8 A Stand des Staatskredits gezogen werden könnten. Tatsächlich hätten die englischen Konsols noch größere Rückgänge und Schwankungen erfahren als die deutschen Staatsanleihen, nur die französische Rente habe eine günstigere Entwicklung und größere Stabilität gezeigt. 1 ) Derselbe Autor faßt seine Bemerkungen über den Kurs stand der deutschen Staatsanleihen dahin zusammen, es müsse als Tatsache festgestellt werden, daß die Kurse niedrig wären im Vergleich zu denen ausländischer Anleihen. 2 ) Selbst wenn man diesen Satz als richtig anerkennen würde, bliebe zu fragen, ob man dieser Erscheinung angesichts der großen Verschiedenheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der vergliche nen Staaten irgendeine Bedeutung zusprechen darf. Wenn man aber jene Behauptung von Dombois’ sorgfältig nach prüft, gewinnt man einen wesentlich anderen Eindruck. Nach Hey man 3 ) stellte sich die Realverzinsung im Jahre 1909 für die 3 °/o ige deutsche Reichsanleihe auf 3 x / 2 °/o, für die 2 1 / a o/o igen englischen Konsols auf 3 °/o und für die 3 °/o ige französische Rente auf 3 x / e °/o. Das Zinserträgnis der deut schen Anleihe ging also über dasjenige der beiden anderen Standardwerte hinaus, mit anderen Worten, das Deutsche Reich genoß 1 einen etwas teueren Kredit als der englische und französische Staat. Aber nur scheinbar! Es ist das Verdienst Dernburgs, darauf hingewiesen zu haben, daß, wenn man einwandfrei feststellen will, wie hoch oder niedrig der Staat seinen Kredit bezahlen muß, man hierbei von der Nettorente ausgehen muß, die die Staatspapiere nach Abzug derjenigen Auflagen abwerfen, die in den einzelnen Staaten auf Einnah men aus flüssigem Kapital und auf Renten im Besonderen gelegt sind. 4 ) Bei dem unter diesem Gesichtspunkt vorge nommenen Vergleich der verschiedenen Rentenkurse scheiden von vornherein die amerikanischen Staatspapiere aus, weil ihr Kursstand durch ihre Verwendbarkeit auf Grund des National ') a. a. O. S. 28. 2 ) a. a. O. S. 30. 3) a. a. O. S. 11. 4 ) Zwangsanlagen, a. a. O. S. 18 fl.