolution, die bei Verabschiedung dieses Gesetzes vom Abgeordnetenhause gefaßt wurde und in der sich das Parlament dafür aussprach, daß diese Maßnahme auf andere Anstalten und Unterneh mungen ausgedehnt werde, deren Geschäftsbetrieb einer durch besondere Vorschriften geregelten staatlichen Aufsicht unter liege, veranlaßte den preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten anzuordnen, daß die Pensionskassen für die Arbei ter der Eisenbahnverwaltung, die Ende 1908 ein Vermögen von 136 Millionen Mark angesammelt hatten, stets V* des selben in Reichs- lund Staatsanleihen anzulegen hätten. Ferner