9 Banking Act und der Vorschriften über die Hinterlegung von Geldern der Vereinigten Staaten, die bekanntlich keine Staats bank besitzt, bedingt ist. Die französische Rente ist von der Kapitalrentensteuer befreit und unpfändbar, unterliegt keinerlei Abzug und gewährt dem eingetragenen Nutznießer absolute Besitzgarantie. Die italienische Rente ist ebenfalls gesetzlich von der Kapitalrentensteuer von 20 °/o befreit. Hinsichtlich der englischen Rente ist zu beachten, daß in England Einkommen bis zu 160 £ überhaupt steuerfrei sind und auf Einnahmen bis zu 700 £ erhebliche Abzüge gegenüber dem derzeitigen Steuermaximum von 6 °/o gestattet sind, daß überdies die eng lische Steuergesetzgebung für Vermeidung jeder Doppelbe steuerung sorgt und ein großer Teil der Provinzial- und Kom munallasten aus Staatsmitteln getragen wird, also bereits durch die Staatssteuer gedeckt ist. Deshalb kann man eine Be lastung der englischen Konsols mit .mehr als 2 1 / s bis 3 % Steuer durchschnittlich nicht annehmen. Für Deutschland muß man dagegen für diejenigen Kreise, die Konsols besitzen, einen insgesamt 10o/ 0 igen Abzug für Staatssteuern, Kommunalzu schläge, Kirchensteuern und Ergänzungssteuern in Anrechnung bringen. In Österreich stellt sich 'dieser Abzug auf etwa 8 o/o. Wenn man diese verschiedenen Abzüge auf die Nominalver zinsung anrechnet, erhält man für die italienische 3 5 / 4 o/ 0 ige, vom Jahre 1912 ab 2> x l 2 ojo ige Rente ein Nettoerträgnis von 3,5 o/o, für die französische 3 o/ 0 ige Rente 3 o/ 0 , für die öster reichische 4 o/o ige Rente 3,68 o/ 0 , für die preußischen 3 o/ 0 igen Konsols 2,7 o/ 0 , für die englischen 2 1 / 2 o/ 0 igen Konsols 2,425 o/ 0 . Bezieht man diese Nettorente auf den Tageskurs, so ergibt sich folgende Realverzinsung: Österreichische Rente 4 o/ 0 , italie nische Rente 3,5 o/o, preußische 3 o/ 0 ige Konsols 3,3 o/o, fran zösische Rente 3,2o/ 0 und englische Konsols 3,13 o/o. Es ver zinsten sich also im Durchschnitt diese 5 Renten mit 3 3 / 8 o/ 0 . Deutschland bleibt somit hinter dem Durchschnitt zurück! Ge ringer als die französische Rente verzinste sich nur die englische. Es zeigt sich also, daß von einem besonders schlechten Stand der deutschen Staatspapierkurse keineswegs gesprochen wer den kann. Der deutsche Staat zahlt vielmehr, wenn man die